[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12427
17. Wahlperiode 21. 02. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12141 –
Grenzüberschreitende Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im
zweiten Halbjahr 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) vernetzt mobile
Einsatzkommandos aus zwölf EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-
Polizeiagentur Europol zu grenzüberschreitenden Observationstechniken
(Bundestagsdrucksache 17/5677). Mit ähnlichem Ziel treffen sich Angehörige von
Polizeien mehrerer EU-Regierungen im Projekt „International Specialist Law
Enforcement“ (ISLE). In dem im Jahr 2009 begonnenen Vorhaben werden der
Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindringen
in Räumen, Fahrzeugen und elektronischen Geräten vorangetrieben
(Bundestagsdrucksache 17/10713). Seit dem Jahr 1992 ist die Bundesregierung
Mitglied des „Europäischen Institut[s] für Telekommunikationsnormen“ (ETSI),
das unter anderem weltweit gültige Standards zur Überwachung von
Telekommunikation („Lawful Interception“) entwickelt (Bundestagsdrucksache 17/
11239). Zur Wirtschaftsförderung deutscher Trojaner-Software im Ausland
richtete das Bundeskriminalamt (BKA) eine „Remote Forensic Software User
Group“ ein, die zuvor als „DigiTask User Group“ firmierte (Antwort auf die
Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/8958).
Seit einigen Jahren haben sich innerhalb der Europäischen Union
„gemeinsame Polizeioperationen“ („Joint police operations“ – JPO), „Gemeinsame
Zolloperationen“ („Joint customs operations“ – JCO) sowie „Joint customs
police operations“ (JCPO) etabliert (Antwort auf die Schriftliche Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 17/6856). Mehrere Tausend Polizisten verabreden sich
hierfür bis zu zweimal im Jahr zu EU-weiten Kontrollen. Die Maßnahmen
werden von den thematischen Netzwerken AQUAPOL (Schifffahrt), TISPOL
(Verkehr), RAILS (Schienentransporte) und AIRPOL (Flughäfen)
verantwortet. An mehrtägigen, migrationsbezogenen Operationen nimmt auch die
Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRON-
TEX) teil.
In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit erhält die EU-Polizeiagentur
immer mehr Kompetenzen. Arbeitsabkommen und andere Kooperationen
werden auch mit „Drittstaaten“ verhandelt (darunter Israel, Albanien, Bosnien,
Kolumbien und Russland). Die Anstrengungen richten sich auch gegen
grenzüberschreitende linke Protestformen (Bundestagsdrucksache 17/9756). Zu so- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Februar 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12427 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegenanntem Euroanarchismus betreibt das BKA einen „Informationsaustausch“
mit Behörden Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Griechenlands und der
Schweiz. Entsprechende Erkenntnisse werden regelmäßig in der
Ratsarbeitsgruppe Terrorismus diskutiert und in der Analysearbeitsdatei „Dolphin“
gespeichert. Seit dem Jahr 2007 bemüht sich die Bundesregierung nach Kräften,
linke Demonstranten in einer politischen Datensammlung zu „reisenden
Gewalttätern“ auf EU-Ebene zu speichern (Bundestagsdrucksache 17/7018).
Zwar arbeitet das BKA auch im EU-Projekt „Expert Meeting Against Right
Wing Extremism“ (EMRE) mit, an dem auch Österreich, Schweden und die
Schweiz teilnehmen. Die internationale Zusammenarbeit gegen
Rechtsextremismus ist indes schwach ausgeprägt. Das EMRE befasst sich im Projekt
„Konfrontation: Rechts-/Links-Auseinandersetzung“ überdies mit linken und
antifaschistischen Reaktionen auf rechte Gewalt. Bekanntlich befasst sich auch
die „European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG)“, in der
sich die Führer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler organisieren, mit der
Infiltration internationaler linker Zusammenhänge (Bundestagsdrucksache 17/
9844). Die Bundesregierung arbeitet seit deren Bestehen in den Netzwerken
mit.
Zum Austausch von Einsatzformen trafen sich Polizeien und
Gendarmerieeinheiten vieler EU-Mitgliedstaaten in den „European Police Force Trainings“
(EUPFT) (Bundestagsdrucksache 17/3316). Rahmenbedingungen für dort
ebenfalls geübte Taktiken zur Handhabung großer Demonstrationen wurden
zuvor im mehrstufigen Forschungsprojekt „Coordinating National Research
Programmes and Policies on Major Events Security“ (EU-SEC) erstellt, deren
Ergebnisse aber nicht öffentlich verfügbar sind (Bundestagsdrucksache 17/
7018). Als Nachfolge des EUPFT hatte die Europäische Kommission unter
dem Namen „European Union Police Services Training“ (EUPST) ähnliche
Trainings ausgeschrieben, die nun dem zivilen und militärischen Europäischen
Auswärtigen Dienst unterstehen sollen (Bundestagsdrucksache 17/7018).
Daneben richtet die EU ein „Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis
Management“ (ENTRi) ein.
Viele Aktivitäten und Gebaren der genannten Kooperationen wurden erst
durch hartnäckige parlamentarische Initiativen der Fragestellerinnen bzw.
Fragesteller bekannt. In Antworten betont die Bundesregierung häufig, es handele
sich dabei lediglich um einen „Gedankenaustausch“. Bei etwaigen Treffen
würden lediglich Rahmenbedingungen erörtert und keine operativen
Maßnahmen verabredet. Dass diese informellen Zusammenarbeitsformen von
grundlegender Bedeutung für spätere grenzüberschreitende Zwangsmaßnahmen
unabdingbar sind, wird verneint. Die Bundesregierung ist überdies dazu
übergegangen, große Teile der Fragen zur Praxis der Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu
beantworten. Demgegenüber sind die Fragestellerinnen und Fragesteller der
Ansicht, dass über deren Agieren eine größtmögliche öffentliche
Auseinandersetzung geführt werden muss.
1. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte
des „European Network of Law Enforcement Technology Services“
(ENLETS) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten
Halbjahr 2012 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS) hat
am 18./19. September 2012 in Larnaca/Zypern eine Tagung veranstaltet.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie für die
Organisation zuständig?
Das Treffen wurde durch die zyprische Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der
Kerngruppe aus interessierten Staaten, die sich beim Treffen im Februar 2012
gebildet hatte (Belgien, Griechenland, Frankreich, Zypern, Niederlande, Polen,
Finnland und das Vereinigte Königreich), vorbereitet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12427c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Rahmen des Treffens wurden Präsentationen der teilnehmenden Staaten
verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
– Eröffnungsrede
– Einführung in die Organisation der zyprischen Polizei
– Präsentation des Leiters der Kerngruppe zum Ziel einer Verbesserung der
Zusammenarbeit
– Präsentation von Europol zur Europol Expertenplattform
– Präsentation der zyprischen Polizei zur Technologie für Polizeifahrzeuge
– Präsentation zu Möglichkeiten finanzieller Unterstützung durch
verschiedene EU-Programme
– Präsentation zu Möglichkeiten einer technischen Vorausschau
– Präsentation zu verschiedenen Forschungsprojekten
– Diskussion zu Rolle und Aufgabe der nationalen Kontaktstellen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Gestaltung der
Tagesordnung.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Es nahmen Personen aus 19 Mitgliedstaaten sowie ein Mitarbeiter von Europol
teil. Für Deutschland nahm ein Mitarbeiter der Deutschen Hochschule der
Polizei in Münster teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Neben einer Diskussion zu den Aufgabenbereichen fand u. a. ein
Informationsaustausch zur Expertenplattform, Finanzierung, Identifizierung von
Schwerpunktbereichen und zu neuen Technologien statt. Es wurde eine neue Vision
und Aufgabe von ENLETS beschlossen: ENLETS soll nach dem Willen der
Teilnehmer zu der führenden europäischen Plattform zum
Informationsaustausch zwischen Nutzern und Anbietern von Technologie von
Strafverfolgungsbehörden ausgebaut werden sowie den Kampf gegen schwere und organisierte
Kriminalität durch Sammlung der Endnutzerbedarfe, Vorausschau für neue
Technologien sowie Austausch von Best Practices und Informationen unter-
Drucksache 17/12427 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestützen. Es wurde angeregt, ENLETS besser zu nutzen, z. B. als Möglichkeit,
sich mit anderen Mitgliedstaaten über Forschungsbedarfe im Bereich der
zivilen Sicherheit auszutauschen. Von einigen Mitgliedstaaten wurde moniert, dass
diese Möglichkeit noch nicht ausreichend von allen genutzt werde und nicht
alle Mitgliedstaaten den Nutzen des ENLETS-Netzwerks sehen würden. Daher
wurde von manchen angezweifelt, dass ENLETS seine Aufgaben effektiv
erfüllen kann.
