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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verkauf der URENCO und Verbreitung von Atomwaffentechnik

Pläne und bisherige Aktivitäten zum Verkauf der Anteile der britischen Regierung und der Unternehmen RWE AG, E.On SE und Uranit GmbH am multinationalen Urananreicherer URENCO, beteiligte Regierungen und Behörden, beratende Banken, Kaufinteressenten, Risiko der Verbreitung von Kernwaffentechniken und der Gaszentrifugentechnik, Uranmüllentsorgung, Widerspruch zwischen Atomausstieg und Uranbrennstoffherstellung, Stilllegungspläne; Beteiligung des Bundestags<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

22.01.2013

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1197520. 12. 2012

Verkauf der URENCO und Verbreitung von Atomwaffentechnik

der Abgeordneten Dorothee Menzner, Kathrin Vogler, Dr. Barbara Höll, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Harald Koch, Ralph Lenkert, Paul Schäfer (Köln), Sabine Stüber, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat nach der Katastrophe von Fukushima den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und den Betrieb der Atomkraftwerke bis spätestens 2022 befristet. Die URENCO-Urananreicherungsanlage in Gronau sowie die AREVA-Brennelementefabrik in Lingen sind von dieser Befristung jedoch nicht betroffen und können weiterhin unbefristet Uranbrennstoff für den Betrieb in Atomkraftwerken herstellen. Damit tragen diese beiden Atomanlagen dazu bei, dass Katastrophen wie in Fukushima in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Ländern weiterhin stattfinden können.

Medienberichten zufolge stehen offenbar mindestens zwei Drittel der Anteile des multinationalen Urananreicherers URENCO zum Verkauf. Demnach planen RWE AG und E.ON SE den Verkauf ihres gemeinsam über die Uranit GmbH gehaltenen Drittels. Außerdem will die britische Regierung ihr Drittel an der URENCO verkaufen. Auch in den Niederlanden, die das dritte Drittel an URENCO besitzen, wird über die zukünftige Beteiligung an URENCO diskutiert.

Mit Urananreicherungsanlagen in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und den USA versorgt die URENCO inzwischen rund ein Drittel des Weltmarkts mit angereichertem Uran zur Fertigung von Brennelementen. Die Urananreicherungsanlagen versorgen aber nicht nur die Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff. Die Technologie der Gaszentrifugen der URENCO ist grundsätzlich auch zur Herstellung von waffenfähigem Uran geeignet.

Zur URENCO gehört auch die Enrichment Technology Company (ETC), die seit 2007 zu gleichen Anteilen mit der AREVA betrieben wird. Die ETC ist für Forschung und Entwicklung sowie den Bau von Gaszentrifugenanlagen zur Urananreicherung zuständig und ist unter anderem an den Standorten Gronau und Jülich tätig.

Der Verkauf von Anteilen an der URENCO stellt grundsätzlich ein Risiko zur Verbreitung von Kernwaffentechniken dar. Vor diesem Hintergrund bedeutet ein Verkauf von URENCO-Anteilen an neue Unternehmen bzw. Partner, dass diese Technologien einem erweiterten Kreis zugänglich gemacht werden und daher die Risiken einer Weiterverbreitung von Know-how über die Urananreicherung per Gaszentrifugentechnik wachsen.

Mit den Verträgen von Almelo, Cardiff und Washington hat die Bundesrepublik Deutschland sich einerseits verpflichtet, die Forschung und Entwicklung sowie die Technik der Gaszentrifugentechnologie der URENCO zu kommerziellen Zwecken zu fördern. Andererseits verpflichten sich die Vertragsstaaten, in den URENCO-Anlagen zur Urananreicherung keinerlei waffenfähiges Uran herzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass Kenntnisse aus Forschung und Entwicklung der Gaszentrifugentechnik im Rahmen der URENCO nicht für militärische Zwecke – auch nicht bei den Vertragsstaaten – genutzt werden dürfen. Dass aber militärisch äußerst brisante Informationen gestohlen werden können, hat schon der Fall des pakistanischen Wissenschaftlers Khan in den 70er-Jahren bewiesen.

