[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12754
17. Wahlperiode 14. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12349 –
Kredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus für Zypern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juni 2012 hat mit Zypern das fünfte Mitglied des Euro-Währungsgebietes
Unterstützung aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
bzw. dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beantragt. Zypern ist
vor allem wegen der engen Verwobenheit des eigenen Finanzsektors mit dem
griechischen stark von der Krisendynamik im Euro-Währungsgebiet erfasst
worden. Zudem spielt auch die realwirtschaftliche Verflechtung mit anderen
südeuropäischen Ökonomien eine bedeutende Rolle.
Noch im Jahr 2008 lag nach einer Pressemitteilung von eurostat vom 23. April
2012 die zyprische Staatsschuldenquote bei 48,9 Prozent. Das Land hatte über
Jahre hinweg hohe Wachstumsraten verzeichnet. Im Jahr 2011 ist die
Verschuldungsrate auf 71,1 Prozent der Wirtschaftsleistung angestiegen und soll
nach Schätzungen der Europäischen Kommission u. a. aufgrund der
Rekapitalisierung der Laiki-Bank bis Ende 2012 ca. 90 Prozent des
Bruttoinlandprodukts erreicht haben (European Economic Forecast Autumn 2012). Zudem
steht das Land, ebenfalls nach Einschätzung der Kommission, am Anfang
einer mehrjährigen Rezession.
Dass es trotz des relativ geringen Kreditumfangs von erwartungsgemäß
17,5 Mrd. Euro noch zu keiner Einigung über eine Kreditlinie aus EFSF- und
ESM-Geldern kam, liegt unter anderem an politischen Differenzen zwischen
der zyprischen Regierung und der Troika. Mit Verweis auf die auch durch die
Anpassungsprogramme verursachte tiefe Rezession in anderen
südeuropäischen Ländern lehnt die zyprische Regierung einige der in der
„Absichtserklärung für eine spezifische wirtschaftspolitische Konditionalität“ (im
Folgenden: Memorandum) anvisierten Kürzungs- und Privatisierungsmaßnahmen ab.
Zudem ist es fraglich, ob es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für eine
entsprechende Kreditlinie gäbe.
Dazu haben auch Medienberichte über angebliche Schwarzgeldkonten
russischer „Oligarchen“ bei zyprischen Banken beigetragen, die durch die
Kredite gerettet würden. Den zyprischen Behörden wird unterstellt, nicht genug
gegen Geldwäsche zu unternehmen und dadurch das Land zu einem
Einfallstor für Schwarzgeld in die EU zu machen. Insbesondere ein Spiegel-Bericht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. März 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12754 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(DER SPIEGEL, 45/2012) über einen Bericht des Bundesnachrichtendienstes
(BND) förderte das Argumentationsmuster, demnach mit Krediten für Zypern
vor allem russisches Schwarzgeld gerettet würde.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zypern hat im Juni 2012 Unterstützung aus der Europäischen
Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) bzw. dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
beantragt. Bisher ist über den Antrag nicht entschieden worden. Entsprechend hat
Zypern bisher keine Kredite erhalten. Im November 2012 hat sich die Regierung
Zyperns mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank
(EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) auf Arbeitsebene auf
einen Entwurf für ein Memorandum of Understanding (MoU) mit Auflagen für
ein mögliches Programm verständigt. Die Bundesregierung macht sich diesen
Entwurf nicht zu eigen.
1. Entspräche eine Kreditlinie des ESM für Zypern nach Auffassung der
Bundesregierung dem in Artikel 3 des ESM-Vertrages definierten Zweck, nach
dem Finanzhilfeinstrumente nur dann bereitgestellt werden sollen, wenn
dies für die Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsraums
insgesamt unabdingbar ist?
Wenn ja, woraus ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung eine
entsprechende Relevanz der fiskalischen Lage Zyperns für das gesamte
Euro-Währungsgebiet?
Wenn nein, warum nicht?
Nach Artikel 3 des ESM-Vertrages können Finanzhilfen des ESM gewährt
werden: „… wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-
Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist.“
Nach Artikel 13 Absatz 1 des ESM-Vertrages obliegt es zunächst der Troika, als
Entscheidungsgrundlage für die Beschlüsse der ESM-Gremien über die
Gewährung von Finanzhilfen eine Bewertung dieser Voraussetzung vorzunehmen. Die
Bundesregierung erwartet deshalb von der Troika, dass diese die
Voraussetzungen für Finanzhilfen aus dem ESM nachweist. Damit muss die Troika auch die
Unabdingbarkeit der Hilfe zur Wahrung der Finanzstabilität des Euroraumes
und seiner Mitgliedstaaten nachweisen.
2. Bedeutet die Einführung einer Asset Management Company (AMC) in
Zypern nach Kenntnis der Bundesregierung eine Übertragung „fauler
Vermögensposten“ von privaten Kreditinstituten an den zyprischen Staat?
In bis zu welchem Umfang kann dies die Staatsschulden erhöhen?