Die Mitgliedstaaten wurden ermutigt, falls noch nicht geschehen, nationale
Kontaktstellen zu benennen. Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, einen
Zugang zum Europol Expertennetzwerk einzurichten und zu nutzen. Deutsche
Vertreter haben keinen Vortrag gehalten und sich nur allgemein an der
Diskussion beteiligt. Das nächste Treffen soll unter der irischen Ratspräsidentschaft im
Frühjahr 2013 in Irland stattfinden.
2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Task Force der europäischen Polizeichefs“ (EPCTF) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Eine Veranstaltung der Europäischen Polizeichefs hat im zweiten Halbjahr
2012 nicht stattgefunden.
3. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„International Specalist Law Enforcement“ (ISLE) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im zweiten Halbjahr 2012 fand ein Treffen des International Specialist Law
Enforcement (ISLE) vom 29. bis 31. Oktober 2012 bei Europol in Den Haag/
Niederlande statt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12427b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Das Treffen wurde von der britischen Serious Organised Crime Agency
(SOCA) vorbereitet. Für die Organisation waren SOCA und Europol zuständig.
Die Tagesordnung hatte SOCA erstellt.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld des Treffens wurde die Tagesordnung verteilt. Während des Treffens
wurden Dokumente im Zusammenhang mit der Nutzung einer von Europol für
ISLE zur Verfügung gestellten Kommunikationsplattform verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
– Entwicklung des ISLE-Projekts
– Funktion, Nutzen und Umgang mit der Europol-Kommunikationsplattform
– Gruppenarbeit.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Bundesbehörden hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
An dem Treffen nahmen Vertreter von Polizeibehörden aus Belgien,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande,
Österreich, Schweiz, Schweden, Spanien und Ungarn teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Schwerpunkt der Diskussion war der Umgang mit der Europol-
Kommunikationsplattform. Darüber hinaus fand ein Informationsaustausch zur
Überwindung von Sicherungseinrichtungen statt.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Das Bundeskriminalamt hat einen Beitrag in Form von technischen
Informationen zur Überwindung von Sicherungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen
eingebracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Diskussionen dienten vor allem dem Austausch von Erfahrungen und der
damit zusammenhängenden Optimierung der Zusammenarbeit (im Sinne von
„best practices“).
Drucksache 17/12427 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen des vorgenannten technischen Informationsaustauschs wurden
einzelne Sicherungseinrichtungen und Tools zu deren Überwindung erörtert. Im
Wesentlichen diente die Veranstaltung dem Erlernen des Umgangs mit der
Kommunikationsplattform. Darüber hinaus wurde der weitere Ausbau des
Netzwerks Öffnungstechnik innerhalb der Europäischen Union (EU)
beschlossen.
4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im zweiten Halbjahr 2012 fand vom 22. bis 25. Oktober 2012 in Rumänien ein
Workshop zum Thema „Verdeckte Ermittlungen im Internet“ statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch Österreich vorbereitet
und versandt. Die Organisation des Workshops erfolgte durch Rumänien.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld des Workshops wurden die Einladung sowie die Tagesordnung
verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage muss als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese
Teilantwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
eingesehen werden.*
Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der
Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame
Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit
einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen
eines Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [128 f.]). Hierzu zählt
auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124,
161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im
Hinblick auf das Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich und geeignet,
das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen:
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12427Wie zu Frage 4a ausgeführt, behandelte der Workshop das Einsatzmittel
„Verdeckte Ermittlungen im Internet“. Die Preisgabe von Informationen zu solchen
konkreten Einsatzmitteln gegenüber der Öffentlichkeit würde das
schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen
Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus und damit das Staatswohl erheblich
beeinträchtigen.
Zum einen würde die Veröffentlichung dieser internen Vorgänge die
Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in einem äußerst
gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten. Die hier in Rede stehenden
verdeckten Maßnahmen werden nur in Kriminalitätsfeldern angewandt, bei denen von
einem besonderen Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und
Gewaltbereitschaft ausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationen
aus dem angeforderten Bereich durch kriminelle oder terroristische Kreise
würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im
Gefahrenabwehrbereich als auch auf die Durchsetzung des staatlichen
Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken.
Hinzu kommt zum anderen, dass eine Veröffentlichung entsprechender
konkreter Inhalte von Erörterungen bestimmter Einsatzmittel mit ausländischen
Polizeibehörden, wie sie in dem hier gegenständlichen Workshop behandelt
wurden, das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der
deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüttern und die weitere Zusammenarbeit
im verdeckten Polizeibereich wesentlich erschweren würde.
Mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages wurde ein
Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
ermöglicht, die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen
Kontrollrecht wird damit im Ergebnis Rechnung getragen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Von deutscher Seite wurde auf die Gestaltung der Tagesordnung kein Einfluss
genommen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender
Staaten teil: Belgien, Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt),
Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Lettland, Litauen, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Rumänien, Russland, Schweiz, Tschechien und Türkei.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Der Workshop hatte insbesondere die vertrauliche Erörterung von Aspekten der
Bekämpfung von Cybercrime sowie des Kindesmissbrauchs und der
Verbreitung kinderpornografischen Materials durch das Medium Internet zum
Gegenstand. Hierzu leisteten auch die deutschen Vertreter Beiträge. Der Mehrwert der
Drucksache 17/12427 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVeranstaltung bestand aus Sicht der Bundesregierung im Austausch von
Erfahrungen und Strategien bei der Bekämpfung der genannten
Kriminalitätsbereiche.
Ausführungen im Einzelnen sind der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus den in den
Ausführungen zu Frage 4d genannten Gründen (sowohl der Sensibilität
polizeilicher Vorgehensweisen wie auch des Vertrauens der internationalen
Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit) nicht möglich.
Ergänzende Ausführungen im Einzelnen müssen daher als „Verschlusssache –
Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann bei der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages eingesehen werden.*
5. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012 stattgefunden?
Im zweiten Halbjahr 2012 haben zwei Treffen der „Cross-Border Surveillance
Working Group“ (CSW) stattgefunden.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 17. bis 18. Oktober 2012 fand in Berlin ein Treffen der „Steering
Committee Group“ statt. Vom 3. bis 6. Dezember 2012 fand ein Treffen aller
Mitgliedstaaten in Helsinki/Finnland statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Für beide Treffen wurden die Tagesordnungen von der „Steering Committee
Group“ (Teilnehmer vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 5f erstellt. Das Treffen
in Berlin wurde vom Bundeskriminalamt, das Treffen in Helsinki von der
finnischen Polizei organisiert.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Treffen wurden die Tagesordnungen sowie organisatorische
Informationen an die Teilnehmer versandt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Bei beiden Treffen wurde ein EU-Projekt zur finanziellen Unterstützung der
CSW sowie die mögliche Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten in die CSW
thematisiert.
