[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12617
17. Wahlperiode 05. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Diana Golze, Dr. Rosemarie
Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12350 –
Nachhaltige und langfristige Verbesserung der Verpflegung in Schulen
und Kindertageseinrichtungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für Kinder und Jugendliche ist eine gesunde Ernährung besonders wichtig.
Schulen und Kindertageseinrichtungen (Kitas) sind Orte, an denen alle Kinder
und Jugendliche unabhängig von ihrem familiären Hintergrund erreicht werden
können. Eine gute Verpflegung in diesen Einrichtungen unterstützt nicht nur die
körperliche und geistige Entwicklung, sondern auch das gesamte Lernumfeld
und den sozialen Zusammenhalt. Sie fördert die Konzentration und ermöglicht
damit gute Lernerfolge. In dieser Entwicklungsphase verfestigen sich außerdem
die Ess- und Trinkgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen, die oft über das
ganze Leben beibehalten werden.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative
für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ werden Maßnahmen „für besseres
Essen in Schule und Kita“ gefördert. Schwerpunkte bilden hierbei verschiedene
Projekte zur Ernährungsbildung, die Etablierung von Qualitätsstandards für die
Verpflegung in Schulen und Kitas und die Vernetzungsstellen
Schulverpflegung. Die Vernetzungsstellen beraten Schul- und Kitaträger bei der Umsetzung
und Verbesserung der Verpflegung und vernetzen die Akteurinnen und Akteure.
Sie sind unabhängige, verlässliche und qualifizierte Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner vor Ort. Dennoch soll ihre anteilige Finanzierung durch den
Bund Ende 2016 bzw. 2017 auslaufen, je nach Start der Vernetzungsstellen in
den Ländern. So wird ihr Fortbestand gefährdet.
Zur Umsetzung des Aktionsplans bedient sich die Bundesregierung der
Expertisen von Fachinstitutionen, wie zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung e. V. (DGE), der Verbraucherzentralen, des aid Infodienst e. V., des
Deutschen LandFrauenverbandes e. V. oder der Plattform Ernährung und
Bewegung e. V. (PEB). Diese bringen nicht nur ihre Fachkompetenz und
organisatorische Verantwortung in die Projekte ein, oft sind sie auch Ideengeber und
Initiatoren. Dabei haben sich sehr erfolgreiche Initiativen etabliert, die bundesweit
bei den Akteurinnen und Akteuren unter dem konkreten Projektnamen bekannt
sind. Hierzu zählen zum Beispiel die DGE-Qualitätsstandards für die
Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten oder der Ernährungsführerschein. Im Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 1. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12617 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeJahr 2011 hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) für IN-FORM-Projekte eine neue
Gestaltungsrichtlinie angekündigt und im Jahr 2013 eingeführt, bei der die Fachvereine auf der
Titelseite von Veröffentlichungen nicht mehr als Projektträger erkennbar sind.
Damit wird nicht mehr wahrnehmbar, in welchem erheblichen Umfang die
selbstständigen Vereine eigene Ressourcen in die Entwicklung und Umsetzung
der Projekte eingebracht haben.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel,
dass Erwachsene gesünder leben, Kinder gesünder aufwachsen und von einer
höheren Lebensqualität und einer gesteigerten Leistungsfähigkeit in Bildung,
Beruf und Privatleben profitieren. Neben der Unterstützung von Transparenz,
Vernetzung und Kooperation in der Prävention soll IN FORM dem bestehenden
Engagement für ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung ein Dach
geben.
Im Rahmen von IN FORM führt die Bundesregierung eine Vielzahl von
Maßnahmen durch, die zu einer Verbesserung der Qualität der Verpflegung in
Kindertageseinrichtungen und Schulen beitragen. Neben Maßnahmen zur
Förderung der Ernährungsbildung stehen die Bekanntmachung und Verbreitung von
Qualitätsstandards sowie die Unterstützung der Arbeit der Vernetzungsstellen
Schulverpflegung im Mittelpunkt der Aktivitäten.
Den ersten bundesweiten Qualitätsstandard für die Schulverpflegung hat die
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) im Jahr 2007 vorgelegt. Dieser
wurde – sowie der im Jahr 2009 veröffentlichte Qualitätsstandard für die
Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) – mit Förderung des BMELV
bzw. im Rahmen von IN FORM erarbeitet.
Die Vernetzungsstellen Schulverpflegung wurden als eine Initialmaßnahme von
IN FORM gemeinsam mit den Bundesländern eingerichtet. Seit Oktober 2009
sind sie in allen 16 Bundesländern aktiv. Die Vernetzungsstellen unterstützen
Schulen – sowie in einigen Ländern auch Kindertageseinrichtungen (Kitas) – bei
der Gestaltung eines gesunden Verpflegungsangebotes. Sie bieten umfassende
Informationen zum Thema Schulverpflegung an, organisieren
Fortbildungsveranstaltungen, vermitteln kompetente Fachkräfte für die Beratung der Schulen
vor Ort und bauen Netzwerke zwischen Behörden, Wirtschaftsbeteiligten,
Schulträgern, Schulleitungen sowie Lehrkräften und Eltern auf.
Es ist ein Ziel der Bundesregierung, IN FORM als Anbieter qualitätsgesicherter
Informationen für alle, die sich bewusster ernähren und mehr bewegen möchten,
zu etablieren. Voraussetzung hierfür ist, dass IN FORM in der Öffentlichkeit
hinreichend bekannt ist. Dieses Ziel wurde mit den in der Vergangenheit
geltenden Gestaltungsvorgaben nicht zufriedenstellend erreicht. Diese wurden deshalb
überarbeitet, um die Sichtbarkeit von IN FORM in der Öffentlichkeit zu
erhöhen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12617Neue Gestaltungsvorgaben für Veröffentlichungen von IN-FORM-Projekten
1. Wie sollen Veröffentlichungen von IN-FORM-Projekten zukünftig gestaltet
werden, und wie sind die Rechte der ideengebenden Projektträger auf
Mitbestimmung dabei geregelt?
2. Welche Bedenken, Kritiken und Anregungen zu den neuen
Gestaltungsvorhaben wurden durch die Projektträger vorgetragen?
3. In welcher Form führt das BMELV einen Dialog mit den Projektträgern zur
Klärung der Einwände?
Wie oft traf sich das BMELV bisher mit den Projektträgern, und wie wurden
deren Einwände berücksichtigt?
Wann und in welcher Form wird der Dialog mit den Projektträgern im Jahr
2013 fortgesetzt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden?
4. Inwiefern wurden seitens des BMELV die Bedenken der Projektträger
juristisch und fachlich geprüft?
5. Aus welchen Gründen möchte das BMELV die Gestaltungsvorgaben für
Veröffentlichungen und Pressemeldungen im Rahmen von Projekten, die
durch IN FORM gefördert werden, so gestalten, dass die ideengebenden
Projektträger nicht mehr auf der Titelseite der Broschüren erkennbar sind?
6. Wie hoch ist der fachliche und organisatorische Anteil der Bundesregierung
und ihrer Behörden im Verhältnis zum fachlichen und organisatorischen
Anteil der Projektträger der einzelnen Projekte, insbesondere im Bereich
Schul- und Kita-Verpflegung, an der Umsetzung des Nationalen
Aktionsplans IN FORM?
