Bilanz und Neuauflage des Programms Forschung für die zivile Sicherheit
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Karin Binder, Steffen Bockhahn, Nicole Gohlke, Inge Höger, Ulla Jelpke, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das erste im Jahr 2007 von der Bundesregierung aufgelegte Forschungsprogramm für die zivile Sicherheit wies zwei Stoßrichtungen auf. Die Bundesregierung berief sich darin zum einen auf drohende Gefahren durch Terrorismus und organisierte Kriminalität für Leib und Leben der Bevölkerung, für Versorgungsinfrastrukturen sowie für Wertschöpfungsketten. Auf Nachfragen der Fraktion DIE LINKE. gab sie als Ausgangspunkt für die angenommenen düsteren Zukunftsszenarien den Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht von 2006 an, der vom Bundesministerium des Innern zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz erstellt wurde. Das zweite Standbein des Forschungsprogramms bilden der Bevölkerungsschutz bei Naturkatastrophen sowie Großschadensfälle, wie beispielsweise Massenpanik. Diese zwei unterschiedlichen Perspektiven und Handlungsrahmen für Sicherheit werden im Englischen als „Security“ und „Safety“ voneinander unterschieden.
Die Fraktion DIE LINKE. hat das Programm dafür kritisiert, dass es die Stärkung der Marktposition der deutschen Sicherheitswirtschaft zu einem seiner Hauptziele macht. Wenn, wie im Programm erklärt, per staatliche Nachfrage ein Leitmarkt für private Sicherheitstechnologien unterstützt werden soll, kann der Bedarf nach Sicherheitstechnologien im öffentlichen Raum nicht mehr neutral ermittelt werden. Weder in der Vorbereitung noch im Portfolio des Programms waren grundlegende Analysen zum Sicherheitsbedarf der Bevölkerung, Debatten um Sicherheitstechnologien im Spannungsfeld von Freiheitsrechten oder die subjektive Dimension der Wahrnehmung von Unsicherheit und Sicherheit vorgesehen. Es besteht die Gefahr, dass (sicherheits-)wirtschaftliche Perspektiven über den gesellschaftlichen Dialog gestellt werden und es auf diesem Wege auch zur Versicherheitlichung politischer Problemlösungsstrategien kommt.
In die Projektdurchführung sind neben der Wissenschaft auch sogenannte Endnutzer wie Behörden oder private Betreiber von sicherheitsrelevanten Einrichtungen einbezogen worden, jedoch keine Datenschützer, Bürgerrechtsgruppen und andere Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der Zivilgesellschaft, die vielfach zu „Mitnutzern“ werden, da sie von den Sicherheitslösungen später im Alltag betroffen sind.
Als Reaktion auf die Auseinandersetzung mit allen Oppositionsfraktionen hat die Bundesregierung den Fachdialog Sicherheitsforschung am Fraunhofer- Institut für System- und Innovationsforschung ISI in Karlsruhe eingerichtet. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden als Aufgaben des Fachdialogs die Organisation von Expertenrunden zu gesellschaftlich relevanten Fragestellungen und die anschließende Überführung der dort gesammelten Erkenntnisse in einen öffentlichen Dialog beschrieben. Dazu zählt das dieses Jahr in Berlin durchgeführte BMBF-Innovationsforum „Zivile Sicherheit“, auf dem u. a. viele interessante Projekte zur öffentlichen Sicherheit und ihrer Kommunikation sowie zur Wahrnehmung von Sicherheit und Unsicherheit im Stadt-Land-Verhältnis, bei unterschiedlichen sozialen Gruppen und bei politischen Entscheidungsträgern diskutiert worden sind.
In der zweiten Auflage des Forschungsprogramms Forschung für zivile Sicherheit 2012– 2017 erhalten die gesellschaftlichen Aspekte der zivilen Sicherheit in Form eines eigenen Förderschwerpunkts auf den ersten Blick eine Aufwertung. Da das Rahmenprogramm aber sehr allgemein gehalten und nicht mit Projektthemen untersetzt ist, bleibt die faktische Ausrichtung unklar. Das ist umso bedauerlicher, als die Bundesregierung ebenfalls die Annahmen schuldig bleibt, aus denen sie den Bedarf für das aktuelle millionenschwere Forschungsprogramm ermittelt hat. Auf Seite 8 ff. des Rahmenprogramms ist die Rede von einem „veränderten Freiheitsbegriff“, vom „Wandel gesellschaftlicher Sicherheitskulturen“ oder vom „Wandel staatlicher Vorsorgeaufgaben“, ohne Ausgangspunkt und Charakter der gemeinten Veränderungen näher zu beschreiben und in irgendeiner Form zu belegen. Es bleibt unklar, ob es sich um veränderte politische Leitlinien oder ob es sich um empirische Beobachtungen handelt, die in der Wissenschaft beziehungsweise von der Bundesregierung beauftragten Untersuchungen festgehalten werden. Wandel als bloße Leerformel kann hingegen nicht als Grundlage für ein bislang inhaltlich eng gesteuertes Forschungsprogramm und als Begründung für einen erhöhten politischen Handlungsbedarf im Bereich der zivilen Sicherheit überzeugen.
