[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12967
17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kai Gehring,
Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12615 –
Junge Menschen ohne Berufsabschluss
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland haben ca. 15 Prozent der jungen Erwachsenen keinen
Berufsabschluss (Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012). Für die Betroffenen
bedeutet dies in der Regel schlechte Jobchancen, geringes Einkommen und
drohende Arbeitslosigkeit. Aber auch aus gesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Perspektive ist diese Entwicklung problematisch. Die jungen Menschen,
die den Berufseinstieg verpassen, fehlen nicht nur als Fachkräfte, sondern
vielfach auch als Steuer- und Beitragszahler. Viele von ihnen tragen ein hohes
Risiko, wiederkehrend oder dauerhaft arbeitslos und auf staatliche
Unterstützung angewiesen zu sein. Die Folgekosten unzureichender Bildung werden
sich in den kommenden zehn Jahren auf mehr als 15 Mrd. Euro summieren
(Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung gGmbH im
Auftrag der Bertelsmann Stiftung, April 2011).
Trotz guter Konjunkturlage und zunehmendem Fachkräftemangel fanden
etliche Jugendliche auch in den vergangenen Jahren nach ihrem
Schulabschluss keinen betrieblichen Ausbildungsplatz. Im Jahr 2011 waren rund
294 000 junge Menschen im Übergangssektor „geparkt“
(Berufsbildungsbericht 2012). Diese teuren Maßnahmen münden jedoch viel zu selten in eine
Ausbildung, die einen Berufsabschluss ermöglicht.
Jetzt hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Initiative „Erstausbildung
junger Erwachsener“ gestartet. Ziel ist es, 100 000 jungen Menschen zwischen
25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung in den kommenden drei Jahren eine
zweite Chance, die zu einem Berufsabschluss führt, zu geben.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass ein fehlender Berufsabschluss
mit einem überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden ist. So lag
nach den jüngsten Veröffentlichungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (BA) die qualifikationsspezifische Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
28. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12967 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeArbeitslosenquote bei Männern und Frauen ohne Berufsabschluss im Jahr 2011
bei insgesamt 19,6 Prozent, während sie bei Männern und Frauen mit
abgeschlossener beruflicher Ausbildung insgesamt lediglich 5,1 Prozent betrug. In
den alten Bundesländern kann mit einer Arbeitslosenquote von 3,9 Prozent bei
Männern und Frauen mit beruflicher Ausbildung (ohne Hochschulausbildung)
im Jahr 2011 nahezu von Vollbeschäftigung gesprochen werden. Insgesamt hat
sich die qualifikationsspezifische Arbeitslosenquote bei Personen mit
beruflicher Ausbildung seit dem Jahr 2005 (9,7 Prozent) damit nahezu halbiert. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die Nachfrage nach gut qualifizierten
Fachkräften weiter wachsen wird und es daher geboten ist, das
Qualifizierungspotenzial von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss
noch stärker zu erschließen. Gleichzeitig eröffnen sich für Personen mit
abgeschlossener Berufsausbildung insgesamt gute Beschäftigungschancen.
Für die Bundesregierung sind daher Aus- und Weiterbildung weiterhin zentrale
Elemente der Arbeitsmarktpolitik und von großer Bedeutung für die aktuelle und
künftige Fachkräftesicherung in Deutschland. Die Bundesregierung engagiert
sich in vielfältiger Weise mit dem Ziel, die Fachkräftebasis u. a. durch eine
verstärkte Aus- und Weiterbildung zu sichern. So hat die Bundesregierung im Juni
2011 ein Fachkräftekonzept mit insgesamt fünf Sicherungspfaden, u. a. mit dem
Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung, beschlossen. Sie hält an dem
ambitionierten Ziel fest, die Zahl junger Erwachsener ohne Berufsabschluss bis zum Jahr
2015 von 17 Prozent im Jahr 2005 (Zielgruppe der 20- bis 29-Jährigen) zu
halbieren. Mit dem im Wesentlichen zum 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur
Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde die
Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
insbesondere im Hinblick auf die Weiterbildungsförderung beschäftigter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterentwickelt. Die Sonderprogramme der BA, die
speziell auf das Nachholen von Berufsabschlüssen ausgerichtet sind, werden
auch im Jahr 2013 fortgeführt (IFLAS, WeGebAU). Sie bieten auch für
Arbeitgeber Anreize, ihr Engagement in der Nachqualifizierung junger Erwachsener zu
verstärken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die BA
haben im Februar zudem vereinbart, durch eine Initiative zur Erstausbildung
junger Erwachsener in den kommenden Jahren verstärkt junge Menschen zum
Nachholen eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Im Bereich der
Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist die Erstausbildung
junger Erwachsener zentraler geschäftspolitischer Schwerpunkt im Jahr 2013.
Insgesamt stehen im Jahr 2013 mit rd. 2,6 Mrd. Euro für die
Weiterbildungsförderung rechtskreisübergreifend (SGB III und SGB II) rd. 0,5 Mrd. Euro mehr zur
Verfügung, als im Jahr 2012 für die Förderung aufgewendet wurden. Damit
stehen auch für die Nachqualifizierung ausreichend Fördermittel bereit.
