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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Pakt für Wettbewerbsfähigkeit

Verhandlungen zu einem Pakt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit als eine Maßnahme zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, angestrebte Regelungen betr. Lohnpolitik und Tarifautonomie, Kündigungsschutz, Steuerangleichungen, Renteneintrittsalter, gewerkschaftliche und soziale Rechte, Deutschland als Vorbild, Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsbilanzen von EU-Staaten und EU bzw. Eurozone insgesamt, Privatisierungen, Rechtsstrukturen, Vertragsgestaltungen, Strukturreformen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

27.03.2013

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1266311. 03. 2013

Pakt für Wettbewerbsfähigkeit

der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Werner Dreibus, Annette Groth, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Sahra Wagenknecht, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen der Verhandlungen über eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Nachgang des Europäischen Rates am 13./14. Dezember 2012 wird neben anderen Maßnahmen auch die Einrichtung eines „Paktes für Wettbewerbsfähigkeit“ (im Folgenden: Wettbewerbspakt) diskutiert. Bei dem Gipfeltreffen einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) darauf, dass auf der Tagung im Juni 2013 unter anderem „die Durchführbarkeit und Modalitäten von gegenseitig vereinbarten Verträgen für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum […] eingehender geprüft werden“ (Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 13./14. Dezember 2012).

In ihrer Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos am 24. Januar 2013 bekräftigte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Forderung nach einem „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“. Es gehe darum, sicherzustellen, „dass wir in den nächsten Jahren auch eine Kohärenz in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der gemeinsamen Währungsunion erreichen“. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel weiter: „Und damit meine ich nicht eine Kohärenz in der Wettbewerbsfähigkeit irgendwo im Mittelmaß der europäischen Länder, sondern eine Wettbewerbsfähigkeit, die sich daran bemisst, ob sie uns Zugang zu globalen Märkten ermöglicht.“

Nach Vorstellung der Bundeskanzlerin sollen die Mitgliedstaaten der EU „analog zum Fiskalpakt einen Pakt für Wettbewerbsfähigkeit beschließen, in dem die Nationalstaaten Abkommen und Verträge mit der EU-Kommission schließen, in denen sie sich jeweils verpflichten, Elemente der Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die in diesen Ländern noch nicht dem notwendigen Stand der Wettbewerbsfähigkeit entsprechen“. Dabei gehe es „um Dinge wie Lohnzusatzkosten, Lohnstückkosten, Forschungsausgaben, Infrastrukturen und Effizienz der Verwaltungen (…) – also um Dinge, die in nationaler Hoheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen um einen „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“?

2

Worin sieht die Bundesregierung den „notwendigen Stand der Wettbewerbsfähigkeit“, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten durch den Wettbewerbspakt verpflichten sollen?

3

Welche Maßnahmen und Regelungen sollte der Wettbewerbspakt nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf die Koordinierung der Lohnpolitik enthalten (ggf. nach Ländern aufschlüsseln)?

4

Welche Mindeststandards beim Kündigungsschutz erachtet die Bundesregierung als notwendig und gerechtfertigt?

5

Welche Maßnahmen sollten nach den Vorstellungen der Bundesregierung zur Angleichung von welchen Steuern in welche Richtung ergriffen werden?

6

Welches Renteneintrittsalter sollte nach Auffassung der Bundesregierung EU-weit angestrebt werden? Ist sie der Meinung, dass die Erhöhung und Harmonisierung des Renteneintrittsalters in den Wettbewerbspakt einbezogen werden sollte?

7

Wie steht die Bundesregierung zur Tarifautonomie in den Mitgliedstaaten, insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Koordinierung der Lohnpolitik (bitte begründen)?

8

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung garantiert werden, dass trotz der angestrebten „Reformen“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bestehende gewerkschaftliche Rechte wie das Streikrecht sowie andere Arbeitnehmerrechte nicht ausgeh��hlt werden?

9

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die angestrebten „Reformen“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit nicht bestehende soziale Rechte der Bevölkerungen der betroffenen Länder tangieren?

10

Sieht die Bundesregierung die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im zurückliegenden Jahrzehnt als Vorbild für die anderen Länder der EU an? Würde die Bundesregierung einen „Export“ der deutschen „Agenda 2010“ in die anderen Länder der EU als zielführend zur Erreichung einer höheren Wettbewerbsfähigkeit ansehen?

11

Würde eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit der anderen Länder der EU und damit eine Anpassung von deren Situation an Deutschland nach Meinung der Bundesregierung erforderlich machen, auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiter zu erhöhen? Wenn nein, erwartet die Bundesregierung, dass die Anpassung der Wettbewerbsfähigkeit der anderen Länder der EU an die Situation in Deutschland und der dadurch zu erwartende Rückgang der deutschen Leistungsbilanzüberschüsse gegenüber diesen Ländern zu einem Absinken des deutschen Leistungsbilanzüberschusses insgesamt führt, oder erwartet die Bundesregierung, dass die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse zum Rest der Welt zum Ausgleich ansteigen?

12

In welchen Ländern der EU und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung die größten Defizite bei der Wettbewerbsfähigkeit?

13

Welche Rolle spielen für die Bundesregierung Privatisierungen staatlicher oder teilstaatlicher Unternehmen bei der Erreichung des Ziels einer höheren Wettbewerbsfähigkeit?

14

Wie soll der Pakt für Wettbewerbsfähigkeit nach Vorstellung der Bundesregierung in die europäischen Rechtsstrukturen eingebettet werden?

15

Welche Inhalte sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung in die bilateralen Verträge zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission eingehen?

16

Verfolgt die Bundesregierung mit dem Pakt für Wettbewerbsfähigkeit das Ziel, den Leistungsbilanzüberschuss der EU bzw. der Eurozone insgesamt zu erhöhen?

17

Was meint die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel konkret, wenn sie in Davos davon spricht, dass sich Strukturreformen besser durchführen lassen, wenn die gesamtwirtschaftliche Lage entspannter ist, aber die politische Erfahrung gezeigt habe, „dass für politische Strukturreformen oft Druck gebraucht wird“?

Berlin, den 11. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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