[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12809
17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12564 –
Lohnpolitische Koordinierung und Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Krise in den Ländern der Europäischen Währungsunion hat zahlreiche
Ursachen. Als eine Ursache gelten stark divergierende Lohnstückkosten in den
Euroländern und daraus resultierende Leistungsbilanzungleichgewichte.
Insbesondere in Portugal, Spanien und Griechenland führten
Leistungsbilanzdefizite zu einer hohen Verschuldung des Staates und des Privatsektors und zu
hohen Nettoauslandsverbindlichkeiten, die teilweise vom Privatsektor auf den
Staat verlagert wurden. An den Finanzmärkten entstanden Zweifel, ob die
südeuropäischen Staaten in einer Währungsunion ohne Transfers in der Lage
sind, ihre Nettoauslandsverbindlichkeiten zu bedienen bzw. zurückzuführen.
Deutschland hat dagegen erhebliche Nettoauslandsforderungen aufgebaut.
Die Vorschläge zum Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten reichen von
Sanktionen bei übermäßigen Leistungsbilanzungleichgewichten, über
ausgleichende Finanztransfers zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (EU) bis hin zu einer besseren wirtschaftspolitischen Koordinierung –
insbesondere auch im Bereich der Lohnentwicklung. Letztere soll auf EU-
Ebene initiiert werden.
Die Lohnentwicklung ist Gegenstand der Tarifautonomie der Sozialpartner.
Zugleich jedoch sind die Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des neuen
Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
bezüglich der Entwicklung der Lohnstückkosten Verpflichtungen eingegangen.
Lohnpolitische Koordinierung
1. Welche Formen der lohnpolitischen Abstimmung bzw. Koordinierung mit
den Sozialpartnern gab und gibt es im Euroraum, und wie bewertet die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. März 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12809 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesregierung deren Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
für wirtschafts- und geldpolitische Entscheidungen?
Eine formelle und bindende Koordinierung der Lohnpolitik im Euroraum findet
nicht statt. Ein Austausch über die Wirtschafts- und Lohnentwicklung in Europa
erfolgt regelmäßig im Kreis der relevanten wirtschaftspolitischen Akteure auf
EU-Ebene im zweimal jährlich stattfindenden Makroökonomischen Dialog (vgl.
Antworten zu den Fragen 8 und 9). Unter Achtung der bestehenden
Kompetenzen werden zudem bestimmte lohnpolitische Fragestellungen in der wirtschafts-
und beschäftigungspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen
Semesters auf EU-Ebene aufgegriffen. Grundsätzlich werden die Europäischen
Sozialpartner regelmäßig von der Europäischen Kommission und den
Mitgliedstaaten unter anderem zu den Themen des Europäischen Semesters konsultiert.
Der Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
(BSGV-Rat) hat darüber hinaus am 28. Februar 2013 den
Beschäftigungsausschuss (EMCO) beauftragt, gemeinsam mit den Sozialpartnern einen Rahmen
und eine Agenda für die Einbindung der Sozialpartner in das Europäische
Semester zu entwickeln. Grundsätzlich ist ein Beitrag der Sozialpartner zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschafts- und geldpolitische
Entscheidungen von großer Bedeutung. Die Bundesregierung begrüßt daher
Bestrebungen der Sozialpartner, sich auf europäischer Ebene diesbezüglich zu
koordinieren und sich mit anderen relevanten wirtschaftspolitischen Akteuren
auszutauschen.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Institutionalisierung
einer lohnpolitischen Koordinierung auf EU-Ebene, und wie müsste aus
ihrer Sicht ein institutionalisiertes System der lohnpolitischen Koordinierung
unter Wahrung der Tarifautonomie aussehen?
3. Wird sich die Bundesregierung bei einer Institutionalisierung einer
lohnpolitischen Koordinierung für die Wahrung der Tarifautonomie in Defizit-
und Überschussländer gleichermaßen einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine spezifisch lohnpolitische Koordinierung existiert auf europäischer Ebene
nicht und wird von der Bundesregierung auch nicht angestrebt. Inwieweit sich
die Sozialpartner im Rahmen ihrer Tarifpolitik europäisch koordinieren, ist von
den Tarifparteien zu entscheiden.
4. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass bei den laufenden
Anpassungsprogrammen in den Eurokrisenländern die Tarifautonomie gewahrt bleibt?
Wenn ja, in welcher Form?
Die Tarifautonomie ist durch die vereinbarten Maßnahmen nicht grundsätzlich
beeinträchtigt worden
Im Rahmen der Anpassungsprogramme hat es nur in begrenztem Umfang
gesetzliche Eingriffe in den Lohnfindungsprozess gegeben.
Die den Anpassungsprogrammen zugrunde liegenden Memoranden of
Understanding (MoU) werden von der sog. Troika (bestehend aus dem Internationalen
Währungsfonds – IWF –, der Europäischen Zentralbank – EZB – und der Euro-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12809päischen Kommission) und den Antrag stellenden Mitgliedstaaten
unterzeichnet. Die nationalen Parlamente haben dem jeweiligen MoU zugestimmt.
5. Was kann eine koordinierte Lohnpolitik auf EU-Ebene zum Abbau der
Leistungsbilanzungleichgewichte im Euroraum beitragen, und welche
normativen Vorgaben könnten aus Sicht der Bundesregierung zugrunde
gelegt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Welche Rolle spielten und spielen bei der lohnpolitischen Koordinierung
die lohnpolitischen Leitlinien der „Grundzüge der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Europäischen Union“?
Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und die Beschäftigungspolitischen
Leitlinien benennen die Ansatzpunkte zur Umsetzung der koordinierten
Europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik und der EU 2020 Strategie und
sind Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen.
7. Welche Rolle spielte und spielt bei der lohnpolitischen Koordinierung der
Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission (Annual Growth
Survey) und die in ihm enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen zur
Lohnentwicklung in den Mitgliedstaaten?
Mit dem Jahreswachstumsbericht eröffnet die Europäische Kommission jährlich
das Europäische Semester. In dem Jahreswachstumsbericht benennt die
Europäische Kommission die aus ihrer Sicht prioritären Maßnahmen auf europäischer
und nationaler Ebene für die darauffolgenden 12 Monate. Grundsätzlich
formuliert die Europäische Kommission dabei allgemeine und keine
länderspezifischen Politikempfehlungen. Der Jahreswachstumsbericht 2013 der
Europäischen Kommission enthält einige allgemeine lohnpolitische Empfehlungen an
die Mitgliedstaaten. Diese werden in den Beratungen auf europäischer und
nationaler Ebene im Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigt und ggf.
in den länderspezifischen Empfehlungen aufgegriffen.
8. Wie oft fanden Treffen auf politischer und technischer Ebene im Rahmen
des Makroökonomischen Dialogs des Kölner Prozesses statt, und zu
welchem Ergebnis haben diese Treffen bisher für die Ausgestaltung des
makroökoomischen Policy Mix im Allgemeinen und die lohnpolitische
Entwicklung im Besonderen geführt?
Der Makroökonomische Dialog (Macroeconomic Dialogue – MED) wurde auf
Beschluss des Europäischen Rates im Juni 1999 eingerichtet. Seither tauschen
sich die für die Ausgestaltung der makroökonomischen Politik Verantwortlichen
(insbesondere der Präsident der Europäischen Zentralbank, die Spitzen der
Europäischen Dachverbände der Sozialpartner, die Finanz- und Arbeitsminister
der aktuellen und zwei künftigen Präsidentschaften, der Präsident der
Eurogruppe, die zuständigen Kommissare der Europäischen Kommission) unter
Wahrung ihrer Autonomie und Unabhängigkeit auf politischer und technischer
Ebene zweimal jährlich darüber aus, welchen Beitrag sie für ein dynamisches,
nicht inflationäres Wachstum und mehr Beschäftigung leisten können und
welche Erwartungen sie an die jeweils anderen Akteure haben. Im Rahmen des
Dialogs werden keine verbindlichen Absprachen zwischen den Beteiligten
angestrebt. Es gibt weder Protokolle noch Kommuniqués oder konkrete Be-
Drucksache 17/12809 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschlüsse. Vielmehr geht es um eine informelle Form der Vertrauensbildung und
– soweit möglich – um Herausbildung eines Konsenses über die jeweils
situationsadäquate Ausgestaltung der makroökonomischen Politik auf europäischer
Ebene.
9. Welche Rolle spielt der Makroökonomische Dialog für die
Bundesregierung, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Makroökonomischen
Dialog im Rahmen des neuen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte aufzuwerten?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht im MED einen wichtigen Bestandteil der erweiterten
und reformierten finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Steuerung
auf EU-Ebene. Er ist aus ihrer Sicht zieladäquat ausgestaltet. Im Rahmen des
MED wurde zuletzt auch wiederholt die Frage der Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte aufgegriffen.
Leistungsbilanzungleichgewichte
10. Welche Euroländer hatten in welcher Höhe seit Bestehen der
Währungsunion in der Tendenz Leistungsbilanzüberschüsse bzw.
Leistungsbilanzdefizite erwirtschaftet, und in welchen Eurostaaten stellt die Entwicklung
der Leistungsbilanzen aus Sicht der Bundesregierung ein Problem dar?
Leistungsbilanzsalden (in Prozent des BIP)
Summiert man die Leistungsbilanzsalden seit dem jeweiligen Beitritt zur
Eurozone auf, so ergibt sich für Belgien, Deutschland, Finnland, Luxemburg, die
Niederlande und Österreich ein Überschuss, für Estland, Frankreich, Griechen-
Leistungsbilanzsa lden (in Prozent des BIP)
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
BEL 5 4,2 4,3 6 5,6 4,5 3,2 3,4 3,9 1,1 0,7 3 1 1,5
DEU -1,3 -1,8 -0,2 2 1,9 4,7 5,1 6,5 7,5 6,2 6 6,1 5,6 6,3
EST -5,2* -5,2* -5,0* -10,4* -11,4* -11,4* -10,1* -15,7* -15,7* -8,5* 4,2* 3,2* 0,3 -2,7
FIN 7 7,6 8,4 8,5 5,1 6,3 3,5 4,6 4,2 3,1 2 1,6 -1,3 -0,7
FRA 2,6 1,2 1,3 1 0,5 0,2 -0,6 -0,8 -1,4 -1,9 -1,8 -2 -2,6 -1,9
GRC -5,1* -12,0* -11,4 -12,7 -12,3 -10,5 -10,8 -13,7 -17,6 -18 -14,4 -12,8 -11,7 -7,7
IRL 0,2 -0,4 -0,5 -0,4 0,8 -0,1 -3 -3,7 -5,5 -5,7 -2,3 1,1 1,1 2,1
ITA 1 -0,2 0,3 -0,3 -0,8 -0,4 -0,9 -1,5 -1,3 -2,9 -2 -3,5 -3,3 -0,7
LUX 8,4 13,2 8,8 10,5 8,1 11,9 11,5 10,4 10,1 5,4 7,2 8,2 7,1 6,3
MLT -3,3* -12,1* -3,7* 2,4* -3,0* -5,7* -8,5* -9,7* -4,4* -4,9 -7,3 -4,9 -0,3 1,5
NLD 4,2 6,4 5,2 6,1 6,1 8,6 7,5 9 8,4 4,7 3,2 5,1 8,3 8,3
AUT -1,4 -0,7 -0,8 2,7 1,7 2,2 2,2 3,3 4 4,8 2,7 3,5 1,1 1,7
PRT -8,9 -10,7 -10,6 -8,5 -6,7 -8,3 -10,3 -10,7 -10,2 -12,6 -10,8 -10,4 -7,2 -3
SVK -4,1* -2,6* -7,2* -7,5* -6,4* -6,7* -8,6* -8,3* -5,6* -6,3* -2,5 -2,5 -2,5 0
SVN -3,7* -3,2* -0,4* 0,9* -0,9* -2,6* -1,8* -2,4* -4,5 -6,1 -0,4 -0,4 0,1 1,9
ESP -2,7 -4 -4,3 -3,8 -4 -5,9 -7,5 -9 -10 -9,6 -4,8 -4,4 -3,7 -1,9
CYP -0,8* -3,9* -3,2* -3,7* -2,3* -5,7* -6,1* -7,2* -11,6* -12,2 -10,7 -9,2 -4,2 -6
Quelle: Ameco; *) vor EURO-Einführung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12809land, Italien, Irland, Malta, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Spanien und
Zypern ein Defizit.
Die Aussagekraft dieser aufsummierten Werte ist allerdings gering. In
Ländern mit einer schnell alternden Bevölkerung können
Leistungsbilanzüberschüsse – und damit der Aufbau von Nettoauslandsvermögen – zukünftigen
Konsum ermöglichen. In Volkswirtschaften mit positiven Wachstumsaussichten
können ausländische Direktinvestitionen – und die damit verbundenen
Leistungsbilanzdefizite – rentable Anlagen sein und positiv zur Entwicklung des
Landes beitragen. Leistungsbilanzsalden alleine sind daher kein hinreichender
Indikator für das Vorliegen von Ungleichgewichten. Im makroökonomischen
Ungleichgewichteverfahren werden Leistungsbilanzsalden daher nur im
Kontext verschiedener anderer Indikatoren betrachtet. Hohe und anhaltende
Leistungsbilanzdefizite sind kritischer zu werten als hohe und anhaltende
Leistungsbilanzüberschüsse. Ursächlich dafür ist, dass hohe und anhaltende
Leistungsbilanzdefizite Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der
Auslandsverschuldung eines Landes aufkommen lassen und Solvenzrisiken darstellen
können. In Verbindung mit anhaltenden Verlusten bei der
Kostenwettbewerbsfähigkeit und Exportmarktanteilen ist dies besonders besorgniserregend. Dies
wird im makroökonomischen Ungleichgewichteverfahren entsprechend
berücksichtigt.
11. Welche Faktoren sind aus Sicht der Bundesregierung die Hauptursachen
der Entstehung von Leistungsbilanzdefiziten und -überschüssen in der
Eurozone?
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen
Mitgliedstaaten lassen sich die Ursachen von Leistungsbilanzdefiziten und -überschüssen in
der Eurozone nicht verallgemeinern. Grundsätzlich spiegeln Unterschiede in
den Leistungsbilanzsalden Unterschiede in den intertemporalen Konsum- und
Investitionspräferenzen respektive der gesamtwirtschaftlichen Ersparnisbildung
wider. In den Peripherieländern hat die Senkung des realen Zinsniveaus im Zuge
der Euro-Einführung teilweise zu kreditfinanziertem Wachstum geführt, das
sich als nicht nachhaltig erwies. Auch Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit
bilden sich in den Leistungsbilanzen ab.
12. Wie oft hatte die Bundesrepublik Deutschland seit Bestehen der
Europäischen Währungsunion einen Überschuss von über 6 Prozent, und wie
oft hätte die Bundesrepublik Deutschland den ursprünglich angedachten
Wert von 4 Prozent überschritten?
Es wird auf die Tabelle zu Frage 10 verwiesen.
13. Wie hoch war der Leistungsbilanzüberschuss der Bundesrepublik
Deutschland im Jahr 2012, und welche Reaktion erwartet die Bundesregierung im
Zuge der neu geschaffenen wirtschaftspolitischen Koordinierung in Europa
auf den Leistungsbilanzüberschuss 2012?
Nach den Daten der Deutschen Bundesbank betrug der
Leistungsbilanzüberschuss im Jahr 2012 166,95 Mrd. Euro. Die Europäische Kommission kommt
im aktuellen Frühwarnbericht im Rahmen des makroökonomischen
Ungleichgewichteverfahrens (11/2012) zu dem Ergebnis, dass Deutschland aufgrund
seiner makroökomischen Rahmendaten im Jahr 2013 keiner vertieften Analyse
unterzogen wird.
Drucksache 17/12809 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Wie haben sich die Preise der Exportgüter der Eurokrisenländer in den
Jahren von 2005 bis heute pro Jahr entwickelt, und welcher Einfluss auf die
Preise der Exportgüter wird den Anpassungsprogrammen und den darin
verankerten Lohn- bzw. Lohnnebenkostensenkungen zugeschrieben?
Die nachstehende Tabelle gibt die Entwicklung des Deflators der Exporte von
Gütern und Dienstleistungen der Eurokrisenländer seit dem Jahr 2005 wieder.
Welchen Anteil die Anpassungsprogramme an dieser Entwicklung hatten, kann
nicht belastbar quantifiziert werden.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der preislichen
Wettbewerbsfähigkeit der Eurokrisenstaaten seit Ausbruch der Finanzkrise
2008?
Seit 2008 sind die nominalen Lohnstückkosten in sämtlichen Programmländern
zum Teil deutlich gesunken: in Irland um rund –13,5 Prozent in Spanien um rund
–5 Prozent, in Griechenland um rund –4,5 Prozent und in Portugal um rund
–2,5 Prozent. Damit ist eine wichtige Voraussetzung zur Steigerung der
preislichen Wettbewerbsfähigkeit in diesen Ländern gegeben.
16. Inwieweit haben die Zunahme des Niedriglohnsektors, die im Vergleich
zum Preisziel der Europäischen Zentralbank (EZB) deutlich geringeren
Anstiege der Lohnstückkosten in Deutschland und die schwache
Entwicklung der Binnennachfrage in Deutschland zu den
Leistungsbilanzungleichgewichten zwischen den Eurostaaten beigetragen?
Die Leistungsbilanzentwicklungen innerhalb der Eurozone hängen von einer
Vielzahl ökonomischer Faktoren ab. Die Europäische Kommission kommt in
einer Analyse zu Leistungsbilanzüberschüssen (European Commission, Current
Account Surpluses in the EU, European Economy 09/2012) zu dem Ergebnis,
dass der Einfluss der Arbeitsmarktreformen und der moderaten
Lohnentwicklung in Deutschland vergleichsweise gering war. Auch eine Erhöhung der
Binnennachfrage in Deutschland hätte der Kommission zufolge eine nur geringe
Verbesserung der Leistungsbilanzen in Defizitländern zur Folge. Aktuelle
Modellrechnungen der Deutschen Bundesbank kommen sogar für Deutschland zum
Ergebnis, dass eine Erhöhung des Lohnniveaus zu einer leichten Ausweitung
des Leistungsbilanzüberschusses führt (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht
Februar 2013, S. 19 ff.).
Deflator der Exporte von Gütern und Dienstleistungen in % ggü. Vorjahr
Jahr Griechenland Irland Spanien Portugal
2006 3,3 1,1 4,1 4,4
2007 2,6 -0,1 2,5 1,9
2008 4,3 -0,3 2,8 2,5
2009 -1,8 1,3 -3,3 -5,0
2010 5,5 1,5 2,2 3,9
2011 5,4 0,6 4,9 5,5
2012 2,8 2,8 2,0 1,0
Quelle: Ameco
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1280917. Sieht die Bundesregierung den Grund und die Verantwortung für die
gefährlichen Divergenzen in den Leistungs- und Kapitalbilanzen
ausschließlich in den Defiziten einiger Mitgliedstaaten oder auch in den
spiegelbildlichen Überschüssen in anderen Mitgliedstaaten, insbesondere in
Deutschland?
Leistungsbilanzüberschüsse sind grundsätzlich als unproblematisch
einzustufen, wenn sie – wie im Falle Deutschlands – das Ergebnis hoher
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in vom internationalen Wettbewerb geprägten
Märkten sind. Das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte ist vor diesem Hintergrund auch vorrangig auf
Mitgliedstaaten mit Defiziten in der Wettbewerbsfähigkeit, mit
Leistungsbilanzdefiziten sowie mit Fehlentwicklungen im Immobiliensektor und bei der
Verschuldung ausgerichtet. Diese Defizite und Fehlentwicklungen haben ihre
Ursache in teilweise tiefgehenden strukturellen Problemen in den
Volkswirtschaften. Deshalb sind Strukturreformen in den jeweiligen Mitgliedstaaten
erforderlich, um die Ungleichgewichte nachhaltig abzubauen.
Strategie zum Abbau von Leistungsbilanzdefiziten
18. Wie tragen nach Ansicht der Bundesregierung die Austeritätsprogramme
in Eurokrisenstaaten zum Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten
bei?
23. Welchen Beitrag zum Abbau von Leistungsbilanzdefiziten in
Eurokrisenländern hat die unter anderem durch Lohn- bzw. Lohnnebenkostensenkung
hervorgerufene Schrumpfung der Binnennachfrage in den jeweiligen
Eurokrisenländern geleistet?
Die Fragen 18 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein wesentliches Ziel der zwischen Troika und den jeweiligen Mitgliedstaaten
vereinbarten Anpassungsprogramme ist die Steigerung von
Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, insbesondere des Exports. Der
krisenbedingte Zusammenbruch der nicht nachhaltigen Binnenkonjunktur hat zu
einem deutlichen Rückgang der Importe geführt und so zur Reduzierung der
Leistungsbilanzdefizite beigetragen. Die Hilfsprogramme federn diese
unvermeidliche externe Anpassung ab und die mit den Programmen verbundene
Konditionalität trägt zu einem geordneten Umbau der Volkswirtschaften bei.
Die Programme legen einen Akzent auf umfassende produktivitätssteigernde
Strukturreformen, um die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaften zu stärken.
So soll etwa eine gesteigerte Lohnflexibilisierung dazu beitragen, dass die
Lohnentwicklung in Einklang mit der Produktivitätsentwicklung steht (zur jüngsten
Entwicklung der Lohnstückkosten vgl. Antwort zu Frage 15).
Zudem sollen finanzpolitische Maßnahmen zur Steigerung der preislichen
Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Dies kann etwa durch eine Umschichtung der
Steuer- und Abgabenlast geschehen, welche die relativen Preise von Import- und
Exportgütern zugunsten der Exporte verändert (bspw. eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Absenkung von Lohnnebenkosten).
Im Jahr 2011 wiesen alle Programmländer mit Ausnahme Irlands deutliche
Leistungsbilanzdefizite aus: Griechenland –11,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
(BIP), Portugal –7,2 Prozent des BIP und Spanien –3,7 Prozent des BIP. In ihrer
aktuellen Winterprognose geht die Europäische Kommission davon aus, dass
diese Leistungsbilanzdefizite in den Jahren 2012 und 2013 deutlich abgebaut
wurden bzw. werden. Für 2013 erwartet die Kommission ein Leistungsbilanz-
Drucksache 17/12809 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedefizit in Höhe von –4,3 Prozent des BIP in Griechenland und von –1,4 Prozent
des BIP in Portugal. Für Spanien und Irland erwartet die Kommission
Leistungsbilanzüberschüsse in Höhe von 1 Prozent des BIP bzw. 3,4 Prozent des BIP in
2013 (vgl. unten stehende Tabelle).
Dieser deutliche Abbau der Leistungsbilanzdefizite ist sowohl auf sinkende
Importe, als auch auf einen – zum Teil kräftigen – Anstieg der Exporte
zurückzuführen (vgl. nachfolgende Tabelle). In Spanien ist der prozentuale Anstieg der
Exporte zwischen 2011 und 2013 (kumuliert) größer als der prozentuale
Rückgang der Importe im selben Zeitraum. Für Irland erwartet die Europäische
Kommission insgesamt einen Anstieg der Importe zwischen den Jahren 2011 und
2013. Lediglich im Falle Griechenlands trägt der Rückgang der Importe
offenbar deutlich stärker zum Abbau des Leistungsbilanzdefizits bei als der erwartete
Anstieg der Exporte.
19. Haben die lohnpolitischen Maßnahmen in europäischen Krisenstaaten, die
im Zuge der Anpassungsprogramme durchgeführt wurden, aus Sicht der
Bundesregierung ihr Ziel erreicht?
Wenn ja, welches Ziel?
Ein zentrales Problem für die Wettbewerbsfähigkeit der Programmländer war
die Lohnentwicklung vor Ausbruch der Krise, die sich nicht ausreichend an der
Produktivitätsentwicklung orientierte. So stiegen etwa die nominalen
Lohnstückkosten zwischen den Jahren 2005 und 2009 deutlich an (die Anstiege
reichen von rund 9 Prozent in Portugal bis über 15 Prozent in Spanien).
Die in den Anpassungsprogrammen vereinbarten Arbeitsmarktreformen zielen
unter anderem auf eine Lohnflexibilisierung ab, die künftig für eine
produktivitätsorientierte Lohnentwicklung sorgen soll. Dies ist eine notwendige
Voraussetzung dafür, Beschäftigung zu sichern bzw. diese auszuweiten. Die
Arbeitsmarktreformen werden ihre volle Wirkung erst im Zeitverlauf entfalten.
20. Ist der Abbau von Leistungsbilanzdefiziten in Eurokrisenstaaten durch eine
tiefgreifende Rezession bzw. die bewusste Schrumpfung der
Binnennachfrage der Eurokrisenstaaten Teil einer politischen Strategie der Anpassung
nach unten?
Wenn ja, welche Folgen hat diese Strategie für den Wohlstand und die
Wiedergewinnung der Wachstumsdynamik und damit auch für die
Fähigkeit zur Bedienung des Schuldendienstes der Krisenländer einerseits und
der Europäischen Union andererseits?
Wenn nein, weshalb wird diese Strategie dennoch umgesetzt?
Leistungsbilanzsaldo
in % des BIP
Exportentwicklung
(Güter und Dienste)
Veränderung ggü. Vj. (in %)
Importentwicklung
(Güter und Dienste)
Veränderung ggü. Vj. (in %)
2011 2012 2013 2011 2012 2013 2011 2012 2013
Irland 1,1 2,1 3,4 5,1 2,6 3,0 -0,3 0,4 1,6
Griechenland -11,7 -7,7 -4,3 0,3 -2,0 2,7 -7,3 -14,4 -5,9
Spanien -3,7 -1,9 1 7,6 3,1 4,2 -0,9 -5,0 -3,8
Portugal -7,2 -3 -1,4 7,2 3,4 1,4 -5,9 -7,3 -3,1
Quelle: Europäische Kommission, Winter-Prognose, Februar 2013
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1280921. Wie beurteilt die Bundesregierung die steigende Arbeitslosigkeit sowie
wachsende Armut durch die Anpassungsprogramme in den
Eurokrisenstaaten, und wie ist diese Tendenz mit den sozialen Zielen, die sich die
Europäische Union gegeben hat, zu vereinbaren?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Vorfeld der jeweiligen Hilfsanträge drohte den Programmländern aufgrund
des verlorengegangenen Marktzugangs eine ungeordnete Staatsinsolvenz. Dies
hätte erhebliche negative Auswirkungen auch auf die Binnennachfrage in den
jeweiligen Ländern gehabt und zu erheblichen sozialen Verwerfungen geführt.
Mit der Gewährung der Finanzhilfen werden die unvermeidlichen
Anpassungsprozesse der Volkswirtschaften unterstützt und die negativen Auswirkungen
abgemildert. Nicht die Anpassungsprogramme sind ursächlich für den
wirtschaftlichen Einbruch, sondern bereits vorher bestehende makroökonomische
Ungleichgewichte und strukturelle Probleme, die in Teilen auch auf
wirtschaftspolitische Versäumnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten in der Vergangenheit
zurückzuführen waren.
Die den Anpassungsprogrammen zugrunde liegende Strategie zur Steigerung
von Wettbewerbsfähigkeit und langfristigem Wirtschaftswachstum wird in der
Antwort zu den Fragen 18 und 23 erläutert.
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit stellt eines der gravierendsten Probleme in den
Programmländern dar. Die in den Anpassungsprogrammen vereinbarten
angebotsseitigen Struktur- und Arbeitsmarktreformen zielen darauf ab, Wachstum
und Beschäftigung zu sichern.
Neben den beschäftigungspolitischen Maßnahmen ist in den
Anpassungsprogrammen auch eine Reihe von Maßnahmen enthalten, die explizit darauf
abzielen, soziale Auswirkungen abzumildern. So wurde etwa im Zuge der
Rentenreformen in Griechenland eine allgemeine Mindestrente eingeführt, wodurch die
Auswirkungen auf Beschäftigte mit geringem bis mittlerem Einkommen
eingeschränkt wurden. In Irland legte eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften zur
Reform des öffentlichen Dienstes von 2010 ihren Fokus auf den
sozialverträglichen Abbau von Dienststellen, u. a. durch Einstellungsstopps und freiwilliges
Ausscheiden. Die aktuell verhandelte Neuauflage der Vereinbarung sieht nach
Einkommensniveau differenzierte Gehaltskürzungen vor, womit niedrigere
Gehaltsklassen vergleichsweise geringere Belastungen erführen. In Portugal
wurden bspw. im Rahmen der Einkommensteuerreform, die Anfang des Jahres 2013
in Kraft getreten ist, Solidaritätszuschläge für hohe Einkommen eingeführt.
Zudem sieht das Anpassungsprogramm eine Verbesserung der aktiven
Arbeitsmarktpolitik vor.
22. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung beim Abbau von
Leistungsbilanzungleichgewichten im Euroraum, und wie hat sie sich diesbezüglich
im Europäischen Rat positioniert?
Die Bundesregierung drängt auf den Abbau schädlicher Ungleichgewichte. Die
Position der Bundesregierung basiert in diesem Zusammenhang auf der
Grundidee des neuen europäischen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte, das insbesondere durch die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates geregelt wird. Die
Verordnung stellt nicht allein auf kritische Entwicklungen in den
Leistungsbilanzen, sondern auch auf negative Entwicklungen der preislichen
Wettbewerbsfähigkeit sowie der privaten und öffentlichen Verschuldung ab. Die
Bundesregierung legt anlässlich der einzelnen Verfahrensschritte ihre Haltung
Drucksache 17/12809 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeunter Würdigung der Gesamtumstände des jeweils zu untersuchenden
Mitgliedstaates fest.
24. Erwartet die Bundesregierung im Falle von
Leistungsbilanzungleichgewichten ausschließlich Anpassungsmaßnahmen von Eurostaaten mit
Leistungsbilanzdefiziten, oder sollen Überschussländer auch ein Teil der
Anpassungskosten tragen?
25. Könnten die Anpassungskosten aller Euroländer verringert werden, indem
sich die Überschussländer an den Anpassungskosten – beispielsweise
durch höhere Lohnabschlüsse – beteiligen?
Wenn ja, wie, und mit welchen Konsequenzen für Überschussländer?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Erwägungsgrund 17 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen
Parlamentes und des Rates über die Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte formuliert die Erwartungshaltung an
Anpassungsleistungen der Euro-Staaten mit Ungleichgewichten wie folgt:
„Bei der Bewertung von makroökonomischen Ungleichgewichten sollte
berücksichtigt werden, wie schwerwiegend sie sind und welche potenziellen negativen
wirtschaftlichen und finanziellen Ansteckungseffekte sie haben, welche die
Anfälligkeit der Wirtschaft in der Union erhöhen und das reibungslose
Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion bedrohen. In allen Mitgliedstaaten und
insbesondere im Euro-Währungsgebiet sind Maßnahmen zur Bewältigung der
makroökonomischen Ungleichgewichte und der Divergenzen in der
Wettbewerbsfähigkeit erforderlich. Allerdings können Art, Bedeutung und
Dringlichkeit der politischen Herausforderungen je nach Mitgliedstaat große
Unterschiede aufweisen. In Anbetracht der bestehenden Schwächen und des
Ausmaßes der notwendigen Anpassungen sind politische Maßnahmen in denjenigen
Mitgliedstaaten am dringlichsten, die anhaltend hohe Leistungsbilanzdefizite
und Wettbewerbsverluste aufweisen. Zudem sollten in den Mitgliedstaaten, die
hohe Leistungsbilanzüberschüsse anhäufen, die politischen Maßnahmen darauf
abzielen, die Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen, die dazu beitragen,
die Binnennachfrage und das Wachstumspotenzial dieser Staaten zu steigern.“
Die Bundesregierung unterstützt die in Erwägungsgrund 17 rechtlich verankerte
Position.
Die Lohnfestsetzung erfolgt im Rahmen der Tarifautonomie durch die
Tarifpartner.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung aus den
Jahreswachstumsberichten der vergangenen Jahre, dass Überschussländer durch eine Stärkung
der Binnennachfrage zum Abbau der Leistungsbilanzungleichgewichte
beitragen sollen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus?
Die vorgetragene Forderung ist Gegenstand des Jahreswachstumsberichts 2011.
In den Jahreswachstumsberichten 2012 und 2013 ist sie nicht enthalten.
Aufgrund der derzeitigen Prognosen geht die Bundesregierung davon aus, dass die
Entwicklung der Binnennachfrage in Deutschland den Abbau der
Leistungsbilanzungleichgewichte unterstützen dürfte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12809Der Einfluss der deutschen Binnennachfrage auf den Abbau von
Leistungsbilanzdefiziten im Rest Europas sollte aber nicht überbewertet werden. So
kommt die Europäische Kommission in der bereits zitierten Studie zu
Leistungsbilanzungleichgewichten zum Ergebnis, dass eine isolierte Ausweitung der
deutschen Binnennachfrage nur zu einem geringen Anstieg der Exporte der
südlichen Peripheriestaaten führt. Von dem fiktiven Nachfrageschub würden eher
Nachbarländer (Niederlande, Österreich, Tschechien) profitieren und damit
Mitgliedstaaten, die tendenziell Leistungsbilanzüberschüsse ausweisen.
27. Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung bei
Leistungsbilanzungleichgewichten, und wann werden Nettoauslandsverbindlichkeiten
und Nettoauslandsforderungen als schädlich erachtet?
Salden und Ungleichgewichte sind Ergebnis wirtschaftlichen Handelns. Sie sind
unschädlich, solange sie tragfähig sind und als tragfähig wahrgenommen
werden bzw. ihre Finanzierung und die Bedienung der Forderung dauerhaft
gesichert sind.
Das Frühwarnsystem im makroökonomischen Ungleichgewichteverfahren mit
Scoreboard und Warnschwellen gibt erste Indikationen, inwieweit
makroökonomische Ungleichgewichte, einschließlich der Leistungsbilanzentwicklung und
der Nettoauslandsposition, Risiken insbesondere für die Stabilität des
Euroraums oder eines Mitgliedstaates darstellen können. In den – im weiteren
Ablauf folgenden – eingehenden Prüfungen wird genau untersucht, welcher
Mitgliedstaat problematische Entwicklungen ausweist, die ggf. zu korrigieren
sind.
Im November 2011 legte EU-Kommissar Olli Rehn in einem Schreiben an die
damalige polnische Ratspräsidentschaft dar, dass die Aktivierung der
korrektiven Komponente nicht nur vom Ausmaß des makroökonomischen
Ungleichgewichts abhänge, sondern auch davon, inwieweit negative Rückwirkungen auf
andere Staaten des Euro-Währungsgebiets gegeben sind bzw. drohen. Besonders
bei Leistungsbilanzdefiziten seien die Risiken erheblicher negativer
Rückwirkungen viel größer. Ursächlich dafür sei, dass hohe und anhaltende
Leistungsbilanzdefizite Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der
Auslandsverschuldung eines Landes aufkommen lassen und Solvenzrisiken darstellen können. In
Verbindung mit anhaltenden Verlusten bei der Kostenwettbewerbsfähigkeit und
Exportmarktanteilen ist dies besonders besorgniserregend.
Anhaltende Überschüsse erachtet der EU-Kommissar für gerechtfertigt, wenn
sie das Ergebnis der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in einem
funktionierenden Markt sind und auf strukturellen Merkmalen der Wirtschaft beruhen,
die die Spar- und Investitionsrate widerspiegeln. Die Bunderegierung teilt diese
Sichtweise.
28. Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass ein über viele Jahre
andauernder Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands gegenüber einem
Handelspartner keine schädlichen Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit der
Handelspartner in diesem Land hat und damit auf den langfristigen realen
Wert des Auslandsvermögens von Deutschen, das sich aus diesen
Exportüberschüssen ergibt?
Zwischen bilateralen Leistungsbilanzsalden und der Zahlungsfähigkeit von
Ländern besteht kein unmittelbarer Zusammenhang. Vor dem Hintergrund
globaler Wertschöpfungsketten ist die Aussagekraft rein bilateraler
Leistungsbilanzsalden generell gering. Die Nettoauslandsverschuldung eines Landes ist
das Ergebnis kumulierter historischer Leistungsbilanzsalden eines Landes ge-
Drucksache 17/12809 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegenüber allen übrigen Ländern. Verbindlichkeiten, die sich aus den
außenwirtschaftlichen Beziehungen gegenüber bestimmten Ländern ergeben, stehen auf
der anderen Seite Forderungen gegenüber anderen Ländern gegenüber.
29. Wie vertragen sich dauerhafte Leistungsbilanzüberschüsse mit dem Ziel
des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts, wie es im nach wie vor gültigen
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
(StabG) formuliert ist?
