[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12159
17. Wahlperiode 24. 01. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 23. Januar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter,
Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12016 –
Erstellung der Verkehrsprognose 2030 für den Bundesverkehrswegeplan 2015
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Vorfeld des Bundesverkehrswegeplans 2003 hatte die damalige rot-grüne
Bundesregierung mit dem Verkehrsbericht 2000 zunächst ihre
verkehrspolitischen Leitlinien beschlossen. Für die Verkehrsprognose wurden zudem drei
Szenarien gerechnet, denen unterschiedliche verkehrspolitische Prämissen
zugrunde lagen. Im Ergebnis kam es dabei zu erheblichen Unterschieden
hinsichtlich der Entwicklung der Nutzerkosten, der Verkehrsleistung und des Modal
Splits. Erst auf dieser Basis erfolgte die Festlegung auf ein Integrationsszenario,
das Basis für die Verkehrsprognose 2015 und den späteren
Bundesverkehrswegeplan wurde.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) steht
vor der Vergabe der Erstellung der Verkehrsprognose 2030, die die Basis für den
Bundesverkehrswegeplan 2015 bildet. Im August 2012 wurden dazu
Szenarioannahmen als Grundlage für die Verkehrsprognose 2030 vorgelegt, die die
sozioökonomischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen abbilden
sollen. Diese wurden in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages am 28. November 2012 diskutiert.
Den Szenarioannahmen liegen, anders als bei der Erstellung der
Vorgängerprognosen, erkennbar keine verkehrspolitischen Leitlinien des BMVBS zugrunde.
Anders als beim Bundesverkehrswegeplan 2003 werden zudem keine
unterschiedlichen Maßnahmenszenarien untersucht. Die einzigen Szenarien, die im
Rahmen der Verkehrsprognose 2030 gerechnet werden sollen, sind alternative
Wachstumsannahmen des Bruttoinlandsprodukts.
Es liegt allerdings eine aktuelle Studie (Renewbility II) im Auftrag des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor, in der ein
konsistentes Klimaschutzszenario für den Verkehr in enger Kooperation mit
unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren entwickelt wurde. In einem
Basisszenario, welches auf aktuellen Prognosen zur Entwicklung der
sozioökonomischen Rahmenbedingungen fußt, sinkt der Endenergieverbrauch bis zum
Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2005 um 4,5 Prozent und die CO2-Emissionen
nehmen um 12 Prozent ab. Damit wird das Ziel der Bundesregierung aus ihrem
Energiekonzept, den Endenergieverbrauch bis 2020 um 10 Prozent zu senken,
selbst zehn Jahre später noch nicht erreicht. Im Klimaschutzszenario sinkt der
Endenergieverbrauch im gleichen Zeitraum hingegen um 31 Prozent und die
verkehrsbedingten CO2-Emissionen gehen um 37 Prozent zurück.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 9. November 2011 (Bundestagsdrucksache
17/7690) ausgeführt, sind die verkehrsprognostischen Arbeiten als Vorarbeiten
zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 bereits im vollen Gange.
Gemäß dem veröffentlichten Beteiligungskonzept zum BVWP 2015 fand ein
umfangreicher Beteiligungsprozess statt, der deutlich über den
Beteiligungsprozess im Vorfeld der verkehrsprognostischen Arbeiten zum BVWP 2003
hinausging: Die von den Gutachtern entworfenen Annahmen wurden zur Absicherung
zunächst mit einem hochrangigen internationalen Wissenschaftlerkreis beraten.
Anschließend wurde ein schriftlicher Entwurf der sozioökonomischen und
verkehrspolitischen Rahmenbedingungen der Verkehrsprognose erstellt, der als
Basis einer ausführlichen Erörterung innerhalb der Bundesregierung, mit den
Ländern, Verbänden sowie mit dem Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages diente und der auch auf die Internetseiten
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingestellt
wurde. Nachdem die Beteiligungsphase abgeschlossen und ausgewertet ist,
werden in Kürze die Szenarioprämissen veröffentlicht, wie sie nun der Erarbeitung
der Verkehrsprognose 2030 zugrunde gelegt werden.
