[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13384
17. Wahlperiode 07. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Paul Schäfer (Köln),
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13052 –
Aufbau und Funktion der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte
der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundeswehr hat im vergangenen Jahr damit begonnen, spezielle Einheiten
für den Inlandseinsatz aufzustellen, deren Einsatzspektrum bis zum
Schusswaffeneinsatz reicht.
Im Rahmen der Reform der Bundeswehr wurde im Bereich des neu
gegründeten Kommandos Territoriale Aufgaben die Aufstellung von Regionalen
Sicherungs- und Unterstützungskräften (RSUKr) beschlossen. Begründet wird
dieser Schritt mit angeblichen Mängeln im Bereich des Heimatschutzes, die nach
Auflösung der früheren Heimatschutzbataillone 2007 aufgetreten seien (loyal
11/2011 und loyal 5/2012).
Der Begriff „Heimatschutz“ wird in der Öffentlichkeit zwar häufig als
Synonym zu „Katastrophenschutz“ verwendet, geht aber über diesen weit hinaus.
Die Konzeption der Reserve definiert Heimatschutz als
„Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von
Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur
und bei innerem Notstand“. Damit ist das gesamte Spektrum militärischen
Einsatzes abgedeckt.
Die Reservisten-Zeitschrift „loyal“ (5/2012) bestätigt diesen Zweck: „Statt
sich wie bisher in Feuerbekämpfung, ABC-Schutz oder Flugabwehr zu üben,
steht für die RSU-Kräfte wieder der klassisch-militärische Auftrag im
Mittelpunkt. […] Erst in zweiter Linie spielen die unterstützenden Hilfeleistungen im
Rahmen der Katastrophenhilfe eine Rolle.“
Bei den RSUKr mit zunächst je etwa 100 Dienstposten, die aber aufgestockt
werden können, handelt es sich um eine weitere militärische Kraft für den
Inlandseinsatz. Bereits im Jahr 2006 war mit dem Aufbau der Struktur der Zivil-
Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) begonnen worden. Beide bilden
zusammen die territoriale Reserve für den Einsatz im Inland. Dass auch die
ZMZ-Kräfte keineswegs nur für „Katastrophenhilfe“ gedacht sind, hat die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. bereits zum Ausdruck gebracht. Darin führte sie unter anderem aus, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. Mai 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13384 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedass die ZMZ-Kräfte nach „Einzelfall“-Entscheidung durch die zuständigen
Behörden auch anlässlich von Streiks und Demonstrationen tätig werden
können (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13970).
Die erste Regionale Sicherungs- und Unterstützungskompanie (RSUKp)
wurde am 15. Juni 2012 in Bremen aufgestellt. Weitere RSUKp sollen bis
April 2013 im gesamten Bundesgebiet aufgestellt werden. Im Verlauf des
Jahres soll zumindest jeweils eine RSUKp in jedem Bundesland aktiv sein.
Das Grundgesetz enthält sehr enge Begrenzungen für militärische
Inlandseinsätze. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom August
vorigen Jahres diese Möglichkeiten erweitert, ohne präzise Kriterien
anzuführen. Vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen betrachten die Fragesteller
die Aufstellung spezieller Inlandseinheiten mit Sorge.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte werden für militärische
Wach- und Sicherungsaufgaben aufgestellt. Im Grundbetrieb nehmen die
Angehörigen zudem die Funktion als zivil-militärische Mittler und Multiplikatoren
gegenüber den zivilen Stellen und Akteuren in der Region wahr. Außerdem
unterstützen sie die Landeskommandos bei der Personalwerbung und der
Öffentlichkeitsarbeit. Ebenso ist vorgesehen, dass die Regionalen Sicherungs-
und Unterstützungskräfte im Rahmen von Projekten, Großveranstaltungen
sowie bei Veranstaltungen von aktiven Truppenteilen und/oder Patenverbänden
unterstützen.
Der Auftrag der Unterstützungskräfte liegt damit innerhalb der nach Artikel 87a
Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes zugewiesenen originären Aufgaben der
Bundeswehr.
Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte können – wie alle
verfügbaren Kräfte der Bundeswehr – auch bundesweit bei Naturkatastrophen und
besonders schweren Unglücksfällen nach Artikel 35 Absätze 2 und 3 des
Grundgesetzes eingesetzt werden. Zudem können sie im Rahmen der
allgemeinen Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes unterstützen.
Ein weiterer vom Grundgesetz vorgesehener Fall des Einsatzes der Streitkräfte
im Inneren ist mit Artikel 87a Absatz 4 des Grundgesetztes geregelt. Danach
kann die Bundesregierung zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand
oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines
Landes, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Absatz 2 vorliegen und die
Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur
Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von
zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter
Aufständischer einsetzen. Dieser Einsatz von Streitkräften ist einzustellen,
wenn der Deutsche Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Das Grundgesetz beschränkt den Einsatz der Bundeswehr im Innern auf
eindeutig definierte Fälle. Die von den Fragestellern in der Vorbemerkung geäußerte
besondere Sorge bezüglich der Aufstellung der Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte ist seitens der Bundesregierung angesichts des gegebenen
Auftrags und der selben rechtlichen Grundlagen, wie sie auch für die
Bundeswehr insgesamt gelten, nicht nachvollziehbar.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung
auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils
vorliegenden Informationen zum Aufstellungs- und Erfahrungsstand bezüglich der
Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte erfolgen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/133841. Warum hält es die Bundesregierung für notwendig, Kräfte mit „klassisch
militärischem Auftrag“ speziell für Inlandseinsätze aufzustellen?
Nach Artikel 87a Absatz 1 stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf.
Außer zur Verteidigung können Streitkräfte nach Artikel 87a Absatz 2 des
Grundgesetzes auch in den vom Grundgesetz genannten Fällen eingesetzt
werden. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Aus welchen Gründen wurden die Heimatschutzbataillone der Bundeswehr
2007 aufgelöst bzw. außer Dienst gestellt?
Die Heimatschutzbataillone hatten als Teil des Territorialheeres eigenständige
Aufgaben im Rahmen der Landesverteidigung.
Mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 21. Mai 2003 erfolgte die
Ausrichtung der Bundeswehr auf internationale Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus
als strukturbestimmende Aufgabe sowie die Festlegung, dass ausschließlich zur
herkömmlichen Landesverteidigung bereitgehaltene Fähigkeiten nicht länger
benötigt werden und Organisationselemente oberhalb der Einheitsebene
aufzulösen sind.
Die Streitkräftebasis hat demfolgend in den Jahren 2006 bis April 2007 alle
Heimatschutzbataillone außer Dienst gestellt.
3. Auf welchen Überlegungen und Bedrohungsszenarien basiert die
Aufstellung der RSUKp?
