[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12803
17. Wahlperiode 19. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Schneider, Ekin Deligöz,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12621 –
Zukunft der Mehrgenerationenhäuser
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das erste Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser lief von 2006 bis
Ende 2012. Bundesweit gab es etwa 500 Mehrgenerationenhäuser. Ziel war es,
für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Mehrgenerationenhaus zur
Verfügung zu stellen. Um den Anforderungen des demografischen Wandels
gerecht zu werden, sollen durch Mehrgenerationenhäuser nicht innerfamiliale
Beziehungen, sondern generationenübergreifende außerfamiliale
Verbindungen gefördert werden. Sie leisten somit Unterstützung für Kinder, Jugendliche,
Familien und Senioren außerhalb der Familie.
Für das Anschlussprogramm stehen für die Jahre 2012 bis 2014 rund 50 Mio.
Euro zur Verfügung. Insgesamt können nur noch 450 Mehrgenerationenhäuser
an dem Programm teilnehmen. Alle bestehenden Häuser mussten sich neu
bewerben und mit Neubewerbungen um die Förderung konkurrieren. Jedes Haus
erhält wie bislang einen jährlichen Zuschuss von 40 000 Euro. Davon zahlen
der Bund und der Europäische Sozialfonds (ESF) 30 000 Euro, den Rest
tragen Land oder Kommune. Mit Hilfe des Anschlussprogramms soll eine
dauerhafte Verankerung der Häuser in den Kommunen ermöglicht werden. Die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina
Schröder, hat in ihrer Vorstellung der Vorhabenplanung 2013 am 30. Januar
2013 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen
Bundestages bekundet, dass der politische Wunsch wahrscheinlich die
Fortführung der Mehrgenerationenhäuser sei, die Beteiligung der Kommunen
allerdings stark ausgeweitet werden solle.
Angesichts dieser Zielsetzungen und des Auslaufens der Bundesförderung im
kommenden Jahr ergeben sich zahlreiche Fragen.
1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser (MGH) werden momentan im
Aktionsprogramm MGH II gefördert, und wann läuft die jeweilige Förderung aus?
2. Wie viele davon waren schon Teil des Aktionsprogramms MGH I? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 18. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12803 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie viele Mehrgenerationenhäuser sind komplett neu im
Aktionsprogramm II (bitte Fragen 1 bis 3 tabellarisch aufschlüsseln)?
Die Fragen 1, 2 und 3 werden gemeinsam in der nachfolgenden Tabelle
beantwortet:
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Übergang vom Aktionsprogramm I
zum Aktionsprogramm II?
Gibt es Häuser, die aufgrund fehlender Finanzierung für die Übergangszeit
zwischen den Aktionsprogrammen schließen mussten?
Gab es bei den Häusern, die sowohl am Aktionsprogramm I als auch am
Aktionsprogramm II teilgenommen haben, Schwierigkeiten, weil sich die
Häuser, um den Förderkriterien gerecht zu werden, neue Schwerpunkte
setzen mussten?
Aus Sicht der Bundesregierung ist der Übergang vom Aktionsprogramm I in
das Aktionsprogramm II sehr erfolgreich verlaufen. Alle
Mehrgenerationenhäuser wurden u. a. durch ausführliche Konzeptpapiere, Telefonkonferenzen,
themenspezifische Fachtage und im Rahmen der Auftaktveranstaltung am
24. April 2012 vertieft in die vier neuen Schwerpunktthemenfelder eingeführt.
Jedem neuen Haus im Aktionsprogramm II wurde ein sogenanntes
Mentoringhaus zugeordnet, durch welches in Ergänzung zu den vielfältigen sonstigen
programminternen Beratungsangeboten eine praxisorientierte Eingliederung in das
Aktionsprogramm II aktiv unterstützt wurde. Informationen zu Häusern, die
aufgrund fehlender Finanzierung für die Übergangszeit zwischen den
Aktionsprogrammen schließen mussten, liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Welche Anteile an der Finanzierung tragen bisher die Länder, die
Kommunen und Dritte (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In der überwiegenden Anzahl aller Förderungen trägt die Standortkommune
allein den vollen Kofinanzierungsanteil von 10 000 Euro, was wegen der
angestrebten kommunalen Verankerung der Mehrgenerationenhäuser von der
Bundesregierung auch begrüßt wird.
Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen eine Kofinanzierungszusage für
alle im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II geförderten
Einrichtungen in Höhe von 5 000 Euro pro Jahr erteilt. Das Land Rheinland-Pfalz
unterstützt rheinland-pfälzische Mehrgenerationenhäuser durch die Förderung im
Rahmen des Landesprogramms „Häuser der Familie“ ebenfalls in Höhe von
5 000 Euro pro Einrichtung und Jahr. Andere Bundesländer beteiligen sich
nicht an einer Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser und planen eine
solche Beteiligung derzeit auch nicht.
Neben Kommune und/oder Land erhalten einige Mehrgenerationenhäuser eine
Kofinanzierung vom jeweiligen Landkreis. In wie vielen Fällen der Landkreis
einen Teil der Kofinanzierung übernimmt, verdeutlicht die nachfolgende
bundeslandbezogene Aufstellung:
Anzahl der
aktuellen Vorhaben
Aktueller
Bewilligungszeitraum
Geplanter
Bewilligungszeitraum
Gesamt AP MGH II 453
01.01.2012 bis
31.12.2013
01.01.2012 bis
31.12.2014
davon bereits
gefördert im AP MGH I
411
davon neu im
AP MGH II
42
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12803Soweit in den folgenden Antworten Aspekte zur kommunalen Kofinanzierung
ausgeführt werden, ist damit jeweils auch die im Einzelfall von Land und/oder
Landkreis erbrachte Kofinanzierung gemeint.
