[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11986
17. Wahlperiode 28. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11782 –
Polizeiliche und militärische Zusammenarbeit der Europäischen Union
mit Libyen und geplante Projekte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission verhandelt unter dem Titel „Krisenreaktion und
Öffentliche Sicherheit“ mit der libyschen Regierung über ein „Memorandum
of Understanding“ (MoU) zur polizeilichen und militärischen
Zusammenarbeit. Das Abkommen wird im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik“ der Europäischen Union (EU) verhandelt und fällt damit
in den Zuständigkeitsbereich des zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen
Diensts (EAD). Allerdings geht es vor allem um den Polizeiaufbau: Angeführt
werden Krisenreaktion, polizeiliche Ermittlungen, Kontrolle des Handels mit
leichten und schweren Waffen, Munition und Sprengsätzen. Besonderer Wert
wird auf den Betrieb polizeilicher Datensammlungen und den Austausch von
Informationen gelegt. Die zivil-militärische Einflussnahme wird deshalb in
Brüssel auf höchster Ebene verhandelt. Eingebunden ist das „Politische und
Sicherheitspolitische Komitee“ (PSK), das für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik bzw. die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
zuständig ist. Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat die
Mitschrift eines Treffens des PSK mit dem „Ständigen Ausschuss des Rates für die
innere Sicherheit“ (COSI) veröffentlicht (Ratsdokument 15584/1/12). Beide
EU-Apparate planen eine gemeinsame Mission zur „Krisenreaktion“ an der
libyschen Grenze zur Sahara. Neben „Terrorismus“ soll die neue Operation
unerlaubte Grenzübertritte ebenso aufspüren wie Drogenschmuggel. Die EU-
Grenzschutzagentur FRONTEX ist zu einer „Fact Finding Mission“ nach Libyen
eingeladen.
Die polizeiliche Zusammenarbeit mit Libyen schreitet vor allem bei der
Kontrolle der Seegrenzen voran. Dabei geht es um 29 Maßnahmen, die der Rat
der Europäischen Union vor zwei Jahren verabschiedet hatte (Ratsdokument
15906/12). Eine „Maßnahme 4“ wird von Spanien und Italien angeführt und
soll land- und seeseitige Patrouillen an den EU-Außengrenzen optimieren
(Ratsdokument 15905/12). Dort wird unter anderem das im Jahr 2006
eingerichtete Projekt „Seahorse Atlantic“ behandelt, mit dem Spanien bereits seit
dem Jahr 2006 seine Grenzen überwacht. Hierzu werden Daten aus der Satel- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Dezember 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11986 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelitenaufklärung ebenso verarbeitet wie von Flugzeugen und Drohnen. Nun soll
das von der spanischen Guardia Civil geführte „Seahorse“-Projekt auf das
Mittelmeer ausgedehnt werden. Alle EU-Mitgliedstaaten, die eine Außengrenze
am Mittelmeer haben, wollen teilnehmen. Bislang fehlt aber Griechenland,
weshalb die Regierung in Athen nun offiziell zur Mitarbeit eingeladen wurde.
Im Juli 2012 hat Libyen eine Erklärung unterzeichnet, wonach das Land am
„Seahorse Mediterraneo Projekt“ mitarbeiten will. Koordiniert wird die
Zusammenarbeit in „Mediterranean Border Cooperation Centres“ (MEBOCC) in
Italien und Malta. Sie sind Schnittstellen für die spätere Einbettung in das
übergeordnete EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR. Spanien schlägt
die Entsendung libyscher „Verbindungsbeamten“ in die
„Kooperationszentren“ vor. Die Polizisten könnten dort an gemeinsamen Operationen mit der
Grenzschutzagentur FRONTEX beteiligt werden. Zur technischen Umsetzung
des „Seahorse Mediterraneo Projekt“ sollen in der Hauptstadt Tripolis und in
Benghasi „Nationale Koordinierungszentren“ aufgebaut werden. Auch in
Algerien, Ägypten und Tunesien will die EU „Nationale
Koordinierungszentren“ ansiedeln. Die Länder weigern sich allerdings bislang erfolgreich. Nun
wird der Druck auf Tunesien erhöht. Die Regierungen Spaniens, Italiens und
Frankreichs organisieren hierzu eine Delegation nach Tunis. Alle beteiligten
afrikanischen Länder werden in der Errichtung notwendiger technischer
Systeme für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ unterstützt. Die Kosten können
zu 100 Prozent vom „Außengrenzenfonds“ der Europäischen Union
übernommen werden. Auch aus dem für afrikanische Länder bestimmten Programm
„Europe Aid“, das eigentlich zur Armutsbekämpfung eingerichtet wurde,
könnten Gelder fließen. Angeblich wird der libysche Übergangsrat bald eine
Ausschreibung für den Bau eines Grenzüberwachungssystems veröffentlichen
(DefenseNews, 22. September 2012). Offensichtlich will sich die EU zur
Umsetzung der Maßnahmen selbst in Nordafrika niederlassen. Unklar ist, wie das
bereits im Mai letzten Jahres eröffnete EU-Büro in Benghasi genutzt werden
soll. Die libysche Regierung soll sich im Gegenzug verpflichten, die mit der
Durchsetzung beauftragten „Partner“ mit materieller Hilfe und der Übernahme
laufender Kosten für Büros zu fördern. Auch eine „politische Unterstützung“
soll festgeschrieben werden. Regelmäßige Treffen auf politischer wie
technischer Ebene flankieren die Anstrengungen.
