[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12618
17. Wahlperiode 05. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Siegmund
Ehrmann, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12241 –
Kulturelle Bildung in Deutschland als gesamtstaatliche Aufgabe
und als Teil eines Gesamtkonzeptes der Bildung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Hauptverantwortung für Bildung und damit auch für kulturelle Bildung
liegt bei den Bundesländern. Sie sind für das Schulwesen und zusammen mit
den Kommunen für Volkshochschulen, Bibliotheken oder Musikschulen
verantwortlich.
Gleichwohl fördert die Bundesregierung im Rahmen mehrerer Ressorts
verschiedene Programme und Aktivitäten zur kulturellen Bildung. Beteiligt sind
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das
Auswärtige Amt (AA) und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM). Die rechtlichen Grundlagen dafür sind sehr unterschiedlich
und reichen vom Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) über die UN-
Kinderrechtskonvention bis hin zur gemeinsamen Aufgabe von Bund und Ländern
bei der Bildungsberichterstattung im Rahmen des „Nationalen
Bildungsberichts“. Bereits die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des
Deutschen Bundestages weist in ihrem Schlussbericht (Bundestagsdrucksache
16/7000, S. 380) darauf hin, dass die Zuständigkeit mehrerer Ressorts für die
kulturelle Bildung sowohl Vor-, als auch Nachteile mit sich bringe und
„Reibungsverluste“ zwischen verschiedenen Ressorts entstehen, wenn „[…] einer
nicht immer optimalen Abstimmung zwischen verschiedenen Ressorts […]
mitunter mehrere vorhandene Fördermöglichkeiten […] gegenüberstehen“.
Die Förderprogramme und -mittel auf Bundesebene sind vielfältig und
vielschichtig und umfassen beispielsweise Programme und Mittel des BKM im
Rahmen des Titels 685 10 „Kulturelle Vermittlung“, das Programm „Agenten“
der aus BKM-Mitteln geförderten Kulturstiftung des Bundes sowie
verschiedene Aktivitäten des BMFSFJ im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes.
Darüber hinaus soll bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen der
Zugang zu kultureller Bildung im Rahmen der Förderinitiative „Kultur macht
stark. Bündnisse für Bildung“ des BMBF ermöglicht werden. Mit diesem
Programm sollen außerschulische Aktivitäten der kulturellen Bildung gefördert
werden. Es arbeitet mit lokalen „Bündnissen für Bildung“. Bündnisse für Bil- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
1. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12618 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedung sind eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP, jedoch ist im Koalitionsvertrag der Bildungsbegriff allgemein gefasst
und nicht auf kulturelle Bildung bezogen. Ausdrücklich nimmt der
Koalitionsvertrag Bezug auf den Mangel bei den Lese- und Mathematikkompetenzen
von Jugendlichen in Deutschland. Damit würden die Jugendlichen Gefahr
laufen, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kaum Chancen zu haben.
Dennoch ist nicht feststellbar, dass Bildungsbündnisse in diesem Sinne umgesetzt
wurden (siehe z. B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/10932).
Der am 22. Juni 2012 veröffentlichte, gemeinsam vom BMBF und der
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland (KMK) finanzierte vierte nationale Bildungsbericht „Bildung in
Deutschland 2012“ hat erstmalig die kulturelle Bildung zum Schwerpunkt. Der Bericht
stellt fest: Kulturelle Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Er
unterstreicht die Bedeutung der kulturellen Bildung für die „individuelle
Identitätsentwicklung“. Zugleich hebt er die Geltung auch der nonformalen
Bildungsangebote (etwa der kulturellen Jugendbildung, der Vereine und der
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, siehe Seite 158) gegenüber formalen
Angeboten hervor und betrachtet beide Formen gleichberechtigt hinsichtlich der
Frage, welche Rolle sie für die kulturelle und musisch-ästhetische Bildung
spielen.
Die aufgeführten Aktivitäten der einzelnen Ressorts sollen alle mehr oder
weniger dazu beitragen, die kulturelle Bildung zu fördern und zu stärken.
Gleichwohl stellt sich die Frage nach dem übergeordneten Ansatz und Ziel
dieser einzelnen Bemühungen.
1. Verfolgt die Bundesregierung im Bereich der kulturellen Bildung eine
gesamtstaatliche Strategie, und wenn ja, wie sieht diese aus?
2. Welche Gründe, Notwendigkeiten und Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung für eine gesamtstaatliche Strategie im Bereich der kulturellen
Bildung?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung misst der kulturellen Bildung einen hohen Stellenwert
bei. Sie folgt mit ihren Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung dem im
Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode artikulierten Ziel: „Wir wollen
gemeinsam mit den Ländern den Zugang zu kulturellen Angeboten unabhängig
von finanzieller Lage und sozialer Herkunft erleichtern und die Aktivitäten im
Bereich der kulturellen Bildung verstärken; kulturelle Bildung ist auch ein
Mittel der Integration.“
Die Zuständigkeit für die kulturelle Bildung liegt nach der föderalen
Kompetenzverteilung vorrangig bei den Ländern. Dem Bund ist es möglich,
Einrichtungen und Vorhaben von gesamtstaatlicher Bedeutung zu fördern.
Bund und Länder haben ihre gemeinsame Verantwortung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) mit der
Entscheidung, das Schwerpunktkapitel des Bildungsberichts 2012 dem Thema
„Kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf“ zu widmen, erneut
unterstrichen. Der Bericht „Bildung in Deutschland 2012“ wie auch der Bericht
der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ liefern wichtige
Anhaltspunkte für Aktivitäten der Bundesressorts und der Länder zur weiteren
Stärkung der kulturellen Bildung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Bericht „Bildung in
Deutschland 2012“ (Bundestagsdrucksache 17/11465) auch
Schlussfolgerungen zu dessen Schwerpunktkapitel „Kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im
Lebenslauf“ gezogen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12618Inwieweit darüber hinaus weitere Abstimmungen erforderlich sind, wird im
Zuge der Umsetzung der begonnenen Aktivitäten zu prüfen sein.
3. Welche Ressorts der Bundesregierung sind mit welchen Aktivitäten und
Maßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung engagiert?
Innerhalb der Bundesregierung wird kulturelle Bildung im Wesentlichen in den
folgenden Ressorts unter unterschiedlichen Gesichtspunkten gefördert: Durch
das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM).
Auswärtiges Amt:
Das AA unterstützt im Rahmen seiner Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
und mit deren Instrumentarien den Dialog zwischen den Kulturen sowohl nach
außen als auch nach innen. So wird beispielsweise mit der Förderung von
ausländischen Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und
Kunstschaffenden in Deutschland ein Beitrag zur kulturellen Bildung geleistet,
der sich durch interkulturellen Austausch und gegenseitige Lern- und
Integrationsprozesse kennzeichnet. Dieser Beitrag äußert sich auch insbesondere in der
Strahlkraft geförderter künstlerischer Projekte ausländischer Gäste in
Deutschland.
Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Für das BMBF steht der Beitrag der kulturellen Bildung zur umfassenden
allgemeinen Bildung und zur Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund. Das
BMBF fördert innovative Projekte und Maßnahmen sowie bundesweite
Wettbewerbe der kulturellen Bildung, insbesondere zur Fortentwicklung der
Begabtenförderung, zur interkulturellen Bildung und zur Weiterbildung des
künstlerischen Personals in der kulturellen Bildung. Mit „Kultur macht stark. Bündnisse
für Bildung“ fördert das BMBF von 2013 bis 2017 außerschulische Angebote
der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im
Rahmen von lokalen Bildungsbündnissen. Das BMBF fördert des Weiteren die
Entwicklung einer Dialogplattform Kulturelle Bildung beim Deutschen
Kulturrat, um die kulturellen Bildungsangebote und die Akteure der kulturellen
Bildung besser miteinander zu vernetzen und den Nutzern Informationen über
Angebote und Akteure zur Verfügung zu stellen. Im Bereich Forschung und
Monitoring wird das BMBF seine Aktivitäten weiter verstärken, u. a. um bislang
unterrepräsentierte Zielgruppen besser zu erreichen, die Dimensionen der
individuellen Förderung und Wirkung durch kulturelle Bildung genauer zu
erfassen und die Gelingensbedingungen von kulturellen Bildungsmaßnahmen
präziser herauszuarbeiten.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Für das BMFSFJ hat die kulturelle Jugendbildung das Ziel, positive
Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und eine „Kultur des Aufwachsens“
mitzugestalten und zu sichern. Kulturelle Jugendbildung soll die
Wahrnehmungsfähigkeit für komplexe Zusammenhänge entwickeln, das Urteilsvermögen
junger Menschen stärken und sie zur aktiven und verantwortlichen Mitgestaltung
der Gesellschaft ermutigen. Mit seinem Programm „Kulturelle Bildung“ im
Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes finanziert das BMFSFJ
bundesweite Infrastrukturen der kulturellen Bildung. Dazu zählen mehr als 30
Fachverbände und Einrichtungen aus allen künstlerischen Sparten. Diese werden vom
BMFSFJ für ihre Aktivitäten im Bereich von Modellprojekten, bundesweiten
Drucksache 17/12618 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWettbewerben, Fort- und Weiterbildung, Förderung der kulturellen Teilhabe und
internationalen Jugendkulturbegegnungen gefördert. Darüber hinaus werden
derzeit (2012 bis 2013) neun zeitlich befristete Maßnahmen zur kulturellen
Bildung im Rahmen eines Innovationsfonds gefördert. Im Freiwilligen Sozialen
Jahr (FSJ) engagieren sich junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, im
Bundesfreiwilligendienst (BFD) Menschen aller Altersgruppen nach Erfüllung der
Vollzeitschulpflicht gemeinwohlorientiert auch in den Bereichen Kultur und
Bildung.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien:
Der BKM fokussiert seine Aktivitäten wegen der Mitverantwortung des Bundes
für die Schaffung eines Umfelds, in dem sich Kunst aller Sparten in einem
kommunikativen Prozess entfalten kann, in erster Linie auf eine aktivierende
Vermittlung von Kunst und Kultur. Das betrifft zunächst seine dauerhaft
geförderten Zuwendungsempfänger, die aufgefordert sind, aktivierende kulturelle
Vermittlung als integralen Bestandteil ihres öffentlichen Auftrags zu verstehen. Ein
weiterer Handlungsschwerpunkt besteht darüber hinaus in der Würdigung
bundesweit modellhafter Vermittlungsprojekte durch den BKM-Preis Kulturelle
Bildung sowie in der Finanzierung entsprechender Projekte über den Fördertitel
„Kulturelle Vermittlung“. Einen dritten Handlungsschwerpunkt bildet die
Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, insbesondere durch
die vom BKM in der Säule „Kunst- und Kulturvermittlung in Europa“
geförderte Stiftung Genshagen.