Die Übertragung notleidender und/oder nichtstrategischer
Vermögenspositionen auf so genannte Asset Management Companies ist gängige Praxis im
Rahmen von Restrukturierungen im Bankensektor. Eine Entscheidung der
zypriotischen Regierung für ein AMC ist der Bundesregierung allerdings
aktuell nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/127543. Wie hoch ist derzeit das jährliche Aufkommen aus vermögensbezogenen
Steuern im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung in Zypern?
Wie würde sich diese Quote nach Einschätzung der Bundesregierung durch
eine Sicherstellung von Mehreinnahmen im Sinne des Absatzes 2.7.
(Vermögensbesteuerung) des Memorandums verändern?
Nach Angaben der Kommission bezieht sich der Absatz 2.7 des MoU-Entwurfs
auf die Erhöhung der Besteuerung von Immobilienvermögen. Das zyprische
Parlament hat diese Maßnahme des MoU-Entwurfs bisher nicht umgesetzt.
Im Jahr 2012 betrug das Aufkommen der Immobiliensteuer 23 Mio. Euro
(0,13 Prozent des BIP). Die Kommission würde bei Umsetzung der Maßnahme
entsprechend Absatz 2.7 des MoU-Entwurfs ein Aufkommen in Höhe von rund
93 Mio. Euro (0,52 Prozent des BIP) erwarten.
4. Wie hoch ist derzeit das jährliche Aufkommen aus der Bankenabgabe auf
Einlagen, die von Banken und Kreditinstituten in Zypern aufgenommen
wurden, und wie würde sich das Aufkommen nach Einschätzung der
Bundesregierung durch eine Erhöhung der Abgabe im Sinne des Absatzes 2.9.
des Memorandums verändern?
Nach Angaben der Europäischen Kommission habe das Aufkommen der
befristeten Bankenabgabe im Jahr 2011 65 Mio. Euro betragen. Angaben für das Jahr
2012 lagen noch nicht vor. Die Abgabe sei entfristet und der Abgabesatz erhöht
worden. Durch die Erhöhung im Jahr 2013 sei mit Mehreinnahmen von
10 Mio. Euro zu rechnen.
5. Wie sind die Leistungsbezieher der Klassen A und B im Absatz 3.2. des
Memorandums definiert?
Leistungsbezieher der Klassen A und B sind im staatlichen zyprischen
Gesundheitssystem Leistungsbezieher, die keine bzw. reduzierte Gebühren zahlen
müssen. Die Klassifizierung erfolgt anhand von Einkommenskriterien. Reduzierte
Gebühren betragen im Allgemeinen 50 Prozent der vollen Gebühren. Alle
Patienten müssen unabhängig von eventueller vollständiger oder teilweiser
Gebührenbefreiung geringe Zuzahlungen leisten.
Unabhängig von den Einkommenskriterien sind weitere Personengruppen von
Gebühren im staatlichen Gesundheitssystem befreit: chronisch Kranke,
Mitglieder von Familien mit mindestens fünf Personen und Mitglieder des öffentlichen
Dienstes.
Quelle: EU-Kommission auf Basis des zyprischen Gesundheitsministeriums.
Einkommen in Euro
Anzahl Familienmitglieder Leistungsempfänger Klasse A
(keine Gebühr)
Leistungsempfänger Klasse B
(reduzierte Gebühr)
1 0 – 15 377,41 15 377,41 – 20 503,22
2 0 – 30 754,83 30 754,83 – 37 589,23
3 0 – 32 463,43 32 463,43 – 39 297,83
4 0 – 34 172,03 34 172,03 – 41 006,43
5 und mehr Unabhängig vom Einkommen –
Drucksache 17/12754 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welchen konjunkturellen Effekt erwartet die Bundesregierung im Falle der
vollständigen Umsetzung aller in Abschnitt 2 (Fiskalpolitik) des
Memorandums aufgeführten „ausgabenbezogenen Maßnahmen“?
Hierzu liegen der Bundesregierung noch nicht die entsprechenden Prognosen
der Troika vor.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die im Memorandum
aufgeführten „einnahmewirksamen Maßnahmen“ zur Steigerung der
Staatseinnahmen weit überwiegend die Erhöhung von Verbrauchssteuern
und Gebühren für öffentliche Leistungen enthalten?
a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass – nicht zuletzt vor dem
Hintergrund des an Zypern gerichteten Vorwurfs des „Steuerdumpings“
und des überdimensionierten zyprischen Finanzsektors – eine Erhöhung
von Einkommenssteuern auf hohe Einkünfte, die Erhöhung der
Körperschaftssteuern für Finanzunternehmen und eine Einführung bzw. eine
Erhöhung von Kapitalertragssteuern – weitaus höhere Einnahmeeffekte
erzielen würde?
Wenn nein, warum nicht?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob in den Verhandlungen
zwischen der zyprischen Regierung und der Troika über eine, über die
im Memorandum hinausgehenden Maßnahmen, stärkere Besteuerung
von hohen Einkommen und Vermögen verhandelt wurde?
c) Warum wurden derartige Steuervorschläge nicht berücksichtigt?
d) Wie hat sich die Bundesregierung in dieser Frage positioniert?