Darüber hinaus enthielt die Tagesordnung des Treffens in Finnland folgende
Punkte: Projekt zwischen Finnland und Russland; Entstehung neuer krimineller
Erscheinungsbilder; Neuorganisation von Europol; Erfahrungen
grenzüberschreitender Zusammenarbeit der verschiedenen Mitgliedstaaten; Nutzung
verschiedener Funksysteme; Zusammenarbeit der Mobilen Einsatzkommandos der
verschiedenen Mitgliedstaaten mit den jeweiligen inländischen
Verfassungsschutzbehörden (in operativ-taktischen Belangen und bei der Übergabe von Ob-
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12427servationen) sowie Erfahrungsaustausch im Bereich der papierlosen
Datenübertragung.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Das Bundeskriminalamt hat sich bei der Erstellung der jeweiligen
Tagesordnung als Teilnehmer der Steering Group und im Rahmen der aktuellen
Leitungsfunktion („Chairman“) eingebracht. Dazu wurden die Vorschläge der
Teilnehmerstaaten zu Tagesordnungspunkten durch die Steering Group in die
Aufstellung der Tagesordnung aufgenommen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
An dem Treffen der „Steering Committee Group“ nahmen Vertreter aus
Deutschland, Großbritannien, Frankreich und von Europol teil. Derzeit sind an
der CSW Vertreter der Mobilen Einsatzkommandos bzw. vergleichbarer
Einheiten aus Belgien, Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Spanien,
Dänemark, Österreich, Italien, Finnland, Irland, Luxemburg, Deutschland und der
Schweiz beteiligt. Zudem entsendet Europol einen Vertreter zu dieser
Arbeitsgruppe.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Die Diskussionen bezogen sich auf die in der Antwort zu Frage 5d angegebenen
Tagesordnungspunkte. Diese wurden von den vortragenden Teilnehmerstaaten
im Rahmen einer Präsentation vorgestellt und anschließend zur Diskussion
gestellt. Da es sich dabei ausschließlich um den (vertraulichen) Austausch von
„Best Practices“ bzw. der Information aller Teilnehmerstaaten zu den genannten
Tagesordnungspunkten handelt, wurden bis auf die in der Antwort zu den
Fragen 5i und 5j dargestellten Punkte zu den Tagesordnungspunkten keinerlei
Entscheidungen getroffen, die über die Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe
hinausgehen.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Ein Vertreter des Bundeskriminalamtes hat einen Beitrag in Form eines Referats
über ein EU-Projekt zur finanziellen Unterstützung der CSW eingebracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Es wurde festgelegt, dass Vertretern der Mobilen Einsatzkommandos aus
Schweden und Norwegen die Teilnahme an der CSW angeboten wird. Die
Treffen dienten im Übrigen insbesondere dem Austausch von Erfahrungen der
verschiedenen Mobilen Einsatzkommandos der Mitgliedstaaten und der damit
zusammenhängenden Optimierung der Zusammenarbeit bei
grenzüberschreitenden Observationen.
Drucksache 17/12427 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Remote Forensic Software User Group“ (früher: „DigiTask User Group“)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Halbjahr 2012 keine
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der Remote
Forensic Software User Group statt.
7. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte zu
„Euroanarchismus“, Tierrechtsaktivismus, „No Border“ oder ähnlichen
Protestformen (Bundestagsdrucksache 17/9756), an denen Behörden der
Bundesregierung teilnahmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung
im zweiten Halbjahr 2012 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12427k) Welchen weiteren „Informationsaustausch“ bzw. welche
„anlassbezogene[n] Besprechungen“ hatten Behörden der Bundesregierung zum
Thema „Euroanarchismus“ im zweiten Halbjahr 2012 mit welchen
Behörden welcher Länder (bitte wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/9756 ausführen)?
Die Beobachtung der Aktivitäten gewaltbereiter deutscher Linksextremisten
und deren länderübergreifende Kommunikation bedingen regelmäßig auch
einen fachlichen Austausch der Sicherheitsbehörden untereinander sowie mit
befreundeten Diensten auf europäischer und außereuropäischer Ebene. Einzelne
Aspekte der in der Fragestellung angesprochenen Themenbereiche sind daher
mitunter auch Gegenstand dieses allgemeinen Informationsaustausches.
Zu Einzelheiten der Kooperation im Hinblick auf konkrete Treffen zu den in der
Fragestellung genannten Themenbereichen kann aufgrund des Vorrangs der
Geheimhaltungsinteressen an dieser Stelle keine Auskunft gegeben werden.
Dies folgt aus der in jedem Einzelfall vorzunehmenden Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und
seiner Abgeordneten einerseits mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie den
daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Nachrichtendienste andererseits.
Die Nachrichtendienste des Bundes sammeln im Rahmen ihres gesetzlichen
Auftrags Informationen und werten sie aus. Weder diese Informationen selbst
noch Angaben über eventuelle Aktivitäten zum Gewinnen solcher
Informationen sind ihrem Wesen nach veröffentlichungsfähig. Mit einer Antwort der
Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage, die publiziert und somit öffentlich
werden würde, würden jedoch spezifische Informationen zur Tätigkeit der
Nachrichtendienste einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der
Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegnerisch gesinnten Kräften – im In-
und Ausland zugänglich und ihnen dadurch die Möglichkeit von Einblicken in
die Arbeit der Dienste sowie zu ihrer systematischen Analyse eröffnet.
Hierdurch könnte die Gefahr entstehen, dass ihre Fähigkeiten, Methoden und
Informationsquellen – unter Umständen auch ausländische Partner – aufgeklärt
würden. Dass dies nicht geschieht, muss jedoch nicht zuletzt zum Schutz der
Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste zwingend
sicher gestellt bleiben. Darüber hinaus ließen sich aus der Bekanntgabe solcher
Informationen unter Umständen Rückschlüsse auf den Einsatz von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nachrichtendienste an bestimmten Orten ziehen.
Deren persönliche Sicherheit könnte hierdurch gefährdet werden. Im Ergebnis
könnten durch die Offenlegung der genannten Informationen sowohl die
Sicherheit ihrer Mitarbeiter bedroht als auch die Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Dienste gefährdet und dadurch mittelbar die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden.
Weitere Einzelheiten der Beantwortung werden daher in einem gesonderten
Schreiben mit der Einstufung „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“
übersandt und beim Geheimschutzbeauftragten des Deutschen Bundestages
hinterlegt.*
Über die dort genannten Angaben hinaus haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012 keine Telefonkonferenzen oder sonstige
Treffen im Sinne der Anfrage stattgefunden.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zum
Ende der 17. Wahlperiode).
Drucksache 17/12427 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
EU-Projekts „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Halbjahr 2012 keine
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des EMRE statt.
k) Inwiefern befasst sich das EMRE wie im Projekt „Konfrontation:
Rechts-/Links-Auseinandersetzung“ überdies mit linken und
antifaschistischen Protestformen?
Im Rahmen der Tagung des EMRE vom 25. bis 27. Mai 2010 in Bern/Schweiz
wurde das gemeinsame Projekt „Konfrontation/Politische Einstellung, Rechts-
Links-Auseinandersetzung“ von den EMRE-Partnern als Themenkomplex mit
dem Ziel bearbeitet, einen Überblick hinsichtlich der
Konfrontationsproblematik zu gewinnen. Darüber hinaus werden nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit im Rahmen des EMRE keine weiteren Projekte im Sachzusammenhang
bearbeitet.
9. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte im
Rahmen des „Analysis Work File“ (AWF) „Dolphin“ bei Europol haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im zweiten Halbjahr 2012 fand in der Zeit vom 8. bis 11. Oktober 2012 die
„Counter Terrorism Week“ (CTW) bei Europol in Den Haag/NLD statt, in deren
Rahmen ebenfalls Vertreter des Focal Point (FP) „Dolphin“ anwesend waren.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Vorbereitung der Veranstaltung und die Erstellung der Tagesordnung
erfolgten durch Europol.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12427c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Rahmen der Vorbereitung der CTW wurden durch Europol Themenwünsche
abgefragt und die Tagesordnung versandt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnung des FP „Dolphin“ im Rahmen der CTW enthielt
nachfolgende Punkte:
– Entwicklungen und Sachstand der ETA in Spanien
– Tschechischer Fall Breivik
– Verschwörung der Zellen des Feuers in Griechenland.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
An der Sitzung nahm ein Vertreter des Bundeskriminalamtes sowie Vertreter
verschiedener EU-Mitgliedstaaten teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Bezogen auf den FP „Dolphin“ haben Vertreter der Mitgliedstaaten zu
nachfolgenden Themenbereichen vorgetragen:
– Entwicklungen und Sachstand der ETA in Spanien
– Attentate durch Breivik in Norwegen
– Fragebogen zum Rechtsextremismus
– Bedrohung durch Anarchisten in Spanien
– Aktuelle Situation der Verschwörung der Zellen des Feuers in Griechenland.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Behörden der Bundesregierung erbrachten keinen Beitrag.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Das Treffen des FP „Dolphin“ diente dem Informationsaustausch zu aktuellen
Entwicklungen bzw. zur Situation in den Mitgliedstaaten; konkrete Ergebnisse
sind nicht erzielt worden. Im Hinblick auf die zentralen Punkte im Rahmen des
Gedankenaustausches wird auf die Antwort zu Frage 9g verwiesen.
k) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden
im zweiten Halbjahr 2012 an die AWF „Dolphin“ zugeliefert?
