[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12305
17. Wahlperiode 07. 02. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12155 –
Stadtumbau und differenzierte Entwicklung von Großwohnsiedlungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Großwohnsiedlungen, Wohngebiete die in der Zeit von 1950 bis 1990 mit
einer Größe von mindestens 2 500 Wohneinheiten errichtet wurden, bilden für
die Wohnungsversorgung in Deutschland ein zentrales Segment. Der
Großsiedlungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 1994 prognostizierte eine
unterschiedliche Entwicklung dieser Siedlungen.
Insbesondere in den ostdeutschen Großwohnsiedlungen sind seit Mitte der
90er-Jahre sehr differenzierte Entwicklungen festzustellen. Auf der Grundlage
des Förderprogramms Stadtumbau Ost wurden bis zum Jahr 2010 rund
300 000 Wohnungen rückgebaut. Insgesamt wurden in der ehemaligen DDR
über 2 Millionen Wohnungen in industrieller Bauweise gebaut. Anhand dieser
Größenordnung zeigt sich, dass der überwiegende Teil dieser Wohnungen
nach wie vor erhalten ist. In sehr vielen Großwohnsiedlungen erfolgte bislang
kein Rückbau. Gleichzeitig ergibt sich daraus ein sozialorientierter
Handlungsbedarf aufgrund der demografischen sowie sozialstrukturellen
Entwicklung in den Siedlungen.
In den nächsten Jahren ist unter anderem durch ein stetig steigendes
Durchschnittsalter und eine drohende Altersarmut mit einer weiteren
Differenzierung der Siedlungen zu rechnen. Für die Bundesregierung besteht die Aufgabe
darin, politische und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, um den
Kommunen die notwendigen Handlungsansätze zu ermöglichen.
1. Wie hoch ist die Anzahl von Großwohnsiedlungen (> 2 500 Wohnungen)
in Deutschland?
2. Wie viele Wohnungen wurden in der ehemaligen DDR bzw. der
Bundesrepublik Deutschland in der Zeit von 1950 bis 1990 in industrieller
Bauweise errichtet? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 5. Februar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12305 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie viele Wohnungen sind davon in Großwohnsiedlungen mit mehr als
2 500 Wohnungen entstanden (bitte nach ehemaliger DDR und
Bundesrepublik Deutschland unterscheiden)?
4. Welche konkreten Wohngebiete mit mehr als 2 500 Wohnungen
(Großwohnsiedlungen) sind in der DDR bis zum Jahr 1990 entstanden?
Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach dem Großsiedlungsbericht der Bundesregierung von 1994
(Bundestagsdrucksache 12/8406) gab es im Jahr 1990 in Deutschland 240
Großwohnsiedlungen (> 2 500 Wohnungen) mit insgesamt 1,574 Millionen Wohnungen. Das
waren rund 4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Davon befanden sich
1,114 Millionen Wohnungen in 145 ostdeutschen Großwohnsiedlungen und
460 000 Wohnungen in 95 westdeutschen Großwohnsiedlungen.
Zu einer Auflistung aller Wohngebiete mit mehr als 2 500 Wohnungen in
Ostdeutschland wird auf die Broschüre „Vitalisierung von Großwohnsiedlungen“
verwiesen, die im Jahr 1991 vom damaligen Bundesministerium für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau herausgegeben wurde. Von 1949 bis 1990 sind
in Ostdeutschland rund 2,172 Millionen Wohnungen in industrieller Bauweise
errichtet worden.
5. Welches sind die zentralen Unterschiede in der Entwicklung der ost- bzw.
westdeutschen Großwohnsiedlungen seit dem Jahr 1990?
