[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12706
17. Wahlperiode 13. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12334 –
Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Ermittlungen gegen die faschistische Terrortruppe
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wurde offenkundig, dass die Sicherheitsbehörden
keine aktuelle Übersicht darüber haben, wie viele Neonazis mit Haftbefehlen
gesucht werden. Mittlerweile wird eine solche Überprüfung halbjährlich
vorgenommen. Nach Angaben der Bundesregierung lagen zum Zeitpunkt 30. Juni
2012 zu 118 Personen aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität rechts (PMK-rechts) offene unvollstreckte Haftbefehle vor (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Gemeinsames Abwehrzentrum
Rechtsextremismus“, Bundestagsdrucksache 17/10585 zu Frage 24). Inzwischen
müssten die Ergebnisse einer neuerlichen Überprüfung vorliegen. Sollte dies
noch nicht der Fall und eine fristgemäße Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
daher nicht möglich sein, erklären sich die Fragesteller mit einer
Fristverlängerung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage einverstanden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat erstmalig zum Stichtag 4. Januar 2012 im
Rahmen des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/
Rechtsterrorismus (GAR) in Zusammenarbeit mit den Ländern die offenen Haftbefehle
gegen Personen mit Bezügen zur PMK-rechts erhoben (vgl. im Einzelnen hierzu
die jeweilige Vorbemerkung der Bundesregierung zu ihren Antworten auf die
Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 17/8997 vom 15. März 2012,
Bundestagsdrucksache 17/9379 vom 24. April 2012 und Bundestagsdrucksache
17/11497 vom 19. November 2012).
Der Erhebung lagen jene Haftbefehle zugrunde, bei denen der Täter mit dem
personengebundenen Hinweis „REMO“ (Straftäter rechtsmotiviert) in der
Fahndungsdatei INPOL-Z gekennzeichnet und/oder in der Datei „Gewalttäter rechts“
gespeichert war oder – ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen – eine PMK- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12706 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStraftat begangen hat und aktuell mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung und/
oder zur Sicherung des Strafverfahrens gemäß § 112 der Strafprozessordnung
(StPO) gesucht wurde.
Die Errichtung des Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) und das Vorhaben, künftig phänomenübergreifend offene
Haftbefehle aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität zu erheben,
wurde zum Anlass genommen, die o. g. Kriterien bzw. Erhebungsmethoden
noch einmal kritisch zu hinterfragen. Dabei war zu berücksichtigen, dass nach
den gewonnenen praktischen Erfahrungen sowohl die Vergabe der Merker
(REMO, LIMO – Straftäter linksmotiviert – und AUMO – Straftäter politisch
motivierte Ausländerkriminalität –) als auch die Speicherung in den jeweiligen
phänomenspezifischen Gewalttäterdateien bundesweit nicht einheitlich erfolgt.
Die abschließende Festlegung bundesweit einheitlicher und zur Gewinnung
eines aussagekräftigen Lagebilds tauglicher Kriterien für eine turnusgemäße
Erhebung bleibt den Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Länder vorbehalten.
Zur Gewinnung eines ersten umfassenderen Bildes hat das BKA allerdings mit
Stand November 2012 die offenen Haftbefehle zunächst durch einen Abgleich
der offenen Fahndungen in INPOL-Z mit dem Bestand der Datei „INPOL-Fall
Innere Sicherheit“ (IFIS), in der u. a. Beschuldigte und Verdächtige politisch
motivierter Straftaten gespeichert sind, erhoben. Wie bisher sind sowohl
Haftbefehle zur Strafvollstreckung und zur Sicherstellung des Strafverfahrens
enthalten, neu hinzugekommen sind Haftbefehle, die aufgrund
aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen erlassen wurden.
Dieses neue Verfahren bietet nach den o. g. Erfahrungen eine bessere Gewähr
für ein höheres Maß an Vollständigkeit, da nunmehr entsprechende Haftbefehle
auch dann zugeordnet werden können, wenn z. B. kein REMO-Merker vergeben
wurde. Diese erhöhte Treffergenauigkeit hat zur Folge, dass sich die Anzahl
entsprechender offener Haftbefehle gegenüber der zuvor angewandten Methode
wesentlich erhöht, da in IFIS, die auch eine der Quelldateien für ATD und RED
ist, grundsätzlich alle PMK-Straftaten zeitnah und damit zuverlässiger
abgebildet werden. Eine Erhebung nach den „alten Kriterien“, die – entsprechend des
bisher gewählten Sechs-Monats-Turnus – zum 31. Dezember 2012 fällig
gewesen wäre, ist aufgrund des beschriebenen geringeren Aussagewertes nicht
mehr erfolgt.
