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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Hermes-Bürgschaften für Atomexporte (G-SIG: 16010766)

Leitsätze der Außenwirtschaftsförderung, Export von Technologie für erneuerbare Energie im Vergleich zur Atomenergie, Zulieferungen für ausländische Kernkraftwerke, insbesondere an Indien und China, Förderung über Hermes-Bürgschaften <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

10.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/193222. 06. 2006

Hermes-Bürgschaften für Atomexporte

der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Hans-Josef Fell, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Uschi Eid, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Hermes-Exportbürgschaften haben sich in der Vergangenheit als Instrument der Exportförderung bewährt. Sie eignen sich, um politische und wirtschaftliche Risiken auf vielen Exportmärkten abzusichern. Durch Hermes-Bürgschaften werden bestimmte Exportgeschäfte erst ermöglicht und deutsche Exporteure in die Lage versetzt, im internationalen Wettbewerb mitzuhalten.

Da Hermes-Bürgschaften hauptsächlich zur Absicherung von Risiken in Entwicklungsländern eingesetzt werden, sind die umwelt- und entwicklungspolitischen Auswirkungen der Exportförderung wesentlicher Bestandteil der zu berücksichtigenden Faktoren. Deshalb hat sich die Bundesregierung mit den Hermes-Leitlinien („Leitlinien Umwelt“ vom 26. April 2001) dazu verpflichtet, ökologische, soziale und entwicklungspolitische Belange bei der Bürgschaftsvergabe zu berücksichtigen. Dort ist u. a. festgelegt, dass eine Exportförderung zum Neubau bzw. zur Umrüstung von Atomanlagen ausgeschlossen ist. Parallel zu den nationalen Hermes-Leitlinien hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die seit 2004 gültigen Gemeinsamen Ansätze der OECD (Common Approaches for Export Credits) zu berücksichtigen und in nationale Leitlinien umzusetzen.

In der nationalen Energiepolitik hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, am Kurs der Vorgängerregierung festzuhalten und den Atomausstieg wie vereinbart umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

An welchen Maßstäben, Grundsätzen oder Leitbildern orientiert sich die Bundesregierung in ihrer Außenwirtschaftsförderung?

2

Haben sich die Hermes-Leitlinien vom 26. April 2001 dahingehend bewährt, dass sie zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Außenwirtschaftsförderung beigetragen haben?

3

Welche Projekte zum Export Erneuerbare Energien wurden seitdem durch Hermes-Bürgschaften unterstützt?

Auf welches Gesamtvolumen belaufen sich diese Projekte?

Auf welches Volumen die dafür vergebenen Bürgschaften?

4

Welche Anträge auf Hermes-Bürgschaften zum Export Erneuerbarer Energien wurden seitdem abgelehnt?

Auf welches Gesamtvolumen belaufen sich diese nicht unterstützten Projekte?

5

Wie viele Projekte für Energietechnologien insgesamt wurden seit 2001 durch Hermes-Bürgschaften in welcher Höhe gefördert – aufgeteilt nach EU-Europa, übriges Europa, GUS, Asien, Afrika, Lateinamerika?

6

Gab es unter dieser Bundesregierung Hermes-Bürgschaften für Exporte, die für Atomanlagen verwendet wurde?

Wenn ja, welche?

7

Wird die Bundesregierung an den nationalen Hermes-Leitlinien und damit auch an Standards festhalten, die über die Vorgaben aus den Gemeinsamen Ansätzen der OECD hinausgehen?

8

Hält die Bundesregierung daran fest, Exporte zum Neubau bzw. zur Umrüstung von Atomanlagen von der Exportförderung mittels Hermes-Bürgschaften auszuschließen?

9

Welche Länder in der OECD haben Absatz V.15 der Gemeinsamen Ansätze umgesetzt und ihre nationalen Leitlinien an die OECD-Vorgaben angepasst und veröffentlicht?

Wann beabsichtigt die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung der nationalen Hermes-Leitlinien vorzunehmen?

10

Sind international harmonisierte hohe Umwelt- und Sozialstandards für staatliche Exportkredite ein Wettbewerbsvorteil für deutsche Unternehmen?