Zwar taucht in den Verhandlungen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit hin
und wieder die Formulierung auf, die Maßnahmen müssten sich an
Datenschutz und Menschenrechten orientieren. Konkrete Forderungen oder
Absichtserklärungen fehlen allerdings. Im Gegenteil berichten
Menschenrechtsorganisationen über regelrechte Hetzjagden (
www.zeit.de/2011/37/Libyen-
Reportage) gegenüber Migranten aus zentralafrikanischen Ländern. Libyen
verfügt über kein Asylsystem, Flüchtlinge werden in staatlichen Gefängnissen
festgehalten. Immer wieder wird aus den Haftanstalten von schweren
Misshandlungen und Folterungen berichtet (z. B. Amnesty International,
„Migranten in Libyen – Sie behandeln uns nicht wie menschliche Wesen“, 18.
September 2012).
1. Welche Bereiche sollen von dem geplanten „Memorandum of
Understanding“ (MoU) mit Libyen erfasst werden?
Das geplante Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der
Europäischen Union (EU) und Libyen stellt eine politische Absichtserklärung ohne
rechtliche Bindungswirkung für die gemeinsame Kooperation der EU mit
Libyen im Bereich des Kapazitätsaufbaus für Krisenbewältigungskoordinierung
und öffentliche Sicherheit dar. Das MoU bildet den politischen Rahmen für die
bereits zwischen Libyen und der EU und ihren Implementierungspartnern
vereinbarten Projekte. Hierbei handelt es sich um den Aufbau eines
Krisenreaktionszentrums, die Ausbildung und internationale Einbindung der libyschen
Polizei (durch INTERPOL), die Beschaffung von Räumgerät für Gebiete, die durch
den Bürgerkrieg in Mitleidenschaft gezogen wurden, sowie um Anleitung zum
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11986Minenräumen und die Sicherstellung und Lagerung von Kleinwaffen und
Munition. Die Projekte zur Polizeiausbildung (erster Ausbildungslehrgang für 30
libysche Polizisten begann am 1. Dezember 2012 bei INTERPOL Lyon) und
zum Minenräumen wurden bereits aufgenommen.
a) Von wem wird das Abkommen aufseiten der EU und Libyens
verhandelt, und wer nahm an den Verhandlungsrunden teil?
Das MoU wird aufseiten der EU durch den Direktor und den Referatsleiter für
Krisenreaktion und -operationen im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD)
sowie deren Mitarbeiter verhandelt. Vor Ort fungiert der stellvertretende Leiter
der EU-Delegation Tripolis als Ansprechpartner. Auf libyscher Seite verhandelt
das Büro des Premierministers. Vorgesehen ist eine Unterzeichnung des MoU
durch die Hohe Vertreterin der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik und
den libyschen Premierminister.
b) In welchen Arbeitsgruppen oder Institutionen der EU wurde und wird
der Verhandlungsstand jeweils berichtet?
Der Entwurf des MoU wurde am 30. Oktober 2012 durch das Politische und
Sicherheitspolitische Komitee (PSK) und am 5. November 2012 durch die
EU-Ratsarbeitsgruppe Maghreb/Mashrek behandelt. Das PSK indossierte am
6. November einen überarbeiteten Entwurf des MoU als Grundlage für die
weiteren Verhandlungen mit der libyschen Regierung. Derzeit liegt der libyschen
Seite die arabische Übersetzung des MoU zur Prüfung vor. Der EAD wird nach
Bestätigung aus Tripolis erneut die Kommission befassen und die
Mitgliedstaaten über die vom EAD in Kürze erwartete Unterschriftsreife des MoU
unterrichten.
c) Welche Analysen oder Risikobewertungen lagen dem Abkommen
zugrunde?
Neben der humanitären Hilfe standen Entmilitarisierung, Entwaffnung und
Reintegration der libyschen Milizen nach dem Sturz Muammar al-Gaddafis im
August 2011 im Fokus der EU-Unterstützung zum Aufbau eines neuen
demokratischen Libyens. Zunehmende Kriminalität und Proliferation von Waffen
und Munition verstärkten den Handlungsdruck. Die für ein funktionierendes
Staatswesen notwendige Exekutive war nicht existent. So konnte z. B. keine
effektive Personen- und Warenkontrolle an den Land-, See- und Luftgrenzen
Libyens durchgeführt werden. Vordringlich war daher der Aufbau struktureller
und personeller Kapazitäten. Die unter dem MoU begonnenen und geplanten
Projekte dienen diesen Zielen.
d) Wie hat sich die Bundesregierung in die Verhandlungen eingebracht
und positioniert?