Bundesministerium des Inneren (BMI):
Im Rahmen der politischen Bildung werden u. a. durch die Bundeszentrale für
politische Bildung (BpB) vielfältige Aktivitäten durchgeführt, die Elemente
kultureller Bildung beinhalten. Diese werden in methodischer und didaktischer
Hinsicht zur Vermittlung politischer Bildungsinhalte eingesetzt und daher im
vorliegenden Kontext nicht im Sinne der Fragestellung als primär kulturelle
Bildung verstanden.
4. Aus welchen Haushaltstiteln der verschiedenen Einzelpläne werden
welche Institutionen, Projekte oder Maßnahmen der kulturellen Bildung durch
den Bund gefördert?
Die Maßnahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik werden aus dem
Kapitel 05 04 (Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland) finanziert. Die in
Deutschland durchgeführten Maßnahmen tragen mittelbar zur Stärkung der
kulturellen Bildung in Deutschland bei.
Im Einzelplan 30 (BMBF) werden Mittel für Projekte und Maßnahmen der
kulturellen Bildung in den Kapiteln 30 02 Titel 685 11 „Leistungswettbewerbe und
Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ und 30 02 Titel 685 41
„Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ bereitgestellt.
Die in der Antwort zu Frage 3 geförderten Maßnahmen des BMFSFJ werden
alle im Rahmen des Einzelplans 17 gefördert; im Einzelnen sind es Kapitel
17 02 Titel 684 11, Kapitel 17 02 Titel 684 21, Kapitel 17 02 Titel 684 71,
Kapitel 17 04 Titel 671 02 und Kapitel 17 02 Titel 684 21. Bezüglich der einzelnen
Institutionen und Projekte wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 12
verwiesen.
Der BKM fokussiert seine Maßnahmen zur kulturellen Bildung im
Wesentlichen auf den Aspekt der kulturell-künstlerischen Vermittlung. Deren
Förderung erfolgt im Kapitel 04 05 aus Titel 685 10 „Kulturelle Vermittlung“. Die
entsprechenden Programme und Aktivitäten der Kulturstiftung des Bundes wer-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12618den im Kapitel 04 05 aus Titel 685 17 gefördert, die der Stiftung Genshagen aus
Titel 685 21.
Die Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung und der von ihr
geförderten Träger der politischen Bildung wird aus Kapitel 06 35 Titel 532 02 sowie
Titel 684 02 finanziert.
5. Welche Einrichtungen oder Organisationen werden im Bereich der
kulturellen Bildung aus den verschiedenen Ressorts dauerhaft gefördert?
Den Kinder- und Jugendplan betreffend wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
Schwerpunktmäßig werden das FSJ und der BFD in der Kultur durch die
Zentralstelle Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
umgesetzt.
6. Gibt es eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Ressorts im Bereich der kulturellen Bildung, und wenn ja, in
welcher Weise?
Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ressorts der Bundesregierung ist
durch die Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO) der Bundesministerien
geregelt. Im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE-
Aktivitäten) verschiedener Bundesministerien wird das koordinierte Handeln im
Rahmen der GGO durch die sogenannte elektronische Frühkoordinierung
unterstützt. Dieses Verfahren des systematischen und regelmäßigen gegenseitigen
elektronischen Informationsaustauschs zwischen den Bundesministerien wird
über die Koordinierungsdatenbank des Bundes ermöglicht. Fachlich
interessierte Bundesministerien können Information, beratende Beteiligung und
Mitwirkung im Rahmen der Frühkoordinierung anmelden.
Darüber hinaus koordinieren das BMBF, das BMFSFJ und der BKM ihre
Aktivitäten in regelmäßigen Sitzungen auf Arbeitsebene.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Enquete-Kommission
„Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages aus ihrem
Schlussbericht, dass durch die Aufteilung der Aktivitäten der Bundesregierung im
Bereich der kulturellen Bildung auf mehrere Ressorts Reibungsverluste
entstehen könnten?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung nicht, dass Reibungsverluste
entstehen könnten, da die Ressorts fachlich unterschiedliche Zugänge zur
kulturellen Bildung haben (vgl. Antwort zu Frage 3) und eine Abstimmung zwischen
den verschiedenen Ressorts erfolgt (vgl. Antwort zu Frage 6).
8. Welche der im Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/
7000) an den Bund gerichteten Handlungsempfehlungen sind bislang
umgesetzt worden, welche noch nicht und warum?
Die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission zur kulturellen Bildung
als gesellschaftlicher Auftrag wurden bzw. werden durch folgende Aktivitäten
der Bundesregierung umgesetzt:
Drucksache 17/12618 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• Das BMBF hat mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ eine Initiative zur Unterstützung von Angeboten der außerschulischen
Bildung auf lokaler Ebene gestartet, die sich besonders an bildungsarme
Kinder und Jugendliche richten. Das BMBF investiert von 2013 bis 2017
insgesamt bis zu 230 Mio. Euro in die außerschulische kulturelle Bildung.
• Beim BKM wurde 2007 eine Projektgruppe Kulturelle Bildung gebildet, die
neben der Zuständigkeit des Grundsatzreferats alle Referate beim BKM in
die Bearbeitung des Themas kulturelle Bildung eingebunden hat. Seit 2012
wird dies in dem neu gegründeten Referat „Kulturelle Bildung“ fortgeführt.
Bereits seit 2010 steht beim BKM der Haushaltstitel „Kulturelle
Vermittlung“ zur Verfügung.
• Statt eine „Bundeszentrale für Kulturelle Bildung“ als zusätzliche
administrative Struktur zu gründen, wie von der Enquete-Kommission empfohlen,
hat die Bundesregierung ihre Aktivitäten zur Vernetzung der bestehenden
Akteure und zur Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei
bereits existierenden Einrichtungen sowie in der Forschung intensiviert:
– Das BMBF fördert die „Dialogplattform Kulturelle Bildung“ beim
Deutschen Kulturrat, welche die Vernetzung der Akteure, den Austausch über
innovative Konzepte und Forschungsergebnisse zur kulturellen Bildung
sowie die öffentlichkeitswirksame Verbreitung der verschiedenen
Maßnahmen und Angebote zum Ziel hat.
– Die vom BKM geförderte Stiftung Genshagen erhielt mit Kunst- und
Kulturvermittlung in Europa einen neuen Arbeitsschwerpunkt, in dem der
Dialog zwischen europäischen Expertinnen und Experten der kulturellen
Bildung initiiert bzw. intensiviert wird.
– Das BMBF intensiviert seine Forschungsförderung im Bereich der
kulturellen Bildung (vgl. Antwort zu Frage 35).
– Die Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wird seitens
des Bundes durch Zuwendungen an die Bundesakademien für kulturelle
Bildung gefördert (vgl. Antwort zu den Fragen 17 bis 19).
• BMBF und BMFSFJ fördern die in der Anlage zum Verwaltungsabkommen
über das Zusammenwirken von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b
Absatz 2 GG (Bundesanzeiger Nr. 106 vom 13. Juni 2007) genannten
bundesweiten kulturellen Schüler- und Jugendwettbewerbe. Auf eine stärkere
Vernetzung und öffentlichkeitswirksamere Präsentation wird kontinuierlich
hingewirkt.
• Seit der Implementierung des FSJ in der Kultur wurde dieses kontinuierlich
auf- und ausgebaut. So wurde die Förderung bei der FSJ-Zentralstelle
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) um ein
Vielfaches vom Jahrgang 2007/2008 mit einem Umfang von rund 0,4 Mio.