6. Wie viele Mehrgenerationenhäuser mussten bislang trotz der
Bundesförderung aus finanziellen Gründen schließen?
Ob und wenn ja, wie viele Mehrgenerationenhäuser bislang trotz der
Bundesförderung aus finanziellen Gründen schließen mussten, ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
7. Welche Voraussetzungen mussten Kommunen erfüllen, um ein anteilig
vom Bund gefördertes Mehrgenerationenhaus vor Ort zu erhalten?
Abgesehen von der erforderlichen Kofinanzierungszusage durch die Kommune
über einen Betrag von jährlich 10 000 Euro galten für Kommunen als Träger von
Mehrgenerationenhäusern die gleichen – in der Förderrichtlinie zum
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II vom 17. November 2011 enthaltenen –
Fördervoraussetzungen wie für andere Trägergruppen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 22 verwiesen.
8. Konnten einzelne Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung an
diesem Programm nicht teilnehmen, weil sie den geforderten Eigenbeitrag
nicht leisten konnten?
Da für eine gültige Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das
Aktionsprogramm II die Vorlage einer verbindliche Kofinanzierungserklärung
der Kommune über den jährlichen Betrag in Höhe von 10 000 Euro zwingende
Teilnahmevoraussetzung war, ist davon auszugehen, dass Kommunen bzw.
Träger von Einrichtungen in Kommunen, die den erforderlichen
Kofinanzierungsbetrag nicht erbringen konnten, keine Interessenbekundung eingereicht haben.
Bundesland Anzahl der zum Teil vom Landkreis
kofinanzierten Mehrgenerationenhäuser
Baden-Württemberg 1
Bayern 9
Berlin entfällt
Brandenburg 2
Bremen entfällt
Hamburg entfällt
Hessen 4
Mecklenburg-Vorpommern 4
Niedersachsen 12
Nordrhein-Westfalen 6
Rheinland-Pfalz 11
Saarland 5
Sachsen 3
Sachsen-Anhalt 6
Schleswig-Holstein 3
Thüringen 4
Drucksache 17/12803 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLediglich 20 eingereichte Interessenbekundungen mussten wegen fehlender
Kofinanzierungserklärung abgelehnt werden.
9. Gibt es, wie vorgesehen, eine flächendeckende Präsenz der
Mehrgenerationenhäuser, also mindestens eines in jedem Landkreis und in jeder
kreisfreien Kommune?
Falls nein, in wie vielen Landkreisen und kreisfreien Kommunen gibt es
kein Mehrgenerationenhaus (bitte in Prozent und absoluten Zahlen
angeben)?
In einem Großteil der bundesweit 402 Landkreise und kreisfreien Städte wird
mindestens ein Mehrgenerationenhaus im Rahmen des Aktionsprogramms II
unterstützt. In 44 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es aktuell kein im
Aktionsprogramm II gefördertes Haus. Dies entspricht einem prozentualen
Anteil von 10,9 Prozent.
10. Wie viele Mitarbeiter sind in den Mehrgenerationenhäusern haupt- und
wie viele ehrenamtlich tätig (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Aus dem jährlichen Selbstmonitoring der wissenschaftlichen Begleitung im
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II lassen sich sowohl die Anzahl
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Freiwillig Engagierten als auch
deren Arbeitsumfang (= Stundenanzahl pro Woche) auf der Basis einer
freiwilligen Selbstauskunft der Mehrgenerationenhäuser ermitteln. Die Angaben zu
„Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ beziehen sich auf festangestellte Personen
(in Voll- und Teilzeit).
Dabei nicht berücksichtigt wurden geringfügig Beschäftige, Auszubildende,
Praktikantinnen und Praktikanten, Honorarkräfte und Selbstständige sowie aus
anderen öffentlichen Mitteln geförderte Beschäftigte. Unter Freiwillig
Engagierte fallen sowohl ehrenamtlich Aktive, Bundesfreiwillige, Freiwillige im
sozialen, ökologischen oder kulturellem Jahr sowie alle anderen Freiwillig
Engagierten (mit und ohne Aufwandsentschädigung) in den
Mehrgenerationenhäusern.
Die Ergebnisse dieser Auswertung sind in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1280311. Welche Veränderung in dem Verhältnis haupt- zu ehrenamtlich Tätiger im
Laufe des Aktionsprogramms I und II gibt es (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Eine Vergleichbarkeit zwischen den Angaben ist nur eingeschränkt gegeben, da
sich die Anzahl der Mehrgenerationenhäuser im Laufe der Aktionsprogramme
verändert hat.
Ausgewiesen ist der Anteil der Freiwillig Engagierten an der Gesamtgruppe der
Tätigen (Freiwillig Engagierte und Festangestellte) in den
Mehrgenerationenhäusern. Bezugsgröße ist zum einem die Anzahl der Personen, zum anderen
deren Tätigkeitsumfang in Vollzeitäquivalenten (entspricht 39 Stunden pro
Woche). Während das Verhältnis der Anzahl der Festangestellten zu Freiwillig
Engagierten über den Zeitverlauf relativ stabil ist, hat sich das Verhältnis des
erbrachten Arbeitsumfangs deutlich verändert.
