BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entschädigung für entführte und zwangsgermanisierte Kinder

Entführung und "Eindeutschung" von Kindern aus besetzten Gebieten als "Kriegsschicksal" oder rassistisch motiviertes NS-Unrecht, Entschädigungsmöglichkeiten und bisherige juristische Verfahren, Konsequenzen aus der Ablehnung eines Petitionsantrags, Förderung von Forschung und Aufarbeitung<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.02.2013

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1226804. 02. 2013

Entschädigung für entführte und zwangsgermanisierte Kinder

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jens Petermann, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zu den zahlreichen Verbrechen, die von den faschistischen Machthabern während des „Dritten Reiches“ begangen wurden, gehörte die systematische Verschleppung von Kindern, denen „arische“ Merkmale zugeschrieben worden waren. Aus den besetzten Gebieten wurden solche Kinder ins Reichsgebiet verbracht, um „eingedeutscht“ bzw. „rückgedeutscht“ zu werden. Betroffen waren sowohl Kinder aus Waisenheimen, Kinder ermordeter Partisanen als auch Kinder, die unter Androhung von Gewalt ihren Eltern weggenommen wurden. Praktiziert wurde diese Politik vor allem in Polen.

Einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zufolge (Fachbereich WD1 – Geschichte, Zeitgeschichte und Politik) kann eine exakte Zahl betroffener Kinder nicht genannt werden, weil die Forschungen hierzu lückenhaft sind. Der Internationale Suchdienst des Roten Kreuzes gehe von 12 300 bis 20 000 betroffenen polnischen Kindern aus, außerdem je einigen Hundert aus der Tschechoslowakei und Slowenien sowie einigen aus Rumänien. Berichte über Kinderraub gibt es auch aus Norwegen und Belgien.

Die betroffenen Kinder wurden entweder in Kinderheime, beispielsweise unter Aufsicht des „Lebensborns“, verbracht oder deutschen Pflegeeltern übergeben.

Die älteren unter den betroffenen Kindern – die Zahl ist auch hier nicht bekannt – mussten gegen Ende des Krieges Kriegsdienst im Rahmen des Volkssturms oder der Wehrmacht leisten, einige gerieten dabei in Kriegsgefangenschaft.

Augenzeugen und Betroffene berichten über Misshandlungen, die sie im Zuge ihrer Zwangsgermanisierung erlitten haben: „die Erzieher waren Reichsdeutsche und sollten aus uns hitlertreue Volksgenossen machen. Wenn wir etwa nicht wussten, wann der Geburtstag von Adolf Hitler ist, sind wir so lange unters Wasser getaucht worden, bis wir es kapiert hatten“ äußerte ein Betroffener in einem Interview in der Tageszeitung „junge Welt“ vom 13. März 2012.

Das traurige Schicksal dieser entführten Kinder war mit der Befreiung vom Faschismus am 8. Mai 1945 nicht vorbei: Längst nicht allen gelang es, in ihre Heimat bzw. zu ihren Eltern zurückzukommen, soweit die Eltern nicht ohnehin von den Nazis ermordet worden waren. Je nachdem, in welchem Lebensalter die Kinder entführt worden waren, hatten sie keine Erinnerung an ihre Heimat oder es war ihnen aufgrund der Kriegsereignisse und der politischen Entwicklung nicht mehr möglich, zurückzureisen oder Verwandte ausfindig zu machen. Eine Untersuchung über das Langzeitschicksal dieser NS-Opfergruppe steht noch aus. Die Schätzungen über den Anteil der zurückgekehrten Kinder in Polen schwanken zwischen 15 und 70 Prozent. Einige der Kinder wurden von Pflegefamilien in den USA oder Israel aufgenommen und haben zum Teil erst in den vergangenen Jahren erfahren, dass sie ihren biologischen Eltern geraubt bzw. diese von den Nazis ermordet worden waren.

Es fehlen zudem Untersuchungen über die gesundheitlichen, insbesondere psychischen, Folgeschäden und Traumata durch die Entführungen.