Die Grundlagen für eine erfolgreiche Berufsausbildung müssen allerdings
vorrangig in den Schulen bzw. in den Betrieben vermittelt werden. Die Länder
haben sich in der Qualifizierungsoffensive „Aufstieg durch Bildung“ dazu
bekannt, das Ziel der Halbierung des Anteils junger Erwachsener ohne
Berufsabschluss bis zum Jahr 2015 mitzutragen und es durch eigene Maßnahmen zu
unterstützen. Auch der Bund hat sein Engagement im Bereich der
allgemeinbildenden Schule nochmals bekräftigt (Berufseinstiegsbegleitung als
Regelinstrument, übergangsweise Übernahme der Kofinanzierung der
Berufseinstiegsbegleitung an den bisherigen Modellschulen des SGB III durch das BMAS). Mit
der Fortführung des Ausbildungspaktes bis zum Jahr 2014 ist das Ziel
verbunden, mehr Jugendliche mit Leistungsschwächen in Ausbildung zu bringen. Mit
der am 5. Juni 2012 gestarteten Fachkräfte-Offensive des BMAS, des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der BA werden
Unternehmen bei der Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
unterstützt. In Umsetzung der von Bund, Ländern und Verbänden getragenen
„Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ vom 13. Dezember
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/129672012 sind mit dem Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
in der Altenpflege kurzfristig Änderungen des Altenpflegegesetzes und des
SGB III auf den Weg gebracht worden. Sie zielen insbesondere darauf, das
Nachqualifzierungspotenzial in der Altenpflege stärker zu erschließen. Im
Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung befasst sich die
Arbeitsgruppe zur Fachkräftesicherung mit Vertretern von Bund, Ländern,
kommunalen Spitzenverbänden, Kammern und Sozialpartnern in einem eigenen
Akzent mit der Erarbeitung von Maßnahmen zur beruflichen Integration und
Qualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss. Die Ergebnisse
sollen auf dem 2. Demografiegipfel am 14. Mai 2013 vorgestellt werden.
1. Wie viele junge Erwachsene im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis
34 Jahren waren in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 ohne
abgeschlossene Berufsausbildung und befanden sich nicht in einer beruflichen
Ausbildung, im Studium, in einer Umschulung, waren noch Schülerinnen/
Schüler oder befanden sich in den Jahren vor der Aussetzung derselben im
Wehr- oder Zivildienst (Angaben bitte jeweils in absoluten Zahlen und als
Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen Altersgruppen und
Jahren und differenziert nach Bundesländern)?
Die Gesamtentwicklung in Deutschland kann Tabelle 1.11 der Anlage
entnommen werden. In Tabelle 1.41 a bis c, Zeile 2 bis 5 sind die Detailangaben für die
Jahre 2009 bis 2011 aufgeführt. Im Jahr 2011 waren nach Angabe des
Statistischen Bundesamtes 2 242 000 junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren
ohne Berufsabschluss. Das entspricht einem Anteil von 15,1 Prozent an dieser
Altersgruppe der Gesamtbevölkerung. Im Jahr 2010 betrug der Anteil noch
16,9 Prozent und im Jahr 2009 17 Prozent.
Tabelle 1.21 der Anlage liefert den Vergleich Ost-/Westdeutschland in absoluten
Zahlen. Die Entwicklung in den Bundesländern ist Tabelle 1.31 der Anlage zu
entnehmen. Die Daten der Länder liegen im Datenreport zum
Bundesbildungsbericht aus statistischen Gründen nur jeweils zweijährig und über die
Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen kumuliert vor, und zwar nur als prozentuale
Anteile der formal nicht Qualifizierten an der Alterskohorte des Landes.
Die erfragten Daten werden aus dem Mikrozensus von der Wissenschaft
abgeleitet und stehen daher i. d. R. erst bis zu zwei Jahre später zur Verfügung. Die
aktuellen Zahlen liegen entsprechend erst bis zum Jahr 2010 bzw. 2011 vor. Da
es sich beim Mikrozensus um eine 1-Prozent-Stichprobe handelt, sind
Differenzierungen in der gefragten Tiefe aus Gründen des Datenschutzes nur begrenzt
zulässig.
Soweit Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) herangezogen
wurden, werden unter Personen ohne Berufsabschluss hier solche ohne formale
Qualifikation verstanden. Dies sind solche erwerbsfähigen Personen, die keine
erfolgreiche, zertifizierte Teilnahme an formalen Bildungsgängen vorweisen
können. Da sich unter diesen Personen vor allem in den untersuchten
Altersjahrgängen noch eine erhebliche Anzahl an Personen befindet, die ihre
berufliche Ausbildung noch nicht beendet haben oder ihre Wehrpflicht leisten,
werden bei der Auswertung der Mikrozensusdaten folgende Personen nicht zu
denjenigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung gezählt: Schülerinnen und
Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende.
Abweichungen der Angaben des BIBB zu den Angaben des Statistischen
Bundesamtes zu den jungen Erwachsenen mit und ohne beruflichen Abschluss
entstehen dadurch, dass das BIBB die Schülerzahlen der allgemeinbildenden Schulen
herausrechnet, da diese noch nicht sinnvoll in „gelernt“ oder „ungelernt“ unter-
1 Von einer Drucklegung der Tabellen 1.1 bis 1.4, 1.4b, 1.4c und 1.5 wurde abgesehen. Diese sind als
Anlagen auf Bundestagsdrucksache 17/12967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 17/12967 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeteilt werden können. Insofern ergeben sich hier Abweichungen zu den Zahlen
des Statistischen Bundesamtes, da dort die Gesamtgruppe zugrunde gelegt
worden ist.
a) Wie viele der jungen Menschen ohne Berufsabschluss sind Deutsche,
Ausländer bzw. haben einen Migrationshintergrund (Angaben bitte für
die jeweiligen Altersgruppen und Jahre in absoluten Zahlen, als Anteil
an der jeweiligen Gruppe der jungen Menschen ohne Berufsabschluss
und als Anteil an allen jungen Deutschen, Ausländern und Menschen
mit Migrationshintergrund in den jeweiligen Altersgruppen und
Jahren)?