Im Jahr 2007 wurden noch 20,3 Prozent aller von Festangestellten und
Freiwillig Engagierten zusammen erbrachten Arbeitsstunden von Freiwillig
Engagierten erbracht. Im Jahr 2012 haben Freiwillige 46,8 Prozent aller erbrachten
Arbeitsstunden geleistet. Die Detailwerte verdeutlicht die nachstehende
Tabelle:
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Freiwillig Engagierten bzw.
Anzahl der Vollzeitäquivalente (1 VZÄ entspricht 39 Stunden pro Woche)
Durchschnitt je MGH absolute Anzahl
Festangestellte Freiwillig
Engagierte
Festangestellte Freiwillig
Engagierte
Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ
Deutschland 5,3 3,0 32,1 2,8 2 379 1 320 14 495 1 160
Baden-Württemberg 5,9 3,4 41,4 3,5 267 151 1 864 125
Bayern 5,9 3,0 39,2 2,4 486 233 3 254 186
Berlin 15,0 9,2 32,9 4,2 120 73 263 25
Brandenburg 4,0 2,1 15,7 3,7 92 46 362 77
Bremen 2,5 8,5 19,0 2,0 5 17 38 4
Hamburg 6,5 4,2 27,5 2,7 26 17 110 11
Hessen 7,1 3,1 37,6 1,8 193 80 1 016 46
Mecklenburg-
Vorpommern
3,3 2,1 21,6 3,6 63 41 411 65
Niedersachsen 3,8 2,0 27,7 2,7 189 96 1 383 125
Nordrhein-Westfalen 6,6 4,1 42,8 2,5 387 236 2 527 128
Rheinland-Pfalz 3,1 1,7 30,4 2,0 107 56 1 033 63
Saarland 9,9 6,9 20,4 1,7 69 48 143 8
Sachsen 3,3 2,2 19,2 3,3 104 67 615 105
Sachsen-Anhalt 4,2 2,4 13,2 2,8 88 45 277 53
Schleswig-Holstein 5,4 3,2 26,7 3,8 70 38 347 50
Thüringen 4,5 3,2 34,1 4,0 114 76 852 89
Drucksache 17/12803 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie viele Freiwillige engagierten sich im Jahr 2007 in den
Mehrgenerationenhäusern, und wie viele Freiwillige engagierten sich im vergangenen
Jahr 2012 in den Mehrgenerationenhäusern?
Die Anzahl der Freiwillig Engagierten ist seit Beginn des Aktionsprogramms
Mehrgenerationenhäuser I deutlich gestiegen. So stehen – in absoluten Zahlen
ausgedrückt – 6 331 Personen im Jahr 2007 14 495 Freiwillig Engagierten im
Jahr 2012 gegenüber. Wegen der unterschiedlichen Anzahl der
Mehrgenerationenhäuser zu den beiden Zeitpunkten ist eine Vergleichbarkeit der Angaben nur
eingeschränkt möglich.
13. Welche Anschlusskonzepte gibt es für die Mehrgenerationenhäuser aus
dem Modellprojekt „Mehrgenerationenhäuser II“ auf Kommunal-,
Landes- und Bundesebene?
Da die Laufzeit des aktuellen Programms Mehrgenerationenhäuser II noch fast
zwei Jahre beträgt, können hierzu keine konkreten Aussagen getroffen werden.
Die Sicherung der finanziellen und strukturellen Nachhaltigkeit ist ein zentraler
Schwerpunkt im Aktionsprogramm II. Alle programmbegleitenden Partner wie
die Service- und Beratungsagentur, die wissenschaftliche Begleitung und die
Öffentlichkeitsarbeit unterstützen und beraten die Träger der
Mehrgenerationenhäuser dabei, orientiert am jeweiligen regionalen Bedarf auf Dauer
ausgerichtete konzeptionelle Ansätze zu entwickeln.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 31 und 32 verwiesen.
14. Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern und Kommunen
zur Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Form?
15. Gibt es Pläne für eine gezielte Strategie zwischen Bund, Ländern und
Kommunen für die Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser?
Wenn ja, worin besteht die Strategie?
Wenn nein, warum finden solche Gespräche nicht statt?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wird programmatisch
begleitet durch eine Kooperationsgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertre-
Verhältnis Freiwillig Engagierter zu Festangestellten
im Laufe der Aktionsprogramme I und II
AP I AP II
Jahr auf Basis der
Anzahl der
Personen
auf Basis der
Vollzeitäquivalente
auf Basis der
Anzahl der
Personen
auf Basis der
Vollzeitäquivalente
2007 84 % 20,3 %
2008 83 % 45,3 %
2009 86 % 47,1 %
2010 84 % 50,5 %
2011 87 % 52,3 %
2012 86 % 46,8 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12803tern aller Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der
Wirtschaft, der Wohlfahrtsverbände und anderer Nichtregierungsorganisationen
zusammensetzt. Sie ist das zentrale Begleitgremium für das Aktionsprogramm, in
dem Ergebnisse und Erkenntnisse aus wissenschaftlicher Begleitung und
Beratungspraxis in regelmäßigen Abständen vorgestellt, diskutiert und mit Blick auf
die nachhaltige Sicherung der Mehrgenerationenhäuser gemeinsam
weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus finden – zuletzt am 22. November 2012 – regelmäßig
spezifische Bund-Länder-Treffen zum Aktionsprogramm II statt, im Rahmen derer mit
Blick auf die Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser Entwicklungen in den
Bundesländern aufgegriffen werden.