Die unterlegten Nutzer- bzw. Transportkostenentwicklungen und weiteren
verkehrspolitischen Rahmenbedingungen beschreiben keine „Trendszenarien“,
sondern setzen einerseits einen umweltpolitisch ambitionierten Gestaltungswillen
voraus und berücksichtigen andererseits die Tatsache, dass die wirtschaftliche
Entwicklung der mit Abstand größte Treiber der Verkehrsnachfrage ist, wie die
Wirtschaftskrise 2009 belegt hat. Deshalb wurden – anders als für den BVWP
2003 – Szenarien hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
differenziert, da diese in der gegenwärtigen Gesamtsituation der größte
Unsicherheitsfaktor ist. Mit drei in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung
unterschiedlichen Szenarien – einem mittleren Kernszenario sowie einem unteren und einem
oberen Szenario – lässt sich hinsichtlich der Verkehrsnachfrage ein Korridor
bilden, der die Belastbarkeit der Verkehrsprognose 2030 und des BVWP 2015
deutlich erhöht und eine fundierte Entscheidungsgrundlage liefert.
1. Welches Ziel für die Senkung des Endenergieverbrauchs des Verkehrs wird
für das Jahr 2030 abgeleitet aus dem Beschluss der Bundesregierung, den
Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 40 Prozent zu reduzieren?
2. Welche Senkung des Endenergieverbrauchs des Verkehrs bis zum Jahr 2030
wird in den Szenarioannahmen für die Verkehrsprognose 2030 als Ziel der
Bundesregierung unterstellt?
3. Falls es kein Ziel für das Jahr 2030 gibt, wie werden dann die Ziele einer
Senkung des Endenergieverbrauchs um 10 Prozent bis zum Jahr 2020 und
40 Prozent bis zum Jahr 2050 in den Szenarioannahmen für die
Verkehrsprognose berücksichtigt?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass der Verkehrsbereich einen
wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele bezüglich Energieverbrauch und
Klimaschutz zu leisten hat. Im Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Jahr
2010 ist erstmalig ein sektorspezifisches Ziel für den Verkehrsbereich mit einem
Rückgang des Endenergieverbrauchs um 10 Prozent bis zum Jahr 2020 und um
40 Prozent bis zum Jahr 2050 jeweils gegenüber dem Jahr 2005 vorgegeben. Ein
sektorspezifisches Reduktionsziel für das Jahr 2030 existiert nicht. Die
Verkehrsprognose 2030 wird eine Prognose der Endenergieverbrauchsentwicklung der
einzelnen Verkehrsträger enthalten. Wie bereits in der Antwort der
Bundesregierung vom 9. November 2011 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/7690) mitgeteilt, ist die
Verkehrsprognose allerdings nicht als Zielprognose konzipiert, sondern soll die
Verkehrsnachfrage möglichst realitätsnah für das Jahr 2030 abbilden. Dabei werden
hinsichtlich der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen der Prognose unter den
realistischen Annahmen jeweils diejenigen ausgewählt, die den energie- und
klimapolitischen Anforderungen am nächsten kommen. Der Endenergieverbrauch
und die Treibhausgasemissionen sind also nicht Grundlagen oder
Rahmenbedingungen, sondern Ergebnisse der Prognose. Aus ihnen lässt sich dann
gegebenenfalls der weitergehende Handlungsbedarf ableiten.
4. Ist das CO2-Ziel des Weißbuchs Verkehr der EU (minus 20 Prozent bis zum
Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2005) als Mindestziel Grundlage für die
Verkehrsprognose 2030?
Die Verkehrsprognose ist nicht als Zielprognose konzipiert.
5. Wann wird die Bundesregierung ein nationales CO2-Sektorziel für den
Verkehr für das Jahr 2020 vorlegen?
Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht für das Jahr 2020 erstmals ein
Sektorziel für den Endenergieverbrauch des Verkehrs vor. Für die Reduzierung
der Treibhausgasemissionen wird derzeit ein sektorübergreifendes Ziel verfolgt.