Der Begriff Migrationshintergrund wird in sehr unterschiedlicher Weise
definiert. In der empirischen Berufsbildungsforschung des BIBB sind dies meist die
aktuelle Staatsangehörigkeit und die Muttersprache (bzw. die als erste erlernte/-n
Sprache/-n), teilweise auch das Geburtsland und in Deutschland verbrachte
Zeiten. Studien, die sich auf den Mikrozensus stützen, können auf die Merkmale
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Geburtsland und auf entsprechende
Angaben zu den Eltern zurückgreifen. Außerdem wird im Mikrozensus zwischen
Personen mit eigener Migrationserfahrung (Ausländer, Deutsche [Spät-]
Aussiedler und Eingebürgerte) sowie Personen ohne eigene Migrationserfahrung
(Ausländer der zweiten und dritten Generation, Deutsche, d. h. Eingebürgerte,
Deutsche mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer in
Deutschland geborenen Elternteil) unterschieden (vgl. Datenreport zum
Berufsbildungsbericht 2012). Das Statistische Bundesamt (Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011)
diskutiert den Begriff sehr ausführlich und gibt folgende Definition: Zu den Menschen
mit Migrationshintergrund zählen „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland
geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest
einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“.
Zudem wird in den Angaben des Statistischen Bundesamtes noch unterschieden
zwischen Menschen mit Migrationshintergrund im engeren und im weiteren
Sinn, wobei der Unterschied auf „Menschen mit nicht durchgehend
bestimmbarem Migrationsstatus“ beruht, die der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund
zugeordnet werden.
Die Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind in den Tabellen
1.4a bis 1.4c2 zusammengestellt. Zu beachten ist, dass der Anteil der jungen
Menschen (Alterskohorte 20- bis 34-Jährige) z. B. im Jahr 2011 bei 15,1
Prozent der Alterskohorte der Gesamtbevölkerung liegt, in dieser
Bevölkerungsgruppe ohne Berücksichtigung der jungen Menschen ohne
Migrationshintergrund der Anteil aber nur 8,2 Prozent entspricht; nimmt man noch die
Deutschen mit Migrationshintergrund hinzu, beträgt der Prozentsatz 10,5 Prozent.
Durch Berücksichtigung der Gruppe der Ausländer wird schließlich der hohe
Wert von 15,1 Prozent erreicht.
Über die betrachteten Jahre hinweg sinkt insgesamt der Anteil der in
Deutschland lebenden jungen Menschen ohne beruflichen Abschluss von 17,0 Prozent
im Jahr 2009 über 16,9 Prozent im Jahr 2010 auf 15,1 Prozent im Jahr 2011. In
der Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund (einschließlich Ausländer)
im Alter von 20 bis 34 Jahren lag der Gruppenanteil ohne Berufsabschluss im
Jahr 2009 bei 30,7 Prozent, im Jahr 2010 bei 31,3 Prozent und ist im Jahr 2011
auf 28,8 Prozent gefallen.
b) Wie viele der jungen Menschen ohne Berufsabschluss sind weiblich
bzw. männlich (Angaben bitte für die jeweiligen Altersgruppen und
Jahre in absoluten Zahlen, als Anteil an der jeweiligen Gruppe der jun-
2 Von einer Drucklegung der Tabellen 1.1 bis 1.4, 1.4b, 1.4c und 1.5 wurde abgesehen. Diese sind als
Anlagen auf Bundestagsdrucksache 17/12967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12967gen Menschen ohne Berufsabschluss und als Anteil an allen jungen
Frauen und Männern in den jeweiligen Altersgruppen und Jahren)?
Bei jungen Frauen und Männern in der Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen lag
der Anteil nicht formal Qualifizierter in den drei Jahren 2009, 2010 und 2011
jeweils etwa auf gleichem Niveau, aber im Jahresvergleich mit leichtem
Rückgang der Quote (siehe Tabelle 1.53 der Anlage).
c) Wie viele der jungen Menschen ohne Berufsabschluss gehören zur
Gruppe der Menschen mit Behinderungen (Angaben bitte für die
jeweiligen Altersgruppen und Jahre in absoluten Zahlen, als Anteil an der
jeweiligen Gruppe der jungen Menschen ohne Berufsausbildung und als
Anteil an jungen Menschen mit Behinderungen in den jeweiligen
Altersgruppen und Jahren)?
Aus statistischen Gründen können die Daten nicht in der erfragten
Differenzierung dargestellt werden. Zudem wird das Merkmal Behinderung nicht jährlich
erhoben (zuletzt für das Jahr 2009). In diesem Jahr lag bei rund 319 000
Menschen im Alter von 20 bis unter 35 Jahren eine anerkannte Behinderung vor,
oder es war eine Anerkennung beantragt; das entspricht 2 Prozent dieser
Altersgruppe. Rund 157 000 (49 Prozent) von ihnen hatten eine abgeschlossene
Berufsausbildung (gegenüber 67 Prozent bei Menschen ohne anerkannte
Behinderung), rund 27 000 (8 Prozent) befanden sich noch in Ausbildung (gegenüber
19 Prozent) und rund 135 000 (42 Prozent) waren ohne Ausbildung (gegenüber
14,5 Prozent). Zu beachten ist, dass ein Viertel der Menschen mit Behinderung
nicht über einen Schulabschluss verfügt (gegenüber 3,5 Prozent von allen
20- bis 34-Jährigen). Nur 17 Prozent (gegenüber 42 Prozent aller
Gleichaltrigen) verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung.
d) Wie viele der jungen Menschen ohne Berufsabschluss mit
Migrationshintergrund haben einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss, der
in Deutschland nicht anerkannt ist?
Fallen hier bestimmte Berufe besonders ins Gewicht?
