[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12604
17. Wahlperiode 01. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch,
Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12333 –
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und der Besteuerungsprozess
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Erhebung der Lohnsteuer als Quellensteuer und Vorauszahlung der
Einkommensteuer betrifft in Deutschland Millionen von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern. Die Steuererhebung erfolgt dabei teilweise nach individuellen
Verhältnissen, die u. a. durch die Lohnsteuerklassen oder persönliche
Freibeträge abgebildet werden. Bisher wurden diese persönlichen Verhältnisse
mittels der jährlich neu auszugebenden Lohnsteuerkarte ermittelt. Dieses
Verfahren soll nun mit der Einführung von elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) entbürokratisiert werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
haben für den Lohnsteuerabzug 2013 erstmals die Möglichkeit, die ELStAM
anzuwenden. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verzögerungen
bei der Einführung des ELStAM-Verfahrens. Überdies fehlt für das Jahr 2013
die rechtliche Grundlage für notwendige Übergangsregelungen, die bisher in
§ 52b des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthalten waren. Die bisherige
Nichtumsetzung des Jahressteuergesetzes 2013 hat dazu geführt, dass derzeit
die Verfahrenserleichterungen lediglich im Billigkeitswege erlassen werden
konnten. Neben technischen Fragestellungen ergeben sich hierdurch auch
neue datenschutzrelevante Aspekte.
1. Welche Ausbauschritte des ELStAM-Verfahrens sind derzeit in Betrieb
(bitte mit Begründung)?
Mit dem ELStAM-Verfahren wird die Papierlohnsteuerkarte für unbeschränkt
steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollständig abgelöst.
Die sich derzeit im Betrieb befindende Ausbaustufe ersetzt für sie die
Vorderseite der alten Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber erfragt diese Daten bei der
Finanzverwaltung elektronisch. Außerdem kann sich jeder Bürger am Elster-
Online-Portal kostenlos anmelden und seine ELStAM abfragen. Zusätzlich
besteht die Möglichkeit sich darüber zu informieren, welcher Arbeitgeber in den
letzten zwei Jahren die ELStAM abgerufen hat. Erweiterungen erfolgen
sukzessive. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Februar
2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12604 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welche Ausbauschritte sind zukünftig im ELStAM-Verfahren geplant
(bitte mit Begründung und Darstellung der Ausbauschritte)?
Langfristig soll das Lohnsteuerermäßigungsverfahren vollständig elektronisch
abgewickelt werden.
Zukünftig soll das ELStAM-Verfahren auch für beschränkt steuerpflichtige
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzbar sein. Außerdem soll die
zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen, die überjährige Berücksichtigung von
übertragenen Pauschbeträgen wegen Körperbehinderung und die mehrjährige
Berücksichtigung von im Ausland lebenden Kindern im ELStAM-Verfahren realisiert
werden.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ähnliche Projekte im
europäischen Ausland (bitte nach Ländern darstellen)?
Im Rahmen der ersten Überlegungen für ein elektronisches Verfahren zur
Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale an die Arbeitgeber fand im Jahr 2002
mit der österreichischen Finanzverwaltung ein Gedankenaustausch zum Thema
„Elektronische Kommunikation zwischen Steuerzahler und Finanzverwaltung
für den Bereich der direkten Steuern“ statt. In Österreich wurde die
herkömmliche Lohnsteuerkarte bereits 1994 abgeschafft und damals zunächst durch ein
anderes Papierverfahren ersetzt.
4. Wer ist für die federführende Koordination und Weiterentwicklung des
Projekts ELStAM zuständig (bitte mit Begründung)?
Die Einführung der ELStAM ist Ziel eines gemeinsamen Vorhabens des Bundes
und der Länder. Die Software wird im Rahmen des Vorhabens KONSENS
entwickelt und gepflegt. Die Federführung für das Projekt ElsterLohn II/ELStAM
liegt bei Nordrhein-Westfalen.
5. Welche externen Dienstleister sind an der Entwicklung bzw.
Fortentwicklung des Projekts ELStAM in welchem Umfang beteiligt (bitte mit
Begründung)?
Ob bzw. welche externen Dienstleister in den Ländern eingesetzt werden ist der
Bundesregierung unbekannt.