6. In welcher Weise sind CO2-Ziele für den Verkehr in den Szenarioannahmen
für die Verkehrsprognose 2030 unterstellt?
Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3.
7. Falls keine CO2-Ziele unterstellt sind, welche CO2-Minderung bis zum Jahr
2030 ergibt sich aus den Szenarioannahmen, die Grundlage der
Verkehrsprognose sind?
Die CO2-Minderung des Verkehrsbereichs bis 2030 wird als Ergebnis des
Prognoseprozesses ausgewiesen.
8. Welche Ziele aus der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf den
Verkehr sind in den Szenarioannahmen für die Verkehrsprognose unterstellt?
Die Erfüllung grundsätzlicher politischer Ziele, wie die der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie, ist nicht Gegenstand der Verkehrsprognose, sondern ist eine
Aufgabe der Verkehrswegeplanung und der Verkehrspolitik.
9. Welcher Anteil erneuerbarer Energien an der Stromproduktion in
Deutschland für das Jahr 2030 wird unterstellt im Hinblick auf den Stein- und
Braunkohleabsatz in Deutschland?
In der Verkehrsprognose 2030 wird für das Jahr 2030 in Deutschland eine
Bruttostromerzeugung von 510 Millionen Terawattstunden unterstellt. Der Anteil
der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion in Deutschland wird für das
Jahr 2030 mit rund 50 Prozent angenommen. Der Anteil der Stein- und
Braunkohle an der Bruttostromerzeugung sinkt auf 28 Prozent. Beim
Bruttostromverbrauch wird im Jahr 2030 von 550 Millionen Terawattstunden in Deutschland
ausgegangen, der entsprechend zu 7 Prozent durch Importe gedeckt wird.
10. Inwieweit trifft das Szenario für die Verkehrsprognose 2030 Annahmen
über absehbare Entwicklungen bis zum Jahr 2050 durch den Beschluss der
Energiewende hinsichtlich einer Steigerung des Bruttostromverbrauchs aus
erneuerbaren Energien auf 80 Prozent und einer Senkung der CO2-
Emissionen um 80 bis 95 Prozent?
Ziel der Verkehrsprognose ist es, die Verkehrsnachfrage in Kenntnis der
Beschlusslage möglichst realitätsnah bis zum Jahr 2030 abzubilden. Da die
Entwicklung bis zum Jahr 2050 mit deutlich größeren Unsicherheiten behaftet ist,
ist schon aus methodischen Gründen beabsichtigt, nach Abschluss der Arbeiten
zur Verkehrsprognose 2030 eine Grobabschätzung der Entwicklung bis zum
Jahr 2050 ausarbeiten zu lassen.
11. Welche durchschnittliche Inflationsrate pro Jahr bis zum Jahr 2030 wird in
den Szenarioannahmen unterstellt?
In den Szenarioannahmen ist eine Inflationsrate von 2 Prozent pro Jahr zugrunde
gelegt.
12. Welche CO2-Grenzwerte für Pkw-Neufahrzeuge für die Jahre 2020, 2025
und 2030 liegen der Szenarioannahme zugrunde, wonach der spezifische
Verbrauch der Pkw-Flotte (also alle Fahrzeuge einschließlich Bestand)
jährlich um 1,5 Prozent sinkt?
Im Rahmen der Nutzerkostenentwicklungen war auch eine Annahme zu der
Entwicklung des spezifischen Verbrauchs erforderlich, weil er für die Nutzerkosten
des Pkw-Verkehrs von erheblicher Bedeutung ist. Die Annahme bezieht sich
allerdings auf den effektiven Verbrauch des Kraftfahrzeugbestands und nicht auf
die Neuzulassungen. Für den effektiven Verbrauch des Bestands wird im
Prognosezeitraum von einem Rückgang von knapp 30 Prozent ausgegangen. Diese
Annahme ist mit den derzeit geltenden und auch mit weiter sinkenden
Grenzwerten für die Neuzulassung kompatibel.
13. Welche Pkw-Kosten für die Nutzerfinanzierung der Infrastruktur (Pkw-
Vignette, entfernungsabhängige Pkw-Maut, City-Maut) bis zum Jahr 2030
sind bei den Nutzerkosten des Pkw-Verkehrs unterstellt?
