Engagement der Bundesregierung im internationalen Flüchtlingsschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Petra Pau, Frank Tempel, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nur ein Bruchteil der Menschen, die sich weltweit auf der Flucht befinden, versucht in den Industrienationen Schutz zu erhalten. Die allermeisten verbleiben – freiwillig oder gezwungenermaßen – entweder in Teilen ihres Herkunftslandes, in denen sie vermeintlich sicher vor Verfolgungshandlungen oder gewaltsamen Auseinandersetzungen sind oder sie fliehen in umliegende Staaten.
In Fällen größerer Fluchtbewegungen versuchen die einschlägigen internationalen Organisationen, wie der Hohe Kommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees – UNHCR) oder das Internationale Rote Kreuz und seine nationalen Partnerverbände, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge vor Ort zu gewährleisten.
Die Unterstützung der genannten und weiterer Organisationen für den Aufbau und Betrieb von Aufnahmelagern für Flüchtlinge durch die internationale Gemeinschaft erfolgt sowohl aus humanitären Erwägungen als auch aus der Überlegung, damit weitere Fluchtbewegungen in Richtung der Industrienationen eindämmen zu können. Die Europäische Union (EU) hat in diesem Sinne das Konzept der „Regionalen Schutzprogramme“ entwickelt. In Herkunfts- und Transitregionen von Flüchtlingen sollen diese Programme unter anderem dazu dienen, die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende zu verbessern und ein rechtsstaatliches Asylverfahren zu schaffen. Ungeachtet solcher Verbesserungen liegen die Asylbedingungen in diesen Regionen zumeist deutlich unterhalb der Standards, die die einschlägigen Asylrichtlinien der EU vorsehen. Selbst für den Fall einer Asylanerkennung sind die Lebensperspektiven in diesen Ländern oft schlecht. Eingebunden sind diese Hilfsmaßnahmen in Strategien zur Verhinderung der Flucht in die EU bzw. zur erleichterten Abschiebung unerwünschter Migrantinnen und Migranten in die betroffenen Länder. Für die Schaffung eines solchen RPP (regional protection program) waren zuletzt auch Tunesien, Ägypten und Libyen im Gespräch, obwohl zumindest in Libyen fortgesetzt Schutzsuchende in Haft genommen und misshandelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
An welche internationalen Organisationen und Einrichtungen, die sich vorwiegend oder unter anderem um den Schutz und die Versorgung von Flüchtlingen und Vertriebenen kümmern, zahlt die Bundesregierung regelmäßig Beiträge in jeweils welcher Höhe (bitte so differenziert wie möglich angeben)?
In welchem Umfang hat sich die Bundesregierung in den Jahren 2010, 2011 und 2012 finanziell am Aufbau und Unterhalt von Flüchtlingscamps und ähnlichen Einrichtungen weltweit mit finanziellen Beiträgen beteiligt (bitte einzeln auflisten)?
Welche sonstigen Unterstützungsleistungen hat die Bundesrepublik Deutschland in diesen Jahren erbracht (technische, logistische oder andere Unterstützung, Lieferung von Hilfsgütern u. a., bitte einzeln auflisten)?
Wie viele Personen sind in den vergangenen Jahren unmittelbar aus von der Bundesregierung unterstützten Flüchtlingslagern in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden (bitte nach Jahren, Herkunftsländern und Flüchtlingslagern auflisten)?
In welchem Umfang hat die Europäische Union in den vergangenen drei Jahren finanzielle und sonstige Unterstützung für die Aufnahme von Schutzsuchenden und Flüchtlingen im Sinne der Fragen 1 bis 3 geleistet, und wie hat sich die Bundesregierung an dieser Unterstützung beteiligt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Lebensbedingungen in den zuvor genannten Flüchtlingscamps oder ähnlichen Einrichtungen, und inwieweit erfolgte die Unterbringung bzw. der Aufenthalt in diesen Einrichtungen freiwillig oder zumindest mittelbar unter Zwang (bitte einzeln auflisten)?
Wie lang müssen Flüchtlinge in solchen zumeist ad hoc errichteten Aufnahmelagern verbleiben (bitte so differenziert wie möglich beantworten), und inwieweit ist dabei die Annahme zutreffend, die Betroffenen könnten nach Beendigung eines Konflikts schnell wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren, so dass insofern eine heimatnahe Unterbringung von Vorteil sei (bitte darlegen)?
Welche regionalen Schutzprogramme werden derzeit durch die EU durchgeführt, was waren bzw. sind die einzelnen Elemente (Ausbildung, Ausstattungshilfe, Finanzhilfe etc.) dieser Programme in den vergangenen drei Jahren bzw. derzeit, und wie wird der Erfolg dieser Programme bewertet?
Wie wird der Erfolg der RPP durch die Europäische Kommission und durch die Bundesregierung bewertet, welche systematischen Auswertungen wurden dazu bislang vorgelegt, und welche Maßstäbe wurden dabei zur Bewertung des Erfolgs angelegt?
Wie hat sich die Bundesregierung in den letzten drei Jahren an der Durchführung von regionalen Schutzprogrammen der EU beteiligt (bitte differenziert beantworten)?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Durchführung eines regionalen Schutzprogramms in Libyen, Tunesien und Ägypten ein vor dem Hintergrund, dass diese Staaten selbst Herkunftsstaaten Asylsuchender sind oder (im Falle Libyens) Schutzsuchenden aus Drittstaaten dort weiterhin massive Menschenrechtsverletzungen drohen?
Inwieweit wird an die Partnerstaaten im Rahmen der regionalen Schutzprogramme vonseiten der EU oder ihrer Mitgliedstaaten die Erwartung herangetragen, dass sie Maßnahmen ergreifen, um Schutzsuchende von einem weiteren Transit in Richtung der EU-Staaten aktiv abzuhalten bzw. inwieweit wird von den betroffenen Ländern erwartet oder verlangt, ihre Grenzschutzmaßnahmen und/oder die Kooperation mit EU-Ländern bei der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen (Rückübernahmeabkommen) zu verbessern (bitte ausführen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass durch regionale Schutzprogramme Länder im Ergebnis zu „sicheren Drittstaaten“ erklärt werden könnten, in die aus EU-Ländern ohne inhaltliche Prüfung abgeschoben wird, obwohl die Asylstandards in diesen Ländern ungeachtet etwaiger Verbesserungen regelmäßig unterhalb des Schutzniveaus innerhalb der EU liegen (bitte ausführen)?