Das Zentrum für Informationssicherheit und Informationstechnik (ZIVIT) setzt
in den Bereichen Anforderungsmanagement, Qualitäts- und Testmanagement,
einem abgegrenzten Aufgabenbereich der Software-Entwicklung sowie in der
Betreuung der Entwicklungs- und Testumgebung des Projekt ELStAM externe
Unterstützung ein.
Seit Mitte 2009 haben Mitarbeiter der Firma SQS Software Quality Systems
AG in den Aufgabenbereichen Anforderungs-, Qualitäts- und Testmanagement
das Projekt ELStAM unterstützt.
In einem abgrenzten Aufgabenbereich der Software-Entwicklung haben
Mitarbeiter der Firma Datagroup BGS GmbH seit Mai 2010 bis heute das Projekt
ELStAM unterstützt. Der Einsatz der Mitarbeiter im Projekt ELStAM endet am
28. Februar 2013, da die zu erledigenden Aufgabenstellungen fertiggestellt
sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12604Für die Betreuung der im Projekt ELStAM eingesetzten Entwicklungs- und
Testumgebungen haben Mitarbeiter der Firma Millenux GmbH seit Oktober
2009 bis heute das Projekt ELStAM unterstützt.
Alle externen Mitarbeiter sind entsprechend den Regelungen der
Bundesfinanzverwaltung auf die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben (Steuergeheimnis,
Datenschutz etc.) verpflichtet worden.
6. Wann wurde die Entwicklung des ELStAM-Projekts gestartet, und welche
Kosten sind diesbezüglich bei Bund und Ländern angefallen (bitte
differenziert nach Jahren und Aufteilung der Kosten angeben)?
Mit der Programmierung der Software wurde 2009 begonnen. Die Kosten
werden im Vorhaben KONSENS abgerechnet und nach dem im
Verwaltungsabkommen KONSENS vorgesehenen Verteilungsschlüssel umgelegt.
Insgesamt sind Kosten in Höhe von 12 786 222,36 Euro in den Jahren 2009 bis
2012 für die Programmierung und Qualitätssicherung und die dafür benötigte
Hardware angefallen. Kosten die aufgrund der Entwicklung in anderen
Verfahren entstanden sind, z. B. weil Schnittstellen angepasst werden musste, sind
darin berücksichtigt. Die Kosten teilen sich wie folgt auf:
7. Welche Verschiebungen im Bereich der behördlichen Zuständigkeiten im
Besteuerungsverfahren haben sich durch die Einführung des Projekts
ELStAM ergeben (bitte mit Begründung)?
Für die Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten an die
Arbeitnehmer waren die Gemeinden zuständig. Die Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte,
die von den Gemeinden gedruckt und versandt wurde. Diese Aufgabe ist
entfallen, weil die Lohnsteuerkarten nicht mehr benötigt werden.
Land/Jahr 2009 2010 2011 2012
Bund 450 041,97 € 862 510,55 € 711 015,65 € 533 676,29 €
Baden-Württemberg 231 029,05 € 441 729,61 € 364 467,48 € 276 047,93 €
Bayern 270 288,46 € 521 736,43 € 432 097,58 € 325 009,97 €
Berlin 89 176,49 € 173 438,11 € 143 290,13 € 108 331,33 €
Brandenburg 56 758,17 € 107 705,83 € 88 294,49 € 65 568,71 €
Bremen 16 866,90 € 32 606,00 € 26 483,63 € 19 928,25 €
Hamburg 45 113,56 € 89 517,90 € 72 391,92 € 54 439,79 €
Hessen 132 374,45 € 248 591,41 € 205 504,85 € 155 873,30 €
Mecklenburg-Vorpommern 37 997,94 € 72 558,53 € 59 223,91 € 43 978,16 €
Niedersachsen 168 058,05 € 321 982,43 € 264 892,58 € 200 690,87 €
Nordrhein-Westfalen 383 505,07 € 735 592,82 € 609 831,59 € 452 983,87 €
Rheinland-Pfalz 86 491,32 € 166 142,30 € 136 880,18 € 102 646,68 €
Saarland 22 397,69 € 42 643,21 € 35 014,39 € 26 196,12 €
Sachsen 94 688,16 € 180 257,12 € 147 000,78 € 109 807,82 €
Sachsen-Anhalt 54 068,49 € 102 393,80 € 83 295,20 € 62 075,83 €
Schleswig-Holstein 59 864,58 € 115 415,30 € 95 906,91 € 71 809,51 €
Thüringen 51 489,53 € 97 731,42 € 79 487,00 € 59 317,01 €
Summe: 2 250 209,88 € 4 312 552,77 € 3 555 078,27 € 2 668 381,44 €
Drucksache 17/12604 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm neuen Verfahren werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale von der
Finanzverwaltung grundsätzlich programmgesteuert oder auf Antrag des Arbeitnehmers
durch das Finanzamt gebildet. Grundlage hierfür sind die melderechtlichen
Daten (z. B. Umzug, Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder
Kirchenaustritt), für deren Erhebung die Gemeinden weiterhin zuständig bleiben.