Im Juni 2013 finden zudem vier Regionalkonferenzen statt, zu denen neben
Vertreterinnen und Vertretern aus den Mehrgenerationenhäusern auch
Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Kommunen und Ländern sowie die Mitglieder
der programmbegleitenden Kooperationsgruppe eingeladen werden. Ziel ist es
gemeinsam zu diskutieren, welchen Beitrag Mehrgenerationenhäuser zur
Unterstützung der sozialen Infrastruktur und bei der kommunalen
Aufgabenbewältigung leisten und wie durch eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen
Kommune und Mehrgenerationenhaus dieser Beitrag optimiert werden kann.
16. Welche tragfähigen Finanzierungsmodelle für Mehrgenerationenhäuser
ohne finanzielle Beteiligung des Bundes sind der Bundesregierung
bekannt?
Es gibt Beispiele, bei denen sich Ansätze tragfähiger Finanzierungskonzepte für
die Zukunft abzeichnen. Ein wichtiger Indikator dabei ist das längerfristige
Engagement der jeweiligen Standortkommune.
Komplett tragfähige Finanzierungsmodelle für Mehrgenerationenhäuser ohne
finanzielle Beteiligung des Bundes würden eine Förderung aus
Programmmitteln ausschließen und sind der Bundesregierung nicht bekannt.
17. Mit welchen Maßnahmen unterstützt der Bund die Kommunen, Länder
und Mehrgenerationenhäuser beim Übergang zur Eigenfinanzierung?
Die Bundesregierung hat seit Beginn des Aktionsprogramms II die
Nachhaltigkeit der Mehrgenerationenhäuser im Blick. Den Mehrgenerationenhäusern wird
deshalb ein umfangreiches Paket an kontinuierlicher Unterstützung und
Beratung zuteil.
Für eine nachhaltige Sicherung der Mehrgenerationenhäuser ist ein
Schulterschluss aller beteiligten Akteure erforderlich. Dabei kommt den Kommunen als
den zentralen Partnern der Häuser eine Schlüsselrolle bei der Einbettung der
Mehrgenerationenhäuser in die lokale Infrastruktur zu.
Um die konkreten Ergebnisse und Erfolge und damit die bisherige Entwicklung
der Häuser im Aktionsprogramm II sichtbar zu machen, haben alle
Bundesländer Anfang März 2013 länderspezifische Benchmarking-Berichte sowie den
Gesamt-Bundesbericht erhalten. Diese bilden die Gesamtdaten/Ergebnisse der
geförderten Mehrgenerationenhäuser in dem jeweiligen Bundesland bzw. auf
Bundesebene ab. Jeder Länderbericht gibt mit aggregierten Daten einen
Überblick über die dortige Situation. Konkrete Einzelfallinformationen erhalten die
Länder und Kommunen im direkten Kontakt mit den Häusern.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13, 14, 15, 31 und 32
verwiesen.
Drucksache 17/12803 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mehrgenerationenhäuser
durch Vereine, Verbände, Stiftungen oder Unternehmen mischfinanziert
werden, und in welchem Umfang?
Wie viel trugen die Kooperationspartner jeweils finanziell zu den
einzelnen 450 geförderten Mehrgenerationenhäusern bei (bitte in Prozent zum
Verhältnis der Bundesförderung von 30 000 Euro pro Jahr und Haus
auflisten)?
Auf Basis des jährlich durchgeführten Selbstmonitorings der
Mehrgenerationenhäuser ergeben sich für das Jahr 2012 die nachstehenden Daten:
19. Wie viele externe Kooperationspartner hat ein Mehrgenerationenhaus im
Durchschnitt?
Im Schnitt arbeitet ein Mehrgenerationenhaus mit 67 Kooperationspartnern
zusammen. Die Form und die Intensität der Kooperation variieren dabei deutlich
und reichen von punktueller Unterstützung bis hin zur gemeinsamen
Durchführung von Angeboten oder der Unterstützung durch personelle, sachliche oder
finanzielle Ressourcen. Zudem arbeiten die Mehrgenerationenhäuser in den vier
Handlungsschwerpunkten (Alter und Pflege, Haushaltsnahe Dienstleistungen,
Integration und Bildung sowie Freiwilliges Engagement) mit unterschiedlichen
Partnern zusammen. Durch diese inhaltliche wie auch formale Breite der
Kooperationsbeziehungen ergibt sich die hohe durchschnittliche Anzahl an
Kooperationspartnern.
20. Wie viele Mittel konnten die jeweiligen Mehrgenerationenhäuser
durchschnittlich zusätzlich zu den 30 000 Euro jährliche Förderung durch den
Bund einwerben?
