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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zielsetzung und Umfang europäischer Bildungskooperationen

Kooperationen des BMBF zur Verbesserung von Jugendbeschäftigung und Zusammenarbeit im Bereich Berufsausbildung: Anzahl teilnehmender deutscher Auszubildender, Länderschlüssel für die Verteilung der Austauschmaßnahmen, Schaffung regionaler Ausbildungsnetzwerke, Berichterstattung an den Deutschen Bundestag, Details zu politischen Beratungsprojekten, Ausstattung der zukünftigen Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation beim BiBB, Planungsstand des EU-Programms &quot;Erasmus für alle&quot;, Beteiligung von Wirtschaftsorganisationen, Kammern und Gewerkschaften<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

08.04.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1289420. 03. 2013

Zielsetzung und Umfang europäischer Bildungskooperationen

der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Michael Gerdes, Klaus Hagemann, Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Jugendarbeitslosigkeit hat durch die Wirtschafts- und Finanzkrise in verschiedenen europäischen Ländern katastrophale Ausmaße angenommen. So sind u. a. in Griechenland und Spanien weit mehr als 50 Prozent der jungen Menschen ohne Arbeit bzw. ohne Ausbildung. Deutschland steht mit einer Jugendarbeitslosenquote von 8 Prozent vergleichsweise gut da. Ursache dafür ist auch das deutsche Berufsbildungssystem, das einen großen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und somit letztendlich zur Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der deutsche Wirtschaft leistet.

Besonders die von der Krise betroffenen Länder sind auf das deutsche Berufsbildungssystem aufmerksam geworden und überlegen, inwieweit sie dieses als Vorbild zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nutzen können. Die deutsche Berufsbildung hat sich mehr und mehr zu einem „Exportschlager“ entwickelt.

Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verbesserung der Jugendbeschäftigung und Zusammenarbeit im Bereich Berufsausbildung in Europa verschiedene Kooperationen eingegangen. Zu nennen sind hier u. a. die Vereinbarung zwischen Deutschland und Italien unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 12. November 2012 sowie die Vereinbarung zwischen Deutschland und Spanien am 12. Juli 2012. Im Dezember 2012 hat Deutschland mit den sechs EU-Ländern Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, der Slowakei und Lettland unter Beteiligung der Europäischen Kommission eine Bildungskooperation zu einer europäischen Ausbildungsallianz unterzeichnet. Vereinbartes Ziel ist es, dass bis 2020 80 Prozent aller jungen Menschen in der EU einer Beschäftigung nachgehen sollen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe wird das Bundesbildungsministerium beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) eine Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation einrichten. Ab 2014 sollen zur Finanzierung das neue EU-Bildungsprogramm „Erasmus für alle“ und der neue Europäische Sozialfonds beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Soll vor dem Hintergrund einer gewünschten Verstärkung der Mobilität von Auszubildenden der Erwerb von dazu nötigen Fremdsprachen verpflichtend in die Lehrpläne der Berufsschulen aufgenommen werden?

Wenn nein, auf welcher sprachlichen Basis soll ein Austausch erfolgreich verlaufen?

2

In welcher Weise soll der deutsche Ausbildungsmarkt von der Ausbildungsallianz profitieren?

3

Wie viele deutsche Auszubildenden sollen an den anvisierten 30 000 Austauschmaßnahmen teilnehmen?

4

Nach welchem Länderschlüssel werden die 30 000 Austauschmaßnahmen verteilt?

5

Wo und nach welchen Kriterien sollen die 30 regionalen Ausbildungsnetzwerke unter deutscher Beteiligung geschaffen werden?

6

Warum sind nicht weitere Länder an der im Dezember 2012 geschlossenen Ausbildungsallianz beteiligt?

7

In welcher Form und in welchen Zeitabständen wird der Deutsche Bundestag über die Ausbildungskooperation informiert?

8

Was genau ist unter den sechs politischen Beratungsprojekten zu verstehen?

9

Wann und wo werden die politischen Beratungsprojekte stattfinden?

10

Wer wird Mitglied im deutschen Beratungs-Expertenpool, und bis wann und durch wen werden die Mitglieder berufen?

11

Sind die Gewerkschaften an der Ausbildungsallianz beteiligt?

Wenn ja, welche und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

12

Mit wie vielen Mitarbeitern und mit welchem Budget wird die zukünftige Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation beim BiBB ausgestattet?

13

Wie weit sind die Planungen für das Bildungsprogramm „Erasmus für alle“ gediehen?

14

Stimmt die Bundesregierung der Kritik des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (Pressemitteilung vom 3. Juli 2012 „Zusammenhalt Europas durch Bildung stärken“) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (Pressemitteilung vom 21. März 2012 „BiBB-Hauptausschuss fordert Änderungen am geplanten neuen EU-Bildungsprogramm Erasmus für alle“) an dem vom EU-Bildungskommissariat geplanten Bildungsprogramm „Erasmus für alle“ zu, die den Erhalt der bisherigen Gliederungsstruktur des Programms fordern?

Inwieweit ist oder wird die Bundesregierung diesbezüglich tätig werden?

15

Wird die Ausbildungsallianz begleitend evaluiert?

16

Werden gezielte Förderungen für junge Frauen im Rahmen der Kooperation ins Auge gefasst, und wenn ja, welche?

17

Welche Spitzenorganisationen der Wirtschaft und der Kammern haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Partnerverbänden in den beteiligten Ländern Kooperationsverträge zum Transfer deutscher Ausbildungsprinzipien abgeschlossen?

In welcher Form werden der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaften bei diesem Prozess miteinbezogen?

Berlin, den 20. März 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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