Die Bundesregierung unterstützt den Abschluss des MoU als politischen
Rahmen für die entsprechenden Projekte, insbesondere vor dem Hintergrund des
von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
geführten Vorhabens zur Sicherung und Lagerung von Kleinwaffen und Munition. Die
Bundesregierung wird ein bilaterales Projekt zum Kapazitätsaufbau im
Sicherheitsbereich in Libyen fördern, das die EU-Maßnahme ergänzt und das
ebenfalls unter den Anwendungsbereich des MoU fallen würde. Die
Bundesregierung hat ihre Unterstützung für das MoU in den EU-Foren PSK und
Ratsarbeitsgruppe Maghreb/Mashrek zum Ausdruck gebracht.
Drucksache 17/11986 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Trifft es zu, dass das MoU die Einbindung Libyens in die Außen- und
Verteidigungspolitik der EU befördern soll?
Das MoU ist kein Dokument zur Einbindung Libyens in die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Es trägt vielmehr als politische
Rahmenvereinbarung zur Autorisierung der internationalen
Implementierungsorganisationen für die in der Antwort zu Frage 1 genannten Projekte bei und stellt die
politische Unterstützung der libyschen Regierung für diese sicher.
3. Welche konkreten Maßnahmen sind im MoU gegen „organisierte
Kriminalität“, „Schmuggel“ und „Terrorismus“ anvisiert?
Der Entwurf des MoU sieht Projekte zur Verbesserung der
Ermittlungsfähigkeiten der libyschen Polizei vor. Dazu zählt eine Stärkung der Kapazität der
Kriminalpolizei bei der Erkennung krimineller Bedrohungen, eine
Verbesserung der Einbeziehung des nationalen INTERPOL-Büros in das INTERPOL-
Netzwerk und die Entwicklung der Fähigkeit der Polizei, nationale
Verbrechensdaten zu sammeln und aufzubewahren sowie diese effektiv zum Kampf
gegen nationale und internationale kriminelle Netzwerke einzusetzen.
Das in der Antwort zu Frage 1d aufgeführte Projekt zur gesicherten Lagerung
von Waffen und Munition und zum Kapazitätsaufbau im Sicherheitssektor hat
ebenfalls das Ziel, die Sicherheitsstrukturen in Libyen zu stärken und damit
mittelbar Kriminalität, Schmuggel und Terrorismus zu bekämpfen.
4. Inwieweit tangiert das MoU auch den Betrieb polizeilicher
Datensammlungen und den Austausch polizeilicher Informationen?
Im Rahmen des vom MoU abgedeckten Projekts zur Ausbildung und
internationalen Einbindung der libyschen Polizei hat INTERPOL im Februar 2012
eine Analyse zu den Kapazitäten vor Ort erstellt. Unterstützungsbedarf wurde
dabei insbesondere an den Land-, See- und Luftgrenzen Libyens festgestellt.
Das INTERPOL-Kommunikationssystem I-24/7 sowie die darüber zu
bedienenden INTERPOL-Datenbanken ermöglichen eine internationale polizeiliche
Zusammenarbeit und werden von den rund 190 Mitgliedern der Organisation
weltweit rund um die Uhr zum Austausch polizeilicher Informationen genutzt.
In Libyen wurde das für die INTERPOL-Kooperation zuständige Nationale
Zentralbüro (NZB) Tripolis zum 1. September 2012 wieder in Dienst gestellt.
Vor der Revolution existierte das NZB bereits seit 1954. Auf Grundlage dieser
Strukturen kann INTERPOL libysche Polizeiangehörige nunmehr im
Echtbetrieb unterweisen.
a) Wie ist es gemeint, wenn das MoU in seinem gegenwärtigen Entwurf
eine polizeiliche Fähigkeit zur „predictive risk assessment and analysis“
benennt?
Das MoU beschreibt auch die zu erwartenden Ergebnisse und Perspektiven für
zukünftige Kooperationsaktivitäten bezüglich der in der Antwort zu Frage 1
genannten Projekte. Für das zu etablierende nationale Krisenreaktionszentrum
und Frühwarnsystem sieht das MoU u. a. eine Anleitung des libyschen
Personals in operativen Abläufen und Datenmanagement zum Zwecke der
vorausschauenden Risikobewertung und -analyse vor. Diese Maßnahmen sollen zu
einer Stärkung der libyschen Fähigkeiten zur Vorbeugung natürlicher und von
Menschen ausgelöster Katastrophen beitragen und der Eindämmung ihrer
Folgen für die Bevölkerung dienen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11986b) Inwiefern soll das MoU helfen, den polizeilichen Datentausch mit EU-
Mitgliedstaaten oder Einrichtungen der EU zu befördern?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
5. Inwieweit ist das heutige Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits in internationale Polizeistrukturen eingebunden?
Mit der Wiedereröffnung des NZB Tripolis ist Libyen nun erneut in die
internationalen Polizeistrukturen eingebunden. Der Aufbau polizeilicher Strukturen,
der in Libyen nach dem Sturz Muammar al-Gaddafis im August 2011 quasi bei
null begann, und die Einbindung Libyens in die internationalen
Polizeistrukturen wird naturgemäß noch Zeit in Anspruch nehmen. Auch hierzu soll das
INTERPOL-Projekt im Rahmen des MoU beitragen.
a) Wie arbeiten polizeiliche EU-Einrichtungen (etwa Europol, FATF –
Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen“, FRONTEX) bereits jetzt
mit Libyen zusammen?