Vorgeschrieben ist eine jährliche Kofinanzierung in Höhe von mindestens
10 000 Euro, die von der Kommune, dem Landkreis und/oder dem Land
erbracht werden kann. Darüber hinaus bettet sich die Zuwendung aus dem
Aktionsprogramm in eine Gesamtfinanzierung der geförderten Einrichtung ein. Je
nach Größe, Gesamtaufgabenspektrum und finanzieller Ausstattung der
Einrichtung fällt diese unterschiedlich hoch aus. Hierbei handelt es sich nicht um
eingeworbene Mittel im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm II, da die
Einrichtungen mehrheitlich bereits vor Start des Aktionsprogramms
Mehrgenerationenhäuser existierten. Die Angabe eines Durchschnittswertes für zusätzlich
eingeworbene Mittel ist nicht möglich.
Quelle der Einnahmen Anzahl der MGH,
die finanzielle Mittel
erhalten, absolut
Verhältnis zur
Bundesförderung (30 000 Euro)
im Durchschnitt je MGH
Andere Organisationen/
Vereine
64 7 %
Stiftungen 48 10 %
Unternehmen 51 6 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1280321. Wie viele der Mehrgenerationenhäuser haben einen der großen
Wohlfahrtsverbände als Träger und/oder Kooperationspartner (bitte in Prozent
angeben)?
Steht die Bundesregierung bezüglich der finanziellen Zukunft der
Mehrgenerationenhäuser über das Jahr 2014 hinaus mit diesen Trägern in
Kontakt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Rahmen?
194 bzw. 43 Prozent der Mehrgenerationenhäuser haben einen
Wohlfahrtsverband als Träger.
326 bzw. 71,8 Prozent der Mehrgenerationenhäuser geben im Rahmen des
Selbstmonitoring an, mit mindestens einem Wohlfahrtsverband zu kooperieren.
Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15
verwiesen.
22. Wie funktioniert die im Aktionsprogramm II beabsichtigte stärkere
strukturelle und finanzielle Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser durch
die jeweilige Standortkommune?
Was ist unter struktureller Unterstützung konkret zu verstehen?
Die Finanzierung des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II hat sich
im Vergleich zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I in zwei
Punkten geändert: Erstens erhalten nunmehr alle Mehrgenerationenhäuser eine ESF-
Kofinanzierung. Zweitens beteiligen sich die jeweiligen Standortkommunen
mit jährlich 10 000 Euro an der Finanzierung. Dies erfolgt in Form von
finanziellen, personellen oder Sachmitteln. Die verschiedenen Möglichkeiten der
kommunalen Kofinanzierung gewährleisten, dass sich auch solche Kommunen
beteiligen können, die aufgrund der Haushaltslage nicht in der Lage sind, Mittel
mit direktem Geldfluss bereitzustellen.
Um die für eine Programmteilnahme erforderliche Kofinanzierung der
Standortkommune zu erhalten, haben die Mehrgenerationenhäuser bereits in der
Bewerbungsphase für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II Kontakt
zu ihrer Standortkommune geknüpft. Zudem war eine kommunale
Bedarfsanalyse Bestandteil jeder Bewerbung und bedingte eine intensive (gemeinsame)
Auseinandersetzung mit der Angebots- und Nachfragestruktur in der
Kommune. Durch diesen Austausch wurden das beiderseitige Wissen über aktuelle
Entwicklungen in der Kommune und die (kommunale) Wirkung der
Mehrgenerationenhäuser befördert und auch Aspekte der finanziellen Nachhaltigkeit der
Mehrgenerationenhäuser frühzeitig betrachtet.
Die finanzielle Unterstützung der Kommune ist ein entscheidender
Erfolgsfaktor für eine stärkere strukturelle Berücksichtigung der Mehrgenerationenhäuser
und ihrer Aktivitäten in der kommunalen Angebotslandschaft. Der Kommune
kommt als zentralem Partner der Häuser eine Schlüsselrolle bei der Einbettung
der Mehrgenerationenhäuser in die lokale Infrastruktur zu. Um Schnittstellen
und Synergien zwischen präventiv wirkenden Angeboten der Häuser und
kommunalen Pflichtaufgaben zu ermitteln und optimal zu nutzen, ist die
Berücksichtigung der Mehrgenerationenhäuser in regionalen Gremien und Strukturen
eine Grundvoraussetzung. So wird die finanzielle Unterstützung durch eine
strategische, konzeptionelle und operative Zusammenarbeit mit den
Standortkommunen ergänzt. Dies ermöglicht die gemeinsame Entwicklung und
Umsetzung tragfähiger und bedarfsgerechter Angebote und Unterstützungsleistungen.
Drucksache 17/12803 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Verfügt die Bundesregierung bereits über Evaluationsergebnisse zum
Ausbau von Angeboten für an Demenz erkrankte Menschen im
Aktionsprogramm II?
Ist eine Kooperation mit der Deutschen Alzheimergesellschaft e. V.
gelungen?
Neben der Förderung eines aktiven Alterns stehen im Handlungsschwerpunkt
„Alter und Pflege“ auch pflegeergänzende Angebote und spezielle Angebote
für demenziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen im Fokus.
Derzeit bieten 207 Mehrgenerationenhäuser insgesamt 330 Angebote mit
Demenzbezug an. Hierzu gehören vor allem Angebote, die sich unmittelbar an
die Zielgruppe demenziell erkrankter Menschen im frühen und
fortgeschrittenen Stadium sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen richten. Insgesamt
weisen 17,2 Prozent aller Angebote im Handlungsschwerpunkt „Alter und
Pflege“ einen Demenzbezug auf. Nicht berücksichtigt sind dabei sehr
niedrigschwellige Angebote der Art „Offener Austausch“ (bspw. Demenzcafé, Treff
für pflegende Angehörige).
