Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/555
16. Wahlperiode 08. 02. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Volker Schneider
(Saarbrücken), Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/482 –
Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms „JOBSTARTER – Für die
Zukunft ausbilden“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) (STARegio, RegioKom,
Ausbildungsplatzentwickler, Patenschaftsprogramm und KAUSA) sollen zukünftig gebündelt und
erweitert werden. Das neue Programm „JOBSTARTER – Für die Zukunft
ausbilden“ wurde auf einer Konferenz des BMBF am 19. und 20. Januar 2006 einer
breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Die Förderrichtlinien sind seit Dezember
2005 veröffentlicht. Die Antragsfrist endet am 9. Februar 2006.
1. a) Mit welcher Summe und in welchen Teilbereichen hat das BMBF seit
2000 bis zum Ende der jeweiligen Programme die bisherigen
Ausbildungsstrukturprojekte gefördert bzw. Projektanträge bewilligt (bitte
nach Jahren einzeln ausweisen)?
b) Wie hoch war der Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds für die
bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte seit 2000 (bitte nach Jahren
einzeln ausweisen)?
Folgende Ausbildungsstrukturprogramme/-projekte wurden/werden gefördert:
● STARegio (Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten
Regionen)
Nationale Mittel: 2004 mit 4,4 Mio. Euro, 2005 mit 12,3 Mio. Euro, 2006
mit 10,3 Mio. Euro und 2007 mit 6,4 Mio. Euro.
Europäischer Sozialfonds (ESF) – Kofinanzierung in 2004 mit 2 Mio. Euro,
2005 mit 5,5 Mio. Euro, 2006 mit 4,6 Mio. Euro und 2007 mit 2,9 Mio.
Euro. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
7. Februar 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/555 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● RegioKom (Regionalberatung zur Sicherung und Weiterentwicklung des
Ausbildungsplatzangebotes in den neuen Ländern – Regio-Kompetenz-
Ausbildung)
Nationale Mittel: 2000 mit 0,8 Mio. Euro, in den folgenden Jahren bis 2005
je 2 Mio. Euro.
● APE-West (Ausbildungsplatzentwickler in den alten Bundesländern)
Nationale Mittel: 2004 mit 0,2 Mio. Euro, 2005 mit 2,4 Mio. Euro und in
2006 mit 2,1 Mio. Euro.
ESF-Kofinanzierung in 2004 mit 0,1 Mio. Euro, 2005 mit 1,1 Mio. Euro und
2006 mit 1 Mio. Euro.
● APE-Ost (Ausbildungsplatzentwickler in den neuen Bundesländern)
Nationale Mittel: 2000 mit 8,3 Mio. Euro, 2001 mit 8,7 Mio. Euro, 2002 mit
8,9 Mio. Euro, 2003 mit 8,2 Mio. Euro, 2004 mit 6,3 Mio. Euro, 2005 mit
8,2 Mio. Euro und 2006 mit 4,7 Mio. Euro.
● KAUSA (Koordinierungsstelle Ausbildung in ausländischen Unternehmen)
Nationale Mittel: 2002 mit 0,1 Mio. Euro, 2003 und 2004 mit je 0,4 Mio.
Euro und 2005 mit 0,8 Mio. Euro.
● Patenschaftsprogramm (Projektförderung der Stiftung
Begabtenförderungswerk berufliche Bildung zur Durchführung der Bündnisaktion
„Patenschaften für Ausbildung“)
Nationale Mittel: 2000 mit 0,04 Mio. Euro, 2001 bis 2005 mit je 0,1 Mio.
Euro.
c) Welche Mittel aus dem Haushalt des BMBF stehen für das neue
Programm „JOBSTARTER“ für den Förderzeitraum von 2005 bis 2010 zur
Verfügung (bitte nach Jahren einzeln ausweisen)?
d) Wie hoch ist der Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds für das
Programm im Förderzeitraum von 2006 bis 2010 (bitte nach Jahren
einzeln ausweisen)?
