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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Wettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt (G-SIG: 16010142)

Weitere Berechtigung der Öl-Gas-Preisbindung, bisherige Anwendung durch die Gasversorgungsunternehmen, Auswirkungen auf Preisentwicklung und Wettbewerb, möglicher Verzicht und Handlungsoptionen auf europäischer Ebene, Aktivitäten anderer Länder <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

02.02.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/40918. 01. 2006

Wettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Fund eines der größten zusammenhängenden Erdgasfelder der Welt in Slochteren (Niederlande) eröffnete 1959 erstmals die Möglichkeit der überregionalen Erdgasversorgung in größerem Umfang. Das Erdgas besaß damals als neuer Energieträger keinen Markt gegenüber den insbesondere im Wärmemarkt etablierten Energieträgern Kohle und Heizöl (seinerzeit über 60 Prozent Marktanteil). Um dem Erdgas den Marktzugang zu erleichtern, trafen deshalb seit Beginn der 1960er Jahre erdgasproduzierende und erdgasimportierende Unternehmen die als Öl-Gas-Preisbindung bekannte Preisvereinbarung, wonach der Gaspreis dem Ölpreis auf Basis eines Mittelwertes, der in einem sechsmonatigen Referenzzeitraum ermittelt wird, mit halbjährlichem Abstand folgt. Diese Öl-Gas-Preisbindung sollte einerseits den Erdgasproduzenten langfristige Investitionssicherheit durch Absatzsicherung gewähren, um die exorbitanten Investitionen in Erschließung, Verarbeitung, Transport und Vertrieb des Erdgases zu refinanzieren. Andererseits sollte sie für die Gasversorgungsunternehmen (GVU) die Konkurrenzfähigkeit des Erdgases im Substitutionswettbewerb mit dem Heizöl auf dem Raumwärmemarkt sichern (Prinzip der Anlegbarkeit des Preises). Diese Regelung findet noch heute als so genannte Preisgleitklausel in langfristigen Erdgasbezugs- sowie -absatzverträgen Anwendung.

Zwar handelt es sich bei der Öl-Gas-Preisbindung also um eine privatwirtschaftliche, auf allen Stufen der Lieferkette verhandelbare Preisvereinbarung, jedoch stellt sich angesichts der Tatsache, dass sie vor über 40 Jahren zur Markteinführung des Erdgases gedacht war, dieses aber mittlerweile auf dem Wärmemarkt einen Marktanteil von gut 40 Prozent erreicht hat, die Frage, ob diese Vereinbarung noch zeitgemäß ist und vor allem, ob sie nicht zu einem Wettbewerbshemmnis auf dem deutschen Gasmarkt geworden ist mit weit reichenden Konsequenzen für Unternehmen wie Verbraucher.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die ursprüngliche Rechtfertigung der Öl-Gas-Preisbindung als Instrument der Markteinführung des Erdgases inzwischen entfallen ist?

Wenn nein, wie begründet sie ihr Urteil?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Erdöl und Erdgas in den verschiedenen Wirtschaftssektoren (z. B. Grundstoffindustrie/Verkehr/ privater Wohnungsbau) und auf unterschiedlichen Produktmärkten (Strom/ Wärme) von sehr unterschiedlicher Bedeutung sind?

Falls ja, welche Schlüsse zieht sie hieraus im Hinblick auf die Berechtigung der Öl-Gas-Preisbindung?

Wenn nein, welche Gründe führen zu ihrem Urteil?

3

Ist die Öl-Gas-Preisbindung nach Kenntnis der Bundesregierung von den GVU in der Vergangenheit stringent angewendet worden, so dass nicht nur Preiserhöhungen im Ölbereich, sondern auch entsprechende Senkungen im gleichen Umfang an die Kunden weitergegeben wurden?

4

Unterscheiden sich die Investitionsrisiken von erdgasproduzierenden Unternehmen nach Meinung der Bundesregierung substanziell von denen anderer Branchen, und falls ja, wie begründet sie dies?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis nicht marktinduzierte Preissignale ausgesendet werden, weil die knappere Ressource Erdöl das reichlicher vorhandene Erdgas an ihre Preisentwicklung bindet?

Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies nach Meinung der Bundesregierung?

6

Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Einschätzung, dass bei den GVU aufgrund der Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis windfall-profits entständen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, wonach das Argument, die Preisbindung des Gaspreises an den Ölpreis schütze Importländer vor der Willkür einiger weniger, großer Erdgasproduzenten, inzwischen überholt ist, weil auch die gasproduzierenden Länder auf stabile Handelsbeziehungen angewiesen sind und deshalb im Interesse kontinuierlicher Deviseneinnahmen auf eine überzogene Preispolitik verzichten?

8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Dr. Ulf Böge, wonach die Öl-Gas-Preisbindung „ein Wettbewerbshemmnis erster Güte“ sei, weil sie dem Verbraucher die Möglichkeit nehme, angesichts steigender Ölpreise auf den günstigeren Energieträger Gas umzusteigen (Netzzeitung; 5. Oktober 2005)?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich der Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt durch einen Verzicht auf die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis verändern würde und, falls ja, wie?

10

Sind die bestehenden Importverträge im Gasbereich nach Meinung der Bundesregierung mit deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar?

11

Welche Handlungsoptionen stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um einen Verzicht der Unternehmen auf das Prinzip der Anlegbarkeit des Preises im Gasbereich zu erreichen?

12

Welche Handlungsoptionen bestehen diesbezüglich auf der europäischen Ebene?

13

Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei der Koppelung der Gaspreise an die Ölpreise um eine unerlaubte Preisabsprache und verstößt diese gegen die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Dr. Ulf Böge, wonach das Bundeskartellamt in der Frage der Öl-Gas-Preisbindung kaum handlungsfähig sei und vielmehr „die europäische Kommission beziehungsweise die Politik gefragt“ seien (Netzzeitung; 5. Oktober 2005)?

15

Auf welchem Wege haben nach Kenntnis der Bundesregierung Länder wie die USA oder Großbritannien die Abkehr vom Preisbildungsmechanismus der Öl-Gas-Preisbindung realisiert?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, welche weiteren Länder in absehbarer Zeit planen, auf die Öl-Gas-Preisbindung zu verzichten?

17

Führt eine Abkehr von der Öl-Gas-Preisbindung nach Meinung der Bundesregierung zwingend zu volatileren Preisentwicklungen?

Wenn ja, unterscheiden sich diese substanziell von denen anderer Gütermärkte?

Berlin, den 18. Januar 2006

Gudrun Kopp Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Birgit Homburger Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Harald Leibrecht Ina Lenke Patrick Meinhardt Burkhardt Müller-Sönksen Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Frank Schäffler Marina Schuster Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Martin Zeil Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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