Der Kooperation mit der Deutschen Alzheimergesellschaft bzw. mit den
regionalen Alzheimergesellschaften kommt bei der Umsetzung des
Handlungsschwerpunktes eine große Bedeutung zu: 202 Mehrgenerationenhäuser haben
entsprechende Kooperationen.
Flankierend zur am 19. September 2012 im Kontext des Welt-Alzheimer-Tages
unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit
gegründeten „Allianz für Menschen mit Demenz“ werden derzeit 23 lokale Allianzen
ausgehend von Mehrgenerationenhäusern im Rahmen eines Förderprogramms
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert und
weiterentwickelt. Ziel ist die nachhaltige Etablierung lokaler Hilfenetzwerke im
Lebensumfeld Betroffener.
24. Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, inwiefern die
vier neuen Handlungsfelder (Alter und Pflege, Integration und Bildung,
haushaltsnahe Dienstleistungen und freiwilliges Engagement) in den
Mehrgenerationenhäuser umgesetzt werden?
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob alle vier Handlungsfelder gleich stark
bedient werden?
Die Mehrgenerationenhäuser mussten in der Interessensbekundung zum
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II beschreiben, welche Angebote sie
in den einzelnen Handlungsschwerpunkten bereits umsetzen bzw. planen
umzusetzen. Insofern verfügen alle Mehrgenerationenhäuser über Angebote in den
vier Handlungsschwerpunkten. Die Handlungsschwerpunkte werden, orientiert
am lokalen Bedarf, von den einzelnen Mehrgenerationenhäuser unterschiedlich
stark umgesetzt. Die meisten Angebote werden im Handlungsschwerpunkt
„Integration und Bildung“ durchgeführt. Details verdeutlicht die nachstehende
Tabelle:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1280325. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie gut die
Mehrgenerationenhäuser beim Schwerpunkt „Alter und Pflege“ mit den bestehenden
Strukturen vor Ort, z. B. mit den Pflegestützpunkten, kooperieren?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die im
Aktionsprogramm II geförderten Mehrgenerationenhäuser zum Thema „Alter und
Pflege“ eine gesonderte Beratung anbieten und damit für den Aufbau von
Parallelstrukturen sorgen?
Bei der Umsetzung des Handlungsschwerpunktes „Alter und Pflege“
kooperieren die Mehrgenerationenhäuser mit einer Vielfalt von Partnern (siehe auch
Antworten zu den Fragen 19 und 23). Hierzu gehören vor allem
Seniorenverbände und -büros, Pflegedienste und -stützpunkte, (Selbsthilfe-)Initiativen im
Bereich Pflege und Demenz, regionale Alzheimergesellschaften, Kirchen,
Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen sowie Sozial- und Gesundheitsämter. 442
Mehrgenerationenhäuser arbeiten mit mindestens einem der oben genannten
Kooperationspartner im Handlungsschwerpunkt „Alter und Pflege“ zusammen.
Im Handlungsschwerpunkt fallen 351 Angebote in die Kategorie
„Informations- und Beratungsangebote“. Dies sind 18,3 Prozent aller Angebote im
Handlungsschwerpunkt Alter und Pflege.
Bei der vertieften fachlichen Beratung ausgewählter Mehrgenerationenhäuser
durch die wissenschaftliche Begleitung ist deutlich geworden, dass es vor Ort
sehr gute und innovative Formen der Zusammenarbeit gibt, durch die gezielt
Synergien genutzt und Doppel-/Parallelstrukturen vermieden werden. Hierzu
gehört beispielsweise, dass in Einzelfällen die Pflegestützpunkte räumlich im
Mehrgenerationenhaus angesiedelt sind oder Beratungsstunden im
Mehrgenerationenhaus anbieten. Insbesondere bei Angeboten für demenziell erkrankte
Menschen und/oder Pflegebedürftige und ihre Angehörigen greifen die
Mehrgenerationenhäuser in der Regel auf das fachliche Know-how ihrer
Kooperationspartner zurück. Fälle, in denen Parallelstrukturen aufgebaut wurden, sind
nicht bekannt. Vielmehr ist die bedarfsorientierte Ergänzung vorhandener
Angebote und Strukturen das strategische Ziel vieler Kooperationsbeziehungen.
26. Wie funktioniert der Austausch zwischen den einzelnen
Mehrgenerationenhäusern?
Gibt es Kooperationen zwischen den Häusern in der Region?
Finden regelmäßig Vernetzungs- und Austauschtreffen statt?
Wenn nein, warum nicht?
Angebote im
Handlungsschwerpunkt …
Anzahl der
Angebote insgesamt
Anteil (in Prozent)
an allen im AP-II
geförderten Angeboten
Integration und Bildung 3 438 38 %
Alter und Pflege 1 915 21 %
Haushaltsnahe
Dienstleistungen
1 541 17 %
Freiwilliges Engagement 1 450 16 %
Weitere Angebote, die
keinem der
Handlungsschwerpunkte
zuzuordnen sind
733 8 %
Drucksache 17/12803 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePlant die Bundesregierung, die Kooperation der Mehrgenerationenhäuser
zu fördern?
Wenn ja, wie?
