Auswirkungen chinesischer Produktpiraterie für deutsche Unternehmen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Leibrecht, Gudrun Kopp, Marina Schuster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Zuge des Beitritts zur Welthandelsorganisation (WTO) hat die Volksrepublik China ihre Gesetze für den Schutz geistigen Eigentums umfassend reformiert. China ratifizierte bereits vor dem WTO-Beitritt fast alle wichtigen internationalen Übereinkommen für geistiges Eigentum. Auf dem Papier weisen die chinesischen Gesetze keine erheblichen Abweichungen vom internationalen Standard auf. Allerdings erweist sich die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in China noch immer als sehr problematisch.
Fünf Jahre nach dem Beitritt Chinas zur WTO sehen europäische Investoren schlechten Schutz gegen Produktpiraterie, Ideendiebstahl und die mangelnde Transparenz staatlicher Bestimmungen in der Marktordnung als Haupthindernisse für ihre Geschäfte in der Volksrepublik.
Nur neun Prozent meinen in der Jahresumfrage der Pekinger EU-Kammer mit Copyrightverletzungen keine Probleme zu haben. Dagegen finden zwei Drittel die Abwehr- und Strafmaßnahmen Pekings unzureichend, jeder siebte völlig mangelhaft. Vor dem China-EU-Gipfel in Helsinki standen verschiedene Klagen gegen die chinesischen Wirtschaftspraktiken auf der Tagesordnung: geistiger Diebstahl von Technologien, Missachtung von Patenten, mangelnde Vergütung von Lizenzen.
Dies wird von einem Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg belegt, in dem beschrieben wird, wie deutsche Technologie- Firmen Opfer von Produktpiraterie nach der Kooperation mit chinesischen Partnern oder dem Markteintritt in China geworden sind. Das Landesamt für Verfassungsschutz spricht in seinem Bericht von offener und verdeckter Informationsgewinnung durch chinesische Firmen, akkreditierte Journalisten, Praktikanten, Studenten und Wissenschaftler. Es wurde von verschiedenen Vorkommnissen in deutschen Unternehmen berichtet, bei denen chinesische Praktikanten und Hospitanten ohne Erlaubnis große Mengen an Datenmaterial aus Firmennetzen kopiert haben um diese über das Internet in die VR China zu versenden. Als Beispiel wird der Fund von 170 CDs mit sensiblen Entwicklungsdaten einer Rüstungsfirma in der Wohnung einer Chinesin genannt. Im Zuge der gelockerten Reisebeschränkungen werden viele Studenten, Praktikanten und Wissenschaftler als Informanten eingesetzt. Teilweise werden die als Informanten benutzten Chinesen unter Druck gesetzt, was sich durch Probleme bei der Passverlängerung oder Repressalien gegen Angehörige in der VR China äußert. Produktspionage wird auch von staatlicher chinesischer Seite betrieben und unterstützt. Als Instrument hierbei dient die so genannte Pflichtlizensierung. Bei der seit dem 1. August 2003 gültigen „China Compulsory Certification“ handelt es sich um ein Lizenzierungsverfahren, bei dem das die Lizenz beantragende Unternehmen den chinesischen Behörden interne Akten und Mustergeräte zur Überprüfung vorlegen muss. Die Zertifizierung ist in der Regel nach einem halben Jahr abgeschlossen. In einigen Fällen tauchten wenig später auf Fachmessen exakte Kopien der zu lizenzierenden Produkte auf.
Diese Beispiele belegen, dass hier offensichtlich von staatlicher Seite versucht wird an fremdes Know-how zu gelangen. Außerdem ist die Kontaktaufnahme zu anderen Tagungs- und Messebesuchern eine weitere Methode, bei der langfristig auf die Beschaffung von Informationen gezielt wird. Durch unverfängliche Gespräche und darauffolgende Einladungen nach China werden Beziehungen etabliert, um später an nützliche Informationen zu gelangen. Die chinesischen Nachrichtendienste zeigen besonderes Interesse an Informations-, Luft- und Raumfahrttechnologie.
