Polizeiliche und militärische Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Libyen und geplante Projekte
der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission verhandelt unter dem Titel „Krisenreaktion und Öffentliche Sicherheit“ mit der libyschen Regierung über ein „Memorandum of Understanding“ (MoU) zur polizeilichen und militärischen Zusammenarbeit. Das Abkommen wird im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ der Europäischen Union (EU) verhandelt und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich des zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD). Allerdings geht es vor allem um den Polizeiaufbau: Angeführt werden Krisenreaktion, polizeiliche Ermittlungen, Kontrolle des Handels mit leichten und schweren Waffen, Munition und Sprengsätzen. Besonderer Wert wird auf den Betrieb polizeilicher Datensammlungen und den Austausch von Informationen gelegt. Die zivil-militärische Einflussnahme wird deshalb in Brüssel auf höchster Ebene verhandelt. Eingebunden ist das „Politische und Sicherheitspolitische Komitee“ (PSK), das für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bzw. die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig ist. Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat die Mitschrift eines Treffens des PSK mit dem „Ständigen Ausschuss des Rates für die innere Sicherheit“ (COSI) veröffentlicht (Ratsdokument 15584/1/12). Beide EU-Apparate planen eine gemeinsame Mission zur „Krisenreaktion“ an der libyschen Grenze zur Sahara. Neben „Terrorismus“ soll die neue Operation unerlaubte Grenzübertritte ebenso aufspüren wie Drogenschmuggel. Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX ist zu einer „Fact Finding Mission“ nach Libyen eingeladen.
Die polizeiliche Zusammenarbeit mit Libyen schreitet vor allem bei der Kontrolle der Seegrenzen voran. Dabei geht es um 29 Maßnahmen, die der Rat der Europäischen Union vor zwei Jahren verabschiedet hatte (Ratsdokument 15906/12). Eine „Maßnahme 4“ wird von Spanien und Italien angeführt und soll land- und seeseitige Patrouillen an den EU-Außengrenzen optimieren (Ratsdokument 15905/12). Dort wird unter anderem das im Jahr 2006 eingerichtete Projekt „Seahorse Atlantic“ behandelt, mit dem Spanien bereits seit dem Jahr 2006 seine Grenzen überwacht. Hierzu werden Daten aus der Satellitenaufklärung ebenso verarbeitet wie von Flugzeugen und Drohnen. Nun soll das von der spanischen Guardia Civil geführte „Seahorse“-Projekt auf das Mittelmeer ausgedehnt werden. Alle EU-Mitgliedstaaten, die eine Außengrenze am Mittelmeer haben, wollen teilnehmen. Bislang fehlt aber Griechenland, weshalb die Regierung in Athen nun offiziell zur Mitarbeit eingeladen wurde.
Im Juli 2012 hat Libyen eine Erklärung unterzeichnet, wonach das Land am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ mitarbeiten will. Koordiniert wird die Zusammenarbeit in „Mediterranean Border Cooperation Centres“ (MEBOCC) in Italien und Malta. Sie sind Schnittstellen für die spätere Einbettung in das übergeordnete EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR. Spanien schlägt die Entsendung libyscher „Verbindungsbeamten“ in die „Kooperationszentren“ vor. Die Polizisten könnten dort an gemeinsamen Operationen mit der Grenzschutzagentur FRONTEX beteiligt werden. Zur technischen Umsetzung des „Seahorse Mediterraneo Projekt“ sollen in der Hauptstadt Tripolis und in Benghasi „Nationale Koordinierungszentren“ aufgebaut werden. Auch in Algerien, Ägypten und Tunesien will die EU „Nationale Koordinierungszentren“ ansiedeln. Die Länder weigern sich allerdings bislang erfolgreich. Nun wird der Druck auf Tunesien erhöht. Die Regierungen Spaniens, Italiens und Frankreichs organisieren hierzu eine Delegation nach Tunis. Alle beteiligten afrikanischen Länder werden in der Errichtung notwendiger technischer Systeme für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ unterstützt. Die Kosten können zu 100 Prozent vom „Außengrenzenfonds“ der Europäischen Union übernommen werden. Auch aus dem für afrikanische Länder bestimmten Programm „Europe Aid“, das eigentlich zur Armutsbekämpfung eingerichtet wurde, könnten Gelder fließen. Angeblich wird der libysche Übergangsrat bald eine Ausschreibung für den Bau eines Grenzüberwachungssystems veröffentlichen (DefenseNews, 22. September 2012). Offensichtlich will sich die EU zur Umsetzung der Maßnahmen selbst in Nordafrika niederlassen. Unklar ist, wie das bereits im Mai letzten Jahres eröffnete EU-Büro in Benghasi genutzt werden soll. Die libysche Regierung soll sich im Gegenzug verpflichten, die mit der Durchsetzung beauftragten „Partner“ mit materieller Hilfe und der Übernahme laufender Kosten für Büros zu fördern. Auch eine „politische Unterstützung“ soll festgeschrieben werden. Regelmäßige Treffen auf politischer wie technischer Ebene flankieren die Anstrengungen.