Euro auf aktuell rund 3,4 Mio. Euro im laufenden Jahrgang 2012/2013
gesteigert. Eine weitere wichtige Stärkung dieses Bereiches erfolgt durch den
im Juli 2011 eingeführten Bundesfreiwilligendienst.
• Im Rahmen des zum 1. Januar 2011 eingeführten Internationalen
Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) kann ebenfalls ein Einsatz im Bereich Kultur
erfolgen.
• Die Bundesregierung hat im Haushaltsjahr 2010 die Mittel im KJP-
Förderprogramm Kulturelle Bildung um 1 Mio. Euro aufgestockt.
• Die Sachverständigenkommission des 14. Kinder- und Jugendberichts hat
die Empfehlung der Enquete-Kommission aufgegriffen und das Thema
(Neue) Medien zu einem ihrer Schwerpunkte des Berichts erklärt. Auch die
Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme zum 14. Kinder- und Jugend-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12618bericht diesen Bereich als Schwerpunkt auf. Darüber hinaus formuliert die
Sachverständigenkommission einen weit gefassten Bildungsbegriff, der über
schulische Wissensvermittlung hinausgeht und beispielsweise soziale
Fähigkeiten und kulturelle Bildung einschließt.
• Das Schwerpunktkapitel des Bildungsberichts 2012 ist dem Thema
„Kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf“ gewidmet. Darüber
hinaus hat das BMBF im Jahr 2012 die Neuauflage des Jugendkulturbarometers
gefördert.
• Ebenfalls im Jahr 2012 hat der BKM das „1. Interkulturbarometer“
maßgeblich finanziert, dessen Erarbeitung auf die Empfehlung der Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ zurückgeht, „dem erhöhten
Forschungsbedarf im Bereich Interkultur Rechnung zu tragen“. In dieser Studie wurden
erstmals verlässliche Daten im Hinblick auf spezifisch kulturelle und
künstlerische Prozesse einer Einwanderungsgesellschaft gesammelt und
analysiert.
Die weiteren Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission zur
kulturellen Bildung richten sich zum überwiegenden Teil an die Länder und
Kommunen. Der Bund trägt durch die folgenden Aktivitäten zur Umsetzung bei:
• Das BMBF leistet mit dem von der Stiftung Lesen durchgeführten
Programm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ (vgl. Antwort zu den
Fragen 27 bis 29) und der Unterstützung der Aktionswochen „Treffpunkt
Bibliothek“ des Deutschen Bibliotheksverbands Beiträge zur Leseförderung
bei verschiedenen Altersgruppen.
• Das BMBF-Programm „Kultur macht Stark. Bündnisse für Bildung“ leistet
umfangreiche Beiträge zur außerschulischen kulturellen Bildung. Gefördert
wird die Arbeit von lokalen Bündnissen für Bildung, deren Mitglieder –
beispielsweise eine Bibliothek, ein Theater oder ein Museum – gemeinsam
getragene außerschulische Angebote entwickeln und umsetzen. Dies können
etwa Ferienfreizeiten mit kulturellem Schwerpunkt, Maßnahmen zur
Leseförderung bzw. zur Verbesserung der Medienkompetenz oder Kunst-,
Kultur- und Theaterprojekte sein.
• Das Engagement der Kultureinrichtungen muss auch darauf gerichtet sein,
ihre vielfältigen Potenziale offensiv zu kommunizieren. Deshalb werden die
Zuwendungen des BKM an seine institutionell geförderten
Zuwendungsempfänger mit dem Ziel einer kulturellen Vermittlungsarbeit verbunden.
Menschen, die Angebote der öffentlichen Kultureinrichtungen bislang wenig
oder gar nicht nutzen, ist ein besonderer Stellenwert einzuräumen. Die
Qualität der kulturellen Vermittlung soll regelmäßig in den Aufsichtsgremien
erörtert werden und ist Bestandteil der Erfolgskontrolle.
• Mit einer Förderinitiative zur Entwicklung und Erprobung von Konzepten
zur pädagogischen Weiterbildung für Kulturschaffende, die noch 2013
beginnen soll, wird das BMBF einen Beitrag zur Fortbildung, auch von
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der kulturellen Bildung, leisten. Ziel ist
es, Kulturschaffende für unterschiedliche Bedarfe und Zielgruppen zu
sensibilisieren, damit sie alle Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, mit
ihren Angeboten erreichen können.
• Mit der Stärkung der Forschung zur kulturellen Bildung treibt das BMBF
auch die Professionsentwicklung weiter voran (vgl. Antwort auf Frage 35).
• Der BKM fördert die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung sowie
die Gesellschaft für deutsche Sprache. Arbeitsinhalt beider Einrichtungen
sind auch Maßnahmen zur umfassenden Förderung der deutschen Sprache.
Die vom BMBF geförderten bundesweiten Wettbewerbe „Treffen Junger
Drucksache 17/12618 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAutoren“ sowie „Theatertreffen der Jugend“ leisten ebenfalls Beiträge zur
Förderung der deutschen Sprache.
• In dem Programm „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache
& Integration“ des BMFSFJ werden von März 2011 bis zum 31. Dezember
2014 rund 4 000 Schwerpunkt-Kitas gefördert. Dafür stellt der Bund rund
400 Mio. Euro zur Verfügung. Jede geförderte Einrichtung erhält davon
25 000 Euro pro Jahr, jeder Einrichtungsverbund 50 000 Euro pro Jahr. Die
ersten rund 3 000 Einrichtungen wurden ab März 2011 zu Schwerpunkt-
Kitas Sprache & Integration ausgebaut, die zweite Förderwelle mit rund
1 000 weiteren Kitas startete im Frühjahr 2012.
• Für den Bereich der interkulturellen Bildung wird auf die in der Antwort zu
den Fragen 15 und 16 genannten Maßnahmen verwiesen. Zudem entstand im
Rahmen des vom BKM verantworteten Dialogforums Kultur im Nationalen
Aktionsplan Integration die Anregung, dessen Arbeit in einem
ressortübergreifenden Netzwerk Kulturelle Bildung und Integration fortzusetzen,
welches Integration als eine Querschnittsaufgabe versteht. Dieses Netzwerk
wurde am 17./18. Oktober 2012 in der Stiftung Genshagen gegründet und
wird seine Arbeit dort fortsetzen.
• Für die Bereiche der generationenübergreifenden Bildung und der
Erwachsenenbildung wird auf die in der Antwort zu den Fragen 17 bis 19 genannten
Maßnahmen verwiesen.
9. Nach welchen Kriterien werden die Institutionen, Projekte und
Maßnahmen ausgewählt, die aus dem Haushalt des BKM aus dem Titel 695 10
„Kulturelle Vermittlung“ gefördert werden?
Der BKM fördert Institutionen, Projekte und Maßnahmen nach einheitlichen
und transparenten Fördergrundsätzen (s.
www.bundesregierung.de/Content/
DE/_Anlagen/BKM/2012-11-07-foerdergrundsaetze-modellvorhaben-
kulturelle-bildung.pdf?__blob=publicationFile).
Gegenstand der Förderung können ausschließlich Vorhaben der kulturell-
künstlerischen Vermittlung mit gesamtstaatlicher Relevanz sein, insbesondere
• bundesweit vorbildliche kunstvermittelnde Vorhaben;
• zeitlich begrenzte strukturbildende Maßnahmen im bundesweiten Maßstab;
• beratende oder qualifizierende Maßnahmen oder
• sonstige Maßnahmen, die der Verbesserung der Qualität der kulturellen und
inklusiven Bildungs- und Vermittlungsarbeit dienen (z. B. bundesweit
relevante Tagungen und Studien).
10. Inwiefern gibt es darüber eine Abstimmung mit den für Bildung
zuständigen Bundesländern?
Die Förderung von Projekten aus Kapitel 04 05 Titel 685 10 ist nur dann
zulässig, wenn diese über die örtliche und Länderzuständigkeit hinaus für das
Bundesgebiet als Ganzes bedeutsam sind und deshalb nicht durch ein Land allein
wirksam gefördert werden können. Deshalb findet in der Regel auch eine
Verständigung mit den jeweiligen Ländern über die Förderwürdigkeit von
Projekten statt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1261811. Welche Projekte und Maßnahmen der kulturellen Bildung werden von der
Kulturstiftung des Bundes in welchen Regionen und mit welcher
Reichweite gefördert?
Ein Programmschwerpunkt der Kulturstiftung des Bundes (KSB) liegt seit dem
Jahr 2005 auf Projekten und Programmen, die gezielt die Vermittlung von
Kunst und Kultur an die junge Generation sowie die Erprobung neuer
Vermittlungsformen und modellhafter Kooperationen zwischen Schulen und
Kulturinstitutionen fördern. Mit dem aktuellen, gemeinsam mit der Stiftung Mercator
initiierten Modellprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen“ (2011 bis
2015), fördert die KSB den Aufbau langfristiger Kooperationen zwischen
Schulen und Kulturinstitutionen und eines umfassenden Angebots der kulturellen
Bildung in den beteiligten Schulen. Für einen Zeitraum von vier Schuljahren
arbeiten 46 Kulturagenten an 138 Schulen in den Ländern Baden-Württemberg,
Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Kunst und Kultur sollen
so fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen werden. An den
beteiligten Schulen können über die Programmlaufzeit bis zu 84 000
Schülerinnen und Schüler erreicht werden.
