Steuerliche Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil vom 19. Februar 2013 zum Adoptionsrecht fest: „Zwei Personen gleichen Geschlechts als Elternpaar anzusehen, scheitert heute nicht mehr daran, dass homosexuellen Paaren rechtliche Berechtigung und Anerkennung ihrer dauerhaften Partnerschaft schlechthin verweigert würden.“ Zutreffend berücksichtigt das Gericht für seine Urteilsfindung den gesellschaftspolitischen Wandel in Bezug auf die sexuelle Orientierung und das Zusammenleben von Individuen in einer pluralistischen Gesellschaft. Letztendlich fußt die Jurisdiktion in Teilen auch immer auf den der jeweiligen Zeit innewohnenden Gesellschaftsbildern und Moralvorstellungen. Dies gilt umso mehr, als aktuelle gesellschaftspolitische Fragestellungen anhand des historischen Grundgesetzes zu beurteilen sind, diese gesellschaftspolitischen Vorstellungen gleichwohl zur damaligen Zeit nicht vorstellbar waren. So führt das Bundesverfassungsgericht zutreffend aus: „Die Grenzen der damaligen Vorstellungswelt und des dabei unterlegten historischen Begriffsverständnisses sind indessen mit der Veränderung der rechtlichen Einordnung von Homosexualität nach und nach entfallen.“ Genau dieser Aspekt zeigt, dass im Rahmen der Gesetzesauslegung eben auch das jeweils von der Mehrheit der Gesellschaft akzeptierte Gesellschaftsbild im Rahmen der Urteilsfindung berücksichtigt werden muss und auch wird.
Dem Bundesverfassungsgericht wurden in den letzten Jahren mehrfach Fragen zur Behandlung bzw. Diskriminierung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vorgelegt (vgl. z. B. die rückwirkende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer; Beschluss vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11). In allen Fällen hatte das Bundesverfassungsgericht bisher einen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt. Vor diesem Hintergrund gilt es als sehr wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch eine Diskriminierung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Einkommensteuerrecht als verfassungswidrig einstufen wird.
Die Bundesregierung hat wiederholt in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. ihre Haltung bekräftigt, dass sie eine Änderung bei der Gewährung des Splittingtarifs für eingetragene Lebenspartnerschaften erst überdenken will, wenn das Bundesverfassungsgericht zu diesem Themenkomplex sein Urteil vorgelegt hat. Gleichwohl haben sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 vermehrt Koalitionspolitiker/-innen und Mitglieder der Bundesregierung für eine Änderung der bisherigen Haltung und für eine Gesetzesänderung ausgesprochen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013, 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 (bitte mit Begründung)?
In welcher Form wird die Bundesregierung die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 angesprochenen Beanstandungen gesetzlich neu regeln (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung eine Übertragbarkeit der Aussagen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 auf die eingangs erwähnten Fragestellungen zur steuerlichen Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die sozial-familiäre Gemeinschaft aus eingetragenen Lebenspartnern und -partnerinnen und dem leiblichen oder angenommenen Kind einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners eine durch Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Familie abbildet (bitte mit Begründung)?
Inwiefern plant die Bundesregierung den familiären Schutz von sogenannten Regenbogenfamilien auszubauen, beispielsweise durch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (bitte mit Begründung)?
Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Auffassung fest, erst nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine einkommensteuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe vorzunehmen (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung der Sichtweise des Bundesministers der Finanzen zu (vgl. Zeit Online vom 2. März 2013: „Schäuble drängt CDU zur Gleichstellung Homosexueller“), wonach die bisher nicht erfolgte Anpassung der steuerlichen Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft die veränderten Realitäten nicht sachgerecht abbildet (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten zu (vgl. Zeit Online vom 2. März 2013: „Schäuble drängt CDU zur Gleichstellung Homosexueller“), dass „jetzt und auch bis zum Sommer überhaupt keine Veranlassung [bestehe], die steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gesetzlich neu zu regeln“ (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 die Notwendigkeit, eine einheitliche Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zum vorläufigen Rechtsschutz herauszugeben (bitte mit Begründung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Grundlage des aktuellen Mikrozensus (bitte differenziert nach Mann/Mann, Frau/Frau und inwieweit Kinder vorhanden sind sowie differenziert nach den letzten vier Jahren angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Validität und eine mögliche Dunkelziffer der in Frage 10 angefragten Zahlen (bitte mit Begründung)?