Die Fragen 1 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die öffentliche Erkennbarkeit von IN FORM ist kein Selbstzweck. Sie dient
dem zentralen IN-FORM-Ziel, ein Dach über die vielfältigen Initiativen und
Projekte zur Förderung ausgewogener Ernährung und mehr Bewegung zu
stellen. Unter diesem Dach sollen Akteure und Maßnahmen vernetzt werden, die zu
einem erweiterten, aufeinander abgestimmten Angebot beitragen. Deshalb
stehen vor allem die ausschließlich vom BMELV geförderten IN-FORM-Projekte
sowohl für die inhaltlichen Schwerpunkte als auch für das Ziel der Bündelung
und Vernetzung unter einem gemeinsamen Dach. Entscheidend ist deshalb, dass
gerade diese Aktivitäten in der Öffentlichkeit auch als IN-FORM-Maßnahmen
erkannt werden. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern die Suche nach
verlässlichen und qualitätsgesicherten Informationen erleichtert.
Eine im Zuge der 2011 begonnenen grundlegenden Überarbeitung des
Erscheinungsbildes von IN FORM durchgeführte Analyse der Publikationen, Medien
und Veranstaltungen der Zuwendungsempfänger kam zu dem Ergebnis, dass das
Ziel, IN-FORM-Maßnahmen eindeutig und offenkundig als solche erkennbar zu
machen, mit den in der Vergangenheit geltenden Gestaltungsvorgaben nicht
zufriedenstellend erreicht worden ist.
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Gestaltungsvorgaben mit dem
Ziel, die Sichtbarkeit von IN FORM in der Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen,
zu verändern.
Mit den neuen Vorgaben werden
• die Platzierung von Logos,
• die Verwendung eines Basisinformationstextes über IN FORM,
Drucksache 17/12617 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• die Aufnahme des Hinweises auf
www.in-form.de sowie
• die Verwendung der neuen Schriften und des Grundlinienrasters der
Bundesregierung
in allen Materialien und Publikationen verbindlich vorgegeben. Über andere
Gestaltungsfragen entscheiden die Zuwendungsnehmer eigenständig. Die neuen
Gestaltungsvorgaben gelten nur für die IN-FORM-Projekte verbindlich, bei
denen das BMELV der einzige Zuwendungsgeber ist.
Über die IN-FORM-Gestaltungsvorgaben hat sich das BMELV mit seinen
Zuwendungsempfängern ausgetauscht. Zum Hauptdiskussionspunkt, der
Logoplatzierung, sehen die neuen Gestaltungsvorgaben eine ausgewogene Lösung
vor: Auf den Titelseiten von mehrseitigen Publikationen wie Broschüren und
Flyer werden künftig nur noch das Logo des geförderten Projektes und das IN-
FORM-Logo verwendet, sowohl das Logo des Zuwendungsempfängers als auch
das Förderlogo der Bundesregierung sind auf der Rückseite zu platzieren.
7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Bundesregierung
und ihren Behörden mit der Umsetzung von IN FORM befasst (bitte
Aufschlüsselung des konkreten Personalschlüssels mit Aufgabenbezeichnung)?
In den federführenden Ressorts, BMELV und Bundesministerium für
Gesundheit (BMG), sind je nach Arbeitsanfall bis zu 9 Beschäftigte mit IN FORM
befasst.
In der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sind insgesamt 15
Stellen mit der Umsetzung von IN FORM befasst.
• Referatsleitung (1 Stelle)
• Betreuung der IN-FORM-Projekte (9 Stellen)
• IN-FORM-Geschäftsstelle (3 Stellen)
• IN-FORM-Internetportal (2 Stellen).
8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei IN-FORM-Projekten
und deren Trägern (bitte nach den einzelnen Projekten aufschlüsseln)
beschäftigt?
Die IN-FORM-Projekte sind mit insgesamt 34,15 Stellen ausgestattet (Stand:
Februar 2013, ohne Honorarkräfte):
• Projekt „Umsetzung des aid-Ernährungsführerscheins mit Lehrkräften und
externen Fachkräften“, Projektnehmerin aid-infodienst (1,75 Stellen)
• Projekt „Unterwegs zu neuen Chancen: Modelle der LandFrauen zur
nachhaltigen Etablierung des aid-Ernährungsführerscheins an den Schulen“,
Projektnehmer Deutscher LandFrauenverband (2 Stellen)
• Projekt „9+12 Gemeinsam gesund in Schwangerschaft und erstem
Lebensjahr“, Projektnehmer Plattform Ernährung und Bewegung (peb) e. V.
(0,5 Stellen)
• Projekt „Mehr Ernährungskompetenzen im Sport- Ernährungs- und
Verbraucherbildung für Übungsleiter und Trainer“, Projektnehmer
Verbraucherzentrale Sachsen (1,5 Stellen)
• Projekt „Gesund ins Leben – Netzwerk Junge Familie“, Projektnehmer
aidinfodienst (4,3 Stellen)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12617• Projekt „Ess-Kult-Tour – Entdecke die Welt der Lebensmittel, Interaktiver
Workshop für Jugendliche und junge Erwachsene zu Ernährungs- und
Konsumkompetenzen“, Projektnehmer Verbraucherzentrale NRW (1,3 Stellen)
• Projekt „Transfer eines Konzeptes zur Ernährungsbildung in die Schulen:
Bekanntmachung der SchmExperten bei Schulen und Institutionen –
Qualifizierung von Lehrkräften – Etablierung im Regelunterricht“, Projektnehmer
aid-infodienst (2,25 Stellen)
• Projekt „peb in den Regionen IN FORM“, Projektnehmer Plattform
Ernährung und Bewegung (peb) e. V. (2,5 Stellen)
• Projekt „IN-FORM in der Gemeinschaftsverpflegung“, Projektnehmer
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V. (8,1 Stellen)
• Projekt „Im Alter IN FORM: Gesunde Lebensstile fördern“, Projektnehmer
BAGSO e. V. (2,75 Stellen)
• Projekt „Fit im Alter – Gesund essen, besser leben“, Projektnehmer
Verbraucherzentrale Hamburg (0,75 Stellen)
• Projekt „FIT KID – Die Gesund-Essen-Aktion für Kitas“, Projektnehmer
Verbraucherzentrale NRW (3,75 Stellen)
• (im Antragsverfahren) Projekt „Kita Kids IN FORM“, Projektnehmer
Verbraucherzentrale NRW (2,7 Stellen).
Über die Personalausstattung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung
entscheiden die Bundesländer. Die Bundesregierung kann hierzu aufgrund der
fehlenden Zuständigkeit keine Angaben machen.
9. Welche Aufgaben und Verantwortung tragen die einzelnen Projektträger in
den jeweiligen Projekten, insbesondere im Bereich Schul- und Kita-
Verpflegung?
Es besteht erhebliches Bundesinteresse an der gesellschaftlichen Etablierung
von ausgewogener Ernährung, ausreichend Bewegung und eines
gesundheitsförderlichen Lebensstils. In diesem Sinne erhalten die Projektnehmer eine
zweckgebundene Projektförderung. Die konkreten Aufgaben und
Verantwortungen ergeben sich aus den jeweiligen, individuellen Projektkonzeptionen und
den grundsätzlichen Anforderungen an einen effizienten Einsatz der
Fördermittel, das heißt, sorgfältige fachliche und organisatorische Planung,
Durchführung, Berichterstattung und Vorlage von Verwendungsnachweisen.