Integrale Aufgabe der EU-Agentur FRONTEX ist auch die Zusammenarbeit
mit Herkunfts- und Transitländern illegaler Migration außerhalb der EU. Die
Basis dafür bilden sog. Arbeitsübereinkommen, die zwischen der Agentur und
den Institutionen der jeweiligen Länder abgeschlossen werden. Derartige
Arbeitsabkommen ermöglichen in der Regel den Austausch von Informationen,
Erfahrungsaustausch bzw. Konzeptvergleich, Zusammenarbeit im Bereich der
Risikoanalyse, gemeinsames Training, Zusammenarbeit im Bereich Forschung
und Entwicklung sowie beobachtende Teilnahme von Beamtinnen und
Beamten der „Drittstaaten“ an FRONTEX-koordinierten Einsätzen und Projekten.
Der Exekutivdirektor der Agentur FRONTEX erhielt im Jahr 2006 vom
FRONTEX-Verwaltungsrat das Mandat, die Verhandlungen zum Abschluss
eines solchen Arbeitsabkommens mit Libyen aufzunehmen. Aufgrund der
Situation in Libyen war es bisher jedoch nicht möglich, formelle Verhandlungen
aufzunehmen. FRONTEX steht jedoch in enger Verbindung zur Europäischen
Kommission, um Möglichkeiten erster Verbindungsaufnahmen zu
identifizieren und entsprechende Initiativen zu ergreifen. Zu diesem Zwecke erfolgte auch
eine Teilnahme von FRONTEX an der „Fact Finding Mission“ der EU im
November 2012.
b) Inwieweit werden seitens der EU-Agenturen mit Libyen auf
polizeilicher Ebene Daten ausgetauscht?
Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen.
6. Inwieweit ist das „Politische und Sicherheitspolitische Komitee“ (PSK) mit
der polizeilichen oder militärischen Zusammenarbeit mit Libyen befasst?
Das PSK war in den vergangenen Monaten wiederholt mit einer möglichen
Krisenbewältigungsoperation im Bereich Grenzmanagement in Libyen befasst.
Am 17. Juli 2012 hat das PSK den EAD mit der Ausarbeitung eines
Krisenmanagementkonzepts für eine zivile Krisenbewältigungsoperation beauftragt.
Zuletzt am 6. November 2012 befasste sich das PSK mit einer
Erkundungsmission zur Vorbereitung der Ausarbeitung eines Krisenmanagementkonzepts.
Drucksache 17/11986 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Inwieweit ist der „Ständige Ausschuss des Rates für die innere
Sicherheit“ (COSI) mit der polizeilichen oder militärischen Zusammenarbeit
mit Libyen befasst?
b) Inwieweit haben sich das COSI und das PSK über gemeinsame
Maßnahmen abgestimmt, und welche Entscheidungen wurden hierzu
getroffen?
Am 2. Oktober 2012 haben sich Mitglieder des PSK und des Ständigen
Ausschusses für die innere Sicherheit (COSI) während eines Treffens mit einer
möglichen Krisenbewältigungsoperation im Bereich Grenzmanagement in
Libyen beschäftigt. Das informelle Format des Treffens dient lediglich der
gegenseitigen Unterrichtung, nicht der Entscheidungsfindung.
c) Welche Analysen oder Risikobewertungen lagen den Maßnahmen
zugrunde?
Auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen.
7. Wie sollen die vom COSI und dem PSK verabredeten Operationen
ausgeführt werden?
a) Welche weiteren Akteure werden daran beteiligt?
b) Inwieweit sind Polizei- und Zollbehörden der EU bzw. ihrer
Mitgliedstaaten sowie Libyens hierin eingebunden?
c) Welche „Gegenleistungen“ werden von Libyen im Rahmen der
Abkommen bzw. verabredeten Operationen erwartet?
d) Inwieweit und mit welchem Ziel ist die EU-Grenzschutzagentur
FRONTEX in die Planung der Operationen involviert?
Es wurden zwischen COSI und PSK keine Operationen vereinbart. Zu der vom
PSK mandatierten Erkundungsmission im Bereich Grenzmanagement wird auf
die Antwort zu Frage 8 verwiesen, zur Rolle von FRONTEX auf die Antwort zu
Frage 5a.
e) Welche weiteren Kapazitäten von FRONTEX sollen für die
Operationen genutzt werden?
Diesbezüglich bleibt der Regelungsgehalt des angestrebten Arbeitsabkommens
abzuwarten. Hinsichtlich des grundsätzlich üblichen Regelungsgehalts
derartiger Abkommen wird auf die Antwort zu Frage 5a verwiesen.
8. Worum handelt es sich bei der „Fact Finding Mission“, die im November
2012 nach Libyen reiste?
Bei der so genannten Fact Finding Mission handelte es sich um eine
Erkundungsmission des EAD, die im November 2012 nach Libyen reiste, um vor Ort
Informationen zu sammeln. Die Missionsmitglieder sollten u.a. prüfen, ob auf
libyscher Seite der Wunsch nach europäischer Unterstützung im Bereich des
Grenzmanagements besteht. Gleichzeitig hatte die Mission die Aufgabe, sich
über die Rahmenbedingungen vor Ort zu informieren und die Erwartungen der
libyschen Regierung auszuloten.
a) Wer gehörte der „Fact Finding Mission“ an?
