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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kulturelle Bildung in Deutschland als gesamtstaatliche Aufgabe und als Teil eines Gesamtkonzeptes Bildung

Gründe für eine gesamtstaatliche Strategie, Maßnahmen und Zusammenarbeit der Ressorts, geförderte Einrichtungen, Empfehlungen der Enquete-Kommission &quot;Kultur in Deutschland&quot;, Förderung aus Mitteln des Beauftragten für Kultur und Medien, der Kulturstiftung des Bundes sowie dem Kinder- und Jugendplan; interkulturelle Verständigung und Zusammenarbeit, kulturelle Bildung für Erwachsene, Programm &quot;Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung&quot;, inklusives Bildungssystem, Verbesserung der Mathematik- und Lesekompetenzen, Forschungsvorhaben, Maßnahmen im Bereich Filmbildung<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.03.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1224130. 01. 2013

Kulturelle Bildung in Deutschland als gesamtstaatliche Aufgabe und als Teil eines Gesamtkonzeptes der Bildung

der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Thomas Oppermann, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Hauptverantwortung für Bildung und damit auch für kulturelle Bildung liegt bei den Bundesländern. Sie sind für das Schulwesen und zusammen mit den Kommunen für Volkshochschulen, Bibliotheken oder Musikschulen verantwortlich.

Gleichwohl fördert die Bundesregierung im Rahmen mehrerer Ressorts verschiedene Programme und Aktivitäten zur kulturellen Bildung. Beteiligt sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Auswärtige Amt (AA) und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die rechtlichen Grundlagen dafür sind sehr unterschiedlich und reichen vom Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) über die UN-Kinderrechtskonvention bis hin zur gemeinsamen Aufgabe von Bund und Ländern bei der Bildungsberichterstattung im Rahmen des „Nationalen Bildungsberichts“. Bereits die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages weist in ihrem Schlussbericht (Bundestagsdrucksache 16/7000, S. 380) darauf hin, dass die Zuständigkeit mehrerer Ressorts für die kulturelle Bildung sowohl Vor-, als auch Nachteile mit sich bringe und „Reibungsverluste“ zwischen verschiedenen Ressorts entstehen, wenn „[…] einer nicht immer optimalen Abstimmung zwischen verschiedenen Ressorts […] mitunter mehrere vorhandene Fördermöglichkeiten […] gegenüberstehen“.

Die Förderprogramme und -mittel auf Bundesebene sind vielfältig und vielschichtig und umfassen beispielsweise Programme und Mittel des BKM im Rahmen des Titels 685 10 „Kulturelle Vermittlung“, das Programm „Agenten“ der aus BKM-Mitteln geförderten Kulturstiftung des Bundes sowie verschiedene Aktivitäten des BMFSFJ im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes.

Darüber hinaus soll bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen der Zugang zu kultureller Bildung im Rahmen der Förderinitiative „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des BMBF ermöglicht werden. Mit diesem Programm sollen außerschulische Aktivitäten der kulturellen Bildung gefördert werden. Es arbeitet mit lokalen „Bündnissen für Bildung“. Bündnisse für Bildung sind eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, jedoch ist im Koalitionsvertrag der Bildungsbegriff allgemein gefasst und nicht auf kulturelle Bildung bezogen. Ausdrücklich nimmt der Koalitionsvertrag Bezug auf den Mangel bei den Lese- und Mathematikkompetenzen von Jugendlichen in Deutschland. Damit würden die Jugendlichen Gefahr laufen, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kaum Chancen zu haben. Dennoch ist nicht feststellbar, dass Bildungsbündnisse in diesem Sinne umgesetzt wurden (siehe z. B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/10932).

Der am 22. Juni 2012 veröffentlichte, gemeinsam vom BMBF und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) finanzierte vierte nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2012“ hat erstmalig die kulturelle Bildung zum Schwerpunkt. Der Bericht stellt fest: Kulturelle Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Er unterstreicht die Bedeutung der kulturellen Bildung für die „individuelle Identitätsentwicklung“. Zugleich hebt er die Geltung auch der nonformalen Bildungsangebote (etwa der kulturellen Jugendbildung, der Vereine und der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, siehe Seite 158) gegenüber formalen Angeboten hervor und betrachtet beide Formen gleichberechtigt hinsichtlich der Frage, welche Rolle sie für die kulturelle und musisch-ästhetische Bildung spielen.

Die aufgeführten Aktivitäten der einzelnen Ressorts sollen alle mehr oder weniger dazu beitragen, die kulturelle Bildung zu fördern und zu stärken. Gleichwohl stellt sich die Frage nach dem übergeordneten Ansatz und Ziel dieser einzelnen Bemühungen.

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen37

1

Verfolgt die Bundesregierung im Bereich der kulturellen Bildung eine gesamtstaatliche Strategie, und wenn ja, wie sieht diese aus?

2

Welche Gründe, Notwendigkeiten und Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine gesamtstaatliche Strategie im Bereich der kulturellen Bildung?

3

Welche Ressorts der Bundesregierung sind mit welchen Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung engagiert?

4

Aus welchen Haushalts Titeln der verschiedenen Einzelpläne werden welche Institutionen, Projekte oder Maßnahmen der kulturellen Bildung durch den Bund gefördert?

5

Welche Einrichtungen oder Organisationen werden im Bereich der kulturellen Bildung aus den verschiedenen Ressorts dauerhaft gefördert?

6

Gibt es eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ressorts im Bereich der kulturellen Bildung, und wenn ja, in welcher Weise?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages aus ihrem Schlussbericht, dass durch die Aufteilung der Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich der kulturellen Bildung auf mehrere Ressorts Reibungsverluste entstehen könnten?

8

Welche der im Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/7000) an den Bund gerichteten Handlungsempfehlungen sind bislang umgesetzt worden, welche noch nicht, und warum?

9

Nach welchen Kriterien werden die Institutionen, Projekte und Maßnahmen ausgewählt, die aus dem Haushalt des BKM aus dem Titel 695 10 „Kulturelle Vermittlung“ gefördert werden?

10

Inwiefern gibt es darüber eine Abstimmung mit den für Bildung zuständigen Bundesländern?

11

Welche Projekte und Maßnahmen der kulturellen Bildung werden von der Kulturstiftung des Bundes in welchen Regionen und mit welcher Reichweite gefördert?

12

Welche Institutionen werden mit welchen Beträgen durch Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert?

13

Wieweit stehen Statistiken für die Reichweite von Maßnahmen zur kulturellen Bildung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes zur Verfügung, und wie viele Kinder und Jugendliche werden durch die Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes erreicht?

14

Welche Länder und Regionen werden durch Maßnahmen der kulturellen Bildung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes erreicht?

15

Welche Rolle spielt die Interkultur in den Strategien und Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der kulturellen Bildung, z. B. in den Projekten, die aus dem Haushalt des BKM finanziert werden, oder im Programm „Kultur macht stark“ des BMBF?

16

Welche Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich kultureller Bildung zielen auf interkulturelle Verständigung und interkulturelle Zusammenarbeit ab?

17

Welche Rolle spielt der demografische Wandel in den Strategien und Maßnahmen der Bundesregierung zur kulturellen Bildung?

18

Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung intergenerationelle Aktivitäten oder Projekte der kulturellen Bildung, d. h. Aktivitäten oder Projekte, an denen ältere und jüngere Menschen teilnehmen?

19

Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung kulturelle Bildung für Erwachsene, und wie drückt sich dieser Stellenwert in den Maßnahmen der Bundesregierung aus?

20

Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die gesellschaftliche Inklusion im Bereich der kulturellen Bildung, und wie drückt sich dieser Stellenwert in den Maßnahmen der Bundesregierung aus?