10. Wie viele und welche Projektträger und Projekte sind von der Änderung
betroffen (bitte Auflistung)?
Die Gestaltungsvorgaben für Veröffentlichungen von IN-FORM-Projekten
betreffen alle vorab in der Antwort zu Frage 9 genannten Projekte, mit Ausnahme
der Schulvernetzungsstellen. Da BMELV bei den Vernetzungsstellen
Schulverpflegung nicht alleiniger Förderer ist, gelten hier die Gestaltungsvorgaben
lediglich als Empfehlung.
Drucksache 17/12617 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche Projekte mussten aufgrund der neuen Gestaltungsvorgaben
abgebrochen bzw. können nicht fortgeführt werden oder werden umbenannt
bzw. als neues Projekt geführt?
12. Welche Auswirkungen kann die Änderung der Gestaltung von IN FORM
für bereits heute erfolgreiche, etablierte und bekannte Projekte haben?
Welche Konsequenzen wird das für deren Namen wie zum Beispiel den
„aid-Ernährungsführerschein“ oder die „DGE-Qualitätsstandards für die
Schulverpflegung“ und „DGE-Qualitätsstandards für Verpflegung von
Kindern in Tageseinrichtungen“ haben?
13. Welche Bedeutung hat die Gestaltungsänderung für Anschlussprojekte,
und wie wird gesichert, dass das Urheberrecht der Projektträger gewahrt
bleibt?
Die Fragen 11 bis 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Kein IN-FORM-Projekt wird aufgrund der neuen Gestaltungsvorgaben
abgebrochen, nicht fortgeführt, umbenannt oder als neues Projekt geführt. Bei
laufenden IN-FORM-Projekten und bei der Verlängerung der Förderung von
IN-FORM-Projekten können vorhandene Projektlogos und „etablierte“
Projektnamen, in denen die Namen des Projektnehmers enthalten sind, weiter
verwendet werden.
Die in den neuen Gestaltungsvorgaben enthaltenen Regelungen in Bezug auf die
Verwendung von Projektlogos und die Bezeichnung von Projekten
(Projektnamen) gelten ausschließlich für neue Vorhaben, welche vom BMELV im
Rahmen von IN FORM gefördert werden. Mit dem Verzicht auf neue Projektlogos
sowie auf Bezeichnungen/Benennungen von Projekten, welche den Namen des
Zuwendungsnehmers enthalten, soll das Ziel, IN-FORM-Projekte künftig als
solche öffentlich besser erkennbar zu machen, weiter konsequent verfolgt
werden.
14. Wurden die neuen Gestaltungsvorgaben von IN FORM markenrechtlich
angemeldet?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, welche Bedeutung hat das für die Projektträger?
Hierzu besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Veranlassung. Die
Gestaltungsvorgaben regeln lediglich die Verwendung und Anordnung bereits
bekannter und/oder bestehender Elemente und Inhalte. Diese sind im Einzelfall, wie
beispielsweise das Logo des aid-Ernährungsführerscheins, ihrerseits als eigene
Wort-Bildmarke eingetragen.
15. Wie will die Bundesregierung die DGE in ihren Aktivitäten zum Thema
Schul- und Kitaverpflegung, insbesondere im Hinblick auf die
Fortschreibung der Qualitätsstandards und die Zertifizierung von
Verpflegungseinrichtungen, weiterhin verlässlich unterstützen?
16. Wie sind daneben die Fortschreibung der Qualitätsstandards für die Schul-
und Kitaverpflegung und die über viele Jahre aufgebaute Vernetzung der
Akteure zum Thema Schulverpflegung gesichert?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12617Die weitere Bekanntmachung, Verbreitung und Implementierung der von der
DGE entwickelten Qualitätsstandards für Kitas und Schulen wird auch künftig
ein zentraler Baustein der IN FORM-Aktivitäten zur Verbesserung der Qualität
der Verpflegung in diesen Einrichtungen sein. Mit den bundesweiten
Qualitätsstandards ist es gelungen aufzuzeigen, wie eine ausgewogene
gesundheitsförderliche Verpflegung in Kitas und Schulen zu gestalten ist. Um dem aktuellen
wissenschaftlichen Stand zu entsprechen, müssen die Standards regelmäßig
überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dies wird BMELV im Rahmen von
IN FORM sicherstellen.
Situation der Schul- und Kitaverpflegung in Deutschland
17. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Situation der
Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kitas in Deutschland,
und auf welche Daten stützt sie ihre Beurteilung?
Bundesweit besuchten im Schuljahr 2010/2011 etwa 2,15 Millionen
Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I Ganztagsschulen. Das waren
etwa 30 Prozent aller Schülerinnen und Schüler dieser beiden Schulstufen. Mehr
als die Hälfte dieser Kinder und Jugendlichen besucht offene, weniger als die
Hälfte gebundene Ganztagsschulen. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zur
Hälfte der am Ganztagsschulbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
an der (Mittags-)Schulverpflegung teilnehmen. In Bezug auf die
Teilnahmequoten nach Altersgruppen ist bekannt, dass die Teilnahme am Schulessen mit
zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler sinkt.
In Ganztagsschulen haben entsprechend der Definition der
Kultusministerkonferenz alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler den Zugang zu einer
Mittagsverpflegung. Der „Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ der DGE
hebt die Bedeutung der Schulverpflegung für Ganztagsschulen hervor. Eine gute
und gesunde Schulverpflegung, darunter ein gemeinsames Mittagessen,
unterstützen die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit sowie das soziale
Lernen. Über die Verbreitung von Verpflegungsangeboten in Schulen außerhalb von
Ganztagsschulen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Nach Maßgabe der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik haben zum
Stichtag 1. März 2012 insgesamt 2 096 670 im Alter bis 14 Jahren eine
Mittagsververpflegung in Tageseinrichtungen erhalten. Eine Konkretisierung der derzeit
aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik verfügbaren Angaben findet sich in der
nachfolgenden Übersicht:
Daten zur Qualität der Verpflegung in Kitas und Schulen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Für die Verpflegung in Schulen sind die Schulträger und
Kommunen zuständig.
Bei der Einschätzung der Situation der Kita- und Schulverpflegung und bei der
Ableitung des Handlungsbedarfes stützt sich BMELV auf die Einschätzung von
Kinder in Kindertageseinrichtungen nach Betreuungszeit in Stunden und Mittagsverpflegung sowie nach Alter und Schulbesuch in Deutschland (2012)
25 Stunden und
weniger
mehr als 25 bis zu 35
Stunden
mehr als 35 Stunden
0 bis unter 3 Jahre Nichtschulkinder 472.176 84.567 130.558 257.051 372.877
3 bis unter 6 Jahre Nichtschulkinder 1.919.302 330.597 798.269 790.436 1.167.905
6 Jahre Nichtschulkinder 313.869 50.499 127.715 135.655 194.988
7 Jahre und älter Nichtschulkinder 6.179 1.573 2.136 2.470 4.375
5 bis unter 11 Jahre Schulkinder 434.335 271.909 144.003 18.423 342.354
11 bis unter 14 Jahre Schulkinder 17.738 12.127 4.743 868 14.171
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2012
mit
Mittagsverpflegung
Alter des Kindes
vertraglich vereinbarte Betreuungszeit in Stunden pro WocheInsgesamt betreute
Kinder in Kitas
Schulbesuch
Drucksache 17/12617 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemit dem Thema befassten Experten. So wurde das Engagement des BMELV zur
Verbesserung der Kita- und Schulverpflegung im Rahmen von IN FORM bei der
Öffentlichen Anhörung zum Thema Schulverpflegung in der 55. Sitzung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Deutschen Bundestages am 30. November 2011 von der überwiegenden Anzahl der
anwesenden Experten und Sachverständigen als erforderlich und hilfreich
bewertet.