Die Erkundungsmission setzte sich aus Mitgliedern des EAD, der Europäischen
Kommission und einem Repräsentanten von FRONTEX zusammen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11986b) Trifft es zu, dass FRONTEX zu der „Fact Finding Mission“ eingeladen
wurde?
Ja.
c) Falls ja, von wem, und mit welchem Hintergrund wurde die Einladung
ausgesprochen?
Der EAD hat FRONTEX zur Teilnahme eingeladen. Die EU-Agentur FRONTEX
verfügt über einschlägige Erfahrung im Bereich des Grenzmanagements.
d) Welche Treffen der „Fact Finding Mission“ haben in Libyen oder
andernorts mit welchen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern
stattgefunden?
Die Erkundungsmission hat Gespräche in Tripolis geführt. Zu den
Gesprächspartnern zählten der libysche Premierminister, Angehörige der libyschen
Verwaltung, Vertreter der Vereinten Nationen, der EU-Delegation sowie von
Botschaften in Tripolis (u. a. Vereinigte Staaten von Amerika, EU-
Mitgliedstaaten).
e) Inwieweit trafen Angehörige der „Fact Finding Mission“ auch mit
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft oder
Menschenrechtsorganisationen zusammen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob ein solches
Treffen stattgefunden hat.
f) Inwiefern soll die „Fact Finding Mission“ zum Vorbild für eine
Verschränkung von „innerer und äußerer Sicherheit“ werden (Defense-
News, 22. September 2012)?
Ziel der Europäischen Union insgesamt ist es, die Dimensionen innerer und
äußerer Sicherheit enger zu vernetzen. Die Erkundungsmission fand unter
Beteiligung von FRONTEX statt, um die dort vorhandene Expertise einzubringen.
Dies kann gegebenenfalls auch bei zukünftigen Erkundungsmissionen sinnvoll
sein.
9. Auf welche Art und Weise und mit welchen Kapazitäten soll Libyen in die
seeseitige Überwachung der EU-Außengrenzen eingebunden werden?
Die zukünftige Zusammenarbeit zwischen libyschen Behörden und der Agentur
FRONTEX hängt vom Inhalt des angestrebten Arbeitsabkommens ab. Zu
aktuellen bilateralen Abstimmungen zwischen den europäischen
Mittelmeeranrainern und Libyen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) Inwiefern trifft es zu, dass Spanien und Italien als „Maßnahme 4“ der
„Schlussfolgerungen des Rates über 29 Maßnahmen zur Stärkung des
Schutzes der Außengrenzen und zur Bekämpfung der illegalen
Einwanderung“ (Ratsdokument 6975/10) die land- und seeseitige Patrouillen
an den EU-Außengrenzen optimieren soll?
Die genannten Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union befassen
sich unter anderem mit Maßnahmen im Aufgabenbereich der Agentur
FRONTEX, darunter fällt auch Maßnahme 4, welche die Optimierung der land-
und seeseitige Patrouillen betrifft. Da die Agentur entsprechend ihres Mandates
Drucksache 17/11986 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeaber lediglich eine koordinierende Funktion hat, hängt die Ausgestaltung der
operativen Zusammenarbeit insbesondere von den jeweils betroffenen EU-
Mitgliedstaaten ab.
b) Welche Rolle spielt die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX innerhalb
der „Maßnahme 4“?
Auf die Antwort zu Frage 9a wird verwiesen.
10. Wie soll Libyen in das von der spanischen Guardia Civil geführte
„Seahorse Mediterraneo Projekt“ eingebunden werden?
a) Welche EU-Mitgliedstaaten nehmen am „Seahorse Mediterraneo
Projekt“ teil?
Neben Spanien, welches die Steuerung der beteiligten Staaten übernehmen
wird, ist die Einbindung von sechs weiteren EU-Mitgliedstaaten am „Seahorse
Mediterraneo Projekt“ vorgesehen: Frankreich, Italien, Portugal, Malta,
Griechenland und Zypern.
b) Wann soll das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ in Betrieb gehen?
c) Welche Kosten entstehen für die Errichtung des „Seahorse
Mediterraneo Projekt“, und wie werden diese übernommen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Welche Aufgabe kommt im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ den
„Mediterranean Border Cooperation Centres“ (MEBOCC) zu?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
a) Wer soll den MEBOCC angehören, und wie werden diese finanziert?
b) Inwieweit werden deutsche Behörden in den MEBOCC repräsentiert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
c) Inwieweit sind die MEBOCC als Schnittstellen für die spätere
Einbettung in das übergeordnete EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR
eingerichtet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde dieser Aspekt in der Projektarbeit
zu EUROSUR bisher nicht erörtert.
d) Inwiefern sollen in den MEBOCC auch Operationen der
Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert werden?