Zudem stellt sich auch hier wieder die Frage nach der Beteiligung von Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Zivilgesellschaft bei der Konzipierung und Durchführung des Programms, wenn es heißt, dass „Sicherheitsforschung an gesellschaftlichen Fragestellungen, die Bürgerinnen und Bürger in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld betreffen, ausgerichtet“ wird (S. 4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wann wird die beim Innovationsforum des BMBF im April 2012 vom Referatsleiter für Sicherheitsforschung im BMBF, Dr. Wolf Junker, angekündigte Evaluation des in diesem Jahr auslaufenden Programms für die zivile Sicherheit vorgelegt?
Welchen Fragestellungen widmet sich die Evaluation?
Wer führt sie durch, und aus welchem Grund fiel die Wahl auf diese Einrichtung?
Welche Gremien sind mit der Sicherheitsforschung befasst, und in welchen werden die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis genommen und diskutiert?
Welchen prozentualen Anteil an den Ausgaben für das Forschungsprogramm für zivile Sicherheit nimmt die gesellschaftswissenschaftliche Forschung und Begleitung ein?
Was ist jeweils mit dem von der Bundesregierung im Rahmenprogramm zur Neuauflage des Programms für die zivile Sicherheit genannten Wandel gesellschaftlicher Sicherheitskulturen, Wandel des Freiheitsbegriffs und Wandel der staatlichen Vorsorgeaufgaben genauer gemeint?
Auf welcher Art von Debatten, beauftragten Studien oder vorhandenen wissenschaftlichen Ergebnissen beruhen diese Vorstellungen und Analysen?
Welche aktuelleren umfassenden Analysen seit dem Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht von 2006 gibt es, auf deren Grundlage die Bundesregierung die Notwendigkeit für mehr Forschung zur zivilen Sicherheit im Bereich der Terrorabwehr und Gefahr für das Leben der Bevölkerung und für Versorgungsinfrastrukturen begründet?
Wie relevant schätzt die Bundesregierung den weltweit wachsenden Markt an Sicherheitstechnologien für den Standort Deutschland ein?
Wie hoch sind die momentanen Anteile der Exporte von Sicherheitstechnologien an den gesamtdeutschen Exporten?
Gibt es Prognosen oder Zielvorstellungen dazu für die kommenden Jahre (bitte in Prozent und Euro angeben)?
Welche Programmlinien der Neuauflage des Programms für die zivile Sicherheit ordnet die Bundesregierung eher dem Security-Aspekt und welche dem Safety-Aspekt von Sicherheit zu?
Nach welchen Aspekten sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Expertinnen und Experten der Agenda-Workshops zur Fortschreibung des Forschungsprogramms für die zivile Sicherheit vom November und Dezember 2010 ausgewählt worden?
Weshalb sind insbesondere beim Agenda-Workshop vom 13. Dezember 2010 zu „Herausforderungen für Bürgerinnen und Bürger und das Gemeinwesen“ zwar „50 Teilnehmer aus Industrie, Forschung und dem Endnutzerbereich“ für die Arbeitsgruppen eingeladen worden, jedoch keine Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der Zivilgesellschaft, wie Bürgerrechtsverbände, Verbraucherschutzorganisationen, Datenschützerinnen beziehungsweise Datenschützer, Gewerkschaften oder andere?
Ist zukünftig bei diesem oder anderen Förderprogrammen eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft, wie sie etwa bei der Beratung des Förderprogramms für Sicherheitsforschung im benachbarten Österreich praktiziert worden ist, angedacht?
Wenn nein, warum nicht?
Welche genauen Aufgaben hat der 18-köpfige Wissenschaftliche Programmausschuss Sicherheitsforschung, der in neuer Zusammensetzung im März 2012 seine Arbeit aufgenommen hat?
Wer entscheidet über seine Zusammensetzung?
Wie begründet es die Bundesregierung, dass im Wissenschaftlichen Programmausschuss, der ein nach Angaben des BMBF unabhängiges Expertengremium sei, neben der Wissenschaft auch Behörden und die Industrie vertreten sind, jedoch nicht die gemeinnützige organisierte Zivilgesellschaft?
Auf welche Art und Weise unterstützt der Programmausschuss insbesondere „die Verzahnung der deutschen mit den europäischen Aktivitäten im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung“ (Rahmenprogramm Forschung für die zivile Sicherheit 2012–2017, S. 24)?
Was genau ist mit der Bezeichnung des Programms für die zivile Sicherheitsforschung als „lernendes Programm“ mit „flexibler Förderpolitik“ gemeint (ebenda), und inwiefern unterscheidet es sich dabei von anderen Förderprogrammen des BMBF?