Mit dem „Tanzfonds Partner“ ermöglicht die KSB in den Jahren 2012 bis 2014
Partnerschaften zwischen Tanzinstitutionen und allgemeinbildenden Schulen.
Tanzinstitutionen konnten sich um die Förderung bewerben und wurden von
einer Fachjury ausgewählt. Gefördert werden 12 Projekte aus 9 Ländern
(Bremerhaven, Gießen, München, Bremen, Hannover, Düsseldorf, Bonn, Stralsund,
Hamburg, Berlin, Freiburg, Dortmund).
Gemeinsam mit der Kulturstiftung der Länder veranstaltet die KSB darüber
hinaus den Kongress „Kinder zum Olymp!“, der alle zwei Jahre in wechselnden
Bundesländern stattfindet. Mit der Initiative „Jedem Kind ein Instrument“
(JeKi) ist es der KSB gemeinsam mit der Zukunftsstiftung Bildung und dem
Land NRW gelungen, in den Jahren 2007 bis 2011 ca. 85 000 Grundschulkinder
im Ruhrgebiet zu erreichen. Ab dem Schuljahr 2011/12 wird „JeKi“ vom Land
Nordrhein-Westfalen weitergeführt.
Auch im Rahmen der Großprojekte „Tanzplan Deutschland“ (2005 bis 2010;
davon etwa 40 Prozent der Projekte im Bereich der kulturellen Bildung),
„Fonds Heimspiel“ (2007 bis 2013), „Über Lebenskunst.Schule“ (2010 bis
2012) und „Netzwerk Neue Musik“ (2006 bis 2011; davon etwa 50 Prozent der
Projekte im Bereich der kulturellen Bildung) standen kulturelle Bildung und
Vermittlung im Zentrum.
Der Fonds Soziokultur e. V. fördert bundesweite soziokulturelle Projekte.
Kulturelle Bildung ist im Rahmen der soziokulturellen Aktivitäten im Sinne des
Schaffens von Teilhabe unterschiedlicher Zielgruppen integraler Bestandteil.
12. Welche Institutionen werden mit welchen Beträgen durch Maßnahmen
aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert?
Folgende Institutionen werden im Jahr 2013 durch den Kinder- und Jugendplan
gefördert (die Fördersummen wurden im Einzelfall auf Tsd. gerundet):
Akademie Remscheid für Kulturelle Bildung e. V. 895 Tsd. Euro
Kinder- und Jugendfilmzentrum in Deutschland 870 Tsd. Euro
Bundesvereinigung deutscher Orchesterverbände e. V. 90 Tsd. Euro
Bundesverband Kulturarbeit in der evang. Jugend e. V. 145 Tsd. Euro
Arbeitsgemeinschaft Jugendschrifttum für Blinde e. V. 10 Tsd. Euro
Arbeitskreis für Jugendliteratur e. V. 480 Tsd. Euro
Arbeitskreis Musik in der Jugend e. V. 165 Tsd. Euro
Drucksache 17/12618 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus werden im Rahmen eines Innovationsfonds Projekte folgender
Träger im Zeitraum 2012 bis 2013 gefördert:
ASSITEJ e. V. – Kinder- und Jugendtheaterzentrum 670 Tsd. Euro
Börsenverein des deutschen Buchhandels 10 Tsd. Euro
Bund deutscher Amateurtheater e. V. 12 Tsd. Euro
Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen 651 Tsd. Euro
Bundesverband Jugend und Film e. V. 170 Tsd. Euro
Bundesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater e. V. 140 Tsd. Euro
Bundesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen
Einrichtungen e. V.
128 Tsd. Euro
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. 675 Tsd. Euro
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendliteratur 2 Tsd. Euro
Deutscher Bundesverband Tanz e. V. 75 Tsd. Euro
Deutscher Musikrat gem. Projektgesellschaft mbH 1 362 Tsd. Euro
Friedrich-Bödecker-Kreise e. V. 44 Tsd. Euro
Internationale Jugendbibliothek 779 Tsd. Euro
Internationaler Arbeitskreis für Musik e. V. 75 Tsd. Euro
Kath. Arbeitsgemeinschaft Spiel und Theater e. V. 12 Tsd. Euro
Jeunesses Musicales Deutschland e. V. 175 Tsd. Euro
Verband deutscher Musikschulen e. V. 490 Tsd. Euro
Bundesverband Theaterpädagogik e. V. 45 Tsd. Euro
BAG Spielmobile e. V. 55 Tsd. Euro
Netzwerk junge ohren e. V. 120 Tsd. Euro
Schooljam e. V. 45 Tsd. Euro
Träger Projektbezeichnung Förderbetrag
Atelier mobli e. V. Jugendatelier-Kreative Partizipation als
sozialräumlicher Ansatz kultureller
Jugendbildung
77 Tsd. Euro
Bund deutscher Amateurtheater e. V. theatre meets facebook 42 Tsd. Euro
Gesellschaft zur Förderung Beruflicher und
sozialer Integration (gfi)
Jugendbotschafter berichten: Unsere coole
Region Wunsiedel
70 Tsd. Euro
Jeunesses Musicales Deutschland e. V. mu:vDEINprojekt (Eigenverantwortliche
Musikprojekte junger Teams)
70 Tsd. Euro
Kinder- und Jugendfilmzentrum in
Deutschland
Kinomagazine von und für Jugendliche 26 Tsd. Euro
Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V.
Partizipation im Plattenbau 48 Tsd. Euro
PA/Spielen in der Stadt e. V./Kultur und
Spielraum, München
Akademie für Kulturpädagogik im Ganztag 100 Tsd. Euro
T.E.S.A AWO
Mecklenburg-Strelitz gGmbH
Partizipationsprojekt „SchulKultur“ 45 Tsd. Euro
Gemeinwesenarbeit St-Pauli Jugend vernetzt – Medienkulturelle
Stadtteilarbeit
67 Tsd. Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1261813. Wieweit stehen Statistiken für die Reichweite von Maßnahmen zur
kulturellen Bildung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes zur
Verfügung, und wie viele Kinder und Jugendliche werden durch die
Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes erreicht?
Durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden sowohl
bundeszentrale Strukturen der kulturellen Jugendbildung in Deutschland als auch
Maßnahmen für Kinder und Jugendliche gefördert.
Im Förderprogramm 2 „Kulturelle Jugendbildung“ im KJP werden eine Reihe
von Formaten gefördert, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden.
Dazu gehören Wettbewerbe, Preise, Festivals, Orchester u. ä., mit denen
bundesweit rund 150 000 Kinder und Jugendliche erreicht werden.
Darüber hinaus werden über das KJP-Förderprogramm 2 auch Formate
gefördert, die sich nicht primär an Kinder und Jugendliche richten. Zu nennen sind
hier u. a. Kurse und Fachtagungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
sowie bundeszentrale Arbeitstagungen und Gremien. In vielen Fällen handelt es
sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Angebote um über 18-
jährige Ehren-, Neben- oder Hauptamtliche.
Wie die für das Förderprogramm „Kulturelle Jugendbildung“ durchgeführte
Evaluation durch das Deutsche Jugendinstitut exemplarisch zeigen konnte, sind
diese bundeszentralen Angebote insofern erfolgreich, als dass sie durch
multiplikatorische Effekte wiederum zahlreiche Kinder und Jugendliche ansprechen.
Belastbare Zahlen, wie viele Kinder und Jugendliche auf diesem Weg erreicht
werden, liegen jedoch nicht vor und sind kaum verlässlich zu erfassen.
14. Welche Länder und Regionen werden durch Maßnahmen der kulturellen
Bildung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes erreicht?
An den durch den KJP geförderten kulturellen Wettbewerben, wie
beispielsweise Jugend musiziert, Deutscher Jugendvideopreis, Deutscher
Jugendfotopreis und schooljam, nehmen Kinder und Jugendliche aus allen Ländern und
Regionen Deutschlands teil. Abgesehen von den unter der Frage 12
aufgeführten Projekten in einzelnen Regionen, richtet sich der KJP nicht an einzelne
Länder und Regionen, sondern ist gemäß der föderalen Ordnung zuständig für
bundeszentrale, in besonderem Bundesinteresse liegende Maßnahmen.
15. Welche Rolle spielt die Interkultur in den Strategien und Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der kulturellen Bildung, z. B. in den
Projekten, die aus dem Haushalt des BKM finanziert werden, oder im Programm
„Kultur macht stark“ des BMBF?
16. Welche Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich
kultureller Bildung zielen auf interkulturelle Verständigung und
interkulturelle Zusammenarbeit ab?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Entsprechend des im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode
artikulierten Ziels der Bundesregierung (vgl. Antwort auf Frage 1) sind Aktivitäten und
Maßnahmen zur interkulturellen Verständigung und Zusammenarbeit integraler
Bestandteil der Förderungen im Bereich der kulturellen Bildung.
