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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

V-Leute Problematik im NPD-Verbotsverfahren

Herkunft des gesammelten Materials (Bund, Länder), Einzelheiten zur Beglaubigung der Landesinnenminister betr. Unbelastetheit des Materials, interne Offenlegung aller V-Leute bei Bund und Ländern, Abschaltung der V-Leute auf der Parteiführungsebene, Anzahl der seit 2002 eingesetzten V-Leute; V-Leute bei der Polizei<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.01.2013

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1192817. 12. 2012

V-Leute Problematik im NPD-Verbotsverfahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Steffen Bockhahn, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der erste Anlauf zu einem Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) scheiterte an der Durchsetzung der Partei und ihrer Führungsstrukturen mit V-Leuten der Verfassungsschutzämter.

Die V-Leute-Problematik ist nach Aussagen der Landesinnenminister ausgeräumt worden und sei kein Hindernis mehr für einen erneuten Antrag auf ein NPD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht. Nach Aussagen der Länder und des Bundes wurden die V-Leute in der Führungsebene der NPD bereits im April 2012 abgeschaltet. Um die von Bund und Länder zusammengetragenen Belege für die Verfassungswidrigkeit der NPD nicht zu entwerten, sei auf Aussagen von V-Leuten in diesem Material verzichtet worden.

Diese von einzelnen Ministern getroffene Aussage verstellt jedoch den Blick auf das tatsächliche Problem: Da die Landesämter und das Bundesamt ihre jeweiligen V-Leute geheim halten, gibt es kein Wissen darüber, welche Personen insgesamt zu diesem Kreis gezählt werden müssen. Angaben und Belege eines Landes bzw. des Bundes können über V-Leute eines anderen Landes, die aber nicht als solche bekannt sind, gewonnen worden sein. Unklar bleibt auch weiterhin, welchen Einfluss die V-Leute, unabhängig von ihrer möglichen Abschaltung, auf die Ausrichtung der NPD hatten und haben.

Aufmerksam macht in diesem Zusammenhang die angebliche Weigerung der Landesinnenminister, gegenüber dem Bund mit Unterschrift zu versichern, dass das von ihnen beigesteuerte Material nicht über V-Leute gewonnen wurde. Im „DER SPIEGEL“ vom 3. September 2012 heißt es dazu: „Friedrich und seine Leute hatten in dem Anschreiben zur Beweissammlung um eine ‚Testierung durch die jeweiligen Innenminister‘ gebeten, die Ressortchefs sollten dem Gericht persönlich versichern, dass das Material auch wirklich unbelastet von V-Leuten sei. Es sollte eine Art Versprechen an die Richter sein, dass der Staat keinen verseuchten Antrag wie im Jahr 2003 abliefert. So mutig sind die Innenminister dann doch nicht. Ein solches Zeugnis solle lieber nicht mit ihrem Namen verbunden werden, darin war sich die Runde schnell einig. Jetzt müssen ihre Abteilungsleiter unterzeichnen.“ (DER SPIEGEL, 36/2012).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Aus welchen Bundesländern wurde Material für die Materialsammlung zur Begründung eines Antrags auf Verbot der NPD beigesteuert?

2

Wie verteilt sich die Herkunft der gesammelten Materialien prozentual zwischen Bund und Ländern?

3

Inwieweit trifft es zu, dass es vonseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI) die Bitte um „Testierung“ seitens der jeweiligen Landesinnenminister gegeben hat, mit der diese versichern sollten, dass das von ihnen gelieferte Material für ein neues NPD-Verbotsverfahren nicht über V-Leute gewonnen wurde?

4

Inwieweit trifft es zu, dass die Innenminister der Länder sich geweigert haben, eine solche Bestätigung durch ihre Unterschrift zu beglaubigen, und wenn ja, welche Begründung wurde vonseiten der Innenminister dafür gegeben?

5

Von welchen Innenministern liegt eine Erklärung zum Thema V-Leute bezogen auf das aus ihren Ländern übergebene Material vor, von welchen Innenministern fehlt eine solche Erklärung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Aus welchen Bundesländern liegen Versicherungen dazu vor, dass das von ihnen gelieferte Material nicht durch V-Leute gewonnen oder beeinflusst wurde, und von wem wurden diese Versicherungen gegebenenfalls abgegeben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Hat der Bundesminister des Innern per Unterschrift versichert, dass das vonseiten des Bundes beigesteuerte Material unbelastet von V-Leuten ist?

8

Hat es eine interne Offenlegung aller V-Leute von Bund und Ländern in der NPD und ihrem Umfeld gegeben, um mit größtmöglicher Sicherheit die V-Leute Problematik für ein neues NPD-Verbotsverfahren ausschließen zu können?

9

Wenn ja, wann und wo, und mit welchem Stichtag bezogen auf die V-Leute fand dieser Austausch zwischen Bund und Länder statt? Wenn nein, wie ist sichergestellt worden, dass das gesammelte Material frei von V-Leute-Informationen ist?

10

Seit wann sind die V-Leute des Bundes und der Länder, die sich auf der Führungsebene der NPD befinden, abgeschaltet, und welche konkreten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sieht die Bundesregierung damit als erfüllt an?

11

Wie viele V-Leute des Verfassungsschutzes von Bund und Ländern wurden seit 2002 in und im Umfeld der NPD eingesetzt?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil von V-Leuten beim Verfassen von Bundes- und Landesprogrammen der NPD ein?

13

Haben Bund und Länder auch V-Leute der Polizei im Hinblick auf ein NPD-Verbotsverfahren abgeschaltet?

Berlin, den 17. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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