Für die Bundesregierung ist entscheidend, dass Zypern seine Haushaltssituation
verbessert. Hierzu sind verschiedene einnahmen- und ausgabenseitige
Maßnahmen möglich und auch schon teilweise umgesetzt. Die Steuerpolitik ist in der
EU nicht vereinheitlicht und unterliegt nationaler Autonomie, wobei der
Unternehmensteuersatz in Zypern in Höhe von 10 Prozent der niedrigste im
Euroraum ist. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass
Zypern als Maßnahme zur Reduzierung seines Haushaltsdefizits den
Unternehmensteuersatz erhöht.
8. Welche konjunkturellen Effekte erwartet die Bundesregierung im Falle der
vollständigen Umsetzung aller im Memorandum aufgeführten
„einnahmewirksamen Maßnahmen“, und wie schätzt sie dabei die Auswirkungen v. a.
der Verbrauchssteuer- und Gebührenerhöhungen auf die zyprische
Binnennachfrage ein?
Hierzu liegen der Bundesregierung noch keine Prognosen der Troika vor.
9. Aus welchen Gründen ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll,
im Falle Zyperns wie im Falle Spaniens einen ESM-Kredit gemäß
Artikel 15 des ESM-Vertrags speziell zur Rekapitalisierung von
Finanzinstituten zu gewähren und die Anpassungsmaßnahmen dementsprechend im
Wesentlichen auf den Finanzsektor zu beschränken?
Die vertiefte Analyse Zyperns im Rahmen des EU-Verfahrens zur Vermeidung
und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte hat ein hohes Risiko
aufgrund von Ungleichgewichten in der Volkswirtschaft ergeben. Neben dem
Bankensektor sind kritische Faktoren, insbesondere ein hohes
Leistungsbilanzdefizit, eine hohe Verschuldung des Privatsektors und hohe Staatsschulden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12754Deshalb kommt – auch nach Einschätzung der Troika – für Zypern nur ein
allgemeines makro-ökonomisches Anpassungsprogramm in Betracht. Die
Bundesregierung hält deshalb im Falle eines möglichen Programms umfassende
wirtschaftspolitische Auflagen für notwendig, die neben dem Finanzsektor
ebenso die Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen betreffen. Zudem
wäre die finanzielle Größenordnung eines möglichen Hilfsprogramms für
Zypern im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt erheblich höher, als sie es beim
existierenden Programm für Spanien ist. Schließlich ging es beim
Bankenprogramm für Spanien darum, den noch bestehenden Marktzugang zu erhalten,
wohingegen Zypern derzeit keinen Zugang zu internationalen Märkten hat und
umfassende Auflagen bei der Rückgewinnung des Marktzugangs helfen
können.
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber den neben Zypern
u. a. vom IWF (Internationaler Währungsfonds) geäußerten Forderungen
einer direkten Bankenrekapitalisierung und der IWF-Forderung nach
einem Schuldenschnitt (SPIEGEL ONLINE vom 21. Januar 2013 „Troika
Travails: Split Emerges Over Cyprus Bailout Package“)?
Die laufenden Vorbereitungsarbeiten für eine Erweiterung des ESM-
Instrumentariums um das Instrument einer direkten Rekapitalisierung von Banken stehen
aus Sicht der Bundesregierung weder zeitlich noch inhaltlich im
Zusammenhang mit Finanzhilfen zugunsten einzelner Mitgliedstaaten. Jedes
Hilfsprogramm muss im Rahmen des verfügbaren Instrumentariums tragfähig
ausgestaltet werden. Die Bundesregierung steht möglichen Forderungen nach
rückwirkender Anwendung eines möglichen künftigen Instruments der direkten
Bankenrekapitalisierung durch den ESM ablehnend gegenüber. Die Troika hat
bisher noch kein Konzept zur Finanzierung eines möglichen
Anpassungsprogramms für Zypern vorgelegt. Das gilt auch für etwaige Forderungen des IWF
nach einem Schuldenschnitt auf zypriotische Staatsanleihen.
a) Wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass ein ESM-
Kreditpaket in Höhe von bis zu 17,5 Mrd. Euro, wie es die Eurogruppe
vorschlägt, die Schuldentragfähigkeit Zyperns bei weitem übersteigen
wird?
b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung weitere Maßnahmen, die über
die im Memorandum genannten hinausgehen, notwendig, um die
drohende Überschuldung Zyperns abzuwenden?
Bisher liegen kein Vorschlag der Troika zu Umfang und Finanzierung eines
möglichen Hilfsprogrammes und keine Analyse der daraus resultierenden
Auswirkungen auf die Schuldentragfähigkeit vor.
11. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die zyprischen staatlichen
bzw. teilstaatlichen Unternehmen im Bereich Häfen/Schifffahrt,
Elektrizität und Telekommunikation profitabel arbeiten, d. h. für den Staat
Einnahmen erwirtschaften?
a) Sieht die Bundesregierung eine Privatisierung dieser Betriebe als
zielführend an, um die Haushaltslage in Zypern zu verbessern?
b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von Seiten der Troika eine
Privatisierung dieser Betriebe angestrebt wird?
c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Zypern
durch eine Privatisierung lukrativer Betriebe nicht nur Möglichkeiten
Drucksache 17/12754 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder ökonomischen Steuerung des Landes verliert, sondern auch die der
Beschäftigungs- und Sozialpolitik erheblich eingeschränkt werden?