Für das Programm „JOBSTARTER“ sind – neben der zum Teil erfolgenden
Weiterförderung von Einzelprogrammen (s. o.) – folgende nationale Mittel – in
Klammern ESF-Mittel – verausgabt/geplant:
In 2005 wurden 0,2 Mio. Euro verausgabt. Eingeplant sind für 2006: 5,6 Mio.
Euro (5,6 Mio. Euro), 2007: 11,4 Mio. Euro (9,2 Mio. Euro), 2008: 15,1 Mio.
Euro (10 Mio. Euro), 2009: 17 Mio. Euro (7 Mio. Euro) und 2010: 17 Mio.
Euro.
Der Zuschuss aus dem ESF endet zum 31. Dezember 2007. Eine weitere
Kofinanzierung des Programms durch das ESF-Folgeprogramm ist beabsichtigt
und bereits zur Berücksichtigung eingebracht. Die betreffenden neuen
Strukturfondsmittel sind in der o. a. Kalkulation noch nicht berücksichtigt.
In obiger Weise dargestellte in Klammern ausgewiesene Mittel sind Rückflüsse
des ESF, die national vom BMBF vorfinanziert wurden.
2. Handelt es sich bei den genannten Fördersummen des Programms „JOB-
STARTER“ sowohl bei den Mitteln des BMBF als auch aus dem
Europäischen Sozialfonds ausschließlich um Mittel, die zusätzlich zu den
Fördersummen der bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte zur Verfügung gestellt
werden, oder fließen (ggf. in welcher Höhe) diese Mittel in das JOBSTAR-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/555TER-Programm ein (bitte jeweils nach Programmen, Schwerpunkten und
Jahren einzeln ausweisen)?
Das Programm STARegio wird bedingt durch die Ausfinanzierung
weitergeführt bis Ende 2007. Die Förderung von Ausbildungsplatzentwickler APE-
West und -Ost wird in Abstimmung mit den Dachverbänden der Wirtschaft bis
Ende 2006 fortgeführt. Die in diesen Programmen veranschlagten Mittel
fließen nicht in das Finanzvolumen von „JOBSTARTER“ ein. Die Programme
RegioKom, KAUSA und Patenschaftsprogramm sind Ende 2005 beendet
worden. Die bewährten Instrumente auch dieser Programme werden in dem
Programm „JOBSTARTER“ fortgeführt.
3. a) Inwieweit werden Ausbildungsplätze, die in neuen oder für den
jeweiligen Betrieb zusätzlichen Ausbildungsberufen angeboten werden, bei der
Auswahl der Projekte und der Vergabe der Mittel als zusätzliches
Ausbildungsplatzangebot gewertet?
b) Erfüllen diese somit das Förderkriterium der „Zusätzlichkeit“, auch
wenn damit bisherige Ausbildungsplätze des jeweiligen Betriebs in
anderen Ausbildungsberufen wegfallen?
In den Förderrichtlinien der ersten Förderrunde „JOBSTARTER“ werden die
Kriterien der „Zusätzlichkeit“ dargestellt:
Zusätzliche Ausbildungsplätze liegen vor, wenn
– der Ausbildungsbetrieb bisher nicht ausgebildet hat oder
– der Ausbildungsbetrieb in einem neuen oder für ihn zusätzlichen
Ausbildungsberuf ausbildet oder
– bei ausbildenden Betrieben durch den neu abgeschlossenen
Ausbildungsvertrag im Jahr des Ausbildungsbeginns mehr Auszubildende beschäftigt
werden, als im Durchschnitt der letzten drei Jahre jeweils zum Stand
31. Dezember. Der Durchschnittswert ist bis 0,49 ab- und ab 0,5
aufzurunden.
Maßgeblich für die Bewertung der „Zusätzlichkeit“ ist grundsätzlich eine
entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG).