8. Welche zusätzlichen Stellen wurden durch das Projekt ELStAM in
Bundesministerien oder diesen nachgelagerten obersten Bundesbehörden
notwendig bzw. geschaffen (bitte nach Stellen, Institutionen, Jahren und
Auswirkungen auf den Haushalt differenzieren)?
Im Bundesministerium der Finanzen wurden keine zusätzlichen Stellen
geschaffen. Im nachgelagerten Bereich wurden folgende Stellen geschaffen:
ZIVIT
Im Haushaltsjahr 2010 hat das ZIVIT hat für den Betrieb des Verfahrens
ELStAM vier Planstellen erhalten. Es wurden eine Planstelle mit der
Wertigkeit A 13g und drei Planstellen mit der Wertigkeit A 11 zugewiesen.
Im Haushaltsjahr 2013 hat das ZIVIT für die Pflege und Wartung des ELStAM-
Verfahrens jeweils eine Planstelle mit der Wertigkeit A 13g, drei Dienstposten
mit der Wertigkeit A 12 sowie zwei Dienstposten mit der Wertigkeit A 11
erhalten.
Für die Pflege und Wartung der Schnittstelle zwischen dem Verfahren, das die
von den Meldebehörden gelieferten Daten weiterverarbeitet (IdNr.-Verfahren)
und dem ELStAM-Verfahren wurde eine Planstelle mit der Wertigkeit A 12
zugewiesen.
Für die Sicherstellung des Betriebs, insbesondere während der notwendigen
erweiterten Servicezeiten (7 × 24 Stunden), wurden eine Planstelle mit
Wertigkeit A 12 und fünf Planstellen mit Wertigkeit A 11 zugewiesen. Zusätzlich
wurden für die betriebliche Unterstützung der Verfahrensentwicklung jeweils eine
Planstelle mit Wertigkeit A 12 und eine Planstelle mit Wertigkeit A 11
zugewiesen.
BZSt (Bundeszentralamt für Steuern)
Für das Projekt ELStAM wurden dem BZSt erstmals mit dem Haushalt 2013
folgende Planstellen zugewiesen:
1 × A 15
1 × A 14
2 × A 13g
13 × A 12
1 × A 9m+Z
4 × A 9m
6 × A 8
3 × A 7.
9. Mit welchen Einsparungen an Bürokratiekosten und/oder Personal- sowie
Sachkosten rechnet die Bundesregierung durch das Projekt ELStAM bei
der Verwaltung und Wirtschaft (bitte mit Begründung)?
Eine Bund-/Länderarbeitsgruppe zur Erarbeitung des Feinkonzepts für das
Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale hat im Jahr 2005 die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12604jährliche Entlastung der Kommunen unter Bezugnahme auf eine Studie des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes mit ca. 97 Mio. Euro angegeben. Die
Entlastungen entstehen zum größten Teil durch den Wegfall des Drucks und der
Versendung der Papierlohnsteuerkarten. Außerdem wurden Aufgaben von den
Kommunen auf die Finanzverwaltung übertragen. Die Gesamtauswirkung auf
die öffentliche Verwaltung wurde bisher nicht ermittelt.