Ausweislich des veröffentlichten Jahresabschlusses für 2011 hat im Jahr 2011
die staatliche Telekomgesellschaft einen Gewinn erzielt. Auch die staatliche
Elektrizitätsgesellschaft erzielte im Jahr 2011 ohne Berücksichtigung der
Effekte des Kraftwerksunfalls im Juli 2011 einen Gewinn. Die Troika und die
Bundesregierung halten Privatisierungen für einen geeigneten Eigenbeitrag
Zyperns zur Reduzierung des Finanzvolumens eines möglichen Hilfeprogramms
mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf die Schuldentragfähigkeit.
Zudem können Privatisierungen die Effizienz der betroffenen Unternehmen
verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit Zyperns steigern.
12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die zyprische
Gläubigerstruktur, d. h. wie viele Milliarden (Prozent) der zyprischen
Staatsverschuldung entfallen auf ausländische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen
und privaten Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds u. a.
differenzieren) und einheimische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen
und privaten Banken, Versicherungen, Pensionskassen u. a.
differenzieren)?
Verschuldung Zyperns am 31. Dezember 2012
Quelle: Finanzministerium Zyperns, Public Debt Management Office.
Das Finanzministerium Zyperns unterscheidet zwischen Inlands- und
Auslandsanleihen. Diese Unterscheidung bezieht sich nicht auf das Sitzland der Halter
der Anleihen, sondern auf den Rechtsstatus der Anleihen. Inländische Anleihen
sind nach zyprischem Recht begeben und ausländische Anleihen nach britischem
Recht. Die Staatsanleihen sind frei handelbar. Der Bundesregierung sind die
Halter im Allgemeinen nicht bekannt. Eine Inlandsanleihe über 1,889 Mrd. Euro
Mio. Euro %
1 Zentralstaat
1.1 Inländische Wertpapiere 5 388 35,0 %
T-Bills 985 6,4 %
Inländische Anleihen 4 371 28,4 %
darunter Rekapitalisierungsanleihe Cyprus Popular Bank) 1 889 12,3 %
Sparzertifikate 32 0,2 %
1.2 Ausländische Wertpapiere 3 829 24,9 %
Ausländische Anleihen (Euro Medium Term Notes) 3 829 24,9 %
1.3 Einheimische Kredite 1 866 12,1 %
Zentralbank von Zypern 1 403 9,1 %
Genossenschaftszentralbank 463 3,0 %
1.4 Ausländische Kredite 3 933 25,5 %
Russische Föderation 2 500 16,2 %
Entwicklungsbank des Europarates 291 1,9 %
Europäische Investitionsbank 847 5,5 %
Frankreich 1 0,0 %
EFSF (dem Schuldenstand Zyperns zuzurechnende EFSF Kredite) 295 1,9 %
1 Gesamt Zentralstaat 15 016 97,5 %
2 Staatliche Betriebe 41 0,3 %
3 Kommunen 345 2,2 %
Gesamt 15 402 100,0 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12754wurde zur Rekapitalisierung der Cyprus Popular Bank ausgegeben und wird von
dieser gehalten.
13. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einlagen deutscher
Konzerne und Privatpersonen bei zyprischen Finanzinstituten?
In welcher Relation stehen diese Einlagen zu den Einlagen von
Konzernen und Privatpersonen anderer Länder?
Es liegen der Bundesregierung keine öffentlich zugänglichen Daten über
Einlagen deutscher oder anderer ausländischer Konzerne und Privatpersonen bei
zyprischen Finanzinstituten vor. Auch der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sind solche Daten nicht bekannt.
14. An welchen zyprischen Finanzinstituten halten welche natürlichen und/
oder juristischen Personen aus welchen Staaten Anteile?
Der Bundesregierung liegen die folgenden Informationen über die
Aktionärsstruktur der drei größten zyprischen Privatbanken vor. Informationen über die
Eigentümerstruktur weiterer Privatbanken und der Genossenschaftsbanken
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Bank of Cyprus
Aktionärsstruktur der Bank of Cyprus am 31. Dezember 2012
Quelle: Internetseite der Bank of Cyprus.
Nach Angaben der Bank of Cyprus hält die Odella Resources Ltd. 5,01 Prozent
der Anteile der Bank of Cyprus. Weitere Aktionäre mit mehr als 5 Prozent der
Anteile gibt es nicht.
Cyprus Popular Bank (auch bekannt als Laiki Bank)
Aktionärsstruktur der Cyprus Popular Bank am 24. August 2012
Quelle: Internetseite der Cyprus Popular Bank.
Hellenic Bank
Aktionärsstruktur der Hellenic Bank am 31. Dezember 2011
Quelle: Jahresbericht der Hellenic Bank 2012.
