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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Staatliche Prämien für V-Leute und die Anzeige- und Steuerpflicht

Angaben zu Zahlungs- bzw. Einkommensarten für V-Leute, Auszahlungsmodalitäten, Einkommensteuer- und Sozialversicherungspflicht, eventuelle Anrechnung auf Arbeitslosengeld I und II, Sacherstattungen und sonstige Ausgaben<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.02.2013

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1225531. 01. 2013

Staatliche Prämien für V-Leute und die Anzeige- und Steuerpflicht

der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das V-Leute-System der Nachrichtendienste und Polizeien des Bundes und der Länder wirft nicht nur sicherheitspolitische, sondern durchaus auch haushälterische und steuerrechtliche Fragen auf.

Die Sicherheitsbehörden machen sich mit diesem V-Leute-System direkt Dienstleistungen – Informationsbeschaffung – von „Szenemitgliedern“, auch Straftätern, Kriminellen und Rechtsextremisten nutzbar; da das gegen Entgelt, also für sogenannte Prämien geschieht, fließen nicht nur staatliche Gelder in unbekannter Höhe in den jeweiligen „Phänomenbereich“, sondern es stellt sich auch die Frage, wer für diese Prämien steuerpflichtig ist, wie diese Pflicht wahrgenommen werden und wie mit rechtlichen Vorschriften, wie der Anzeigenpflicht gegenüber Sozialbehörden oder der Bundesagentur für Arbeit, verfahren wird. Da bisher dieser Bereich durchgängig der Geheimhaltung unterliegt, ist der Verdacht durchaus berechtigt, dass die Sicherheitsbehörden nicht nur im Einzelfall möglicherweise Beihilfe zu Steuer- und Sozialleistungsbetrug leisten.

Einen Einblick in die offizielle Darstellung dieser Zusammenarbeit erlaubte im Jahr 2006 die damalige Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, B. H. Ihren Ausführungen zufolge müssen die Informanten von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst lediglich 10 Prozent ihrer Prämien an den Fiskus abführen (www.focus.de/finanzen/steuern/geheimdienst-vorteil_aid_ 22326.html). Zum Vergleich: Der Spitzensteuersatz lag damals bei 42 Prozent, der Eingangssteuersatz bei 15 Prozent. Ob diese Bezugsgrößen aussagekräftig sind, könnte nur eine konkrete Aussage über die Zahlungsmodalitäten der Sicherheitsbehörden klären.

Die V-Personen erhalten ihre Prämien netto, 10 Prozent ziehen die Behörden selber ab, und zwar, wie die Staatssekretärin weiter erklärt, im Rahmen der Einkommensteuererhebung, die dann von den Bundesbehörden an die Finanzkassen der Länder abgeführt wird (ebenda). Dann erfolgt „die Aufteilung des Betrags (…) entsprechend dem prozentualen Anteil der jeweiligen Landesbevölkerung an der Gesamtbevölkerung Deutschlands nach dem aktuellen Jahrbuch des Statistischen Bundesamtes“.

Unklar bei diesem Verfahren ist, ob Arbeitslosengeld-, Sozial- und Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger ihre Nettoprämien als Verdienste angeben oder angeben müssen bzw. auf wessen Anweisung sie das unterlassen. Unklar ist darüber hinaus, wie mit Zusatzleistungen der Sicherheitsbehörden für die Kooperateure umgegangen wird oder umgegangen werden soll und was mit den Kosten für Telefon und Fahrten, für Verköstigung und andere Ausgaben für Treffs und sonstige Beschaffungsaktivitäten geschieht.

Unklar ist schließlich aber auch, ob dies die einzige Form der Zahlung beziehungsweise der Versteuerung ist. So hat zum Beispiel Wolfgang Frenz, ehemals für das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen V-Mann in der NPD-Spitze und einer derjenigen V-Leute, die das letzte NPD-Verbot zu Fall gebracht haben, behauptet, korrekt wie er sei, habe er die Einnahmen vom Verfassungsschutz auch ordentlich in den Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt angegeben, ebenso wie seine Spenden aus den Prämien für die NPD (22. Dezember 2011, WAZ).

Die Zahlungen von Prämien an V-Leute – nicht nur im Bereich Rechtsextremismus – dürften in Bund und Ländern pro Jahr in die Millionen Euro gehen, alle anderen Zulagen wie Telefon, Computer, Autos oder „Dienstfahrten“ und anderes, deren Kosten ganz oder teilweise von den Diensten übernommen sind, dabei noch nicht mitgerechnet.