Ausländische Unternehmen genießen de facto zunächst keinen Rechtsschutz in China. Es werden zahlreiche Formulare und Beglaubigungen gefordert, so dass der Prozess bis zur Erlangung eines Rechtsschutzes in der VR China sehr lange dauert. Ein zweiter, schnellerer Weg für ausländische Unternehmen ist die Anstrebung eines Verwaltungsverfahrens. Die Verwaltungsbehörde hat bis auf die Gewährung von Schadenersatz fast die gleiche Kompetenz wie ein Richter. Der Vorteil eines solchen Verfahrens ist seine Schnelligkeit. Hat der Rechtsinhaber alle Beweismittel bei der Behörde eingereicht, kann die Behörde im Idealfall sofort eine Untersuchung und, was für den Rechtsinhaber am wichtigsten ist, die Unterlassung und/oder Beschlagnahme von Verletzungsprodukten anordnen. Außerdem kann die Behörde Bußgelder verhängen und eine Betriebsschließung von bis zu maximal sechs Monaten verfügen. Laut Statistik des Amtes für geistiges Eigentum der VR China werden in der Regel 90 Prozent der Verletzungsfälle im Bereich des geistigen Eigentums auf dem Verwaltungsweg erledigt.
Das durchweg vorhandene lokale Beziehungsnetzwerk erweist sich jedoch auch bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren als hinderlich. Lokale Behörden und Unternehmen sind häufig eng miteinander verbunden und die Behörde zeigt gelegentlich Unwillen, gegen große Steuerzahler vorzugehen.
Wie weit China von einer voll entwickelten Marktwirtschaft noch entfernt ist, zeigen auch die chinesischen Auflagen für Auslandsbanken oder Begrenzungen des Auslandanteils in Branchen wie Automobil, IT, Telekom bis Öl und Gas, um chinesische Industrien zu schützen. Daher weigern sich viele europäische Unternehmen, ihre Spitzentechnologien und Weltklasse- Forschungszentren nach China zu bringen. Die Zentralregierung zeigt zwar eine starke Bereitschaft solche Fragen anzugehen, aber ist nicht in der Lage, sie in der Provinz durchzusetzen.
Besonders Europas Autozulieferer ziehen eine düstere Bilanz. Der Anteil kopierter Autoteile in China hat eine alarmierende Höhe erreicht und erfordert sofortiges Handeln. Von gefälschten Bremsbelägen bis zu Windschutzscheiben, die bei Unfällen zersplittern, reicht ihre Auflistung. Erwischte Täter werden oft nur gezwungen, das falsche Original-Markenzeichen zu entfernen. Das lebensgefährliche Produkt darf weiter verkauft werden. Zuletzt tauchten in China täuschend ähnliche Kopien eines deutschen Kleinwagens als Elektroauto auf. Einige der Fahrzeuge sollen bereits in Europa aufgetaucht sein. Auch wenn der deutsche Hersteller nach Expertenmeinung die Plagiate an der Grenze beschlagnahmen und vom chinesischen Hersteller Unterlassung fordern könne, darf dieses nicht WTO-konforme Vorgehen der Chinesen nicht geduldet werden.
Ein weiteres Beispiel wird von einem baden-württembergischen Farbenproduzenten geliefert. Die auf Wasserbasis produzierten, gesundheitlich besser verträglichen Farben des Herstellers sind von einer chinesischen Firma in exakt gleicher Verpackung zu günstigeren Preisen verkauft worden. Allerdings hat die chinesische Firma gesundheitsschädliche Stoffe verwendet. Für den deutschen Farbenhersteller stellt dies neben den finanziellen Verlusten auch einen erheblichen Imageverlust dar.
Es muss noch stärker darauf geachtet werden, wie das geistige Eigentum geschützt werden kann. Der Kreis der G8-Staaten sollte daher versuchen, die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu stärken. Auf internationaler Ebene muss neben dem Zivilrecht die internationale Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden weiter ausgebaut werden.
Inzwischen werden längst nicht mehr nur Konsumgüter selbst kopiert, sondern zum Leidwesen deutscher Maschinenbauer gleich auch die Anlagen zu ihrer Fertigung. Zum Teil werden ganze Textilmaschinen, ganze Werkzeugmaschinen oder die Kernstücke von 30 Meter langen Großanlagen nachgebaut. Selbst Bedienungsanleitungen, Verpackungen und Werbeprospekte werden eins zu eins kopiert. Unternehmen, die in China produzieren und verkaufen wollen, werden immer häufiger von der chinesischen Regierung gezwungen, einen Teil ihrer Forschungs- und Entwicklungsabteilungen in das Land zu verlegen. Auf diese Weise werden die Vorlagen zum Abkupfern frei Haus mitgeliefert.