Welche Möglichkeiten existieren derzeit, die Anzahl neu gebildeter eingetragener Lebenspartnerschaften über die jeweiligen Kommunalbehörden abzufragen, und inwieweit hat die Bundesregierung hiervon Gebrauch gemacht (bitte mit Begründung)?
Mit welchen finanziellen Auswirkungen bei einer steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Ehen infolge der Gewährung des Splittingtarifs rechnet die Bundesregierung für den Veranlagungszeitraum 2013 und für den Veranlagungszeitraum 2014 (bitte mit Begründung und Darstellung der Berechnungsgrundlage)?
Mit welchen finanziellen Auswirkungen bei einer steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Ehen infolge der Gewährung des Splittingtarifs rechnet die Bundesregierung bei einer rückwirkenden steuerlichen Gleichstellung zum Datum der gesetzlichen Umsetzung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft (bitte mit Begründung und Darstellung der Berechnungsgrundlage)?
Ist es verfassungsrechtlich möglich, per Gesetz bereits abgeschlossene Verwaltungsakte zu korrigieren, so dass eine Änderung der steuerlichen Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sich auf alle bisher hierzu relevanten Fälle erstreckt (bitte mit Begründung und differenziert nach den möglichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts)?
In welchen Bereichen bestehen im Einkommensteuerrecht, außer bei der Anwendung des Tarifs, Abweichungen bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Zusammenveranlagung von Eheleuten hinsichtlich der Berücksichtigung von Freibeträgen, Freigrenzen usw. ähnlich des Sparer-Pauschbetrags gemäß § 20 Absatz 9 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (bitte differenziert nach Rechtsnorm angeben)?
In welchen Steuergesetzen außerhalb des Einkommensteuergesetzes bestehen Abweichungen bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Zusammenveranlagung von Eheleuten (bitte differenziert nach Rechtsnorm angeben)?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode mit Vertreterinnen bzw. Vertretern von Verbänden, Vereinen, Interessenvertretungen und anderen Organisationen geführt, die sich für die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe eingesetzt haben (bitte differenziert nach Bundesministerien, mit Darstellung der beteiligten Personen und Organisationen, Anlass des Treffens und Datum)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Rahmen einer der nächsten Treffen auf Bund-Länder-Ebene anzusprechen und mit den Bundesländern zu erörtern (bitte mit Begründung)?
Wird sich die Bundesregierung bei den Ländern, insbesondere gegenüber Bayern, Sachsen und dem Saarland, dafür einsetzen, dass in allen Bundesländern einheitlicher Rechtschutz hinsichtlich der Aussetzung der Vollziehung bei Beantragung des Splittings und Änderung der Lohnsteuerklassen für eingetragene Lebenspartnerschaften gewährt wird (bitte mit Begründung)?
Wann wird die Bundesregierung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (Bundesratsdrucksache 137/13(B)) im Bundeskabinett beratschlagen (bitte mit Begründung)?
Welche aktuell anhängigen Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof sind der Bundesregierung zum Themenkomplex der eingetragenen Lebenspartnerschaft bekannt (bitte mit Angabe des Aktenzeichens, Verfahrensstands und Datums)?
Welche gesetzlichen Änderungen betreffend den eingetragenen Lebenspartnerschaften hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode auf den Weg gebracht, die infolge eines Urteils eines obersten Bundesgerichts zwingend durchzuführen waren (bitte mit Darstellung der Regelung, des Umsetzungszeitpunktes und die zugrunde liegende Entscheidung des obersten Gerichts)?
Welche gesetzlichen Änderungen, neben den in Frage 23 angesprochenen Fällen, betreffend den eingetragenen Lebenspartnerschaften hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode auf den Weg gebracht, die nicht infolge eines Urteils eines obersten Bundesgerichts zwingend durchzuführen waren, sondern auf politischen Vorhaben der Bundesregierung beruhen (bitte mit Darstellung der Regelung des Umsetzungszeitpunktes)?