Immobilienkäufe der rechtsextremen Szene
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/3419 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit einigen Jahren lassen sich vermehrte Versuche der extremen Rechten beobachten, in den Besitz größerer Immobilien zu gelangen, die dann als Treffpunkte, Veranstaltungsorte und Schulungszentren der Szene genutzt werden sollen. Die jüngste Auseinandersetzung um den geplanten Kauf eines Hotels in Delmenhorst durch den bundesweit bekannten Rechtsextremisten Jürgen Rieger ist nur das aktuellste Beispiel einer ganzen Kette solcher und ähnlicher Vorgänge, die in den betroffenen Regionen für einige Aufregungen gesorgt haben.
Das mit der verstärkten Immobiliensuche verbundene Ziel der extremen Rechten ist es, sich von öffentlichen Protesten und der damit verbundenen erschwerten Durchführung großer Saalveranstaltungen möglichst unabhängig zu machen. Konnten bisher zahlreiche Schulungs- und Konzertveranstaltungen der extremen Rechten durch bürgerschaftlichen Protest von engagierten Antifaschisten und Antifaschistinnen verhindert werden, so würde dies dieser Protest und auch der öffentliche Druck auf die Vermieter großer Veranstaltungsräumlichkeiten ins Leere laufen, wenn die extreme Rechte auf eine relevante Zahl eigener Veranstaltungsorte in der Bundesrepublik Deutschland zurückgreifen könnte.
Neben der ungestörten Durchführung eigener Veranstaltungen geht es der extremen Rechten mit der Immobilienfrage auch um die sichtbare Präsenz in bestimmten Orten und damit um wichtige Schritte auf dem Weg zu einer angestrebten kulturellen Hegemonie in einzelnen Regionen. So ist es kein Zufall, dass viele solcher Immobilien in ländlichen Regionen und Kleinstädten zu finden sind und als Anlaufpunkt für die gesamte Szene der extremen Rechten in der jeweiligen Region dienen.
Die von Jürgen Rieger erworbenen Häuser im niedersächsischen Dörverden und im thüringischen Pößneck sind Beispiele für eine solche Strategie. Nur dem Einsatz engagierter Initiativen in den jeweiligen Orten ist es zu verdanken, dass diese Orte ihre angestrebte Funktion bis heute noch nicht erfüllen können.
Dennoch diente etwa die Immobilie in Pößneck der Durchführung des bis heute größten Konzertes der extremen Rechten in Thüringen, das 2005 mit mehr als 1 500 Neonazis im Anschluss an einen Landesparteitag der NPD stattfand.
Darüber hinaus lässt sich gegenwärtig eine weitere Tendenz beobachten: Mit der vor allem durch lokale Initiativen hervorgerufenen verstärkten Aufmerksamkeit für Immobilienkäufe aus der extremen Rechten gibt es vermehrt Versuche von Seiten der betroffenen Kommunen, einen solchen Kauf zu verhindern. Andere Interessenten werden gesucht oder die Kommune versucht selbst, die entsprechende Immobilie zu kaufen. Das führt nicht selten zu einer Erhöhung des Kaufpreises durch den Besitzer, weiß dieser doch um den öffentlichen Druck der auf den Kommunen lastet, wenn eine Kaufabsicht von Seiten der extremen Rechten vorliegt. Dieses Mittel der „Wertsteigerung“ wird von einigen Besitzern offenbar schamlos genutzt: „Hausbesitzer und Neonazis arbeiten dabei oft Hand in Hand“ (DER TAGESSPIEGEL, 20. August 2006). Auch von Seiten der extremen Rechten wird dieser Mechanismus bewusst bedient. So bot die NPD in Jena einen „Service“ für Immobilienbesitzer an, bei dem gegen Zahlung einer Parteispende von Seiten der NPD das Interesse an bestimmten Objekten öffentlich kundgetan werde.