Durch chinesische Plagiate gehen deutschen Unternehmen rund 25 Mrd. Euro jährlich verloren.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung setzt sich intensiv für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ein und unternimmt vielfältige Aktivitäten zur Stärkung geistiger Eigentumsrechte. Das Vorgehen orientiert sich dabei an folgenden Grundlinien:
- In Deutschland ist ein im internationalen Vergleich sehr weitgehender rechtlicher Schutz geistiger Eigentumsrechte gewährleistet. Auch bei der Durchsetzung der Gesetze gibt es keine gravierenden Mängel. Möglichkeiten zur weiteren Optimierung des Rechtsrahmens nimmt die Bundesregierung wahr.
- Einen großen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von gebündelten Aktionen auf EU-Ebene und einer Verstärkung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Wichtig ist dabei ein abgestimmtes Vorgehen mit Staaten gleicher Interessenlage (z. B. USA, Japan) sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern von gefälschten Produkten wie z. B. China.
- Die konkrete Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ist in erster Linie Aufgabe der geschädigten Unternehmen. Die Bundesregierung begrüßt daher Eigeninitiativen der Wirtschaft und flankiert diese im Bedarfsfall.
- Als Handlungsstrategie für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in Drittländern steht für die Bundesregierung der Ansatz „Kooperation statt Konfrontation“ im Vordergrund. Grundlage dafür ist die zunehmende Verflechtung der internationalen Handelsströme, die den Schutz dieser Rechte zu einem Anliegen aller am internationalen Handel beteiligten Akteure macht.
Fragen und Antworten17
Besitzt die Bundesregierung Kenntnis von der Produktspionage chinesischer Unternehmen, die damit der deutschen Wirtschaft großen Schaden zufügen?
Erkenntnisse über strafbare Handlungen gegen fremdes geistiges Eigentum speziell chinesischer Täter in Deutschland liegen der Bundesregierung nicht vor.
Nach dem „Jahresbericht 2005 China“ des Bundeskriminalamts (BKA) sind in China Straftaten gegen fremdes geistiges Eigentum weit verbreitet. Dabei spielen Produktfälschungen eine große Rolle. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung in der Welthandelsorganisation (WTO) berichtet China auch über Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums. Informationen zur Thematik Produktspionage sind daraus jedoch nicht ersichtlich.
Die Bundesregierung ist sich allerdings bewusst, dass Verletzungen geistiger Eigentumsrechte eine immer größere Rolle im internationalen Warenverkehr spielen. Der internationale Handel mit gefälschten Markenprodukten hat in den letzten Jahren dramatische Ausmaße angenommen. Einige Zahlen verdeutlichen dies:
- Die EU-Kommission beziffert den weltweit durch Produkt- und Markenpiraterie entstehenden Schaden auf 120 bis 370 Mrd. Euro pro Jahr.
- Der Wert vom deutschen Zoll beschlagnahmter Pirateriewaren betrug 2005 ca. 215 Mio. Euro und hat sich gegenüber 2004 um 50 Prozent erhöht.
- Etwa 60 Prozent der aufgegriffenen gefälschten Markenartikel stammen aus Asien, allein 35 Prozent aus China (2003 noch 13 Prozent).
- Die Beschlagnahme nachgeahmter Waren durch die EU-Zollverwaltungen verzeichnete von 1998 bis 2004 einen Anstieg um fast 1 000 Prozent.
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung bezüglich der Produktspionage auf deutschem Boden?
Die bestehenden Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums bieten bereits heute gute Voraussetzungen, um gegen die Verletzung geistigen Eigentums auf deutschem Boden vorgehen zu können. Zum Beispiel ist der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strafbar (nähere Erläuterungen in Antwort zu Frage 14.)
Mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der Position der Rechteinhaber beabsichtigt die Bundesregierung, ein Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in die parlamentarische Beratung zu bringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Kläger künftig auch von Dritten, die nicht selbst Rechtsverletzer sind, Auskünfte verlangen kann, wenn die zugrunde liegende Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß erfolgte. Dadurch soll es noch besser gelingen, an die Hintermänner von Rechtsverletzungen heranzukommen.
Hat die Bundesregierung entsprechende Beschwerden bei der WTO eingelegt?
Im Bereich des WTO-Streitbeilegungsverfahrens ist die EU zuständig für Anträge auf Konsultationen bzw. Einsetzung eines Panels.