4. a) Wie viele zusätzliche Ausbildungsplätze im dualen System (ohne solche
in staatsfinanzierten Programmen des Bundes oder der Bundesagentur
für Arbeit) sind durch die Programme der Erstausbildung in den Jahren
2000 bis 2005 (aufgeschlüsselt nach Jahren und Teilbereichen)
gewonnen worden?
Die BMBF-Programmförderung zielt auf die Gewinnung neuer und die
Gewinnung zusätzlicher Ausbildungsplätze. Die „Zusätzlichkeit“ ist dabei eng (siehe
Frage 3) und erstmals für die Programme STARegio und „JOBSTARTER“
definiert worden. Entsprechend fällt die Zahl der neuen Plätze zu der Gesamtzahl
höher aus als die Anzahl der zusätzlichen Ausbildungsplätze. Nach dem
aktuellen Zwischenstand im Programm STARegio für die Jahre 2004 (937) und 2005
(2 681) sind 3 618 zusätzliche von insgesamt 4 371 Ausbildungsplätzen
geschaffen worden. Von den zusätzlichen Plätzen entfallen 3 066 auf die Einzel-
und 552 auf die Verbundausbildung. Mit einer wesentlichen Steigerung
zusätzlicher Ausbildungsplätze bis zum Ende der Laufzeit ist zu rechnen.
Drucksache 16/555 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn den weiteren Programmen sind – wie folgt – neue Ausbildungsplätze
geschaffen worden: KAUSA: 5 700, Patenschaftsprogramm: 1 200, RegioKom:
9 626 und Ausbildungsplatzentwickler: 16 000 bis 19 000 jährlich.
b) Wie viele Plätze in Ausbildungsverbünden wurden (aufgeschlüsselt
nach Jahren und Regionen) durch STARegio zusätzlich gewonnen?
Übersicht der Verbünde nach Ländern – Zahlenangaben jeweils für 2004 und
2005:
Nordrhein-Westfalen: 107/98, Niedersachsen: 83/132, Rheinland-Pfalz: 13/22,
Bayern: 16/15, Hessen: 2/19, Baden-Württemberg: 0/20, Bremen: 0/8,
Saarland: 8/0 und Hamburg: 3/6.
5. a) Was versteht die Bundesregierung unter der von ihr behaupteten
„Vielzahl von Kooperationsprozessen“ in dem in den neuen Bundesländern
und Berlin gebildeten „umfassenden Netzwerk von rund 60
Kooperationspartnern“ (Quelle: Berufsbildungsbericht 2005, S. 57), das neue
Potenziale für zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze erschließen
soll, und wie hat sich dieses konkret ausgewirkt?
Die im Rahmen des Programms Regio-Kompetenz-Ausbildung (RegioKom) in
den neuen Ländern aufgebauten Netzwerkstrukturen haben insbesondere die
Implementierung von neuen und neu geordneten Ausbildungsberufen, die
Erhöhung des Ausbildungspotenzials in innovativen Branchen sowie die
Verzahnung von Ausbildung und Forschung zum Ziel.
Vor diesem Hintergrund wurden bis Ende 2005 63 Netzwerkpartner gefördert,
von denen sich 44 Institutionen in Ausbildungsverbünde bzw.
Ausbildungsnetzwerken engagierten. Dabei handelte es sich um insgesamt 271
Ausbildungsverbünde in 128 Berufen mit 9 626 betrieblichen Ausbildungsplätzen.
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass durch die neue
Einkaufs- und Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit und das
damit verbundene, von vielen ausbildungsfähigen Einrichtungen
beklagte Tarifdumping reihenweise Kooperationsprozesse und -netzwerke
zerstört worden sind bzw. weiter zerstört werden, und wenn ja, wie
bewertet sie dieses?
c) Welche Auswirkungen wird das aus Sicht der Bundesregierung auf die
Effektivität des neuen JOBSTARTER-Programms haben?