Die mit dem BMBF-Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
geförderten Maßnahmen sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen
zugutekommen, die in mindestens einer der drei im Bericht „Bildung in Deutschland
2010“ beschriebenen Risikolagen aufwachsen. Als Risikolagen nennt der natio-
Drucksache 17/12618 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenale Bildungsbericht: Soziales Risiko (Arbeitslosigkeit beider Elternteile),
finanzielles Risiko (geringes Familieneinkommen), Risiko der Bildungsferne
(geringe Ausbildung der Eltern). Durch diese Zielgruppendefinition stehen
auch und insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im
Fokus des Programms. Das vom BMBF eingesetzte Expertengremium hat bei
der Auswahl der förderfähigen Konzepte im Herbst 2012 auch Institutionen und
Vorhaben berücksichtigt, die die Förderung der Interkultur in den Mittelpunkt
ihrer Aktivitäten stellen. So basieren viele Konzepte auf lokalen Kooperationen
mit Migrantenorganisationen, Kulturvereinen, Jugendmigrationsdiensten und
ähnlichen Einrichtungen.
Das BMBF förderte zudem von 2008 bis 2012 das Vorhaben
„Strukturbedingungen für nachhaltige interkulturelle Bildung“ des Deutschen Kulturrates
(Runder Tisch und gemeinsame Stellungnahmen mit dem
Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat und Migrantinnen- und Migrantenverbänden) und
von 2010 bis 2012 das Projekt „Interkulturelle Kompetenz in der
Weiterbildung“ (vgl. auch Antwort zu Frage 19).
Der KJP trägt dem Aspekt der Interkulturalität besonders Rechnung durch die
Förderung der internationalen Jugendarbeit in allen Tätigkeitsfeldern, darunter
auch in der kulturellen Bildung. Aus dem „Programm Internationale
Jugendarbeit“ des KJP werden bi-, tri- und multilaterale Jugend-Kultur-Begegnungen
gefördert, bei denen die Förderung interkultureller Verständigung und
Zusammenarbeit ein zentrales Ziel ist.
Darüber hinaus werden über den KJP des Bundes bundeszentrale
Fachstrukturen der verschiedenen Sparten und Angebotsformen kultureller Bildung u. a.
mit der Auflage gefördert, die Weiterentwicklung der Angebote in Hinsicht auf
die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu
gewährleisten. Dieses betrifft beispielsweise Angebote in den Bereichen Theater,
Filmbildung und Kinder- und Jugendliteratur. Die Akademie Remscheid für
Kulturelle Bildung bietet Kurse für kulturpädagogische Fachkräfte zur
interkulturellen Bildung an. So werden beispielsweise im Rahmen der sogenannten
Offensive Frühe Chancen Fachkräfte für Sprache und Integration in
Schwerpunktkindertagesstätten qualifiziert.
Im FSJ engagieren sich junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, im BFD
Menschen aller Altersgruppen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
gemeinwohlorientiert auch in den Bereichen Kultur und Bildung. In diesen
Freiwilligendiensten begegnen sich Menschen verschiedener kultureller Hintergründe und
können so voneinander lernen. Das freiwillige Engagement vermittelt so
soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und stärkt das
Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl.
Eine Maßnahme des BMI im Bereich interkultureller Bildung sind die
Orientierungskurse als Teil der Integrationskurse (§ 43 Absatz 3 AufenthG, § 3 Absatz 1
Nummer 2 Integrationskursverordnung).
In dem vom BKM verantworteten Bericht zum „Dialogforum Kultur“ im
„Nationalen Aktionsplan Integration“ wird der Zusammenhang zwischen
kultureller Integration und kultureller Teilhabe besonders betont. Der BKM und seine
Zuwendungsempfänger führen vielfältige Aktivitäten im Bereich der
kulturellen Vermittlung bzw. Integration durch. Operative Schwerpunkte sind:
• Interkulturelle Öffnung von Kultureinrichtungen und Kulturprojekten;
• Vermittlung von Forschungsergebnissen, Qualifizierung und
Qualitätsstandards;
• Vernetzung der Akteure.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12618Zu den vom BKM im Rahmen des Titels „Kulturelle Vermittlung“ geförderten,
besonders herauszuhebenden Projekten gehören u. a.:
• Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin: Kulturgeschichten aus dem
Museum für Islamische Kunst – Wege zur Vermittlung komplexer
Kulturgeschichten;
• Laeiszhalle, Hamburg: Musik entdecken;
• Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten: Elbkinder auf Spurensuche;
• Büro für Konzertpädagogik e. V., Köln: Biographische Liederwerkstatt;
• Kammerphilharmonie Bremen: Stadtteilopernprojekt „Iolanta“.
Darüber hinaus hat der BKM gemeinsam mit den Bundesländern
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das vom Zentrum für Kulturforschung in
Kooperation mit den Universitäten Hildesheim und Erlangen-Nürnberg erstellte
„1. InterKulturBarometer“ finanziert.
17. Welche Rolle spielt der demografische Wandel in den Strategien und
Maßnahmen der Bundesregierung zur kulturellen Bildung?
18. Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung intergenerationelle
Aktivitäten oder Projekte der kulturellen Bildung, d. h. Aktivitäten oder
Projekte, an denen ältere und jüngere Menschen teilnehmen?
19. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung kulturelle Bildung für
Erwachsene, und wie drückt sich dieser Stellenwert in den Maßnahmen
der Bundesregierung aus?
Die Fragen 17 bis 19 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung begegnet mit ihrer Demografiestrategie aktiv den
Herausforderungen des demografischen Wandels und setzt sich dafür ein, ihn für alle
Generationen und Kulturen gerecht und zukunftsorientiert zu gestalten.
Der demografische Wandel spielt auch für die Gestaltung von Maßnahmen der
kulturellen Bildung eine zunehmend wichtige Rolle. Intergenerationellen
Projekten und Aktivitäten der Weiterbildung kommt dabei eine besondere
Bedeutung zu. Das Feld der kulturellen Bildung bietet mit gemeinsamen Kunst- und
Kulturprojekten vielfältige Zugänge, um einen Dialog der Generationen zu
fördern, von- und miteinander zu lernen und gemeinsam Freude zu erleben.
Das BMBF-Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das
Engagement zivilgesellschaftlicher Akteure in lokalen Bündnissen. Die
geförderten außerschulischen Bildungsmaßnahmen müssen im Rahmen von
Bündnissen für Bildung, d. h. lokalen Kooperationen von mindestens drei Partnern,
durchgeführt werden. Dabei spielt intergenerationelles ebenso wie
ehrenamtliches Engagement eine zentrale Rolle: So werden beispielsweise zusätzliche
Patenschafts- und Mentoringprojekte, Angebote zum
generationenübergreifenden, gemeinschaftlichen Musizieren oder auch gemeinsames (Vor-)Lesen
jüngerer und älterer Menschen möglich.
Das BMBF förderte mit dem 2012 abgeschlossenen Projekt „Interkulturelle
Kompetenz in der Weiterbildung“ die Entwicklung und Erprobung eines
Konzepts zum Erwerb interkultureller Kompetenz für Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren und Weiterbildnerinnen und Weiterbildner in der
Erwachsenenbildung. Es fördert zudem innovative Projekte der Weiterbildung an der
Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel.
Darüber hinaus verbinden die acht vom BMBF geförderten Forschungsmuseen
der Leibniz-Gemeinschaft Forschung und kulturellen Bildungsauftrag in beson-
Drucksache 17/12618 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodederer Weise. Durch Vorträge zu Sonderausstellungen und größere Events (Tag
der Offenen Tür, Lange Nacht der Museen, Sommerfest, Aktionstage zu
Ausstellungen) mit reichhaltigem, inhaltlich fundiertem Begleitprogramm erfüllen
sie eine Brückenfunktion von der Forschung zur kulturellen Bildung. Dem
Wissenstransfer in die Gesellschaft dienen auch Arbeitsgemeinschaften und
Vereine (z. B. Botanischer Zirkel, Steigenclub, Entomologischer Verein etc.), in
denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Museums mit naturkundlich
interessierten und versierten Laien zusammenarbeiten.
Mit den Akzenten im Bereich „Frühe Chancen“ und der „Allianz für Jugend“
setzt das BMFSFJ Schwerpunkte, die der Herausforderung des demografischen
Wandels gerecht werden. Die kulturelle Elternbildung und hier insbesondere
die kulturelle Medienbildung von Eltern ist dem BMFSFJ ein wichtiges
familienpolitisches Anliegen für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und
Jugendlichen.
Im Bereich der kulturellen Bildung fördert das BMFSFJ seit über zehn Jahren
den Bundeswettbewerb „Video der Generationen“ des Kinder- und
Jugendfilmzentrums in Deutschland (KJF), der junge und ältere Filmemacher
zusammenbringt.