Im Jahr 2009 (letzte Erhebung) lebten in Deutschland 541 000 Menschen im
Alter von 20 bis 34 Jahren, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben
hatten. Darunter war niemand, der nach der Definition des Datenreports als nicht
formal qualifiziert betrachtet wird. Über die Anerkennung der ausländischen
Abschlüsse können auf der Basis der vorliegenden Daten keine Angaben
gemacht werden.
2. Wie viele der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss verfügten
a) über keinen Schulabschuss,
b) über einen Hauptschulabschluss,
c) über einen Realschulabschluss,
d) über einen im Ausland erworbenen und in Deutschland nicht
anerkannten Schulabschluss,
e) über eine Hochschulzugangsberechtigung,
f) über eine nicht abgeschlossene, betriebliche Berufsausbildung
(Angaben bitte für die jeweiligen Altersgruppen und Jahre und nach den
Merkmalen aus den Fragen 1a bis 1c aufschlüsseln)?
3 Von einer Drucklegung der Tabellen 1.1 bis 1.4, 1.4b, 1.4c und 1.5 wurde abgesehen. Diese sind als
Anlagen auf Bundestagsdrucksache 17/12967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 17/12967 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEs wird auf Tabelle 24 der Anlage verwiesen. Zu den Fragen 2d und 2f liegen
keine Daten vor.
3. Wie viele der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss waren
a) in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeittätigkeit,
b) in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis,
c) in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung,
d) in einem Leiharbeitsverhältnis,
e) als Selbstständige erwerbstätig
(Angaben bitte für die jeweiligen Altersgruppen und Jahre und nach den
Merkmalen aus den Fragen 1a bis 1c aufgeschlüsselt)?
Beim Statistischen Bundesamt liegen auf Basis des Mikrozensus jährliche
Angaben zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit bis zum Jahr 2011 vor.
Demnach gab es im Jahr 2011 rund 1,2 Millionen Erwerbstätige im Alter von
20 bis 34 Jahren ohne beruflichen Abschluss. Von diesen Erwerbstätigen
gingen rund 82 000 einer selbständigen Tätigkeit nach.
* ohne noch in beruflicher Ausbildung/Berufspraktikum/Berufsvorbereitungsjahr. Hinweis: Bei der
Addition der Untergruppen (m, w) können rundungsbedingt Abweichungen zum Insgesamt-Wert (i)
auftreten. Quelle: Mikrozensus.
Ausführliche Tabellen nach Altersgruppen sowie nach Bundesländern können
den Tabellen 3.1 bis 3.425 der Anlage entnommen werden. Die Daten für die
neuen Bundesländer werden nur insgesamt ausgewiesen, da die Werte für die
4 Von einer Drucklegung der Tabelle 2 wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf
Bundestagsdrucksache 17/12967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bevölkerung im Alter von 20 bis 34 Jahren
(in 1000)
2009 2010 2011
Erwerbstätige – ohne beruflichen Abschluss* i
m
w
1261
744
516
1293
775
518
1226
742
484
darunter mit Migrationshintergrund i
m
w
574
346
229
573
352
221
558
348
210
Anteil der Erwerbstätigen mit
Migrationshintergrund (%)
i
m
w
45,5
46,5
44,4
44,3
45,4
42,7
45,5
46,9
43,4
Darunter Selbständige – ohne beruflichen
Abschluss*
Insgesamt i
m
w
94
69
25
87
65
22
82
62
21
darunter mit Migrationshintergrund i
m
w
51
37
14
49
37
12
46
35
11
Anteil der Selbständigen mit
Migrationshintergrund (%)
i
m
w
54,3
53,6
56,0
56,3
56,9
54,5
56,1
56,5
52,4
5 Von einer Drucklegung der Tabellen 3.1 bis 3.48 wurde abgesehen. Diese sind als Anlagen auf
Bundestagsdrucksache 17/12967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12967einzelnen Länder bei tiefer gegliederten Merkmalsausprägungen aufgrund der
geringen Fallzahlen (geringe Zahl der Personen mit der entsprechenden
Merkmalsausprägung) statistisch nicht sicher genug sind, um belastbare Aussagen zu
treffen. Daten liegen nur für die unter 1a (Migrationshintergrund) und 1b
(Geschlecht) genannten Merkmale vor.
Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Juni 2011 rund 601 000
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte und rund 220 000 Teilzeitbeschäftigte
(jeweils ohne Auszubildende) ohne Berufsausbildung im Alter von 20 bis unter
35 Jahren. Davon waren in der Arbeitnehmerüberlassung rd. 117 000 jüngere
Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ohne eine abgeschlossene
Berufsausbildung zu haben.
Die nach den gewünschten Altersgruppen, Geschlecht und Staatsangehörigkeit
differenzierten Ergebnisse können den Tabellen 3.43 bis 3.486 der Anlage
entnommen werden.
Wegen der Umstellung der Erhebungsinhalte zur Ausbildung und Arbeitszeit ist
ein Ausweis dieser Daten nur bis zum Juni 2011 möglich. Die Wiederaufnahme
der Berichterstattung wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres erfolgen
können.
Die Informationen aus der Beschäftigtenstatistik der BA basieren auf den
Meldungen der Arbeitgeber. Eine Angabe zur Ausbildung ist nicht obligatorisch,
und es besteht die Möglichkeit, auch die Kategorie „keine Angabe“ anzugeben.
Aus diesem Grund ist diese Kategorie in den Tabellen relativ stark besetzt.
Insbesondere bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, wie in Frage 3b
gewünscht, ist ein Ausweis nach der Ausbildung nicht mehr sinnvoll, da hier
überwiegend die Kategorie „keine Angabe“ besetzt ist. Angaben zu den
geringfügig Beschäftigten ohne Berufsausbildung im Alter von 20 bis unter 35 Jahren
können daher nicht bereitgestellt werden.
