Ungleichbehandlungen bei den Ghettorenten
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bundestag hat am 21. März 2013 mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP Anträge der Fraktion DIE LINKE. sowie der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, die Auszahlung der sogenannten Ghettorenten auch für jene Berechtigte, deren Anträge erst im Zuge einer Neuüberprüfung nach 2009 angenommen wurden, rückwirkend zum Jahr 1997 vorzunehmen.
Diese Entscheidung bedeutet für etliche Betroffene, dass ihnen Rentenansprüche in Höhe von mehreren Tausend Euro verloren gehen, weil sie die Renten erst ab 2005 erhalten.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte die Entscheidung ebenso wie das American Jewish Committee, das zugleich daran erinnerte, dass Deutschland seit fast zwei Jahrzehnten eine Kriegsopferentschädigung an Veteranen der Waffen-SS in Osteuropa zahle, von denen viele an der Verfolgung von Juden beteiligt waren (ajc-germany.org). Dem Nachrichtenmagazin „SPIEGEL ONLINE“ (21. März 2013) zufolge wollen Abgeordnete des israelischen Parlaments den deutschen Botschafter „vorladen“.
Eines der Argumente, mit denen in der Debatte eine Neuberechnung der Renten abgelehnt wurde, war, der Nachteil des späteren Auszahlungszeitpunktes werde durch den höheren Zugangsfaktor ausgeglichen. Die Renten würden zwar später ausgezahlt, fielen aber dafür höher aus. Würden sie nun neu beschieden, gäbe es zwar eine Nachzahlung, dafür sänken aber die künftigen monatlichen Leistungen.
Rechtsanwälte, mit denen die Fragesteller in Kontakt stehen, weisen jedoch die Annahme, finanzielle Vor- und Nachteile einer Neuberechnung glichen sich aus, entschieden zurück. Eine Grundlage dafür sind die Erfahrungen, die im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 19. April 2011 gemacht wurden. Das BSG hatte seinerzeit entschieden, dass in Israel lebenden Betroffenen infolge des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens ein Nachberechnungsanspruch zusteht. Sie konnten sich zwischen einer Nachzahlung, verbunden mit einer künftig niedrigeren Rente, und der Beibehaltung des Status quo (höhere Rente, aber keine Nachzahlung) entscheiden.
Im Falle eines mittlerweile 90-jährigen Mandanten belief sich der Nachzahlungsanspruch auf fast 28 000 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung rechnete dem NS-Opfer vor, dass bei Auszahlung dieser Summe die monatlichen Rentenleistungen um knapp 123 Euro sinken würden. Das bedeutet, nur wenn der Mann noch 20 Jahre lang leben würde, wäre die Nachzahlung durch die geringere Rente „aufgefressen“. Solche Fälle, in denen die Holocaust-Überlebenden ein „biblisches Alter“ erreichen müssten, damit der Nachteil des späteren Auszahlungszeitpunktes ausgeglichen wird, gibt es nach Auskunft von Rechtsanwälten viele.
Die meisten Betroffenen haben sich daher für die Option Nachzahlung und Neuberechnung der Rente entschieden. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass jene Gruppe von Ghettorentnern, die nicht vom deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommen profitieren, zum Teil fünfstellige Beträge verlieren.
Die Wirkung des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens ist noch eine andere: Sie bedeutet, dass Antragsteller, die im Vertrauen auf das Funktionieren der deutschen Gesetzgebung im Jahr 2002 einen Antrag gestellt hatten, schlechter gestellt sind als diejenigen, die – aus welchen Gründen auch immer – erst nach 2011 einen Antrag gestellt hatten. Letztere erhalten eine Rückzahlung bis 1997, erste nur bis 2005. Die Gruppe jener NS-Opfer, die im Ghetto gearbeitet haben, wird völlig unterschiedlich behandelt, was mit groben und aus Sicht der Fragesteller politisch nicht vermittelbaren Ungerechtigkeiten einhergeht.
Agenturmeldungen zufolge hatte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages Vorschläge unterbreitet, wie das Problem im Rentenrecht gelöst werden könne. Eine dahingehende Präzisierung des Bundesministeriums in der Öffentlichkeit ist den Fragestellern allerdings nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Zu welchem Ergebnis kamen die Beratungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder ggf. in anderen Bundesministerien hinsichtlich der Problematik der Ghettorenten?
