Einsatz der Bundespolizei im Ausland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12469)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Polizeieinsätze im Ausland unterliegen bislang nur einer höchst rudimentären parlamentarischen Kontrolle. Einsätze nach § 65 des Bundespolizeigesetzes beispielsweise müssen von der Bundesregierung gegenüber dem Parlament noch nicht einmal mitgeteilt werden. Um ein Mindestmaß an parlamentarischer Kontrolle sicherzustellen, stellt die Fraktion DIE LINKE. jedes Quartal entsprechende Kleine Anfragen. Die Antwort der Bundesregierung auf die jüngste derartige Kleine Anfrage veranlasst die Fragesteller zu Nachfragen. So ist unter anderem die Rede von Seminaren für Führungskräfte der türkischen Polizei, bei denen es auch um sogenannte Großlagen ging. Angesichts des bekanntermaßen repressiven Vorgehens türkischer Polizisten gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmern regierungskritischer Versammlungen sind derartige Seminare unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten sensibel.
Eine ähnliche Kritik haben die Fragesteller auch schon wiederholt an der Ausbildungshilfe für bewaffnete Grenzpolizisten im autoritär regierten Saudi-Arabien formuliert. Bislang setzt die Bundesregierung ungeachtet der vielfachen Menschenrechtsverletzungen im Scheichtum die Ausbildungshilfe fort und hat angekündigt, sie sogar noch geographisch auszuweiten (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage „Mit dem Rüstungskonzern European Aeronautic Defence and Space Company abgestimmter Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien“ auf Bundestagsdrucksache 17/10358).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hat sich das Ausbildungsprojekt in Saudi-Arabien seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10358 entwickelt?
Ist weiterhin beabsichtigt, das Projekt im Süden des Landes fortzusetzen, und wenn ja, wann und in welchen Regionen?
Sollte die Konzeptionierung hierfür noch nicht erfolgt sein, woran liegt diese Verzögerung?
Ist das Projekt im Norden des Landes mittlerweile abgeschlossen, und wenn nein, wie lange wird es dort voraussichtlich noch dauern?
Wie erklärt die Bundesregierung die mögliche Verzögerung des Projektendes im Norden, nachdem ursprünglich dieser Einsatz bis Juni 2012 beendet sein sollte (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6102)?
Wie viele saudische Sicherheitskräfte haben bislang im Rahmen des Projektes an den Trainings am Sturmgewehr G 3 teilgenommen?
Ist mittlerweile der Ausbildungsbedarf des saudi-arabischen Grenzschutzes im Süden des Landes ermittelt worden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Falls die Ermittlungen noch nicht zum Abschluss kamen, warum nicht?
In welcher Weise wird seitens der Bundesregierung das Verhalten saudischer Grenzpolizisten im Norden des Landes unter menschen- und flüchtlingsrechtlichen Gesichtspunkten überprüft, und zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei bislang gekommen?
Wie hoch waren seit Beginn des Einsatzes die Mehrkosten für den Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien, die nicht von der European Aeronautic Defence and Space Company (EADS) bzw. Saudi-Arabien übernommen worden sind?
Besteht für Bundespolizisten immer noch nach 29 Tagen Aufenthalt in Saudi-Arabien eine Ausreisepflicht, und wenn ja, warum sind die in der Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 17/10358 genannten Verhandlungen über ein Regierungsabkommen noch nicht zum Abschluss gekommen?
Was sind die strittigen Punkte?
Welche besonderen Ereignisse haben sich seit Beginn des Einsatzes der Bundespolizei ereignet?
Wie viele der 234 Erkenntnismitteilungen über grenzpolizeiliche Erkenntnisse im Rahmen der Einsätze von FRONTEX-Teams (FRONTEX = Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) von Beamten der Bundespolizei betreffen Todesfälle oder Fälle von Verletzungen und Übergriffen seitens Grenzschützern anderer Staaten (bitte möglichst vollständig ausführen)?
Was war Gegenstand des Lehrgangs EUJUST LEX MMIC II, der vom Bundeskriminalamt (BKA) vom 12. bis 23. November 2012 in Wiesbaden durchgeführt worden ist?
a) Wie setzte sich der irakische Teilnehmerkreis zusammen (bitte Gesamtzahl nennen und nach entsendenden Behörden und Sicherheitssektoren aufgliedern)?
b) Wie viele irakische Polizisten stammten aus welchen Spezial- oder Sondereinheiten?
