Priorisierung von Vorhaben im Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem Investitionsrahmenplan (IRP) 2006 bis 2010 hat die Bundesregierung eine Priorisierung von Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans vorgenommen. Dabei ist aber nicht deutlich geworden, nach welchen Kriterien diese Priorisierung erfolgte, da sich z. B. auch Projekte des Weiteren Bedarfs im Investitionsrahmenplan befinden.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Projektaufnahme und ihre Dotierung im Vorschlag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfolgten nach folgenden Grundsätzen:
- Die Fortführung und Fertigstellung im Bau befindlicher Vorhaben haben Vorrang vor Neubeginnen.
- Entscheidend für die Aufnahme von Neubeginnen sind
- die Bedeutung für die Umsetzung der investitionspolitischen Schwerpunkte, insbesondere die Konzentration der Investitionen auf die Wachstumskerne, ihre Verbindung miteinander sowie die Anbindung ihrer Einzugsgebiete des städtischen und ländlichen Raums,
- die Funktion für die Verkehrswirksamkeit bzw. Leistungsfähigkeit des Projektes im Netz durch Lücken- bzw. Netzschlüsse und die Beseitigung von Engpässen hoch belasteter Verkehrsknoten und Strecken,
- die Bedeutung für die Vernetzung der Konsum- und Produktionszentren mit den nationalen und internationalen Export- und Logistikdrehscheiben durch leistungsgerechte Hinterlandanbindungen und seewärtige Zufahrten deutscher Seehäfen, die Anbindung und Verknüpfung der zentralen Flughäfen und den Ausbau der Transitverbindungen im Rahmen der erweiterten Europäischen Union,
- der Planungsstand bzw. bestehendes Baurecht der Projekte.
Fragen und Antworten17
Wie erklärt sich die Differenz von 7,2 Mrd. Euro zwischen der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 vom 6. Juli 2006, die für den Zeitraum 2006 bis 2010 insgesamt 22,7 Mrd. Euro Investitionsmittel für die Bundesfernstraßen ausweist und den 29,9 Mrd. Euro, die der IRP in der Tabelle auf S. 6 als Planungsrahmen für Bundesfernstraßen im Zeitraum 2006 bis 2010 (Finanzplanung des Bundeshaushalts und Erhaltung der Bestandsnetze) ausweist?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Finanzplanung des Bundeshaushalts 2006 bis 2010 für die Schienenwege des Bundes, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserstraßen schließt die Investitionsmittel für die Erhaltung der Bestandsnetze in diesem Zeitraum ein (Investitionsrahmenplan (IRP) von 2006 bis 2010, S. 6, Tabelle Planungsrahmen).
Bei Berücksichtigung der Fußnoten 2, 3 und 4 der Tabelle ergeben sich die Investitionsbeträge der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung.
Wie erklärt sich die Differenz von 11,8 Mrd. Euro zwischen der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 vom 6. Juli 2006, die für den Zeitraum 2006 bis 2010 insgesamt 17,3 Mrd. Euro Investitionsmittel für Investitionen in Eisenbahnen des Bundes ausweist und den 29,1 Mrd. Euro, die der IRP in der Tabelle auf S. 6 als Planungsrahmen für Bundesschienenwege im Zeitraum 2006 bis 2010 (Finanzplanung des Bundeshaushalts und Erhaltung der Bestandsnetze) ausweist?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Finanzplanung des Bundeshaushalts 2006 bis 2010 für die Schienenwege des Bundes, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserstraßen schließt die Investitionsmittel für die Erhaltung der Bestandsnetze in diesem Zeitraum ein (Investitionsrahmenplan (IRP) von 2006 bis 2010, S. 6, Tabelle Planungsrahmen).
Bei Berücksichtigung der Fußnoten 2, 3 und 4 der Tabelle ergeben sich die Investitionsbeträge der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung.