Die Arbeit im Rahmen der Ausbildungsstrukturprogramme des BMBF bleibt
von der Einkaufs- und Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit
unberührt. Die BMBF-Förderung zielt auf die Verbesserung regionaler
Ausbildungsstrukturen und nicht auf Pro-Kopf-Maßnahmen ab. Gleiches gilt auch für
das JOBSTARTER-Programm.
6. a) Inwieweit ist die in den „JOBSTARTER“-Förderrichtlinien
angesprochene Ausbildung benachteiligter Jugendlicher und Jugendlicher mit
Migrationshintergrund in den zur Verfügung stehenden neun
Förderbausteinen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt?
b) Wie wird sichergestellt, dass dieses Ziel bei der Auswahl der Projekte
und der Vergabe der Projektmittel ausreichend Berücksichtigung findet?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/555Das Programm „JOBSTARTER“ zielt auf eine bessere regionale Versorgung
Jugendlicher mit betrieblichen Ausbildungsplätzen sowie auf die Optimierung
der Ausbildungsstrukturen in den Regionen. Diese Zielsetzung ist maßgeblich
für die Auswahl der Projekte bzw. für die Vergabe von Projektmitteln.
Ein besonderer Themenschwerpunkt von „JOBSTARTER“ ist die verstärkte
Gewinnung von Unternehmen mit Inhabern ausländischer Herkunft. Durch
Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen entlasten sie den
Ausbildungsmarkt und leisten einen wichtigen Integrationsbeitrag auch für ausländische
Jugendliche. Der größte Teil dieser Unternehmen gehört zur Gruppe der Kleinst-
und Kleinunternehmen. Zur Förderung dieser Betriebe eignen sich der Einsatz
insbesondere der Förderbausteine „Passgenaue Vermittlung/Begleitung der
Ausbildung“, „Initiierung und Organisation von Verbundausbildung“ sowie
„Unternehmen in Schulen“.
Von entsprechenden Maßnahmen im Rahmen dieser Förderbausteine
profitieren im besonderen Maße benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit
Migrationshintergrund.
7. a) Mit welchen Mitteln sollen aus Sicht der Bundesregierung angesichts
der angespannten finanziellen Lage zahlreicher Länder und Kommunen
Unterstützungsleistungen und Zusatzqualifikationen finanziert werden,
die laut der Förderrichtlinien nicht über das JOBSTARTER-Programm
beantragt werden können, sondern über die die Betriebe lediglich über
die Mitarbeiter in den geförderten Projekten informiert werden?
Das JOBSTARTER-Programm zielt nicht auf die Veränderung von bereits in
der Region vorhandenen Zusatzqualifikationsangeboten oder
Unterstützungsleistungen. „JOBSTARTER“ will vielmehr – insbesondere im Rahmen des
Förderbausteins „Passgenaue Vermittlung/Begleitung der Ausbildung“ – zu einer
verbesserten Ausschöpfung und optimalen Verzahnung dieser Leistungen
beitragen.
b) Bei welchen zuständigen Stellen/Kammern oder anderen Einrichtungen
sind die durch die bisherigen Programme geförderten sog.
Ausbildungsplatzentwickler angesiedelt, welche Eigenbeiträge leisten diese Stellen/
Kammern (aufgeschlüsselt nach Kammern und Ländern) und wie viele
Ausbildungsplätze sind von diesen jeweils (aufgeschlüsselt nach Jahren
und Bundesländern) eingeworben und besetzt worden?
In der u. a. Tabelle sind die zuständigen Stellen/Kammern aufgelistet.
Die Förderung der Ausbildungsplatzentwickler in den neuen Ländern (Start des
Programms: 1995) erfolgt zu 100 Prozent durch den Bund.