18. Versteht die Bundesregierung eine hochwertige Verpflegung von Kindern
und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen
und Kitas als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (Antwort bitte
begründen)?
Neben dem Elternhaus sind öffentliche Einrichtungen wie Kita und Schule
wichtige Orte, an denen Kinder und Jugendliche einen gesundheitsfördernden
Lebensstil und einen bewussten Umgang mit der eigenen Ernährung erlernen
können. Eine vollwertige Verpflegung in Kitas und Schulen hat daher einen
hohen Stellenwert in der Gesundheits- und Ernährungsbildung von Kindern und
Jugendlichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Welche Verantwortung für eine gesunde Entwicklung und
gleichberechtigte Bildung aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland ergibt sich für
die Bundesregierung aus dem Grundgesetz?
Insbesondere aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) und
Artikel 3 Absatz 1 GG folgen Schutzpflichten des Staates für die Gesundheit und die
Gleichbehandlung bei der Bildung aller Kinder und Jugendlichen in
Deutschland. Artikel 7 Absatz 1 GG gibt dem Staat einen Erziehungs- und
Bildungsauftrag im Schulbereich.
Dem Bund kommt nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit
Artikel 72 Absatz 2 GG darüber hinaus die konkurrierende
Gesetzgebungszuständigkeit für die öffentliche Fürsorge zu. Im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe hat der Bund von dieser Zuständigkeit durch das Achte Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Gebrauch gemacht. Gemäß § 1 Absatz 1 SGB VIII hat jeder
junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechts insbesondere
• junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung fördern und dazu
beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
• Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
unterstützen,
• Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
• dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten
oder zu schaffen (§ 1 Absatz 3 SGB VIII).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1261720. Gehört zur öffentlichen Fürsorgepflicht des Staates nach Ansicht der
Bundesregierung die Sicherstellung einer hochwertigen und gesunden
Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen
Ganztagseinrichtungen (Antwort bitte begründen)?
Der Förderungsauftrag von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sinne
von § 2 Absatz 2 Nummer 3 SGB VIII umfasst gemäß § 22 Absatz 3 SGB VIII
Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale,
emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die
Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am
Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an
der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen
Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Nach Maßgabe
des § 24 Absatz 3 Satz 3 SGB VIII richtet sich der Umfang der täglichen
Förderung nach dem individuellen Bedarf (vgl. auch § 24 Absatz 2 Satz 2 in
Verbindung mit Absatz 1 Satz 3 SGB VIII in der Fassung ab 1. August 2013). Das
Nähere über Inhalt und Umfang regelt gemäß § 26 SGB VIII das Landesrecht.
Das gilt insbesondere für die Sicherstellung einer vollwertigen und gesunden
Verpflegung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gemäß § 24 SGB VIII.
21. Aus welchen Gründen wird die Finanzierung des Betreuungsgeldes durch
den Bund mit der öffentlichen Fürsorgepflicht des Staates gerechtfertigt,
während die Bundesregierung ihre Verantwortung hinsichtlich einer
hochwertigen Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen
Einrichtungen unter Verweis auf Landeszuständigkeit ablehnt?
Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld folgt –
entsprechend der Gesetzgebungskompetenz für Elterngeld und Elternzeit im
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 in
Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 GG. Es handelt sich hierbei um eine finanzielle
Leistung, die direkt Familien zugutekommt.
22. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befassen sich bei der von der
Bundesregierung eingerichteten IN-FORM-Geschäftsstelle mit der
Verpflegungssituation von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen
Einrichtungen wie Schulen und Kitas (bitte nach Planstellen und
Aufgabenbereichen aufschlüsseln)?
23. Ist die Bundesregierung der Auffassung, mit dem derzeitigen Personal in
der IN-FORM-Geschäftsstelle bundesweit flächendeckend eine
Verbesserung der Verpflegung von Kindern und Schülern erreichen zu können (bitte
begründen)?
Ist für die Zukunft eine Personalaufstockung geplant?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die gemeinsam von BMELV und BMG finanzierte und bei der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelte IN-FORM-Geschäftsstelle
fungiert als Kontakt- und Koordinierungsstelle zur Umsetzung des Nationalen
Aktionsplanes. Die Steuerung, Planung oder Durchführung von Maßnahmen zur
Förderung der Verpflegungsqualität in Kitas und Schulen gehört nicht zum
Aufgabenbereich der IN-FORM-Geschäftsstelle.
Drucksache 17/12617 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Aktivitäten zur Förderung der Qualität der Kita- und Schulverpflegung
erfolgen durch die federführenden Ressorts, die Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung sowie die Projektnehmer im Rahmen der IN-FORM-Projekte.
Diese sind im Einzelnen in den Antworten zu den Fragen 7 und 8 aufgelistet.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 erläutert, entscheiden die Bundesländer
über die Personalausstattung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung. Die
Bundesregierung kann hierzu aufgrund der fehlenden Zuständigkeit keine
Angaben machen.
24. Wie unterstützt bzw. fördert die Bundesregierung den stark wachsenden
Bedarf an der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und
Kitas neben den im Einzelplan 10 des Haushaltsgesetzes 2013
(Bundestagsdrucksache 17/10200) für das BMELV vorgesehenen Haushaltsmitteln?
Die Ausführung und Finanzierung der Regelungen des SGB VIII und der
konkretisierenden landesrechtlichen Vorschriften liegt nach der Kompetenzordnung
des Grundgesetzes grundsätzlich allein bei den Ländern. Der Bund unterstützt
Länder und Kommunen bei den Betriebskosten für die im Rahmen des Ausbaus
der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren zu errichtenden bzw. zu
erhaltenden Betreuungsplätze mit 2,68 Mrd. Euro bis 2014 und anschließend
dauerhaft jährlich mit 845 Mio. Euro.
Fragen einer gesunden Ernährung in Ganztagsschulen widmet sich
kontinuierlich auch das von der Bundesregierung geförderte Begleitprogramm „Ideen für
mehr! Ganztägig lernen“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Das
Ganztagsschulportal berichtet regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und gute
Beispiele im Bereich der Ernährung und Bewegung in Ganztagsschulen
(
www.ganztagsschulen.org).
25. Warum fördert die Bundesregierung wichtige gesamtgesellschaftliche
Aufgaben wie die Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in
öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kitas durch befristete Projekte und
Maßnahmen?
Welchen Erfolg verspricht sie sich davon?
Wie nachhaltig für die Zukunft und eine tatsächliche Veränderung wirken
diese befristeten Projekte und Maßnahmen?
Wie bereits in den Antworten zu den Frage 17 und 18 ausgeführt, sind aufgrund
der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung im Wesentlichen die Länder für
das Schul- und Bildungswesen und eine entsprechende Infrastruktur zuständig.