Dementsprechend werden die Fragen basierend auf den Ergebnissen der im
November 2012 durchgeführten Abfrage beantwortet. Eine Vergleichbarkeit mit
dem zuletzt turnusgemäß zum 30. Juni 2012 erhobenen Zahlen ist aufgrund der
geänderten Erfassungsmethode jedoch nicht gegeben. Auch sind die Zahlen vor
dem Hintergrund der noch laufenden Gremienbefassung zur
Erhebungsmethodik (siehe oben) als nicht abschließend zu betrachten.
Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass die entsprechenden
Erhebungen immer nur Momentaufnahmen mit begrenztem Aussagewert darstellen,
da laufend neue Haftbefehle ergehen, während sich andere erledigen. Über das
polizeiliche Informationssystem ist jedoch jederzeit eine Abfrage möglich, ob
zu einer konkreten Person eine Fahndung besteht. Es lässt sich daher jederzeit
anlassabhängig feststellen, ob sich Fahndungen erledigt haben. Aussagen über
neu hinzugekommene Haftbefehle sowie die Art der Erledigung des Haftbefehls
sind jedoch nicht jederzeit und nur mit erheblichem Aufwand möglich, da im
polizeilichen Informationssystem INPOL nur die zu treffenden Maßnahmen,
nicht jedoch die Hintergründe eines Haftbefehles zum automatisierten Abruf
vorgehalten werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/127061. Gegen wie viele Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) lagen
zum Zeitpunkt der jüngsten bundesweiten Überprüfung nach Kenntnis der
Bundesregierung unvollstreckte Haftbefehle vor (bitte Datum der
Überprüfung angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Mit Stand
November 2012 wurden 266 Personen mit Bezügen zur PMK-rechts mit offenem
Haftbefehl gesucht. Eine aktuelle Abfrage im polizeilichen Informationssystem am
22. Februar 2013 hat ergeben, dass nur noch zu 182 dieser Personen Fahndungen
aufgrund von Haftbefehlen Bestand haben.
2. Wie viele dieser Haftbefehle nennen nach Kenntnis der Bundesregierung als
Grund des Haftbefehls PMK-rechts-Straftaten, und wie viele Gewalttaten
(bitte auch Doppelnennungen angeben)?
Bei 44 dieser 266 Personen lag dem Haftbefehl zumindest eine politisch rechts
motivierte Straftat zugrunde.
Von den 266 Haftbefehlen wurden 49 aufgrund der Begehung von Gewalttaten
erlassen, davon fünf aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat.
3. In welchen Jahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
jeweiligen Haftbefehle jeweils (erstmals) ausgestellt?
* Die Fahndungen vor 2007 schlüsseln sich wie folgt auf: 1× 2001, 1× 2003, 2× 2005, 6× 2006
Anmerkung:
Die o. a. Tabelle berücksichtigt die Fahndungen, die am 22. Februar 2013 noch aktuell waren (vgl. Antwort
zu Frage 1). Da für einen Teil der 182 Personen mehrere Fahndungen anhängig sind, können sich höhere
Fahndungszahlen ergeben.
4. Bei wie vielen der mit Stand 30. Juni 2012 mit Haftbefehl gesuchten
118 Neonazis hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile der
Haftbefehl erledigt (bitte soweit möglich, Grund der Erledigung nennen)?
Mit Stand Mitte Februar 2013 hatten 62 Haftbefehle, die der Suche nach den
o. g. 118 Personen (Stand: 30. Juni 2012) zugrunde lagen, keinen Bestand mehr.