14. Für wie realistisch wird – falls keine Nutzerfinanzierung für Pkw bis zum
Jahr 2030 unterstellt wird – ein solches Szenario gehalten angesichts der
Tatsache, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Dr. Peter Ramsauer, selbst eine Pkw-Vignette propagiert hat, und die vom
Bund und den Ländern eingerichtete „Daehre-Kommission“ derzeit
zahlreiche Nutzerfinanzierungsmöglichkeiten evaluiert?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Pkw-Vignette, entfernungsabhängige Pkw-Maut sowie City-Maut sind bei
den ermittelten Nutzerkosten des Pkw-Verkehrs nicht unterstellt.
Den Prognosen wird grundsätzlich unterstellt, dass der Staat im Rahmen der
Daseinsvorsorge der Finanzierung der Infrastruktur Rechnung trägt. Die
Daehre-Kommission hat in ihrem kürzlich vorgelegten Bericht eine Vielzahl
von Vorschlägen für eine künftige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung
unterbreitet, welche die Basis für eine breite Diskussion im politischen und öffentlichen
Raum bieten werden.
15. Welche Annahmen für eine reale Konstanz der Lkw-Mautsätze bis zum
Jahr 2030 werden getroffen hinsichtlich
a) der Entwicklung der Mautsätze für Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen für
die Infrastrukturnutzung,
b) der Entwicklung der Mautsätze für Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen für
die Einbeziehung externer Kosten,
c) einer Maut für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und
d) der Länge des bemauteten Straßennetzes gegenüber dem Jahr 2010?
Eine Ausweitung der Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 12
Tonnen, eine Einbeziehung externer Kosten sowie eine Änderung für das
Streckennetz sind derzeit nicht vorgesehen und werden dementsprechend in den
Prognosen auch nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der Mautsätze für Nutzfahrzeuge
über 12 Tonnen wird eine nominale inflationsbedingte Erhöhung der Maut
unterstellt.
16. Welche Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Massen- und
Schüttgüter und des Containerverkehrs werden für die Binnenschifffahrt bis zum
Jahr 2030 getroffen?
Für die Binnenschifffahrt wird ein realer Rückgang der Nutzerkosten/
Transportkosten um 0,6 Prozent pro Jahr als verkehrspolitische Rahmenbedingung
zugrunde gelegt. Wie sich die Entwicklung in den einzelnen Güterbereichen
darstellen wird, ist Ergebnis der Prognosearbeiten und nicht Gegenstand der
verkehrspolitischen Rahmenbedingungen.
17. Welche Annahmen über die Entwicklung der Schiffbarkeit der
Wasserstraßen bis zum Jahr 2030 vor dem Hintergrund der zunehmenden extremen
Wetterereignisse werden im Szenario getroffen?
Extreme Wetterereignisse sind nicht vorhersagbare, singuläre Ereignisse, die
gegebenenfalls nur kurzzeitige Auswirkungen auf den Verkehr aller
Verkehrsträger entfalten können. Für die Verkehrsprognose haben sie keine Relevanz.
Unabhängig davon lassen sich aus den Projektionen der Klimaänderungen für
Deutschland bislang keine signifikanten Veränderungen der Schiffbarkeit der
Wasserstraßen bis zum Jahr 2030 ableiten.
18. Welche Annahmen über die Entwicklung der umgeschlagenen Twenty-foot
Equivalent Unit (TEU) in den Häfen Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam,
Bremen und Bremerhaven, Wilhelmshaven und Hamburg werden bis zum
Jahr 2030 unterstellt?
Da die Erstellung der Seeverkehrsprognose derzeit noch nicht abgeschlossen ist,
liegen die zu prognostizierenden Containerumschlagsvolumina für die
angefragten Häfen noch nicht vor. Wesentliche Grundlage für die
Seeverkehrsprognose sind die im Rahmen der gesamten prognostischen Arbeiten erstellten
Ergebnisse der Bevölkerungs- und Wirtschaftsprognose – hier insbesondere der
Außenhandelsprognose 2030 – sowie eine umfangreiche Analyse der
Entwicklung in der Vergangenheit.