Die Wohnsiedlungen in Ostdeutschland waren einem hohen
Veränderungsdruck ausgesetzt. Die vorhandenen baulichen und infrastrukturellen Defizite
führten in den 90er-Jahren zu erheblichen privatwirtschaftlichen und
öffentlichen Investitionen in diesen Siedlungen, die durch verschiedene
Förderinstrumente angeregt und unterstützt wurden. Durch die räumliche Lage von
Großwohnsiedlungen in vielen strukturschwachen Räumen der neuen Bundesländer
waren diese Gebiete ab Mitte der 90er-Jahre stark von Prozessen des
Bevölkerungsrückgangs betroffen, was in der Folge ein Grund für erheblich
anwachsende Leerstände war. Zusätzlich waren diese Großwohnsiedlungen einem
starken Konkurrenzdruck durch neu entstandene Angebote auf dem
Wohnungsmarkt – sowohl in wiederhergestellten, sanierten Altbauten als auch im
Neubau – ausgesetzt. In der Folge kam es vielfach zu einer Abwanderung
finanzkräftigerer Haushalte und damit zu Veränderungen in der
Bevölkerungsstruktur.
Mit dem Programm Stadtumbau Ost und den Regelungen zur Altschuldenhilfe
(vgl. Antwort zu den Fragen 17 bis 19) hat die Bundesregierung ab 2002 auf
wachsende Leerstände in Ostdeutschland reagiert. In der Folge wurden bisher
mehr als 300 000 Wohnungen – zum größten Teil in Großwohnsiedlungen –
abgerissen.
Trotz erhöhter Leerstandsrisiken in einigen westdeutschen Regionen lassen sich
hier bisher keine flächendeckenden Rückbaubedarfe erkennen. Eine moderate
quantitative und qualitative Anpassung der Wohnungsbestände erfolgt eher
„nebenbei“, durch den Abriss von Einzelobjekten oder im Zuge von integrierten
Stadtumbaukonzepten mit Abriss- und Neubauvorhaben. Der Umbau von
Wohnungen und Wohnquartieren wird mit der Städtebauförderung des Bundes
insbesondere dem Programm Stadtumbau West seit 2004 unterstützt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/123056. Inwieweit ist in den neuen Bundesländern die im Großsiedlungsbericht
prognostizierte differenzierte Entwicklung in Großsiedlungen
eingetroffen?
Welche Differenzierungen stellt die Bundesregierung fest?
In den zurückliegenden Jahren zeigte sich, dass die größten Leerstände und
Stadtumbaubedarfe in Großsiedlungsbeständen aus den 80er-Jahren auftraten.
Demgegenüber sind viele Siedlungsbereiche aus den 60er- und frühen 70er-
Jahren bisher weit weniger vom Stadtumbau betroffen. Gründe sind eine oft
günstigere Lage in der Stadt sowie ältere Bewohner mit größeren Bindungen an den
Wohnstandort.
7. Wie viele Menschen lebten in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005 und
2010 in wie vielen Haushalten in ostdeutschen Großwohnsiedlungen?
In Ostdeutschland lebten 2,312 Millionen Menschen in Großwohnsiedlungen.
Für spätere Jahre liegen keine Zahlenangaben vor. Da in der Zwischenzeit keine
neuen Großwohnsiedlungen gebaut wurden, sondern insbesondere in
Ostdeutschland ein Rückbau von ca. 300 000 Wohnungen stattfand, ist davon
auszugehen, dass der Anteil der Bewohner von Großwohnsiedlungen abgenommen
hat.
8. In welchen Großwohnsiedlungen waren seit dem Jahr 2001 größere
Verkäufe (ab 100 Wohneinheiten) kommunaler und genossenschaftlicher
Wohnungsbestände zu verzeichnen?
Wie viele Wohnungen wurden jeweils verkauft, und wer waren die
Erwerber?
Das Bundesinstitut für Bau-, Raum- und Stadtforschung beobachtet seit 2008
das Transaktionsgeschehen größerer Wohnungsportfolios in Deutschland.
Dabei wird allerdings nicht erhoben, ob sich die gehandelten Wohneinheiten in
Großwohnsiedlungen befinden.
9. Wie hoch ist der Anteil von Wohnungen privater Eigentümer in ost- bzw.
westdeutschen Großwohnsiedlungen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Angaben vor.