Zwar taucht in den Verhandlungen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit hin und wieder die Formulierung auf, die Maßnahmen müssten sich an Datenschutz und Menschenrechten orientieren. Konkrete Forderungen oder Absichtserklärungen fehlen allerdings. Im Gegenteil berichten Menschenrechtsorganisationen über regelrechte Hetzjagden (www.zeit.de/2011/37/Libyen-Reportage) gegenüber Migranten aus zentralafrikanischen Ländern. Libyen verfügt über kein Asylsystem, Flüchtlinge werden in staatlichen Gefängnissen festgehalten. Immer wieder wird aus den Haftanstalten von schweren Misshandlungen und Folterungen berichtet (z. B. Amnesty International, „Migranten in Libyen – Sie behandeln uns nicht wie menschliche Wesen“, 18. September 2012).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Bereiche sollen von dem geplanten „Memorandum of Understanding“ (MoU) mit Libyen erfasst werden?
a) Von wem wird das Abkommen aufseiten der EU und Libyens verhandelt, und wer nahm an den Verhandlungsrunden teil?
b) In welchen Arbeitsgruppen oder Institutionen der EU wurde und wird der Verhandlungsstand jeweils berichtet?
c) Welche Analysen oder Risikobewertungen lagen dem Abkommen zugrunde?
d) Wie hat sich die Bundesregierung in die Verhandlungen eingebracht und positioniert?
Trifft es zu, dass das MoU die Einbindung Libyens in die Außen- und Verteidigungspolitik der EU befördern soll?
Welche konkreten Maßnahmen sind im MoU gegen „organisierte Kriminalität“, „Schmuggel“ und „Terrorismus“ anvisiert?
Inwieweit tangiert das MoU auch den Betrieb polizeilicher Datensammlungen und den Austausch polizeilicher Informationen?
a) Wie ist es gemeint, wenn das MoU in seinem gegenwärtigen Entwurf eine polizeiliche Fähigkeit zur „predictive risk assessment and analysis“ benennt?
b) Inwiefern soll das MoU helfen, den polizeilichen Datentausch mit EU-Mitgliedstaaten oder Einrichtungen der EU zu befördern?
Inwieweit ist das heutige Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in internationale Polizeistrukturen eingebunden?
a) Wie arbeiten polizeiliche EU-Einrichtungen (etwa Europol, FATF – Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen“, FRONTEX) bereits jetzt mit Libyen zusammen?
b) Inwieweit werden seitens der EU-Agenturen mit Libyen auf polizeilicher Ebene Daten ausgetauscht?
Inwieweit ist das „Politische und Sicherheitspolitische Komitee“ (PSK) mit der polizeilichen oder militärischen Zusammenarbeit mit Libyen befasst?
a) Inwieweit ist der „Ständige Ausschuss des Rates für die innere Sicherheit“ (COSI) mit der polizeilichen oder militärischen Zusammenarbeit mit Libyen befasst?
b) Inwieweit haben sich das COSI und das PSK über gemeinsame Maßnahmen abgestimmt, und welche Entscheidungen wurden hierzu getroffen?
c) Welche Analysen oder Risikobewertungen lagen den Maßnahmen zugrunde?
Wie sollen die vom COSI und dem PSK verabredeten Operationen ausgeführt werden?
a) Welche weiteren Akteure werden daran beteiligt?
b) Inwieweit sind Polizei- und Zollbehörden der EU bzw. ihrer Mitgliedstaaten sowie Libyens hierin eingebunden?
c) Welche „Gegenleistungen“ werden von Libyen im Rahmen der Abkommen bzw. verabredeten Operationen erwartet?
d) Inwieweit und mit welchem Ziel ist die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX in die Planung der Operationen involviert?
e) Welche weiteren Kapazitäten von FRONTEX sollen für die Operationen genutzt werden?
Worum handelt es sich bei der „Fact Finding Mission“, die im November 2012 nach Libyen reiste?
a) Wer gehörte der „Fact Finding Mission“ an?
b) Trifft es zu, dass FRONTEX zu der „Fact Finding Mission“ eingeladen wurde?
c) Falls ja, von wem, und mit welchem Hintergrund wurde die Einladung ausgesprochen?
d) Welche Treffen der „Fact Finding Mission“ haben in Libyen oder andernorts mit welchen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern stattgefunden?
e) Inwieweit trafen Angehörige der „Fact Finding Mission“ auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft oder Menschenrechtsorganisationen zusammen?
f) Inwiefern soll die „Fact Finding Mission“ zum Vorbild für eine Verschränkung von „innerer und äußerer Sicherheit“ werden (Defense- News, 22. September 2012)?