Anteil in %
Institutionelle Investoren 22,6
Aus Zypern 11,4
Aus Griechenland 2,1
Aus anderen Ländern 9,1
Nichtinstitutionelle Investoren
(natürliche und juristische Personen)
77,4
Anteil in %
Republik Zypern 84,0
Streubesitz 16,0
Anteil in %
Versicherungen 6,4
Kirchliche Institutionen 20,9
Pensionsfonds 2,9
Mitarbeiter 1,8
Privatpersonen 35,4
Unternehmen 32,5
Drucksache 17/12754 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Aus welchen Staaten kommen die wichtigsten Kundengruppen der
zyprischen Finanzinstitute (Wichtigkeit gemessen an der Höhe der
Einlagen sowie der Kredite)?
Einlagen und Kredite zyprischer Banken in Mrd. Euro am 31. Juni 2012
Quelle: Zentralbank von Zypern.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz und den
Umfang von Schwarzgeldkonten bei zyprischen Banken?
a) Aus welchen Quellen bezieht sie diese Erkenntnisse, und für wie
belastbar hält sie diese?
b) Welche Aussagen kann die Bundesregierung über die Besitzer dieser
Konten in Bezug auf deren Herkunft machen?
Erkenntnisse zu konkreten Konten mit nicht legalen Einlagen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte BND-Bericht darlegt, dass vor allem „russische
Oligarchen, Geschäftsleute und Mafiosi, die ihr Schwarzgeld in Zypern
angelegt haben“ (DER SPIEGEL, 45/2012) von Krediten an Zypern
profitieren würden?
a) Welchen Institutionen liegt der BND-Bericht vor?
Der als geheim eingestufte Bericht wurde vom Bundesnachrichtendienst an die
zuständigen Ressorts übermittelt. Das Bundeskanzleramt hat den Bericht an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übersandt. Er kann dort von
berechtigten Personen eingesehen werden.
b) Geht aus dem BND-Bericht hervor, dass in Zypern 26 Mrd. US-Dollar
russischen Schwarzgeldes deponiert sind?
c) Verwendet der Bericht die Bezeichnungen „Oligarchen“ oder
„Mafiosi“, und wenn ja, wie werden diese Begriffe definiert?
Werden sie auch auf Staatsbürger anderer Länder als Russland
angewandt?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen.
d) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Kredite für Zypern
„russischen Oligarchen“ zugutekommen könnten?
Wenn ja, wie definiert sie diesen Begriff?
Mögliche Hilfen aus dem ESM würden dazu dienen, Zypern bei der Korrektur
seiner makrostrukturellen finanzwirtschaftlichen Ungleichgewichte, Stabili-
Einlagen Kredite
In Zypern 70,8 65,7
Einwohner 37,9 42,9
Nicht-Einwohner 32,8 22,8
Im Ausland 17,0 26,1
In Griechenland 12,6 20,1
In Südosteuropa, Russland, Ukraine 2,2 3,7
In anderen Ländern 2,2 2,2
Gesamt 87,7 91,8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12754sierung des Finanzsektors und der nachhaltigen Gesundung der zyprischen
Volkswirtschaft zu unterstützen. Hilfen aus dem ESM sind nach ESM-Vertrag
nur unter strikten Auflagen für den empfangenden Mitgliedstaat zu gewähren
und müssen programmgemäß verwendet werden. Die Europäische Kommission
würde – im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank und nach Möglichkeit
zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds – damit betraut,
angemessene Auflagen zu vereinbaren und die Einhaltung der Auflagen zu überwachen.
Nur wenn die Auflagen eingehalten würden, könnten Mittel ausgezahlt werden.
18. Für wie „belastbar“ hält die Bundesregierung den BND-Bericht?
Das Lagebild des Bundesnachrichtendienstes basiert auf Hinweisen und
Erkenntnissen aus unterschiedlichen Aufkommensarten.
a) Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung trotz Nachfrage geweigert
hat, den Bericht an die zyprische Regierung weiterzugeben, weil sie
ihn nicht für belastbar genug hielt (
www.cicero.de/blog/eric-
bonselost- europe/2013-01-31/der-zyprische-knoten)?
Der Bundesregierung ist eine solche Anfrage nicht bekannt.
b) Hat die Bundesregierung den Bericht inzwischen an die zyprische
Regierung übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 18a wird verwiesen.
19. Hält die Bundesregierung die zyprische Gesetzeslage in Bezug auf
Geldwäsche für ausreichend (bitte begründen)?
Wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist auch Zypern verpflichtet,
die europarechtlichen Vorgaben der Geldwäscherichtlinie durch entsprechende
Gesetze national umzusetzen. Die Transposition der dritten
Geldwäscherichtlinie in Zypern wurde bisher von der Europäischen Kommission nicht
beanstandet.
Der MONEYVAL-Bericht vom September 2011 kommt zu dem Ergebnis, dass
der zyprische Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung weitestgehend dem
FATF-Standard entspricht. Bei MONEYVAL handelt es sich um eine regionale
Substruktur der Financial Action Task Force, abgekürzt FATF, dem
internationalen Gremium, das international Standards zur Prävention und Bekämpfung
von Geldwäsche festlegt. Als Mitglied von MONEYVAL hat sich Zypern
verpflichtet, die FATF-Standards umzusetzen und dies überprüfen zu lassen.