Demografische und sozialstrukturelle Entwicklung
10. Welche sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklungen sind seit
dem Jahr 1990 in den westdeutschen bzw. ostdeutschen Großsiedlungen
zu beobachten?
11. In welchen Großsiedlungen lassen sich gegenwärtig verstärkt
Konzentrationen sozialer Problemlagen feststellen?
12. Welche demografischen Entwicklungen sind seit dem Jahr 1990 in den
westdeutschen bzw. ostdeutschen Großsiedlungen zu beobachten?
Die Fragen 10 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die vergleichsweise günstigen Mieten und die kleinen Wohnungsgrößen haben
in vielen Großwohnsiedlungen in Ostdeutschland zu verstärkten Zuzügen sozial
Drucksache 17/12305 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschwacher Haushalte geführt, auch wenn die lokal-regionalen Unterschiede
groß sind. Durch die Stadtumbaumaßnahmen konnte sich die
Wohnungsnachfrage in einer ganzen Reihe von Siedlungen in den letzten Jahren stabilisieren.
Eine zunehmende Stigmatisierung oder „Banlieue-Effekte“ konnten damit
verhindert werden.
Allgemeine Tendenzen lassen sich für westdeutsche Großwohnsiedlungen nicht
erkennen. Da, wo sich vereinzelt soziale Probleme entwickelt haben, konnte
eine negative Entwicklung durch den Einsatz der Städtebau- und
Wohnraumförderung umgekehrt werden. Im Übrigen haben viele deutsche
Großwohnsiedlungen erhebliches Entwicklungspotential.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für das Eintreten und
den Verlauf einer weiteren Welle von Wohnungsleerständen aufgrund der
demografischen Entwicklung in den neuen Bundesländern vor?
Inwieweit ist in den westdeutschen Großwohnsiedlungen von einer
ähnlichen Entwicklung auszugehen?
Der Evaluierungsbericht zum Programm Stadtumbau Ost kommt zu dem
Schluss, dass die Zahl der Haushalte in den neuen Ländern (ohne Berlin) von
2007 bis 2020 um ca. 3 Prozent zurückgehen wird. In der Folge würden die
Leerstände bis 2020 ohne den weiteren Abriss auf 1,42 Millionen Wohnungen
ansteigen. Diese Zahlen werden auch durch die Wohnungsmarktprognose des
BBSR und den Bund-Länder-Bericht zum Programm Stadtumbau Ost
(Bundestagsdrucksache 17/10942) bestätigt.
In den westlichen Bundesländern ist in den kommenden Jahren noch mit einer
wachsenden Zahl von Haushalten zu rechen. Eine ähnliche Entwicklung wie in
Ostdeutschland ist daher nicht zu erwarten. Punktuell kann es aber in den
nächsten Jahren auch in den westlichen Bundesländern zu ansteigenden
Leerstandszahlen kommen.
14. Wie wird die Bundesregierung politisch und finanziell auf einen weiteren,
demografisch bedingten Anstieg des Wohnungsleerstands reagieren?
Die Bundesregierung unterstützt die Städte und Gemeinden mit
Strukturproblemen mit den Programmen Stadtumbau Ost und West.
Im Hinblick auf die weitere Entwicklung wird das Programm Stadtumbau Ost
entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Juni 2009
(Bundestagsdrucksache 16/12284) im Jahr 2015 evaluiert.
15. Welche Strategien entwickelt die Bundesregierung, um dem veränderten
Versorgungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund der
demografischen Entwicklung in den Siedlungen gerecht zu werden?
Soweit die Wohnraumförderung gemeint ist, wird darauf verwiesen, dass dieser
Aufgabenbereich mit der Förderalismusreform des Jahres 2006 den Ländern
übertragen wurde.