Die Petition eines Betroffenen, der Entschädigung forderte, wurde Ende 2012 gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt (Pet 2-17-08-250-021246). Im Rahmen des Petitionsverfahrens hatte das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben vom 15. Juni 2011, das den Fragestellern vorliegt, sein Schicksal als „allgemeines Kriegsfolgenschicksal“ bezeichnet. Aus Sicht der Fragesteller liegt hierin eine Verharmlosung: Die historische Forschung hat deutlich ergeben, dass die Entführung der Kinder kein bloßes „Kriegsschicksal“ war, sondern typisches, rassistisch motiviertes NS-Unrecht.

Dennoch sind die Betroffenen bis heute nicht als NS-Opfer anerkannt. Die Tatsache, dass Anträge nach dem Bundesentschädigungsgesetz nicht mehr gestellt werden können, erweist sich auch gegenüber diesen NS-Opfern als äußerst unbefriedigend. Auch politisch hat die Bundesregierung bisher nicht erkennen lassen, dass sie diese Menschen als Opfer der Nazis betrachtet. Aus Sicht der Fragesteller ist es überfällig, zum einen die Erforschung dieses Teils der NS-Geschichte voranzubringen, zum anderen den Opfern Entschädigungen zu gewähren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Entführung von Kindern aus den besetzten Gebieten zum Zwecke ihrer „Eindeutschung“ als Ausdruck der rassistischen Volkstumspolitik der Nazis zu betrachten ist (bitte begründen)?

2

Wie stellt sich die Bundesregierung zu Forderungen nach einer Entschädigung für diese Gruppe von NS-Opfern, und inwiefern will sie diesbezüglich aktiv werden (bitte begründen)?

3

Warum hat das Bundesministerium der Finanzen im erwähnten Petitionsverfahren das Schicksal des Petenten, der als Kind seinen Eltern weggenommen, von Nazi-Erziehungspersonal misshandelt und schließlich sogar als Volkssturmrekrut verpflichtet und in sowjetische Kriegsgefangenschaft geraten war, als „Kriegsfolge“ bezeichnet?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen oder stimmt sie den Fragestellern zu, dass es sich hier weniger um ein unmittelbar im Zusammenhang mit militärischen Erwägungen stehendes „Kriegsschicksal“ gehandelt hat, sondern vielmehr um ein typisches NS-Unrecht (bitte begründen)?

5

Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus der Ablehnung des Petitionsantrags ziehen?

6

Inwiefern sieht sie angesichts der bisher fehlenden Entschädigungsmöglichkeiten für die aus Sicht der Fragesteller rassistisch motivierte Kindesentführung sowie daraus resultierender weiterer möglicher Folgen (z. B. Kriegsgefangenschaft) eine Veranlassung, das Bundesentschädigungsgesetz wieder zu öffnen oder neue rechtliche Entschädigungsmöglichkeiten einzuführen?

7

Welche Bemühungen aus der Wissenschaft, von Betroffenenverbänden oder von Nichtregierungsorganisationen, die Forschungslücken in diesem Bereich zu schließen, wurden bislang von der Bundesregierung gefördert, und welche Bemühungen werden gegenwärtig gefördert?

8

Welche künftigen Initiativen will die Bundesregierung entfalten, um zur historischen und politischen Aufarbeitung dieses Aspektes der NS-Herrschaft beizutragen (soweit möglich bitte konkrete Projekte, Forschungsbereiche bzw. Fragestellungen sowie Kosten benennen)?

9

Inwiefern hat es in der Vergangenheit juristische Schritte von Betroffenen im Sinne der Vorbemerkung gegen die Bundesrepublik Deutschland oder einzelne deutsche Behörden (bitte benennen) gegeben (bitte soweit möglich Gegenstand der Anträge oder Klagen, Ort der juristischen Auseinandersetzung und Verlauf des Verfahrens angeben)?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es bislang selbst für diejenigen Opfer der Verschleppungen, die als Volkssturm oder Wehrmachtsangehörige in Kriegsgefangenschaft geraten waren, keine Entschädigungsmöglichkeiten etwa nach dem Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener gegeben hat, wenn die Betroffenen – aus äußerst verständlichen Gründen – nach Beendigung des Krieges nicht in Deutschland geblieben, sondern in ihre befreiten Heimatländer zurück oder in die Emigration gegangen sind (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 4. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen