Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit rechtsextremen Parteien und Akteuren
der Abgeordneten Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Awet Tesfaiesus, Claudia Roth, Julian Joswig, Chantal Kopf, Luise Amtsberg, Ayse Asar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Alternative für Deutschland (AfD) treibt ihre internationale Vernetzung systematisch voran. Diese Internationalisierung folgt einem erkennbaren Muster: Sie dient der Vorbereitung auf Regierungsübernahmen, der Einbindung ausländischer Regierungsakteure in innerdeutsche Debatten und der Anbindung an das Milieu der organisierten extremen Rechten in Europa, Russland und den USA. (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rechtspopulismus-wie-die-afd-ihre-internationale-vernetzung-forciert/100173543.html; www.deutschlandfunk.de/afd-delegation-erneut-zur-vernetzung-in-den-usa-partei-spuert-rueckenwind-durch-neue-sicherheitsstra-100.html; www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/id_100609738/musk-und-die-bundestagswahl-das-merkwuerdige-schweigen-aus-den-usa.html)
Im Zentrum stehen drei zunehmend ineinandergreifende Achsen: nach Österreich, in die USA und nach Russland. Die erste Achse führt nach Österreich. Der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD, der vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, bereitet sich nach eigenen Angaben seit rund zwei Jahren auf eine Regierungsübernahme nach der Landtagswahl am 6. September 2026 vor. Teil dieser Vorbereitung ist ein organisierter Wissenstransfer mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ). Im Januar 2026 reiste eine Delegation des Landesverbandes um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zu einer mehrtägigen Klausurtagung nach Salzburg, um sich nach eigener Darstellung bei der dort mitregierenden FPÖ „auf das Regieren vorzubereiten“ (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/16/salzburg-afd-fpoe-ulrich-siegmund-sachsen-anhalt/).
An der Reise nahmen auch Personen teil, die dem aufgelösten „Flügel“-Netzwerk zuzurechnen waren. Medienberichten zufolge hat sich die AfD von der FPÖ umfassend dazu beraten lassen, wie eine Rechtsaußen-Partei eine Regierungsübernahme organisiert, einschließlich Strategien für den personellen Umbau der Landesverwaltung und für den Umgang mit einem möglichen Ausschluss aus dem Informationsverbund der Sicherheitsbehörden (https://table.media/berlin/talk-of-the-town/strategie-und-personal-wie-sich-die-afd-aufs-regieren-vorbereitet).
Auch eine sächsische Delegation der AfD besuchte im Mai 2026 in Graz Funktionäre der FPÖ (www.derstandard.de/story/3000000322501/steirische-fpoe-empfing-rechtsextremen-besuch-aus-sachsen). Bereits im Juli 2025 unterzeichneten die Berliner AfD-Fraktion und die Wiener FPÖ eine Vereinbarung, die Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. regelmäßigen Austausch, gemeinsame Veranstaltungen, Bürgeraustausch und abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit in den Bereichen Sicherheit, Migration, Bildung und Wohnen vorsieht (https://wien.orf.at/stories/3313651/). Darüber hinaus arbeiten beide Parteien auch medial zusammen: Seit September 2024 betreiben die MdeP Petra Steger (FPÖ) und Alexander Jungbluth (AfD) das gemeinsame YouTube-Format „Jung & Patriotisch“.
Der Österreicher Martin Sellner, langjährige Führungsfigur der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ und zentraler Ideologe des „Remigration“-Konzepts, tritt regelmäßig bei Veranstaltungen in Deutschland auf und ist über personelle Netzwerke mit Strukturen verbunden, die auch am Austausch zwischen AfD und FPÖ beteiligt sind (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/16/salzburg-afd-fpoe-ulrich-siegmund-sachsen-anhalt/).
Aus der Regierungsbeteiligung der FPÖ in Österreich zieht nicht nur die AfD mutmaßlich Lehren, auch im Sinne des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung können und müssen die Ereignisse in Österreich Anlass zur Sorge und zur gewissenhaften Vorbereitung auf einen möglichen Ernstfall sind. Dies gilt insbesondere für den Schutz sensibler, insbesondere nachrichtendienstlicher, Informationen. So steht etwa der ehemalige Mitarbeiter des österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, im Verdacht, sensible Informationen weitergegeben zu haben und dabei sowohl im Auftrag von Vertretern der FPÖ, als auch des russischen Spionage-Netzwerks um Jan Marsalek gehandelt zu haben (https://dossiers.kleinezeitung.at/spionage-skandal-ott/). Ein mutmaßlicher Auftraggeber von Egisto Ott war der ehemalige FPÖ Abgeordnete Hans Georg Jenewein, der inzwischen Pressesprecher der AfD-Fraktion in Thüringen ist (www.derstandard.at/story/3000000295091/hans-joerg-jenewein-ein-mann-vom-fach).
Die zweite Achse führt in die USA. Im Dezember 2025 reisten mindestens rund zwei Dutzend AfD-Abgeordnete aus dem Bundestag, dem Europäischen Parlament und dem Landtag von Sachsen-Anhalt in die USA www.zeit.de/politik/deutschland/2025-12/afd-abgeordnete-usa-reise-republikaner-donald-trump; https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2025/12/12/afd-politiker-reise-maga-usa-trump-reisegruppe-allianz/). Ziel waren unter anderem die Gala des New York Young Republican Club, Treffen mit republikanischen Kongressabgeordneten sowie Gespräche im US-Außenministerium. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Markus Frohnmaier erklärte öffentlich, die AfD baue „stabile Partnerschaften“ mit der Republikanischen Partei und der Trump-Administration auf; die Reise sei „ein weiterer Schritt auf dem Weg zur politischen Wende“. Die Reisen erfolgten zumindest teilweise aus steuerfinanzierten Mitteln. Zugleich ist bekannt, dass Jurij Kofner, Fachreferent der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt worden ist (www.instagram.com/p/C97Q-2_sbkc/).
Die dritte Achse führt nach Russland und sie verbindet die beiden anderen. Bei dem St. Petersburg International Economic Forum (SPIEF) Anfang Juni 2026, das unter der Schirmherrschaft von Kremlchef Wladimir Putin steht, traten mehrere AfD-Politiker auf, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und außenpolitische Sprecher Markus Frohnmaier, der energiepolitische Sprecher Steffen Kotré, der Europaabgeordnete Petr Bystron sowie der sächsische Landesvorsitzende Jörg Urban. (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/aussenpolitik/id_101281054/wirtschaftsforum-in-sankt-petersburg-putin-zieht-die-afd-in-seinen-krieg.html). Nach Recherchen von Table.Briefings versucht der Kreml gezielt, MAGA-nahe Kräfte wie das AfD-Lager stärker anzusprechen. Frohnmaier soll dabei offenbar als Mittler für ein geplantes trilaterales Wirtschaftsgespräch zwischen den USA und Russland fungieren: Dabei ist die Teilnahme von Steve Witkoff für die USA und Kirill Dmitriev für Russland vorgesehen, während Frohnmaier einen Budgetentwurf für das Format erstellen soll Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. (https://table.media/berlin/news/afd-wie-moskau-versucht-die-partei-fuer-seine-wirtschaftsbeziehungen-zu-nutzen).
Diese parteipolitische Vernetzung ist eingebettet in ein breiteres transnationales Geflecht der extremen Rechten. Im September 2025 nahm der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron an der Großkundgebung des britischen Rechtsextremisten Tommy Robinson in London teil, gemeinsam mit internationalen Akteuren wie Steve Bannon und Éric Zemmour (www.zdfheute.de/politik/ausland/demo-london-tommy-robinson-100.html). Im Mai 2026 verweigerten die britischen Behörden dem AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron die Electronic Travel Authorisation (ETA) für die Einreise in das Vereinigte Königreich. Bystron wollte wieder als Redner bei einer Demonstration des rechtsextremen Aktivisten Tommy Robinson in London auftreten. Die britischen Behörden begründeten die Verweigerung damit, dass Bystrons Aufenthalt dem öffentlichen Wohl nicht dienlich sei („not conducive to the public good“) (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101256106/afd-politiker-petr-bystron-wird-einreise-nach-grossbritannien-verweigert.html).
Der jährliche sogenannte „Tag der Ehre“ in Budapest, ein geschichtsrevisionistisches Gedenken an den Ausbruchsversuch von Waffen‑SS und Wehrmacht im Februar 1945, hat sich zu einem der wichtigsten Vernetzungstreffen der militanten Neonazi-Szene in Europa entwickelt. Auch im Februar 2026 nahmen daran wieder deutsche Rechtsextreme teil, darunter Angehörige der Partei „Der III. Weg“ und der „Jungen Nationalisten“, der Jugendorganisation der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) (https://democ.de/artikel/deutsche-neonazis-in-budapest/). An der Organisation sind Netzwerke beteiligt, die in Deutschland verboten sind.
Aus Sicht der Fragesteller geht es bei dieser Vernetzung nicht um gewöhnliche internationale Parteienkontakte. Es geht um den gezielten Austausch von Strategien für die Übernahme und den Umbau staatlicher Institutionen durch eine in Teilen gesichert rechtsextremistische Partei, um die Einbindung ausländischer Regierungsakteure in die politische Debatte und Willensbildung in Deutschland und um fließende Übergänge zwischen Parlamentsparteien und der militanten extremen Rechten. Das berührt nach Ansicht der Fragestellenden die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzverbundes, die Integrität von Wahlen und die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland langfristig und nachhaltig.
Da die AfD bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geführt wird sowie verschiedene Landesverbände der Partei durch Landesverfassungsschutzämter bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft sind und damit den Verfassungsschutzverbund betreffen, geht die fragestellende Fraktion von der Rechtmäßigkeit der Fragen nach den internationalen Kontakten der Partei aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Verbindungen, Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten zwischen der Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband Sachsen-Anhalt, und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), die den Austausch von Strategien und Maßnahmen im Fall einer Regierungsübernahme der AfD vorbereiten sollen, sind der Bundesregierung bekannt, und welche Personen steuern diesen Austausch jeweils auf deutscher und auf österreichischer Seite (bitte alle der Bundesregierung bekannten Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre mit Datum, Treffort und Teilnehmenden auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Klausurtagung des AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt in Salzburg im Januar 2026 sowie zum Besuch einer Delegation der AfD Sachsen bei der FPÖ in Graz im Mai 2026vor, insbesondere zu Teilnehmenden, Gesprächspartnern auf Seiten der FPÖ und den behandelten Inhalten?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur im Juli 2025 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen der Berliner AfD-Fraktion und der Wiener FPÖ vor, insbesondere zu deren konkreter Umsetzung in den Bereichen Sicherheit, Migration, Bildung und Wohnen sowie zu bereits durchgeführten gemeinsamen Veranstaltungen und Bürgeraustauschprogrammen?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die FPÖ die AfD zu Strategien für den Fall einer Regierungsübernahme berät, insbesondere zum personellen Umbau von Landesverwaltungen, zum Umgang mit den Sicherheitsbehörden und zur Kommunikationsstrategie im Wahlkampf?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung von Personen aus dem Umfeld der rechtsextremen „Identitären Bewegung“, insbesondere aus dem Umfeld von Martin Sellner, an dem Austausch zwischen AfD und FPÖ vor?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über vergleichbare Kontakte anderer AfD-Landesverbände oder der AfD-Bundespartei zur FPÖ vor, etwa im Zusammenhang mit den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu fortbestehenden Verbindungen des Pressesprechers der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen, Hans-Jörg Jenewein ins rechtsextreme Milieu in Österreich und einem möglichen Informationsaustausch nach Deutschland vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines möglichen Abflusses sensibler Informationen im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD, insbesondere vor dem Hintergrund der entsprechenden Vorfälle in Österreich rund um Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein?
Findet zu den unter Frage 1 bis 4 genannten Sachverhalten ein Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der österreichischen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) statt, und falls nein, warum nicht?
Welche Vorkehrungen haben die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis der Verfassungsschutzverbund für den Fall getroffen, dass eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei die Regierung eines Bundeslandes übernimmt, insbesondere mit Blick auf den Informationsaustausch im Verfassungsschutzverbund, die Innenministerkonferenz und den Zugang zu Verschlusssachen?
Welche Verbindungen, Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten zwischen der AfD und der Republican Party in den Vereinigten Staaten von Amerika, die den Austausch von Strategien und Maßnahmen im Fall einer Regierungsübernahme der AfD vorbereiten sollen (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2025-12/afd-abgeordnete-usa-reise-republikanerdonald-trump), sind der Bundesregierung bekannt, und welche Personen steuern diesen Austausch jeweils auf deutscher und auf amerikanischer Seite (bitte alle der Bundesregierung bekannten Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre mit Datum, Treffort und Teilnehmenden auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Reisen von AfD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und des Landtags von Sachsen-Anhalt in die USA im Dezember 2025 vor, insbesondere zur Gala des New York Young Republican Club, zu Treffen mit Abgeordneten des US-Kongresses und zu Gesprächen im US-Außenministerium?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geldwerte Zuwendungen, Sachleistungen oder sonstige Unterstützungsleistungen aus den USA an die AfD, ihre Teilorganisationen oder ihr nahestehende Strukturen vor, und wie bewertet sie diese mit Blick auf das Verbot der Annahme von Spenden von außerhalb der Europäischen Union nach § 25 des Parteiengesetzes?
Wie bewertet die Bundesregierung öffentliche Unterstützungsbekundungen von Mitgliedern der US-Administration zugunsten der AfD, und sieht sie darin eine Form der Einflussnahme auf die politische Willensbildung und auf Wahlen in Deutschland?
Hat die Bundesregierung die Kontakte zwischen der US-Administration und der AfD gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten thematisiert, und falls ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die von der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch am 15. Oktober 2025 in der Sendung „Markus Lanz“ öffentlich gemachte Praxis vor, wonach sie Informationen zu Personen, die sich für den Digital Services Act einsetzen, an das Umfeld von US-Präsident Donald Trump und Vizepräsident J.D. Vance übermittelt (www.abgeordnetenwatch.de/profile/beatrix-von-storch/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-von-storch-sie-bestaetigten-oeffentlich-namen-von-politikerinnen-und-politikern-die-den)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und Entwicklung der Kontakte zwischen der AfD und dem US-Unternehmer Elon Musk vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle der Europapartei „Europa der souveränen Nationen“ (ESN) als Plattform der internationalen Vernetzung der AfD mit rechtsextremen Parteien in Europa vor?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das vom Europäischen Parlament beantragte Prüfverfahren zur Einhaltung der in Artikel 2 EUV verankerten Werte durch die ESN, und nach welchen rechtlichen und politischen Kriterien wird sie ihre Haltung im Rat zu einer möglichen Entscheidung der zuständigen EU-Aufsichtsbehörde bestimmen?
b) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der Rat der Europäischen Union ebenfalls einen Antrag auf Prüfung der Vereinbarkeit der ESN mit den Grundwerten der Europäischen Union durch die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (APPF) stellt, nachdem das Europäische Parlament mit Beschluss vom 7. Juli 2026 einen entsprechenden Antrag gestellt hat, und wird sie hierzu eigene Erkenntnisse zur Frage einbringen, ob die ESN mit den Werten nach Artikel 2 EUV vereinbar ist?
c) Inwiefern beeinflusst der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026, ein Prüfverfahren gegen die ESN einzuleiten, die Einschätzung der Bundesregierung mit Blick auf die Beantragung, ein Verbot der AfD nach Artikel 21 Absatz 2, Absatz 4 GG beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von AfD-Funktionären oder AfD-Mitarbeitenden an internationalen Vernetzungstreffen der extremen Rechten vor, insbesondere am sogenannten Remigration Summit im Mai 2026 in Figueira da Foz und dem „Frauenkongress“ der ESN am 28. Juni 2025. (bitte mit Datum, Ort und Teilnehmenden auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierung solcher Vernetzungstreffen internationaler extrem rechter Organisationen und Parteien mit AfD-Funktionären oder AfD-Mitarbeitenden vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einbindung ausländischer Referentinnen und Referenten, Beraterinnen und Berater oder Dienstleister in die Schulungs- und Rekrutierungsstrukturen der AfD vor, insbesondere in die „Schwarz-Rot-Gold-Akademie“?
Inwieweit sind die internationalen Kontakte der AfD Gegenstand der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, und welche Rolle spielen sie für die Einstufung der Gesamtpartei?
a) Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt das Gefährdungspotenzial, das sich aus der transnationalen Vernetzung der AfD mit rechtsextremen Parteien, Bewegungen und Regierungsakteuren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ergibt?
b) Welche Fälle sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2024 bekannt, in denen ausländische Staaten Politikerinnen und Politikern der AfD oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten oder AfD-Fraktionen die Einreise verweigert, ein Visum bzw. eine elektronische Einreisegenehmigung versagt oder ein Einreiseverbot ausgesprochen haben (bitte nach Person bzw. Funktion, Staat, Zeitpunkt und – soweit bekannt – Begründung aufschlüsseln)?
c) In welchen Fällen wurde die Bundesregierung über solche Maßnahmen ausländischer Staaten vorab informiert oder konsultiert, etwa auf diplomatischem Weg?
d) In wie vielen Fällen haben deutsche Behörden seit dem Jahr 2024 gegenüber Politikerinnen und Politikern der AfD oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten oder AfD-Fraktionen Ausreiseuntersagungen nach § 10 des Passgesetzes oder § 46 des Aufenthaltsgesetzes ausgesprochen bzw. die Ausreise an deutschen See- oder Flughäfen unterbunden (bitte nach Rechtsgrundlage, Grenzübergangsstelle, Zeitpunkt und Anlass aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte, Treffen und gemeinsame Aktivitäten zwischen der AfD, ihren Funktionären oder Mitarbeitenden und der Partei Reform UK, insbesondere ihrem Vorsitzenden Nigel Farage, sowie der Partei Restore Britain vor (bitte mit Datum, Ort und Teilnehmenden auflisten)?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte zwischen der AfD, ihren Funktionären oder Mitarbeitenden und dem britischen Rechtsextremisten Stephen Yaxley-Lennon alias Tommy Robinson sowie den von ihm gegründeten oder gesteuerten Strukturen vor?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von AfD-Funktionären, insbesondere des Europaabgeordneten Petr Bystron, an der Kundgebung „Unite the Kingdom“ am 13. September 2025 in London vor, und wie bewertet sie diese Teilnahme angesichts des rechtsextremen Charakters der Veranstaltung?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle von Elon Musk und anderer US-amerikanischer Akteure bei der Finanzierung, Verstärkung oder Vernetzung der britischen extremen Rechten vor, und welche Bezüge dieser Netzwerke nach Deutschland sind ihr bekannt?
d) Findet zu grenzüberschreitenden Aktivitäten der extremen Rechten ein strukturierter Informationsaustausch zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden und den zuständigen britischen Behörden statt, und falls ja, in welchem Format und mit welcher Regelmäßigkeit?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über ein von Markus Frohnmaier vorbereitetes trilaterales Wirtschaftsgespräch zwischen den USA und Russland vor, an dem nach Recherchen von Table.Briefings der US-Sondergesandte Steve Witkoff und der russische Sondergesandte für Investitionen und Wirtschaftszusammenarbeit Kirill Dmitriev teilnehmen sollen, insbesondere zu Zeitpunkt, Ort, Themen und der Rolle Frohnmaiers und der AfD-Bundestagsfraktion bei der Organisation und Finanzierung dieses Treffens?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von Éric Zemmour an der Wahlparty der AfD anlässlich der Bundestagswahl 2025 sowie über weitere Kontakte, Treffen oder gemeinsame Aktivitäten zwischen der AfD und der französischen Partei Reconquête vor (bitte mit Datum, Ort und Teilnehmenden auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte zwischen der AfD, ihren Funktionären, Abgeordnetenmitarbeitenden oder parteinahen Strukturen und Martin Sellner oder der „Identitären Bewegung“ vor (bitte für die vergangenen zwei Jahre mit Datum, Ort und Art des Kontakts auflisten)?
a) Wie viele Einreisen Martin Sellners nach Deutschland sind der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren bekannt, bei wie vielen davon trat er als Redner oder Referent auf, und welche aufenthalts- und freizügigkeitsrechtlichen Maßnahmen wurden jeweils geprüft oder ergriffen?
b) Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren zur Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU gegen Martin Sellner, und wie bewertet die Bundesregierung die bisherige verwaltungsgerichtliche Praxis in diesen Verfahren?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beschäftigung von Personen aus dem Umfeld der „Identitären Bewegung“ in Büros von Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag, in Landtagen oder im Europäischen Parlament vor?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle Martin Sellners und der „Identitären Bewegung“ als ideologische und organisatorische Scharniere zwischen der AfD, der FPÖ und weiteren europäischen rechtsextremen Strukturen vor, insbesondere im Kontext des „Remigration“-Konzepts und des sogenannten Remigration Summit?
e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Finanzströme zwischen Strukturen der „Identitären Bewegung“, ihren Medienprojekten und Akteuren aus dem Umfeld der AfD oder der FPÖ vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme deutscher Rechtsextremer am sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest in den Jahren 2025 und 2026 vor (bitte nach Jahr, beteiligten Organisationen und ungefährer Teilnehmerzahl aus Deutschland aufschlüsseln)?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die organisatorische Rolle der Netzwerke „Blood & Honour“, das in Deutschland seit dem Jahr 2000 verboten ist, sowie der „Hammerskins“, die in Deutschland seit 2023 verboten sind, bei der Vorbereitung und Durchführung des „Tags der Ehre“ vor, und inwieweit begründet die Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an diesen Aktivitäten im Ausland strafrechtliche Relevanz nach § 85 des Strafgesetzbuches?
b) Wie viele Meldeauflagen, Ausreiseuntersagungen nach § 10 des Passgesetzes oder Beschränkungen nach § 6 Absatz 7 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern wurden in den vergangenen zwei Jahren im Zusammenhang mit Reisen zum „Tag der Ehre“ geprüft und verfügt (bitte nach Jahr und Maßnahme aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von Mitgliedern, Mitarbeitenden oder Funktionären der AfD oder ihrer Jugendorganisation an Veranstaltungen im Umfeld des „Tags der Ehre“ vor?
d) Hat die Bundesregierung die Duldung des „Tags der Ehre“ durch die ungarischen Behörden gegenüber der ungarischen Regierung oder auf EU-Ebene thematisiert, und falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des „Tags der Ehre“ für die transnationale Vernetzung, Radikalisierung und Rekrutierung innerhalb der militanten Neonazi-Szene, auch mit Blick auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzberichts 2025?