Leistungsbilanzüberschüsse sind in einer sozialen Marktwirtschaft in erster
Linie Ergebnis dezentraler Entscheidungen von Unternehmen, Investoren,
Konsumenten und Tarifparteien.
Das im StabG formulierte (Teil-)Ziel des „außenwirtschaftlichen
Gleichgewichts“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der wirtschaftspolitischen
Praxis keinen strengen Handlungsmaßstab bietet.
30. Ergibt sich für die Bundesregierung aus dem StabG ein Auftrag an die
Politik, permanenten Leistungsbilanzüberschüssen entgegenzuwirken?
Wenn nein, wird die Bundesregierung das Stabilitäts- und
Wachstumsgesetz an das realpolitische Handeln anpassen?
Wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung konkret zu tun?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
Das neue Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte soll auf europäischer Ebene dazu beitragen, schädlichen
Leistungsbilanzungleichgewichten entgegenzuwirken und künftigen Krisen
vorzubeugen. Wirtschaftliche Fehlentwicklungen oder Schwächen bei der
Wettbewerbsfähigkeit, die die Stabilität im Euroraum gefährden können, sollen
frühzeitig aufgedeckt und (notfalls mit Hilfe von Sanktionen) korrigiert werden. Das
Verfahren konzentriert sich in erster Linie auf Länder mit Schwächen in der
Wettbewerbsfähigkeit, die sich insbesondere auch in hohen
Leistungsbilanzdefiziten äußern.
Wirtschaftspolitisches Frühwarnsystem
31. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Indikatoren zur Identifizierung
von für die Eurozone schädlichen Leistungsbilanzungleichgewichten im
Scoreboard asymmetrisch und damit einseitig auf Defizitländer
ausgerichtet sind?
Die Bundesregierung hält die Ausgestaltung des Frühwarnsystems für
sachgerecht. Dazu gehört auch, dass sich die Bewertung von Mitgliedstaaten mit hohen
Leistungsbilanzdefiziten von der Bewertung der Mitgliedstaaten, die hohe
Überschüsse aufweisen, unterscheiden kann. Im Unterschied zu
Leistungsbilanzüberschüssen bergen hohe und anhaltende Leistungsbilanzdefizite –
insbesondere in Verbindung mit Schwächen in der Wettbewerbsfähigkeit – Risiken
bezüglich der Tragfähigkeit der Auslandsverschuldung, der
Finanzierungskapazität und für die Stabilität und das Funktionieren der Währungsunion als Ganzes.
Das Überschreiten eines Schwellenwertes löst allerdings – auch bei Ländern mit
Leistungsbilanzdefiziten – keinen Automatismus zur Feststellung eines
makroökonomischen Ungleichgewichts aus. Die Beobachtung eines Abweichens vom
vorgegebenen Schwellenwert ist vielmehr nur ein erster Schritt, dem im
jährlichen Frühwarnbericht der Europäischen Kommission eine ökonomische Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12809urteilung folgt, für die sie bei Bedarf auch auf andere relevante wirtschaftliche
und finanzielle Kennziffern zurückgreift. Schlussfolgerungen werden nicht
durch eine mechanistische Auslegung der Scoreboard-Indikatoren gezogen.
32. Welche Rolle hat die Bundesregierung bei der Festlegung der Höhe des
Indikators „Leistungsbilanzungleichgewichte“ im Scoreboard gespielt,
der so ausgestaltet ist, dass Deutschland als Überschussland nur in
Extremsituationen die festgelegten Grenzwerte überschreitet?
Die Bundesregierung hat sich für eine Differenzierung der Schwellenwerte beim
Leistungsbilanzindikator eingesetzt, die sie für sachgerecht und zieladäquat hält.
Siehe auch Antwort zu Frage 31.
33. Tritt die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Erhöhung des
Schwellenwerts bei Leistungsbilanzüberschüssen auf 7 Prozent ein?
Wenn ja, warum, und wird die Bunderegierung auch für eine Erhöhung des
Schwellenwertes für Defizitländer eintreten?
Wenn nein, welche anderen Staaten treten im Europäischen Rat für eine
Erhöhung der Schwellenwerte ein?
Nein.
Der Bundesregierung sind Bestrebungen der anderen Mitgliedstaaten, die
Schwellenwerte zu erhöhen, nicht bekannt.
34. Welche Sanktionen werden angesichts der Verletzung von Schwellenwerten
im Rahmen des neuen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte bzw. der lohnpolitischen Koordinierung
derzeit diskutiert, und an wen richten sich die Sanktionen?
Sanktionen werden derzeit nicht diskutiert. Voraussetzung hierfür wäre, dass ein
Mitgliedstaat sich im korrektiven Arm des Ungleichgewichteverfahrens
befindet und den damit verbundenen Auflagen wiederholt nicht nachkommt.
Gegenwärtig befindet sich kein Mitgliedstaat im korrektiven Arm dieses Verfahrens.
Im laufenden Europäischen Semester wird die Europäische Kommission für
14 Mitgliedstaaten eingehende Untersuchungen vorlegen, auf deren Basis sie
bewerten wird, ob ein übermäßiges Ungleichgewicht in diesen Staaten vorliegt.
Falls ja, dürfte die Europäische Kommission vorschlagen, diesen Mitgliedstaat
im korrektiven Arm des Verfahrens zu überwachen. Die Möglichkeit von
Sanktionen ist in Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlamentes und
des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger
makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet geregelt.
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ISSN 0722-8333]