Dem Bund obliegt es daher insbesondere nicht, die Bereitstellung und gute
Qualität von Verpflegungsangeboten zu gewährleisten.
Im Rahmen der ungeschriebenen Bundeszuständigkeit aufgrund
gesamtstaatlicher Repräsen-tation nimmt der Bund allerdings seine Aufgabe zur Information
der Verbraucherinnen und Verbraucher wahr. Hierunter fällt auch der Nationale
Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und
mehr Bewegung“.
26. Aus welchen Gründen beteiligt sich das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) seit 2012 nicht mehr an der Finanzierung von IN FORM?
Die Förderung der Projekte des BMG im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
„IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“ war von Beginn an zeitlich beschränkt und ist Ende 2011 planmäßig
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12617ausgelaufen. Seit 2012 liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten des BMG auf der
Verstetigung von Maßnahmen und Projekten, der Verbreitung der gewonnenen
Erkenntnisse und Ergebnisse sowie der Förderung der Vernetzung und des
Austausches der Akteure. Einzelne relevante Aktivitäten konnten in 2012 wie auch
im laufenden Haushaltsjahr unterstützt werden. Hierfür stehen in 2013 Mittel in
Höhe von bis zu 500 000 Euro zur Verfügung, mit denen u. a. die Finanzierung
der Geschäftsstelle des Aktionsplans weiterhin gemeinsam mit BMELV
fortgeführt wird. Selbstverständlich wird das Thema der Prävention von
Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden
Krankheiten auch darüber hinaus in weiteren Maßnahmen und Aktivitäten des BMG
aufgegriffen
27. Welchen Dialog führt die Bundesregierung mit den Krankenkassen, um
diese an der Finanzierung und Förderung einer besseren Schul- und
Kitaverpflegung zu beteiligen
Welche aktuellen Projekte und Maßnahmen der Krankenkassen zur
Verbesserung der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen
Einrichtungen sind der Bundesregierung bekannt (bitte Auflistung der
Projekte oder Maßnahmen einschließlich der Höhe der eingesetzten
finanziellen Mittel)?
Die gesetzlichen Krankenkassen führen auf der Grundlage des § 20 SGB V
eigenverantwortlich Projekte und Maßnahmen in Lebenswelten wie Schule und
Kindertagesstätten durch. Der jährlich erscheinende Präventionsbericht des
GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen e.V. enthält eine Übersicht über die inhaltlichen
Ausrichtungen der Interventionen gegliedert nach den Lebenswelten. Diesem ist zu
entnehmen, dass der Bereich der Ernährung neben den Themen Bewegung und
Stressreduktion einen wichtigen Schwerpunkt der Aktivitäten in Schulen und
Kindertagesstätten darstellt. Eine Übersicht über die konkreten Projekte der
gesetzlichen Krankenkassen liegt der Bundesregierung jedoch nicht vor.
28. Inwieweit beschäftigt sich die vom BMG und BMELV im Rahmen von IN
FORM eingerichtete Nationale Steuerungsgruppe mit der Verpflegung in
Schulen und Kitas, und was hat sie in den letzten fünf Jahren erreicht?
29. Wie werden die Träger der Schul- und Kindertageseinrichtungen und die
Krankenkassen in die Nationale Steuerungsgruppe einbezogen?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die nationale Steuerungsgruppe wird in ihren Sitzungen regelmäßig über den
Sachstand bei der Umsetzung von IN FORM informiert. Dazu gehört auch die
Information über den Stand der IN-FORM-Aktivitäten zur Verbesserung der
Verpflegungssituation in Kitas und Schulen. Die Steuerungsgruppe begleitet den
IN-FORM-Prozess durch die inhaltliche Impulsgebung, die Vernetzung der
relevanten gesellschaftlichen Akteure sowie die fachliche Beratung der
federführenden Ressorts des Bundes. Vertreter der Bundesländer, der kommunalen
Spitzenverbände sowie der Krankenkassen sind Mitglieder der
Steuerungsgruppe. Insoweit sind sowohl die Träger von Schul- und Kita-Einrichtungen als
auch die Krankenkassen in die Arbeit der Steuerungsgruppe kontinuierlich
eingebunden.
Drucksache 17/12617 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Wie oft trifft sich die Bundesregierung mit den Verantwortlichen der
Länder und Kommunen, um die Qualität der Verpflegung in Schulen und Kitas
bundesweit zu verbessern?
Neben den Sitzungen der Steuerungsgruppe (siehe Antwort zu den Fragen 28
und 29) trifft BMELV die für den Bereich Ernährung zuständigen Referenten der
Bundesländer zweimal jährlich, um über den Stand der IN-FORM-Aktivitäten
zu berichten. Im Rahmen dieser Besprechungen nimmt das Thema Schul- und
Kita-Verpflegung regelmäßig breiten Raum ein. Darüber hinaus nehmen
BMELV und die bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
zuständigen Projektbetreuer an den ebenfalls zweimal jährlich stattfindenden
Vernetzungstreffen der Vernetzungsstellen Schulverpflegung teil.
31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag,
vergleichbar mit der Arbeitsgruppe „Fachkräfte in die Kitas“, eine
interdisziplinäre Arbeitsgruppe, die aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes,
der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und
Forschungseinrichtungen, Gewerkschaften, Schüler- und Elternvertretungen, Schulen,
Bildungspersonal sowie der Regionalbewegung und den
Verbraucherverbänden besteht, einzurichten?
Die Bundesregierung nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis.
32. In welcher konkreten Höhe unterstützt die Bundesregierung im Rahmen
des Investitionsprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung den
Um-, Aus- oder Neubau von Küchen, Mensen sowie Verpflegungsräumen
in diesen Einrichtungen, und in welcher Höhe wurden die Mittel bisher
genutzt?
Die Bundesregierung gewährt Ländern und Kommunen für Investitionen in die
Schaffung und Erhaltung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren
über die Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013
und 2013 bis 2014 im Sinne von Artikel 104b GG Finanzhilfen in Höhe von
insgesamt 2,73 Mrd. Euro. Diese Mittel können grundsätzlich auch für den Um-,
Aus- oder Neubau von Küchen, Mensen sowie Verpflegungsräumen in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege genutzt werden. Die Regelung der
Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der Finanzhilfen obliegt gemäß
der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung den Ländern. Die Länder
haben bislang Finanzhilfen im Umfang von 2,13 Mrd. Euro bewilligt und im
Umfang von 1,73 Mrd. Euro abgerufen. Die Bundesregierung hat keine
Erkenntnisse darüber, inwieweit diese Mittel für den Um-, Aus- oder Neubau von
Küchen, Mensen sowie Verpflegungsräumen genutzt worden sind.
33. Welche Untersuchungen zur deutschlandweiten Situation der Verpflegung
von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kitas wurden mit welchen
Ergebnissen im Laufe der letzten fünf Jahre durch die Bundesregierung
oder in ihrem Auftrag durchgeführt?
34. Sind der Bundesregierung Untersuchungen der Bundesländer oder anderer
unabhängiger Einrichtungen und von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern zu diesem Thema in Deutschland bekannt?
Falls ja, um welche handelt es sich, und zu welchen Ergebnissen kommen
sie?
35. Erachtet die Bundesregierung die Anzahl und den Umfang der
Untersuchungen für ausreichend und repräsentativ, um
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12617a) die derzeitige Situation der Schul- und Kitaverpflegung in Deutschland
ausreichend beurteilen zu können und
b) anhand der herausgefundenen Schwachstellen konkrete
Verbesserungen in Angriff nehmen zu können?