Angaben zum Hintergrund der Erledigung der o. g. Haftbefehle liegen der
Bundesregierung jedoch nur in Bezug auf 40 Haftbefehle vor: In 38 Fällen erfolgte
der Haftantritt bzw. die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe, in zwei Fällen
wurde der Haftbefehl in eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung umge-
Jahr Fahndungen aus diesem Jahr
Vor 2007* 110
Vor 2007* 113
Vor 2008* 116
Vor 2009* 118
Vor 2010* 133
Vor 2011* 161
Vor 2012* 112
Vor 2013* 110
Drucksache 17/12706 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewandelt. Die Gründe für die Erledigung der übrigen Fahndungen sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
5. Wie viele der derzeit unvollstreckten Haftbefehle wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung nach dem 30. Juni 2012 erlassen (bitte jeweils Datum des
erstmaligen Haftbefehls angeben), welches Bundesland hat diese gemeldet,
und welche Delikte liegen diesen neuen Haftbefehlen jeweils zugrunde (bitte
für jeden Einzelfall angeben und eine etwaige Einstufung als PMK-rechts
von Tat und Täter vermerken)?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, ist die
aktuelle Erhebung der offenen Haftbefehle nach anderen Kriterien erfolgt. Eine
Vergleichbarkeit mit den zum 30. Juni 2012 erhobenen Daten ist nicht gegeben.
Aus diesem Grund sind nachfolgend alle 266 mit Stand vom November 2012 die
neuen Erhebungskriterien erfüllenden offenen Haftbefehle aufgeführt –
unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 30. Juni 2012 erlassen wurden.
Zur Beziehung zwischen Tatvorwurf und Hintergrund des Haftbefehls wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung zu ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9379 vom 24. April 2012 verwiesen.
Nr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
1 BB Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.,
Diebstahl
X X X
2 BB Körperverletzung,
Computerbetrug
X X X
3 BB Gemeinschädliche
Sachbeschädigung
X X
4 BB Ausweisung X X X
5 BB Diebstahl X X X
6 BB Gefährliche
Körperverletzung, Hausfriedensbruch
X X
7 BB Sachbeschädigung X X X
8 BB Besonders schwerer Fall des
Diebstahls
X X X
9 BB Gefährliche
Körperverletzung
X X
10 BB Trunkenheit im Verkehr X X
11 BB Trunkenheit im Verkehr X X X
12 BB Diebstahl X X X
13 BB Körperverletzung X X X
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12706Nr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
14 BB Betrug X X
15 BE Gefährliche
Körperverletzung, Bedrohung
X X X X
16 BE Gefährdung des
Straßenverkehrs
X X X
17 BE Raub X X
18 BE Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X
19 BE Sachbeschädigung X X
20 BE Räuberische Erpressung X X
21 BE Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X
22 BE Körperverletzung X X X
23 BE Erschleichen von
Leistungen
X X
24 BE Diebstahl X X X
25 BE Diebstahl, Besonders
schwerer Fall des Diebstahls
X X X
26 BE Diebstahl X X X
27 BE Beleidigung X X X
28 BE Diebstahl und
Unterschlagung geringwertiger Sachen
X X X
29 BE Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
30 BE Diebstahl und
Unterschlagung geringwertiger Sachen
X X X
31 BE Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
32 BE Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
Diebstahl
X X X X
33 BE Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X
Drucksache 17/12706 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
34 BE Erschleichen von
Leistungen
X X X
35 BE Erschleichen von
Leistungen
X X
36 BE 2× Beleidigung,
2× Erschleichen von
Leistungen, Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X X
37 BE Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
38 BE VersG, Körperverletzung X X X X
39 BE Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
40 BE Betrug, Erschleichen von
Leistungen
X X X
41 BPOL Sachbeschädigung X X X
42 BW Diebstahl X X X
43 BW BtMG X X X
44 BW Widerstand, Räub. DB X X
45 BW Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
46 BW Widerstand,
Körperverletzung
X X X
47 BW BtMG X X X
48 BW/
BKA
Volksverhetzung X X X
49 BW Gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr
X X X
50 BW Sachbeschädigung politisch X X X
51 BW Waffengesetz, Erschleichen
von Leistungen, BtMG,
Beleidigung
X X X
52 BW Fahren ohne Fahrerlaubnis X X X
53 BW Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12706Nr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
54 BW Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
55 BW Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
56 BW Betrug, Volksverhetzung X X X
57 BW BtMG X X X
58 BW BtMG X X X
59 BW Körperverletzung,
Unterschlagung
X X
60 BW BtMG, Körperverletzung,
Widerstand
X X
61 BW Gefährliche
Körperverletzung
X X X
62 BW Körperverletzung X X
63 BW WaffG, Diebstahl,
Körperverletzung
X X
64 BW Volksverhetzung X X X
65 BW Fahren ohne Fahrerlaubnis X X X
66 BW,
BY,
HE,
NW
Betrug, Volksverhetzung,
Urheberrechtsgesetz,
Betrug
X X X X
67 BY Totschlag X X
68 BY Widerstand X X
69 BY BtMG X X X
70 BY Beleidigung X X X
71 BY Körperverletzung X X
72 BY Diebstahl X X X
73 BY Straßenverkehrsgefährdung X X X
74 BY Erschleichen von
Leistungen
X X X
75 BY BtMG X X
Drucksache 17/12706 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
76 BY Besonders schwerer Fall des
Diebstahls und
Bandendiebstahl
X X X
77 BY gefährliche
Körperverletzung
X X X
78 BY 2× BtMG, 1× Erschleichen
von Leistungen
X X
79 BY Ausweisung X X X
80 BY Trunkenheit im Verkehr und
Sachbeschädigung
X X X
81 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
82 BY 2× Betrug X X X
83 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
84 BY Strafvereitelung X X
85 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
86 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
87 BY BtMG X X X
88 BY Körperverletzung X X X
89 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
90 BY WaffG X X X
91 BY SprengG X X X
92 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
93 BY Diebstahl X X X
94 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
95 BY Eigenmächtige Abwesenheit X X
96 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12706Nr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