Trifft es zu, dass im Bundesministerium Lösungsvorschläge entworfen worden sind, und wenn ja,
a) was sahen diese generell und im Einzelnen vor,
b) wie wurden die Alternativen rentenrechtliche Lösung und Entschädigungslösung gelöst,
c) sind diese im Kabinett besprochen worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung, dass die Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages im Dezember 2012 raschen Handlungsbedarf sahen (Ausschussdrucksache 17(11)1096)?
Beabsichtigt die Bundesregierung eigene Initiativen, und wenn ja, auf welcher Grundlage, und bis zu welchem Zeitpunkt?
Tendiert die Bundesregierung dabei für eine Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) oder eine entschädigungsrechtliche Lösung?
Wenn nein, warum nicht?
Wie ist die Bundestagsentscheidung nach Kenntnis der Bundesregierung in Israel (in Politik und Medien) aufgenommen und kommentiert worden?
Wurde der deutsche Botschafter in Israel von der israelischen Regierung oder von Abgeordneten der Knesset zitiert oder zu einer Stellungnahme aufgefordert, und wenn ja, von wem genau, und inwiefern ist er der Aufforderung gefolgt?
Inwiefern geben die Erfahrungen mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von 2011 aus Sicht der Bundesregierung Anlass zur Befürchtung, die Betroffenen seien mit einer Entscheidung zwischen den Optionen Nachzahlung/Neubescheidung der Renten und dem Status quo überfordert?
Wie fielen diese Entscheidungen aus?
Mit welchen anderen Ländern gibt es Sozialversicherungsabkommen, die in ihrer Wirkung auf das ZRBG mit dem deutsch-israelischen Abkommen vergleichbar sind?
Inwiefern geht damit ein Anspruch auf Rückzahlung der Renten bis 1997 einher, und inwiefern wird dieser Anspruch auch tatsächlich umgesetzt (bitte ggf. pro Land ausführen)?
Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Ungleichbehandlung der ehemaligen Ghettoinsassen aufzuheben, die dadurch entsteht, dass aufgrund des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens und ggf. weiterer Abkommen einige Gruppen von ehemaligen Ghettoinsassen einen Rückzahlungsanspruch bis 1997 haben und andere, die in Ländern wohnen, in denen solche Abkommen nicht greifen, einen solchen Anspruch nicht haben?
Inwiefern steht die Bundesregierung bezüglich der Ghettorentenfrage mit den Verbänden von NS-Opfern sowie der israelischen Regierung in Kontakt, und
a) welche Position beziehen diese jeweils zu der Frage, ob eine Neubescheidung der Renten für die Betroffenen zu kompliziert oder ihnen nicht vermittelbar wäre,
b) was strebt die Bundesregierung in diesen Gesprächen an,
c) welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Position der israelischen Regierung und der Verbände?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Personenkreis, der von einer Annahme der Oppositionsanträge profitiert hätte (d. h. der Leistungen nach dem ZRBG bezieht, die auf Anträgen beruhen, die erst im Zuge der Neuüberprüfung nach dem BSG-Urteil von 2009 positiv beschieden worden sind)?
Wie groß war dieser Personenkreis nach Kenntnis der Bundesregierung vor zwölf Monaten (Empfänger von Hinterbliebenenrenten bitte möglichst jeweils gesondert auflisten)?
Wie viele Empfänger von Leistungen nach dem ZRBG gibt es derzeit insgesamt (Hinterbliebenenrenten bitte möglichst jeweils gesondert auflisten)?
Hat die Bundesregierung Zweifel an der Darstellung in der Vorbemerkung der Fragesteller, dass der Nachteil, der Berechtigten durch den späteren Auszahlungsbeginn entstanden ist, in etlichen Fällen nicht durch den höheren Zugangsfaktor ausgeglichen wird, weil nicht angenommen werden kann, dass die Berechtigten noch eine ausreichend hohe Lebenserwartung haben (bitte ggf. begründen)?
Was will sie unternehmen, um diesem Nachteil abzuhelfen?
Sind der Bundesregierung Modellrechnungen zur Frage bekannt, welche Kosten eine Nachzahlung verursachen würde und zu welchem Teil diese Kosten durch die Absenkung der monatlichen Leistungen wieder eingespart würden (bitte ggf. angeben)?