Die Begleitung der Mehrgenerationenhäuser durch die Service- und
Beratungsagentur zielt darauf ab, trägerübergreifend einen Austausch und
Wissenstransfer zwischen den Mehrgenerationenhäusern herzustellen. Dafür kommen
verschiedene Instrumente zum Einsatz: Ein Beispiel dafür ist das ausschließlich für
die Mehrgenerationenhäuser zugängliche Intranet, in dem Materialien, Tipps
und Hinweise zwischen den Häusern ausgetauscht werden.
Ein weiteres zentrales Element des Transfers sind die regelmäßig
durchgeführten und themenspezifisch angebotenen Telefonkonferenzen, zu denen sich alle
Mehrgenerationenhäuser einwählen können.
Die Bildung von sogenannten Moderationskreisen ermöglicht eine
trägerübergreifende Vernetzung der Mehrgenerationenhäuser in ihrem jeweiligen
Bundesland. Die einmal im Quartal stattfindenden Treffen aller
Mehrgenerationenhäuser eines Moderationskreises dienen sowohl dem fachlichen und persönlichen
Austausch als auch dem Know-how-Transfer und dem Entwickeln neuer
innovativer Ideen. Die Kommunikationsformen ermöglichen ein kollegiales
Miteinander und folgen dem Leitbild einer lernenden Organisation. Die Treffen
finden in wechselnden Mehrgenerationenhäusern statt, wodurch auch ein
Kennenlernen der jeweiligen regionalen Gegebenheiten und der sich darauf
aufbauenden Arbeit ermöglicht wird.
Ebenfalls auf Länderebene finden die von den Mehrgenerationenhäusern selbst
organisierten Ländervernetzungstreffen statt. Diese haben zum Ziel, sowohl
länderspezifische Perspektiven für die Programmnachhaltigkeit zu entwickeln
als auch eine länderspezifische Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Die
Strukturen der Ländervernetzungen sind unterschiedlich, mehrheitlich in Form von
Landesarbeitsgemeinschaften, Interessenverbänden oder auch einzelnen
Vereinsstrukturen mit sogenannten Sprecherräten. Die Sprechergremien im
Rahmen der Ländervernetzung sind zugleich regionale Ansprechpartner zum
Aktionsprogramm für die Landesregierungen. Mehrheitlich haben sich die
Landesvernetzungen eine eigene Onlineplattform zur Kommunikation mit den
Mehrgenerationenhäusern gegeben.
27. Wie viel Prozent der Angebote in den Mehrgenerationenhäusern waren
tatsächlich auf mehrere Zielgruppen gleichzeitig, also auf jung wie alt
ausgerichtet?
Hat sich der in der Evaluation von Rambøll Management Consulting
GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend entwickelte Generationenindex des Aktionsprogramms von
2006 bis 2012 verbessert?
In den Mehrgenerationenhäusern werden aktuell 6 344 Angebote durchgeführt,
in denen ein Füreinander bzw. ein Miteinander von Jung und Alt stattfindet.
Dies entspricht 71 Prozent aller im Aktionsprogramm II finanzierten Angebote
in den Mehrgenerationenhäusern. Die unterschiedlichen Stufen der
Generationenbegegnung und deren Anteile verdeutlicht die nachstehende Tabelle:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12803Der Generationenindex gibt an, inwiefern die Angebote eines
Mehrgenerationenhauses von den vier differenzierten Lebensaltern gleichermaßen stark
genutzt werden. Der Index kann zwischen 0 und 1 liegen. Bei einem Wert von 1
wären alle vier Lebensalter im Mehrgenerationenhaus gleich stark vertreten. Ab
einem Wert von 0,70 sind mindestens drei der vier Lebensalter gleich stark
vertreten.
Die Altersgruppen variieren leicht zwischen Aktionsprogramm I (Kinder und
Jugendliche – 0 bis 24 Jahre, junge und mittlere Erwachsene – 25 bis 54 Jahre,
ältere Erwachsene – 55 bis 64 Jahre, Senior/innen und Hochbetagte – 65 und
mehr Jahre) und II (Kinder und Jugendliche – 0 bis 19 Jahre, junge
Erwachsene – 20 bis 50 Jahre, ältere Erwachsene – 51 bis 64 Jahre, Seniorinnen,
Senioren und Hochbetagte – 65 Jahre oder älter).
Der Generationenindex hat sich auch im Aktionsprogramm II weiter positiv
entwickelt:
28. Welche Qualifikation haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen der Freiwilligen in den
Mehrgenerationenhäusern?
Wie viele der Koordinatorinnen/Koordinatoren und
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner in den Mehrgenerationenhäusern haben eine
Zusatzqualifikation im Bereich Koordination oder Management von
Freiwilligen?
Zur Beantwortung dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
29. Wie verläuft die Integration des ausgelaufenen Bundesmodellprogramms
„Freiwilligendienst aller Generationen“ (FDaG) in das Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II?
Wie viele der Freiwilligen im FDaG sind nun im Mehrgenerationenhaus
engagiert (bitte in Prozent angeben)?
Der Freiwilligendienst aller Generationen kann auch nach Beendigung des
Bundesförderprogramms „Freiwilligendienste aller Generationen“ weiterhin
angeboten und durchgeführt werden (vgl. § 2 Absatz 1a SGB VII sowie § 32
Absatz 4 Ziffer 2d EStG). Darüber hinaus bestand und besteht grundsätzlich die
Wie begegnen sich Jung und Alt im Angebot?