36. Sofern die Bundesregierung den aktuellen Wissensstand für nicht
ausreichend hält, was sind nach ihrer Auffassung die Hintergründe für die
fehlenden notwendigen Untersuchungen?
37. Wie viele Schulen und Kitas in Deutschland bieten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit eine warme Mittagsverpflegung an, und um welche
Verpflegungsformen (Frisch- oder Mischküche, Cook and Chill,
Warmverpflegung) handelt es sich jeweils (absolut und prozentual, bitte nach
Schulformen aufschlüsseln)?
38. Wie viele Ganztagseinrichtungen bieten nach Kenntnis der
Bundesregierung ihren Kindern und Jugendlichen keine Warmverpflegung an, und
worin liegen aus Sicht der Bundesregierung die Gründe hierfür?
Die Fragen 33 bis 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Siehe Antwort zu Frage 17.
39. Welche regionalen Unterschiede bei Angebot und Qualität der Verpflegung
von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Schulen und Kitas bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb Deutschlands?
40. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus regionalen
Unterschieden bei Angebot und Qualität der Verpflegung von Kindern und
Jugendlichen in öffentlichen Schulen und Kitas im Hinblick auf die
grundgesetzliche Verpflichtung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
in Deutschland (Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes – GG)?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bunderegierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort
zu Frage 17). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
41. Welche Forschungseinrichtungen des Bundes beschäftigen sich derzeit mit
ernährungspsychologischen Einflüssen auf das Essverhalten von Kindern
und Jugendlichen?
Welche Forschungsprojekte werden hierzu vom Bund seit Bestehen von IN
FORM (Titel, Thema und Höhe der Mittel) finanziell gefördert?
Es gibt derzeit keine Forschungseinrichtung des Bundes, die sich mit
ernährungspsychologischen Einflüssen auf das Essverhalten von Kindern und
Jugendlichen beschäftigt. Insbesondere das Institut für Ernährungspsychologie
an der Universitätsmedizin Göttingen und die Fakultät Life Sciences an der
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg befassen sich in
Deutschland mit diesem Thema.
Drucksache 17/12617 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Sind der Bundesregierung sonstige Forschungsvorhaben in Deutschland
bekannt, die sich mit dem Einfluss der Qualität der Verpflegung in Schulen
und Kitas auf das aktuelle und künftige Ernährungsverhalten von Kindern
und Jugendlichen beschäftigen?
Falls ja, um welche Forschungseinrichtungen und -vorhaben handelt es
sich, und zu welchen Ergebnissen kommen sie?
Der Bundesregierung sind keine repräsentativen Langzeitforschungsvorhaben
bekannt, die sich mit dem Einfluss der Qualität der Verpflegung in Schulen und
Kitas auf das aktuelle und künftige Ernährungsverhalten von Kindern und
Jugendlichen auseinandersetzen. Gleichwohl wurden und werden kleinere,
punktuelle Studien von verschiedenen Hochschulen durchgeführt, die sich mit
dem Einfluss der Qualität der Verpflegung auf das Ernährungsverhalten
auseinandersetzen.
43. Welche Forschungsvorhaben der Bundesregierung oder ihrer
Forschungsinstitute beschäftigen sich mit dem Einfluss der Verpflegung in Schulen
und Kitas auf die Wertschätzung von Lebensmitteln, und zu welchen
Ergebnissen kommen sie?
Sind der Bundesregierung sonstige Forschungsvorhaben zu diesem Thema
in Deutschland bekannt?
Falls ja, um welche handelt es sich, und zu welchen Ergebnissen kommen
sie?
Der Bunderegierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
44. Welchen Einfluss haben die Forschungsergebnisse im Bereich
Ernährungspsychologie auf die Ausrichtung von IN FORM und die Verpflegung
von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kitas?
45. Wie setzt die Bundesregierung die Erkenntnisse der
Ernährungspsychologie, dass die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kompetenzen für
einen gesünderen Ernährungsstil erfolgsversprechender ist als reine
Informationsangebote und Ernährungserziehung (Ellrott/Barlovic,
Kinderärztliche Praxis 83, Nr. 4, 2012, „Einflussfaktoren auf das Essverhalten von
Kindern und Jugendlichen“), in ihrem Nationalen Aktionsplan IN FORM
und bei der Förderung der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in
Schulen und Kitas um, und welche weiteren Vorhaben sind geplant?
Die Fragen 44 und 45 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alle im Rahmen von IN FORM geförderten Module zur Ernährungsbildung
berücksichtigen diese Erkenntnisse. Sowohl der aid-Ernährungsführerschein für
Schülerinnen und Schüler der Klasse 3 und 4 als auch das ebenfalls vom aid
infodienst e. V. entwickelte Unterrichtskonzept SchmExperten für die Klassen 5
bis 6 beziehungsweise 6 bis 8 beim Modul für Schulen mit Lehrküchen sowie
die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entwickelte Ess-Kult-
Tour für die Sekundarstufen I und II entspricht den Anforderungen an eine
moderne Ernährungsbildung.
Beim IN-FORM-Wettbewerb KLASSE, KOCHEN! wird diese Erkenntnis in
besonderer Weise berücksichtigt. Schulen bewerben sich im Rahmen dieses
Wettbewerbes mit ihren Konzepten zur Ernährungsbildung um neue
Übungsküchen. Mit einem neuen Klassenraum „Küche“ werden so die optimalen
Voraussetzungen für eine praktische Ernährungsbildung geschaffen. Mit
„KLASSE, KOCHEN!“ wird im Übrigen auch das Ziel verfolgt, die Verantwort-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12617lichen in den Schulen zu motivieren, ihre oftmals vorhandenen Schulküchen zu
reaktivieren oder wieder intensiver zu nutzen.
Bei allen IN-FORM-Aktivitäten wird der Zusammenhang von
Ernährungsbildung und Schulverpflegung betont. Eine qualitativ hochwertige
Schulverpflegung ist nur dort dauerhaft zu realisieren und damit auch wirtschaftlich tragbar,
wo sie von den Schülerinnen und Schülern auch akzeptiert wird. Das gelingt am
besten in den Schulen, in denen durch eine begleitende Ernährungsbildung
entsprechende Grundlagen gelegt werden.
Auch die Projekte im Kita-Bereich legen einen Fokus auf praktische
Fertigkeiten. So hat die Plattform Ernährung und Bewegung e. V. im Rahmen eines
zwischenzeitlich abgeschlossenen Projektes „gesunde kitas – starke kinder“
verschiedene Materialien mit Mitmachaktionen entwickelt. Auch aus dem ebenfalls
bereits zum Abschluss gebrachten Projekt „Joschi hat’s drauf“ ist ein Praxis-
Handbuch zur Ernährungsbildung in Kitas mit verschiedenen
Aktionsbausteinen rund ums Essen und Trinken hervorgegangen, das nach wie vor rege
nachgefragt wird. Aktuell ist geplant, dass die Verbraucherzentralen im Rahmen von
IN FORM aufbauend auf bestehenden Mitmachaktionen ein niedrigschwelliges
Medienpaket rund um Ernährung und Lebensmittel für Erzieherinnen und
Erzieher entwickeln.