Die Finanzierung der Ausbildungsplatzentwickler in den alten Bundesländern
(Förderbeginn: Anfang 2004) beinhaltet eine Eigenbeteiligung der Kammer mit
50 Prozent. Die Maßnahme wird durch den Europäischen Sozialfonds mit
45 Prozent kofinanziert. Der Bund finanziert die verbleibenden fünf Prozent.
Die von den Kammern gemeldeten eingeworbenen und besetzten
Ausbildungsplätze sind in der u. a. Tabelle nach Ländern summiert dargestellt. Die Zahlen
für 2005 liegen noch nicht vor. Die für die freien Berufe zuständigen Kammern
sind jeweils unter dem Kürzel BFB (Bundesverband der Freien Berufe)
zusammengefasst.
Drucksache 16/555 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAusbildungsplatzentwickler neue Bundesländer mit Vollfinanzierung
Kammer Land
Ausbildungsplätze 2000
Ausbildungsplätze 2001
Ausbildungsplätze 2002
Ausbildungsplätze 2003
Ausbildungsplätze 2004
BFB Berlin Berlin 80 99 63 105 125
HWK Berlin Berlin 202 230 132 144 228
IHK Berlin Berlin 1032 1321 1110 650 1319
Land Berlin 1314 1650 1305 899 1672
BFB
Brandenburg
Brandenburg 49 61 48 43 44
HWK Cottbus Brandenburg 298 260 240 115 199
HWK
Frankfurt/Oder
Brandenburg 216 73 59 84 95
HWK Potsdam Brandenburg 460 295 111 145 123
IHK Cottbus Brandenburg 199 170 108 716 155
IHK
Frankfurt/Oder
Brandenburg 461 506 496 188 449
IHK Potsdam Brandenburg 290 277 243 230 254
Land
Brandenburg
1973 1642 1305 1521 1319
BFB
Mecklenburg-
Vorpommern
Mecklenburg-
Vorpommern
73 117 152 154 166
HWK Rostock Mecklenburg-
Vorpommern
708 720 731 438 519
HWK Schwerin Mecklenburg-
Vorpommern
183 189 216 167 185
IHK
Neubrandenburg
Mecklenburg-
Vorpommern
370 432 568 439 592
IHK Rostock Mecklenburg-
Vorpommern
466 274 119 319 290
IHK Schwerin Mecklenburg-
Vorpommern
232 285 261 155 229
Land
Mecklenburg-
Vorpommern
2032 2017 2047 1672 1981
BFB Sachsen Sachsen 131 124 92 83 103
HWK Chemnitz Sachsen 110 70 101 54 82
HWK Dresden Sachsen 695 889 1042 880 497
HWK Leipzig Sachsen 277 254 341 326 453
IHK Chemnitz Sachsen 494 527 472 297 427
IHK Dresden Sachsen 401 857 951 458 1027
IHK Leipzig Sachsen 216 611 541 314 602
Landwirtschaftl.