Im Angebot findet …
Anzahl der Angebote Anteil (in Prozent)
... ein Füreinander zwischen Jung und Alt statt
(z. B. Patenschaft)
1 968 22 %
... ein Miteinander zwischen Jung und Alt statt
(z. B. gemeinsamer Gartenanbau)
3 380 38 %
... ein Miteinander von Jung und Alt ohne unmittelbare
Interaktion statt (z. B. gemeinsame
Informationsveranstaltung, Kulturveranstaltung)
996 11 %
Anteil der Angebote, in denen eine Begegnung von Jung
und Alt stattfindet 71 %
Entwicklung des Generationenindex
AP I AP II
2007 2008 2009 2010 2011 2012
0,62 0,64 0,65 0,66 0,67 0,70
Drucksache 17/12803 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMöglichkeit, Angebote aus dem Freiwilligendienst aller Generationen in die
Mehrgenerationenhäuser zu integrieren. Orientiert am jeweiligen regionalen
Bedarf boten und bieten die Mehrgenerationenhäuser so eine Plattform für die
Nutzung und Weiterentwicklung der Handlungsansätze aus dem Programm
Freiwilligendienste aller Generationen. Eine Aussage zur Anzahl der (früheren)
Teilnehmenden am Freiwilligendienst aller Generationen, die nunmehr in
einem Mehrgenerationenhaus freiwillig engagiert sind, ist nicht möglich.
30. Wie viele Menschen leisteten im vergangenen Jahr 2012 einen
Freiwilligendienst in einem der vom Bund geförderten Mehrgenerationenhäuser?
Wie viele davon waren Bundesfreiwilligendienstleistende, und wie viele
davon Jugendfreiwilligendienstleistende?
Welchen Alters waren die Freiwilligendienstleistenden?
Im Jahr 2012 leisteten 490 Freiwillige einen Bundesfreiwilligendienst in einem
der vom Bund geförderten Mehrgenerationenhäuser. Die Altersstruktur der
Bundesfreiwilligendienstleistenden stellt sich wie folgt dar:
Angaben für das Jahr 2012 zum Umfang der Freiwilligen im Freiwilligen
Sozialen Jahr (FSJ), die dieses in einem Mehrgenerationenhaus realisiert haben,
liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Einsatz in einem
Mehrgenerationenhaus im Rahmen des FSJ wird ausdrücklich begrüßt und auch aktiv umgesetzt.
Das FSJ kann ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres geleistet werden.
31. Welche Schlüsse und Strategien zieht die Bundesregierung aus dem
Aktionsprogramm MGH I und II für zukünftige zeitlich befristete
Modell- und Aktionsprogramme dieser Art?
Gibt es Möglichkeiten, eine nachhaltige kommunale Verankerung der im
Modellprogramm aufgebauten Strukturen nach Ablauf der
Bundesförderung konkreter zu planen und begleitend zu unterstützen?
32. Wie plant die Bundesregierung, den weiteren Generationendialog zu
fördern?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da die Laufzeit des aktuellen Programms Mehrgenerationenhäuser II noch fast
zwei Jahre beträgt, können hierzu noch keine abschließenden Aussagen
getroffen werden.
Die im Grundgesetz verankerte Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern
und Kommunen lässt auch mit Blick auf mögliche künftige Modellprogramme
eine dauerhafte Förderung des Bundes für Projekte auf lokaler Ebene, wie es
die Mehrgenerationenhäuser sind, nicht zu.
Alter Anzahl in 2012
< 18 12
18 – 26 161
27 – 50 136
51 – 59 109
60 – 65 50
> 65 22
Gesamt 490
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12803Mit Blick auf den angestrebten Finanzierungsmix (vergleiche Antwort zu
Frage 13) zeigen die im Zusammenhang mit der Förderung erhobenen Daten zur
Gesamtfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser im Vergleich der Jahre 2012
zu 2013 in diesem Punkt eine überwiegend erfreuliche Tendenz. Auch wenn die
außerhalb der Programmzuwendung den Häusern zur Verfügung stehenden
Mittel zum jetzigen Zeitpunkt für einen dauerhaften Betrieb auf dem bisherigen
Niveau noch nicht ausreichen, so sind doch Steigerungen in vielen Bereichen
festzustellen. Bis zum Ende des Aktionsprogramms II sollen alle Häuser diesen
Weg der finanziellen Nachhaltigkeit weiter konsequent beschreiten und
insbesondere die Kommune als zentralen Partner gewinnen.
Um den Generationendialog weiter zu fördern, diskutiert die Bundesregierung
derzeit ausgehend von der Demografiestrategie der Bundesregierung und der
dort formulierten Notwendigkeit einer bedarfs- und sachgerechten
Sozialraumgestaltung das Leitbild der „Sorgenden Gemeinschaften“ vor Ort.
Teil der Sorgenden Gemeinschaften können u. a. für alle Altersgruppen gut
erreichbare Anlauf- und Unterstützungseinrichtungen sein. Durch solche
Strukturen könnte der Hilfe- und Unterstützungsbedarf aller Generationen u. a. mit
Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf und ein
möglichst langes eigenständiges Leben für Ältere/Hilfebedürftige
bedarfsorientiert befriedigt werden. In Weiterentwicklung z. B. der Aktivitäten in den
Mehrgenerationenhäusern könnten so Lösungsansätze im Kontext des
demografischen Wandels etabliert werden.
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ISSN 0722-8333]