Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. nach dem Zeitpunkt der Vorlage eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP) antwortete die Bundesregierung, dass sich die Terminierung der notwendigen Kabinettsbefassung heute noch nicht festlegen lasse (Bundestagsdrucksache 16/2936). Auf die Frage nach den Gründen, die dazu geführt hätten, dass die Bundesregierung bislang keinen NAP vorgelegt habe, verweist die Bundesregierung darauf, „dass sich alle an der Erstellung des „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ beteiligten Ressorts sowie die in der „Durban-Follow-Up-AG“ des „Forum gegen Rassismus“ beteiligten Nichtregierungsorganisationen einig [sind], dass die Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinien weiterer unverzichtbarer Kernbestand des deutschen NAP sein muss. Dieser Forderung konnte jedoch erst nach endgültig erfolgter Umsetzung der Richtlinien Rechnung getragen werden.“
Auf der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus 2001 in Durban hatte sich die Bundesregierung verpflichtet, bis Ende 2003 unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu verabschieden (Presseerklärung Forum Menschenrechte vom 18. März 2004). Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 16/2936) an mehreren Stellen auf die „Durban-Follow-Up-AG“ des „Forums gegen Rassismus“, die gemäß des Punktes 191a des Durbaner „Programme of Action“ die Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sicherstellen soll und deren Finanzierung die Bundesregierung auch übernommen habe. Nach telefonischer Auskunft des Deutschen Instituts für Menschenrechte existiert die „Durban- Follow-Up-AG“ seit fast zwei Jahren nicht mehr.
Weiter verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf das Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“, das als Bestandteil des NAP angesehen wird. Unklar bleibt dabei, ob und wie die vor allem jugendliche Zielgruppe dieses Programms bezogen auf das Thema Rassismus auf die gesamte Gesellschaft ausgeweitet werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wenn nach Auffassung der Bundesregierung die fehlende Umsetzung der EU-Antirassismus-Richtlinien der Grund dafür ist, dass der NAP bis heute nicht vorliegt, wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass sie selbst Drucksache 16/3580 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode die Umsetzung der EU-Antirassismus- Richtlinie 2000/43/EG um Jahre verzögert hat und erst mit dem am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt hat? Wie steht die Bundesregierung dazu, dass eine Verzögerung der Umsetzung einer Richtlinie, die bereits zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens von Seiten der EU-Kommission geführt hatte, Anlass für die wiederum um Jahre verzögerte Erarbeitung des NAP ist, und liegt damit diese Verzögerung nicht eindeutig in der Verantwortung der Bundesregierung?
2. Warum hat sich die Bundesregierung in ihrer Bewerbung um einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dazu verpflichtet, bis Ende 2006 einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus anzunehmen (http://missions.itu.int/~germany/willkommen/welcome/stv/Menschenrechts- rat%20- %20englisch%2010-04-06.pdf), wenn sie gleichzeitig in ihrer Antwort aussagt, eine Terminierung der notwendigen Kabinettsbefassung lasse sich heute nicht festlegen?
3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Bundesregierung in ihrer Bewerbung um einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verpflichtet hat, bis Ende 2006 einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus anzunehmen, die Nichterfüllung dieser Verpflichtung die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in der Menschenrechtspolitik ernsthaft beschädigen kann, und wenn nein, warum nicht?
4. Welches Abstimmungsverfahren zum NAP ist zwischen der Bundesregierung bzw. dem interministeriellen Lenkungsausschuss und dem Deutschen Institut für Menschenrechte vereinbart worden, wann fanden Konsultationen und Abstimmungen statt und welche Ergebnisse hatten sie? Wenn kein Verfahren vereinbart worden ist bzw. bisher keine Konsultationen und Abstimmungen stattfanden, warum nicht?
5. Welches Abstimmungsverfahren zum NAP war zwischen der Bundesregierung bzw. dem interministeriellen Lenkungsausschuss und der „Durban- Follow-Up-AG“ vereinbart worden, haben Abstimmungen stattgefunden, und welche Ergebnisse hatten sie? Wenn kein Verfahren vereinbart worden ist bzw. keine Abstimmungen stattgefunden haben, warum nicht?
6. Wurden von Seiten der Bundesregierung Entwürfe zum NAP dem „Forum gegen Rassismus“ bzw. dessen angebundener Unterarbeitsgruppe „Durban- Follow-Up-AG“ in der Vergangenheit zugeleitet, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
7. Wurden konkrete Zeitabsprachen zwischen dem interministeriellen Lenkungsausschuss und dem Deutschen Menschenrechtsinstitut sowie dem „Forum gegen Rassismus“ für die Konsultationen und Abstimmungen zum NAP vereinbart, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
8. Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen dafür, dass die „Durban-Follow-Up-AG“ aufgelöst wurde?
9. Nach welchem Verfahren soll nach Auffassung der Bundesregierung die Beteiligung von und Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen betreffend den NAP erfolgen, nachdem die „Durban-Follow-Up-AG“ nicht mehr existiert? Ist dafür ein Gremium vorgesehen, in dem weder die Bundesregierung noch Vertreter einzelner Bundesministerien vertreten sind, und welches öffentlich Stellung nehmen und Beschlüsse fassen kann? Wenn kein neues Verfahren vereinbart worden ist bzw. kein derartig ausgestattetes Gremium vorgesehen ist, warum nicht?
10. Soll nach Auffassung der Bundesregierung das „Forum gegen Rassismus“ die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am Konsultationsverfahren sicherstellen, obwohl das Forum kein Gremium aus NGOs, sondern ein Runder Tisch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von NGOs und der Bundesregierung darstellt, den Vorsitz und die Geschäftsstelle des „Forums gegen Rassismus“ zudem noch das Bundesministerium des Innern übernommen hat und Entscheidungen nur im Konsensverfahren getroffen werden können?
11. Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, finanzielle Ressourcen bereitzustellen, die gerade kleineren NGOs ermöglicht, an einem Konsultations- und Abstimmungsverfahren zum NAP teilzunehmen? Wenn ja, wie hoch werden die Mittel sein? Wenn nein, mit welcher Begründung?
12. Wie hoch war bislang die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung von gerade kleineren NGOs bzw. der „Durban-Follow-Up-AG“ im Konsultationsprozess zum NAP?
13. Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, dass die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am Konsultationsprozess um einen NAP vor der Abstimmung mit den einzelnen Ressorts sinnvoll ist, damit möglicherweise frühzeitig Anregungen und Vorschläge von Seiten der NGOs in den NAP einfließen? Wenn nein, warum nicht?
14. Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, mit Öffentlichkeitsarbeit wie z. B. der verstärkten Bekanntmachung der Durbaner Erklärung, Veröffentlichungen von Entwürfen zum NAP etc. für den NAP zu werben (wenn nicht, bitte begründen)?
15. Welche inhaltlichen Themenschwerpunkte wird der von Regierungsseite erarbeitete Entwurf eines NAP enthalten?
16. Wird der von Regierungsseite erarbeitete NAP im Detail Ziele, Aufgaben und Maßnahmen sowie verantwortliche Institutionen nennen und mit welchen finanziellen Ressourcen wird er ausgestattet sein? Ist ein besonderes Budget für die Implementierung des NAPs vorgesehen? Wenn keine konkreten Angaben enthalten sind, warum nicht?
17. Welche Vorgaben wird der von Regierungsseite erarbeitete NAP in Bezug auf ein Monitoring-System enthalten? Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle zur Entwicklung von Rassismus? Wenn keine konkreten Vorgaben enthalten sind, warum nicht?
18. Wird der NAP eine Evaluierung und konkrete Kriterien einer Evaluierung vorsehen, und wenn nein, warum nicht?
19. Lässt sich der Verweis der Bundesregierung auf das Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ in der Bundestagsdrucksache 16/2936 dahingehend verstehen, dass sie Rassismus vornehmlich als Problem von Jugendlichen und Heranwachsenden sieht, und wenn nein, wie will die Bundesregierung eine Thematisierung von Rassismus in der Mitte der Gesellschaft erreichen?
20. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Studie „Deutsche Zustände“ (Heitmeyer 2002 bis 2005), die einen bedrohlichen Anstieg von Ausgrenzung und Rassismus in der Bevölkerung zeigen, und welche Schlussfolgerungen für einen NAP zieht sie daraus?
Fragen20
Wenn nach Auffassung der Bundesregierung die fehlende Umsetzung der EU-Antirassismus- Richtlinie 2000/43/EG um Jahre verzögert hat und erst mit dem am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt hat? Wie steht die Bundesregierung dazu, dass eine Verzögerung der Umsetzung einer Richtlinie, die bereits zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens von Seiten der EU-Kommission geführt hatte, Anlass für die wiederum um Jahre verzögerte Erarbeitung des NAP ist, und liegt damit diese Verzögerung nicht eindeutig in der Verantwortung der Bundesregierung?
Warum hat sich die Bundesregierung in ihrer Bewerbung um einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dazu verpflichtet, bis Ende 2006 einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus anzunehmen (http://missions.itu.int/~germany/willkommen/welcome/stv/Menschenrechts- rat%20- %20englisch%2010-04-06.pdf), wenn sie gleichzeitig in ihrer Antwort aussagt, eine Terminierung der notwendigen Kabinettsbefassung lasse sich heute nicht festlegen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Bundesregierung in ihrer Bewerbung um einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verpflichtet hat, bis Ende 2006 einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus anzunehmen, die Nichterfüllung dieser Verpflichtung die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in der Menschenrechtspolitik ernsthaft beschädigen kann, und wenn nein, warum nicht?