97 BY Straßenverkehrsgefährdung X X X
98 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
99 BY Volksverhetzung X X X
100 BY Ausweisung X X X
101 BY Verschaffen von falschen
amtlichen Ausweisen
X X X
102 BY Körperverletzung X X X
103 BY Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
104 BY Sachbeschädigung X X
105 BY Volksverhetzung X X
106 BY Diebstahl X X X
107 BY,
BPOL
Erschleichen von
Leistungen
X X X
108 BY,
BPOL
Beleidigung X X
109 HB Körperverletzung X X
110 HE Besonders schwerer Fall des
Diebstahls, Hehlerei,
gefährlicher Körperverletzung
X X X
111 HE Gefährdung des
Straßenverkehrs
X X X
112 HE Strafvollstreckung wg.
Betruges
X X X
113 HE Räuberischer Erpressung X X
114 HE/
BKA
Verbreitung von
Propagandamitteln
verfassungswidriger Organisationen,
Verwendung v Kennzeichen
verfassungswidriger
Organisationen, Bildung
krimineller Vereinigungen,
Volksverhetzung
X X X
115 HE Totschlag X X X
Drucksache 17/12706 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
116 HE Betrug,
Leistungserschleichung
X X X
117 HE Gefährliche
Körperverletzung
X X
118 HE Leistungserschleichung X X X
119 HE Sachbeschädigung X X X
120 HE Raub X X X
121 HE Verwendung von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen
X X X
122 HE Betrug X X X
123 HE Volksverhetzung X X X
124 HE Fahren ohne Fahrerlaubnis X X
125 HE Räuberischer Diebstahls X X X
126 HE Leistungserschleichung X X X
127 HE k.A. X X X
128 HE Körperverletzung X X X
129 HE Ausweisung X X X
130 HE Betrug X X
131 HE Betrug X X
132 HH Körperverletzung X X
133 HH Computerbetrug X X X
134 HH Ausweisung X X X
135 HH Gefährliche
Körperverletzung
X X X
136 HH Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Beleidigung,
Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung,
Sachbeschädigung
X X X
137 HH Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
138 HH Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12706Nr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
139 HH Körperverletzung, 2×
Gefährliche Körperverletzung
X X X X
140 HH WaffG X X X
141 HH BtMG X X X
142 HH Erschleichen von
Leistungen
X X X
143 MV Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.,
Hausfriedensbruch
X X
144 MV Trunkenheit im Verkehr X X X
145 MV Diebstahl, Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X X
146 MV Abschiebung X X X
147 NI BtMG X X X
148 NI Körperverletzung X X X
149 NI Beleidigung,
Sachbeschädigung
X X X
150 NI Betrug X X
151 NI Vortäuschen einer Straftat X X
152 NI Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.,
Nötigung, Beleidigung
X X
153 NI Diebstahl X X X
154 NI Widerstand X X X
155 NI Fahren ohne Fahrerlaubnis X X X
156 NI Volksverhetzung X X X
157 NI OwiG X X
158 NI Fahren ohne Fahrerlaubnis X X
159 NI Sachbeschädigung X X
160 NI Widerstand X X
161 NI Gefährliche
Körperverletzung
X X
Drucksache 17/12706 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
162 NI Erschleichen von
Leistungen
X X
163 NI Räuberische Erpressung,
Falsche Verdächtigung,
Körperverletzung
X X X
164 NI,
NW
Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X
165 NW BtMG X X X
166 NW Diebstahl X X
167 NW Besonders schwerer Fall des
Diebstahls
X X X
168 NW Trunkenheit im Verkehr X X X
169 NW Sachbeschädigung X X X