21

Wie fügt sich das Programm „Kultur macht stark“ in ein Gesamtkonzept der Bundesregierung zur Verringerung von Bildungsarmut in Deutschland ein, sofern es ein solches Gesamtkonzept gibt?

22

In welcher Weise wird das Programm „Kultur macht stark“ evaluiert werden, und wird es eine begleitende Forschung dazu geben?

23

An welchen Stellen und inwieweit kann nach Einschätzung der Bundesregierung die kulturelle Bildung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Verringerung von Bildungsarmut oder zur Verringerung des Zusammenhangs zwischen Bildungsstand und sozialer Herkunft beitragen?

24

Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse aus welchen Studien stützt sich die Bundesregierung, wenn sie, wie in der Begründung für das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ zu lesen (siehe u. a. Pressemitteilung des BMBF vom 10. Mai 2012), davon ausgeht, dass kulturelle Bildung hilft, Nachteile von Kindern und Jugendlichen auszugleichen, die mit der sozialen Herkunft, das heißt vor allem mit dem Einkommen und dem Bildungsstand der Eltern zusammenhängen?

25

Wie fügt sich nach Auffassung der Bundesregierung der konzeptionelle Ansatz des Programms „Kultur macht stark“, der auf benachteiligte Kinder und Jugendliche als Zielgruppe abzielt, in ein Konzept eines inklusiven Bildungssystems ein, in dem Kinder und Jugendliche unterschiedlicher sozialer Herkunft gemeinsam lernen?

26

Welche Vorstellung hat die Bundesregierung von einem inklusiven Bildungssystem, und welche wesentlichen (institutionellen) Eigenschaften und Grundelemente sollte dieses insbesondere im Hinblick auf kulturelle Bildung enthalten?

27

Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung kulturelle Bildung zu besseren Mathematik- und Lesekompetenzen beitragen?

28

Kann nach Einschätzung der Bundesregierung durch Lese- und Sprachförderung im Rahmen kultureller Bildung der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Lesekompetenzen, der in Deutschland, den Ergebnissen der PISA-Studien zufolge, im internationalen Vergleich sehr ausgeprägt ist, überwunden werden (bitte begründen)?

29

Wie kann kulturelle Bildung zur besseren Befähigung von Jugendlichen beitragen, Bildungsabschlüsse zu erreichen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt wesentlich bestimmen?

30

Plant die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die kulturelle Bildung fester Bestandteil schulischer Aktivitäten wird, und wenn ja, in welcher Form?

31

Warum soll die von der Bundesregierung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) (Bundestagsdrucksache 17/10956) angestrebte Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern nur den Bereich Förderung von Wissenschaft und Forschung an den Hochschulen umfassen und damit nicht auch die Zusammenarbeit im Bildungsbereich?

32

Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Beschränkung durch das Kooperationsverbot die im nationalen Bildungsbericht 2012 in ihrer Stellungnahme beschriebenen Herausforderungen (Verringerung von Bildungsarmut, stärkere Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Steigerung der Qualität von Bildungsangeboten) meistern?

33

In welcher Weise werden die Angebote und Leistungen der kulturellen Bildung zukünftig in der nationalen Bildungsberichterstattung abgebildet?

34

Wird die Bundesregierung im Falle der Fortschreibung der Bildungsberichterstattung die Ausdifferenzierung nonformaler Bildungsangebote im kulturellen Feld bzw. die Steuerungsstrukturen im Kooperationsfeld Kultur und Schule genauer untersuchen?

35

Welche Forschungsvorhaben sind geplant, um die Leistungen der kulturellen Bildung für die Bildungsprozesse zu belegen?

36

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Bereich Filmbildung vorgesehen?

37

Hält sie diese Maßnahmen für ausreichend, um auch der Bedeutung der Vermittlung des Filmerbes gerecht zu werden?

Berlin, den 30. Januar 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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