In den Landesförderprogrammen werden zahlreiche Angebote für den
altersgerechten, generationengerechten Umbau, u. a. Anbau von Aufzügen,
bereitgestellt. Ergänzend zur Städtebauförderung bieten Förderangebote über die KfW
Bankengruppe eine wirksame Unterstützung für die Anpassung der
Wohnungsbestände, u. a. die Programme zur energetischen Sanierung, die aus
Bundesmitteln verbilligt werden, sowie das Programm „Altersgerecht Umbauen“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12305Stadtumbau Ost
16. Welche Anschlussregelung des Förderprogramms Stadtumbau Ost ist
über das Jahr 2016 hinaus geplant?
Entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Juni 2009
(Bundestagsdrucksache 16/12284) wird das Programm Stadtumbau Ost im Jahr
2015 erneut evaluiert. Im Ergebnis dieser Evaluation werden entsprechende
Entscheidungen getroffen.
17. Wie bewertet die Bunderegierung die bisherige Bedeutung der
Altschuldenhilfeentlastung für den Stadtumbauprozess?
18. Wie soll sich die Anschlussregelung zur Altschuldenhilfeentlastung
gestalten?
19. Welche Alternativen, wie beispielsweise Investitionskostenzuschüsse für
Wohnungsneubau, erarbeitet die Bundesregierung zur
Altschuldenentlastung?
Die Fragen 17 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Altschuldenhilfe hat den Stadtumbau mit dem Abriss von Wohnungen
mit insgesamt 1,1 Mrd. Euro von 2001 bis 2013 durch Schuldentilgung bis
zu maximal 77 Euro je m2 abgerissener Wohnfläche erfolgreich unterstützt.
240 000 von 300 000 Wohnungen konnten bisher mit zusätzlicher
Altschuldenhilfe (ca. 1 Mrd. Euro) abgerissen werden. Die Ergebnisse des Gutachtens
„Altschuldenhilfe und Stadtumbau“(2010) zeigten, dass die Altschuldenhilfe den
bisherigen Stadtumbauprozess unterstützt hat, jedoch eine weitere
Altschuldenhilfe nach 2013 nicht notwendig ist.
20. Wie wird die Bundesregierung auf die zunehmend differenzierten
Handlungsbedarfe in den ostdeutschen Großwohnsiedlungen reagieren?
Das Instrumentarium der Städtebauförderung bietet ein breites und flexibles
Spektrum an Handlungsmöglichkeiten, um auf differenzierte Entwicklung in
den Großwohnsiedlungen reagieren zu können. Die Länder sind für die
Festlegung der zu fördernden städtebaulichen Maßnahmen nach räumlichen und
sachlichen Schwerpunkten zuständig.
21. Inwiefern sollen die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen
ausgebaut werden, um mehr Spielräume für experimentelle und kulturelle
Ansätze in der Stadtentwicklung zu ermöglichen?
Zum Beispiel werden im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und
Städtebaus innovative städtebauliche Entwicklungen erprobt und verbreitet, wie
Kooperationen im Quartier, Eigentümerstandortgemeinschaften und den
Projekten „Kommunale Kompetenz Baukultur“. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 20 verwiesen.
Drucksache 17/12305 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Welche unterstützenden Maßnahmen sind für sogenannte Quartiere auf
Zeit geplant, die langfristig stark schrumpfen werden, auf absehbare Zeit
jedoch noch in nicht unerheblichem Maße bewohnt sind?
Hierzu wird auf die Städtebau- und Wohnraumförderung sowie insbesondere
auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
23. Welche Prognosen wurden hinsichtlich der Haushalts- und
Einwohnerentwicklung in ostdeutschen Großwohnsiedlungen erarbeitet?
Was sind die zentralen Aussagen dieser Prognosen?
Der Bundesregierung liegen keine Haushalts- und Einwohnerprognosen
ausschließlich bezogen auf die ostdeutschen Großwohnsiedlungen vor. Die aktuelle
Haushalts- und Wohnungsmarktprognose des BBSR enthält allerdings
Aussagen zu Veränderungen der Wohnungsnachfrage im Mietwohnungsbestand in
Mehrfamilienhäusern in Ostdeutschland. Dabei wird deutlich, dass in diesem
Bestand die größten Nachfragerückgänge zu erwarten sind (–11,2 Prozent im
Zeitraum 2010 bis 2025).
