Entwicklung des Finanzföderalismus in Deutschland nach den Föderalismuskommissionen I und II
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Katrin Kunert, Harald Koch, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Sabine Stüber, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Verabschiedung der Ergebnisse der Föderalismuskommissionen I und II zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung sowie der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde der (Finanz-)Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland an entscheidenden Stellen neu geregelt. Sowohl zwischen Bund und Ländern als auch zwischen Bund und Kommunen.
Kernelemente dieser Reformen war die Neuregelung der Zuständigkeiten und der damit verbundenen Ausgabenverantwortung der einzelnen föderalen Ebenen. Im Beschlusstext von Bundestag und Bundesrat zur Einsetzung der Föderalismuskommission II heißt es hierzu: „Die Vorschläge sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung zu stärken.“
Seit der Föderalismusreform I dürfen Aufgaben nicht mehr direkt vom Bund auf die Kommunen übertragen werden. Allerdings existieren noch eine Reihe von Aufgaben, die vor der Föderalismusreform I an die Kommunen übertragen wurden. Diese bestehen gemäß Artikel 125a Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) fort. Eine Änderung dieser Gesetze – quantitative und qualitative Ausweitungen hinsichtlich der Aufgabenerfüllung – haben nicht unerhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
a) Durch welche Bundesgesetze – die seit Inkrafttreten der Föderalismuskommission I unter Artikel 125a Absatz 1 GG fallen – werden Aufgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände übertragen?
b) Für die Erfüllung welcher dieser übertragenen Aufgaben erhalten Gemeinden und Gemeindeverbände über die Länder Finanzmittel vom Bund (bitte für jede Aufgabe einzeln angeben)?
c) Gibt es direkte Zahlungen vom Bund (inkl. Sondervermögen) an die Kommunen (vgl. Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts)? Welche gesetzliche Grundlage gibt es hierfür?
d) Wie haben sich die Zahlungen des Bundes für die unter Frage 1b genannten Aufgaben in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für alle Aufgaben einzeln angeben)?
e) Wurden im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode Bundesgesetze oder auf diesen beruhende Verordnungen aufgehoben bzw. sind außer Kraft getreten, die eine Übertragung von Aufgaben an Gemeinden oder Gemeindeverbände vorsehen und die unter Artikel 125a Absatz 1 GG fallen? Wenn ja, welche?
f) Wurden im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode Bundesgesetze oder auf diesen beruhende Verordnungen erlassen, die zu Aufgabenerweiterungen für Gemeinden oder Gemeindeverbände geführt haben bzw. führen und die unter Artikel 125a Absatz 1 GG fallen? Wenn ja, welche?
g) Wurden für die unter Frage 1f genannten Aufgabenerweiterungen Regelungen zur Finanzierung getroffen? Wenn ja, für welche, und in welcher Höhe?
h) Für welche unter Frage 1f genannte Aufgabenerweiterung liegen keine Kostenschätzungen vor?
i) Wurden bzw. sind im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode Bundesgesetze oder auf diesen beruhende Verordnungen aa) verändert, bb) aufgehoben, cc) außer Kraft getreten, die zu einem Auslaufen oder einer Verringerung der Zahlungen des Bundes zur Finanzierung von Mischfinanzierungstatbeständen in zukünftigen Legislaturperioden führen werden? Wenn ja, welche?
a) Welche durch Bund und Länder gemeinsam getragenen Mischfinanzierungstatbeständen existieren derzeit (z. B. Bundesausbildungsförderungsgesetz, Elterngeld), und auf welchen Einzelgesetzen beruhen sie?
b) In welchem Umfang beteiligten sich der Bund an den einzelnen Mischfinanzierungstatbeständen in den letzten zehn Jahren (bitte für jedes Jahr einzeln sowohl die Zahlungen des Bundes als auch die Gesamtaufwendungen für die einzelnen Mischfinanzierungstatbestände angeben)?
c) Wurden im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode Gesetze oder auf diesen beruhende Verordnungen aufgehoben bzw. sind außer Kraft getreten, die zu einem Rückgang der Mischfinanzierungstatbestände geführt haben? Wenn ja, welche?
d) Wurden im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode Änderungen von Gesetzen oder auf diesen beruhende Verordnungen beschlossen, die zu einem Rückgang oder eine Zunahme der Mischfinanzierungstatbestände geführt haben? Wenn ja, welche?
e) Wurden im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode Gesetze oder auf diesen beruhende Verordnungen verändert, aufgehoben bzw. sind außer Kraft getreten, die zu einem Auslaufen oder einer Verringerung der Zahlungen des Bundes zur Finanzierung von Mischfinanzierungstatbeständen in zukünftigen Legislaturperioden führen werden? Wenn ja, welche?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Mittel des Bundes für Aufgaben der Kommunen von den Bundesländern zweckentfremdet verwendet wurden?