Wie erklärt sich die Differenz von 1,5 Mrd. Euro zwischen der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 vom 6. Juli 2006, die für den Zeitraum 2006 bis 2010 insgesamt 3,9 Mrd. Euro Investitionsmittel für Bundeswasserstraßen ausweist und den 5,4 Mrd. Euro, die der IRP in der Tabelle auf S. 6 als Planungsrahmen für Bundeswasserstraßen im Zeitraum 2006 bis 2010 (Finanzplanung des Bundeshaushalts und Erhaltung der Bestandsnetze) ausweist?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Finanzplanung des Bundeshaushalts 2006 bis 2010 für die Schienenwege des Bundes, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserstraßen schließt die Investitionsmittel für die Erhaltung der Bestandsnetze in diesem Zeitraum ein (Investitionsrahmenplan (IRP) von 2006 bis 2010, S. 6, Tabelle Planungsrahmen).
Bei Berücksichtigung der Fußnoten 2, 3 und 4 der Tabelle ergeben sich die Investitionsbeträge der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung.
Gibt es eine vom Finanzminister zugesagte Aufstockung der mittelfristigen Finanzplanung für Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen, die über die Zahlen des 6. Juli 2006 hinausgeht? Wenn ja, in welcher Höhe?
Am 9. November 2006 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, die Verkehrsinvestitionen des Bundes im Bundeshaushalt 2007 um 180 Mio. Euro zu erhöhen. Für eine Aufstockung der mittelfristigen Finanzplanung gibt es keine Zusage des Bundesministers der Finanzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Wie hoch ist der Anteil der angekündigten 75 Mrd. Euro Investitionen in Bundesverkehrswege, der erst nach 2010 finanzwirksam wird?
Die im IRP enthaltenen prioritären Maßnahmen umfassen Erhaltungsinvestitionen in Höhe von 25,1 Mrd. Euro für den Zeitraum 2006 bis 2010 und den Investitionsbedarf von 50,1 Mrd. Euro für Neu- und Ausbaumaßnahmen. Alle diese Maßnahmen werden in diesem Zeitraum abgeschlossen, weitergeführt oder begonnen. Der IRP schließt angesichts der Tatsache, dass es sich bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben häufig um sehr umfangreiche und investitionsintensive Einzelvorhaben handelt, den Investitionsbedarf von laufenden und begonnenen Projekten auch über das Jahr 2010 hinaus ein. Gemessen an der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung werden nach 2010 rechnerisch rund 36 Mrd. Euro finanzwirksam.
Die Projektlisten des IRP ermöglichen somit die erforderliche Disponibilität, die angesichts der Dynamik bei der Planung und Realisierung von Infrastrukturprojekten erforderlich ist.
Welche Erhaltungs- bzw. Bestandsnetzinvestitionen sollen für die Bundesfernstraßen, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen in den Jahren 2006 bis 2010 aufgeschlüsselt nach Jahren zur Verfügung gestellt werden?
Der IRP sieht keine Aufschlüsselung nach Jahren vor.
Stimmt die Bundesregierung zu, dass laut Bundesverkehrswegeplan für den Erhalt der Bundesfernstraßen einschließlich Erhaltungsanteilen im Zusammenhang mit Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen ab 2005 jährlich 2,5 Mrd. Euro veranschlagt waren, die sogar noch weiter ansteigen sollten?
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 (BVWP) sieht im Zeitraum 2001 bis 2015 rund 34,4 Mrd. Euro für die Erhaltung der Bundesfernstraßen vor (Kapitel 6.2.4). Demzufolge sollen bis 2012 die Erhaltungsmittel von jährlich 1,7 Mrd. Euro auf rund 2,6 Mrd. Euro ansteigen und sich danach auf einem Niveau von jährlich 2,3 Mrd. Euro konsolidieren. Der BVWP und der IRP sehen keine Aufteilung der Investitionsmittel nach Jahren vor.
Wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass im IRP in 2009/2010 lediglich 2,1 Mrd. Euro für Erhaltungsinvestitionen an Bundesfernstraßen einschließlich Erhaltungsanteilen im Zusammenhang mit Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen zur Verfügung stehen sollen?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das im IRP für 2009/2010 genannte Volumen von 2,1 Mrd. Euro wird nach Durcharbeitung der Projektstruktur (Aus- und Neubau, Erhaltung, kombinierte Maßnahmen) mit der endgültigen Fassung des IRP auf 2,3 Mrd. Euro angehoben. Dies bedeutet gegenüber dem Haushaltsentwurf 2007 vom 9. Juli 2006 eine Steigerung um rund 300 Mio. Euro.