Im Bereich Produktspionage auf deutschem Boden ergibt sich aus den WTO- Regeln kein Ansatzpunkt für die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung und auch die EU in ständigem Dialog mit der chinesischen Seite zum Thema Schutz geistigen Eigentums stehen. Die kooperative Zusammenarbeit erscheint aus heutiger Sicht Erfolg versprechender als ein konfrontativer Ansatz.
Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des offiziellen Streitschlichtungsgremiums DSB (Dispute Settlement Body), das bereits in über 300 Fällen angerufen wurde?
Das Streitbeilegungsverfahren ist in einzelnen Teilbereichen verbesserungswürdig, stellt aber aus Sicht der Bundesregierung insgesamt als „Kronjuwel“ der WTO ein Kernelement zur Schaffung von Sicherheit und Vorhersehbarkeit im multilateralen Handelssystem dar. Es ist das weltweit erste obligatorische Verfahren zur Beilegung zwischenstaatlicher Streitigkeiten und zeichnet sich nicht zuletzt durch seine große Akzeptanz unter den WTO-Mitgliedern aus.
Welche konkreten Ergebnisse hat der DSB bislang geliefert?
Die vom DSB angenommenen Panelberichte werden auf der Webseite der WTO veröffentlicht (www.wto.org). Zum Thema Geistiges Eigentum/ Produktpiraterie hat es nach hiesiger Kenntnis bislang keine Streitbeilegungsverfahren gegeben.
Hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für entsprechende gemeinsame Initiativen Europas zum Schutze des geistigen Eigentums bemüht?
Die Bundesregierung unterstützt die vielfältigen Maßnahmen der EU zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums auf internationaler Ebene. Beispielhaft seien folgende Aktivitäten genannt:
- EU-Strategie zur „Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in Drittstaaten“ aus 2004, die auf verstärkten politischen Dialog, technische Unterstützung und Zusammenarbeit mit Ländern abzielt, die als Quelle bzw. Transitland für gefälschte Produkte gelten;
- Ende 2005 vorgelegter Aktionsplan zur Intensivierung der europäischen Zollarbeit bei der Bekämpfung von Produktpiraterie. Ziele sind u. a. eine bessere Zusammenarbeit der Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten untereinander, bessere Ausbildung der Zöllner und die bessere Ausnutzung des Europäischen Zollinformationssystems;
- 2004 von der EU-Kommission eingerichtetes Dialogforum mit China zum geistigen Eigentum. Damit soll China auf kooperativem Weg zu mehr Engagement bei der Bekämpfung von Produktpiraterie bewegt werden.
- Durchführung einer für 2007 geplanten internationalen, von der EU-Kommission finanzierten Zollkontrolloperation mit deutscher Beteiligung. Eingebunden werden sollen die Zollverwaltungen u. a. von Kambodscha, China, Indonesien, Japan, Korea, Laos, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam sowie Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2007 wird die Bundesregierung das Thema Schutz Geistigen Eigentums – wie im Präsidentschaftsprogramm vorgesehen – intensiv verfolgen. Die Bundesregierung unterstützt die Ausführungen in der im Oktober 2006 veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission „EU – China; engere Partnerschaft und wachsende Verantwortung“.
Hat die Bundesregierung die offenbar auch von offizieller chinesischer Seite unterstützten Aktivitäten zur Produktspionage in bilateralen Gesprächen mit der VR China zur Sprache gebracht?
Die Bundesregierung hat keine Hinweise, dass die chinesische Regierung Aktivitäten zur Produktspionage unterstützt.
Allerdings ist eine rasche Technologisierung der chinesischen Wirtschaft Bestandteil der politischen Agenda und Ziel des laufenden 11. Fünfjahresprogramms der chinesischen Regierung. Ein Mittel ist der Technologietransfer aus dem Ausland, z. B. Zwang zu Joint Ventures, zur Zusammenarbeit mit chinesischen Design-Instituten oder Auflagen, einen bestimmten Anteil der Produktion durch lokale Fertigung zu decken. Die chinesische Regierung bestreitet jedoch, dass es sich dabei um einen von staatlicher Seite erzwungenen Technologietransfer handelt.
Die Bundesregierung nutzt alle bilateralen Gespräche, um eine bessere Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte anzumahnen und sich gegen erzwungenen Technologietransfer zu wenden. Beispiele:
- China-Besuch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Michael Glos im Mai 2006.
- Deutschlandbesuch des chinesischen Ministerpräsidenten Wen Jiabao.