Auf welche Art und Weise und mit welchen Kapazitäten soll Libyen in die seeseitige Überwachung der EU-Außengrenzen eingebunden werden?
a) Inwiefern trifft es zu, dass Spanien und Italien als „Maßnahme 4“ der „Schlussfolgerungen des Rates über 29 Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der Außengrenzen und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung“ (Ratsdokument 6975/10) die land- und seeseitige Patrouillen an den EU-Außengrenzen optimieren soll?
b) Welche Rolle spielt die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX innerhalb der „Maßnahme 4“?
Wie soll Libyen in das von der spanischen Guardia Civil geführte „Seahorse Mediterraneo Projekt“ eingebunden werden?
a) Welche EU-Mitgliedstaaten nehmen am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ teil?
b) Wann soll das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ in Betrieb gehen?
c) Welche Kosten entstehen für die Errichtung des „Seahorse Mediterraneo Projekt“, und wie werden diese übernommen?
Welche Aufgabe kommt im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ den „Mediterranean Border Cooperation Centres“ (MEBOCC) zu?
a) Wer soll den MEBOCC angehören, und wie werden diese finanziert?
b) Inwieweit werden deutsche Behörden in den MEBOCC repräsentiert?
c) Inwieweit sind die MEBOCC als Schnittstellen für die spätere Einbettung in das übergeordnete EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR eingerichtet?
d) Inwiefern sollen in den MEBOCC auch Operationen der Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert werden?
Warum hat sich Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Mitarbeit am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ entschlossen?
a) Auf welche Weise und mit welchem Personal soll Libyen im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ mitarbeiten?
b) Inwieweit ist im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ auch der polizeiliche Datentausch mit EU-Mitgliedstaaten vorgesehen?
c) Wie sollen „Drittstaaten“ hierin eingebunden werden?
d) Inwiefern ist für „Drittstaaten“ die Entsendung von „Verbindungsbeamten“ in die MEBOCC vorgesehen?
Wie soll das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ technisch umgesetzt werden?
a) Welche Aufklärungskapazitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten sollen hierfür genutzt werden?
b) Welche Aufklärungskapazitäten Libyens sollen hierfür genutzt werden?
Inwieweit sollen für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ neue Aufklärungskapazitäten errichtet werden, und wie werden diese finanziert? Wo sollen für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ sowohl innerhalb der EU als auch in Libyen „Nationale Koordinierungszentren“ aufgebaut werden?
Inwiefern war oder ist die Teilnahme Algeriens, Ägyptens und Tunesiens am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ vorgesehen?
a) Welche Gespräche haben hierzu stattgefunden, und wer war daran beteiligt?
b) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert, und welche Annahmen lagen dem zugrunde?
c) Aus welchem Grund haben die Länder Algerien, Ägypten und Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ verweigert?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Errichtung eines Grenzüberwachungssystems in Algerien, das vom dortigen Verteidigungsministerium ausgeschrieben wurde und 1,5 Mrd. Euro kosten soll (defenceWeb, 22. November 2012)?
a) Inwieweit soll das System in EUROSUR integriert werden?
b) Welche Gespräche haben hierzu stattgefunden, und wer war daran beteiligt?
c) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert, und welche Annahmen lagen dem zugrunde?
Inwiefern trifft es zu, dass vor allem gegenüber Tunesien der Druck zur Teilnahme am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ erhöht werden soll? Welchen Nutzen versprechen sich die Beteiligten des „Seahorse Mediterraneo Projekt“, der Rat der Europäischen Union bzw. die Europäische Kommission davon?
Wie soll Tunesien praktisch zur Mitarbeit im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ bewegt werden?
a) Welche Treffen oder Reisen haben hierzu in diesem Jahr stattgefunden, und wer nahm nach Kenntnis der Bundesregierung daran teil?
b) Inwiefern hat sich auch die Bundesregierung gegenüber Tunesien dafür eingesetzt, am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ teilzunehmen?
c) Trifft es zu, dass die Regierungen Spaniens, Italiens und Frankreichs hierzu eine Delegation nach Tunis organisiert haben, und welche weiteren Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
d) Mit welchen Gesprächspartnern wurde die Teilnahme am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ im Rahmen der Delegationsreise erörtert?
e) Inwiefern waren in die gesamten Überlegungen oder Verhandlungen zur Teilnahme Tunesiens am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ auch tunesische Organisationen der Zivilgesellschaft direkt oder indirekt eingebunden?
Inwiefern beinhaltet das am 19. November 2012 unterzeichnete Abkommen einer „privilegierten Partnerschaft“ der EU und Tunesiens Absichtserklärungen oder Verabredungen hinsichtlich einer Zusammenarbeit zur Verhinderung unerwünschter Migration in die EU?