Des Weiteren hat die zyprische Regierung Ende 2012 eine Änderung des
Gesetzes zur Verhinderung und Bekämpfung von „illegalen Einnahmen und
Aktivitäten“ (Geldwäsche) beschlossen. Eine Bewertung der geänderten Rechtslage
wurde bisher durch die oben genannten Gremien (Europäische Kommission,
MONEYVAL) nicht vorgenommen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die
Bundesregierung in der Eurogruppe unter anderem dafür ein, dass das
Hilfsprogramm ein enges externes Monitoring des geltenden Rechtsrahmens gegen
Geldwäsche und seiner Umsetzung gewährleistet.
Drucksache 17/12754 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Hält die Bundesregierung die Umsetzung der zyprischen Gesetze in
Bezug auf Geldwäsche für ausreichend (bitte begründen)?
a) Wie viele Verfahren hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren wegen Geldwäsche in Zypern gegeben, und
wie viele dieser Verfahren endeten mit Verurteilungen?
Dem MONEYVAL-Bericht ist zu entnehmen, dass von 2005 bis 30. April 2010
in Zypern insgesamt 1 070 Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche
(Investigations/cases) geführt wurden. Die Erhebung der Anklage erfolgte in 197
Fällen (Prosecutions). Weiterhin sind 108 Verurteilungen (Conviction/Cases) in
der Statistik ausgewiesen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
b) Wie viele vergleichbare Verfahren hat es in den vergangenen fünf
Jahren in Deutschland gegeben, und wie viele endeten mit
Verurteilungen?
Der Bundesregierung liegen folgende Angaben über die Anzahl der
Verurteilungen wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) für die Jahre 2007 bis 2011 vor, die
sich aus der Strafverfolgungsstatistik des statistischen Bundesamtes ergeben:
Zur Erläuterung:
§ 261 Absatz 1 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte
§ 261 Absatz 2 Geldwäsche; Verschaffen, Verwahren und Verwenden
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
§ 261 Absatz 4 Besonders schwerer Fall der Geldwäsche
§ 261 Absatz 5 Leichtfertige Geldwäsche.
c) Teilt die Bundesregierung die Meinung des stellvertretenden
Fraktionsvorsitzende der Fraktion der CDU/CSU, Michael Fuchs, der der
zyprischen Regierung eine mangelnde Bereitschaft bei der Umsetzung
der „EU-Regeln zur Transparenz und gegen Geldwäsche“ unterstellt
hat (Manager-Magazin online, 10. Januar 2013)?
Siehe Antwort zu Frage 19.
21. Ist der Bundesregierung der Bericht des Expertenkomitees des
Europarates für die Evaluierung von Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und der
Finanzierung von Terrorismus (MONEYVAL) über die Situation der
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Zypern bekannt,
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dessen Inhalt für
die Entscheidung über die Kreditlinie für Zypern und den Inhalt des sich
noch in Verhandlung befindlichen Memorandums?
Der Bundesregierung ist der MONEYVAL-Bericht vom September 2011 zu
Zypern bekannt. Der Bericht wird ebenso wie andere Erkenntnisquellen bei den
Verhandlungen des MoU berücksichtigt.
2007 2008 2009 2010 2011
§ 261 Absatz 1 249 238 164 241 285
§ 261 Absatz 2 19 16 9 27 51
§ 261 Absatz 4 23 23 26 21 43
§ 261 Absatz 5 292 309 195 395 495
Gesamt 583 586 394 684 874
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1275422. Sind der Bundesregierung die im Memorandum (Abschnitt 1.27.), in dem
auch der MONEYVAL-Bericht angeführt wird, nur allgemein
angesprochenen „Empfehlungen“ des IWF zur Verbesserung der zyprischen
Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung bekannt?
Unter 1.27 des MoU-Entwurfs würde sich Zypern verpflichten, sein Anti-
Geldwäscheregime, orientiert an der empfohlenen Praxis (best practices), zu
verbessern.
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden vom IWF eingefordert, und
wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?
Mit Verweis auf die Empfehlungen des IWF sollen die unter 1.27 des MoU
genannten Maßnahmen getroffen werden. Bei den Empfehlungen des IWF
handelt es sich um Folgende:
1. Änderung des Artikels 51(A)1 des Gesetzes 4/1978 dahingehend, dass es
sich bei den in diesem Artikel genannten Straftaten um Vortaten zur
Geldwäsche handelt.
2. Aufhebung des Abschnitts 9.3 des Gesetzes 23(I)/2001, um die dort
geregelte Ausnahme von der gegenseitigen Rechtshilfe in
Finanzangelegenheiten abzuschaffen.
3. Änderung des zyprischen Geldwäschegesetzes um klarzustellen, dass die
zyprische Financial Intellegience Unit (FIU) Informationen mit den FIUen
anderer Länder im Rahmen des FATF-Standards austauschen kann.
4. Verpflichtung zur Durchführung eines Aktionsplans mit dem Ziel der
Überarbeitung des Rechtsrahmens und der Gewährleistung einer effektiven
Anwendung.