46. Mit welchen Mitmachangeboten und in welchem Stundenumfang werden
nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder und Jugendliche in Schulen
und Kitas an frische, unverarbeitete und regionale Lebensmittel,
gemeinsames Kochen und Zubereiten von Speisen und Getränken sowie die
Vermeidung von Lebensmittelverschwendung herangeführt?
Wie viele Kinder und Jugendliche werden prozentual mit diesen
Angeboten bundesweit in Schulen und Kitas erreicht?
Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
47. Welche Projekte beschäftigten sich in den Jahren 2007 bis 2013 im
Rahmen von LEADER+ in Deutschland mit der Vernetzung von regionalen
Landwirtschaftsbetrieben und Schulen bzw. Kitas, um regionale
Versorgungskreisläufe und die regionale Verpflegung in den Einrichtungen zu
stärken?
Wie hoch waren die jeweils eingesetzten finanziellen Mittel?
Leader wird 2007 bis 2013 als ein Förderschwerpunkt im Rahmen des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
durchgeführt, wobei die Durchführung in der alleinigen Kompetenz der Länder
liegt. Daher liegen der Bundesregierung die erbetenen Informationen nicht vor.
Leader ist ein spezieller Förderansatz, bei dem aus verschiedensten Akteuren
bestehende Lokale Aktionsgruppen nach Maßgaben eines selbst entwickelten und
für einen bestimmten ländlichen Raum geltenden regionalen
Entwicklungskonzepts (REK) über die Förderung bestimmter Projekte entscheiden. Regionale
Versorgungskreisläufe sind ein häufiges Thema der REKs. Auch
Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Ernährung wird zuweilen von REKs aufgegriffen.
Beispiele für konkrete Leader-Projekte finden sich auf
www.netzwerk-laendlicher-
raum.de.
Drucksache 17/12617 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode48. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung das Anlegen
von Schulgärten?
Das Anlegen von Gärten in Schulen und Kitas wird in unterschiedlichsten IN-
FORM-Projekten thematisiert. Eigenständige Fördermaßnahmen gibt es nicht.
49. Welches Umsatzsteueraufkommen resultierte jeweils in den Jahren 2010,
2011 und 2012 durch die Besteuerung der Abgabe von Speisen und
Getränken an Schulen und Kitas (bitte das Aufkommen getrennt nach den
Steuersätzen 19 Prozent und 7 Prozent ausweisen)?
50. Wie viele Verpflegungsanbieter in Schulen und Kitas wurden in den Jahren
2010, 2011 und 2012 von der Mehrwertsteuer gänzlich befreit (bitte
prozentual und absolut angeben)?
Die Fragen 49 und 50 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Höhe des
Umsatzsteueraufkommens aus der Besteuerung der Abgabe von Speisen und Getränken an Schulen
und Kindergärten vor. In der Kassenstatistik wird lediglich das Aufkommen der
Umsatzsteuer insgesamt erfasst. Auch der amtlichen Umsatzsteuerstatistik
können hierzu keine Angaben entnommen werden.
Soziale Situation und Schul- und Kita-Verpflegung
51. Wie viele Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich Anspruch auf eine
Förderung für ihre Mittagsverpflegung in der Schule oder einer Kita durch
das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (bitte separat für Schulen und
Kindertageseinrichtungen und Anspruchsgrundlagen aufschlüsseln)?
Welchen Anteil machen sie gemessen an der Anzahl aller Schülerinnen
und Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen aus?
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (vgl. § 28 Absatz 6 SGB II), in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (vgl. § 34 Absatz 6 SGB XII), für Familien mit Bezug von
Kinderzuschlag oder Wohngeld (vgl. § 6b des Bundeskindergeldgesetzes – BKGG)
sowie für Familien, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen
(während der Wartefrist im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach §§ 3,
6 AsylbLG, anschließend nach § 2 AsylbLG analog dem SGB XII), werden
grundsätzlich bei allen Schülerinnen und Schülern sowie Kindern, die eine
Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird,
Mehraufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
berücksichtigt. Bei Schülerinnen und Schülern ist weitere Voraussetzung, dass
die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.
Rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich
anspruchsberechtigt in Bezug auf alle Bildungs- und Teilhabeleistungen. Über die Anzahl
der an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule
teilnehmenden Schülerinnen und Schüler liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auf die
Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Über den Anteil derjenigen, die Leistungen des Bildungspakets für
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Anspruch nehmen, an der Gesamtheit aller
Schülerinnen, Schüler und Kinder kann keine Angabe gemacht werden. Auch
eine Aufschlüsselung für Schulen und Kindertageseinrichtungen ist aus diesem
Grund nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1261752. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Inanspruchnahme der
Förderung der Mittagsverpflegung durch die leistungsberechtigten
Personen (Angaben bitte absolut und relativ in Bezug auf die potenziell
Leistungsberechtigten sowie nach Ländern differenziert)?
Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) hat im Auftrag
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehr als 2000
anspruchsberechtigte Familien zum Bildungspaket befragt. Danach hatten (Stand: März
2012) von allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die mindestens eine
Leistung in Anspruch nehmen, 35 Prozent Leistungen für das gemeinschaftliche
Mittagessen genutzt. Bezogen auf alle grundsätzlich leistungsberechtigte Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren nahmen 21 Prozent der Berechtigten
Leistungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Anspruch. Für 78 Prozent der
Kinder und Jugendlichen, die Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen in
Anspruch nehmen, handelte es sich insoweit um eine erstmalige Leistung.
Angaben zur absoluten Zahl der Personen, die Leistungen des Bildungspakets
für gemeinschaftliches Mittagessen nutzen, liegen der Bundesregierung nicht
vor. Gleiches gilt für länderspezifische Angaben.
53. Welche Gründe erklären nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang
möglicherweise geringe Inanspruchnahme dieses Instruments, und bei wie
vielen förderfähigen Kindern und Jugendlichen wird von Seiten der
zuständigen Einrichtungen kein Essen angeboten?
Dass Leistungen unterschiedlich häufig genutzt werden, hängt stark davon ab,
ob es einen Bedarf gibt (z. B. kein Bedarf für ein gemeinschaftliches
Mittagessen in Schule oder Kita, wenn die Familie mittags gemeinsam isst) oder ob vor
Ort Angebote vorhanden sind (wo keine Schulkantine besteht, ist auch eine
Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Schulmittagessen nicht möglich). Angaben
darüber, in wie vielen Schulen, Kindertageseinrichtungen und
Tagespflegestellen keine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung angeboten wird, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
54. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder zur Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepakets – insbesondere der Förderung der
Mittagsverpflegung – Umsetzungshinweise oder Arbeitshilfen für die Kommunen
veröffentlicht haben (falls ja, bitte komplette Liste, ggf. mit Ort der
Veröffentlichung mitteilen)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage (www.
mais.nrw.de) eine Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht
hat. Weitergehende Informationen zu Umsetzungshinweisen oder Arbeitshilfen
der Bundesländer sind der Bundesregierung nicht bekannt.
55. Wie viele Kinder und Jugendliche werden im Rahmen der
außerschulischen Hortverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
gefördert (Angaben bitte absolut und relativ in Bezug auf die potenziell
Leistungsberechtigten sowie nach Ländern differenziert)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor (vgl. Antwort zu
Frage 51).