24. Wie viele Wohnungen wurden bis jetzt in Großwohnsiedlungen mit mehr
als 2 500 Wohnungen rückgebaut?
Zu dieser Frage liegen keine konkreten Informationen vor. Abgerissen wurden
vor allem Plattenbauten aus den späten 70er- und 80er-Jahren. Es kann davon
ausgegangen werden, dass sich die große Mehrzahl der bisher rückgebauten
300 000 Wohnungen in Großwohnsiedlungen befunden hat.
25. Inwieweit hat der Wohnungsabriss dazu geführt, dass sich das Angebot
von günstigen Wohnraum in zu starkem Maß reduziert hat?
Dafür gibt es keine Anhaltspunkte, wie insbesondere die moderate
Mietenentwicklung zeigt.
26. Wie hoch ist der zukünftige Bedarf an Wohnungsrückbau in Ost- und
Westdeutschland bis zu den Jahren 2020 bzw. 2030?
Hierzu wird die entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestages die
vom 19. Juni 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12284) vorgesehene Evaluierung
im Jahr 2015 weitere Informationen liefern.
Zu Stadtumbau West vergleiche die Antworten zu den Fragen 31 und 34.
27. Wie viele Wohnungen sind in ostdeutschen Großwohnsiedlungen derzeit
bewohnt, und wie wird sich diese Situation bis zum Jahr 2020 bzw. 2030
entwickeln?
Zu den bewohnten Wohnungen in Großsiedlungen liegen keine Zahlen vor.
Zur Prognose vergleiche die Antwort zu Frage 23.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1230528. In welchem Umfang erfolgte ein Rückbau von sozialen
Infrastruktureinrichtungen und Versorgungseinrichtungen?
Welche Folgen resultierten daraus für die Versorgung der Bewohner?
Verwiesen wird auf den aktuellen Bund-Länder-Bericht zum Programm
Stadtumbau Ost (Bundestagsdrucksache 17/10942). Zwischen den Jahren 2006 und
2011 wurden die Stadtumbaukommunen mit insgesamt ca. 69,4 Mio. Euro
Bundesfinanzhilfen aus dem Programmbereich Anpassung städtischer
Infrastrukturen unterstützt. Dies entspricht einem Anteil von ca. 11 Prozent der insgesamt
bewilligten Bundesfinanzhilfen. Die Fördermittel wurden zu einem
überwiegenden Anteil in die Anpassung und Rückführung sozialer Infrastruktur investiert.
29. Welche Auswirkungen hatte der Rückbau von Wohnungen auf die lokalen
Grundstückswerte?
Die konkreten Auswirkungen des Rückbaus von Wohnungen auf die
Grundstückswerte lassen sich in ihrer Gesamtheit nicht quantifizieren. Die
Wertentwicklung von Grundstücken ist immer von den unterschiedlichen
Gegebenheiten des jeweiligen Grundstücksmarkts abhängig. Nach allgemeinen
Marktgrundsätzen wirkt sich der Rückbau von Wohnungen in Regionen mit
Leerstandsproblemen zumindest stabilisierend auf die Wertentwicklung am Grundstücksmarkt
aus.
30. In welchen Siedlungen sind in Zukunft konzentrierte Abrissmaßnahmen
geplant (nach stadträumlicher Lage und Baualter)?
Rückbaumaßnahmen werden nicht von der Bundesregierung geplant, sondern
von den Wohnungseigentümern in Abstimmung mit den Kommunen auf der
Basis Integrierter Stadtentwicklungskonzepte.
Stadtumbau West
31. Wie viele Wohnungen wurden bisher mit finanziellen Mitteln aus dem
Förderprogramm Stadtumbau West in Großwohnsiedlungen rückgebaut?
In den westdeutschen Städten ist der Rückbau zur Beseitigung von Leerstand,
anders als im Stadtumbau Ost, bisher nur in wenigen Fällen festzustellen.
