Aufnahme einer Ersatzteilklausel in das Geschmacksmustergesetz
der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Rainer Brüderle, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission zur „Änderung der Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen“ bezweckt, die in Artikel 14 der Richtlinie bislang offen gebliebene „Ersatzteilfrage“ nunmehr EU-weit einheitlich zu regeln und damit auch in diesem Bereich den Binnenmarkt zu verwirklichen. Die Regelung sieht vor, dass der an einem komplexen Primärprodukt wie einer Autokarosserie bestehende Musterschutz sich nicht auch auf dessen Bauelemente (z. B. die Kotflügel) erstreckt, soweit diese als Ersatzteil zum Zwecke der Reparatur und in der Formgestaltung des Originals benutzt werden, weil nur so das ursprüngliche Erscheinungsbild des Primärprodukts wiederhergestellt werden kann.
Eine Begrenzung des Designschutzes im nachgelagerten Sektor durch eine Schrankenbestimmung – wie sie auch im Marken- und Urheberrecht üblich ist – verhindert eine Monopolisierung der Sekundärmärkte. Sie ermöglicht es vor allem im Kfz-Ersatzteile- und Reparaturmarkt, Wettbewerb zu erhalten und die dort bestehenden mittelständischen Strukturen nicht zu gefährden. Für mehr als 46 Millionen Autobesitzern in Deutschland müssen langfristig im Wettbewerb gebildete Ersatzteilpreise und eine freie Anbieterwahl gewährleistet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wird die Bundesregierung dem Kommissionsvorschlag, eine „Reparaturklausel“ in das Geschmacksmusterrecht aufzunehmen, im Ministerrat zustimmen?
Wenn nicht, worin liegen die Gründe für die Ablehnung dieses rechtssystematisch, ordnungs- und verbraucherpolitisch gebotenen Vorschlags?
Beabsichtigt die Bundesregierung, andere Lösungsvorschläge einzubringen, und wenn ja, welche?
Ist sich die Bundesregierung nach nunmehr 15-jähriger Erörterung der Dringlichkeit einer Klärung der „Ersatzteilfrage“ im Interesse der Planungs- und Investitionssicherheit der betroffenen Unternehmen bewusst, und ist sie gewillt unter der Ratspräsidentschaft Deutschlands eine abschließende und verbindliche Regelung herbeizuführen?
Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Erwägungen, dass
a) die Selbstverpflichtung der deutschen Automobilhersteller, Schutzrechte nicht zur Marktbehinderung einzusetzen (siehe Bundestagsdrucksache 15/2191 vom 10. Dezember 2003 unter „Lösung“), teilweise von den Herstellern missachtet wird, vor allem aber schon deshalb als Regulativ nicht geeignet ist, weil die Benutzung geschützter Muster zu Reparaturzwecken ohne Reparaturklausel als Offizialdelikt strafrechtlich zu verfolgen ist,
b) der Rechtsfrieden in Europa empfindlich gestört ist, solange ein Unternehmer, der betroffene Ersatzteile europaweit auf den Markt bringt oder verarbeitet, in vielen EU-Mitgliedstaaten legal handelt, während er in manchen Mitgliedstaaten wie Deutschland dagegen strafrechtlich belangt werden könnte?
Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Vorhaben geben und diese Stellungnahme ihrer Verhandlung im Ministerrat zu Grunde legen?