In den Tabellen 3.43 bis 3.486 zu Frage 3 wurden grundsätzlich die
Beschäftigten ohne Auszubildende dargestellt, da Auszubildende im Regelfall nicht über
eine abgeschlossene Ausbildung verfügen. In den Tabellen 3.43 und 3.466
(sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte) wird nachrichtlich über die
Anzahl der Auszubildenden berichtet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es
Auszubildende geben kann, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen
können, da sie bereits ein Studium absolviert haben oder bereits eine andere
Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Eine Ausbildung erfolgt im Regelfall in Vollzeit, daher ist in den Tabellen 3.44
und 3.476 ein nachrichtlicher Ausweis von Auszubildenden nicht notwendig.
In den Tabellen 3.45 und 3.486 wird ebenfalls nur über die
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Auszubildende in der Arbeitnehmerüberlassung
berichtet. Die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt über die
Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 und hier über die Bereiche 782 und 783
„befristete und sonstige Überlassung von Arbeitskräften“. Dabei ist zu
beachten, dass einerseits nur Betriebe ausgewiesen werden, deren wirtschaftlicher
Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung liegt, und andererseits auch das
interne Personal dieser Betriebe ausgewiesen wird.
Informationen zur Erwerbstätigkeit der 20- bis 34-Jährigen können auch dem
BIBB-Report 17/2012 „Erwerbstätigkeit ohne Berufsabschluss – Welche Wege
stehen offen?“ des Bundesinstituts für Berufsbildung entnommen werden
(Verfasser: Uta Braun, Felix Bremser, Klaus Schöngen und Sabrina Weller, vgl.
www.bibb.de/de/60446.htm).
6 Von einer Drucklegung der Tabellen 3.1 bis 3.48 wurde abgesehen. Diese sind als Anlagen auf
Bundestagsdrucksache 17/12967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 17/12967 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. a) Wie viele der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss waren
arbeitslos (Angaben bitte für die jeweiligen Altersgruppen und Jahre,
aufgeschlüsselt nach Rechtskreisen und nach den Merkmalen aus den
Fragen 1a bis 1c und Frage 2a, 2b und 2c)?
b) Wie viele davon hatten zuvor an Maßnahmen des sogenannten
Übergangssystems teilgenommen (Angaben bitte für die jeweiligen
Altersgruppen und Jahre und nach Art der jeweiligen Maßnahme
aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresdurchschnitt 2012
insgesamt rund 421 000 arbeitslose Personen im Alter von 20 bis unter 35
Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Die gewünschten Daten nach Rechtskreisen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht
und Behinderung sind den Tabellen 4.1 bis 4.77 der Anlage zu entnehmen.
In Tabelle 4.77 erfolgt der Nachweis nach der Schulbildung. Ebenso wie bei der
Berufsausbildung gibt es auch hier viele Fälle ohne Angabe zur Schulbildung;
dadurch sind die Vergleiche eingeschränkt. Es werden aber jeweils die Fälle
ohne Angabe ausgewiesen, um eine Abschätzung zu ermöglichen.
Zu Frage 4b liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
In der Statistik der BA sind nur Informationen zu Maßnahmen der aktiven
Arbeitsförderung entsprechend dem Dritten Kapitel des SGB III enthalten, die
nicht alle Maßnahmen des sog. Übergangsbereichs umfassen. Für die in der
Statistik der BA erfassten Maßnahmen ist eine Darstellung der Arbeitslosen nach
früherer Teilnahme an Maßnahmen nicht in den Statistiken enthalten und kann
mit den vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten auch nicht erstellt werden.
5. Wie viele der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss haben an
Maßnahmen des sogenannten Übergangssystems teilgenommen (Angaben bitte
für die jeweiligen Altersgruppen und Jahre und nach Art der jeweiligen
Maßnahme aufschlüsseln)?
Zu dieser Frage liegen differenziert nach den Altersgruppen Informationen aus
der Statistik der BA vor. Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung nach dem
SGB III, die dem sogenannten Übergangsbereich zugerechnet werden können,
sind die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und die Außerbetriebliche
Berufsausbildung. Im Jahresdurchschnitt 2011 nahmen 10 655 Personen ohne
Berufsabschluss im Alter von 20 bis 25 Jahren an Berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen und 28 091 an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung
teil. Es liegen bislang nur Daten bis November 2012 vor. Daher wurde für das
Jahr 2012 ein Durchschnitt aus den elf Monaten von Januar bis November 2012
gebildet. Die gewünschten Daten können Tabelle 5.18 der Anlage entnommen
werden.
Die integrierte Ausbildungsberichterstattung des Statistischen Bundesamtes
weist die Gesamtzahl der Eintritte in den Übergangsbereich für die Jahre 2009,
2010 und 2011 ohne eine Differenzierung nach den Altersgruppen aus. Diese
Daten können Tabelle 5.28 der Anlage entnommen werden.
7 Von einer Drucklegung der Tabellen 4.1 bis 4.7 wurde abgesehen. Diese sind als Anlagen auf
Bundestagsdrucksache 17/12967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
8 Von einer Drucklegung der Tabellen 5.1 und 5.2 wurde abgesehen. Diese sind als Anlagen auf
Bundestagsdrucksache 17/12967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/129676. Wie viele der als ausbildungsreif geltenden jungen Menschen, die sich in
den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 jeweils um eine Berufsausbildung
bemüht haben,
Der Antwort liegen die Berechnungen des BIBB auf der Grundlage der
Ausbildungsmarktstatistik der BA zugrunde. Das BIBB hat den Verbleib der
„institutionell erfassten ausbildungsinteressierten (und ,ausbildungsreifen‘) Personen“
in den Jahren 2009 bis 2012 ermittelt. Die einzelnen Daten können der Tabelle 69
der Anlage entnommen werden.