Verband
Sachsen 478 387 49 46
Land Sachsen 2802 3332 3927 2461 3237
BFB Sachsen-
Anhalt
Sachsen-
Anhalt
309 307 260 262 249
HWK Halle Sachsen-
Anhalt
1365 1490 1234 1175 1300
HWK Magdeburg Sachsen-
Anhalt
109 178 77 88 86
IHK Halle Sachsen-
Anhalt
1643 2581 2577 6153 2812
IHK Magdeburg Sachsen-
Anhalt
668 562 569 916 916
Land Sachsen-
Anhalt
4094 5118 4717 8594 5363
BFB Thüringen Thüringen 147 140 117 126 50
HWK Erfurt Thüringen 1128 1076 1083 1099 1227
HWK Gera Thüringen 302 414 336 253 322
HWK Suhl Thüringen 122 148 151 131 131
IHK Erfurt Thüringen 813 741 687 744 744
IHK Gera Thüringen 587 589 578 618 584
IHK Suhl Thüringen 341 1150 713 608 1143
Land Thüringen 3440 4258 3665 3579 4201
Summe neue Bundesländer 15655 18017 16966 18726 17773
Ausbildungsplatzentwickler alte Bundesländer
Kammer Beginn Land
Ausbildungsplätze 2004
HWK Mannheim ab 02.05
Baden
Württemberg
Summe Baden-Württemberg 0
HWK Oberfranken Bayreuth 01.04 Bayern 101
HWK Unterfranken Würzburg 06.05 - 08.05 Bayern
Summe Bayern 101
HWK Hamburg 01.04 Hamburg 76
Summe Hamburg 76
HWK Aachen 01.04
Nordrhein-
Westfalen
118
HWK Arnsberg bis 08.05
Nordrhein-
Westfalen
6
IHK Aachen 09 / 04
Nordrhein-
Westfalen
63
IHK Ostwestfalen Bielefeld 09 / 04
Nordrhein-
Westfalen
8
Summe Nordrhein Westfalen 195
HWK Koblenz 01.04
Rheinland-
Pfalz
65
HWK Pfalz Kaiserslautern 01.04
Rheinland-
Pfalz
81
HWK Rheinhessen Mainz 01.04
Rheinland-
Pfalz
13
HWK Trier ab 01.05
Rheinland-
Pfalz
Summe Rheinland Pfalz 159
HWK Saarland ab 12.05 Saarland 5
Summe Saarland 159
Summe alte Bundesländer 6908. a) Trifft es zu, dass bei den ersten drei STARegio-Ausschreibungsrunden
überproportional viele Projekte aus den Bundesländern Nordrhein-
Westfalen und Niedersachsen berücksichtigt wurden, und wenn ja, wie
verhält sich diese Bewilligungspraxis zu den eingegangenen 258
Projektanträgen?
In den ersten drei STARegio-Runden wurden von den insgesamt 55 bewilligten
Projekten zehn (18 Prozent) mit Zielregionen in Niedersachsen 1 sowie 19 (35
Prozent) mit Zielregionen in Nordrhein-Westfalen 2 ausgewählt.
In den ersten drei STARegio-Runden gingen insgesamt 258 Projektanträge ein.
Davon 32 (12 Prozent) mit Zielregionen in Niedersachsen sowie 96 (37
Prozent) mit Zielregionen in Nordrhein-Westfalen.
1 Das Projekt STAReg 040 ist länderübergreifend in Niedersachsen und Hessen aktiv.
2 Der Träger des Projektes STAReg 055 hat seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Zielregion liegt
jedoch in Niedersachsen.
Drucksache 16/555 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIm Vergleich zu den eingegangenen Projektanträgen wurden in den ersten drei
Förderrunden von STARegio in Niedersachsen leicht überproportional Anträge
zur Bewilligung berücksichtigt. Dabei ist zu beachten, dass bei der Bewilligung
die Qualität der Anträge entscheidend war und im Vorfeld der Bewilligung
keine Länderquoten o. Ä. existierten. Neben formalen Kriterien (Angebots-
Nachfragerelation, fristgerechter Eingang) wurden bei der Bewertung der
Projektanträge u. a. berücksichtigt:
– die regionale Verankerung des Trägers und die regionale Unterstützung des
Projektantrags (durch „Letter of Intent“ (LoI) regionaler Akteure),
– die Ausrichtung der Projektkonzeption auf regionale Bedarfe (durch LoI
regionaler Akteure und die Bewertung der Ausgangslage in der Region),
– das Verhältnis von beantragter Zuwendungssumme und Zielvorgaben (im
Projektzeitraum vermutlich gewonnene zusätzliche Ausbildungsplätze),
– strukturierter und schlüssiger Projektantrag,
– Aussagen zur Nachhaltigkeit/Transferfähigkeit des Konzeptes,
– Abgrenzung zu bestehenden Projekten in den Regionen über Bundes- oder
Landesförderung,
– Innovationsgehalt des Projektkonzeptes.