Bundesregierung und Sicherheitsbehörden tun bisher alles, um das Ausmaß der direkten finanziellen Zuwendungen unurchschaubar zu machen, und lassen der öffentlichen Spekulation über den Umfang der Prämienzahlungen freien Lauf, wie zum Beispiel im Falle des Spitzenverdieners T. B. aus Thüringen, der immerhin in sieben Jahren Tätigkeit 200 000 DM erhalten haben soll (www.mdr. de/thueringen/zwickauer-trio484.html).

Sie tun damit aber auch alles, um die politischen, moralischen und möglicherweise eben auch juristischen Folgekosten zu verschleiern.

Sie leisten bisher keinerlei Beitrag zur Aufklärung der Frage, in welchem Umfang und welcher Qualität durch das V-Leute-System Nazigruppen regelrecht am Tropf staatlicher Zuwendungen hingen und hängen, ob manche Gruppen überhaupt hätten wirkungsvoll über längere Zeit arbeiten können und wie tief die Sicherheitsbehörden und einzelne Beamtinnen und Beamte in dieses halb- und extralegale Zuwendungssystem verstrickt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Zahlungs- beziehungsweise Einkommensarten werden von den deutschen Sicherheitsbehörden (einschließlich Zollkriminalamt) für V-Leute generell praktiziert, und welche setzt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in welchem quantitativen Verhältnis ein (Prämien, Honorare, Erfolgshonorare, andere Einkommensarten – bitte diese verschiedenen Kategorien bei den folgenden Fragen beachten und aufführen, soweit es möglich ist)?

2

Wie haben sich die für Prämien für V-Leute eingesetzten Haushaltsmittel im Etat des BfV seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Jahren auflisten und für den Bereich Rechtsextremismus jeweils gesondert ausweisen)?

3

Entspricht die in der Vorbemerkung vom Bundesministerium der Finanzen für das Jahr 2006 beschriebene Praxis noch der heutigen, wonach 10 Prozent Steuern durch das BfV selbst abgeführt werden, so dass die V-Leute von Steuerabgaben befreit wären?

Wenn ja, ist diese Regelung allgemeingültig?

Wenn nein, welche weiteren Regelungen gibt es für die Prämie nzahlung?

4

Werden die Prämien in bar oder per Überweisung bezahlt?

5

In welcher Form werden die Prämie nzahlungen quittiert, und auf welche Weise werden die Ausgaben der Quellenführerinnen und -führer kontrolliert?

6

Wann werden die V-Leute nach welchen Vorschriften auf den Umgang mit den gezahlten Prämien gegenüber Steuer- und anderen Behörden, vor denen eine Anzeigepflicht besteht, hingewiesen, und welches Verhalten wird ihnen vorgeschrieben bzw. empfohlen?

7

Wurden und werden V-Leute, die Arbeitslosengeld oder Leistungen nach Hartz IV beantragen oder erhalten, aufgefordert, ihre Einkünfte aus der V- Leute-Tätigkeit zu verschweigen?

Wenn ja, in welchen Vorschriften ist das wie konkret geregelt?

8

Sind entsprechende Erklärungen Teil der schriftlichen Verpflichtungserklärung der V-Leute?

9

Wie kontrolliert/kontrollieren das BfV oder einzelne V-Leute-Führer die Einhaltung der vorgeschriebenen und vereinbarten Verhaltensweisen durch die V-Leute, und erheben das BfV bzw. der einzelne V-Leute-Führer dazu auch eigene Informationen bei den Steuer- oder Sozialbehörden?

10

In welchem finanziellen Umfang wurden V-Leuten seit dem Jahr 2000 technische Geräte und Instrumente oder anderes auf Amtskosten zur Verfügung gestellt, und zwar

a) Telefone/Handys/Smartphones usw.,

b) Computer/Laptops/Tablets usw.,

c) Fahrzeuge (hier bitte auch Reparaturkosten, Zahlungen für Straf- und Ordnungsgelder aufführen) und

d) Wohnungen/Büros

(bitte pro Jahr auflisten und nach Anschaffungs- und laufenden Kosten unterscheiden)?

11

Welche sonstigen Ausgaben werden den V-Leuten erstattet, und in welcher Höhe sind solche Kosten seit dem Jahr 2000 angefallen (bitte pro Jahr auflisten)?

Berlin, den 31. Januar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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