170 NW Erschleichen von
Leistungen, BtMG
X X
171 NW Gefährliche
Körperverletzung
X X X
172 NW Gefährliche
Körperverletzung
X X
173 NW Besonders schwerer Fall des
Diebstahls
X X X
174 NW BtMG, Besonders schwerer
Fall des Diebstahls
X X X
175 NW Gefährliche
Körperverletzung
X X X
176 NW Diebstahl, Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
177 NW Gefährliche
Körperverletzung
X X X
178 NW Nötigung X X X
179 NW Diebstahl, Gefährliche
Körperverletzung
X X X
180 NW k.A. X X X
181 NW Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12706Nr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
182 NW Körperverletzung X X
183 NW BtMG, Erschleichen von
Leistungen
X X
184 NW Erschleichen von
Leistungen
X X X
185 NW Gefährliche
Körperverletzung
X X X
186 NW Raub X X
187 NW Nachstellung X X X
188 NW Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
189 NW Versammlungsgesetz X X X
190 NW Verstoß gg. VersammlG X X X
191 NW OwiG X X X
192 NW Diebstahl, Erschleichen von
Leistungen
X X X
193 NW Erschleichen von
Leistungen
X X
194 NW Erschleichen von
Leistungen
X X
195 NW Wählertäuschung X X X
196 NW Bedrohung X X X
197 NW Bedrohung, Betrug X X X
198 NW Störung des öffentlichen
Friedens, Diebstahl
X X X
199 NW fahrlässige
Körperverletzung, BtMG, Nötigung
X X X
200 NW Betrug X X X X
201 NW Besitz pornographischer
Schriften
X X X
202 NW Erschleichen von
Leistungen
X X
Drucksache 17/12706 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
203 NW Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X
204 NW BtMG X X X
205 NW,
BW
BtMG, Volksverhetzung X X X X
206 NW,
BY
Falsche Verdächtigung,
Fahren ohne Fahrerlaubnis
X X X
207 NW,
HE
Urkundenfälschung,
Körperverletzung
X X X
208 NW,
HE
Betrug, Erpressung X X X
209 NW,
NI
Diebstahl, Gefährliche
Körperverletzung, Erschleichen
von Leistungen
X X X
210 SH Fahren ohne Fahrerlaubnis X X X
211 SL Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.,
Beleidigung
X X X
212 SL Beleidigung X X X
213 SL Nötigung X X X
214 SL Widerstand X X X
215 SN Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.,
Diebstahl
X X X X
216 SN Körperverletzung,
Gefährliche Körperverletzung
X X
217 SN Erschleichen von
Leistungen
X X X
218 SN Erschleichen von
Leistungen, Diebstahl
X X X
219 SN Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Gefährliche
Körperverletzung
X X
220 SN Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12706Nr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
221 SN Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
222 SN Betrug X X X
223 SN schw. Raub, Erschleichen
von Leistungen
X X X
224 SN Raub X X
225 SN Diebstahl X X
226 SN Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X
227 SN räuberische Erpressung X X X
228 SN Diebstahl X X
229 SN Sachbeschädigung X X
230 SN Trunkenheit im Verkehr,
Erschleichen von Leistungen
X X
231 SN Volksverhetzung X X X
232 SN WaffG X X X
233 SN Diebstahl X X
234 SN Erschleichen von
Leistungen
X X X
235 SN Erschleichen von
Leistungen
X X X
236 SN Sachbeschädigung X X
237 SN OwiG X X X
238 SN Hausfriedensbruch X X X
239 SN Ausweisung X X X
240 SN Widerstand gg.
Vollstreckungsbeamte
X X X
241 SN Sachbeschädigung X X
242 SN Gefährliche
Körperverletzung, Betrug, Erschleichen