Nach den Berechnungen i. R. des Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2008
vom 4. September 2007 (Bundestagsdrucksache 16/6290, S. 46 und 47) werden
die Arbeitgeber durch das Verfahren der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale dauerhaft um jährlich ca. 262,8 Mio. Euro entlastet. Die Entlastungen
bei den Arbeitgebern ergeben sich insbesondere dadurch, dass aufwendige
Medienbrüche vermieden werden. Der Arbeitgeber musste die
Lohnsteuerabzugsmerkmale von der Papierlohnsteuerkarte in aller Regel in sein
elektronisches Lohnabrechnungsprogramm übernehmen oder auf Übereinstimmung
mit den bereits im Lohnkonto gespeicherten Daten prüfen. Durch das Verfahren
der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale kann der Aufwand, der durch
diese Medienbrüche entsteht, vermieden werden.
10. Mit welchen finanziellen Zusatzbelastungen rechnet die Bundesregierung
durch die Umstellung auf das Projekt ELStAM bei der Verwaltung und
Wirtschaft (bitte mit Begründung)?
Für zentrale Einführungs- und Kommunikationsmaßnahmen seitens der
Verwaltung wurde ein Budget in Höhe von 4,9 Mio. Euro außerhalb von KONSENS
durch die Länder und den Bund bereitgestellt. Außerdem entstanden dem Bund
einmalige Kosten i. H. v. ca. 11 Mio. Euro für die Erstellung, den Druck und den
Versand eines ELStAM-Informationsschreibens im Herbst 2011. Mit diesem
Schreiben wurden alle der Finanzverwaltung bekannten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer angeschrieben. Sie sollten dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre
ELStAM zu überprüfen. Die ELStAM wurden nach den zu diesem Zeitpunkt der
Finanzverwaltung vorliegenden Informationen gebildet.
Außerdem entstanden bei der Umstellung auf ELStAM sowie durch die
Übernahme bisheriger Aufgaben der Kommunen bei den Ländern zusätzliche
Aufwände, die auch noch während der gesamten Einführungsphase anhalten
werden bzw. sich auch noch steigern könnten, z. B. durch vermehrte Rückfragen in
den Finanzämtern.
Für die Arbeitgeber wurden i. R. des Jahressteuergesetzes 2008 einmalig
Bürokratiekosten in Höhe von 14,44 Mio. Euro für die Einführung der ELStAM
ermittelt.
11. Plant die Bundesregierung, das Projekt ELStAM zu evaluieren (bitte mit
Begründung)?
Während der gestreckten Einführungsphase wird das Verfahren fortlaufend
durch regelmäßig geführte Gespräche mit allen Verfahrensbeteiligen
(Arbeitgebern, Steuerberaterkammern, Lohnsteuerhilfevereinen, Softwareherstellern
etc.) evaluiert.
12. Wann müssen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber spätestens unter Beachtung
sämtlicher Übergangsfristen die ELStAM abrufen bzw. dem
Lohnsteuerabzug zugrunde legen (bitte mit Begründung)?
Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ist ab dem
1. Januar 2013 anzuwenden. Um unbillige Härten der Arbeitgeber beim Ein-
Drucksache 17/12604 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestieg in das elektronische Verfahren zu vermeiden, lässt die Finanzverwaltung
derzeit im Verwaltungswege und im Vorgriff auf eine angestrebte gesetzliche
Regelung eine gestreckte Verfahrenseinführung zu. Danach hat der Arbeitgeber
die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer spätestens
für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum
abzurufen und anzuwenden.
13. Wo werden die Daten des ELStAM-Verfahrens gespeichert (bitte mit
Darstellung der technischen Ausgestaltung)?
Das BZSt speichert zum Zweck der Bereitstellung automatisiert abrufbarer
Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber die
Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 5 Absatz 1 Nr. 30 Finanzverwaltungsgesetz) unter Angabe der
Identifikationsnummer, sowie für jeden Steuerpflichtigen die in § 39e Absatz 2
Nummern 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes genannten Daten zu den in
§ 139b Absatz 3 der Abgabenordnung genannten Daten hinzu. Die IT-gestützte
Umsetzung der zentralen Geschäftslogik zur Bildung, Speicherung und
Bereitstellung der individuellen ELStAM erfolgt durch das ZIVIT unter Nutzung eines
entsprechenden Applikationsservers und Datenbank-Management-Systems.
14. Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen, um die
Daten des ELStAM-Verfahrens gegenüber dem Zugriff durch Dritte zu
schützen (bitte mit Darstellung)?