a) haben einen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden
Der Anteil der Einmündungen in eine betriebliche Ausbildung stieg von 2008/09
bis 2011/12 von 59,9 Prozent auf 63,7 Prozent.
b) bzw. sind in eine Maßnahme des Übergangssystems eingemündet (bitte
nach Art der Maßnahme aufschlüsseln)
Der Anteil der jungen Menschen, die in ein Praktikum einmündeten, ging in
dieser Zeit von 1,2 Prozent auf 0,9 Prozent zurück. Der Anteil derer, die in ein
Berufsvorbereitungs- oder - grundbildungsjahr einmündeten, blieb mit 0,7
Prozent weitgehend konstant, während die Einmündungsquote in
Fördermaßnahmen deutlich von 4,7 Prozent auf 2,8 Prozent zurückging.
c) und von wie vielen ist nicht bekannt, wo sie verblieben sind?
Der Anteil der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber ohne Alternative
zum Stichtag 30. September eines Jahres ist nach leichtem Rückgang von
1,8 Prozent im Jahr 2008/2009 auf 1,4 Prozent in den beiden Folgejahren
zuletzt wieder leicht auf 1,9 Prozent angestiegen, während der Anteil der
unbekannt Verbliebenen in diesem Zeitraum leicht von 11,8 Prozent auf 10,9 Prozent
zurückgegangen ist.
7. Hält die Bundesregierung die Datenlage bezogen auf die jungen
Erwachsenen ohne Berufsabschluss für ausreichend, um auf dieser Basis
Maßnahmen zu entwickeln, die den Betroffenen das Nachholen eines
Berufsabschlusses ermöglichen?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen?
Wenn nein, welche Daten sollen zukünftig zusätzlich erhoben werden?
Die Bundesregierung hält eine zusätzliche Erhebung von Daten für nicht
erforderlich. Bund und Länder haben in der Qualifizierungsinitiative für
Deutschland (2008) vereinbart, bis zum Jahr 2015 den Anteil der jungen Menschen im
Alter von 20 bis 29 Jahren ohne beruflichen Abschluss auf 8,5 Prozent zu
halbieren. Sie haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um den
erfolgreichen Abschluss einer qualifizierten Ausbildung zu ermöglichen. Eine
Übersicht kann dem Bericht zur Umsetzung 2012 entnommen werden. Dieser kann
u. a. im Internetangebot der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
unter
www.gwk-bonn.de/index.php?id=297 aufgerufen werden. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9 Von einer Drucklegung der Tabelle 6 wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf
Bundestagsdrucksache 17/12967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 17/12967 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Datenreport zum
Berufsbildungsbericht die Quote der Ausbildungslosen auf der Grundlage
des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts erstellt wird, der jedoch
die relevante Personengruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Übergangsmaßnahmen nicht mitzählt?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Der sog. Übergangsbereich dient der Integration in Ausbildung, umfasst also
Bildungsgänge, die es jungen Menschen ermöglichen, ggf. der (Teilzeit-)
Schulpflicht nachzukommen, allgemeinbildende Schulabschlüsse nachzuholen sowie
sich beruflich zu orientieren. Die Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
an Übergangsmaßnahmen ist daher bei der Gruppe der „Ausbildungslosen“
nicht zu berücksichtigen, da sie sich durch die qualifizierenden Maßnahmen auf
eine Ausbildung vorbereitet.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die von der BA gestartete Initiative,
mit der 100 000 jungen Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne
Berufsausbildung eine zweite Chance gegeben werden soll, insbesondere
auch vor dem Hintergrund der Anzahl der jungen Erwachsenen, die
derzeit über keinen Berufsabschluss verfügen?
Das BMAS und die BA haben sich auf eine gemeinsame Initiative „AusBIL-
DUNG wird was – Spätstarter gesucht“ verständigt. Zielgruppe sind junge
Menschen ohne Berufsabschluss im Alter zwischen 25 bis (unter) 35 Jahren.
Angestrebt wird, in den nächsten drei Jahren 100 000 junge Erwachsene in den
Rechtskreisen SGB II und III für eine Weiterbildung mit dem Ziel
Berufsabschluss zu gewinnen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
10. Welche weiteren Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig,
um den vielen jungen Menschen ohne Berufsabschluss eine gute
Erwerbsperspektive zu eröffnen?
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das im Jahr 2008
zwischen Bund und Länder im Rahmen der „Qualifizierungsinitiative für
Deutschland“ vereinbarte Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2015 den Anteil
der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss auf 8,5 Prozent zu senken,
angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2011 der Anteil der jungen
Erwachsenen ohne Berufsabschluss noch bei rund 15 Prozent lag?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Fachkräftekonzept vom Juni 2011
nachdrücklich zu dem anspruchsvollen Ziel bekannt, den Anteil junger Erwachsener
ohne Berufsabschluss deutlich zu senken. Sie hat dazu eine Reihe von
Maßnahmen auf den Weg gebracht bzw. befristete Initiativen fortgeführt.