Die Gestaltung von FRONTEX-Operationen richtet sich nach spezifischen
„Operational Plans“, die in enger Abstimmung zwischen der Agentur
FRONTEX und den verantwortlichen und durch die Operationen unterstützten
EU-Mitgliedstaaten erstellt werden. Hinsichtlich einer zukünftigen Einbindung
der MEBOCC in FRONTEX-Operationen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1198612. Warum hat sich Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Mitarbeit
am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ entschlossen?
a) Auf welche Weise und mit welchem Personal soll Libyen im
„Seahorse Mediterraneo Projekt“ mitarbeiten?
b) Inwieweit ist im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ auch der
polizeiliche Datentausch mit EU-Mitgliedstaaten vorgesehen?
c) Wie sollen „Drittstaaten“ hierin eingebunden werden?
d) Inwiefern ist für „Drittstaaten“ die Entsendung von
„Verbindungsbeamten“ in die MEBOCC vorgesehen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Wie soll das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ technisch umgesetzt
werden?
a) Welche Aufklärungskapazitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten
sollen hierfür genutzt werden?
b) Welche Aufklärungskapazitäten Libyens sollen hierfür genutzt
werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Inwieweit sollen für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ neue
Aufklärungskapazitäten errichtet werden, und wie werden diese finanziert?
Wo sollen für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ sowohl innerhalb der
EU als auch in Libyen „Nationale Koordinierungszentren“ aufgebaut
werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Inwiefern war oder ist die Teilnahme Algeriens, Ägyptens und Tunesiens
am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ vorgesehen?
a) Welche Gespräche haben hierzu stattgefunden, und wer war daran
beteiligt?
b) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert, und welche
Annahmen lagen dem zugrunde?
c) Aus welchem Grund haben die Länder Algerien, Ägypten und
Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit im
„Seahorse Mediterraneo Projekt“ verweigert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Errichtung eines
Grenzüberwachungssystems in Algerien, das vom dortigen
Verteidigungsministerium ausgeschrieben wurde und 1,5 Mrd. Euro kosten soll
(defenceWeb, 22. November 2012)?
Die Bundesregierung hat keine weiteren Erkenntnisse über die auf „defence-
Web“ am 22. November 2012 angeführte Ausschreibung des algerischen
Verteidigungsministeriums zur Errichtung eines Grenzüberwachungssystems.
Drucksache 17/11986 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Inwieweit soll das System in EUROSUR integriert werden?
b) Welche Gespräche haben hierzu stattgefunden, und wer war daran
beteiligt?
c) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert, und welche
Annahmen lagen dem zugrunde?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Inwiefern trifft es zu, dass vor allem gegenüber Tunesien der Druck zur
Teilnahme am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ erhöht werden soll?
Welchen Nutzen versprechen sich die Beteiligten des „Seahorse
Mediterraneo Projekt“, der Rat der Europäischen Union bzw. die Europäische
Kommission davon?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
18. Wie soll Tunesien praktisch zur Mitarbeit im „Seahorse Mediterraneo
Projekt“ bewegt werden?
a) Welche Treffen oder Reisen haben hierzu in diesem Jahr
stattgefunden, und wer nahm nach Kenntnis der Bundesregierung daran teil?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Inwiefern hat sich auch die Bundesregierung gegenüber Tunesien
dafür eingesetzt, am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ teilzunehmen?
Die Bundesregierung hat sich gegenüber der Republik Tunesien nicht für eine
Teilnahme am genannten Projekt eingesetzt.
c) Trifft es zu, dass die Regierungen Spaniens, Italiens und Frankreichs
hierzu eine Delegation nach Tunis organisiert haben, und welche
weiteren Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
d) Mit welchen Gesprächspartnern wurde die Teilnahme am „Seahorse
Mediterraneo Projekt“ im Rahmen der Delegationsreise erörtert?
e) Inwiefern waren in die gesamten Überlegungen oder Verhandlungen
zur Teilnahme Tunesiens am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ auch
tunesische Organisationen der Zivilgesellschaft direkt oder indirekt
eingebunden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Inwiefern beinhaltet das am 19. November 2012 unterzeichnete
Abkommen einer „privilegierten Partnerschaft“ der EU und Tunesiens
Absichtserklärungen oder Verabredungen hinsichtlich einer Zusammenarbeit zur
Verhinderung unerwünschter Migration in die EU?
Der am 19. November 2012 anlässlich des 9. Assoziationsrates verabschiedete
EU-Tunesien-Aktionsplan sieht eine Zusammenarbeit im Bereich illegaler
Migration, insbesondere beim Kapazitätsaufbau im Bereich
Migrationsmanagement sowie bei der Bekämpfung des Menschenhandels vor. Im Sinne des
umfassenden EU-Gesamtansatzes Migration und Mobilität finden sich im
Aktionsplan gleichermaßen Vereinbarungen zu anderen grundlegenden Bereichen:
Förderung legaler Migration einschließlich zirkulärer Migration, Förderung der
Synergien von Migration und Entwicklung sowie Stärkung des
Flüchtlingsschutzes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1198620. Wie werden etwaige beteiligte afrikanische Länder in der Errichtung
notwendiger technischer Systeme für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“
unterstützt?
a) Welche Fonds der Europäischen Union sollen hierfür genutzt werden?
b) Inwiefern trifft es zu, dass auch das für afrikanische Länder bestimmte
Programm „Europe Aid“, das eigentlich zur Armutsbekämpfung
eingerichtet wurde, genutzt werden kann?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Welche Länder sind mit welchen Kapazitäten und Einrichtungen am
„Seahorse Atlantic Projekt“ beteiligt?
a) Wann und auf welche Weise soll das „Seahorse Atlantic Projekt“ in
EUROSUR eingebunden werden?