Drucksache 17/12617 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode56. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Förderung der
außerschulischen Hortverpflegung auch über das Jahr 2013 hinaus gesichert werden?
Der Bund hat den Ländern und Kommunen für die Jahre 2011 bis 2013 –
außerhalb des Bildungspakets und nicht zweckgebunden – zusätzlich jeweils
400 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dies war Ergebnis des
Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011. Hiermit
war die politische Absicht verbunden, diese Mittel für Schulsozialarbeit und/
oder für die außerschulische gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von
Schülerinnen und Schülern zu verwenden. Auf die konkreten Entscheidungen von
Ländern und Kommunen zum Mitteleinsatz hat der Bund allerdings keinen Einfluss.
Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei der außerschulischen
Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern um eine Leistung der
Kinder- und Jugendpflege, die grundsätzlich von den Ländern und Kommunen zu
tragen ist.
Die Beschränkung der zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von jährlich 400 Mio.
Euro auf die Jahre 2011 bis 2013 steht im Zusammenhang mit der im
Vermittlungsverfahren des Jahres 2011 vereinbarten Gesamtentlastung der Kommunen.
Es war vorgesehen, dass die Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben in
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis zum Jahr 2014
schrittweise in eine volle Erstattung der Nettoausgaben umgewandelt wird.
Diese Vereinbarung ist zwischenzeitlich gesetzlich umgesetzt. Mit den
Erhöhungsschritten im Jahr 2012 (von 16 auf 45 Prozent der Nettoausgaben des
Vorvorjahres), im Jahr 2013 (auf 75 Prozent der Nettoausgaben des Jahres 2013)
und ab dem Jahr 2014 (100 Prozent der laufenden Nettoausgaben) stellt der
Bund den Ländern für eine Entlastung der Träger der Sozialhilfe und damit vor
allem der Kommunen allein im Jahr 2014 zusätzlich 4,8 Mrd. Euro zur
Verfügung. Eine entsprechende Weiterleitung der Bundesmittel von den Ländern an
die Kommunen vorausgesetzt, werden die Kommunen ab dem Jahr 2014 in
einem bislang nicht gekannten Ausmaß finanziell entlastet und erlangen
dadurch auch finanzielle Handlungsspielräume, die sie beispielsweise auch für die
Finanzierung von Schulsozialarbeit und/oder für außerschulische
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern nutzen können.
Situation und künftige Entwicklung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung
57. Wie werden die Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Jahren 2012
bis 2017 finanziell unterstützt (bitte nach Jahren und Höhe sowie
konkretem Anteil der Bundesregierung und des jeweiligen Bundeslandes
aufschlüsseln)?
Die laufende Förderung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung ist auf 5 Jahre
angelegt und endet je nach Bundesland zwischen Juni 2013 und Oktober 2014.
Auf der Grundlage eines Gesamtfördervolumens von 2 Mio. Euro pro Jahr,
betrug die Förderung des Bundes im ersten Jahr der Förderung 80 Prozent und
wurde/wird im 5. Jahr auf 50 Prozent abgesenkt. Im Zuge der zugesagten
dreijährigen Folgeförderung wird der Beitrag des Bundes sukzessive weiter bis auf
15 Prozent verringert. Voraussetzung für die Förderung des Bundes ist eine
entsprechende Kofinanzierung durch die Bundesländer.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1261758. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei den
Vernetzungsstellen in den Ländern beschäftigt, und wie viele Schulen und Kitas werden
von ihnen jeweils betreut (bitte nach Bundesland, Planstellen und Anzahl
der Kitas und Schulen in dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 22 und 23 ausgeführt, entscheiden die
Bundesländer über die Personalausstattung der Vernetzungsstellen
Schulverpflegung. Die Bundesregierung kann hierzu und zur Anzahl der Kitas und
Schulen in den Bundesländern keine Angaben machen.
59. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vernetzungsstellen
Schulverpflegung auch nach Ende der Förderung durch die Bundesregierung
bestehen bleiben und zukünftig ihren wichtigen Beitrag zur Verbesserung der
Schul- und Kitaverpflegung im Sinne der DGE-Qualitätsstandards erfüllen
können?
60. Wie soll zukünftig die Schulung von Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren, Fachberaterinnen und Fachberatern gesichert werden?
61. Wird das BMELV mit Auslaufen der Bundesförderung der
Vernetzungsstellen Schulverpflegung den Personalbestand in der IN-FORM-
Geschäftsstelle aufstocken (Antwort bitte begründen)?
Die Fragen 59 bis 61 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 17, 18 und 25 ausgeführt, sind
aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung im Wesentlichen die
Länder für das Schul- und Bildungswesen und eine entsprechende Infrastruktur
zuständig. Dem Bund obliegt es daher insbesondere nicht, die Bereitstellung und
gute Qualität von Verpflegungsangeboten zu gewährleisten.
Im Rahmen der ungeschriebenen Bundeszuständigkeit aufgrund
gesamtstaatlicher Repräsentation hat sich die Bundesregierung in enger Abstimmung mit
allen Bundesländern für eine Anschubfinanzierung der Vernetzungsstellen
Schulverpflegung entschieden.
Wie in der Antwort zu Frage 57 ausgeführt, sinkt der Bundesanteil an der
Förderung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung gemäß den Absprachen mit
den Bundesländern bereits seit Beginn der Förderung in 2008/2009. Im 8. und
letzten Jahr der Förderung wird der Bundesanteil bei nur noch insgesamt 15
Prozent liegen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Vernetzungsstellen
Schulverpflegung nach Abschluss der Bundesförderung auch ohne
Bundesförderung weiter existieren können. Dies war von Beginn an das Ziel, welches mit
der Anschubfinanzierung der Vernetzungsstellen im Rahmen von IN FORM
verfolgt wurde.
Über die Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Förderung der
Qualität der Schul- und Kita-Verpflegung in den Jahren 2016/2017 fördern wird, wird
die Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Zum
Personalbestand der IN-FORM-Geschäftsstelle wird auf die Antwort zu den Fragen 22
und 23 verwiesen.
Drucksache 17/12617 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode62. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag,
vergleichbar mit der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume, eine
Deutsche Vernetzungsstelle Schul- und Kitaverpflegung beim Bund
einzurichten und diese entsprechend dauerhaft finanziell zu fördern?
Die Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Bundesländern wird
von allen mit dem Thema befassten Experten als ausgesprochen hilfreich
bewertet. Im Rahmen der Öffentlichen Anhörung zum Thema Schulverpflegung in der
55. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 30. November 2011 wurde deren Arbeit
von der überwiegenden Anzahl der anwesenden Experten und Sachverständigen
positiv bewertet.
Darüber hinaus ist die Vernetzung aller Vernetzungsstellen erfolgreich etabliert
worden. So werden in diesem Jahr bereits zum dritten Mal die bundesweiten
Tage der Schulverpflegung veranstaltet, an denen wie in den Vorjahren
voraussichtlich alle Bundesländer teilnehmen werden. Die Arbeit auf Bundesebene
– wozu unter anderem auch die Organisation der zweimal jährlich stattfindenden
Vernetzungstreffen (vgl. Antwort zu Frage 30) sowie die Betreuung der eigenen
Internetseite
www.vernetzungsstellen-schulverpflegung gehört – wird durch die
zuständigen Projektbetreuer bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung geplant und koordiniert.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen weiteren
Handlungsbedarf.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]