Im Rahmen der genannten Staatsverträge gilt das Prinzip der Einvernehmlichkeit der Beschlüsse. Die Vertragsstaaten haben daher ein Vetorecht. Im Vertrag von Cardiff ist der Viererausschuss in Artikel III Absatz 2 entsprechend geregelt. Im Vertrag von Almelo ist ein „gemeinsamer Ausschuss“ geregelt und in Artikel II Absatz 2 das Vetorecht bestimmt.

Nach britischen Medienberichten sowie einem Bericht der „vdi-Nachrichten“ vom 16. November 2012 gelten derzeit als Interessenten für den Kauf von URENCO Anteilen: Cameco, Toshiba-Westinghouse, AREVA sowie die Kapitalanleger Apax, KKR, Carlyle und CVC. Außerdem wird ein chinesischer Milliardär genannt, ebenso Tenex und Rosatom. Auch soll ein direkter Verkauf an ein Konsortium unter Führung eines ehemaligen URENCO-Direktors im Gespräch sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verkauf von URENCO-Anteilen der britischen Regierung und der Unternehmen RWE AG, E.ON SE und Uranit GmbH?

2

Mit welchen Unternehmen oder Interessenten wurden bereits oder werden derzeit seitens der Bundesregierung oder nachrangiger Behörden Gespräche über einen geplanten Verkauf der URENCO-Anteile geführt?

3

Welches Bundesministerium ist seitens der Bundesregierung für die Verkaufsverhandlungen federführend zuständig?

4

Welche weiteren Bundesministerien und nachrangigen Behörden sind bei den Verkaufsverhandlungen zudem zustimmungspflichtig oder haben eine beratende Funktion?

5

Hat es bereits innerhalb der Bundesregierung einen Abstimmungsprozess zum Verkauf der URENCO-Anteile gegeben?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6

Ist die Bundesregierung bzw. sind Vertreter der Bundesregierung an den Verkaufsgesprächen direkt beteiligt?

Wenn ja, wer, in welchem Rahmen, und wann jeweils?

7

In welcher Weise ist die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen an den Verkaufsverhandlungen beteiligt oder durch die gesetzlichen Vorgaben mit einzubeziehen?

8

Gab es mit Blick auf die Verhandlungen zum URENCO-Verkauf bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen?

Wenn ja, wer war daran beteiligt, und was war das Ergebnis?

9

Ist für einen Verkauf der URENCO-Anteile seitens der Bundesregierung die Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen notwendig?

10

Ist es zutreffend, dass E.ON SE und RWE AG und/oder Uranit GmbH von Merrill Lynch (Bank of America) beraten werden, die niederländische Regierung von Credit Suisse (bzw. nun von ABN Amro) und die britische Regierung von Morgan Stanley?

Wenn nein, welche Banken beraten welches Unternehmen?

11

Haben die genannten Finanzinstitute bereits mit der Bundesregierung Gespräche geführt?

Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

12

Hat es Gespräche zwischen der E.ON SE, RWE AG sowie Uranit GmbH und der Bundesregierung über den geplanten Verkauf von URENCO-Anteilen gegeben?

Wenn ja, wann fanden diese statt, wer nahm an ihnen teil, und was wurde bei diesen Treffen mit welchen Ergebnissen besprochen?

13

Lässt sich die Bundesregierung beim Verkauf der URENCO-Anteile von externen Beratern vertreten?

Wenn ja, warum, und von wem konkret?

14

Plant auch die niederländische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung den Verkauf ihrer Anteile an der URENCO?

Wenn ja, seit wann, und auf welchem Weg hat die Bundesregierung davon Kenntnis erhalten?

15

Wenn nein, aus welchen Gründen sind die Niederlande an den Verkaufsverhandlungen beteiligt, bzw. wie genau lautet der Auftrag der Credit Suisse bzw. von ABN Amro?