Die Zulieferungen/Beiträge deutscher Behörden werden statistisch erfasst,
liegen aber für das zweite Halbjahr 2012 noch nicht vor.
Drucksache 17/12427 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Inwiefern arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung welche
Einrichtungen der Europäischen Union an der Erforschung oder Entwicklung
von Maßnahmen zur Handhabung großer Demonstrationen, wie sie bis
zum Jahr 2011 im Forschungsprojekt „Coordinating National Research
Programmes and Policies on Major Events Security“ (EU-SEC)
zusammengetragen wurden, dessen Ergebnisse aber nicht öffentlich verfügbar
sind?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
11. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Plattform von Polizeien aus Südosteuropa „Police Equal Performance“
(PEP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr
2012 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand am 27. November 2012 im Rahmen
des PEP-Projekts auf Einladung der französischen Delegation ein Workshop
zum Thema „The ethical assessment of the police forces“ in Brüssel statt.
Der Einladung wurde ein Dokument mit den Ergebnissen des ersten Treffens
der „like-minded countries“ des PEP-Projekts vom 5. Juli 2011 sowie ein
Diskussionspapier mit dem Titel „Manual for the assessment of Code of Conduct
best practices in law enforcement authorities“ beigefügt. Eine Teilnahme des
Bundeskriminalamtes an dem Workshop erfolgte nicht.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
k) Welche „Defizite in der polizeilichen Arbeit“ wurden im PEP bislang
bezeichnet und bewertet?
l) Inwiefern sind im PEP erfasste Kriminalitätsbereiche mittlerweile
festgelegt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1242712. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-
Polizeiagentur Europol derzeit in strategischen, operativen oder sonstigen
Abkommen zur Zusammenarbeit?
a) In welche „Drittstaaten“ hat Europol Verbindungsbeamte entsandt?
Europol hat Verbindungsbeamte nach Lyon/Frankreich zur IKPO-Interpol und
nach Washington D.C./USA entsandt.
b) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im zweiten
Halbjahr 2012 Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen?
d) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von Europol oder ein
anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und
worin lagen etwaige Gründe?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im zweiten Halbjahr 2012 keine
Abkommen zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten und anderen Stellen geschlossen.
c) Welchen konkreten Inhalt haben die geschlossenen Abkommen?
Europol hat bislang operationelle Kooperationsabkommen geschlossen mit
Australien, Island, Kanada, Kroatien, Mazedonien, Monaco, Norwegen,
Schweiz und USA. Strategische Kooperationsabkommen bestehen mit
Albanien, Bosnien und Herzegovina, Kolumbien, Moldavien, Montenegro,
Russland, Serbien, Türkei, Ukraine.
Zudem hat Europol operationelle Kooperationsabkommen mit Interpol und
strategische Abkommen mit WCO und UNODC geschlossen.
Die aktuelle Liste der Drittstaaten und anderen Stellen, mit denen Europol ein
Zusammenarbeitsabkommen geschlossen hat, sowie die
Zusammenarbeitsabkommen selbst können auf der Internetseite
www.europol.europa.eu
eingesehen werden.
13. Welche neuen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche
Behörden der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012 mit
Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen?
Im zweiten Halbjahr 2012 liefen Verhandlungen zu den folgenden Abkommen:
– Deutsch-polnischer Polizeikooperationsvertrag
– Deutsch-tschechischer Polizeikooperationsvertrag
– Deutsch-französische Vereinbarung über den grenzüberschreitenden Einsatz
von Luftfahrzeugen
– Deutsch-ungarisches Regierungs-Abkommen über den gegenseitigen Schutz
von Verschlusssachen.
Unterzeichnet wurden im entsprechenden Zeitraum Regierungs-Abkommen
über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen mit Bulgarien und
Mazedonien.
Im Hinblick auf Sicherheitsabkommen wird auf die Beantwortung zu Frage 3
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10735 verwiesen.
Darüber hinaus ist die Bundespolizei in ein Projekt zur Modernisierung des
saudi-arabischen Grenzschutzes eingebunden (hierzu siehe auch
Bundestagsdrucksachen 17/6102, 17/6863, 17/10358). Grundlage für die weitere bilaterale
Zusammenarbeit in dem Projekt soll ein Abkommen sein, welches zwischen
dem Innenministerium des Königreichs Saudi-Arabien und dem
Bundesministerium des Innern verhandelt wird.
Drucksache 17/12427 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche „Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (PCCC)
existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit innerhalb der EU, bzw.
welche weiteren sind im Aufbau begriffen?
Bei einem „Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (Police and
Customs Cooperation Centre, PCCC) handelt es sich um eine
Unterstützungsstruktur für den Austausch von Informationen und die Unterstützung der Tätigkeiten
der operativen Stellen im Grenzgebiet, die polizeiliche, grenzbehördliche und
zollbehördliche Aufgaben wahrnehmen. In der EU-weiten Praxis wird dieser
Begriff allerdings nicht einheitlich verwendet. Der Bundesregierung sind die in
nachfolgender Liste existierenden Einrichtungen, die innerhalb der EU als
PCCC bezeichnet werden, bekannt. Welche weiteren PCCC innerhalb der EU
im Aufbau begriffen sind, ist der Bunderegierung im Einzelnen dagegen nicht
bekannt.
1. Artand (Ungarn-Rumänien)
2. Barwinek (Polen-Slowakei)
3. Basel (Schweiz-Deutschland-Frankreich)
4. Budzisko (Litauen-Polen)
5. Canfranc (Frankreich-Spanien)
6. Castro Marim (Spanien-Portugal)
7. Caya (Spanien-Portugal)
8. Chiasso (Schweiz-Italien)
9. Chotebuz (Tschechien-Polen)
10. Cunovo (Ungarn-Slowakei)
11. Darmoty (Slowakei-Ungarn)
12. Dolga Vas (Slowenien-Ungarn-Österreich)
13. Drasenhofen (Tschechien-Österreich)
14. Genève (Schweiz-Frankreich)
15. Heerlen (Euregionales Polizei Informations- und Kooperationszentrum –
EPICC, Deutschland-Niederlande-Belgien)
16. Hendaye (Frankreich-Spanien)
17. Jarovce (Slowakei-Österreich)
18. Kalviu (Litauen-Lettland)
19. Kehl (Frankreich-Deutschland)
20. Kiszombor (Ungarn-Rumänien)
21. Kudowa (Tschien-Polen)
22. Luxemburg (Deutschland-Frankreich-Belgien-Luxemburg)
23. Melles Pont du Roy (Frankreich-Spanien)
24. Modane (Frankreich-Italien)
25. Nickelsdorf (Österreich-Ungarn)
26. Padborg (Deutschland-Dänemark)
27. Perthus (Frankreich-Spanien)
28. Quintanilla (Spanien-Portugal)
29. Sátoraljaújhely (Ungarn-Slowakei)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1242730. Schaanwald (Schweiz-Österreich-Liechtenstein)
31. Schwandorf-Petrovice (Deutschland-Tschechien)
32. Swiecko (Deutschland-Polen)
33. Thörl-Maglern (Österreich-Italien-Slowenien)
34. Tournai (Belgien-Frankreich)
35. Trstena (Slowakei-Polen)
36. Tuy (Spanien-Portugal)
37. Ventimiglia (Italien-Frankreich)
38. Vilar Formoso (Spanien-Portugal).
15. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
EU-weiten polizeilichen Netzwerke AQUAPOL (Schifffahrt), TISPOL
(Verkehr), RAILS (Schienentransporte), AIRPOL (Flughäfen) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter bzw. Vertreterinnen deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
AQUAPOL
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte des EU-weiten Netzwerkes AQUAPOL
vor. Polizeibehörden des Bundes sind nicht an diesem Netzwerk beteiligt.