Falls ja, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Ansätze der OECD die Umwelt- und Sozialstandards angehoben werden und diese auch auf nicht-OECD-Staaten ausgeweitet werden?

11

Gab es Voranfragen für Bürgschaften an die Bundesregierung durch deutsche Exporteure, die sich über Zulieferungen am Neubau eines Atomkraftwerks in Finnland beteiligen wollten?

Hält die Bundesregierung eine Exportförderung innerhalb der EU über eine Hermes-Bürgschaft mit dem EU-Wettbewerbs- und Handelsrecht vereinbar?

12

Berichten zufolge gibt es Überlegungen in der Türkei, neue Atomkraftwerke zu bauen. Gibt es dazu bereits Voranfragen an die Bundesregierung durch deutsche Exporteure, die sich über Zulieferungen am Bau dieser Atomkraftwerke beteiligen wollen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass frühere Planungen von Atomkraftwerksneubauten in der Türkei eingestellt wurden, weil das Erdbebenrisiko als zu hoch eingestuft wurde?

Wie beurteilt die Bundesregierung generell den Zusammenhang zwischen Erdbebenrisiken und dem Betrieb von Atomkraftwerken in der Türkei?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Planungen der bulgarischen Regierung, den 1987 in Belene/Bulgarien begonnenen Bau eines Druckwasserreaktors sowjetischer Bauart (WWER – 1000/320) fertig zu stellen?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Bau dieses Druckwasserreaktors 1991 wegen anhaltender Proteste der Bevölkerung, Wirtschaftlichkeitsbedenken und finanziellen Schwierigkeiten eingestellt wurde?

Wenn ja, hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Sachlage geändert, so dass eine Fertigstellung des Reaktors plausibel erscheint?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsstandards dieses WWER-Bautyps?

Ist es zutreffend, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands sämtliche in Ostdeutschland betriebenen WWER-Reaktoren aus Sicherheitsgründen stillgelegt bzw. ihr Bau eingestellt wurde?

17

Wäre der Bau eines wie in Belene geplanten Druckwasserreaktors vom Typ WWER – 1000/320 in Deutschland genehmigungsfähig?

18

Gibt es Voranfragen an die Bundesregierung durch deutsche Exporteure und deutsche Banken, die sich über Zulieferungen am Bau des Atomkraftwerks in Belene beteiligen wollen?

Wie steht die Bundesregierung zu der Überlegung, dass der Bau des Atomkraftwerks in Belene über einen Kredit von EURATOM gefördert werden soll?

19

Gibt es Voranfragen an die Bundesregierung durch deutsche Exporteure, die sich über Zulieferungen am Bau bzw. Umbau der Atomkraftwerke in Mochovce/Slowakei und Bohunice/Slowakei beteiligen wollen?

20

Gibt es Voranfragen an die Bundesregierung durch deutsche Exporteure, die sich über Zulieferungen am Bau des Atomkraftwerks Angra III in Brasilien beteiligen wollen?

21

In welcher Höhe sind seit dem Beginn der Exportförderung bis zum Jahr 2006 Hermes-Bürgschaften für Zulieferungen für Atomkraftwerke und atomtechnische Anlagen bewilligt worden?

Welche Höhe betrug die Exportförderung pro Projekt im Durchschnitt?

Für welche Länder waren diese Exporte bestimmt?

22

Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Iran für den Fall, dass er auf das Angebot für eine friedliche Schlichtung des Atomstreits eingeht, direkte oder indirekte Zulieferungen für Atomkraftwerke und atomtechnische Anlagen in Aussicht zu stellen, und wenn ja, an welche Zulieferungen ist dabei gedacht?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung im Falle einer Änderung der Richtlinien der Nuclear Suppliers Group für nukleartechnische Exporte an Indien an der bisherigen Exportpolitik und den nationalen Sanktionen gegen Indien festzuhalten, und wenn nein, warum nicht?

24

Gibt es Voranfragen für den Export der Hanauer MOX-Anlage an China und beabsichtigt die Bundesregierung den Export in Aussicht zu stellen und durch Hermes-Bürgschaften abzusichern?

Berlin, den 22. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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