Zahlreiche Kommunen insbesondere in Ostdeutschland sind mit verstärkten Aktivitäten regionaler Kameradschaften und auch der NPD konfrontiert. Gerade beim Thema Immobilienkauf durch Angehörige der extremen Rechten fühlen sich viele dieser Kommunen allein gelassen, wird die Identität und politische Orientierung eines potenziellen Käufers oft doch erst nach erfolgtem Kauf für die Kommune erkennbar. Erwartet wird deshalb von kommunaler Seite eine stärkere Unterstützung durch staatliche Stellen, die möglicherweise frühzeitig auf den politischen Hintergrund potenzieller Käufer hinweisen könnten.
Fragen und Antworten8
Von wie vielen Immobilien im Besitz von Angehörigen der rechtsextremen Szene hat die Bundesregierung Kenntnis, die als Veranstaltungs-, Schulungs- oder Konzerträume genutzt werden bzw. genutzt werden können?
Der Bundesregierung sind rund 20 Immobilien bekannt, die sich im Eigentum von Rechtsextremisten befinden und tatsächlich als Veranstaltungs-, Schulungsoder Konzerträume genutzt werden. Über die Gesamtzahl von zu diesen Zwecken – potenziell – nutzbaren Räumlichkeiten kann keine Aussage getroffen werden.
Wer sind die Besitzer und welche Rolle (Amts-, Mandatsträger, Parteifunktionäre, Kameradschaftsführer usw.) spielen diese innerhalb der rechtsextremen Szene?
Es ist vorab zu bemerken, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz personenbezogene Daten und wertende Stellungnahmen zur politischen Tätigkeit von Einzelpersonen nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) veröffentlicht. Insofern kann Folgendes mitgeteilt werden:
Der szenebekannte Rechtsextremist Jürgen Rieger besitzt mehrere Immobilien, zu denen u. a. der „Heisenhof“ in Dörverden (NI) und das „Schützenhaus“ in Pößneck (TH) zählen. In der Vergangenheit nutzte Rieger für den Erwerb der Immobilien die in London ansässige „Wilhelm-Tietjen-Stiftung für Fertilisation Ltd.“ Auch der führende Neonazi und Mitglied des NPD-Parteivorstandes Thorsten Heise besitzt im thüringischen Fretterode eine Immobilie, die er für Kameradschaftstreffen zur Verfügung stellt. Überdies erwarb der NPD-Funktionär Uwe Meenen 2001 das „Schloss Trebnitz“ (ST) im Treuhandauftrag für den Rechtsextremisten Steffen Hupka.
Wo liegen diese Immobilien, und wie stellt sich die räumliche Verteilung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dar?
Die in der Antwort zu Frage1 genannten Immobilien verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:
- Baden-Württemberg 2
- Bayern 1
- Berlin 1
- Brandenburg 1
- Hessen 2
- Mecklenburg-Vorpommern 2
- Niedersachsen 2
- Nordrhein-Westfalen 2
- Sachsen 2
- Sachsen-Anhalt 1
- Schleswig-Holstein 1
- Thüringen 3
Wie werden diese sich im Besitz von Angehörigen der extremen Rechten befindlichen Immobilien genutzt (bitte nach Art der Veranstaltung – Konzert, Parteiveranstaltung, Schulung – und nach einzelnen Immobilien aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
a) Wie viele kommunale, landesweite oder Bundesparteitage der NPD fanden seit 2000 in solchen Immobilien statt (bitte nach Orten aufschlüsseln)?
Im April 2005 fand der Landesparteitag der NPD-Thüringen im „Schützenhaus“ Pößneck des Rechtsextremisten Jürgen Rieger statt.
b) Welche dieser Immobilien werden von Kameradschaften genutzt, und wie sieht diese Nutzung aus?