Ein Arbeitgeber kann Daten seines Arbeitnehmers nur abrufen, wenn er über
zwei personenbezogene Daten des Arbeitnehmers verfügt, diese sind das
Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer. Darüber hinaus muss sich der
Arbeitgeber über das ElsterOnline-Portal authentifizieren.
Der Zugriff wird über die in den Nachrichten enthaltene Kombination
Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum plausibilisiert.
Im Rahmen der Abarbeitung der Nachrichten sorgen entsprechende
Mechanismen für eine frühzeitige Entfernung unzulässiger Nachrichten aus dem
Datenstrom.
Der Zugriff von außerhalb erfolgt nie direkt auf die ELStAM, so dass die
Validierung und Plausibilisierung in den vorgelagerten Systemen erfolgen.
Neben dieser Plausibilisierung wird der Zugriff auf die Daten eines
Steuerpflichtigen protokolliert.
15. Welche externen Dienstleister haben im Zuge der Speicherung der Daten
bei den Behörden Zugriff auf diese (bitte mit Begründung)?
Im Rahmen der Betriebsunterstützung beim Projekt ELStAM haben die im
ZIVIT eingesetzten Mitarbeiter der Firma Millenux GmbH direkten Zugriff auf
die zu speichernden Daten. Bei der Betriebsunterstützung ist dies unerlässlich,
um bei einem Produktionsausfall schnell reagieren zu können. Alle externen
Mitarbeiter sind entsprechend den Regelungen der Bundesfinanzverwaltung auf
die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben (Steuergeheimnis, Datenschutz etc.)
verpflichtet worden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1260416. Welche Teile der Verwaltung haben zu welchem Zweck Zugriff auf die
Daten des ELStAM-Verfahrens (bitte mit Darstellung der
Zugriffsberechtigung und des Grundes für den Zugriff)?
Lesenden und schreibenden Zugriff auf die ELStAM-Daten haben die
Mitarbeiter der Finanzverwaltungen der Länder, um die Lohn- und
Einkommenbesteuerung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bearbeiten und ELStAM-
Daten zu pflegen. Lesenden Zugriff haben darüber hinaus Mitarbeiter des BZSt,
die aufgrund der Betriebsverantwortung für die ELStAM Bürgeranfragen und
Anfragen aus den Finanzämtern beantworten. Dabei gleicht das BZSt
melderechtliche Daten aus dem IdNr.-Verfahren mit den steuerrechtlichen Daten im
ELStAM-Verfahren ab und kontaktiert ggf. die zuständigen Behörden, um
Fehler zu beheben.
Darüber hinaus haben das ZIVIT und das Rechenzentrum der
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (RZF) zur Fehleranalyse und Fehlerbehebung
ebenfalls in Einzelfällen Zugriff auf die ELStAM.
17. Welche konkreten Bestandteile bzw. Datenfelder enthält jeweils ein
Datensatz (bitte mit Darstellung des Aufbaus des Datensatzes)?
Der Datensatz für den Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers enthält neben
den sogenannten Nutzdaten auch Informationen, die für die Nutzung der
ELSTER-Infrastruktur erforderlich sind. Diese Infrastrukturdaten werden an
dieser Stelle nicht beschrieben, da sievon allen Verfahren, die ELSTER nutzen,
zu verwenden sind und in der ELSTER-Basis Dokumentation vorgehalten
werden.
Der Nutzdatensatz beschreibt die bei einem Abruf der ELStAM maximal
bereitzustellenden Daten, die vom Verfahren ELStAM an die in Elster Lohn II für die
weitere Verarbeitung der Datensätze implementierte „Zentrale
Kommunikation“ (ZK) geliefert werden.
Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt Datenfelder, die ein Datensatz
enthält.
Bezeichnung Bedeutung Weitere Erläuterung
zidAG ZObEL-Id des Arbeitgebers Eindeutiges Ordnungskriterium für den
Arbeitgeber
art Art der Liste, die übermittelt Die Struktur der Nachricht wird für
unterschiedliche Listenarten verwendet.
Die Unterscheidung der Listen erfolgt
auf Basis des Attributes „art“.
Laufende Nummer Laufende Nummer einer Teilliste Überschreiten die Listen eine gewisse
Größe werdend Teillisten erstellt, die
fortlaufend nummeriert werden.
anzahlTeillisten Anzahl der Teillisten Gesamtzahl der für eine Liste gebildeten
Teillisten
Schemaversion Versionsangabe des verwendeten
Schemas
Verfahrenshinweis Ein Verfahrenshinweis für den
Arbeitgeber wird stets geliefert; auch für den
Fall der fehlerfreien Verarbeitung
Arbeitnehmer Arbeitnehmer, für den die
Besteuerungsmerkmale geliefert werden.