5. Überarbeitung des Leitfadens für Vor-Ort-Kontrollen, Entwurf eines
Leitfadens für Außenkontrollen, Gewährleistung adäquater Ressourcen für die
Anwendung der Leitfäden.
Die Empfehlungen des IWF werden mit den Maßnahmen unter 1.27 des MoU
abgedeckt. Ferner adressieren die Maßnahmen unter 1.27 des MoU mit ihrem
Fokus auf einer Stärkung der internationalen Kooperation und Erhöhung der
Transparenz bei zyprischen Gesellschaftskonstruktionen durchaus die
Hauptbedenken zur geldwäscherechtlichen Situation in Zypern. Dies wird von der
Bundesregierung begrüßt.
b) Wurden bereits Maßnahmen, die im Abschnitt 1.27. aufgeführt
werden, umgesetzt?
Nach Auskunft des IWF hat Zypern die ersten beiden Empfehlungen umgesetzt.
Empfehlung drei bis fünf ist Zypern hingegen bislang noch nicht vollständig
nachgekommen.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Debatte
um die Geldwäschevorwürfe gegenüber Zypern angesichts der Tatsache,
dass Zypern im Financial Secrecy Index (FSI) des Tax Justice Network
(TJN) in derselben Kategorie wie Deutschland eingestuft wird?
a) Welche Auswirkungen hat der Umstand, dass nach der Schweiz und
den Cayman Islands Luxemburg an der Spitze der am wenigsten
transparenten Finanzplätze stand, auf die bilaterale Zusammenarbeit
Deutschlands mit Luxemburg?
Drucksache 17/12754 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Geht die Bundesregierung davon aus, dass „russische Oligarchen“ das
strenge Bankgeheimnis, die laxe Finanzaufsicht und
Niedrigsteuersätze in Luxemburg zur Geldwäsche nutzen?
Der allein von Tax Justice Network (TJN) in Abgrenzung zur OECD, FATF und
einzelnen Nichtregierungsorganisationen verwendete „Schattenfinanzindex“ ist
nach Auffassung der Bundesregierung methodisch fragwürdig. Das Ranking
von TJN stellt in erster Linie auf quantitative Indikatoren ab, die von der Größe
des jeweiligen Finanzplatzes abhängig sind. Das heißt, je größer der
Finanzplatz, desto schlechter ist die Bewertung im Index. Eine qualitative Gewichtung
der Indikatoren wird hingegen nicht vorgenommen. Diese wäre jedoch für ein
aussagekräftiges Ranking erforderlich. Da sich die Bundesregierung den von
TJN verwendeten methodischen Ansatz nicht zu eigen macht, spielt dieser für
die Positionierung der Bundesregierung in steuerrechtlichen bzw.
geldwäscherechtlichen Fragen oder in der Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern keine
Rolle.
24. Hat die deutsche Botschafterin in Zypern oder anderes Botschaftspersonal
Anfang Januar 2013 an einem Treffen im zyprischen Finanzministerium
teilgenommen, bei dem es u. a. um den Kampf gegen Geldwäsche ging
(vgl. FINANCIAL TIMES vom 17. Januar 2013)?
Die deutsche Botschafterin in Zypern und der Finanzreferent der deutschen
Botschaft haben am 10. Januar 2013 an einem Treffen auf Einladung des
zyprischen Finanzministeriums teilgenommen. Die Einladung richtete sich an alle
Botschafter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
a) Was war der genaue Inhalt des Treffens?
Im Rahmen der Veranstaltung wurden die EU-Botschafter von den zuständigen
zyprischen Stellen des zyprischen Finanzministeriums, der Zentralbank sowie
der Geldwäschebekämpfungstelle MOKAS über zyprische Positionen zu
Fragen der Geldwäsche, des Informationsaustausches in Steuerfragen und zur
Schuldentragfähigkeit der zyprischen Finanzen unterrichtet.
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Inhalt der Präsentation, die
nach Medienberichten bei dem Treffen vorgestellt wurde und zu dem
Ergebnis kam, dass Zypern alle 49 Empfehlungen der OECD
Financial Action Task Force (FATF) mindestens teilweise umgesetzt habe,
während Deutschland und Finnland jeweils lediglich 44
Empfehlungen mindestens teilweise umgesetzt hätten?
Das der Präsentation zugrundeliegende Ranking beruht auf der eigenständigen
Bewertung der zyprischen Financial Intelligence Unit (MOKAS). Ein solches
Ranking wird in den Prüfungsverfahren der FATF und ihrer für Europa
zuständigen Regionalstruktur MONEYVAL ausdrücklich nicht vorgenommen und
kann auch daraus nicht belastbar abgeleitet werden.
25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von der
Europäischen Kommission im Dezember 2012 vorgelegten „Aktionsplan
zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und
Steuerhinterziehung“ (KOM(2012) 722), vor dem Hintergrund, dass Steuerbetrug und
- hinterziehung ein EU-weites Problem darstellen, das nicht auf Zypern
beschränkt ist?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
diesbezüglichen Beratungen auf der Sitzung des Rates Wirtschaft und
Finanzen (ECOFIN-Rat) im Januar 2013, und welche Initiativen plant sie
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12754– auf europäischer und nationaler Ebene – zur Umsetzung des
Aktionsplans?
b) Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auf nationaler
Ebene, um wirksamer gegen Steuerbetrug und -hinterziehung in
Deutschland vorzugehen, und welche konkreten Initiativen plant sie?