Stimmt die Bundesregierung zu, dass diese 2,1 Mrd. Euro gegenüber dem Haushaltsentwurf 2007 lediglich eine Steigerung um 100 Mio. Euro bedeuten?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das im IRP für 2009/2010 genannte Volumen von 2,1 Mrd. Euro wird nach Durcharbeitung der Projektstruktur (Aus- und Neubau, Erhaltung, kombinierte Maßnahmen) mit der endgültigen Fassung des IRP auf 2,3 Mrd. Euro angehoben. Dies bedeutet gegenüber dem Haushaltsentwurf 2007 vom 9. Juli 2006 eine Steigerung um rund 300 Mio. Euro.
Nach welchen Kriterien und in welcher Wichtung wurden Projekte für den Investitionsrahmenplan ausgewählt?
Die Auswahl der Schienenprojekte erfolgte ausschließlich aus Projekten des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege. Der Schwerpunkt wurde auf die zügige Fertigstellung bereits laufender Maßnahmen sowie auf Maßnahmen mit weit fortgeschrittenem Planungsstand gelegt. Neue Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege konnten nur bei unabdingbarer Notwendigkeit in den IRP aufgenommen werden.
Die Aufnahme von Bundesfernstraßenprojekten in den IRP basierte auf folgenden Grundsätzen:
- Die Fortführung und Fertigstellung im Bau befindlicher Vorhaben haben Vorrang vor Neubeginnen.
- Bei Neubeginnen müssen die Projekte für die Umsetzung der investitionspolitischen Schwerpunkte wie Konzentration der Investitionen auf die Wachstumskerne, ihre Verbindung miteinander sowie die Anbindung ihrer Einzugsgebiete des städtischen und ländlichen Raums bedeutsam sein.
- Nur Auswahl von Projekten des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen (bis auf 4 Ausnahmen; siehe Antwort zu Fragen 15 bis 17).
- Weit fortgeschrittene Planungsstände bzw. bestehendes Baurecht sind zu berücksichtigen.
Die Projektliste des IRP zu den Bundeswasserstraßen orientiert sich am Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2003 und enthält vornehmlich Projekte, die ohnehin erforderliche Ersatzinvestitionen mit Erweiterungsanteilen kombinieren. Darüber hinaus sind einige wenige reine Ausbaumaßnahmen enthalten.
Welche Projekte mit welchem Finanzrahmen ohne bisher rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss sind in den IRP aufgenommen worden?
Die im IRP enthaltenen Schienenprojekte, für die nach dem vorliegenden Erkenntnisstand bisher keine Abschnitte rechtskräftig planfestgestellt wurden, sind in Anlage 1 aufgeführt.
In Anlage 2 sind die nach dem vorliegenden Erkenntnisstand im IRP enthaltenen Bundesfernstraßenprojekte ohne rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss genannt.
Bei den Bundeswasserstraßen liegt bei fast allen der als neue Vorhaben gekennzeichneten Maßnahmen noch kein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Planungen und Planfeststellungsverfahren sind dabei unterschiedlich weit fortgeschritten. Das Volumen der in der Projektliste als neue Vorhaben gekennzeichneten Maßnahmen an Bundeswasserstraßen beträgt rund 1,6 Mrd. Euro und schließt den Investitionsbedarf über das Jahr 2010 hinaus mit ein.
Welche Projekte mit welchem Finanzrahmen mit rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss sind nicht in den IRP aufgenommen worden?
Es wird auf die Eingangsbemerkung in der Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Die in Anlage 3 genannten Schienenprojekte, für die mindestens ein Abschnitt rechtskräftig planfestgestellt ist, und die in Anlage 4 genannten Bundesfernstraßenprojekte mit einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss sind nicht im IRP enthalten.
Bei den Bundeswasserstraßen gibt es keine Projekte mit rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss, die nicht in den IRP aufgenommen wurden.