Was ist Gegenstand des gleichnamigen Lehrgangs, der vom 4. bis 15. März 2013 in Wiesbaden stattfindet bzw. stattgefunden hat (bitte ggf. Abweichungen vom Lehrgang in Frage 12 benennen)?
Was war Gegenstand der Fachgespräche zur internationalen Terrorismusbekämpfung, die das BKA vom 4. bis 6. Dezember 2012 in Moskau besucht hat, und was war Ziel des Seminars?
a) Wie setzte sich der Teilnehmerkreis zusammen (bitte nach Ländern und Behörden darstellen)?
b) Welches waren die Hauptthemenfelder, die erörtert wurden (bitte möglichst die vollständige Tagesordnung angeben)?
c) Welche Referentinnen und Referenten haben Ausführungen zu welchen Themengebieten gemacht und welchen Inhalts?
d) Inwiefern wurden neuartige Techniken, Gerätschaften, Waffen oder Systeme (auch informationstechnischer Art) vorgestellt (bitte jeweils kurz darstellen)?
e) Welche neuen Erkenntnisse haben die Fachgespräche für das BKA erbracht?
Was war Gegenstand des Lehrgangs „Deeskalation bei Demonstrationen“, der vom 28. bis 29. November 2012 in Tunis durchgeführt worden ist?
a) Wie ist der Hinweis der Bundesregierung zu verstehen, es habe sich um eine Ausbildungsmaßnahme des BKA gehandelt, die aber vom Bundesland Hessen durchgeführt worden sei?
b) Wie setzte sich der tunesische Teilnehmerkreis des Lehrgangs zusammen (bitte neben der Gesamtzahl der Teilnehmer auch angeben, welche Behörden sowie Einheiten oder Abteilungen der Polizei vertreten waren)?
Haben die Bundesländer ihre Forderung, Informationen zu Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe durch Landesbehörden nicht dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, begründet, und wenn ja, wie?
a) Welche Bundesländer haben sich für, und welche gegen eine Weitergabe der Daten ausgesprochen?
b) Wurde in der Sitzung der Bund-Länder-Konferenz erörtert, dass eine Verweigerung der Weiterleitung der Daten an den Deutschen Bundestag faktisch bedeutet, dass der Deutsche Bundestag nicht mehr darüber informiert wird, ob deutsche (Länder-)Polizisten zur Unterstützung von Polizeien in Staaten eingesetzt werden, die systematisch Menschenrechte verletzen, und wenn ja, welche Rolle hat dies bei den Erörterungen gespielt?
Welche Themen wurden im Einzelnen im Seminar „Erfahrungsaustausch für Führungskräfte in Großlagen“ besprochen, das vom 25. bis 30. November 2012 für türkische Sicherheitskräfte in Hamburg durchgeführt wurde, und was war das Ziel des Seminars?
a) Welche Punkte standen auf der Tagesordnung (bitte vollständig angeben)?
b) Wie viele Angehörige welcher türkischen Sicherheitsbehörden haben daran teilgenommen (bitte jeweils konkrete Behörde, Dienststelle und Rang der Teilnehmer angeben)?
c) Welche Großlagen welcher Art wurden im Einzelnen angesprochen?
d) Wurden beispielhaft Großlagen aus der Vergangenheit erörtert, und wenn ja, welche?
e) Inwieweit wurde die Ausübung körperlichen Zwangs sowie die Anwendung letaler und nichtletaler Waffen (welcher Art) erörtert?
Was war Gegenstand der „deutsch-türkischen Konsultationen Extremismus/Terrorismus“, die vom 19. bis 22. Februar in Ankara stattgefunden haben, und was war das Ziel der Konsultationen?
a) Wie viele Teilnehmer welcher Sicherheitsbehörden (sowohl deutsche als auch türkische) haben daran teilgenommen?
b) Welche Punkte waren laut Tagesordnung vorgesehen?
c) Falls Referate gehalten wurden, von wem, und was war ihr wesentlicher Inhalt?
d) Welche Erkenntnisse brachten die Konsultationen den deutschen Teilnehmern?