Welche Personen mit welchen Funktionen gehören dem Ressortkreis Sicherheitsforschung an, in dem die ressortübergreifende Abstimmung der Bundesministerien organisiert wird?
Welche Aktivitäten und Aufgaben hat der Fachdialog Sicherheitsforschung bislang geleistet, und wie lange wird er seine Aufgaben noch wahrnehmen?
Wo und in welcher Weise fand der in sein Aufgabengebiet fallende öffentliche Dialog zu Fragen von Sicherheit statt?
Welche Ergebnisse und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
In welchen Bereichen und mit welchen Zielen sind die im Forschungsprogramm angesprochenen „Sicherheitspartnerschaften“ geplant?
Haben hierzu bereits Gespräche mit potenziellen Partnern stattgefunden?
Wenn ja, mit wem, zu welchen Themen, und mit welchen Ergebnissen?
Welche Rolle soll aus Sicht der Bundesregierung die Sicherheitsforschung einnehmen, die im Rahmen des im Mai 2012 eingerichteten und aus den Mitteln des Pakts für Forschung und Innovationen finanzierten Helmholtz-Sicherheitsforums gefördert wird?
Welcher Mehrwert soll aus Sicht der Bundesregierung aus diesem, nach Angaben der Helmholtz-Geschäftsstelle „im Dialog mit dem Zuwendungsgeber“ erstellten Format für Sicherheitsforschung im Vergleich zum gerade neu aufgelegten Forschungsprogramm für die zivile Sicherheit entstehen?
Welches sind die am Finanzvolumen der Zuwendung gemessenen je zehn größten Zuwendungsnehmer des ersten Programms für die zivile Sicherheitsforschung aus
a) der Wirtschaft,
b) gemeinnützigen Einrichtungen wie Behörden, Verbände, öffentliche Unternehmen etc.,
c) der Hochschulforschung und
d) der außeruniversitären Forschung
(bitte mit Auflistung der zugehörigen Forschungsprojekte, -volumina und Kooperationspartner)?
Wie versucht die Bundesregierung sicherzustellen, dass die im Rahmen des Programms für die zivile Sicherheitsforschung erbrachten Forschungsergebnisse nicht anschließend wehrtechnisch oder militärisch verwertet werden?
Sieht die Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf?
Wenn ja, was plant die Bundesregierung?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wie viele Verwertungspläne für die erarbeiteten Forschungsergebnisse wurden der Bundesregierung seit Beginn der ersten Phase des zivilen Sicherheitsprogramms von den Förderempfängern vorgelegt?
Sind diese Verwertungspläne öffentlich einsehbar?
Wenn nein, warum nicht, und wer hat die Möglichkeiten die Verwertungspläne einzusehen?
Inwiefern ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) mit finanziellen Mitteln oder Personen am Programm oder einzelnen Projekten des Programms für die zivile Sicherheitsforschung beteiligt?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass entgegen ihrer Aussage in parlamentarischen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 16/10156 zu den Fragen 5 und 6 sowie auf Bundestagsdrucksache 17/8434, dass das BMBF und die DFG keine wehrtechnisch oder militärisch relevante Forschung und Entwicklung finanzieren, auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Niedersächsischen Landtag seitens der Landesregierung Niedersachsens das BMBF in fünf Fällen und die DFG in drei Fällen als Auftraggeber für militärische und sicherheitstechnische Forschung angegeben worden sind (Niedersächsischer Landtag, Drucksache 16/5042), wobei sicherheitstechnische Forschung ausdrücklich definiert wurde als „alle FuE-Aktivitäten, die unmittelbar der militärischen Verteidigung beziehungsweise den Streitkräften eines Landes oder eines Militärbündnisses dienen“ (Niedersächsischer Landtag, Drucksache 16/1282)?
Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, ihre bisherige Aussage, dass das BMBF und die DFG keine wehrtechnische oder militärisch relevante Forschung finanziert oder in Auftrag gegeben haben, zu revidieren (bitte mit Begründung)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, der Dual-Use-Problematik bei Zivilklauseln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen dadurch zu begegnen, dass der Wissenschaftsrat beauftragt wird, im Dialog mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) einen Kodex zur zivilen Forschung und Lehre zu erstellen, der beispielsweise Leitlinien zur Auswahl der Drittmittelgeber, zu Stellenbesetzungen, zu Nebentätigkeiten der Professorinnen beziehungsweise Professoren und leitenden Forscherinnen beziehungsweise Forschern u. Ä. enthält?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Vergabepraxis im Rahmen der öffentlichen Projektförderung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen entsprechend eines oben genannten Kodex für zivile Forschung anzupassen?
Welche anderen Verfahren sind aus Sicht der Bundesregierung vorstellbar?