Welche durchschnittliche Verkehrsbelastung und welcher Schwerlastanteil sind für die einzelnen Straßenbauvorhaben des Investitionsrahmenplans prognostiziert, dargestellt nach Projekten pro Bundesland?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Diese Aufstellung ist für insgesamt rund 2 500 Bedarfsplanprojekte im vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich. Das BMVBS lässt derzeit das Projektinformationssystem PRINS des BVWP auf den Stand der Bedarfsplangesetze aktualisieren. Das Ergebnis wird im Jahr 2007 erwartet und wird für jedes im BVWP bewertete Projekt die prognostizierten Verkehrsstärken beinhalten.
Welche durchschnittliche Verkehrsbelastung und welcher Schwerlastanteil sind für die einzelnen Straßenbauvorhaben des Vordringlichen Bedarfs des Fünften Fernstraßenausbauänderungsgesetzes prognostiziert, die nicht im Investitionsrahmenplan aufgenommen wurden, dargestellt nach Projekten pro Bundesland?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Diese Aufstellung ist für insgesamt rund 2 500 Bedarfsplanprojekte im vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich. Das BMVBS lässt derzeit das Projektinformationssystem PRINS des BVWP auf den Stand der Bedarfsplangesetze aktualisieren. Das Ergebnis wird im Jahr 2007 erwartet und wird für jedes im BVWP bewertete Projekt die prognostizierten Verkehrsstärken beinhalten.
Welche Projekte des Weiteren Bedarfs (mit Planungsrecht) des Fünften Fernstraßenausbauänderungsgesetzes wurden in den Investitionsrahmenplan aufgenommen, und warum?
Die Fragen 15 bis 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Bei den Aus- und Neubauprojekten der Schiene wurden ausschließlich Projekte des Vordringlichen Bedarfs in den IRP aufgenommen.
Im Bereich der Bundesfernstraßen wurden folgende zwei Projekte des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (neben insgesamt rund 1 000 Projekten des Vordringlichen Bedarfs) in den IRP aufgenommen:
- Vierstreifiger Ausbau der Bundesstraße 33 Gengenbach–Elgersweiler Bedingt durch die außergewöhnliche Häufung von Unfällen mit tödlichem Ausgang in diesem Teilabschnitt der Bundesstraße 33 ist aus Verkehrssicherheitsgründen ein vierstreifiger Ausbau dringend erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren hierfür läuft seit Mitte Oktober 2006.
- Bundesstraße 96 Westtangente Bautzen Zur kompletten Entlastung der Stadt vom Fernverkehr sind die – bereits realisierte – Maßnahme Bundesstraße 156, Stadtaußenring Bautzen, und die Westtangente erforderlich. Erst mit der Verwirklichung dieser Tangente, für die seit Juli 2005 ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird auch der Verkehrswert der schon realisierten Maßnahme zum Tragen kommen.
Des Weiteren wurden folgende zwei Bundesfernstraßenprojekte des Weiteren Bedarfs in den IRP aufgenommen:
- Bundesstraße 257 Ortsumgehung Altenahr, 2. Bauabschnitt Die Maßnahme ist inzwischen bereits im Bau, weil die notwendige Sanierung einer abgängigen Stützwand der bisherigen Straße allein nicht wirtschaftlich gewesen wäre.
- Sechsstreifiger Ausbau der Autobahn 61, Autobahndreieck Nahetal–Anschlussstelle Rheinböllen Zwei Großbrücken haben erhebliche Schäden und müssen erneuert werden. Es ist nicht wirtschaftlich, diese wieder vierstreifig herzustellen. Deshalb wurde dem Land in Aussicht gestellt, diese Maßnahme nach Vorlage von begründenden Unterlagen gemäß § 6 FStrAbG als sechsstreifige Lösung in den Straßenbauplan einzustellen.
Wie deckt sich die Tatsache, dass es Projekte des Weiteren Bedarfs (mit Planungsrecht) im IRP gibt, mit der Aussage im IRP (S. 18), dass es sich bei den Aus- und Neubauprojekten „ausschließlich [um] Projekte des Vordringlichen Bedarfs der Schienen- und Bundesfernstraßenausbaugesetze …“ handelt?
Die Fragen 15 bis 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Bei den Aus- und Neubauprojekten der Schiene wurden ausschließlich Projekte des Vordringlichen Bedarfs in den IRP aufgenommen.
