Vorschriftsgemäße Mittelverwendung und ordnungsgemäße Geschäftsführung in den Auslandshandelskammern und insbesondere der in Korea
der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auslandshandelskammern (AHK) gibt es in 80 Ländern mit 120 Standorten. Sie setzen sich für die Interessen der Wirtschaft Deutschlands und des jeweiligen Sitzlandes ein und fördern den Wirtschaftsverkehr in beiden Richtungen. Sie übernehmen laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) „eine wichtige Aufgabe der Außenwirtschaftsförderung im öffentlichen Interesse“ und erhalten dafür über dieses Bundesministerium jährliche Zuwendungen in Höhe von durchschnittlich 25 Prozent ihres Budgets aus dem Bundeshaushalt. Die Zuwendungen beliefen sich laut Bundesrechnungshof im Haushaltsjahr 2011 auf einen Gesamtbetrag von 35 Mio. Euro für alle AHK.
AHK sind als bilaterale Auslandshandelskammern, Delegationen der Deutschen Wirtschaft oder Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft organisiert. Bilaterale Auslandshandelskammern sind rechtlich unabhängige Einrichtungen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung (in der Regel eingetragene Vereine), die von Mitgliedsunternehmen des Gastlandes und aus Deutschland getragen werden. Delegationen und Repräsentanzen hingegen sind rechtlich abhängige Büros des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V. (DIHK).
Die AHK Korea (KGCCI = Korean-German Chamber of Commerce and Industry) ist wegen schwerer Vorwürfe gegen den Geschäftsführer in die Medien gekommen (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 16. November 2012 und Handelsblatt vom 29. November 2012). Die vom Präsidenten der KGCCI beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte fand unter anderem Tätigkeiten des Geschäftsführers heraus, die den Status der Kammer als Non-Profit-Organisation gefährden. Eine eigene Untersuchung des DIHK zusammen mit dem BMWi bestätigte Unregelmäßigkeiten bei Reisekostenabrechnungen und Repräsentationsaufwendungen. Gleichzeitig wurde das Verhalten des Präsidenten untersucht. Er soll mit der Suspendierung und fristlosen Kündigung des Geschäftsführers gegen die Satzung verstoßen haben. Ein von der AHK Korea zu diesem Prüfungsbericht in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stellt sich gegen diese Untersuchungsergebnisse. Es kommt zum Ergebnis, dass der Bericht nur darauf abzielt, „das eigene – nicht nachvollziehbare – Festhalten an dem Geschäftsführer zu rechtfertigen“. Damit bleibt offen, ob die Vorwürfe bzw. welche Vorwürfe gegenüber dem Geschäftsführer und dem Präsidenten der KGCCI Bestand haben. Zu klären ist außerdem, ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt oder ob insgesamt die Verantwortlichkeiten und Kontrollinstrumente für die korrekte Verwendung der Bundeszuschüsse an die AHK verbessert werden müssen.
Drucksache 17/12122 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Erfolgen die Zuwendungen an die AHK Korea und die anderen AHK auf Grundlage von §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)?
Werden die Zuwendungszwecke in Förderrichtlinien festgelegt? Wenn ja, was besagen diese? Wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Gesetze, Verträge und inhaltlichen Vereinbarungen liegen den Geldern zugrunde, die die AHK Korea und die anderen AHK aus dem Bundeshaushalt erhalten?
Wer kontrolliert die korrekte Mittelverwendung, und wie oft finden diese Kontrollen statt?
Welche Nebenbestimmungen sind Bestandteil der Zuwendungsbescheide an die AHK?
Handelt es sich bei den Zuwendungen an die AHK um eine institutionelle Förderung oder um eine Projektförderung?
Wie wird die jährliche Gesamthöhe der Gelder aus dem Bundeshaushalt für die AHK festgelegt, und nach welchen Kriterien wird die Zuteilung auf die einzelnen AHK vorgenommen?
Seit wann und warum erhält bzw. erhielt die AHK Korea Bundeszuschüsse in Höhe von einem Drittel des Gesamtbudgets der AHK (siehe Handelsblatt, 29. November 2012), während die Zuschüsse sonst durchschnittlich ein Viertel (siehe www.ahk.de) betragen?
Welche inhaltlichen und vertraglichen Vereinbarungen gibt es zwischen dem BMWi und dem DIHK bezüglich der Zuwendungen an die AHK?
Welche Inhalte haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinbarungen zwischen den AHK und dem DIHK, die der Anerkennung einer Kammer als „Deutsche Auslandshandelskammer“ zugrunde liegen (vgl. Satzung der KGCCI, Artikel 13)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung dieser Vereinbarungen zwischen AHK und DIHK überprüft?