TISPOL
Da für verkehrspolizeiliche Angelegenheiten die Länder zuständig sind und die
Vertretung Deutschlands in TISPOL aus diesem Grunde von Nordrhein-
Westfalen wahrgenommen wird, beschränken sich die Kenntnisse der
Bundesregierung auf Informationen, die in Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Gremien
übermittelt wurden.
Vom 27. bis 29. November 2012 fand auf Einladung der zyprischen
Präsidentschaft ein Seminar auf Zypern zu „Road Policing“ statt. Auf der Tagesordnung
standen, soweit der Bundesregierung bekannt, Vorträge und Diskussionen zu
Drucksache 17/12427 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden Themen Verkehrspolizeiliche Arbeit in Zypern, Transportwesen und
Schattenwirtschaft, Entwicklungen in der Straßenverkehrswirtschaft der EU und
Auswirkungen auf verkehrsbezogene Kriminalität, Beteiligung
niederländischer Transportunternehmen an Kriminalität, Kriminalität im
Straßengüterverkehr im Vereinigten Königreich, das EMPACT Mobile Organised Crime
Groups Projekt, Informationsaustausch zwischen Netzwerken und EU-
Agenturen wie Europol sowie das Furtum-Projekt von Europol. Zum Ablauf des
Treffens und zum Inhalt der Diskussionen kann die Bundesregierung nicht
Stellung nehmen.
Für 2013 sind insgesamt neun EU-weite Kontrollwochen vorgesehen. Im
Übrigen soll die Zusammenarbeit mit Kommissionsdienststellen und Europol
verbessert werden.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist in seiner Eigenschaft als Mitglied
der Euro Contrôle Route (ECR), einer Organisation zur Stärkung der
Zusammenarbeit bei der Straßengüterverkehrskontrolle, auch Mitglied der
Arbeitsgruppe von TISPOL und ECR, der Tacho Web Group (TWG). Die TWG befasst
sich insbesondere mit Fragen der harmonisierten Kontrollpraxis des
Straßengüterverkehrs sowie der Manipulationen rund um das analoge/digitale
Kontrollgerät.
Hinsichtlich dieser TWG können die Fragen wie folgt beantwortet werden:
a) Die TWG tagte am 19./20. September 2012 in Lüdersfeld (Deutschland) und
am 12./13. Dezember 2012 in Brüssel (Belgien).
b) Den Vorsitz der TWG hatten ECR und TISPOL gemeinsam, die
Vorbereitungen sowie die Organisation erfolgten gemeinsam zwischen ECR und TIS-
POL auf Arbeitsebene.
c) Verteilt wurden vorab die jeweiligen Tagesordnungen und teilweise
dazugehörige Arbeitsdokumente.
d) Es wurden die Themen „Manipulationen rund um das Kontrollgerät – neue
Arten der Manipulationen, neue Auswertesoftware“ – sowie andere
Kontrollthemen, wie die Berechnung der aktuellen Geschwindigkeit von
Fahrzeugen zwischen dem Kontrollpersonal, erörtert. Das Urheberrecht der rein
internen Dokumente liegt bei ECR und TISPOL.
e) Es erfolgte keine Einflussnahme auf die Tagesordnung durch Behörden der
Bundesregierung.
f) Neben dem BAG nimmt aus Deutschland ein Beamter der Polizei
Niedersachsen an der Arbeitsgruppe teil.
g) Es ging um die Harmonisierung und den Austausch von Fragen aus der
täglichen Kontrollpraxis zwischen den einzelnen Kontrollbehörden der
beteiligten EU-Staaten.
h) Die Erkenntnisse des BAG bei Straßenkontrollen im Umgang mit
Manipulationen am Kontrollgerät wurden eingebracht.
i) Die enge Kooperation zwischen den europäischen Kontrollbehörden bei
Straßenkontrollen soll fortgesetzt werden, insbesondere der
Informationsaustausch über Erkenntnisse in neuer Kontrolltechnik und über neue Arten
von Manipulationen, um eine effiziente Ahndung von Verstößen auch in
Zukunft gewährleisten zu können.
j) Zentraler Punkt war die Festlegung eines grenzüberschreitenden Konzepts
zur Aufdeckung von Manipulationen an Kontrollgeräten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/12427RAILS/RAILPOL
Der Bundesregierung ist das EU-weite polizeiliche Netzwerk „RAILPOL“
bekannt.
a) Im zweiten Halbjahr 2012 fand am 24./25. Oktober eine Sitzung des RAIL-
POL General Meetings in Paris statt.
b) Für die Vorbereitung sowie für die Tagesordnung war das RAILPOL-
Secretariat in den Niederlanden zuständig.
c) Im Vorfeld der Veranstaltung wurden die Tagesordnung, die
Teilnehmermeldung sowie Hotelbuchungsunterlagen verteilt.
d) Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung:
– Vorstellung der französischen Bahnpolizei,
– Ergebnisberichte der RAILPOL-Arbeitsgruppen,
– Abschlussbericht der Übung RAILEX 2012,
– Strategische Planung,
– Themenschwerpunkte für 2013.
e) Vertreter des Bundespolizeipräsidiums berichteten über die Übung RAILEX
2012 und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Bahnbetriebsunfälle“ und
erbaten insoweit Berücksichtigung in der Tagesordnung.
f) An der Generalversammlung nehmen alle bahnpolizeilichen
Mitgliedsorganisation/-behörden (Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische
Republik, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Italien, Litauen, Lettland,
Niederlande, Rumänien, Spanien, Schweiz, Großbritannien) sowie Vertreter der
TSA (US) der Amtrak Police (US) als assoziierte Mitglieder teil.
g) Die Inhalte entsprachen der Tagesordnung und dienten dem
Informationsaustausch und dem Abgleich von „best practices“ mit dem Ziel, die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der europäischen
Eisenbahnen zu stärken sowie die Kriminalprävention zu verbessern.
h) Auf die Antwort zu Frage 15e wird verwiesen.
i) Der Austragungsort der RAILEX-Übung 2013 wurde festgelegt und
beschlossen, die Zusammenarbeit der nationalen (Bahnbetriebs-)
Unfalluntersuchungsstellen der jeweiligen Länder mit den jeweils zuständigen (bahn-)polizeilichen
Ermittlungsdiensten zu forcieren.
j) Auf Antwort zu Frage 15g wird verwiesen.
Zu sonstigen Zusammenkünften (von RAILPOL-Arbeitsgruppen – AG) sind
die gefragten Informationen in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Drucksache 17/12427 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFrage:
AG
„Strategic
Analysis“
AG
„Counter
Terrorism“
AG
„Public Order“
AG
„RAIL Accidents“
AG
„Crime“
a) Zürich/Schweiz Cesena/Italien Amsterdam/
Niederlande
Riga/Lettland Utrecht/
Niederlande
b) Leitung:
Bahnpolizei
Belgien
Leitung:
Bahnpolizei Italien
Leitung:
Bahnpolizei
Niederlande
Leitung:
Bundespolizeipräsidium
Deutschland
Leitung:
Bahnpolizei
Niederlande
c) Einladung/
Tagesordnung
Einladung/
Tagesordnung
Einladung/
Tagesordnung
Einladung/
Tagesordnung
Einladung/
Tagesordnung
d) Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
e) Eine Beeinflussung deutscher Behörden ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Die Erstellung der
Tagesordnung
erfolgte durch die
Leitung (siehe
Antwort zu Frage
15b)
Antwort, wie bei
den ersten drei
AG’s
f) Bahnpolizeien
der Länder:
Belgien,
Deutschland, Italien,
Niederlande,
Slowakei, Spanien,
Schweiz
Bahnpolizeien
der Länder:
Belgien,
Bulgarien, Deutschland,
Ungarn, Italien
Niederlande,
Schweiz,
Großbritannien, TSA
(USA)
Bahnpolizeien
der Länder:
Belgien,
Bulgarien, Deutschland,
Ungarn, Italien,
Niederlande,
Slowakei,
Bahnpolizeien der
Länder:
Österreich,
Deutschland,
Belgien, Italien,
Lettland, Niederlande,
Rumänien,
Slowakei, Spanien,
Amtrak Police
(US)
Bahnpolizeien der
Länder:
Niederlande,
Österreich, Belgien,
Bulgarien,
Deutschland, Frankreich,
Ungarn, Italien,
Lettland,
Slowakei, Spanien,
Großbritannien,
Schweiz, Amtrak
Police (US)
g) Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die Inhalte der Diskussionen an die jeweiligen
Tagesordnungen angelehnt und dienten dem themenbezogenen grenzüberschreitenden
Informationsaustausch der AG’s sowie der Bestimmung der sog. best practices.
h) Das Bundespolizeipräsidium hat in allen AG’s themenbezogen die nationalen strategischen,
gefahrenabwehrenden Maßnahmen der Bundespolizei dargestellt.
i) Beabsichtigtes
Ergebnis ist in dieser
AG, ein
europäisches
Kriminalitätslagebild auf den
Eisenbahnkorridoren in Europa zu
erstellen.