Im Bereich der Bundesfernstraßen wurden folgende zwei Projekte des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (neben insgesamt rund 1 000 Projekten des Vordringlichen Bedarfs) in den IRP aufgenommen:
- Vierstreifiger Ausbau der Bundesstraße 33 Gengenbach–Elgersweiler Bedingt durch die außergewöhnliche Häufung von Unfällen mit tödlichem Ausgang in diesem Teilabschnitt der Bundesstraße 33 ist aus Verkehrssicherheitsgründen ein vierstreifiger Ausbau dringend erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren hierfür läuft seit Mitte Oktober 2006.
- Bundesstraße 96 Westtangente Bautzen Zur kompletten Entlastung der Stadt vom Fernverkehr sind die – bereits realisierte – Maßnahme Bundesstraße 156, Stadtaußenring Bautzen, und die Westtangente erforderlich. Erst mit der Verwirklichung dieser Tangente, für die seit Juli 2005 ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird auch der Verkehrswert der schon realisierten Maßnahme zum Tragen kommen.
Des Weiteren wurden folgende zwei Bundesfernstraßenprojekte des Weiteren Bedarfs in den IRP aufgenommen:
- Bundesstraße 257 Ortsumgehung Altenahr, 2. Bauabschnitt Die Maßnahme ist inzwischen bereits im Bau, weil die notwendige Sanierung einer abgängigen Stützwand der bisherigen Straße allein nicht wirtschaftlich gewesen wäre.
- Sechsstreifiger Ausbau der Autobahn 61, Autobahndreieck Nahetal–Anschlussstelle Rheinböllen Zwei Großbrücken haben erhebliche Schäden und müssen erneuert werden. Es ist nicht wirtschaftlich, diese wieder vierstreifig herzustellen. Deshalb wurde dem Land in Aussicht gestellt, diese Maßnahme nach Vorlage von begründenden Unterlagen gemäß § 6 FStrAbG als sechsstreifige Lösung in den Straßenbauplan einzustellen.
Warum wurden diese Projekte vorgezogen, obwohl zahlreiche Projekte des Vordringlichen Bedarfs nicht in den IRP aufgenommen wurden?
Die Fragen 15 bis 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Bei den Aus- und Neubauprojekten der Schiene wurden ausschließlich Projekte des Vordringlichen Bedarfs in den IRP aufgenommen.
Im Bereich der Bundesfernstraßen wurden folgende zwei Projekte des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (neben insgesamt rund 1 000 Projekten des Vordringlichen Bedarfs) in den IRP aufgenommen:
- Vierstreifiger Ausbau der Bundesstraße 33 Gengenbach–Elgersweiler Bedingt durch die außergewöhnliche Häufung von Unfällen mit tödlichem Ausgang in diesem Teilabschnitt der Bundesstraße 33 ist aus Verkehrssicherheitsgründen ein vierstreifiger Ausbau dringend erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren hierfür läuft seit Mitte Oktober 2006.
- Bundesstraße 96 Westtangente Bautzen Zur kompletten Entlastung der Stadt vom Fernverkehr sind die – bereits realisierte – Maßnahme Bundesstraße 156, Stadtaußenring Bautzen, und die Westtangente erforderlich. Erst mit der Verwirklichung dieser Tangente, für die seit Juli 2005 ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird auch der Verkehrswert der schon realisierten Maßnahme zum Tragen kommen.
Des Weiteren wurden folgende zwei Bundesfernstraßenprojekte des Weiteren Bedarfs in den IRP aufgenommen:
- Bundesstraße 257 Ortsumgehung Altenahr, 2. Bauabschnitt Die Maßnahme ist inzwischen bereits im Bau, weil die notwendige Sanierung einer abgängigen Stützwand der bisherigen Straße allein nicht wirtschaftlich gewesen wäre.
- Sechsstreifiger Ausbau der Autobahn 61, Autobahndreieck Nahetal–Anschlussstelle Rheinböllen Zwei Großbrücken haben erhebliche Schäden und müssen erneuert werden. Es ist nicht wirtschaftlich, diese wieder vierstreifig herzustellen. Deshalb wurde dem Land in Aussicht gestellt, diese Maßnahme nach Vorlage von begründenden Unterlagen gemäß § 6 FStrAbG als sechsstreifige Lösung in den Straßenbauplan einzustellen.