Derzeit weniger wahrscheinliche, aber mittel- und langfristig nicht
auszuschließende Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage machen eine umfassende
Sicherheitsvorsorge notwendig, die auch in den Verteidigungspolitischen
Richtlinien vom 27. Mai 2011 herausgestellt wurde. Der nicht auszuschließende
Eintritt einer Situation der Bündnis- bzw. Landesverteidigung erfordert dafür unter
anderem eine erhöhte Aufwuchsfähigkeit, die in kurz-, mittel- und langfristigen
Aufwuchs unterscheidet. Dem trägt die Aufteilung in Truppenreserve,
Territoriale Reserve und Allgemeine Reserve Rechnung. Als neue Elemente der
Territorialen Reserve werden in der Streitkräftebasis unter Führung der
Landeskommandos nach regionalem Aufkommen Regionale Sicherungs- und
Unterstützungskräfte aufgestellt. Diese sind zur Entlastung der aktiven Truppe im
Heimatschutz vorgesehen. Originäre Aufgabe der Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte im Heimatschutz ist die Absicherung militärischer
Anlagen im Inland.
4. Welche Mängel im Heimatschutz bestanden nach Auffassung der
Bundesregierung vor 2012?
Die Analyse der sicherheitspolitischen Entwicklungen und die
Einsatzerfahrungen der letzten Jahre führten dazu, dass zur Abwehr von Gefährdungen unserer
Sicherheit in geografisch entfernten Gebieten sowie in Deutschland die
Instrumente deutscher Sicherheit verändert und neue Anforderungen an sie gestellt
werden mussten.
In den letzten beiden Jahrzehnten haben sich jenseits einer klassischen, rein
militärischen Bedrohung vielgestaltige, teilweise gänzlich neue
Herausforderungen gezeigt. Es sind eine Vielzahl von Risiken und Bedrohungen zu erkennen,
die regional und zeitlich in unterschiedlicher Intensität und in unterschiedlicher
Drucksache 17/13384 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKombination auftreten. Sie sind unvorhersehbar, komplex und machen auch vor
nationalen Grenzen nicht Halt. Selbst wenn sie ihren Ausgangspunkt in weit
entfernten Regionen haben, können sie unmittelbare Auswirkungen auf Europa
und Deutschland entfalten.
Diese andauernde Veränderung möglicher Bedrohungen und Risiken auf der
einen Seite und die ständige Entwicklung von wirkungsvolleren vorbeugenden
Maßnahmen wie auch Gegenmaßnahmen auf der anderen Seite sind gegebener
Anlass für die kontinuierliche Weiterentwicklung eigener staatlicher Mittel,
Fähigkeiten und Verfahren – auch für den Heimatschutz.
5. Welche Szenarien und Annahmen liegen einem möglichen Einsatz der
RSUKp zum „Schutz kritischer Infrastrukturen“ zugrunde?
Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich aus ihrem grundgesetzlichen Auftrag
und den Zielen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik ab. Die
Verteidigungspolitischen Richtlinien beschreiben den strategischen Rahmen für die
Aufgaben der Bundeswehr als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.
Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte sind Teil der
Bundeswehr, d. h. sie werden nur in den vom Grundgesetz genannten Fällen zum
Einsatz kommen. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Dies geschähe zudem unter der Bedingung, dass eine Unterstützung der
aktiven Einheiten und Verbände durch Kräfte der Reserve notwendig und
möglich ist.
a) Auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein solcher Einsatz erfolgen?
b) Welche Regelungen gibt es oder sollen noch entwickelt werden zur
Frage, welche Situationen genau einen Einsatz der RSUKp oder anderer
Bundeswehreinheiten zum „Schutz kritischer Infrastrukturen“
rechtfertigen sollen?
Es wird auf die Ausführungen der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Darüber hinaus gelten für die Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte keine besonderen Regelungen.
c) Was genau versteht die Bundesregierung unter „kritischer
Infrastruktur“?
Gibt es eine Liste ortsfester kritischer Infrastrukturen, und wenn ja, wie
vollständig ist diese, wer ist für die Erstellung und Pflege dieser Liste
zuständig, wer hat Zugriff darauf, und welche Orte und Anlagen bzw.
Einrichtungen enthält sie?
Das Verständnis des Begriffs der kritischen Infrastruktur ergibt sich aus der
Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie),
die am 17. Juni 2009 vom Bundeskabinett gebilligt worden ist. Danach sind
kritische Infrastrukturen „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger
Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder
Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der
öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“. Die
KRITIS-Strategie folgt einem generischen und dynamischen Konzept des
Schutzes kritischer Infrastrukturen, das im Grundsatz arbeitsteilig von Staat und
Betreibern realisiert wird. Deshalb wird im staatlichen Bereich keine zentrale
Liste ortsfester kritischer Infrastrukturen geführt. Im Rahmen ihrer
Sicherheitsverantwortung identifizieren Betreiber kritischer Infrastrukturen allerdings
kritische Infrastrukturbestandteile und setzen in ihrem betrieblichen Risiko-
und Krisenmanagement Schutzmaßnahmen um.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/133846. Welche Szenarien und Annahmen liegen einem möglichen Einsatz der
RSUKp in Fällen „inneren Notstandes“ zugrunde?
Welche konkreten Tätigkeiten kommen dabei je nach Szenario bzw. Anlass
für die RSUKp in Frage?
Ein möglicher Einsatz der Streitkräfte in diesen Fällen richtet sich nach den in
der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellten verfassungsrechtlichen
Rahmenbedingungen. Diese sind auch für die Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte verbindlich. Regionale Sicherungs- und
Unterstützungskräfte könnten, falls erforderlich, dann z. B. im Rahmen ihrer originären Wach-
und Sicherungsaufgaben für Bundeswehrliegenschaften eingesetzt werden.
7. In welchem Umfang und aus welchem Anlass sollen RSUKr zur
Bewachung und Sicherung militärischer Anlagen der Bundeswehr bzw. in
Deutschland stationierter ausländischer Streitkräfte eingesetzt werden, und
in welchem Umfang ist dies bislang der Fall?
Der Auftrag der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte beinhaltet
Wach- und Sicherungsaufgaben zum Schutz von militärischen Anlagen und
Einrichtungen, mit Schwerpunktsetzung im Bereich der Bewachung. Anlässe
können die Verstärkung von eigenen militärischen Wachen oder Bewachung
von bisher unbewachten militärischen Bereichen im Rahmen der Erhöhung
militärischer Sicherheitsstufen bei z. B. asymmetrischer Bedrohung oder die
Übernahme der Bewachung alliierter Kasernen sein.
a) Mit welchen Waffen werden die Angehörigen der RSUKr beim Wach-
und Sicherungsdienst ausgestattet, und aus wessen Besitz stammen die
Waffen?
Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte werden für ihren
Bewachungsauftrag mit Gewehr G36 und Pistole P8 ausgestattet. Je nach
Bedrohungsszenar kann darüber hinaus für Sicherungsaufgaben die Ausstattung
mit weiteren Handwaffen (z. B. dem Maschinengewehr MG3) notwendig
werden. Hinsichtlich der Herkunft der Waffen wird auf die Antwort zu Frage 20
verwiesen.
b) Kommen die RSUKr beim Wach- und Sicherungsdienst auch alleine
zum Einsatz oder ausschließlich in Begleitung aktiver Soldaten?
Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte können im Rahmen des
Wachdienstes auch eigenständig zum Einsatz kommen. Die Entscheidung
darüber wird jeweils auftrags- und lagebezogen vor Ort getroffen. Die Kräfte
würden in diesem Fall dem jeweiligen Wachvorgesetzten bzw. dem
Kasernenkommandanten unterstehen. Im Sicherungsdienst (z. B. nach Ausrufung des
Spannungs- oder Verteidigungsfalles) würde der Einsatz grundsätzlich unter
Führung eines aktiven Verbandes oder Stabes erfolgen.
8. Welche Überlegungen und Szenarien gibt es hinsichtlich des Einsatzes der
RSUKr im Rahmen von Großveranstaltungen?
Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte werden künftig auch zur
Unterstützung der Landeskommandos im Rahmen der Werbung für die
Reservistinnen und den Reservisten sowie der Öffentlichkeitsarbeit, bei Projekten
und bei Großveranstaltungen der Bundeswehr (z. B. Tag der offenen Tür,
Leistungsschau usw.) eingesetzt. Hierbei ist vorwiegend an Einzelpersonal dieser
Drucksache 17/13384 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKompanien gedacht, die jeweils individuell oder im Team in solchen Fällen
tätig werden.
Unterstützung für andere Behörden anlässlich von Großveranstaltungen ist
durch die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte im Wege der
Amtshilfe grundsätzlich möglich. Bei Verfügbarkeit könnten Angehörige der RSUKr
z. B. im Bereich der Organisation unterstützen.
a) Gelten für den Einsatz von RSUKr im Rahmen der Amtshilfe sowie der
Unterstützung Dritter die gleichen Regelungen (interne Prüfungen des
Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg –, Rechtsgrundlagen
etc.) wie für aktive Truppenteile, und wenn nein, inwiefern
unterscheiden sie sich?
Ja.
b) Welche Einsätze hat es im Rahmen von Großveranstaltungen bislang
schon gegeben (bitte vollständig aufführen)?
Es gab bislang keine Einsätze.
c) Inwiefern werden die Angehörigen der RSUKr für ihren Einsatz im
Rahmen von Großveranstaltungen entlohnt oder erhalten eine
Aufwandsentschädigung?
Der Einsatz von Angehörigen der Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte bei Großveranstaltungen erfolgt im Rahmen eines Allgemeinen
Reservistendienstes. Allgemeiner Reservistendienst ist der Dienst von Reservistinnen
und Reservisten nach § 61 Absatz 2 des Soldatengesetzes.
Die Abfindungen der Reservistinnen und Reservisten für Allgemeinen
Reservistendienst im Grundbetrieb (Routinedienst, Aus- und Weiterbildung) und für
Besonderen Reservistendienst zur Hilfeleistung im Innern sind im
Leistungskatalog für Wehrpflichtige und Reservisten (Stand: 9. August 2008)
festgehalten.
Aus dem Verteidigungsetat sind bei Übungen/Reservistendienstleistungen
Wehrsold, Zuschläge, Reisekostenvergütung, Familienheimfahrten,
Reisebeihilfen, Verpflegung oder Verpflegungsgeld, ggf. Unterkunft und die Reinigung
der Bekleidung zu bezahlen. Hinzu kommen Leistungen nach dem
Unterhaltssicherungsgesetz. Beiträge zur Renten- und gesetzlichen Krankenversicherung,
Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung werden durch den Bund
unmittelbar an den Versicherungsträger gezahlt.
9. Welche weiteren Szenarien für Einsätze der RSUKp sind aus Sicht der
Bundesregierung – neben der subsidiären Unterstützung zur Bewältigung
von Naturkatastrophen – denkbar?
Derzeit sind lediglich die bereits dargestellten Einsatzmöglichkeiten
vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
In welchem Umfang können nach den Vorstellungen der Bundesregierung
RSUKr anlässlich von Einsätzen auf Grundlage des Artikels 35 Absatz 2
und 3 des Grundgesetzes (GG) exekutive Befugnisse übernehmen, und
welche Bewaffnung bzw. welche Waffensysteme und welches Großgerät
können sie dabei verwenden?
Die Möglichkeit der Ausübung hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse
durch Hilfe von Truppenteilen oder Dienststellen der Bundeswehr bei Natur-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13384katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, ist grundsätzlich nur
dann zulässig, wenn
• in Fällen eines regionalen besonders schweren Unglücksfalls das betroffene
Land die Hilfe der Bundeswehr anfordert (Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes),
• in Fällen eines überregionalen besonders schweren Unglücksfalls die
Bundesregierung diesen Einsatz beschließt (Artikel 35 Absatz 3 Satz 1 des
Grundgesetzes)
und das Bundesministerium der Verteidigung eine entsprechende Weisung
erteilt.
Hierbei stehen der Bundeswehr kraft Verfassungsrecht hoheitliche, eingreifende
und polizeiliche Befugnisse nach dem jeweiligen Landesrecht zu, soweit sie zur
Durchführung der Hilfeleistung erforderlich sind. Dies gilt auch für Regionale
Sicherungs- und Unterstützungskräfte. Die Frage, ob und ggf. welche Waffen
dabei eingesetzt werden, hängt von zahlreichen Einzelfaktoren ab, wie
beispielsweise Umfang und Ausmaß eines Ereignisses. In jedem Fall
berücksichtigt die Bundesregierung die insoweit einschlägige jüngste Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2 PBvU 1/11 vom 3. Juli 2012, 2 BvF 1/05
vom 20. März 2013). Eine Verwendung von Großgerät ist nicht vorgesehen.
10. Inwiefern halten die Bundesregierung oder einzelne Ressorts die
Schaffung neuer Rechtsgrundlagen für Inlandseinsätze der Bundeswehr für
erforderlich (bitte ggf. Zweck und Szenario angeben), was sehen
entsprechende Überlegungen vor, und welche Schritte sollen diesbezüglich
unternommen werden?
Einsätze der Bundeswehr im Inland sind nach Artikel 87a Absatz 2 des
Grundgesetzes nur zulässig, soweit es das Grundgesetz ausdrücklich zulässt. Insoweit
wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Ob der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (2 BvF 1/
05 vom 20. März 2013) die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen erfordert, bedarf
noch einer gesonderten Prüfung.
11. Wie genau sollen die RSUKr ihre Aufgabe als zivil-militärische Mittler
und regionale Multiplikatoren sowie der Kommunikation mit der
Öffentlichkeit und der Repräsentation der Bundeswehr in der Öffentlichkeit
wahrnehmen?
a) Welche Weisungen, Ratschläge oder sonstigen Hinweise gibt es
hierzu?
b) Wie sind die RSUKr bislang dieser Aufgabe nachgekommen (bitte
vollständig, mindestens aber exemplarisch auflisten)?
Die Reservistinnen und Reservisten, die in den Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräften beordert sind, unterscheiden sich in keiner Weise von
den anderen Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr. Sie sind wie
diese als Einzelperson Mittler zwischen Bundeswehr und der Gesellschaft und
vertreten die Bundeswehr in der Öffentlichkeit.