Ergebnis der Evaluierung Stadtumbau West ist, dass in 25 Kommunen von 397
Kommunen im Programm Stadtumbau West Wohngebäude rückgebaut wurden. Es
gibt keine Informationen darüber, ob diese Wohngebäude in Großsiedlungen
lagen. In der Mehrzahl der Kommunen waren die Rückbauzahlen gering, außer
in Bremen und Bremerhaven, in denen tatsächlich Wohnungen in
Großsiedlungen betroffen waren.
32. Wie hoch sind die derzeitigen Wohnungsleerstände in den westdeutschen
Großwohnsiedlungen?
Vergleiche die Antwort zu Frage 34.
33. Welche sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklungen sind seit
dem Jahr 1990 in den Großwohnsiedlungen festzustellen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
Drucksache 17/12305 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Wie beurteilt die Bundesregierung den zukünftigen Bedarf von
Wohnungsrückbau in den westdeutschen Großwohnsiedlungen?
Die Fragen 32 und 34 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ergebnis der Evaluierung Stadtumbau West ist, dass in den westdeutschen
Städten der Leerstand von Wohnungen insgesamt bisher ein auf einzelne Regionen
begrenztes strukturelles Problem ist. Disparitäten zwischen wachsenden und
schrumpfenden Regionen werden aber zunehmen. Auch kleinräumig, bezogen
auf einzelne Quartiere, insbesondere in Altbaubeständen der Gründerzeit, der
50er- und 60er-Jahre ist struktureller Leerstand bereits heute in Städten der
alten Länder anzutreffen. Allein bezogen auf Großwohnsiedlungen liegen keine
Informationen zum Wohnungsleerstand vor.
Auch die zukünftige Entwicklung der Großwohnsiedlungen in Westdeutschland
ist abhängig von der Lage der Stadt und ihrer Entwicklung. Die
Bundesregierung sieht keinen grundsätzlichen Bedarf zum Wohnungsrückbau in den
Großwohnsiedlungen in Westdeutschland.
Energetische Sanierung
35. Worin unterscheidet sich der Bedarf einer energetischen Sanierung
zwischen ost- und westdeutschen Großwohnsiedlungen?
36. Inwieweit unterscheidet sich der Sanierungsbedarf nach dem Baualter der
Siedlungen?
Die Fragen 35 und 36 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden mit in Kraft treten der 1.
Wärmeschutzverordnung am 1. November 1977 erstmals Anforderungen an den
baulichen Wärmeschutz gestellt, die über den Mindestwärmeschutz der DIN 4108
hinausgingen. Im Jahr 1982 wurden diese Anforderungen erhöht.
Bei der Errichtung von Gebäuden in den neuen Bundesländern war hinsichtlich
des baulichen Wärmeschutzes die Einhaltung der Forderungen der TGL 35424
Bautechnischer Wärmeschutz verbindlich vorgeschrieben. In der TGL 35424
wurde sowohl beim Mindestwärmeschutz, als auch bei dem zu erfüllenden
erhöhten Wärmeschutz bei Neu-, Um- und Ausbau der Aspekt der
Energieeinsparung berücksichtigt. Die Anforderungen der TGL 35424 hinsichtlich des
erhöhten Wärmeschutzes wurden am Ende der 70er- und während der 80er-
Jahre mehrfach erhöht.
Hinsichtlich der Vorgaben für den baulichen Wärmeschutz ist eine
Vergleichbarkeit der Gebäude bei gleichem Herstellungszeitraum in den alten und neuen
Bundesländern damit in etwa gegeben.
Eine generelle Aussage zum Sanierungsbedarf ist nicht möglich. Dieser ist in
Abhängigkeit von zwischenzeitlich erfolgten Sanierungen/Modernisierungen
nur für konkrete Gebäude/-komplexe feststellbar.
37. Wie sind die Reaktionen der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer
und ihrer Verbände auf die neue gesetzliche Verordnung zur
energetischen Sanierung?