Welches Abstimmungsverfahren zum NAP ist zwischen der Bundesregierung bzw. dem interministeriellen Lenkungsausschuss und dem Deutschen Institut für Menschenrechte vereinbart worden, wann fanden Konsultationen und Abstimmungen statt und welche Ergebnisse hatten sie? Wenn kein Verfahren vereinbart worden ist bzw. bisher keine Konsultationen und Abstimmungen stattfanden, warum nicht?
Welches Abstimmungsverfahren zum NAP war zwischen der Bundesregierung bzw. dem interministeriellen Lenkungsausschuss und der „Durban- Follow-Up-AG“ vereinbart worden, haben Abstimmungen stattgefunden, und welche Ergebnisse hatten sie? Wenn kein Verfahren vereinbart worden ist bzw. keine Abstimmungen stattgefunden haben, warum nicht?
Wurden von Seiten der Bundesregierung Entwürfe zum NAP dem „Forum gegen Rassismus“ bzw. dessen angebundener Unterarbeitsgruppe „Durban- Follow-Up-AG“ in der Vergangenheit zugeleitet, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Wurden konkrete Zeitabsprachen zwischen dem interministeriellen Lenkungsausschuss und dem Deutschen Menschenrechtsinstitut sowie dem „Forum gegen Rassismus“ für die Konsultationen und Abstimmungen zum NAP vereinbart, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen dafür, dass die „Durban-Follow-Up-AG“ aufgelöst wurde?
Nach welchem Verfahren soll nach Auffassung der Bundesregierung die Beteiligung von und Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen betreffend den NAP erfolgen, nachdem die „Durban-Follow-Up-AG“ nicht mehr existiert? Ist dafür ein Gremium vorgesehen, in dem weder die Bundesregierung noch Vertreter einzelner Bundesministerien vertreten sind, und welches öffentlich Stellung nehmen und Beschlüsse fassen kann? Wenn kein neues Verfahren vereinbart worden ist bzw. kein derartig ausgestattetes Gremium vorgesehen ist, warum nicht?
Soll nach Auffassung der Bundesregierung das „Forum gegen Rassismus“ die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am Konsultationsverfahren sicherstellen, obwohl das Forum kein Gremium aus NGOs, sondern ein Runder Tisch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von NGOs und der Bundesregierung darstellt, den Vorsitz und die Geschäftsstelle des „Forums gegen Rassismus“ zudem noch das Bundesministerium des Innern übernommen hat und Entscheidungen nur im Konsensverfahren getroffen werden können?
Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, finanzielle Ressourcen bereitzustellen, die gerade kleineren NGOs ermöglicht, an einem Konsultations- und Abstimmungsverfahren zum NAP teilzunehmen? Wenn ja, wie hoch werden die Mittel sein? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie hoch war bislang die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung von gerade kleineren NGOs bzw. der „Durban-Follow-Up-AG“ im Konsultationsprozess zum NAP?
Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, dass die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am Konsultationsprozess um einen NAP vor der Abstimmung mit den einzelnen Ressorts sinnvoll ist, damit möglicherweise frühzeitig Anregungen und Vorschläge von Seiten der NGOs in den NAP einfließen? Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, mit Öffentlichkeitsarbeit wie z. B. der verstärkten Bekanntmachung der Durbaner Erklärung, Veröffentlichungen von Entwürfen zum NAP etc. für den NAP zu werben (wenn nicht, bitte begründen)?
Welche inhaltlichen Themenschwerpunkte wird der von Regierungsseite erarbeitete Entwurf eines NAP enthalten?
Wird der von Regierungsseite erarbeitete NAP im Detail Ziele, Aufgaben und Maßnahmen sowie verantwortliche Institutionen nennen und mit welchen finanziellen Ressourcen wird er ausgestattet sein? Ist ein besonderes Budget für die Implementierung des NAPs vorgesehen? Wenn keine konkreten Angaben enthalten sind, warum nicht?
Welche Vorgaben wird der von Regierungsseite erarbeitete NAP in Bezug auf ein Monitoring-System enthalten? Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle zur Entwicklung von Rassismus? Wenn keine konkreten Vorgaben enthalten sind, warum nicht?
Wird der NAP eine Evaluierung und konkrete Kriterien einer Evaluierung vorsehen, und wenn nein, warum nicht?
Lässt sich der Verweis der Bundesregierung auf das Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ in der Bundestagsdrucksache 16/2936 dahingehend verstehen, dass sie Rassismus vornehmlich als Problem von Jugendlichen und Heranwachsenden sieht, und wenn nein, wie will die Bundesregierung eine Thematisierung von Rassismus in der Mitte der Gesellschaft erreichen?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Studie „Deutsche Zustände“ (Heitmeyer 2002 bis 2005), die einen bedrohlichen Anstieg von Ausgrenzung und Rassismus in der Bevölkerung zeigen, und welche Schlussfolgerungen für einen NAP zieht sie daraus?