Die Zielvorgaben dazu sind in der Konzeption der Reserve festgelegt:
„313. Vor dem Hintergrund des Aussetzens der verpflichtenden Einberufung
zum Grundwehrdienst gewinnen Reservisten als überzeugende, authentische
Mittler an Bedeutung. Die Bundeswehr ist zunehmend auf Reservisten
angewiesen, die sich unabhängig von einer Beorderung im gesamten Bundesgebiet
Drucksache 17/13384 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefür diese Aufgabe engagieren. Diese als Mittler der Bundeswehr in der
Gesellschaft zu gewinnen und für ihre Mittlertätigkeit insbesondere in
sicherheitspolitischen Fragen weiterzubilden, ist eine wesentliche Aufgabe der in der
Reservistenarbeit tätigen Vereinigungen und Verbände.“
Quelle: Konzeption der Reserve vom 1. Februar 2012, Seite 5.
Darüber hinausgehende zentrale Weisungen, Ratschläge oder sonstige
Hinweise bezüglich der Mittlerfunktion von Reservistinnen und Reservisten gibt es
nicht.
Da die Aufgabenerfüllung individuell und an jede einzelne Reservistin und
jeden einzelnen Reservisten gebunden ist und zumeist alltäglich stattfindet, ist
eine Auflistung nicht möglich.
12. Wie viele RSUKp sind mittlerweile aufgestellt worden, und wann werden
die restlichen RSUKp aufgestellt (bitte nach Datum der Indienststellung
mitsamt Ist- und Sollstärke, Ort und Patentruppenteile angeben)?
Bis Ende 2013 sollen insgesamt 29 der 30 Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskompanien in Dienst gestellt sein. Die Indienststellung der
verbleibenden Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskompanie ist im Jahr 2014
geplant.
Folgende Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskompanien (RSUKp)
wurden bis einschließlich 19. April 2013 in Dienst gestellt:
• RSUKp Hansestadt Bremen (Standort Bremen) in Bremen am 15. Juni 2012
(Sollstärke 100 Dienstposten, 50 Beorderungsvorschläge), Patentruppenteil:
Logistikschule der Bundeswehr;
• RSUKp Mecklenburg-Vorpommern (Standort Kramerhof) in Schwerin am
17. Januar 2013 (Sollstärke 100 Dienstposten, 140 Willensbekundungen),
Patentruppenteil: Marinetechnikschule;
• RSUKp Odenwald (Standort Walldürn) in Walldürn am 8. März 2013
(Sollstärke 101 Dienstposten, 63 Beorderungsvorschläge), Patentruppenteil:
Logistikbataillon 461;
• RSUKp Rheinland-Pfalz (Standort Mainz) in Mainz am 15. März 2013
(Sollstärke 133 Dienstposten, 117 Willensbekundungen), Patentruppenteil:
Landeskommando Rheinland-Pfalz;
• RSUKp Thüringen (Standort Erfurt) in Erfurt am 22. März 2013 (Sollstärke
111 Dienstposten, 63 Beorderungsvorschläge), Patentruppenteil:
Führungsunterstützungsbataillon 383;
• RSUKp Saarland (Standort Saarlouis) in Saarlouis am 12. April 2013
(Sollstärke 103 Dienstposten, 130 Willensbekundungen), Patentruppenteil:
Luftlandebrigade 26;
• RSUKp Solling (Standort Holzminden) in Holzminden am 19. April 2013
(Sollstärke 123 Dienstposten, 59 Beorderungsvorschläge, 71
Willensbekundungen), Patentruppenteil: Panzerpionierbataillon 1.
Für folgende neun RSUKp wurde die Indienststellung derzeit bereits durch den
Inspekteur der Streitkräftebasis genehmigt:
• RSUKp Oberfranken (Standort Bayreuth), RSUKp Mittelfranken (Standort
Nürnberg) und RSUKp Unterfranken (Standort Volkach) auf der Cadolzburg
(Nähe Nürnberg) am 27. April 2013 (Sollstärke jeweils 100 Dienstposten),
Patentruppenteil: Logistikbataillon 467 (für alle drei Kompanien);
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13384• RSUKp Schleswig (Standort Husum), Patentruppenteil:
Flugabwehrraketengeschwader 1, und RSUKp Holstein (Standort Eutin), Patentruppenteil:
Aufklärungsbataillon 6, in Kiel am 24. Mai 2013 (Sollstärke jeweils 101
Dienstposten);
• RSUKp Rheinland (Standort Düsseldorf), Patentruppenteil:
Landeskommando Nordrhein-Westfahlen, RSUKp Ruhrgebiet (Standort Unna),
Patentruppenteil: Logistikbataillon 7, und RSUKp Westfalen (Standort Ahlen),
Patentruppenteil: Aufklärungsbataillon 7, in Düsseldorf am 14. Juni 2013
(Sollstärke jeweils 109 Dienstposten);
• RSUKp Brandenburg (Standort Beelitz) in Potsdam am 9. August 2013
(Sollstärke 111 Dienstposten), Patentruppenteil: Logistikbataillon 172.
Am 1. April 2013 begann systembedingt das Beorderungsverfahren für die
interessierten Reservistinnen und Reservisten. Abhängig davon werden die Ist-
Stärken der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskompanien in den nächsten
Monaten schrittweise aufwachsen.
Wie erklärt die Bundesregierung allfällige geographische Besonderheiten
beim Aufstellungszeitpunkt sowie bei der Iststärke, und wie will sie
diesen begegnen?
Die Aufstellungstermine der Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskompanien resultieren aus den Terminplanungen der Landeskommandos und
unterliegen keinen geografischen Besonderheiten. Auch sind in den derzeit
bekannten Ist-Zahlen der Bewerber keine geografischen Auffälligkeiten erkennbar.
Aus diesem Grund sind auch seitens der Bundesregierung keine Änderungen
erforderlich.
13. Welche Kosten sind bislang in Zusammenhang mit der Aufstellung der
RSUKr und der dazugehörigen Strukturen entstanden (bitte die
Gesamtsumme angeben und die wichtigsten Kostenpunkte einzeln darstellen)?
Im Rahmen der Aufstellung der Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte und der dazugehörigen Strukturen sind bisher Ausgaben in Höhe von
rund 42 000 Euro getätigt worden. Diese liegen im Wesentlichen in der
Durchführung der Aufstellungsappelle der entsprechenden Kompanien begründet.
Wichtigste Kostenpunkte dabei waren im Wesentlichen Wehrsold und
Reisekosten.
14. Welche Kosten sind bislang darüber hinaus für die RSUKr entstanden
(bitte Gesamtsumme angeben und die wichtigsten Kostenpunkte einzeln
darstellen)?
Welche Kosten sind dabei für Besoldung, Dienstgelder und sonstige
Bezüge bzw. Entschädigungen anlässlich von Übungen und Ausbildungen
entstanden?