- Deutschlandbesuch der chinesischen Justizministerin Wu Aiying im Oktober 2006 und Unterzeichnung einer neuen Zweijahresvereinbarung zwischen den beiden Justizministerinnen. China-Reise von Bundesministerin Brigitte Zypries im Mai 2006.
- Teilnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Hartmut Schauerte am „Forum zum Schutz Geistigen Eigentums“ im April 2006 in Peking. Für 2007 ist eine Folgekonferenz in Deutschland geplant.
- Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung von PStS Hartmut Schauerte mit dem chinesischen Handelsministerium über die Intensivierung der bilateralen Zusammenarbeit zur Stärkung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte.
- Der Schutz geistigen Eigentums ist ein zentrales Thema im deutsch- chinesischen Rechtsstaatsdialog.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus Initiativen der deutschen Wirtschaft oder deutscher Wirtschaftsverbände, sich in Zusammenarbeit mit ihren chinesischen Geschäftspartnern um eine bessere Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zu bemühen. Als Beispiel sei ein in diesem Jahr zwischen dem Gesamtverband Mode und Textil (CGTF) und dem China National Textile Apparel Council (CNTAC) geschlossenes Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums genannt. Darin werden Verletzungen des geistigen Eigentums ausdrücklich verurteilt und die Verbände verpflichten sich, den Schutz geistigen Eigentums durch ihre nationale und internationale Lobbyarbeit zu fördern. Das Abkommen enthält unter anderem eine Verpflichtung der beiden Verbände, die Ausstellung gefälschter Waren auf Messen sowohl in Deutschland als auch in China zu unterbinden.
Welche Erklärungen werden von chinesischer Seite gegeben?
Die chinesische Regierung verweist auf die zahlreichen Aktivitäten der Zentralregierung, den Aktionsplan zum Schutz geistiger Eigentumsrechte aus dem Frühjahr 2006 und den festen Willen der Zentralregierung, den effektiven Schutz geistiger Eigentumsrechte in China zu verbessern. Dies brauche aber noch Zeit. Vor allem in den Provinzen gebe es Probleme bei der Umsetzung der geltenden Gesetze.
Welche Entschädigungen können deutsche Unternehmen erwarten?
In Deutschland löst die fahrlässige und vorsätzliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte Schadensersatzansprüche aus, § 14 Abs. 6 MarkenG, § 139 Abs. 2 Patentgesetz (PatG), § 24 Abs. 2 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) und § 42 Abs. 2 Geschmacksmustergesetz (GeschmMG). Die Höhe des zu ersetzenden Schadens beläuft sich nach Wahl des Verletzten entweder auf den Gewinn, den der Verletzer durch seine Verletzungshandlung erzielt hat, oder auf die Summe, die unter Kaufleuten als Lizenz für die Benutzung des verletzten Schutzrechts vereinbart worden wäre.
Im Jahr 2005 wurden erstmals chinesische Firmen in China zu – wenn auch geringen – Schadensersatzzahlungen wegen des Vertriebs gefälschter Markenprodukte in Peking verurteilt. Dies wird allgemein als Fortschritt bei der Bekämpfung von Produktfälschungen angesehen.
Welche Maßnahmen können zeitnah implementiert werden, um die großen Verluste deutscher Unternehmen zu minimieren?
Siehe Antwort zu Frage 10.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, Zugang zu Informationen zu erhalten, die ihnen die besonderen Gefahren eines wirtschaftlichen Engagements in China für den Schutz ihres geistigen Eigentums aufzeigen?
Die Möglichkeiten sind heute gut. Das Thema wird ausführlich in der Fachpresse behandelt. Die Wirtschaftsverbände informieren ihre Mitglieder über dieses Thema. Beispielsweise hat der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA) zum Thema Technologietransfer nach China einen Leitfaden für Unternehmen mit konkreten Handlungsempfehlungen erstellt.
Auf Anregung des BMWi hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Anlaufstelle für deutsche Unternehmen eingerichtet, die mit Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte konfrontiert sind. Ziel ist die Sammlung von Informationen und die politische Flankierung bei Beschwerden gegenüber der chinesischen Administration.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um den Zugang zu derartigen Informationen zu erleichtern?
BMWi hat einen Arbeitskreis „Gewerblicher Rechtsschutz in China“ eingerichtet, wo mögliche Aktivitäten und Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte in China mit Vertretern der zuständigen Ressorts und der Wirtschaftsverbände erörtert werden und Gelegenheit für die Wirtschaft besteht, konkrete Fälle und Beschwernisse vorzutragen.