Die Auswahlentscheidung fand jeweils in enger Abstimmung zwischen dem
BMBF und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) statt. Zudem
erhielten die Vertreter der Länder in zu jeder Förderrunde einberufenen
Länderabstimmungsgesprächen die Möglichkeit, zu vorliegenden Projektanträgen und
Antragstellern Stellung zu beziehen.
b) Wie wird sichergestellt, dass bei der Vergabe der Mittel insbesondere
strukturschwache Regionen (etwa große Teile der östlichen
Bundesländer) ausreichend berücksichtigt werden?
Mit dem JOBSTARTER-Programm ist die bislang einseitige bzw.
unterschiedliche Ausrichtung der Ausbildungsstrukturförderung auf Regionen der neuen
bzw. der alten Länder, wie sie in den bisherigen Programmen STARegio,
RegioKom und Ausbildungsplatzentwickler praktiziert wird, aufgehoben.
Für die meisten in „JOBSTARTER“ zur Auswahl stehenden Themenstellungen
ist ein unausgewogenes Verhältnis von angebotenen und nachgefragten
Ausbildungsplätzen in der Projektregion Voraussetzung für die Bewilligung. Im
Rahmen der Ausschreibung der ersten Förderrunde trifft dies bei einer Angebots-
und Nachfragerelation (ANR) im Jahr 2004 mit einem Wert von < 97,5 zu und/
oder wenn ein Rückgang der ANR von 4,0 oder mehr Prozentpunkten im
Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen ist. Angesichts der insbesondere in den
neuen Ländern nahezu flächendeckend vorzufindenden ungünstigen ANR sind
vor allem in diesen Regionen die Voraussetzungen für eine
Ausbildungsstrukturförderung gegeben.
Land geförderte Projekte eingegangene
Anträge
Zielregion
Niedersachsen
1. FÖR: 3 (15 %)
2. FÖR: 5 (26 %)
3. FÖR: 2 (13 %)
1. FÖR: 10 (11 %)
2. FÖR: 11 (15 %)
3. FÖR: 11 (11 %)
Zielregion
Nordrhein-Westfalen
1. FÖR: 7 (35 %)
2. FÖR: 7 (37 %)
3. FÖR: 5 (31 %)
1. FÖR: 40 (44 %)
2. FÖR: 26 (34 %)
3. FÖR: 30 (31 %)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/5559. Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um
sicherzustellen, dass bei der Anerkennung vollzeitschulischer Ausbildungsgänge,
die durch das JOBSTARTER-Programm weiter vorangetrieben werden soll,
die fachpraktische Ausbildung ausreichend berücksichtigt wird?
Im Rahmen der Umsetzung der Reform des BBiG fördert „JOBSTARTER“ die
Entwicklung von Pilotprojekten, die eine Zulassung zur Abschlussprüfung in
einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung
anerkannten Ausbildungsberuf für Absolventen eines entsprechenden
vollzeitschulischen Ausbildungsganges ermöglichen. Für die Entwicklung und Erprobung
solcher Projekte steht im Programm der Förderbaustein „Kooperation
schulischer Berufsbildungsgänge mit Betrieben“ zur Verfügung. Voraussetzung für
die Förderung ist insbesondere, dass die schulische Ausbildung nach Inhalt,
Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung
gleichwertig ist und durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an
fachpraktischer Ausbildung gewährleistet wird. Außerdem ist die Einbindung
aller relevanten Akteure in der Region (insbesondere zuständige Stellen,
Schulverwaltung und Betriebe) unerlässlich. Zudem muss sichergestellt sein, dass die
fachpraktischen Ausbildungsinhalte für die vollzeitschulischen
Ausbildungsgänge durch mit den Schulen kooperierende Betriebe erfolgt. Diese dürfen
dabei ihre bisherigen Ausbildungsleistungen nicht reduzieren.
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