Darüber hinaus sind bislang ca. 10 500 Euro für Besoldung, Dienstgelder,
sonstige Bezüge und Entschädigungen aufgewandt worden. Die Hauptkosten
entfielen hier auf Wehrsold und Verpflegung. Eine detaillierte Aufschlüsselung ist
zurzeit noch nicht möglich, da die Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte datentechnisch bislang noch nicht im Einzelnen erfasst werden.
Drucksache 17/13384 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung nach
erfolgter Aufstellung sämtlicher RSUKp (bitte geschätzte Gesamtsumme
angeben und die wichtigsten Kostenpunkte einzeln darstellen)?
Bei erfolgtem Aufwuchs (ab 2015) werden für die 30 Kompanien jährliche
Ausgaben in Höhe von ca. 1,86 Mio Euro für Wehrsold, Verpflegung und
Bereitstellung von Unterkunft erwartet. Reisekosten sind dabei nicht
berücksichtigt. Der Berechnung liegen Richtwerte und Pauschalen zugrunde. Eine
Einzelaufstellung ist derzeit nicht möglich.
16. Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme von Reservistinnen und
Reservisten in die RSUKp?
Die Aufnahme erfolgt nach den Bestimmungen der Zentralen Dienstvorschrift
20/3 (Einzelanweisung für die militärische Personalführung von Reservisten
der Bundeswehr). Es gilt das „Freiwilligenprinzip“. Nach der Bewerbung beim
Karrierecenter, beim zuständigen Landeskommando oder beim Bundesamt für
das Personalmanagement der Bundeswehr wird das Beorderungsprüfverfahren
eingeleitet. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der Reservist bzw. die
Reservistin wehrrechtlich verfügbar und geeignet ist (u. a. gesundheitliche Eignung,
Überprüfung persönliches Führungszeugnis).
Über welche militärischen und/oder zivilberuflichen sowie schulischen
Kenntnisse und Qualifikationen sollen die Bewerberinnen und Bewerber
verfügen?
Jeder/jede wehrrechtlich verfügbare und geeignete Reservist/Reservistin kann
in den Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften beordert werden.
Vorhandene zivilberufliche Qualifikationen werden, wo immer möglich,
genutzt.
17. Gibt es mittlerweile ein streitkräftegemeinsames Ausbildungskonzept,
das der Ausbildung der RSUKr zugrunde liegt, und wenn ja, inwiefern
unterscheidet sich dieses von der Weisung zur Ausbildung der RSUKr
(zur Erprobung) vom Mai 2012 (bitte Unterschiede detailliert benennen
oder das aktuelle Konzept übermitteln)?
Am 9. April 2013 wurde das „Streitkräftegemeinsame Konzept für die
Ausbildung der Reserve in der Bundeswehr“ im Entwurf gebilligt. Derzeit erfolgt die
Finalisierung.
Eine Weisung zur Ausbildung der Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte (zur Erprobung) vom Mai 2012 wurde nicht erlassen.
Am 11. April 2013 wurde die „Weisung zur Ausbildung der Regionalen
Sicherungs- und Unterstützungskräfte“ erlassen. Sie wurde parallel zum o. a.
streitkräftegemeinsame Konzept erarbeitet, ist inhaltlich eng an dieses gebunden und
als Anlage beigefügt.
18. Ist der Schwerpunkt der Ausbildung immer noch die „Befähigung zur
Wahrnehmung von Wach- und Sicherungsaufgaben zum Schutz
militärischer Anlagen/Einrichtungen“, also eine militärische Ausbildung (wenn
nicht, bitte neuen Schwerpunkt benennen)?
Ja.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1338419. Trifft es zu, dass in der Ausbildung das Beherrschen insbesondere des
Gewehrs G 36 und der Pistole P 8 vorgesehen ist?
Ja.
Welche weiteren Waffen bzw. Waffensysteme werden in der Ausbildung
bzw. für etwaige Einsätze vorgesehen (bitte vollständig aufführen)?
Für die Erfüllung des Sicherungsauftrags können die Regionalen Sicherungs-
und Unterstützungskräfte nach Aktivierung im Bedarfsfall zusätzlich mit
weiteren Handwaffen ausgestattet werden. Eine entsprechende Ausbildung an diesen
Waffen ist daher ergänzend vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird auch
auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen.
20. Nach welchen Regelungen, in welchen Fällen, auf wessen Veranlassung,
auf welcher Rechtsgrundlage und von wem werden die RSUKr mit
Waffen ausgestattet?
Die Ausstattung erfolgt, wie bei jeder Einheit der Streitkräfte, auf Basis des
Auftrags und der für den jeweiligen Einsatz zugrunde liegenden rechtlichen
Grundlagen, z. B. für Wachaufgaben nach dem Gesetz über die Anwendung
unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile
Wachpersonen vom 12. August 1965 (UZwGBw, siehe im Übrigen dazu auch
Vorbemerkung und Antworten zu den Fragen 5a, 7a sowie 9).
Die Grundsatzforderung für die Sollorganisation – Anteil Sollmaterial definiert
die materielle Ausplanung der Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte für die zu erwartenden Auftragsoptionen:
• Ausbildung im Grundbetrieb,
• Übernahme eines Wachauftrages nach dem UZwGBw,
• Einsatz gemäß Artikel 87a des Grundgesetzes,
u. a. auch für den Bereich Bewaffnung.
Im konkreten Einzelfall wird eine Ausstattung mit Waffen durch den
zuständigen Vorgesetzten angewiesen.
Welches weitere Material ist für die RSUKr vorgesehen, in wessen Besitz
ist dieses, und wo wird es gelagert?
Für die Ausbildung und die Erstbefähigung zur Bewachung bzw. zur
Unterstützung bei der Bewachung einer militärischen Liegenschaft wird der Standard-
Ausbildungssatz bei der jeweils nächsten vorgesetzten Dienststelle gebucht. Bei
den Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften, die auf Patenverbände
der Streitkräftebasis zurückgreifen, können die vorgesetzten Dienststellen
beantragen, den betreffenden Ausbildungssatz beim zugewiesenen Patentruppenteil
zu buchen.
Der Lagerort wird für jeden Einzelfall zwischen den vorgesetzten Dienststellen
und den Patenverbänden abgestimmt und ist bei beiden möglich.
Der Ausbildungssatz enthält neben zehn Pistolen P8 und 30 Gewehren G36 das
notwendige Material für die Ausbildung und Übung mit diesen Waffen (z. B.
Gehörschutz, Exerzierpatronen und Armbinden).
Die für einen Sicherungsauftrag der Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte notwendige, vollständige materielle Ausstattung wird in die
Sollorganisation – Anteil Sollmaterial der jeweilige Regionalen Sicherungs-
und Unterstützungskompanie eingebracht und dabei als „nicht beschaffungs-
Drucksache 17/13384 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewirksam“ und „nicht ausstattungswirksam“ kodiert. Im Verteidigungs- und
Spannungsfall werden die materiellen Maßnahmen gesondert geregelt, z. B.
durch Anweisung auf Depotbestände. Dies gilt insbesondere auch für mögliche
weitere Handwaffen. Für die Ausbildung wird in der Regel auf Bestände der
vorgesetzten Dienststellen bzw. Patenverbände zurückgegriffen.