Basisjahr für die Seeverkehrsprognose ist wie für die anderen
verkehrsprognostischen Teilprojekte das Jahr 2010. Ausgehend von der Ist-Analyse 2010 fließen
darüber hinaus umfangreiches hafenspezifisches Datenmaterial sowie
hafenspezifische Erkenntnisse zu Potenzialentwicklungen in die Prognose ein, ebenso
werden Annahmen wie zur Entwicklung des Marktumfelds, der
Wettbewerbssituation, des Hafeninfrastrukturangebots und Hinterlandanbindung getroffen.
Hierzu haben die Gutachter über ihre eigene Expertise hinaus im Vorfeld eine
Vielzahl von Expertengesprächen geführt. Auf diese Weise wird sichergestellt,
dass die Ergebnisse der Langfristprognose nicht von konjunkturellen
Sonderentwicklungen beeinflusst werden.
19. Welche Entwicklung des Kurzstreckenseeverkehrs (Short Sea Shipping) in
Europa zur Entlastung des Landverkehrs bis zum Jahr 2030 wird in den
Szenarien angenommen?
Der Kurzstreckenseeverkehr ist Teil des gesamten Seeverkehrsaufkommens und
wird daher nicht gesondert prognostiziert.
20. Welcher Realisierungsstand der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V)
mit Bedeutung für die Entwicklung des grenzüberschreitenden und des
Transitverkehrs in Deutschland wird in dem Szenario angenommen?
Für die Verkehrsprognose 2030 wird als Verkehrsinfrastrukturangebot 2030 das
aktuelle Verkehrsnetz angenommen. Zusätzlich werden der Vordringliche
Bedarf und Weitere Bedarf mit Planungsrecht des geltenden Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen, das Zielnetz der Bedarfsplanüberprüfung Schiene 2010 und
für die Bundeswasserstraßen der gemäß dem BVWP 2003 ermittelte
Vordringliche Bedarf – unter Berücksichtigung der aktuell vorgenommenen
Netzkategorisierung – als realisiert unterstellt. Darin sind grundsätzlich auch die im
Rahmen der geltenden Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen
Verkehrsnetzes (TEN-V) definierten vorrangigen Vorhaben innerhalb
Deutschlands enthalten.
21. Inwieweit gehen die Berechnungen des World Transport Reports 2012/
2013 der ProgTrans AG in das Szenario der Verkehrsprognose 2030 ein?
Die Verkehrsprognose 2030 ist vom Aufbau, vom Darstellungsgrad und von der
modellmäßigen Detailtiefe umfangreicher als die oben genannten
Berechnungen der Progtrans AG und somit nur schwer zu vergleichen. Die Ergebnisse
einschlägiger Prognosen, wie z. B. auch der oben genannten sind bekannt und
werden zur Plausibilisierung der hergeleiteten Entwicklungen herangezogen.
22. Welche reale und welche nominale Entwicklung der finanziellen
Förderhöhe des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs bis zum Jahr 2030
werden im Szenario unterstellt?
Vor dem Hintergrund sozialer und umweltpolitischer Erwägungen wird davon
ausgegangen, dass der öffentliche Straßenpersonennahverkehr auch zukünftig
eine hohe politische Unterstützung erfährt. Für die Prognose wird eine
Beibehaltung des Status quo angenommen.
23. Welche reale und welche nominale Entwicklung der finanziellen
Förderhöhe des Schienenpersonennahverkehrs bis zum Jahr 2030 werden im
Szenario unterstellt?
Derzeit gilt die Festlegung auf eine nominale Dynamisierungsrate der
Regionalisierungsmittel (1,5 Prozent pro Jahr). Für die Prognose wird eine Beibehaltung
dieses Status quo angenommen.
24. Wie wird die Annahme einer realen Konstanz des Trassenpreissystems bei
der Schiene begründet vor dem Hintergrund, dass der Entwurf des
Eisenbahnregulierungsgesetzes der DB Netz AG eine kapitalmarktübliche
Rendite auf das eingesetzte Kapital einsetzen will?