Der „Heisenhof“ des Jürgen Rieger dient der dortigen rechtsextremistischen Szene als lokal bedeutsamer Treffpunkt – auch für Schulungszwecke. Ob bzw. inwieweit eine Nutzung speziell durch Kameradschaften erfolgt, ist nicht bekannt.
c) Wie viele Konzerte der extrem rechten Musikszene fanden seit 2000 in solchen Immobilien statt, und von wie vielen Menschen wurden diese Konzerte besucht (bitte nach Orten aufschlüsseln)?
Für rechtsextremistische Musikveranstaltungen werden sowohl kurzfristig angemietete Objekte genutzt als auch Räume, die im längerfristigen Besitz oder Eigentum von Rechtsextremisten stehen. Zu Einzelheiten kann aus nachrichtendienstlichen und ermittlungstaktischen Gründen nicht Stellung genommen werden.
Von welchen Immobilien, für die gegenwärtig eine Kaufabsicht von Angehörigen der extremen Rechten besteht, hat die Bundesregierung Kenntnis, und wo befinden sich diese Immobilien?
In der letzten Zeit wurden vermehrt Aktivitäten von Rechtsextremisten bekannt, Immobilien als Schulungszentren oder zu vergleichbaren Zwecken zu erwerben. Diese Vorgänge weckten zum Teil großes öffentliches Interesse und führten in Einzelfällen zu erheblichen Gegenreaktionen der betroffenen Gemeinden und Bürger. Ob Rechtsextremisten in jedem Fall eine tatsächliche Kaufabsicht hegten oder ihr Interesse nur vortäuschten, lässt sich nicht abschließend feststellen.
Derzeit erklärt die NPD in zwei Fällen ihre Absicht, Immobilien zu erwerben:
- Laut einer Meldung auf der Homepage der NPD-Saar vom 7. August 2006 beabsichtigt der NPD-Landesvorsitzende Frank Franz, ein Schulungszentrum zu errichten und hierfür eine Immobilie zu kaufen. Konkrete Örtlichkeiten hierfür sind nicht bekannt.
- Des Weiteren plant die NPD einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2006 zufolge den Kauf einer Immobilie in Brandenburg. Der Landesparteitag habe beschlossen „ein Konzept zum Erwerb einer Mehrzweckimmobilie“ zu erstellen.
Haben staatliche Behörden in den letzten Jahren Kommunen vor geplanten Immobilienkäufen von Angehörigen der extremen Rechten gewarnt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bezüglich des angestrebten Kaufs?
Vorab ist zu bemerken, dass eine Übermittlung entsprechender Informationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nur dann in Betracht kommt, wenn es sich um offen verwertbare Erkenntnisse handelt und im Falle personenbezogener Daten die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vorliegen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass für die in der Fragestellung angesprochenen „Warnungen“ die entsprechenden Landesbehörden zuständig sind.
Pressemeldungen zufolge hat das Mainzer Innenministerium im Zusammenhang mit der bekundeten Absicht der NPD, die Gaststätte „Alte Gräfliche Leininger Mühle“ (Kirchheim/ Bad Dürckheim) zu erwerben, im August diesen Jahres mit der betroffenen Gemeinde Gespräche geführt und dieser empfohlen, nicht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Vermutet wurde ein Manöver der NPD, die Gemeinde zur Zahlung eines überhöhten Kaufpreises zu bewegen und den Mehrerlös mit dem Verkäufer zu teilen.
Wie viele und welche Immobilien aus kommunalem Landes- oder Bundesbesitz sind an Interessenten aus der extremen Rechten verkauft worden?
Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde im Jahr 2004 die vormals bundeseigene Liegenschaft „Heisenhof“ bei Dörverden in Niedersachsen von der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung durch einen Rechtsextremisten im Namen einer inzwischen erloschenen Stiftung ersteigert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Über diesen Einzelfall hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Sind der Bundesregierung fingierte Kaufangebote für Immobilien durch Angehörige der rechtsextremen Szene bekannt, die mit dem Zweck getätigt wurden, den Kaufpreis in die Höhe zu treiben, und wenn ja, wo und wann?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.