Im FSJ und im BFD begegnen sich Ältere und Jüngere sowie Menschen
verschiedener kultureller Hintergründe und können so voneinander lernen. Seit der
Einführung des Bundesfreiwilligendienstes steht dieses Angebot auch
Menschen offen, die älter als 27 Jahre sind.
Kulturelle Fördermaßnahmen des BMFSFJ richten sich vorrangig an
Erwachsene als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Die Mehrheit der
infrastrukturell geförderten 30 Fachorganisationen im KJP, allen voran die beiden
Bundesakademien, die für musikalische Jugendbildung in Trossingen und die
Akademie Remscheid für Kulturelle Bildung, halten mit Fördermitteln des BMFSFJ
ein breites und vielfältiges Fort- und Weiterbildungsangebot vor.
Die Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen sowie
die Unterstützung von behinderten älteren Menschen für ihre selbstbestimmte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind grundlegende Anliegen des BMFSFJ.
Aus Mitteln des Bundesaltenplans werden z. B. Maßnahmen vom Bund
Deutscher Amateurtheater e. V., Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester e. V.
und Bund Deutscher Blasmusikerverbände e. V. gefördert.
Im Rahmen des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität
zwischen den Generationen (2012) förderte das BMFSFJ zudem zwei Maßnahmen
der kulturellen Bildung.
20. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die gesellschaftliche
Inklusion im Bereich der kulturellen Bildung, und wie drückt sich dieser
Stellenwert in den Maßnahmen der Bundesregierung aus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Der Inklusionsgedanke wird in vielerlei Hinsicht im BMBF-Programm „Kultur
macht stark. Bündnisse für Bildung“ berücksichtigt. So hat das eingesetzte
Expertengremium verschiedene Konzepte ausgewählt, die Maßnahmenformate
unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse z. B. von körperlich oder
geistig behinderten Kindern und Jugendlichen beinhalten. So sind unter
anderem kulturelle Workshops mit anschließenden Aufführungen vorgesehen, die
gemeinsam von behinderten und nicht-behinderter Kindern durchgeführt
werden, wie auch integratives Ensemblemusizieren.
Wichtig erscheint es der Bundesregierung, dass in sonderpädagogischen wie
auch in kulturpädagogischen Ausbildungskontexten zukünftig stärker für eine
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12618inklusive kulturelle Bildungspraxis qualifiziert wird. Durch das BMFSFJ
werden Träger der kulturellen Bildung wie die Akademie Remscheid oder der
Verband deutscher Musikschulen über den KJP seit vielen Jahren für ihren Know
How-Transfer und ihr Engagement zur Kulturarbeit mit Menschen mit
Behinderung unterstützt. Die Freiwilligendienste FSJ und BFD bieten im kulturellen
und Bildungsbereich zahlreiche Möglichkeiten des Zusammenwirkens von
behinderten und nichtbehinderten Menschen.
Der BKM setzt sich in den von ihm dauerhaft geförderten Einrichtungen für die
Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (insb. Artikel 30) und der
Europäischen Strategie im Rahmen der jeweils verfügbaren Mittel der
Einrichtungen ein. Darüber hinaus werden auch aus dem Titel „Kulturelle Vermittlung“
Modellprojekte zur kulturellen Inklusion gefördert.
21. Wie fügt sich das Programm „Kultur macht stark“ in ein Gesamtkonzept
der Bundesregierung zur Verringerung von Bildungsarmut in
Deutschland ein, sofern es ein solches Gesamtkonzept gibt?
Mit der Qualifizierungsinitiative hat die Bundesregierung auf dem Dresdner
Bildungsgipfel 2008 eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die
zur Verringerung von Bildungsarmut und zum Aufstieg durch Bildung
beitragen. Dazu gehören u. a. der Ausbau der frühkindlichen Bildung, die Senkung
der Abbrecherquote bei Hauptschülerinnen und -schülern und die Steigerung
der Studienanfängerzahlen. Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ fördert außerschulische bzw. außerunterrichtliche
Bildungsmaßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, für bildungsbenachteiligte Kinder
und Jugendliche auf lokaler Ebene.
22. In welcher Weise wird das Programm „Kultur macht stark“ evaluiert
werden, und wird es eine begleitende Forschung dazu geben?
Eine Evaluation des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
ist vorgesehen und wird im Frühjahr dieses Jahres ausgeschrieben.
23. An welchen Stellen und inwieweit kann nach Einschätzung der
Bundesregierung die kulturelle Bildung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur
Verringerung von Bildungsarmut oder zur Verringerung des
Zusammenhangs zwischen Bildungsstand und sozialer Herkunft beitragen?
Der Bericht „Bildung in Deutschland 2012“ mit seinem Schwerpunktkapitel
„Kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf“ bezeichnet die
kulturelle Bildung als „unverzichtbaren Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung
im Kanon der Allgemeinbildung“. Weiter wird in dem Bericht festgestellt, dass
„kulturelle/musisch-ästhetische Bildung zu einer wichtigen Voraussetzung für
autonome und kritische Teilhabe an Gesellschaft und Politik“ wird. Mit der
Schwerpunktsetzung des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ auf kulturelle Bildung trägt die Bundesregierung dem Rechnung.
24. Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse aus welchen Studien stützt
sich die Bundesregierung, wenn sie, wie in der Begründung für das
Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ zu lesen (siehe u. a.
Pressemitteilung des BMBF vom 10. Mai 2012), davon ausgeht, dass
kulturelle Bildung hilft, Nachteile von Kindern und Jugendlichen auszuglei-
Drucksache 17/12618 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodechen, die mit der sozialen Herkunft, das heißt vor allem mit dem
Einkommen und dem Bildungsstand der Eltern zusammenhängen?
In Deutschland wachsen laut Bericht „Bildung in Deutschland 2010“ fast
30 Prozent aller Kinder unter 18 Jahren in mindestens einer Risikolage auf, die
ihre Bildungschancen schmälert. Außerschulische und außerunterrichtliche
Angebote leisten einen besonders wertvollen und nachhaltigen Beitrag zur Bildung
und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Im Übrigen wird auf die
Beantwortung zu den Fragen 27 bis 29 verwiesen.
25. Wie fügt sich nach Auffassung der Bundesregierung der konzeptionelle
Ansatz des Programms „Kultur macht stark“, der auf benachteiligte
Kinder und Jugendliche als Zielgruppe abzielt, in ein Konzept eines
inklusiven Bildungssystems ein, in dem Kinder und Jugendliche
unterschiedlicher sozialer Herkunft gemeinsam lernen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
26. Welche Vorstellung hat die Bundesregierung von einem inklusiven
Bildungssystem, und welche wesentlichen (institutionellen) Eigenschaften
und Grundelemente sollte dieses insbesondere im Hinblick auf kulturelle
Bildung enthalten?
Die Bundesregierung wirkt darauf hin, die Menschenrechtscharta der Vereinten
Nationen in allen Bereichen umzusetzen und kulturelle Teilhabe und Bildung
als deren integrale Bestandteile im Zusammenspiel aller für Bildung
Verantwortlichen zu stärken. Kulturelle Bildung wird als Grundlage einer
ausgewogenen kognitiven, emotionalen, ästhetischen und sozialen Entwicklung aller
Kinder und Jugendlichen begriffen, als Teil der Allgemeinbildung, die jedem
Menschen gesellschaftliche Teilhabe und aktive Mitgestaltung der Zukunft
ermöglichen soll. Die Ratifizierung der VN-Behindertenrechtskonvention (VN-
BRK) erfolgte in der Erkenntnis, wie wichtig es ist, dass Menschen mit
Behinderungen vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und
kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und
Kommunikation haben, damit sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll
genießen können.
Das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland bietet formal gleiche
Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen. Dennoch ist trotz der
Verbesserungen in den letzten Jahren der Bildungserfolg immer noch stark mit der
sozialen Herkunft verknüpft. Bund und Länder haben in den letzten Jahren
zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um das Bildungssystem zu stärken und
insbesondere seine Durchlässigkeit und damit die Aufstiegschancen von Kindern und
Jugendlichen zu verbessern. Mit der Empfehlung „Inklusive Bildung von
Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011) ist die qualitative und quantitative
Ausweitung inklusiver Bildungsangebote zu einem Schwerpunkt
bildungspolitischen Handelns der Länder geworden. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der
Vorgaben der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention
der Vereinten Nationen, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung für alle zu
gewährleisten sowie Barrieren zu erkennen und zu überwinden. Volle und
wirksame Teilhabe des einzelnen Menschen an allen gesellschaftlichen Belangen
sowie die Wertschätzung von Diversität sind zentrale Ziele von Bund, Ländern
und Kommunen im Bildungsbereich.
Über Artikel 24 VN-BRK hat sich Deutschland zur Einbeziehung von Kindern
und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/12618kannt und damit zu einem gemeinsamen zielgleichen oder zieldifferenzierten
Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in der
allgemeinen Schule. Die Bundesregierung setzt sich im Nationalen Aktionsplan
dafür ein, dass inklusives Lernen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit
wird und begrüßt daher die Initiativen zur Umsetzung des Artikels 24 VN-BRK
auf Ebene der Länder.