Erstellung und
Auflistung von
„best practices“ zur
gefahrenabwehrenden
Aufgabenwahrnehmung.
Erarbeiten von
Ansätzen zur
Zusammenarbeit bei
grenzüberschreitenden
Reisebewegungen von
Fußballfan- und
Event-
Reiseverkehren.
Verbesserung und
Austausch von
Erfahrungen bei der
bahnpolizeilichen
Ermittlung nach
Bahnbetriebsunfällen und
gefährlichen Eingriffen in
den Bahnverkehr
im Zusammenspiel
mit den nationalen
(Bahnbetriebs-)
Unfalluntersuchungsstellen der
jeweiligen Länder.
Erarbeiten von
Ansätzen zur
Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung
der
grenzüberschreitenden
Kriminalität in den
Zügen der
europäischen Eisenbahnen.
j) Es wird auf die Antwort zu Frage 15g verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/12427AIRPOL
a) Im 2. Halbjahr 2012 fanden AIRPOL Veranstaltungen in Luxemburg und
Brüssel statt.
b) Für die Organisation der Veranstaltungen ist das ständige AIRPOL
Sekretariat der belgischen Bundespolizei zuständig.
c) Im Vorfeld der Veranstaltungen werden lediglich Tagesordnungen und
Ablaufpläne mit organisatorischen Hinweisen verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen aktuelle Lageentwicklungen sowie die
Entwicklung und Erörterung (grenz)-polizeilicher, zollrechtlicher und
luftsicherheitsspezifischer Handlungsansätze an Flughäfen.
e) Von Seiten der Behörden der Bundesregierung wurden keine
Themenvorschläge in die Tagesordnung eingebracht.
f) Die AIRPOL Initiative richtet sich an europäische Polizei- und Zollbehörden
mit Zuständigkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung,
Luftsicherheit und Zollvergehen an Flughäfen.
g) Der Informationsaustausch soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung an
europäischen Flughäfen im Bereich der zivilen Luftfahrt stärken sowie die
Zusammenarbeit der in diesem Bereich zuständigen und tätigen
Sicherheitsbehörden in allgemeinpolizeilichen, zollrechtlichen und grenzpolizeilichen
Fragen intensivieren.
h) Vertreter der Bundespolizei haben keine Beiträge eingebracht.
i) In Anlehnung an bereits bestehende andere vergleichbare europäische
Netzwerke im bahnpolizeilichen (RAILPOL) oder maritimen (AQUAPOL)
Bereich verfolgt AIRPOL das Ziel, den Informationsaustausch im Bereich der
Kriminalitätsbekämpfung, Luftsicherheit und Zollvergehen an europäischen
Flughäfen zu intensivieren.
AIRPOL versteht sich als Informationsplattform und funktionales Netzwerk
zum Austausch von „best practices“.
j) Durch die Aktivitäten von Frontex und ECAC (European Civil Aviation
Conference) sind im grenzpolizeilichen und luftsicherheitspolizeilichen
Bereich an Flughäfen auf europäischer Ebene bereits bewährte Netzwerke
eingerichtet. Die allgemeinpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung an Flughäfen
liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Länderpolizeien. Insofern
bietet AIRPOL nur einen begrenzten Mehrwert. Die Bundespolizei beteiligt
sich nicht regelmäßig sondern nur anlass- und themenbezogen an AIRPOL.
16. Welche gemeinsamen Zolloperationen (JCO), gemeinsame
Polizeioperationen (JPO) oder gemeinsame Zoll- und Polizeioperationen (JCPO)
haben mit Behörden der EU-Mitgliedstaaten im zweiten Halbjahr 2012
stattgefunden (bitte wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 17/6856 angeben)?
Im zweiten Halbjahr 2012 haben nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-
Ebene die „gemeinsamen Polizeioperationen“ (Joint police operations JPO)
APHRODITE und CYCAR sowie die „Joint customs police operations JCPO“
ATHENA III im Sinne der Frage stattgefunden.
Ziel der JPO APHRODITE vom 22. Oktober bis zum 4. November 2012 war
die Gewinnung von Informationen zur illegalen Migration innerhalb des
Schengenraumes, einschließlich der Migrationsrouten, Modi Operandi, Nationalitäten
sowie Herkunfts- und Zielländer illegaler Migration (näher EU-Ratsdokument
5947/1/12).
Drucksache 17/12427 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie JPO CYCAR diente der Bekämpfung der Kfz-Kriminalität (näher EU-
Ratsdokument 5892/12) und fand vom 11. bis 12. September 2012 statt.
Die JCPO ATHENA III diente der Kontrolle des grenzüberschreitenden
Barmittelverkehrs (näher EU-Ratsdokument 5565/2/12) und wurde vom 16. bis
22. Oktober 2012 durchgeführt.
a) Wer hat diese vorbereitet und war für die Planung sowie die
Organisation zuständig?
Für die Vorbereitung, Planung und Organisation der JPO APHRODITE und
CYCAR war die zyprische EU-Ratspräsidentschaft federführend zuständig. Bei
der Operation CYCAR war auch Europol eingebunden.
Die Planung der JCPO ATHENA III erfolgte durch die dänische
Zollverwaltung in Zusammenarbeit mit der dänischen Polizei. Frankreich und Spanien
fungierten als sog. Co-Runner.
b) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie
die Organisation der Operationen mitbestimmt?
Behörden der Bundesregierung haben die Planung und Organisation der
Operationen nicht mitbestimmt (siehe die Antwort zu Frage 16a).
Bei der JPO CYCAR hat das Bundeskriminalamt als National Contact Point
(NCP) für DEU fungiert und dabei insbesondere den Schriftverkehr mit den
Bundesländern zu dieser Operation koordiniert. Durch das Bundeskriminalamt
als NCP wurden auch Anfragen der beteiligten EU-Staaten beantwortet.
In die Planung und Organisation der JCPO ATHENA III war die deutsche
Zollverwaltung als Mitglied in der Ratsarbeitsgruppe Zollzusammenarbeit
eingebunden.
c) Welche Rolle übernahmen die EU-Ratsarbeitsgruppen
Zollzusammenarbeit (CCWP) bzw. Strafverfolgung (LEWP) für die
Vorbereitung der Operationen?
Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft stellte die JPO CYCAR und die JPO
APHRODITE vorab in der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung (LEWP) vor, die
dann die Vorschläge für diese Operationen annahm (siehe EU-Ratsdokumente
5947/1/12 für die JPO APHRODITE und 5892/12 für die JPO CYCAR).
In der LEWP-Sitzung vom 18. Dezember 2012 informierte der zyprische
Vorsitz über die Ergebnisse der JPO „APHRODITE“ (Top 4 des Gemischten
Ausschusses) und der JPO CYCAR (Top 5, näher jeweils der Bericht der
Bundesregierung zu dieser Sitzung, der dem Deutschen Bundestag vorliegt.). Der
Abschlussbericht der zyprischen Ratspräsidentschaft zur JPO CYCAR wurde
anschließend durch die LEWP angenommen (EU-Ratsdokument 17543/12). Der
Abschlussbericht zur Operation Aphrodite wurde durch die zyprische
Ratspräsidentschaft nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht vorgelegt.