von Leistungen
X X X
243 SN Erschleichen von
Leistungen
X X X
Drucksache 17/12706 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
244 SN Gefährdung des
Straßenverkehrs
X X
245 SN Bedrohung X X X
246 SN Diebstahl X X X
247 ST Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.,
Verkehrsdelikte
X X X
248 ST Erschleichen von
Leistungen
X X
249 ST Fahren ohne Fahrerlaubnis X X X
250 ST Diebstahl, Erschleichen von
Leistungen
X X X
251 ST Gefährliche
Körperverletzung
X X
252 ST Pflichtversicherungsgesetz X X
253 ST Diebstahl, Besonders
schwerer Fall des Diebstahls
X X
254 ST Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
255 ST Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.,
Widerstand, Beleidigung,
Körperverletzung
X X
256 ST Trunkenheit im Verkehr X X X
257 ST Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X X
258 ST Verw. von Kennz.
verfassungswidriger Org.
X X
259 TH Betrug X X
260 TH Diebstahl X X X
261 TH Volksverhetzung X X
262 TH Ordnungshaft X X
263 TH Diebstahl X X X
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/127066. Wie viele der mit Haftbefehl gesuchten Neonazis sind in den einschlägigen
Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert, und jeweils in welchen
Dateien?
a) Wie viele dieser Personen sind außerdem im polizeilichen
Informationssystem als Gewalttäter rechts sowie als Personen mit Bezug zur PMK-
rechts gespeichert?
b) Wie viele dieser Personen gelten als gewaltbereit?
Ein Abgleich der o. g. Personen mit Bezügen zur PMK-rechts mit den
einschlägigen Dateien der Sicherheitsbehörden des Bundes, soweit datenschutzrechtlich
zulässig, hat zu folgendem Ergebnis geführt; Überschneidungen zwischen den
einzelnen Dateien bzw. personenbezogenen Hinweisen sind möglich:
• Von den in der Antwort zu Frage 5 angeführten 266 Personen sind 30 in der
im vergangenen Jahr in Betrieb genommenen Rechtsextremismusdatei
erfasst. 27 Personen wurden dort entsprechend dem Eingabegrund i. S. v. § 2
Satz 1 Nummer 1b RED-G, eine Person nach § 2 Satz 1 Nummer 2 RED-G
und zwei Personen nach § 2 Satz 1 Nummer 1b und § 2 Satz 1 Nummer 2
RED-G erfasst.
• Drei der 266 Personen sind zudem in der Gewalttäterdatei Rechts erfasst.
• 83 der 266 Personen verfügen zudem über den personengebundenen Hinweis
„Straftäter rechtsmotiviert“ im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z.
65 dieser Personen sind mit dem PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z erfasst.
Hierbei ist zu beachten, dass für eine Person verschiedene
personengebundene Hinweise („Straftäter rechtsmotiviert“ und „Gewalttätig“) vergeben
werden können.
• 91 (Stand: Februar 2013) der 266 Personen sind beim Bundesamt für
Verfassungsschutz im dortigen Dateisystem NADIS-WN als Rechtsextremisten
gespeichert. In 19 dieser Fälle liegt dem jeweiligen Haftbefehl eine PMK-
Straftat zugrunde. In keinem dieser Fälle handelt es sich jedoch um eine
politisch motivierte Gewalttat. Von den 91 in NADIS-WN gespeicherten
Personen gelten 28 als grundsätzlich gewalttätig, d. h. zu diesen Personen
liegen entsprechende RED-Speicherungen oder Erkenntnisse vor, die auf
eine erhöhte Gewaltbereitschaft hindeuten, z. B. gerichtliche Verurteilungen
wegen Körperverletzungsdelikten.