Bereits die aktuelle gesetzliche Regelung (§ 14 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes) sieht für Betreiber der Schienenwege den Ausgleich der entstehenden
Kosten zuzüglich einer Rendite, die am Markt erzielt werden kann, vor. Das im
September 2012 vom Kabinett beschlossene Eisenbahnregulierungsgesetz setzt
im Übrigen Anreize für Effizienzsteigerungen bei der Bereitstellung der
Eisenbahninfrastruktur.
25. Inwieweit wird im Szenario eine Trennung von Netz und Transport bei der
Deutschen Bahn AG, wie sie die Europäische Kommission bis zum Jahr
2019 anstrebt, hinsichtlich der Effekte auf die Nutzerkosten im
Schienenverkehr untersucht?
Die Effekte einer Trennung von Netz und Transport bei der Deutschen Bahn AG
werden im Szenario nicht untersucht.
26. Welche Auswirkungen auf die Entwicklung der Nutzungskosten des
Luftverkehrs hätte es, wenn die Luftverkehrsteuer und der Emissionshandel
abgeschafft würden?
Die Festlegung der Annahmen zu den Nutzerkosten des Luftverkehrs erfolgt
unabhängig von möglichen Einzelmaßnahmen. Vergleiche hierzu auch die
Antwort zu Frage 13.
27. Welche verkehrspolitischen Rahmenbedingungen außer den Nutzerkosten
sind maßgebend für die Entwicklung des Modal Splits im Personenverkehr
(einschließlich Busfernverkehr) bis zum Jahr 2030 und gehen in die
Szenarioannahmen ein?
Neben den Nutzerkosten ist vor allem das unterstellte Infrastruktur- und
Bedienungsangebot als Rahmenbedingung für die Entwicklung des Modal Split von
Bedeutung. Im Bereich der ordnungspolitischen Prämissen wird die nunmehr in
Kraft getretene Liberalisierung des Busfernverkehrs berücksichtigt. Im weiteren
Prognoseprozess wird die Verkehrsverteilung auf Grundlage eines sogenannten
Verkehrsmittelwahlmodells von den Auftragnehmern modelliert.
28. Welche Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der durchschnittlichen
Wegelängen und Wegezeiten im Personenverkehr bis zum Jahr 2030
gegenüber dem Jahr 2010 werden in den Szenarioannahmen getroffen?
Diese Größen sind nicht Gegenstand der Szenarioannahmen, sondern der
prognostischen Arbeiten selbst und hängen von einer Vielzahl von Einflussgrößen
(z. B. Einkommen, Siedlungsstruktur, Arbeitsplatzentfernungen, sonstigen
Zielwahländerungen und vieles mehr) ab. Ein wesentliches Instrument für die
diesbezüglichen Analysen bildet die Erhebung „Mobilität in Deutschland“.
29. Welche verkehrspolitischen Rahmenbedingungen außer den Nutzerkosten
sind maßgebend für die Entwicklung des Modal Splits im Güterverkehr bis
zum Jahr 2030 und gehen in die Szenarioannahmen ein?
Die bedeutendsten Einflussfaktoren für den Modal Split im Güterverkehr sind die
gesamt- und branchenwirtschaftlichen Entwicklungen und die daraus
resultierenden Effekte auf die Güterartenstruktur. Im Vergleich dazu besitzen sämtliche
verkehrspolitische Rahmenbedingungen eine vergleichsweise untergeordnete
Bedeutung. Hier spielen neben den Transportkostenrelationen die
Transportzeitrelationen eine Rolle, die allerdings lediglich zu einem gewissen Teil
(Infrastruktur) politisch beeinflussbar sind.
30. Welche Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der durchschnittlichen
Transportmengen und Transportweiten, differenziert nach Binnenverkehr,
grenzüberschreitendem Verkehr und Transitverkehr bis zum Jahr 2030
gegenüber dem Jahr 2010 werden im Szenario getroffen?