Der Vorschlag für die JCPO Athena III (EU-Ratsdokument 5565/2/12) wurde in
den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen Zollzusammenarbeit und
Strafverfolgung durch die zyprische Ratspräsidentschaft vorgestellt und durch beide
Ratsarbeitsgruppen angenommen. In der Gemeinsamen Sitzung der
Ratsarbeitsgruppen Zollzusammenarbeit und Strafverfolgung am 13. November 2012
stellte Dänemark erste vorläufige Ergebnisse der Operation vor und kündigte
an, dass der Abschlussbericht zur Operation bis Anfang 2013 fertiggestellt
werde (Bericht der Bundesregierung zu dieser Ratsarbeitsgruppensitzung, der
dem Deutschen Bundestag vorliegt). Dieser Abschlussbericht wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung noch nicht an die Mitgliedstaaten übermittelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/12427d) Wo fanden die Operationen statt?
An der JPO APHRODITE haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
Zypern, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien,
Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Deutschland beteiligt.
Die JPO CYCAR fand in 23 EU-Mitgliedstaaten statt (näher EU-Ratsdokument
17543/12). In Deutschland wurden Kontrollen auf Fernstraßen der beteiligten
Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen durchgeführt.
An der JCPO ATHENA III haben nach Informationen der Bundesregierung
sämtliche EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Rumäniens teilgenommen.
Darüber hinaus nahmen Kroatien, die frühere jugoslawische Republik Mazedonien,
Island, Montenegro, Serbien, die Türkei, die Schweiz, Norwegen, Marokko und
die USA teil. Daneben waren die EU-Kommission, EUROPOL, Interpol und
die Weltzollorganisation beteiligt. In Deutschland fand die JCPO an den
Flughäfen Berlin-Schönefeld, München, Frankfurt/Main, Düsseldorf, Hamburg und
Köln/Bonn sowie an der Grenze zur Schweiz statt.
e) Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder
Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nahmen an
den Operationen teil?
Für die Beteiligung an den Operationen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 16d und für CYCAR zusätzlich auf den Abschlussbericht der
JPO in EU-Ratsdokument 17543/12 verwiesen.
In die Auswertung der JPO APHRODITE waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Europäische Agenturen FRONTEX und Europol eingebunden.
Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder
(soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nahmen mit welchen
Kapazitäten an den Operationen teil?
An der JPO APHRODITE hat sich die Bundespolizei im Rahmen der
allgemeinen täglichen Dienstausübung beteiligt, so dass keine konkreten Angaben zu
den eingesetzten Ressourcen möglich sind.
An der Operation CYCAR nahmen das Bundeskriminalamt mit sechs Beamten
sowie die Bundespolizei im Rahmen der allgemeinen täglichen Dienstausübung
teil. Die jeweiligen Landespolizeien beteiligten sich in eigener Zuständigkeit.
In Deutschland führte die Zollverwaltung die Operation ATHENA III im
Rahmen ihrer üblichen Aufgabenwahrnehmung durch; konkrete
Ressourcenangaben sind daher nicht möglich.
g) Wie wurden die Operationen finanziert?
Die Operationen wurden in Deutschland mit Personal- und Einsatzmitteln der
beteiligten Behörden durchgeführt (siehe die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 16f).
Drucksache 17/12427 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeh) Welche konkreten Ergebnisse zeitigten die Operationen?
Der von der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft angekündigte Abschlussbericht
(EU-Ratsdokument 17567/12) liegt nach Kenntnis der Bundesregierung noch
nicht vor. In der LEWP-Sitzung vom 18. Dezember 2012 informierte der
Vorsitz, dass insgesamt 5 298 unerlaubt aufhältige Personen aus 130 Staaten
festgestellt worden seien. Darüber hinaus seien während der Operation auch
339 ge-/verfälschte Dokumente sichergestellt worden.
Zu den Ergebnissen der JPO CYCAR wird auf den Abschlussbericht der
zyprischen Ratspräsidentschaft (EU-Ratsdokument 17543/12) und den Bericht der
Bundesregierung zu Top 5 der LEWP-Sitzung vom 18. Dezember 2012
verwiesen, der dem Deutschen Bundestag vorliegt.
Zur Operation ATHENA III wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 16c verwiesen.
17. Welche Anstrengungen unternehmen Einrichtungen der Europäischen
Union nach Kenntnis der Bundesregierung zur Durchführung von
„European Police Force Trainings“ (EUPFT), „European Union Police Services
Trainings“ (EUPST), „Europe’s New Training Initiative for Civilian
Crisis Management“ (ENTRi) oder ähnlicher Initiativen zur
grenzüberschreitenden Ausbildung von Bereitschaftspolizeien, Gendarmeriekräften
oder Spezialeinheiten der Polizei?
a) Wo wurden bzw. werden derartige Übungen bzw. Konferenzen,
Seminare oder andere Ausbildungsformen seit dem Jahr 2008 abgehalten?
In Hinblick auf die EUPFT-Übungen wird auf die Antwort zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 17/11237 verwiesen. Darüber hinaus fanden keine Übungen
statt.
Die Europäische Kommission veröffentlichte 2010 eine Ausschreibung zur
Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen unter der Bezeichnung „EUPST –
European Union Police Service Training“. Weitere, konkrete Informationen
zum Konzept, zur Durchführung und Verantwortlichkeit des Trainings liegen
der Bundesregierung nicht vor. Deutschland hat sich auf diese Ausschreibung
nicht beworben und beteiligt sich auch nicht an den Trainingsmaßnahmen im
Rahmen von EUPST.
„Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi)
dient der Vorbereitung ziviler Expertinnen und Experten in der Regel vor oder
während des Einsatzes in Krisenmanagement-Missionen der EU, UN, OSZE
oder regionaler Organisationen (z. B. der AU) und bietet keine
grenzüberschreitende Ausbildung von Polizei- oder Gendarmeriekräften an.
b) Welchen Inhalt hatten die jeweiligen Maßnahmen?
c) Wer hat diese jeweils vorbereitet und war für die Planung sowie für die
Organisation zuständig?
d) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie
die Organisation der Operationen mitbestimmt?
e) Welche Rolle übernahmen EU-Ratsarbeitsgruppen für die
Vorbereitung der Maßnahmen?
f) Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder
Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nahmen
daran teil bzw. beobachteten diese?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/12427g) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder
(soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nahmen mit welchen
Kapazitäten daran teil bzw. beobachteten diese?
h) Wie wurden bzw. werden die Maßnahmen finanziert?
Für die EUPFT-Übungen wird auf die Antworten auf Bundestagsdrucksachen
17/2263 und 17/3316 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17a
verwiesen.
18. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der
„Gruppe TC LI“ und der Unterarbeitsgruppe „SA3 LI“ des „European
Telecommunications Standards Institute“ (ETSI) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012 stattgefunden?
Es existiert keine Unterarbeitsgruppe „SA3 LI“ der „Gruppe TC LI“ des
„European Telecommunications Standards Institute (ETSI)“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/11239, Antwort zu Frage 7); die Antworten beziehen sich daher auf
die ETSI-Arbeitsgruppe TC LI. Im zweiten Halbjahr 2012 fand ein reguläres
Arbeitsgruppentreffen und ein so genanntes Rapporteursmeeting der Gruppe
TC LI statt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
ETSI TC LI tagte im angefragten Zeitraum in Split (Kroatien), das
Rapporteursmeeting fand in Duisburg (Deutschland) statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie für die
Organisation zuständig?