16

Ist die in der Vorbemerkung aufgeführte Auflistung der möglichen Kaufinteressenten nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend?

17

Welche anderen konkreten und potenziellen Kaufinteressenten sind der Bundesregierung bekannt?

18

Wann sollen die Verkaufsverhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen werden?

19

Ist über die Verkaufsabsichten in den Ausschüssen, die in den Verträgen von Almelo, Washington und Cardiff festgelegt wurden, oder an anderer Stelle bereits gesprochen worden?

Wenn nein, wann ist dies vorgesehen?

Wenn ja, wann wurde über die Verkaufspläne in welchem Gremium jeweils gesprochen, und was waren die wesentlichen Informationen und Ergebnisse?

20

Ist die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) an den Gesprächen über einen geplanten Verkauf von URENCO-Anteilen beteiligt?

Wenn ja, in welcher Weise, und mit welchem Inhalt?

Wann fanden diese Gespräche mit welchen Teilnehmern statt?

21

Sind EU-Behörden oder US-Behörden an den Verkaufsverhandlungen direkt oder indirekt beteiligt?

Wenn ja, welche Behörden konkret, mit welchem konkreten Auftrag und mit welchen konkreten Mitsprache- oder Beratungsrechten?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Verkauf von Anteilen an der URENCO grundsätzlich ein Risiko zur Verbreitung von Kernwaffentechniken darstellt?

Wenn ja, in welcher Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine weitere Verbreitung von Technik zur Herstellung von Atomwaffen über den Verkauf von URENCO-Anteilen nicht erfolgt?

Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Verkauf vor dem Hintergrund des Risikos der Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik?

23

Welche politischen und wirtschaftlichen Ausschlusskriterien gelten für die Bundesregierung beim Verkauf der URENCO-Anteile?

24

Wird die Bundesregierung gegen einen Verkauf von URENCO-Anteilen von ihrem Vetorecht Gebrauch machen, um die weitere Verbreitung von Atomwaffentechnik zu verhindern?

Wenn nein, warum nicht?

25

Hat die Bundesregierung bereits Kaufinteressenten abgelehnt?

Wenn ja, welche, und aus welchen Gründen?

26

Wie kontrolliert die Bundesregierung, ob sich Vertragspartner über die URENCO oder die ETC Zugriff auf die Gaszentrifugentechnik für eigene militärische Zwecke verschaffen?

27

Gab es von Vertragspartnern der URENCO diesbezüglich schon einmal Anfragen?

Wenn ja, von wem, und wann, und mit welchem Ergebnis?

28

Wer wäre nach einem möglichen Verkauf der deutschen Anteile an URENCO für die Entsorgung des Uranmülls verantwortlich, der bisher in Gronau angefallen ist und sich noch in Gronau, in Russland, Frankreich und anderswo befindet?

29

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass in Deutschland zwar der Atomausstieg beschlossen und der Betrieb der Atomkraftwerke befristet wurde, die Herstellung von Uranbrennstoff in Gronau und Lingen aber unbefristet über das Jahr 2022 hinaus weitergeführt wird und Deutschland damit zum Betrieb von Atomkraftwerken im Ausland entscheidend beiträgt?

30

Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, den Betrieb der Atomanlagen in Gronau und Lingen zu befristen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Weise, und wann?

31

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verkaufsgespräche aus der Tatsache, dass die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag von 2012 die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau zum politischen Ziel erklärt haben?

32

Haben schon Gespräche zwischen Bundesregierung und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zur Zukunft bzw. Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau stattgefunden?

Wenn ja, wann, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis?

33

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die endgültige Stilllegung der Urananlagen in Gronau und Lingen spätestens mit der Abschaltung der letzten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke in Deutschland im Jahr 2022 erfolgen sollte?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Schritte wird die Bundesregierung dazu unternehmen?

34

Wird die Bundesregierung vor einer Zustimmung oder Ablehnung eines möglichen Verkaufsdeals bei der URENCO zuvor den Deutschen Bundestag beteiligen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann?

Berlin, den 20. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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