Der Referentenentwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung, den die
Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Verkehr, Bau und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12305Stadtentwicklung im Oktober 2012 vorgelegt haben, sieht keine Anhebung der
Mindeststandards für die energetische Sanierung vor. Bei den Verbänden der
privaten Haus- und Wohneigentümer und den Spitzenverbänden der
Wohnungswirtschaft ist der Vorschlag in der Verbändeanhörung auf breite Zustimmung
gestoßen.
Zukünftige Entwicklung
38. Welche Entwicklungen sind in den ost- und westdeutschen
Großwohnsiedlungen bis zum Jahr 2030 zu erwarten?
Von welchem politischen Handlungsbedarf ist auszugehen?
39. Welches sind die zentralen Aufgaben für die zukünftige Entwicklung in
den ost- und westdeutschen Großwohnsiedlungen bis zum Jahr 2030, und
welche Konzepte werden dazu erarbeitet?
40. Worin sieht die Bundesregierung in der zukünftigen
Großwohnsiedlungsentwicklung weiteren Forschungs- und Handlungsbedarf?
41. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den
Großsiedlungsbericht in Form eines zweiten Teils fortschreiben zu lassen?
Die Fragen 38 bis 41 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in dem Bund-Länder-Bericht zum Stadtumbau Ost
(Bundestagsdrucksache 17/10942) dargelegt, stellt sich die Situation in den Großwohnsiedlungen
in Ostdeutschland zunehmend differenziert dar. Es muss jedoch in den meisten
Wohnsiedlungen aus der DDR-Zeit mit einem erneuten Anstieg der
Leerstandszahlen gerechnet werden. Aufgrund der demografischen und wirtschaftlichen
Entwicklung werden zudem die Zahl einkommensschwacher Haushalte und
damit die Nachfrage nach sehr günstigem Wohnraum, insbesondere in den
Siedlungen des DDR-Wohnungsbaus, zukünftig wachsen. Deshalb wird es
weiterhin Gebiete geben, die aufgrund ihrer Bewohnerstrukturen erhebliche
Anstrengungen aller Akteure fordern, um baulichen und sozialen Defiziten
entgegenzuwirken.
Die weitere Entwicklung dieser Siedlungen ist aber auch künftig genau zu
beobachten, um problematische Verläufe frühzeitig zu erkennen und reagieren
zu können. In einzelnen Siedlungen sind bereits heute wieder steigende
Leerstandszahlen sichtbar. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Siedlungen oder
Siedlungsteilen des DDR-Wohnungsbaus, in denen die Leerstände trotz
erfolgter massiver Abrisse weiter ansteigen. In diesen Bereichen werden auch im
künftigen Stadtumbau Abrissaufgaben im Vordergrund stehen.
In den westlichen Bundesländern ist in den kommenden Jahren noch mit einer
wachsenden Zahl von Haushalten zu rechen. Eine ähnliche Entwicklung wie in
Ostdeutschland ist daher nicht zu erwarten. Punktuell kann es aber in den
nächsten Jahren auch in den westlichen Bundesländern zu deutlich
ansteigenden Leerstandszahlen kommen. Inwieweit dies Großwohnsiedlungen betrifft,
wird abhängig von der Lage und Entwicklung der jeweiligen Stadt sein.
Es ist die Aufgabe der Kommunen, ihre Stadtquartiere und damit auch die
Großwohnsiedlungen zu beobachten und ggf. Konzepte zu erstellen. Die
Bundesregierung unterstützt die Kommunen mit den Programmen der
Städtebauförderung, insbesondere dem Programm Stadtumbau Ost und dem Programm
Stadtumbau West dabei. Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen
darüber hinaus durch den fachlichen Austausch im Rahmen von Transferveranstal-
Drucksache 17/12305 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetungen, Internetplattformen, Broschüren u. a. auch zum Thema
Großwohnsiedlungen sowie durch Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungs- und
Städtebaus.
Die Bundesregierung erstellt in jeder Legislaturperiode einen
Stadtentwicklungsbericht, einen Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
sowie einen Wohngeld- und Mietenbericht. Ein zusätzlicher
Großsiedlungsbericht ist deshalb aus der Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]