Im begründeten Einzelfall können Gerätesätze, die zur Ausbildung militärischer
Fertigkeiten, wie auch beim Einsatz zur Hilfeleistung benötigt werden, zur
Ausstattung einzelner Regionaler Sicherungs- und Unterstützungskompanien
ebenfalls bereitgestellt werden (z. B. Pioniergerätesätze).
21. Welche Ausbildungen wurden seit Aufstellung der ersten RSUKp
tatsächlich absolviert (bitte möglichst vollständig angeben, inklusive
Teilnehmerzahlen und Standort der jeweiligen RSUKp)?
Inwiefern sind diese Ausbildungen in Zusammenarbeit mit den
Reservistenarbeitsgemeinschaften des Reservistenverbandes erfolgt, und wie
gestaltet sich diese Zusammenarbeit konkret?
Als Stichtag für die nachfolgende Auflistung gilt der 19. April 2013.
Landeskommando Baden-Württemberg:
Alle Veranstaltungen: keine Zusammenarbeit mit Reservisten-
Arbeitsgemeinschaften des VdRBw3.
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag1 01.–03.03.2013 Einweisung Führungspersonal RSUKp,
Ausbildungsplanung,
Organisation,
Teambuilding
12 Schwäbische Alb/
Immendingen
2 DVag 02.03.2013 Auftaktveranstaltung,
Formaldienst im Gruppen-, Zug- und
Kompanie-Rahmen,
Ausbildung Handwaffen G36/P8,
Vortrag „Unsere Kompanie – Personal,
Auftrag und Planung“
63 Oberrhein/
Bruchsal
3 DVag 02.03.2013 Vorstellen der Kompanieführung,
Kurzeinweisung in 1. Kompanie mit
Jahresplanung 2013,
Aufstellung der Kompanie,
Formaldienst
67 Odenwald/
Walldürn
4 DVag 12.–13.03.2013 Erkundung Übungsraum für
Führerweiterbildung Heuberg/Stetten a. k. M.
2 Oberrhein/
Bruchsal
5 DVag 15.03.2013 Anlage der Ausbildungsvorbereitung,
Waffenausbildung P8/G36,
Besprechung Verteilung von Aufträgen/
Einteilung Projektoffizier
17 Odenwald/
Walldürn
6 DVag 12.–14.04.2013 AGSHP2-Ausbildung,
G36/MG Grundlagen,
Wachausbildung,
Gefechtsdienst aller Truppen,
Ausbildung Nachtsichtausstattung,
Pionierdienst aller Truppen
43 Schwäbische Alb/
Immendingen
1 DVag – Dienstliche Veranstaltung.
2 AGSHP – Ausbildungsgerät Schießsimulator Handwaffen/Panzerabwehrhandwaffen.
3 VdRBw – Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13384Landeskommando Brandenburg:
RSUKp ist noch nicht aufgestellt.
Folgende Ausbildungen wurden vor der Indienststellung durchgeführt:
Alle Veranstaltungen: keine Zusammenarbeit mit Reservisten-
Arbeitsgemeinschaften des VdRBw.
Landeskommando Bremen:
Alle Veranstaltungen: keine Zusammenarbeit mit Reservisten-
Arbeitsgemeinschaften des VdRBw.
22. Welche Ausbildungen sollen im Jahr 2013 noch stattfinden (bitte
vollständig für die jeweiligen Landeskommandos angeben)?
Als Stichtag für die nachfolgende Auflistung gilt der 19. April 2013.
Landeskommando Brandenburg:
Landeskommando Baden-Württemberg:
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 25.–27.11.2012 Ausbildung Stabsarbeit des
Führungspersonals
4 Brandenburg
2 DVag 25.–27.01.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung,
Schießausbildung
58 Brandenburg
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 25.–27.01.2013 Wachausbildung 31 Bremen
2 DVag 23.–24.02.2013 Wachausbildung, Funkgeräteausbildung,
Kraftfahrerweiterbildung
34 Bremen
3 DVag 09.–10.03.2013 Sanitätsausbildung 31 Bremen
4 DVag 12.03.2013 Schießausbildung AGSHP 10 Bremen
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 26.–28.04.2013 Schießen mit Handwaffen,
Militärkraftfahrer-Ausbildung, Formaldienst, Unterricht
„Extremismus“
Noch nicht
festgelegt
Brandenburg
2 DVag 18.–22.11.2013 Schießen mit Handwaffen, Wachausbildung,
Allgemeinmilitärische Ausbildung
Noch nicht
festgelegt
Brandenburg
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer
(geplant)
RSUKp/Standort
1 DVag 20.04.2013 Schießen mit Handwaffen,
Waffenausbildung P8/G36
60 Odenwald/
Walldürn
2 DVag 26.04.2013 Schießausbildung AGSHP,
Nachtsichtgeräte/Fernmeldegerät,
Allgemeine Wachausbildung Unterricht
40 Oberrhein/
Bruchsal
3 DVag 27.04.2013 Schießen mit Handwaffen,
Pionierdienst aller Truppen,
Kampfmittelerkundung,
ABC/Se-Ausbildung
60 Oberrhein/
Bruchsal
Drucksache 17/13384 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4 DVag 17.05.2013 Schießausbildung AGSHP,
Fernmeldedienst,
Nachtsichtgeräte
30 Odenwald/
Walldürn
5 DVag 14.06.2013 Schießen mit AGSHP,
Nachtsichtgeräte/Fernmeldegerät,
Allgemeine Wachausbildung Unterricht
40 Oberrhein/
Bruchsal
6 DVag 15.06.2013 Schießen mit Handwaffen,
Pionierdienst aller Truppen,
Kampfmittelerkundung,
Allgemeine Wachausbildung
60 Oberrhein/
Bruchsal
7 DVag 15.06.2013 Schießausbildung AGSHP
geleiteter Feuerkampf
Fernmeldedienst, Nachtsichtgeräte
60 Odenwald/
Walldürn
8 DVag 06.07.2013 Schießen mit Handwaffen,
Waffenausbildung P8/G36
60 Odenwald/
Walldürn
9 Übung 12.–18.07.2013 Truppenübungsplatzaufenthalt Heuberg
(Stetten a. k. M.),
Allgemeine Wachausbildung,
ABC/Se-Ausbildung
70 Oberrhein/
Bruchsal
10 DVag 03.08.2013 Schießausbildung AGSHP
geleiteter Feuerkampf,
Fernmeldedienst,
Nachtsichtgeräte
60 Odenwald/
Walldürn
11 DVag 07.09.2013 ABC/Se-Ausbildung 30 Odenwald/
Walldürn
12 DVag 07.–13.10.2013 Allgemeine Wachausbildung,
Pionierdienst,
Einrichten Aufenthalt Standortübungsplatz
Wolferstetten,
Ausbildung Kampfmittelerkundung,
ABC/Se-Ausbildung ,
Militärische Sicherheit,
Gefechtsdienst aller Truppen
80 Odenwald/
Walldürn
13 DVag 09.11.2013 Allgemeine Wachausbildung,
Kampfmittelerkundung,
Pionierdienst,
ABC/Se-Ausbildung
60 Odenwald/
Walldürn
14 DVag 07.12.2013 Allgemeine Wachausbildung,
Kampfmittelerkundung,
Pionierdienst,
ABC/Se-Ausbildung
60 Odenwald/
Walldürn
15 DVag 15.11.2013 Schießausbildung AGSHP,
Nachtsichtgeräte/Fernmeldegerät,
Allgemeine Wachausbildung Unterricht
40 Oberrhein/
Bruchsal
16 DVag 16.11.2013 ABC/Se-Ausbildung,
Allgemeine Wachausbildung
60 Oberrhein/
Bruchsal
17 DVag Sep 2013 Formaldienst,
Wachausbildung,
Militärische Sicherheit
60 Schwäbische Alb/
Immendingen
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer
(geplant)
RSUKp/Standort
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13384Landeskommando Bayern:
Landeskommando Bremen:
Geplante Ausbildungsvorhaben 2013, noch nicht terminiert:
– 3 × Schießausbildung im AGSHP
– Übungsplatzaufenthalt: Wach- und Sicherungsausbildung, Individuelle
Grundfertigkeiten.