Aus der Verkehrsprognose 2030 wird die Entwicklung der Verkehrsmengen und
der Transportweiten, differenziert für den Binnenverkehr, den
grenzüberschreitenden Verkehr und den Transitverkehr als Ergebnis ermittelt. Basis der
Entwicklungen ist die Strukturdatenprognose des Ifo-Instituts zum
Bruttoinlandsprodukt, der Bevölkerungsentwicklung sowie des Außenhandels. Zusätzliche
exogene Vorgaben, wie sich die in der Fragestellung genannten Werte
entwickeln sollen, werden nicht getroffen.
31. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, den induzierten
Verkehr bei Neu- und Ausbaumaßnahmen in der Verkehrsprognose 2030
gesondert auszuweisen?
Die Verkehrsprognose 2030 wird den Anstieg der Verkehrsleistung zwischen
dem Basisjahr 2010 und dem Zieljahr 2030 ausweisen. Darin ist auch der
induzierte Verkehr enthalten, welcher durch die in der Verkehrsprognose bis 2030 als
realisiert unterstellten Neu- und Ausbaumaßnahmen entsteht. Der Anteil des
induzierten Verkehrs wird nicht separat ausgewiesen.
Im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2015 werden für alle zu bewertenden
Projekte Einzeluntersuchungen durchgeführt, bei denen für jede Neu- und
Ausbaumaßnahme die Wirkungen des induzierenden Verkehrs gesondert untersucht
werden. Die Details der Bewertungsmethodik und Ergebnisdarstellung werden
bis Herbst 2013 in mehreren Forschungsprojekten erarbeitet.
32. Welche Datengrundlagen für die Verkehrsprognose werden voraussichtlich
der Fachöffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen, und welches sind die
Gründe dafür?
Die Behörden des Bundes sind verfassungsrechtlich gehalten, schützenswerte
öffentliche und private Belange zu achten. Danach werden Datengrundlagen für
die Verkehrsprognose der Öffentlichkeit insbesondere dann nicht zur Verfügung
stehen, wenn der Schutz geistigen Eigentums oder Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen. Die Gutachter verwenden solche Daten, um die
Belastbarkeit der Ergebnisse zu erhöhen.
33. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf für alle noch nicht realisierten
Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs und des Weiteren Bedarfs mit
Planungsrecht für die Bundesfernstraßen einschließlich der im Bau
befindlichen Maßnahmen?
Der Finanzbedarf beträgt ab dem Jahr 2013 rund 50 Mrd. Euro.
34. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf für alle noch nicht realisierten
Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs für den Verkehrsträger Schiene,
einschließlich der im Bau befindlichen Maßnahmen?
Die Zahlen des Gesamtinvestitionsvolumens des Vordringlichen und des
Weiteren Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege sowie das bisher
getätigte und das zukünftig noch zu tätigende Investitionsvolumen können dem
Verkehrsinvestitionsbericht entnommen werden. Das bis zum Jahr 2010
getätigte Investitionsvolumen betrug 40,6 Mrd. Euro, und das nach dem Jahr 2010
noch zu tätigende Investitionsvolumen betrug 38,7 Mrd. Euro.
Vordringlicher und Weiterer Bedarf sind in der Überprüfung des Bedarfsplans
für die Bundesschienenwege 2010 untersucht worden. Einige Projekte erzielten
hierbei kein positives gesamtwirtschaftliches Ergebnis. Eine Realisierung mit
Bundeshaushaltsmitteln ist deshalb nicht möglich. Diese Projekte waren daher
seinerzeit nicht im Zielnetz der Bedarfsplanüberprüfung enthalten und sind es
im Szenario der Verkehrsprognose 2030 ebenfalls nicht. Das Zielnetz der
Bedarfsplanüberprüfung sowie auch das Szenario der Verkehrsprognose 2030
umfassen aufgrund einer positiven Bewertung in der Bedarfsplanüberprüfung
zusätzlich einige internationale Vorhaben des Bedarfsplans. Das ab dem Jahr
2012 verbleibende Investitionsvolumen des Zielnetzes der
Bedarfsplanüberprüfung beträgt knapp 41 Mrd. Euro.
35. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf für alle noch nicht realisierten
Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs für den Verkehrsträger Wasserstraße
entsprechend der aktuellen Netzkategorisierung und einschließlich der im
Bau befindlichen Maßnahmen?
Der noch ausstehende Finanzierungsbedarf für die gemäß dem BVWP 2003
ermittelten Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs an den
Bundeswasserstraßen beträgt rund 4,7 Mrd. Euro.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen der Studie Renewbility
mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren, wie dem Allgemeinen
Deutschen Automobil-Club e. V., der BP Europa SE, dem Naturschutzbund
Deutschland e. V., dem Verband der Automobilindustrie e. V. und dem
Verkehrsclub Deutschland e. V., getroffenen folgenden Annahmen über
verkehrspolitische Maßnahmen im Klimaschutzszenario:
a) Europäische CO2-Emissionsstandard für Pkw: 60 g/km im Jahr 2030
und für leichte Nutzfahrzeuge: 110 g/km im Jahr 2030,
b) zunehmender Anteil von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb (6
Millionen E-Pkw im Jahr 2030) und die Bereitstellung zusätzlicher
erneuerbarer Energien zur Bedarfsdeckung,
c) Minderung des Kraftstoffverbrauchs bis zu 35 Prozent bis zum Jahr
2030 bei neu zugelassenen Lkw,
d) Anstieg der Kraftstoffpreise auf etwa 2,50 Euro2010/Liter bis zum Jahr
2030 (in erster Linie steuerinduziert),
e) deutliche Ausweitung des Angebots im öffentlichen Verkehr: Erhöhung
der Betriebsleistung um 8 Prozent in Agglomerationsräumen und in
ländlichen Räumen, um bis zu 25 Prozent in verstädterten Räumen,
f) Förderung des Fahrradverkehrs,
g) Optimierung von Logistikstrukturen und Förderung des Kombinierten
Verkehrs sowie Gleisanschlüssen,
h) Ausweitung und weitere Erhöhung der Lkw-Maut auf 0,50 Euro2010/km
bis zum Jahr 2030,
i) Einführung von 25-Meter-Lkw bei Beibehaltung des zulässigen
Gesamtgewichts,
j) Biokraftstoffanteil an konventionellen Kraftstoffen: 10 Prozent (2020)
bzw. 20 Prozent (2030) unter Berücksichtigung strenger
Nachhaltigkeitsanforderungen?
Das Klimaschutzszenario, welches im Rahmen von Renewbility II entworfen
wurde, ist als ein in sich konsistentes Paket an verkehrspolitischen Maßnahmen
für die Entwicklung bis zum Jahr 2030 konzipiert. Es wurde unter der Maßgabe
entwickelt, einen möglichst hohen Klimaschutzbeitrag des Verkehrssektors bis
zum Jahr 2030 zu ermöglichen. Die Bundesregierung wird bei der Bewertung
und Ausgestaltung von möglichen Energiereduktions- und
Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich die Maßnahmen und Annahmen dieser und anderer
vergleichbarer Studien sorgfältig prüfen.
37. Wird die Verkehrsprognose zum Jahr 2030 ohne die Prüfung von Szenarien
mit verkehrspolitischen Maßnahmen, wie z. B. im Klimaschutzszenario
von Renewbility II, vergeben?
Falls ja, warum wird von dem Verfahren abgewichen, das vor der
Erstellung der Verkehrsprognose 2015 gewählt wurde?
Siehe die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung.
38. Soll es eine Folgestudie zu Renewbility II geben?
Falls ja, welchen Untersuchungsinhalt soll diese Studie haben?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
beabsichtigt, das Modell Renewbility weiter zu entwickeln. Hierbei soll an den
existierenden Renewbility-Modellverbund angeknüpft und dieser als Instrument
zur Darstellung des Klimaschutzbeitrags des Verkehrs genutzt werden. Zentraler
Baustein ist dabei erneut die Beteiligung gesellschaftlicher Akteure. Aktuelle
Prognosen und Daten sollen einbezogen und der Betrachtungshorizont erweitert
werden. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Folgevorhabens befindet
sich derzeit noch in der Abstimmung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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