Spanien hat der Europäischen Kommission 2011 auf der Basis des „Seahorse
Atlantic Project“ einen Projektvorschlag für den Mittelmeerraum vorgelegt.
Spanien hat Algerien, Tunesien und Ägypten sowie eventuell Libyen als
Partnerländer vorgeschlagen. Das „Seahorse“-System ist kompatibel und kann in
andere Grenzüberwachungssysteme, wie EUROSUR, integriert werden.
b) Welche Rolle kommt den Ländern Mauretanien, Marokko, Senegal,
Gambia, Guinea Bissau und den Kap Verden nach Einbindung des
„Seahorse Atlantic Projekt“ in EUROSUR zu?
Das „Seahorse Atlantic Projekt“ wurde 2006 ins Leben gerufen und ist eine
Kooperation Spaniens und der EU mit Marokko, Mauretanien, Senegal und
Kap Verde im Kampf gegen die illegale Einwanderung über den Seeweg. Ziel
des Projekts ist eine bessere operative Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Schaffung eines sicheren
Informationsnetzwerks zwischen den Strafverfolgungsbehörden. Weitere
Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
c) Wie werden die Länder organisatorisch und technisch an EUROSUR
beteiligt?
Organisatorisch und technisch werden die beteiligen Länder durch die
Schaffung von Kontaktstellen vor Ort und die Bereitstellung der Technik für den
Zugang zu dem Informationsnetzwerk eingebunden.
22. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur „EUROSUR
Analysis Layer User Group“ mitteilen?
a) Wie kam es zur Gründung der Gruppe, und wer gehört ihr an?
b) Welche Aufgabe hat die Gruppe, und womit befasst sie sich?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/11986 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Inwieweit koordinieren sich die Netzwerke zur seeseitigen
Grenzüberwachung „Baltic Sea Region Border Control Cooperation“ (BSRBCC) und
„Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum“
(BSCF) mit dem „Seahorse Atlantic Projekt“ bzw. dem „Seahorse
Mediterraneo Projekt“?
Welche gemeinsamen Treffen haben in den letzten drei Jahren
stattgefunden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
24. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen Tunesiens und Libyens
bekannt, eigene Grenzüberwachungssysteme aufzubauen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass beide Staaten das Ziel verfolgen, die
Kontrolle über ihre Grenzen zu verbessern. Libyen sucht dafür die
Zusammenarbeit mit der EU, diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
a) Welche Details sind der Bundesregierung zur Ausschreibung einer
sensorgestützten Grenzsicherungsanlage durch die libysche
Übergangsregierung bekannt (DefenseNews, 22. September 2012)?
Der Bundesregierung sind hierzu keine Details bekannt.
b) Welche Verhandlungen haben hierzu nach Kenntnis der
Bundesregierung stattgefunden, und wer war daran beteiligt?
c) Trifft es zu, dass an den Vorverhandlungen die britische, französische
und italienische Regierung beteiligt waren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
25. Inwieweit soll das libysche Grenzüberwachungssystem in die oben
genannten Vorhaben oder Missionen integriert werden, die seitens der EU
mit Libyen verabredet werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
a) Inwieweit soll das Grenzüberwachungssystem auch NATO-
Aufklärungskapazitäten (NATO: North Atlantic Treaty Organization)
einbinden bzw. dorthin Informationen liefern?
Derartige Überlegungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Libyen ist
kein Partner des NATO-Mittelmeerdialog-Formats. Kontakte zwischen der
NATO und Libyen erfolgen deshalb nur auf Ad-hoc-Basis.
b) Auf welche Art und Weise sind libysche polizeiliche oder militärische
Aufklärungskapazitäten in den NATO-Militärstützpunkt Sigonella auf
Sizilien integriert, wo die USA seit 2008 die Langstrecken-Drohnen
„Global Hawk“ stationiert haben?
Beim Flughafen Sigonella handelt es sich um eine US-amerikanisch-
italienische Einrichtung, die im Einzelfall der NATO zur Verfügung gestellt wird. Es
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, inwieweit libysche
polizeiliche oder militärische Aufklärungskapazitäten in Sigonella integriert sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1198626. Wozu unterhält die EU ein im Mai letzten Jahres eröffnetes EU-Büro in
Benghasi?
Die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und
Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Catherine Ashton, eröffnete am
22. Mai 2011 das EU-Büro in Benghasi. Das Büro diente der EU zur
Koordinierung ihrer Unterstützung vor Ort, u. a. zur Humanitären Hilfe über ECHO mit
den VN, EU-Mitgliedstaaten und Diplomaten aus Drittländern sowie zur
Zusammenarbeit mit dem Nationalen Übergangsrat und der Zivilgesellschaft. Das
Büro wurde inzwischen geschlossen.
a) Inwieweit ist das Büro mit den oben genannten Vorhaben oder
Missionen befasst?
Alle Aktivitäten der EU in Libyen werden von ihrer Delegation in Tripolis
koordiniert.
b) Welche weiteren Räume oder sonstige Infrastruktur soll im Rahmen
der oben genannten Vorhaben oder Missionen eingerichtet werden?