Drucksache 17/12604 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeÜbersicht ELStAM:
Dem Arbeitgeber werden für den Lohnsteuerabzug seiner Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in der Regel die ELStAM (siehe oben) und ein
Verfahrenshinweis übermittelt. Darüber hinaus enthält der Antwortdatensatz die
Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers, damit der Datensatz in das
Lohnkonto übernommen werden kann.
18. Wie viele ELStAM wurden jeweils in den einzelnen Monaten seit dem
Start des Projekts gebildet (bitte differenziert nach Monaten darstellen)?
Für das Informationsschreiben wurden einmalig 35 058 107 ELStAM im
Herbst 2011 gebildet. Während der Pilotierungsphase (April bis Oktober 2012)
wurden 1 231 835 ELStAM gebildet. Die Anzahl der gebildeten ELStAM seit
Start des Verfahrens am 1. November 2012 ergeben sich aus der Summe der
Antworten zu 19 und 20. Die ELStAM müssen bei jedem Abruf neu gebildet
werden, da sie sich theoretisch täglich ändern können.
Zusätzlich wurden seit Start des Verfahrens für ca. 75 000 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer die ELStAM aufgrund von Anfragen über das ElsterOnline-
Portal gebildet und bereitgestellt.
IdNr Identifikationsmerkmal des
Arbeitnehmers
Beschäftigungsbeginn Beschäftigungsbeginn des
Arbeitsverhältnisses
Dieser Wert wird nur im Fall einer
Ummeldung an den Datenübermittler
zurückgeliefert
refDatumAG Referenzdatum des Arbeitgebers, ab dem
die ELStAM abgerufen werden
Dieser Wert wird nur im Fall einer
sogenannten Bruttoliste zurückgeliefert.
Verfahrenshinweis Auf Ebene des Arbeitnehmers Ein Verfahrenshinweis für Arbeitnehmer
wird stets geliefert, auch für den Fall der
fehlerfreien Verarbeitung
ELStAM Elektronische
Lohnsteuerabzugsmerkmale
Siehe nachfolgende Übersicht; es handelt
sich um die Maximalausprägung der
Abzugsmerkmale.
Bezeichnung Bedeutung
Gueltig ab Datum, ab dem die jeweiligen ELStAM gültig sind
Steuerklasse
Kinderfreibetrag
Kirchensteuer Kirchensteuerabzugsmerkmal des Steuerpflichtigen
Kirchensteuer Ehegatte Kirchensteuerabzugsmerkmal des Ehegatten, wenn es zu übermitteln ist
Faktor Faktor, wenn das Faktorverfahren beantragt wurde
Freibetrag Es werden die Jahres-, Monats-, Wochen- und Tageswerte geliefert
Hinzurechnungsbetrag Es werden die Jahres-, Monats-, Wochen- und Tageswerte geliefert
November Dezember Januar Februar
Stand: 29. 11. 2012 Stand: 31. 12. 2012 Stand: 31. 01. 2013 Stand: 18. 02. 2013
5 730 684 5 889 239 10 908 089 4 523 913
Bezeichnung Bedeutung Weitere Erläuterung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1260419. Wie viele ELStAM wurden jeweils in den einzelnen Monaten seit dem
Start des Projekts von den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern abgerufen
(bitte differenziert nach Monaten darstellen)?
Während der Pilotierungsphase (April bis Oktober 2012) wurden 1 231 835
ELStAM durch 126 verschiedene Arbeitgeber abgerufen.
Seit Start des Verfahrens am 1. November 2012 haben 555 285 Arbeitgeber
ELStAM für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgerufen. Zur
Verteilung der Anzahl der Abrufe vgl. folgende Tabelle:
20. Wie viele ELStAM wurden jeweils in den einzelnen Monaten seit dem
Start des Projekts von den Finanzbehörden abgerufen (bitte differenziert
nach Monaten darstellen)?