18 DVag Okt/Nov 2013 AGSHP-Ausbildung,
G36/MG Grundlagen,
Wachausbildung,
Gefechtsdienst aller Truppen,
Ausbildung Nachtsichtausstattung,
Pionierdienst aller Truppen
60 Schwäbische Alb/
Immendingen
19 DVag Okt/Nov 2013 Formaldienst,
Indienststellungsappell,
Wachausbildung,
Militärische Sicherheit
60 Schwäbische Alb/
Immendingen
20 DVag Okt/Nov 2013 Schießen mit Handwaffen,
Wachausbildung,
Fernmeldedienst,
ABC/Se-Ausbildung,
Kampfmittelerkundung
60 Schwäbische Alb/
Immendingen
21 DVag Okt/Nov 2013 Einweisung/Erkundung
Truppenübungsplatzaufenthalt,
Schießordnung/ Sicherheitsbestimmungen,
Gruppenführerausbildung (Ausbildung der
Ausbilder),
Bahn der Selbstüberwindung
30 Schwäbische Alb/
Immendingen
22 DVag Okt/Nov 2013 Leistungsmarsch,
Bahn der Selbstüberwindung,
Kampfmittelerkundung
80 Schwäbische Alb/
Immendingen
23 DVag Okt/Nov 2013 Schießen mit Handwaffen,
Wachausbildung,
Fernmeldedienst,
ABC/Se-Ausbildung,
60 Schwäbische Alb/
Immendingen
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 19.–21.07.13 Modulare Basisausbildung Noch nicht
festgelegt
Niederbayern/
Oberpfalz
2 DVag 17.–23.10.2013 Truppenübungsplatzaufenthalt Grafenwöhr Noch nicht
festgelegt
Unterfranken,
Mittelfranken und
Oberfranken
3 DVag 19.–25.10.13 Truppenübungsplatzaufenthalt Mittenwald Noch nicht
festgelegt
Schwaben,
Oberbayern,
Oberpfalz und
Niederbayern
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer
(geplant)
RSUKp/Standort
Drucksache 17/13384 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLandeskommando Hessen:
Geplante Ausbildungsvorhaben 2013, noch nicht terminiert:
– Allgemeinmilitärische Ausbildung.
Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern:
Landeskommando Rheinland-Pfalz:
Landeskommando Saarland:
Landeskommando Sachsen:
Landeskommando Sachsen-Anhalt:
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 22.–26.04.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung Noch nicht
festgelegt
Mecklenburg-
Vorpommern
2 DVag 21.–25.10.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung Noch nicht
festgelegt
Mecklenburg-
Vorpommern
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 14.–15.06.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung
Standortübungsplatz Idar-Oberstein
Noch nicht
festgelegt
Rheinland-Pfalz
2 DVag 16.–21.09.2013 Schießausbildung
Truppenübungsplatz Baumholder
Noch nicht
festgelegt
Rheinland-Pfalz
3 DVag 29.–30.11.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung
Standortübungsplatz Idar-Oberstein
Noch nicht
festgelegt
Rheinland-Pfalz
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag tbd Ausbildung zum RSU-Soldat mit
Schwerpunkt Sicherungssoldat
Noch nicht
festgelegt.
Saarland
2 DVag tbd Sanitätsausbildung Noch nicht
festgelegt.
Saarland
3 DVag tbd Wachausbildung Noch nicht
festgelegt.
Saarland
Nr Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 11.–15.11.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung Noch nicht
festgelegt
Sachsen
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 13.–15.09.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung Noch nicht
festgelegt
Sachsen-Anhalt
2 DVag 08.–10.11.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung Noch nicht
festgelegt
Sachsen-Anhalt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/13384Landeskommando Schleswig-Holstein:
Landeskommando Thüringen:
23. Wie viele Angehörige der bislang aufgestellten RSUKp waren als aktive
Soldaten im Auslandseinsatz?
Mit dem Beorderungsstand vom 17. April 2013 waren 15 Angehörige im
Auslandseinsatz.
24. Wie viele Übungen haben bereits stattgefunden (bitte nach Kompanie,
Zeit, Ort, detaillierten Übungsinhalten/-szenarien sowie Kooperationen
mit Bundeswehreinheiten und zivilen Behörden/Einrichtungen
aufschlüsseln)?
Landeskommando Hamburg/Bremen
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 19.–21.04.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung Noch nicht
festgelegt
Schleswig
2 DVag 16.–18.08.2013 Schießausbildung Noch nicht
festgelegt
Schleswig
3 DVag 25.–27.10.2013 Schießausbildung Noch nicht
festgelegt
Schleswig
4 DVag 23.–26.05.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung Noch nicht
festgelegt
Holstein
5 DVag 27.–29.09.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung,
Schießausbildung
Noch nicht
festgelegt
Holstein
6 DVag 25.10.–
01.11.2013
Allgemeinmilitärische Ausbildung,
Schießausbildung
Noch nicht
festgelegt
Holstein
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 27.04.2013 Schießausbildung 19 Thüringen
2 DVag 17.–21.06.2013 Allgemeinmilitärische Ausbildung 20 Thüringen
3 DVag 04.–08.11.2013 Schieß- und Wachausbildung Noch nicht
festgelegt
Thüringen
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/Standort
1 DVag 12.–14.04.2013 Katastrophenschutzübung des
Landeskommandos Hamburg
Ort: Cuxhaven
Übungsinhalte/Szenarien:
Überschwemmungen und kreisweiter Stromausfall
infolge von Eisregen, Windböen in
Orkanstärken, winterliches Wetter.