Für die von dem MoU abgedeckten Projekte erwartet die EU von der libyschen
Regierung eine Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten, die
Übernahme laufender Betriebskosten und die notwendige personelle Ausstattung.
Die EU stellt den Projektkoordinator in der EU-Delegation und sieht für die
Projekte keine Erweiterung ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten in der
EU-Delegation Tripolis oder dem EAD vor.
c) Inwieweit soll die libysche Regierung verpflichtet oder angehalten
werden, die mit der Durchsetzung oben genannten Vorhaben oder
Missionen beauftragten „Partner“ mit materieller Hilfe und der
Übernahme laufender Kosten für Büros zu fördern?
Auf die Antwort zu Frage 26b wird verwiesen.
d) Auf welche Art und Weise soll Libyen eine „politische Unterstützung“
zusichern?
Der vorgesehene Abschluss des MoU stellt die politische Unterstützung der
libyschen Regierung für die von dem MoU abgedeckten Projekte sicher.
27. Inwieweit sehen die oben genannten Vorhaben oder Missionen vor, dass
sich die Maßnahmen an Datenschutz und Menschenrechten orientieren?
Datenschutz und Achtung der Menschenrechte sind elementare Bestandteile der
von dem MoU abgedeckten Projekte.
a) Welche konkrete Forderungen oder Absichtserklärungen wurden
hierfür verabredet?
In der Präambel des MoU bekennt sich die libysche Regierung ausdrücklich zu
einer Ausrichtung ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung von Organisierter
Kriminalität und Terrorismus entlang rechtsstaatlicher Normen und zur Wahrung der
Menschenrechte. Die Europäische Union unterstreicht im MoU in Bezug auf
die vorgesehene Stärkung der Aufklärungsfähigkeiten der libyschen Polizei die
umfassende Sicherstellung des Schutzes persönlicher Daten und der Achtung
der Menschenrechte.
Drucksache 17/11986 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie sollen diese von Libyen umgesetzt werden, und welcher
Zeitrahmen ist hierfür anvisiert?
c) Inwieweit wurden hierfür libysche Organisationen der
Zivilgesellschaft eingebunden, und welche Zusicherungen wurden ihnen
gegenüber gemacht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
d) Wie werden libysche Organisationen der Zivilgesellschaft zur
Kontrolle oder Evaluation der oben genannten Vorhaben oder Missionen
eingebunden?
Auf die Antwort zu Frage 27c wird verwiesen.
28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Bericht von Amnesty International „Migranten in Libyen –
Sie behandeln uns nicht wie menschliche Wesen“ vom 18. September
2012 (
www.amnesty.de/2012/9/20/migranten-libyen-sie-behandeln-
unsnicht-wie-menschliche-wesen)?
Die libysche Übergangsregierung muss weitere Anstrengungen unternehmen,
um die Einhaltung der Menschenrechte der sich in Libyen aufhaltenden
Migranten und Schutzsuchenden zu gewährleisten. Die Bundesregierung
beobachtet die Menschenrechtslage in Libyen mit großer Aufmerksamkeit und fordert
die Einhaltung der Menschenrechte sowohl bilateral als auch in den Gremien
der Europäischen Union sowie der Vereinten Nationen.
a) Inwiefern ist die libysche Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung zur stärkeren Umsetzung von Menschen- und Bürgerrechten in
diesem Jahr tätig geworden?
Die bis November 2012 verantwortliche libysche Übergangsregierung und der
inzwischen aufgelöste Nationale Übergangsrat haben sich mehrfach zum
Schutz der Menschenrechte und zur Vermeidung von Straflosigkeit bekannt. Im
Dezember 2011 wurde der „Nationale Rat für bürgerliche Freiheiten und
Menschenrechte“ eingerichtet, im Februar 2012 das Gesetz zu Versöhnung und
Übergangsjustiz verabschiedet. Besuchseinladungen an Mitglieder des
Menschenrechtsrates und an die Hochkommissarin für Menschenrechte wurden
ausgesprochen.
Der allgemeinen Bereitschaft zur Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen müssen konkrete Schritte folgen. Es fehlt bisher an einem systematischen
Ansatz zur Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die Effektivität des
Regierungshandelns ist insgesamt auch unter der neuen Übergangsregierung
aufgrund noch fehlender gesamtstaatlicher Strukturen eingeschränkt. Dies betrifft
insbesondere die Kontrolle über bewaffnete Gruppen und deren Aktivitäten.
Es gibt einen kontinuierlichen Dialog zwischen den libyschen Behörden und
dem VN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) sowie der Internationalen
Organisation für Migration (IOM).
b) Was ist der Bundesregierung über Misshandlungen und Folterungen in
libyschen Haftanstalten bekannt?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von einschlägigen Berichten der
Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrates zu Libyen sowie von
Menschenrechtsorganisationen, die sich mit der Situation in Libyen befassen. Die
Deutsche Botschaft in Tripolis steht zu den Verhältnissen in libyschen Haft-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11986anstalten in Kontakt mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in
Libyen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, dem
Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen sowie weiteren in diesem Bereich tätigen
Organisationen.
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ISSN 0722-8333]