Die folgenden Abrufe erfolgten durch Finanzämter, das BZSt und das RZF aus
den zu Frage 16 genannten Gründen:
21. In wie vielen Fällen wurde jeweils in den einzelnen Monaten seit dem
Start des Projekts eine Vollsperrung von Datensätzen vorgenommen (bitte
differenziert nach Monaten sowie nach Sperrgrund darstellen)?
Die Übersicht umfasst den Zeitraum Juli 2011 bis heute. Seit 1. Juli 2011 ist es
den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in der Finanzverwaltung
möglich, Sperren zu speichern.
Wenn eine Vollsperre vorliegt, besteht für keinen Arbeitgeber die Berechtigung
die ELStAM des Steuerpflichtigen abzurufen. Wurde seitens des
Steuerpflichtigen ein Eintrag in die sogenannte Positivliste beantragt, ist nur jenen
Arbeitgebern der Abruf der ELStAM erlaubt, die in dieser Liste genannt sind. Mit
Beantragung einer Teilsperre kann der Arbeitnehmer einzelne Arbeitgeber vom
Abruf der ELStAM ausschließen.
November Dezember Januar Februar
Stand: 29. 11. 2012 Stand: 31. 12. 2012 Stand: 28. 01. 2013 Stand: 18. 02. 2013
530 145 1 086 323 3 959 027 2 034 871
November Dezember Januar Februar
Stand: 30. 11.2012 Stand: 21. 12. 2012 Stand: 31. 01. 2013 Stand: 15. 02. 2013
5 200 539 4 802 916 6 949 062 2 489 042
Monat/Jahr Anzahl der Sperren je Sperrgrund
Vollsperre Teilsperre Positivliste
07/2011 4 2 7
08/2011 6 0 2
09/2011 8 0 4
10/2011 958 1 4
11/2011 4 427 8 12
12/2011 1 501 4 7
01/2012 493 3 1
02/2012 232 1 1
03/2012 90 1 0
04/2012 1 530 2 0
Drucksache 17/12604 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Wie viele Datensätze werden derzeit von dem ELStAM-Projekt
bereitgestellt (bitte mit Darstellung der Anzahl der Arbeitnehmerinnen/
Arbeitnehmer)?
Insgesamt wurden bislang (Stand: 18. Februar 2013) für 7 610 366
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ELStAM-Datensätze für Arbeitgeber zum Abruf
bereitgestellt.
23. Wie ist sichergestellt, dass die Daten der melderechtlichen Behörden
zeitnah für die Bildung der ELStAM zur Verfügung stehen (bitte mit
Begründung)?
Die Kommunikationspflicht der Meldebehörden mit dem BZSt ergibt sich aus
§ 5c der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung. Danach übermitteln
die Meldebehörden die erforderlichen und abschließend beschriebenen Daten
unverzüglich nach dem jeweiligen Geschäftsvorfall. Nach Verarbeitung der
Meldedaten im IdNr.-Verfahren werden die für die Bildung der
Lohnsteuerabzugsmerkmale erforderlichen Daten direkt an das ELStAM-Verfahren zur
weiteren Verarbeitung weitergegeben, so dass zeitnah aktualisierte ELStAM
dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden können. Im Regelbetrieb
werden die Meldungen des IdNr.-Verfahrens im ELStAM-Verfahren tagesaktuell
weiterverarbeitet.
24. Welche Rechte werden den Steuerpflichtigen gegenüber
Finanzverwaltung und Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern eingeräumt, um ihr
Selbstbestimmungsrecht über die von ihnen erhobenen Daten zu wahren (bitte mit
Darstellung)?
Steuerpflichtige können ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung
hinsichtlich der zu ihrer Person für Zwecke des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch
die Finanzverwaltung erhobenen und gespeicherten Daten unter anderem
dadurch wahren, dass sie dem zuständigen Finanzamt Arbeitgeber benennen, die
zum Abruf ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechtigt
(Positivliste) oder nicht berechtigt (Negativliste) sind.
Alternativ können Steuerpflichtige die Bildung oder die Bereitstellung der
elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale allgemein sperren oder allgemein
freischalten lassen.