Nach Auffassung der Bundesregierung kommt es vor allem darauf an, dass
junge Menschen ihren Schulabschluss erreichen und somit über eine gute
Startvoraussetzung für eine Ausbildung verfügen. Hier sind die Länder in der
Verantwortung, den Schülern und Schülerinnen eine bestmögliche Schulbildung
und Ausbildungsreife zu vermitteln. Ergänzend und als wesentlicher
Bestandteil des Ausbildungspaktes 2010 bis 2014 wird mit der Initiative „Abschluss
und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ seit dem Jahr
2010 eine strukturierte, mehrjährige, individuelle Förderung und Begleitung
insbesondere benachteiligter Schüler/Jugendlicher unter Verzahnung verschie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12967dener Förderinstrumente (Potenzialanalysen, Berufsorientierung,
Berufseinstiegsbegleitung) ermöglicht. Neben der individuellen Förderung hat die
Initiative „Bildungsketten“ zum Ziel, systematisch eine Verbesserung der
Kooperation der verschiedenen verantwortlichen Akteure zu erreichen, den Übergang
von Schule in Ausbildung zu verkürzen und den Bildungsketten-Ansatz
nachhaltig im regulären Bildungssystem zu verankern. Im Rahmen der
„Bildungsketten“ unterstützen mittlerweile bundesweit an rd. 1 000 Schulen ca. 900
Berufseinstiegsbegleiter Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule
in die Ausbildung. Das Programm ergänzt die Berufseinstiegsbegleitung nach
§ 49 SGB III. Diese wurde in den letzten Jahren in rd. 1 000 ausgewählten
Haupt- und Förderschulen oder vergleichbaren Schulen praktiziert. Mehr als
50 000 Schüler waren involviert. Die Bundesregierung hat sie zum 1. April
2012 als Regelmaßnahme dauerhaft in das Arbeitsförderungsrecht
übernommen. Die Initiative „JUGEND STÄRKEN“ fördert an aktuell ca. 800
Standorten bundesweit die schulische, berufliche und soziale Integration individuell
beeinträchtigter und/oder sozial benachteiligter junger Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund auf Grundlage von § 13 SGB VIII. Die vier Programme
„Schulverweigerung – Die 2. Chance“, „Kompetenzagenturen“, „JUGEND
STÄRKEN: Aktiv in der Region“ und „Jugendmigrationsdienste“ bieten den
jungen Menschen individuelle sozialpädagogische Beratung, Begleitung und
Unterstützung am Übergang Schule-Beruf. Zum 1. Januar 2013 wurden die
Beschränkung der Berufsorientierungsmaßnahmen auf bis zu vier Wochen und die
Vorgabe der regelmäßigen Durchführung in der unterrichtsfreien Zeit
aufgehoben. Dadurch wurde die zunächst bis 31. Dezember 2013 befristete erweiterte
Berufsorientierung dauerhaft in § 48 SGB III integriert. Die Beschränkungen
der Berufsorientierungsmaßnahmen wurden aufgehoben, um mehr Prävention
in der Berufsorientierung zu erreichen. Mit dem
„Berufsorientierungsprogramm (BOP)“, das neben der Berufsorientierung nach dem SGB III angeboten
wird, wurden bislang Maßnahmen für über 450 000 Jugendliche bewilligt. In
der Ausbildung können nach dem ersten Jahr Jugendliche zudem auf eine
ehrenamtliche Unterstützung durch die Senior Experten des Senior Experten
Service (SES) zurückgreifen, bei Bedarf bis zum Ausbildungsabschluss.
Bislang sind mehr als 1. Ausbildungsbeteiligung junger Menschen mit
Migrationshintergrund wurden jährliche Ausbildungskonferenzen sowie KAUSA-
Jugendforen im Rahmen des Jobstarter-Programms durchgeführt. Auch die
Nachqualifizierung im Programm „Perspektive Berufsabschluss“ trägt dazu bei, den
Anteil junger Erwachsener ohne Berufsabschluss zu verringern. Für eine Übersicht
der Angebote und Maßnahmen beim Übergang von der Schule in Ausbildung
und Beruf wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/8425) verwiesen. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Wie will die Bundesregierung die Ankündigung der früheren
Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, vom 17. Januar
2013 (Plenarprotokoll 17/217) „in den nächsten zwei, drei Jahren das
Übergangssystem auf null zu bringen, das heißt, eine wirkliche
Korrespondenz zu gewährleisten: Schulabschluss und dann Einstieg in die duale
Ausbildung“ umsetzen?
Die frühere Bundesministerin hat auf den Rückgang der Zahl junger Menschen
im Übergangsbereich um 30 Prozent im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2005
hingewiesen. Dieser erfolgt seit dem Jahr 2006 nahezu kontinuierlich und liegt
mittlerweile bei 36,1 Prozent (Integrierte Ausbildungsberichterstattung des
Statistischen Bundesamtes für 2012). In diesem Zusammenhang führte sie aus:
„Unser Ziel muss sein, in den nächsten zwei, drei Jahren das Übergangssystem
auf null zu bringen, das heißt, eine wirkliche Korrespondenz zu gewährleisten:
Schulabschluss und dann Einstieg in die duale Ausbildung“. Das vollständige
Drucksache 17/12967 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZitat ist damit als Aufforderung an Bund und die ebenfalls mit verantwortlichen
Länder zu verstehen, nicht als „Ankündigung“, wie dies in der
Frageformulierung unterstellt wird.
Die Pointierung „Übergangsbereich auf null“ ist zudem qualifiziert auf
diejenigen Personen, die bereits einen Schulabschluss besitzen. Etwa 20 Prozent der
Personen im Übergangsbereich streben hingegen erst zumindest einen
Hauptschulabschluss an. Es ist Ziel der „Qualifizierungsinitiative“ von Bund und
Ländern, die Zahl der Menschen ohne Schulabschluss zu verringern.
Um jedem ausbildungswilligen und -fähigen jungen Menschen ein
Ausbildungsangebot machen zu können, hat die Bundesregierung mit den Spitzenverbänden
der deutschen Wirtschaft den „Nationalen Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs“ geschlossen. Seit dem Jahr 2010 wirken als neue Paktpartner
die Kultusministerkonferenz sowie die Integrationsbeauftragte der
Bundesregierung mit. Bund und Länder haben zudem eine Reihe von Maßnahmen initiiert.
Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
13. a) Durch welche Maßnahmen und mit welchem Zeitplan will die
Bundesregierung die sogenannte EU-Jugendgarantie in Deutschland
umsetzen, und welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung für
deren Einführung?
Die Ziele der EU-Jugendgarantie sind in Deutschland bereits weitgehend
erfüllt.
Mit dem „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010 bis
2014“ haben die Paktpartner und die BA konkrete Ziele gesetzt, die regelmäßig
nachgehalten werden, zuletzt im Paktlenkungsausschuss am 6. Februar 2013.
Ziel ist es, „allen ausbildungsreifen und ausbildungswilligen Jugendlichen ein
Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten, das zu einem anerkannten Abschluss
hinführt. Zu diesem Angebot zählen auch Einstiegsqualifizierungen. Dabei hat
die Vermittlung in betriebliche Ausbildung Priorität.“
Zudem bestehen konkrete gesetzliche Zielvorgaben, die darauf gerichtet sind,
jungen Menschen unverzüglich Angebote zu unterbreiten. Nach § 3 Absatz 2
Satz 1 SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen
in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln.
Die BA ist sowohl nach dem SGB III (§ 37 Absatz 2 u. 3) als auch nach dem
SGB II (§ 15) – für erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen – verpflichtet,
mit Ausbildung- oder Arbeitsuchenden eine Eingliederungsvereinbarung
abzuschließen, die bei jungen Menschen spätestens nach drei Monaten – für alle
anderen nach sechs Monaten – zu überprüfen ist (§ 37 Absatz 3 Satz 3 SGB III).
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des § 3 Absatz 2 Satz 1 SGB II
steuert die BA u. a. durch die Definition „operativer Mindeststandards“. Mit der
HEGA 12/2012 - 16 - wurde deren Geltung erst kürzlich um weitere zwei Jahre
verlängert. Aktuell gilt folgender Mindeststandard im U-25-Bereich: Innerhalb
von 6 Wochen nach Antragstellung von Arbeitslosengeld II muss ein Angebot
erfolgen.
Enorme Bedeutung kommt auch dem auf Bundes- und Landesebene
bestehenden umfassenden Beratungs- und Förderinstrumentarium zu. Diese Instrumente
sind im Zusammenspiel mit dem zuvor Genannten ausreichend, um den
Erfordernissen der EU-Jugendgarantie gerecht werden zu können.
b) Inwieweit handelt es sich dabei auch um die Umsetzung der im
Rahmen der „Fiskalpakt-Einigung“ zugesagten Maßnahmen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12967Mit der politischen Einigung des Rates für Beschäftigung, Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz (BSGV-Rat) auf eine Empfehlung zur Einführung einer
Jugendgarantie hat die Bundesregierung ihre am 21. Juni 2012 im „Pakt für
nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung“ mit den Fraktionen von CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
getroffene Vereinbarung erfolgreich umgesetzt, die Initiative der EU-
Kommission zur Einführung einer Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zu unterstützen.
14. a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Konzept „Übergänge mit System“ der Bertelsmann Stiftung, an dem auch
verschiedene Bundesländer und die BA mitgearbeitet haben, und das
das Ziel hat, allen jungen Menschen einen Berufsabschluss zu
ermöglichen?
Die Bundesregierung begrüßt, dass mehrere Länder bereits erklärt haben, im
Rahmen der Initiative „Übergänge mit System“ der Bertelsmann-Stiftung in
ihrem Verantwortungsbereich zu einem transparenten und eindeutig auf die
Ausbildung ausgerichteten Übergangsbereich beizutragen.
Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer in ihrem Bemühen, einen an
die Kompetenzen und Potenziale der jungen Menschen angepassten, möglichst
„nahtlosen“ Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung zu
gewährleisten. Beispielsweise werden unter dem Dach der im Jahr 2010 begonnenen
Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ (Bildungsketten-Initiative,
www.bildungsketten.de)
Förderprogramme von Bund und Ländern verzahnt. Konkret werden im Rahmen dieser
Initiative die Instrumente Potenzialanalyse, Maßnahmen der Berufsorientierung und
die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt und aufeinander bezogen.
Im ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“
erproben 35 Städte und Landkreise seit Oktober 2010 innovative Ansätze, um die
vielfältigen Angebote an den Schnittstellen von Schule, Berufsbildung,
Grundsicherung/Arbeitsförderung und Jugendhilfe im Sinne einer „Förderung aus
einer Hand“ so aufeinander abzustimmen und weiterzuentwickeln, dass hier
möglichst keine jungen Menschen unerreicht bleiben.
Des Weiteren hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
bereits mit zwei Ländern – Thüringen und Nordrhein-Westfalen – im Rahmen
seines Programms „Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren
Berufsbildungsstätten“ (BOP) Sondervereinbarungen geschlossen, um die
beschleunigte Einführung der Landeskonzepte für den Übergang Schule – Beruf
zu unterstützen.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Konzept insbesondere bezogen darauf, dass öffentlich geförderte
betriebsnahe Ausbildungsplätze für die jungen Menschen zur Verfügung
gestellt werden sollen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden?
Ausbildung ist originäre Aufgabe der Wirtschaft. Daher hat die Vermittlung in
betriebliche Ausbildung Priorität. Dies haben die Partner im Ausbildungspakt
2010 bis 2014 bekräftigt. Das Ausbildungsstrukturprogramm „JOBSTARTER“
trägt zudem dazu bei, zusätzliche Ausbildungsstellen zu akquirieren. Eine
außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für lernbeeinträchtigte und sozial
benachteiligte junge Menschen daher nur dann in Betracht, wenn auch mit
ausbildungsbegleitenden Hilfen eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb nicht
vermittelt werden kann und der Anteil betrieblicher Ausbildungsphasen je
Ausbildungsjahr angemessen ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12967
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ISSN 0722-8333]