Die Tagungen wurden von Mitgliedern von TC LI organisiert und inhaltlich
vorbereitet.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11239) zu Frage 10f der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zur deutschen Mitarbeit an Überwachungsstandards im
Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen verwiesen.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Listen der im Vorfeld bzw. während der Sitzungen bereitgestellten Dokumente
finden sich in den Anlagen 1 und 2.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnungen für die Sitzungen befinden sich in den Anlagen 3 und 4.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Im angefragten Zeitraum haben Behörden der Bundesregierung die
Tagesordnungen nicht beeinflusst.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Grundsätzlich steht die Teilnahme jedem Mitglied von ETSI frei. Eine darüber
hinausgehende Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für
Drucksache 17/12427 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedie Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf
diese Frage muss als „Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft
werden und sind beim Geheimschutzbeauftragten des Deutschen Bundestages
hinterlegt.*
Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der
Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame
Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit
einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen
eines Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [123 f.]). Hierzu zählt
auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124,
161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im
Hinblick auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter notwendig. Auch
die Übermittlung entpersonalisierter Teilnehmerlisten würde an dieser Stelle
Nachteile für das Staatswohl beinhalten. Eine Veröffentlichung von
Teilnehmern steht einer vertrauensvollen Zusammenarbeit entgegen und kann diese
nachhaltig negativ beeinflussen. Die Beantwortung in der gewählten Form ist
dennoch geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung
berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Die Arbeit der Arbeitsgruppe steht unter der globalen Begriff
„Telekommunikationsüberwachung“ (Lawful Interception). Ausgehend von den gesetzlichen
Forderungen zur Ermöglichung einer im Einzelfall angeordneten
Telekommunikationsüberwachung werden dazu technische Lösungen und Lösungsansätze
unter Berücksichtigung verschiedener nationaler Gesetzgebungen diskutiert.
Themengebiete bei TC LI sind derzeit u. a. „Dynamic Triggering“, „Cloud/
Virtual Services“ und „eWarrant“.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Im angefragten Zeitraum haben Vertreter deutscher Behörden keine
Diskussionspapiere eingebracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen finden Eingang in die relevanten
Standards von ETSI. Konkrete Ergebnisse einzelner Tagungen lassen sich nicht
angeben.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zum
Ende der 17. Wahlperiode).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/12427j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Vorrangiges Ziel ist, technische Spezifikationen und Standards zur
Ermöglichung einer in den einzelnen nationalen Staaten gesetzlich vorgesehenen
Telekommunikationsüberwachung auszuarbeiten, damit die Betreiber der
Telekommunikationsanlagen eine im Einzelfall angeordnete Maßnahme zur
Überwachung der Telekommunikation technisch zeitnah umsetzen können.
19. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„European Expert Network on Terrorism Issues“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2012 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im zweiten Halbjahr 2012 fand vom 17. bis 19. Oktober 2012 die
Jahreskonferenz des „European Expert Network on Terrorism Issues“ (EENet) in Budapest/
Ungarn statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Konferenz wurde vom ungarischen National Institute of Criminology mit
Unterstützung des Bundeskriminalamts vorbereitet.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld und auf der Sitzung wurde ein Konferenzprogramm zirkuliert.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnung umfasste die Themen Arabischer Frühling, politische,
soziale und kulturelle Auswirkungen von Wirtschaftskrisen und Konzeption
strategischer Analysen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19b verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Beim EENet handelt sich um ein Netzwerk von Experten aus
Sicherheitsbehörden, Universitäten und anderen mit Extremismusforschung befassten
Einrichtungen. Insgesamt sind derzeit 125 Einzelpersonen aus 21 Ländern im EENet
vertreten.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Die Jahreskonferenz wurde nach sog. Chatham House Rules abgehalten, was
den beabsichtigten informellen Austausch befördert. Entsprechend werden im
Zuge der Diskussionen getroffene inhaltliche Aussagen einzelner Personen im
Nachgang nicht nach außen getragen.
Drucksache 17/12427 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeh) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Das Bundeskriminalamt leistete einen Beitrag zum Thema „Politische, soziale
und kulturelle Auswirkungen von Wirtschaftskrisen“.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Auf der Jahreskonferenz 2012 wurden keine konkreten Vereinbarungen
getroffen, zentrales Anliegen war vielmehr der informelle Austausch auf
wissenschaftlich-analytischer Ebene zu Fragen des aktuellen Forschungsstandes in
den Bereichen Extremismus und Terrorismus.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die wichtigsten Punkte des Treffens spiegeln sich in der Themensetzung der
Tagesordnung wider. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung
zu den Fragen 19d und 19i verwiesen.
20. Welchen konkreten Stand kann die Bundesregierung zu ihren
Bemühungen mitteilen, eine politische Datensammlung zu „reisenden
Gewalttätern“ (violent travelling offenders) auf EU-Ebene anzusiedeln
(Bundestagsdrucksache 17/7018)?
Die Europäische Kommission hat vor dem Hintergrund der Initiative des
Bundeslandes Niedersachsen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
2007 inzwischen die Machbarkeitsstudie „Verbesserung des
Informationsaustauschs zu Reisenden Gewalttätern, insbesondere zu Sportereignissen oder
großen öffentlichen Versammlungen“ beauftragt. Die Bundesregierung hat im
Rahmen dieser Studie Fragebögen beantwortet und darin die deutschen
Erfahrungen zum bi- und multilateralen polizeilichen Informationsaustausch im
Zusammenhang mit Großereignissen geschildert.
Am 7. Juli 2012 hat auf Einladung der Europäischen Kommission ein
Expertentreffen, an dem neben den Mitgliedstaaten auch die Auftragnehmerin der
Machbarkeitsstudie teilgenommen hat, stattgefunden. Dabei haben auch die Vertreter
des Bundesministeriums des Innern, des Bundeskriminalamtes und des Landes
Rheinland-Pfalz die in den Fragebögen übermittelten Erfahrungen erläutert.
Auf Bitten der Auftragnehmerin hat das Bundesministerium des Innern zudem
Interviewpartner in den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder
benannt, die mit der Organisation der Fußball-WM 2006 sowie des G8-Gipfels in
Heiligendamm betraut waren.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine weiteren Bemühungen zur
Verbesserung des internationalen Informationsaustausches zu Reisenden
Gewalttätern unternommen.
a) Welche Ergebnisse zeitigte die Machbarkeitsstudie der Europäischen
Kommission, bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, wann wird mit
der Fertigstellung gerechnet?
Die Studie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen. Informationen hinsichtlich der zeitlichen Planungen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/12427b) Inwiefern war das Thema im zweiten Halbjahr 2012 Gegenstand von
Ratsarbeitsgruppen, und welche Haltung vertrat die Bundesregierung
dabei?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Darüber hinaus wurden weder die
„Studie zur Verbesserung des Informationsaustauschs zu Reisenden
Gewalttätern, insbesondere zu Sportereignissen oder großen öffentlichen
Versammlungen“, noch das Vorhaben als solches im zweiten Halbjahr 2012 in
Ratsarbeitsgruppen thematisiert.
c) Welche Ergebnisse resultierten aus den Beratungen?
Das Expertentreffen, zu dem die Europäische Kommission am 7. Juli 2012
eingeladen hat, wurde als Informationsveranstaltung für die Mitgliedsstaaten
durchgeführt, in dem die Zielrichtung und die Rahmenbedingungen der Studie
vorgestellt und die Erfahrungen zum Informationsaustausch zu Reisenden
Gewalttätern erörtert wurden. Ergebnisse resultierten daraus nicht.
d) Welchen Stand hat die anvisierte Machbarkeitsstudie der
Europäischen Kommission zur Frage, ob die Datensammlung zu „violent
travelling offenders“ im geplanten EU-Strafregister „European Police
Records Index System“ (EPRIS) aufgehen könnte?
Die Frage, ob eine Datensammlung zu „violent travelling offenders“ im
geplanten EU-Strafregister „European Police Records Index System“ (EPRIS)
aufgehen könnte, wurde in der im Dezember 2012 veröffentlichten
Machbarkeitsstudie zu EPRIS nicht behandelt. Eine andere Studie zu diesem Thema ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Drucksache 17/12427 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu Frage 18c Anlage 1
Drucksache 17/12427 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu Frage 18c Anlage 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/12427Zu Frage 18d Anlage 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/12427
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/12427
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/12427
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/12427
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43 – Drucksache 17/12427
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45 – Drucksache 17/12427Zu Frage 18d Anlage 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 47 – Drucksache 17/12427
Drucksache 17/12427 – 48 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]