Integration nach dem Zuwanderungsgesetz – Zustand der Sprachförderung
der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Gute Deutschkenntnisse sind eine zentrale Voraussetzung für die Integration von Einwanderern in unsere Gesellschaft. Nur durch die Beherrschung der deutschen Sprache können grundlegende kulturelle Werte vermittelt werden und eine Auseinandersetzung mit der Kultur des neuen Heimatlandes stattfinden.
Das Zuwanderungsgesetz, welches am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, schreibt die Einführung von Integrationskursen vor, mit denen Neu- und Alteinwanderer unter anderem Kenntnisse der deutschen Sprache, der Kultur und der rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt werden sollen. Ein Jahr nach dem Beginn der Kurse ist eine Evaluation dieser Maßnahmen nötig, wie sie CDU, CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Integrationskurse wurden seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 in den Bundesländern durchgeführt?
Wie viele Zuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) nahmen, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und Herkunft, an diesen Integrationskursen teil?
Wie viel Prozent der Neuzuwanderer insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern nahmen an einer solchen Maßnahme teil?
Wie viel Prozent der Teilnehmer waren so genannte Bestandsausländer, d. h. bereits vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Zugewanderte?
Wie viele Zuwanderer wurden bislang, aufgeschlüsselt nach den Tatbeständen des § 44a des Aufenthaltsgesetzes, zur Kursteilnahme verpflichtet?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Agenturen für Arbeit bislang die Verpflichtungsmöglichkeit nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Aufenthaltsgesetzes nicht ausreichend nutzen?
Existieren nach Ansicht der Bundesregierung datenschutzrechtliche Schranken, die eine Weitergabe dieser Daten an die Ausländerbehörden verhindern?
Wie viel Prozent der Zuwanderer haben eine Kursteilnahme trotz bestehender Verpflichtung verweigert bzw. abgebrochen?
Wurden gegen diese Gruppe bereits aufenthalts- oder sozialrechtliche Sanktionen eingeleitet?
Wie viele Teilnehmer konnten den Basiskurs wegen ausreichender Kenntnisse frühzeitig verlassen?
Wie viele konnten auf den Basiskurs verzichten und bereits in den Aufbaukurs einsteigen?
Wie viele Teilnehmer nahmen an einem Ganztagssprachkurs teil, wie viele an einem Teilzeitkurs?
Konnten flächendeckend Angebote für Praktika zum interaktiven Sprachgebrauch angeboten werden?
Wurden diese von den Teilnehmern angenommen?
Konnte während der Integrationskurse eine ausreichende Kinderbetreuung sichergestellt werden?
Sind der Bundesregierung Probleme bei der Erstattung von Fahrtkosten der Kursteilnehmer bekannt?
Falls ja, wie wurde dieses Problem gelöst?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in welchem Maße die Sprachfähigkeiten der Teilnehmer zugenommen haben?
Wie viel Prozent der Teilnehmer haben den Abschlusstest nicht bestanden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob die anzustrebende Zusammensetzung der einzelnen Kurse mit Teilnehmern mit möglichst unterschiedlichen Muttersprachen sich positiv oder negativ auf den Lernerfolg ausgewirkt hat?
Wie hoch ist der Prozentsatz der Teilnehmer, die von der Pflicht, einen Kostenbeitrag zu leisten, befreit sind?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung Imame und Hocas ohne einfache Deutschkenntnisse, die zum Zwecke der Tätigkeit in Moscheen in das Bundesgebiet einreisen, verpflichtet, an den Integrationskursen teilzunehmen?
Wie weit ist die Erstellung eines Integrationsprogramms gemäß § 45 des Aufenthaltsgesetzes gediehen?