Ablauf der Trilogverhandlungen zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2014
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Caren Lay, Thomas Nord, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik gehen die Verhandlungen nach der Positionierung des Europäischen Parlaments am 12. März 2013 und des Agrarministerrats am 19. März 2013 in die entscheidende nächste Runde des so genannten Trilogs. Geplanter Beginn der Verhandlungen ist nach Information der Bundesregierung der 11. April 2013. Zum Ablauf und zur Verfahrensweise des Trilogs ist in der Öffentlichkeit bislang wenig bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wer konkret vertritt die beteiligten Institutionen, also die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament, im Trilog?
Wie groß sind in der Regel die Verhandlungsgruppen im Trilog, und wer wird gegebenenfalls hinzugezogen?
Werden Vertreterinnen oder Vertreter einzelner EU-Mitgliedstaaten in den Trilog bei Bedarf, z. B. zur Erläuterung nationaler Besonderheiten, hinzugezogen, und wenn ja, wer?
Wer wird das in dem Fall für die Bundesrepublik Deutschland sein?
Wer hat bei der Organisation des Trilogs welche Verantwortlichkeit (Europäische Kommission, Rat, Europäisches Parlament)?
Werden die Ergebnisse bzw. Protokolle der Trilogverhandlungen veröffentlicht, und wenn ja, wo, in welchem Zeitabstand und in welcher Form?
Wenn nicht, wer informiert wann und in welcher Form über die Ergebnisse?
In welchen Sprachen werden die Trilog-Ergebnisse veröffentlicht?
Wie werden die Verhandlungsergebnisse, auch Zwischenergebnisse, im Einzelnen demokratisch legitimiert?
Wie agieren die Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, die ohne ein politisch legitimiertes Mandat am Trilog beteiligt sind, im Rahmen der Verhandlungen?
Nehmen sie nur eine moderierende Funktion wahr, oder vertreten sie die Position der Europäischen Kommission bzw. wer autorisiert Kompromisse?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und gegebenenfalls den Bundesrat in die Entscheidung zu Kompromissfindungen einzubeziehen?
Wie ist die weitere Verfahrensweise, wenn das Ergebnis der Trilogverhandlungen keine mehrheitliche Unterstützung beim Europäischen Parlament und/oder beim Rat findet?