Nr.
gemeldet
durch
Verletzte
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
PMK Sonst.
Kriminalität
k.A.
**
Strafvollstreckung
§ 112
StPO
Ausweisung
k.A.
**
264 TH Verstoß VersammlungsG
(Vermummung)
X X X
265 TH Gefährliche
Körperverletzung
X X
266 TH Diebstahl,
Urkundenfälschung
X X
** k.A. – keine Angabe
Drucksache 17/12706 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche Kenntnisse haben Bundesregierung und, soweit ihr bekannt, die
Länder über die Verstrickung der gesuchten Neonazis mit Kameradschaften,
der rechtsextremistischen Musikszene oder anderen rechtsextremen
Gruppierungen (soweit möglich konkrete Angaben und Zahlen nennen)?
Falls die Bundesregierung keine Kenntnis über die Erkenntnisse der Länder
hat, beabsichtigt sie, sich z. B. im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen
Rechtsextremismus (GAR) diese Kenntnis anzueignen?
Während die Erfassung auf der o. g. Liste nach polizeilichen Kriterien erfolgt,
kann die Zuordnung einer Person zum rechtsextremistischen Spektrum bzw.
Organisation nur durch die Verfassungsschutzbehörden nach den dortigen
Erfassungskriterien erfolgen. Insgesamt liegen den Verfassungsschutzbehörden
folgende Informationen zu den o. g. 91 in NADIS-WN gespeicherten Personen vor:
• Neun Personen weisen Bezüge zur Kameradschaftsszene bzw. zum freien
neonazistischen Spektrum auf.
• Vier der Gesuchten verfügen über Verbindungen zur rechtsextremistischen
Musikszene.
• Fünf Personen sind der NPD oder ihrem Umfeld zuzurechnen.
• Zwei Personen sind der Skinheadszene zuzuordnen.
• Eine weitere Person kann zum Umfeld der sogenannten
Reichsbürgerbewegung gezählt werden.
• Zwei der Gesuchten sind im Ausland aufhältig und gehören dem
revisionistischen Spektrum an.
• Zwei Personen sind Anhänger ausländischer rechtsextremistischer
Organisationen und
• eine Person weist Kontakte zu den „Autonomen Nationalisten“ auf.
Zum Teil bestehen auch mehrfache Zugehörigkeiten zu einzelnen
Szenebereichen.
Zu den übrigen Personen liegen keine bzw. keine belastbaren Erkenntnisse zur
Zugehörigkeit zu den in Rede stehenden Gruppierungen und Einzelszenen vor.
Dass nur der o. g. Anteil der mit Haftbefehl gesuchten Personen dem
rechtsextremistischen Spektrum bzw. Organisationen zugeordnet werden kann, ist
darauf zurückzuführen, dass den Verfassungsschutzbehörden nur zu diesem
Personenkreis tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen i. S. von
§ 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorliegen.
8. Welche weiteren verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die
Bundesregierung zu den gesuchten Rechtsextremisten?
Die Nennung von Personennamen oder weiteren über die Antwort zu Frage 7
hinausgehenden Einzelheiten, die Rückschlüsse auf entsprechende Personen
ermöglichen würden, muss – auch nach sorgsamer Abwägung mit dem
Informationsinteresse des Parlaments – im Hinblick auf den Schutz der
Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unterbleiben. Darüber hinaus ist dies zur Sicherung der
Strafverfahren erforderlich, da anderenfalls der Ermittlungserfolg bzw. die
erfolgreiche Umsetzung des Haftbefehls gefährdet werden könnte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/127069. Welchen Fortschritt verzeichnen die Erörterungen zur Frage, inwiefern die
Rückmeldungen über den Fortgang der Strafverfahren nach der Festnahme
gesuchter Neonazis verbessert werden können (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 5 und 6 auf
Bundestagsdrucksache 17/11497)?
Die laufenden Prüfungen und Erörterungen mit dem Ziel, zu Verbesserungen bei
der Abbildung des Verlaufs der Strafverfolgung und Strafvollstreckung in
konkreten Einzelfällen zu gelangen, dauern an. Prognosen über die Dauer und
mögliche Ergebnisse der Prüfungen und Erörterungen wären daher derzeit noch
verfrüht.
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ISSN 0722-8333]