Sind die in der Vorbemerkung dargestellten Praktiken chinesischer Praktikanten, Journalisten, Studenten und Wissenschaftler in Deutschland strafrechtlich oder zivilrechtlich relevant, und wurden sie in der Vergangenheit auch verfolgt?
Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strafbar. Absatz 1 dieser Vorschrift sieht vor, dass bei einem Unternehmen beschäftigte Personen oder solche Personen, denen ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis im Rahmen eines Dienstverhältnisses anvertraut oder zugänglich gemacht worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn sie dieses Geschäftsoder Betriebsgeheimnis während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses einem Dritten in der Absicht mitteilen, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen.
Darüber hinaus steht das Ausspionieren von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 Abs. 2 UWG unter Strafe. Dabei nennt diese Vorschrift ausdrücklich den Fall, dass sich der Täter der Geheimhaltung unterliegende Daten unbefugt verschafft, sichert, verwertet oder jemandem mitteilt. Nach § 17 Abs. 4 UWG liegt ein besonders schwerer Fall des Geheimnisverrates, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann, insbesondere dann vor, wenn der Täter bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll.
Weiterhin ist die vorsätzliche Verletzung von Markenrechten nach § 143 Abs. 1 MarkenG strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter gewerbsmäßig, so ist die Strafe nach Absatz 2 dieser Vorschrift Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist nach § 143 Abs. 3 MarkenG ebenfalls strafbar. § 142 PatG, § 25 GebrMG und § 51 GeschmMG sehen für vorsätzliche Verstöße gegen das Patentrecht sowie gegen das Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht entsprechende strafrechtliche Sanktionen vor.
Tritt die Bundesregierung über das Ansprechen der Problematik hinaus für einen verstärkten Rechtsschutz deutscher Unternehmen in der VR China ein?
Ja.
Falls ja, welche Maßnahmen hat sie in diesem Zusammenhang eingeleitet?
Siehe Antworten zu den Fragen 7, 8 und 13.
Darüber hinaus gibt es z. B. eine bereits langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem State Intellectual Property Office (SIPO) der Volksrepublik China zur Förderung des Patentwesens. Im September 2006 wurde vereinbart, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden intensiv fortzuführen.
Eine weitere Maßnahme ist ein seit Anfang 2006 laufendes Projekt zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums in der VR China. Dieses wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) durchgeführt. Projektpartner in China ist das Staatliche Büro für den Schutz geistigen Eigentums (State Office of Intellectual Property Protection – „SOIPP“). Über das SOIPP besteht für das Projekt Zugang zu allen für den Schutz geistigen Eigentums relevanten Stellen in China. Das Projekt ist zunächst auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegt. Das BMZ unterstützt das Vorhaben mit bis zu 2 Mio. Euro. Konkretes Ziel ist die Verbesserung der Kompetenz der Behördenmitarbeiter, die für Maßnahmen im Zusammenhang von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte zuständig sind. Das Projekt konzentriert sich damit auf einen für deutsche Unternehmen sehr relevanten Bereich.
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung auch eine Initiative der EU-Kommission zum Ausbau der Beratungskapazitäten für europäische Unternehmen vor Ort in China zur besseren Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte.
Wie soll das Symposium zum Rechtsstaatdialog im Jahr 2007 in China die zügige Wahrung der Rechte an geistigem Eigentum voranbringen?
Der Rechtsstaatsdialog folgt der strategischen Grundlinie „Kooperation statt Konfrontation“ (siehe hierzu auch Antworten zu den Fragen 7, 8 und 16).
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Thematisierung des Schutzes geistigen Eigentums durch die chinesische Regierung zum großen Teil auch auf den Druck ausländischer Regierungen zurückzuführen ist. Das Symposium wird insoweit der chinesischen Seite die Erwartungshaltung der deutschen Seite und den immer noch bestehenden Handlungsbedarf noch einmal deutlich vor Augen führen. Dies gilt insbesondere bezüglich der zu treffenden Maßnahmen für einen effektiveren Schutz geistiger Eigentumsrechte von deutschen Unternehmen.
Alle relevanten chinesischen Ministerien und Institutionen werden auf dem Symposium vertreten sein. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Vorträge und Diskussionen mit den deutschen Experten der chinesischen Seite eine Vielzahl von Anregungen für konkrete Verbesserungen des Systems für den Schutz geistigen Eigentums geben.