Für die Bundesregierung ist die effektive Bekämpfung der Steuerhinterziehung
ein wichtiges Anliegen. Daher begrüßt die Bundesregierung, dass die
Europäische Kommission den Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorgelegt hat. Bei der Diskussion über
mögliche konkrete Maßnahmen ist allerdings darauf zu achten, dass
entsprechend den Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates vom 15. Mai 2012 die
Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und Kosteneffizienz, der
Einstimmigkeit sowie die Datenschutzvorschriften und die Kompetenzverteilung
zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten beachtet und gewahrt
bleiben.
Nachdem die Kommission den Aktionsplan auf der Sitzung des ECOFIN-Rates
am 22. Januar 2013 vorgestellt hat, wird nun die Beratung auf europäischer
Ebene beginnen. Da viele Vorschläge in dem Aktionsplan nicht sehr detailliert
dargestellt werden und eine eingehende Erörterung in den zuständigen
europäischen Gremien noch nicht stattgefunden hat, kann noch nicht abschließend
eingeschätzt werden, welche der von der Kommission aufgeführten Initiativen
auf europäischer Ebene oder national zu ergreifen sind. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist nur eine erste vorläufige Bewertung möglich. Demnach sind von
den angesprochenen Maßnahmen insbesondere die effizientere
grenzüberschreitende Beitreibung innerhalb der Europäischen Union sowie die Revision
der Zinsrichtlinie, die Erteilung des Verhandlungsmandats für die Kommission
bezüglich der Zinsbesteuerungsabkommen mit europäischen Drittstaaten und
die Verabschiedung des EU-Betrugsbekämpfungsabkommens mit Liechtenstein
von besonderem deutschen Interesse. Die für den Bereich der Mehrwertsteuer
genannten Maßnahmen sind bereits in der Mitteilung der Kommission zur
Zukunft der Mehrwertsteuer vom 6. Dezember 2011 aufgeführt. In Bezug auf
die Zukunft der Mehrwertsteuer ist die Vereinfachung des
Mehrwertsteuerrechts und damit die Ausgestaltung der Mehrwertsteuer als Instrument der
vorrangigen Erzielung von Einnahmen von besonderem Interesse. Durch eine
Vereinfachung des Mehrwertsteuerrechts werden sowohl Umsatzsteuerbetrug
erschwert als auch die Bereitschaft zur Rechtstreue gefördert.
26. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung
im Jahr 2013 auf EU- bzw. internationaler Ebene zur Bekämpfung von
Steueroasen und zur Etablierung steuerlicher Mindeststandards ergreifen?
Hinsichtlich der EU-Ebene wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Auf
internationaler Ebene sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Arbeiten
des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax
Purposes sowie die Initiative der OECD zu „Base Erosion and Profit Shifting“
(BEPS) zu nennen.
Der vom Global Forum durchgeführte Prüfprozess untersucht, inwieweit die
Jurisdiktionen den OECD-Standard zu Transparenz und Informationsaustausch
einhalten. Deutschland ist Vize-Vorsitzender des Global Forum und engagiert
sich vielfältig, insbesondere durch Mitarbeit in den Gremien des Global Forum
und durch Stellung von Prüfern für den Prüfprozess.
Das BEPS-Projekt soll das Zusammenspiel der verschiedenen Einflussfaktoren
für die Reduktion der steuerlichen Bemessungsgrundlagen wie auch der
Gewinnverlagerungen analysieren. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse sollen Vor-
Drucksache 17/12754 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschläge für international abgestimmte steuerliche Vereinbarungen erarbeitet
werden. Deutschland unterstützt die BEPS-Initiative seit deren Beginn mit
Nachdruck und ist in jeder der drei Arbeitsgruppen, die im Rahmen des BEPS-
Projekts gebildet wurden, vertreten. Im Juli 2013 soll die OECD einen
umfassenden Aktionsplan vorlegen, in dem mögliche Handlungsfelder benannt
werden.
27. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne der Troika,
substanzielle Teile des Memorandums – z. B. über die Privatisierung von
Staatsunternehmen – neu zu verhandeln vor dem Hintergrund der anstehenden
Präsidentschaftswahlen in Zypern im Februar 2013, die dazu führen, dass
Beobachter nicht mehr mit einer Einigung zwischen Troika und jetziger
Regierung über das Memorandum rechnen?
a) Über welche Passagen wird es Neuverhandlungen geben?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?
Bisher existiert lediglich eine Übereinkunft auf Arbeitsebene über den Entwurf
für ein MoU, der von der Troika und der Regierung Zyperns im November 2012
vorgelegt wurde. Die Bundesregierung macht sich diesen Entwurf nicht zu
Eigen und hält weitere Verhandlungen für notwendig.
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ISSN 0722-8333]