Anwesende Zivile Behörden/
Einrichtungen: Fachämter der Kreisverwaltung,
Polizei, Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz,
Technisches Hilfswerk.
17 Bremen
Drucksache 17/13384 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Welche Übungen von RSUKp sind momentan geplant, und wie sehen
diese aus (bitte unter Angabe der detaillierten Übungsinhalte/-szenarien
nach Kompanie, Zeit, Ort sowie Kooperationen mit anderen militärischen
Einheiten und zivilen Behörden/Einrichtungen aufschlüsseln)?
Landeskommando Bremen:
Landeskommando Hamburg:
26. Inwiefern waren bislang Polizeieinheiten an Kooperationen mit den
RSUKr beteiligt (bitte angeben, um welche Polizeieinheiten es sich
handelt und welcher Art die Kooperation war), und inwiefern ist künftig eine
Kooperation beabsichtigt?
Bislang erfolgten keine Beteiligungen. Die Notwendigkeit einer Kooperation
wird auch künftig nicht gesehen.
27. Welche Kooperationen im Rahmen der ZMZ mit zivilen Behörden oder
Einrichtungen sind für die RSUKr vorgesehen oder existieren bereits
(bitte nach Kompanie, Kooperationspartnern und Inhalten der
Kooperation aufschlüsseln)?
Derzeit sind keine formalisierten Kooperationen für die Regionalen
Sicherungs- und Unterstützungskräfte mit zivilen Behörden oder Einrichtungen im
Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit beabsichtigt, sie könnten sich
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/ Standort
1 DVag tbd Katastrophenschutz hier Deichverteidigung
mit Feuerwehr Bremen mit Unterstützung
Patenverband Logistikschule der
Bundeswehr.
Noch nicht
festgelegt
Bremen
Nr. Form Datum Art und Thema der Veranstaltung Teilnehmer RSUKp/ Standort
1 DVag 2014 „Deichverteidigungsübung 2014 der Freien
und Hansestadt Hamburg“
• Übungsinhalte/-szenarien: Vermittlung
von Ausbildungsinhalten des
Pionierdienstes aller Truppen im Rahmen
der zivil-militärischen Zusammenarbeit
während einer Deichverteidigungsübung
der Freien und Hansestadt Hamburg,
• Zeit: Nov 2014,
• Ort: Stadtgebiet Freie und Hansestadt
Hamburg,
• Zusammenarbeit mit:
Militärischen Dienststellen: tbd, Zivilen
Behörden/Einrichtungen der Freien und
Hansestadt Hamburg:
Landesbetrieb für Straßen, Brücken und
Gewässer, Deichverteidigungsorganisation,
Technische Einsatzleitungen
Deichverteidigung, Regionale Katastrophenstäbe (RKD)
der „Nassen Bezirke“, Zentraler
Katastrophendienststab der Behörde für Inneres und
Sport, Technisches Hilfswerk.
Noch nicht
festgelegt
Hamburg
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13384aber zukünftig entwickeln (z. B. mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
dem Deutschen Roten Kreuz oder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
e. V.).
28. Inwiefern ist eine Zusammenarbeit der RSUKp mit den Landes-,
Bezirksbzw. Kreisverbindungskommandos der ZMZ-Strukturen beabsichtigt,
und wie soll diese gestaltet werden?
Die angesprochenen Verbindungskommandos nehmen im Rahmen der Zivil-
Militärischen Zusammenarbeit seitens der Bundeswehr eine
Verbindungsfunktion zu zivilen Behörden und Einrichtungen wahr. Da sich diese Aufgabe von
denen der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte unterscheidet, ist
diesbezüglich grundsätzlich keine Zusammenarbeit vorgesehen. Da beide
jedoch als Teil der Territorialen Reserve (u. a. möglicherweise auch in
Katastrophenfällen) regional tätig sind, ist eine eventuelle Zusammenarbeit nicht
auszuschließen.
29. Welche Befehlsketten sind für die Einsätze der RSU-Kräfte vorgesehen
(bitte ggf. nach Szenarien unterscheiden)?
Grundsätzlich werden die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte
durch das vorgesetzte Landeskommando im Grundbetrieb geführt. Im Rahmen
eines regionalen Wacheinsatzes werden sie dem entsprechenden
Wachvorgesetzten unterstellt; für Hilfeleistungseinsätze werden sie einem anderen
aktiven Verband, in der Regel dem Patenverband, unterstellt und arbeiten dann auf
Weisung eines zivilen Einsatzstabes. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 7b verwiesen.
30. Durch welche Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass keine
Rechtsextremisten als Teil der RSUKr an eine militärische Ausbildung und
Einfluss im Bereich von Katastrophenschutz und Sicherungsaufgaben
gelangen?
Reservistinnen und Reservisten, die in den Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräften beordert sind, unterliegen wie alle anderen Reservistinnen und
Reservisten der Wehrüberwachung. Im Rahmen der Beorderung von
Reservistinnen und Reservisten werden durch die Karrierecenter der Bundeswehr vom
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr polizeiliche
Führungszeugnisse abgefordert.
Darüber hinaus ist, wie in allen anderen Bereichen der Bundeswehr, die
Aufmerksamkeit und Sensibilität aller Führungsebenen gefordert, um jeglichen
extremen Tendenzen entgegenzutreten.
31. Was genau versteht die Bundesregierung unter dem Begriff
„Heimatschutz“, und welche Aufgabenbereiche, Institutionen und Organisationen
fallen ihrem Verständnis zufolge darunter?
In den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 18. Mai 2011 ist festgelegt,
dass der Heimatschutz eine gesamtstaatliche Aufgabe ist und der Beitrag der
Bundeswehr zum Heimatschutz alle Fähigkeiten der Bundeswehr zum Schutz
Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger auf deutschem Hoheitsgebiet
umfasst.
Drucksache 17/13384 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHierzu gehören neben den originären Aufgaben (Überwachung und
Gewährleistung der Sicherheit des deutschen Luft- und Seeraums, Landesverteidigung
im klassischen Sinne, Absicherung militärischer Anlagen der Basis Inland) die
subsidiären Aufgaben der Bundeswehr im Inland bei Naturkatastrophen und
schweren Unglücksfällen sowie in Fällen des inneren Notstands, soweit ein
entsprechender Einsatz der Streitkräfte nach Artikel 87a Absatz 2 des
Grundgesetzes erlaubt ist.
Heimatschutz als gesamtstaatliche Aufgabe bedingt ein Länder und Ressort
übergreifendes, kohärentes Vorgehen unter Zusammenwirken aller
vorhandenen Instrumente. Bestimmungsgemäß umfassen die Zuständigkeiten des
Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Verteidigung
Kernbereiche dieser gesamtstaatlichen Aufgabe.
Dabei unterliegt die Gesamtkonzeption der zivilen Verteidigung der
Federführung des Bundesministeriums des Innern und erfolgt in ressortgemeinsamer
Abstimmung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/13384Anlage
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/13384
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/13384
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/13384
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/13384
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/13384
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/13384
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]