05/2012 819 2 2
06/2012 951 1 1
07/2012 1 245 0 2
08/2012 1 024 1 1
09/2012 1 133 2 5
10/2012 6 689 3 32
11/2012 4 351 7 49
12/2012 6 654 8 76
01/2013 7 647 27 98
02/2013 (bis 20. 02. 2013) 4 420 27 58
Monat/Jahr Anzahl der Sperren je Sperrgrund
Vollsperre Teilsperre Positivliste
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12604Ferner können Steuerpflichtige die für sie gebildeten elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die Namen der Arbeitgeber, die diese Daten in
den zwei vorangegangenen Jahren abgerufen haben, über das ElsterOnline-
Portal einsehen sowie beim Finanzamt Auskunft über die zu ihrer Person
gespeicherten Daten und die Empfänger dieser Daten beantragen.
25. Wer ist zivilrechtlicher Eigentümer der vorgehaltenen ELStAM (bitte mit
Begründung)?
Es gibt kein zivilrechtliches Eigentum an den ELStAM. Zivilrechtliches
Eigentum besteht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nur an
Tieren und Sachen. Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände.
Informationen und Daten als solche sind keine körperlichen Gegenstände, da es
bei ihnen an der abgrenzbaren Körperlichkeit fehlt.
26. Wie lange werden die ELStAM vorgehalten, nachdem ein
Arbeitsverhältnis beendet wurde (bitte mit Begründung)?
Für die Frage der Aufbewahrungsfrist der Daten ist die Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses nicht maßgebend. Allerdings ist der Arbeitgeber
verpflichtet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzuzeigen, seine
Abrufberechtigung erlischt.
Die ELStAM-Daten werden entsprechend steuerlicher Aufbewahrungsfristen
analog zur Lohnsteuerbescheinigung für 13 Jahre gespeichert (§ 169 Absatz 2
Satz 2 i. V. m. § 170 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung). Die an
den Arbeitgeber/Datenübermittler bereitgestellten Listen sind im ersten Jahr
des Verfahrens bis zum 31. Dezember des Folgejahres aufzubewahren. Danach
nur noch bis zum 28. Februar des Folgejahres.
27. Welche Einschränkungen der ELStAM existieren hinsichtlich beschränkt
steuerpflichtiger Personen (bitte mit Begründung)?
Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können
aktuell noch nicht am ELStAM-Verfahren teilnehmen. Wie bei der Antwort zu
Frage 2 angekündigt, ist eine sukzessive Erweiterung des Verfahrens geplant.
28. Welche rechtlichen Bedenken sieht die Bundesregierung darin, dass sich
Teile der Ausführungen des Schreibens des Bundesministeriums der
Finanzen vom 19. Dezember 2012 (IV C 5 – S 2363/07/0002-03) auf eine
Rechtsnorm beziehen (§ 52b EStG), die derzeit noch nicht vom
Gesetzgeber verabschiedet ist (bitte mit Begründung)?
Nachdem das Jahressteuergesetz 2013 im Bundesrat gescheitert ist, wurde das
ELStAM-Verfahren auf Grundlage des § 52b EStG in der Fassung des Jahres
2012 gestartet (BMF-Startschreiben vom 19. Dezember 2012). Die Regelungen
des neuen § 52b EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2013 wurden in
den Gesetzentwurf des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(Bundestagsdrucksache 17/12375) aufgenommen. Gegenwärtig werden die
Verfahrensvereinfachungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 im Billigkeitswege angewendet.
Drucksache 17/12604 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über technische Probleme bei dem
erstmaligen Abruf der ELStAM durch die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber
(bitte mit Begründung)?
Technische Probleme, die die weitere Einführung behindern, sind aktuell nicht
bekannt. Die bisher aufgetreten Probleme lagen im Bereich der Erwartungen,
die bei einem so komplexen System mit so vielen Beteiligten auftreten.
30. Wann wird es möglich sein, Freibeträge mit einer zweijährigen
Gültigkeitsdauer im ELStAM-Verfahren zu berücksichtigen (bitte mit
Begründung)?
Das Jahressteuergesetz 2013 sah in Artikel 2 Nummer 19 die Möglichkeit
zweijährig gültiger Freibeträge vor. Nach der Ablehnung der Beschlussempfehlung
des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag am 17. Januar
2013 gibt es gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für die Einführung zweijährig
gültiger Freibeträge. In den Planungen zur sukzessiven Erweiterung des
Verfahrens ist dieser Punkt aber enthalten (vgl. Antwort zu Frage 2).Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]