Wie werden etwaige beteiligte afrikanische Länder in der Errichtung notwendiger technischer Systeme für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ unterstützt?
a) Welche Fonds der Europäischen Union sollen hierfür genutzt werden?
b) Inwiefern trifft es zu, dass auch das für afrikanische Länder bestimmte Programm „Europe Aid“, das eigentlich zur Armutsbekämpfung eingerichtet wurde, genutzt werden kann?
Welche Länder sind mit welchen Kapazitäten und Einrichtungen am „Seahorse Atlantic Projekt“ beteiligt?
a) Wann und auf welche Weise soll das „Seahorse Atlantic Projekt“ in EUROSUR eingebunden werden?
b) Welche Rolle kommt den Ländern Mauretanien, Marokko, Senegal, Gambia, Guinea Bissau und den Kap Verden nach Einbindung des „Seahorse Atlantic Projekt“ in EUROSUR zu?
c) Wie werden die Länder organisatorisch und technisch an EUROSUR beteiligt?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur „EUROSUR Analysis Layer User Group“ mitteilen?
a) Wie kam es zur Gründung der Gruppe, und wer gehört ihr an?
b) Welche Aufgabe hat die Gruppe, und womit befasst sie sich?
Inwieweit koordinieren sich die Netzwerke zur seeseitigen Grenzüberwachung „Baltic Sea Region Border Control Cooperation“ (BSRBCC) und „Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum“ (BSCF) mit dem „Seahorse Atlantic Projekt“ bzw. dem „Seahorse Mediterraneo Projekt“? Welche gemeinsamen Treffen haben in den letzten drei Jahren stattgefunden?
Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen Tunesiens und Libyens bekannt, eigene Grenzüberwachungssysteme aufzubauen?
a) Welche Details sind der Bundesregierung zur Ausschreibung einer sensorgestützten Grenzsicherungsanlage durch die libysche Übergangsregierung bekannt (DefenseNews, 22. September 2012)?
b) Welche Verhandlungen haben hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden, und wer war daran beteiligt?
c) Trifft es zu, dass an den Vorverhandlungen die britische, französische und italienische Regierung beteiligt waren?
Inwieweit soll das libysche Grenzüberwachungssystem in die oben genannten Vorhaben oder Missionen integriert werden, die seitens der EU mit Libyen verabredet werden?
a) Inwieweit soll das Grenzüberwachungssystem auch NATO-Aufklärungskapazitäten (NATO: North Atlantic Treaty Organization) einbinden bzw. dorthin Informationen liefern?
b) Auf welche Art und Weise sind libysche polizeiliche oder militärische Aufklärungskapazitäten in den NATO-Militärstützpunkt Sigonella auf Sizilien integriert, wo die USA seit 2008 die Langstrecken-Drohnen „Global Hawk“ stationiert haben?
Wozu unterhält die EU ein im Mai letzten Jahres eröffnetes EU-Büro in Benghasi?
a) Inwieweit ist das Büro mit den oben genannten Vorhaben oder Missionen befasst?
b) Welche weiteren Räume oder sonstige Infrastruktur soll im Rahmen der oben genannten Vorhaben oder Missionen eingerichtet werden?
c) Inwieweit soll die libysche Regierung verpflichtet oder angehalten werden, die mit der Durchsetzung oben genannten Vorhaben oder Missionen beauftragten „Partner“ mit materieller Hilfe und der Übernahme laufender Kosten für Büros zu fördern?
d) Auf welche Art und Weise soll Libyen eine „politische Unterstützung“ zusichern?
Inwieweit sehen die oben genannten Vorhaben oder Missionen vor, dass sich die Maßnahmen an Datenschutz und Menschenrechten orientieren?
a) Welche konkrete Forderungen oder Absichtserklärungen wurden hierfür verabredet?
b) Wie sollen diese von Libyen umgesetzt werden, und welcher Zeitrahmen ist hierfür anvisiert?
c) Inwieweit wurden hierfür libysche Organisationen der Zivilgesellschaft eingebunden, und welche Zusicherungen wurden ihnen gegenüber gemacht?
d) Wie werden libysche Organisationen der Zivilgesellschaft zur Kontrolle oder Evaluation der oben genannten Vorhaben oder Missionen eingebunden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht von Amnesty International „Migranten in Libyen – Sie behandeln uns nicht wie menschliche Wesen“ vom 18. September 2012 (www.amnesty.de/2012/9/20/migranten-libyen-sie-behandeln-uns-nicht-wie-menschliche-wesen)?
a) Inwiefern ist die libysche Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung zur stärkeren Umsetzung von Menschen- und Bürgerrechten in diesem Jahr tätig geworden?
b) Was ist der Bundesregierung über Misshandlungen und Folterungen in libyschen Haftanstalten bekannt?