In welcher Form unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung DIHK und IHK die AHK, und auf welche Höhe beläuft sich die finanzielle Unterstützung (siehe DIHK Newsletter 35 vom 29. August 2003, die Wirtschaft trägt das AHK-Netz weitgehend selbst, über Preise für Dienstleistungen der AHK, über Beiträge der weltweit rund 40 000 Unternehmen als Mitglieder, über die Unterstützung durch IHK und den DIHK)?
Bestehen darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen dem DIHK und den AHK (z. B. Kreditbeziehungen, Vereinbarungen über Pensionszahlungen)?
Wer stellt nach Kenntnis der Bundesregierung den Wirtschaftsplan der AHK Korea und der anderen AHK auf, und wer genehmigt diesen?
Prüft nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Rechnungsprüfern auch die Rechnungsprüfstelle des DIHK den Jahresabschluss der AHK Korea und der anderen AHK? Wenn ja, wie oft? Wenn nein, warum nicht?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ethikgrundsätze für die Auslandsbüros erarbeitet? Wie sehen diese aus, und werden diese eingehalten?
Aus welchen konkreten Gründen hat der DIHK im Einverständnis mit dem BMWi die Weiterleitung der Zuwendungen an die AHK Korea eingestellt?
Unter welchen Bedingungen werden die Zuschüsse an die AHK Korea wieder gezahlt?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung ausgezahlte Zuschüsse an die AHK Korea zurückfordert? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Gibt es oder gab es in den vergangenen Jahren bereits Zahlungsstopps bzw. Rückforderungsansprüche gegen AHK? Wenn ja, wann, in welcher AHK, und aus welchen Gründen?
Welche konkreten Vorwürfe machen der DIHK und das BMWi dem Geschäftsführer der AHK Korea?
Ordnet die Bundesregierung die im DIHK/BMWi-Bericht erwähnten Unregelmäßigkeiten bei Reisekosten und Repräsentationsaufwendungen der Verantwortlichkeit des Geschäftsführers der AHK Korea zu?
Bestätigt die Bundesregierung Tätigkeiten des Geschäftsführers, die den Status der Kammer als Non-Profit-Organisation gefährden?
Sieht die Bundesregierung im Verhalten des Geschäftsführers Anhaltspunkte für „erhebliche Steuerstraftaten“, wie laut Zeitungsberichten ein AHK-Vorstandsmitglied den DIHK-Hauptgeschäftsführer, Dr. Martin Wansleben, informierte?
Welche konkreten Vorwürfe macht die Bundesregierung dem Präsidenten der AHK Korea?
Wann hat die Bundesregierung erstmals von den möglichen Pflichtverletzungen des Geschäftsführers der AHK Korea erfahren, und was hat sie daraufhin unternommen?
War diese Reaktion aus Sicht der Bundesregierung der Situation angemessen?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu den einzelnen Vorwürfen des Rechtsgutachtens vom Oktober 2012 bezüglich der Ergebnisse des Prüfungsberichtes von BMWi und DIHK sowie zum Gesamtergebnis, dass es nur darum ginge, das eigene „Festhalten an dem Geschäftsführer zu rechtfertigen“?
Teilt die Bundesregierung die Kritik des DIHK am Verhalten des Präsidenten der AHK Korea gegenüber deren Geschäftsführer, bei dem es deutliche Hinweise darauf gibt, innerhalb seiner Tätigkeiten als Geschäftsführer strafrechtlich relevant gehandelt zu haben? Wenn ja, wie hätte der Präsident der AHK Korea nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Geschäftsführer umgehen sollen (bitte begründen)?
Inwiefern ist der DIHK aufgrund welcher Gesetze und Verträge bei Kündigung des Geschäftsführers einer AHK einzubinden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es ähnliche Mängel in der Geschäftsführung anderer AHK gibt? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung, diesen Missstand abzuschaffen?
Welche Unregelmäßigkeiten (Verstöße gegen das Haushaltsrecht, gegen das Steuerrecht, mangelndes Controlling …) in anderen AHK sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Struktur der Buchführung in den durch Bundeshaushaltsmittel bezuschussten AHK?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bekannt gewordenen Missständen in der AHK Korea, um sicherzustellen, dass die mit Bundeshaushaltsmitteln bezuschussten 120 AHK vorschriftsgemäß funktionieren?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aufgrund der bekannt gewordenen Missstände in der AHK Korea für die koordinierende Tätigkeit des DIHK?