Eine differenzierte Sicht auf das Thema „Behinderung“ erhalten Schülerinnen
und Schüler vor allem im individuellen Umgang mit Gleichaltrigen, die mit
einer Behinderung leben. Diese Alltagserfahrungen müssen durch substantielles
Wissen über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen ergänzt
werden. Hierzu ist neben den bereits vorhandenen Materialien für geschlossene
Unterrichtseinheiten zum Thema Behinderung vor allem eine integrale
Berücksichtigung in den unterschiedlichsten Fächern, von Geschichte über Kunst und
Sozialwissenschaften bis hin zu Musik, Ethik oder Philosophie wichtig. Dabei
muss nicht immer das Thema „Behinderung“ im Vordergrund stehen, vielmehr
können unterschiedliche Phänomene der materiellen und ideellen Welt am
Beispiel von Behinderung erklärt, erläutert oder erarbeitet werden. Das vielfältige
Interesse am Thema Behinderung führt dann auch zu einer verstärkten
Wahrnehmung im Bereich der kulturellen Bildung.
27. Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung kulturelle Bildung zu
besseren Mathematik- und Lesekompetenzen beitragen?
28. Kann nach Einschätzung der Bundesregierung durch Lese- und
Sprachförderung im Rahmen kultureller Bildung der Zusammenhang zwischen
sozialer Herkunft und Lesekompetenzen, der in Deutschland, den
Ergebnissen der PISA-Studien zufolge, im internationalen Vergleich sehr
ausgeprägt ist, überwunden werden (bitte begründen)?
29. Wie kann kulturelle Bildung zur besseren Befähigung von Jugendlichen
beitragen, Bildungsabschlüsse zu erreichen, die ihre Chancen auf dem
Arbeitsmarkt wesentlich bestimmen?
Die Fragen 27 bis 29 werden im Zusammenhang beantwortet.
Sogenannte Transfereffekte kultureller Bildung, d. h. Wirkungen auf kognitive,
emotionale und soziale Entwicklungen, gelten mittlerweile als empirisch
belegbar. So ist beispielsweise nachgewiesen, dass Kinder bereits im Vorschulalter
durch musikalische Bildung bestimmte Fähigkeiten erwerben können, die den
Schriftspracherwerb erleichtern. Der Forschungsschwerpunkt „Jedem Kind ein
Instrument“, der auch Teilprojekte zur Transferforschung umfasst und dessen
Ergebnisse im Lauf des Jahres 2013 vorliegen werden, wird dazu weitere
Erkenntnisse beitragen (vgl. Antwort zu Frage 35). Allerdings besteht noch
erheblicher Forschungsbedarf hinsichtlich der Frage, wie diese Effekte
wissenschaftlich erklärbar sind.
Es gibt ferner deutliche Hinweise darauf, dass kulturelle Bildung die
Lernmotivation und Anstrengungsbereitschaft steigern kann. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass sich qualitativ hochwertige Angebote kultureller Bildung
positiv auf Sozialverhalten, Integration und Motivation von Kindern und
Jugendlichen auswirken und die Leistungsbereitschaft auch in der schulischen und
beruflichen Ausbildung fördern. Dadurch können letztlich die Qualität der
Abschlüsse gesteigert und damit die Chancen der Jugendlichen auf dem
Arbeitsmarkt verbessert werden.
Die Reduzierung der Abhängigkeit schulischer Leistungen von der sozialen
Herkunft der Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiges bildungspolitisches
Anliegen. Seit der Veröffentlichung der Ergebnisse von PISA 2000 sind in
Drucksache 17/12618 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDeutschland umfangreiche und vielfältige Maßnahmen insbesondere in den
Bereichen Lese- und Sprachförderung vor allem für bildungsbenachteiligte Kinder
initiiert worden.
In Reaktion auf die Ergebnisse von PISA 2009 hat das BMBF das Programm
„Lesestart - Drei Meilensteine für das Lesen“ aufgelegt, das von 2011 bis 2018
läuft und von der Stiftung Lesen durchgeführt wird. Dieses bundesweite
Programm gewinnt Eltern für das Vorlesen, Erzählen und den selbstverständlichen
Umgang mit Büchern. Kinder werden so früh wie möglich damit vertraut
gemacht und so auch in ihrer Sprachfähigkeit gestärkt. Von „Lesestart“ sollen vor
allem Kinder profitieren, die in einem bildungsbenachteiligten Umfeld
aufwachsen und denen wenig vorgelesen wird. Erste Ergebnisse aus der
wissenschaftlichen Begleitforschung zu „Lesestart“ zeigen, dass die durch das
Programm bereitgestellten Lesestart-Sets von den Eltern geschätzt werden und sich
positiv auf ihr Vorleseverhalten auswirken.
Jenseits der oben beschriebenen Transfereffekte ist die öffentliche Förderung
kultureller Bildung darüber hinaus aufgrund des Eigenwerts von künstlerischen
und kreativen Prozessen, auch in Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung
von Kindern und Jugendlichen, erforderlich und legitimiert.
30. Plant die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die kulturelle
Bildung fester Bestandteil schulischer Aktivitäten wird, und wenn ja, in
welcher Form?
Aufgrund der Regelungen der Artikel 70 bis 74 GG liegt die
Gesetzgebungskompetenz für Schulen ausschließlich und für Bildung ganz überwiegend bei
den Ländern. Diese sind für die Festlegung der Bestandteile schulischer
Bildung zuständig.
Nach dem Bericht „Bildung in Deutschland 2012“ bieten alle
allgemeinbildenden Schulen „… Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Elternhaus
regelmäßige Gelegenheiten, musisch-ästhetische Inhalte kennenzulernen und sich
kreativ zu betätigen“.
Bei der Kooperation von kultureller Kinder- und Jugendarbeit und Schulen setzt
die vom BMFSFJ geförderte „Fachstelle Kultur macht Schule“ in Trägerschaft
der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung an. Sie bietet
Beratungen für Praxis, Wissenschaft und Politik, bündelt bundesweite Aktivitäten
von Bildungspartnern, ermittelt und begleitet Transfer- und
Unterstützungsmöglichkeiten für föderale und lokale Rahmenbedingungen.
Der Fachstelle wurde auch die Durchführung des erfolgreich eingeführten
Wettbewerbs MIXED UP für gelungene Kooperationen zwischen kultureller
Kinder- und Jugendbildung und Schulen übertragen. Mit der angeschlossenen
Akademie werden Fachkräfte für neu entstehende Arbeitsfelder im „Querschnitt
Jugend, Kultur und Schule“ qualifiziert.
31. Warum soll die von der Bundesregierung mit dem „Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) (Bundestagsdrucksache
17/10956) angestrebte Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen
Bund und Ländern nur den Bereich Förderung von Wissenschaft und
Forschung an den Hochschulen umfassen und damit nicht auch die
Zusammenarbeit im Bildungsbereich?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) zielt
auf die dauerhafte Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowohl im
außeruniversitären als auch im Hochschulbereich aufgrund von Vereinbarungen
gemäß Artikel 91b Absatz 1 GG ab. Durch diese Grundgesetzänderung würden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/12618die Kooperationsmöglichkeiten im Bereich von Wissenschaft und Forschung
instrumentell erweitert und damit spürbar verbessert, ohne eine zusätzliche
Gemeinschaftsaufgabe zu schaffen.
Im Hinblick auf den Bildungsbereich und die gegenwärtigen
Kooperationsmöglichkeiten nach Artikel 91b Absatz 2 GG weist die Bundesregierung darauf hin,
dass unter den Ländern derzeit kein Konsens besteht, welche Änderungen sie
erreichen wollen.
Darüber hinaus stellt die Bundesregierung fest, dass auch im Bereich der
frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung als Bestandteil der öffentlichen
Fürsorge die Hauptverantwortung für die Umsetzung und Finanzierung bei den
Ländern liegt. Gleichwohl nutzt der Bund die bestehenden
verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und engagiert sich auch hier in erheblichem Umfang und
in vielfältiger Weise: So beteiligt sich die Bundesregierung bei dem Ausbau der
Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege bis 2013 zu einem Drittel an den Kosten. Im Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ nach Artikel 104b des Grundgesetzes stehen
Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in Höhe von 2,15 Mrd. Euro zur
Verfügung. An den Betriebskosten beteiligt sich der Bund bis 2013 mit 1,85 Mrd.
Euro und anschließend dauerhaft jährlich mit 770 Mio. Euro. Aufgrund des
steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren stellt der
Bund den Ländern darüber hinaus weitere Finanzhilfen für Investitionen in
Höhe von 580,5 Mio. Euro für 30 000 zusätzliche Plätze für die Förderung von
unter Dreijährigen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur
Verfügung. Begleitend dazu wird der Bund den Ländern für die Betriebskosten der
zusätzlichen Plätze 18,75 Mio. Euro im Jahr 2013, 37,5 Mio. Euro im Jahr 2014
und dauerhaft jährlich 75 Mio. Euro ab dem Jahr 2015 aus dem
Umsatzsteueraufkommen überlassen.
32. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Beschränkung
durch das Kooperationsverbot die im nationalen Bildungsbericht 2012 in
ihrer Stellungnahme beschriebenen Herausforderungen (Verringerung
von Bildungsarmut, stärkere Bildungsbeteiligung von Kindern und
Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Steigerung der Qualität von
Bildungsangeboten) meistern?
Die Bundesregierung dokumentiert in ihrer Stellungnahme zum Bericht
„Bildung in Deutschland 2012“ (Bundestagsdrucksache 17/11465) ausführlich die
umfangreichen bereits laufenden und darüber hinaus geplanten Maßnahmen zur
Bewältigung der genannten Herausforderungen.
33. In welcher Weise werden die Angebote und Leistungen der kulturellen
Bildung zukünftig in der nationalen Bildungsberichterstattung
abgebildet?
34. Wird die Bundesregierung im Falle der Fortschreibung der
Bildungsberichterstattung die Ausdifferenzierung nonformaler Bildungsangebote im
kulturellen Feld bzw. die Steuerungsstrukturen im Kooperationsfeld
Kultur und Schule genauer untersuchen?
Die Fragen 33 und 34 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Schwerpunktkapitel des nationalen Bildungsberichts widmet sich jeweils
aktuellen Fragen. Aufgrund der Datenlage kann es deshalb anders als die
anderen Kapitel zwar nicht durchgängig indikatoren-, wohl aber datengestützt
dargestellt werden. Wie bei den vorherigen Schwerpunktthemen auch, wird die
Autorengruppe Bildungsberichterstattung eruieren, ob und wie Aspekte der kul-
Drucksache 17/12618 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeturellen Bildung in der Bildungsberichterstattung fortgeschrieben werden
können. Die Untersuchung von Steuerungsstrukturen ist nicht Gegenstand der
nationalen Bildungsberichterstattung.
35. Welche Forschungsvorhaben sind geplant, um die Leistungen der
kulturellen Bildung für die Bildungsprozesse zu belegen?
Mit Blick auf die Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“, Forschung zu den Wirkungen und Methoden kultureller Bildung zu
fördern, und um die im Bildungsbericht 2012 beschriebenen Erkenntnisdefizite zu
verringern, wird das BMBF die Förderung der Forschung zur kulturellen
Bildung deutlich verstärken.
Mit dem seit 2008 vom BMBF im Rahmenprogramm empirische
Bildungsforschung geförderten Forschungsschwerpunkt „Jedem Kind ein Instrument“
(JeKi) werden in einer ersten Phase Bedingungen und Wirkungen kultureller
Bildung in Grundschulen untersucht. Der Forschungsschwerpunkt ist einer der
wenigen breitflächig und systematisch angelegten wissenschaftlichen Zugänge
zu Prozessen und Wirkungen kultureller Bildung. In einer 2012/2013
begonnenen zweiten Förderphase wird der Übergang von der Grundschule in die
weiterführende Schule mit Hilfe von Längsschnittuntersuchungen analysiert.
Das BMBF fördert zudem eine Bestandsaufnahme der Forschung zur
kulturellen Bildung, mit dem Ziel, Forschungspotentiale und -defizite zu ermitteln. Auf
dieser Basis soll noch 2013 eine neue Förderrichtlinie zur Forschung in der
kulturellen Bildung veröffentlicht werden.
Das BMBF veranstaltet im Juni 2013 eine Fachtagung „Perspektiven der
Forschung zur kulturellen Bildung“, bei der u. a. die Ergebnisse der ersten Phase
des Forschungsschwerpunkts JeKi, die Bestandsaufnahme und erste Eckpunkte
zur künftigen BMBF-Förderung der Forschung zur kulturellen Bildung
vorgestellt werden.
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Bereich Filmbildung
vorgesehen?
Der BKM unterstützt VISION KINO, eine gemeinnützige Gesellschaft zur
Förderung der Film- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Die
Schirmherrschaft über VISION KINO hat Bundespräsident Joachim Gauck
übernommen. Vision Kino finanziert sich zu gleichen Teilen aus Mitteln des
BKM und der Filmförderungsanstalt und gilt als die zentrale Anlaufstelle für
alle Fragen der Filmvermittlung in Deutschland. Besonders hervorzuheben sind
die von VISION KINO in Kooperation mit Partnern in allen 16 Bundesländern
äußerst erfolgreich durchgeführten SchulKinoWochen, bei dem es sich um
eines der deutschlandweit größten Projekte der kulturellen Bildung handelt. Mit
Hilfe der SchulKinoWochen soll das Bewusstsein für Möglichkeiten der
Filmerziehung und das Kino als Ort der kulturellen Bildung im Kontext des
Schulunterrichts gestärkt werden.
Auch die vom BKM institutionell geförderte Stiftung Deutsche Kinemathek –
Museum für Film und Fernsehen widmet sich mit großem Engagement dem
Bereich Filmbildung und in diesem Kontext in besonderem Maße auch dem
Filmerbe. Das vielfältige museums-, medien- und archivpädagogische
Programm besteht u. a. aus Führungen, Workshops, Filmsichtungen und
Filmgesprächen, Projekt- und Studientagen, Fortbildungsveranstaltungen sowie
betreuten Kinder- und Familienveranstaltungen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/12618Filmvermittlung und Filmbildung sind auch Schwerpunkte der Arbeit des vom
BKM ebenfalls geförderten Deutschen Filminstituts (DIF). Diese lassen sich
mit dessen weiteren Kernaufgabe, der Bewahrung des Filmerbes, effektiv und
sinnvoll verbinden. Die Dauerausstellung des vom DIF getragenen Deutschen
Filmmuseums sowie die von ihm angebotenen vielfältigen
museumspädagogischen Maßnahmen bieten Kindern und Erwachsenen Gelegenheit, ihre
Medienkompetenz durch praktisches Experimentieren spielerisch zu erweitern.
BKM fördert darüber hinaus im Rahmen von Projektförderungen seit vielen
Jahren das Kinderfilmfestival LUCAS, das Deutsche Kinder-Medien-Festival
„Goldener Spatz“ sowie das Internationale Kinderfilmfestival SCHLINGEL, da
dem BKM die Verbreitung anspruchsvoller Kinderfilme ein großes Anliegen
ist. Auch diese Festivals sind ein wichtiger Beitrag zur filmvermittelnden
Arbeit.
Auch dem Bundesarchiv-Filmarchiv kommt im Bereich Filmbildung eine
wichtige Rolle zu. Die Aufgabe der Bereitstellung von filmischem Archivgut fügt
sich in die Gesamtaufgabe des Bundesarchivs ein. Neben anderen Nutzern
nehmen auch Bildungseinrichtungen, Universitäten, andere Hochschulen,
allgemeinbildende Schulen sowie sonstige Schulen das Angebot zur Nutzung von
Filmarchivalien in erheblichem Umfang für wissenschaftliche Zwecke und
Lehrzwecke wahr.
Das BMBF unterstützt die Filmbildung durch die Förderung des bundesweiten
Nachwuchswettbewerbs „up-and-coming“ für Schülerinnen, Schüler und
Studierende sowie durch die Förderung des Projekts „SchülerFilmStadt“ zur
praktischen Filmbildung.
Das BMFSFJ fördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes das
KJF. Das KJF bietet als bundesweit tätiges Zentrum Information, Expertise,
Orientierung und Inspiration bei der Nutzung von filmischen Medien. Es
schafft Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen und kreativen
Umgang mit Filmen, die ein bedeutender Faktor in der Mediensozialisation
junger Menschen sind. Das KJF hilft bei der Auswahl qualitätsvoller, alters- und
bedürfnisgerechter Filme, die einen Bezug zur Lebenswirklichkeit von Kindern
und Jugendlichen haben. Die KJF-Portale Top-Videonews (für Jugendliche ab
12 Jahren) und Kinderfilmwelt (für 6- bis 12-Jährige) sind unabhängig, fachlich
fundiert und ganz auf die Medienbedürfnisse junger Menschen zugeschnitten.
Seit 1988 führt das KJF im Auftrag des BMFSFJ den bundesweiten Wettbewerb
Deutscher Jugendvideopreis durch, der sich an Kinder und Jugendliche bis
25 Jahre richtet. Das KJF unterstützt außerdem die Ausbildung von
Multiplikatoren der Filmbildung durch seine Seminar-Kooperationen mit Hochschulen
und Universitäten.
Kritischer Umgang mit Film ist ein wichtiger Teil von Medienkompetenz und
daher auch ein Ansatz für politische Bildung. Die Bundeszentrale für politische
Bildung (BpB) bietet dazu diverse Formate an (u. a. Filmhefte, Beteiligung an
www.kinofenster.de als filmpädagogisches Online-Angebot, Kinoseminare).
Auch gibt die BpB z. B. multimediale und interaktive DVDs zu politischen und
zeitgeschichtlichen Themen (z. B. Nationalsozialismus, deutsch-deutsche
Geschichte nach 1945) heraus.
37. Hält sie diese Maßnahmen für ausreichend, um auch der Bedeutung der
Vermittlung des Filmerbes gerecht zu werden?
Ja. Es wird auf die Ausführungen zu Frage 36 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]