Zukunftsfähige Politik für den Hochschulstandort Deutschland
der Abgeordneten Kai Boris Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bildung ist die Basis, auf der jeder Mensch selbständig das Leben gestalten und Verantwortung übernehmen kann und daher ein zentrales Politikfeld. Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft, die einen Zuwachs an hoch qualifizierten Arbeitskräften erfordert, rückt insbesondere die Hochschulbildung in den Fokus. Zentrale Leitlinie von Hochschulpolitik muss die Förderung von Teilhabegerechtigkeit, Bildungsbeteiligung und Qualität sein. Über 100 Tage nach Amtsantritt ist es an der Zeit, die Bundesregierung zu ihren Initiativen und Vorhaben im Hochschulbereich zu befragen, um diese im Hinblick auf die genannte Zieltrias zu untersuchen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Verschiedene Fragen der Hochschulpolitik
Fragen31
Wie will die Bundesregierung die Zulassung zum Studium für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung durch Änderung des Hochschulrechts erreichen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit einer Neuausrichtung des Programms zur Förderung von Juniorprofessuren?
Wie kann in diesem Zusammenhang eine verlässliche individuelle Zukunftsperspektive für Wissenschaft als Beruf aussehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Mobilität von Studierenden und die Konsequenzen für den Hochschulstandort Deutschland, dass die Bundesländer gemäß den Plänen zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung ein Abweichungsrecht von bundeseinheitlich geregelten Zugängen und Abschlüssen innehaben?
Wie kann beim Übergang von Schule zu Hochschule die Studienberatung gestärkt werden, damit zu häufiger Studienfachwechsel und Studienabbruch vermindert werden können?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Akkreditierung einzelner neuer Studiengänge durch die Akkreditierung eines umfassenden hochschulspezifischen Qualitätssicherungssystems zu ersetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf das Angebot der deutschen Studentenwerke?
Entwicklung von Studienplatzkapazitäten
Welche Daten und Fakten liegen der Bundesregierung zum Auf- und Abbau von Studienplatz- und Personalkapazitäten in den Ländern vor?
Wie beurteilt sie diese?
Wie und wann will die Bundesregierung ihre Zielvorgabe erreichen, dass künftig 40 Prozent eines Altersjahrgangs ein Studium absolvieren können?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Hochschulen beim Studienplatzausbau und bei der Stärkung der Lehre zu unterstützen?
Welchen Anteil sollen Fachhochschulen am notwendigen Kapazitätsausbau haben, und wie können sie darin von der Bundesregierung unterstützt werden?
Hochschulpakt der Bundesregierung
Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung den so genannten Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern, und wie ist er mit dem Ziel der Bundesregierung vereinbar, durch die Föderalismusreform den Bundesländern die Kompetenzen im Hochschulbereich zu übertragen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem angekündigten Hochschulpakt?
Wann legt die Bundesregierung einen Zeitplan sowie konzeptionelle und substantielle Vorschläge zur Ausgestaltung des angekündigten Hochschulpaktes vor?
Exzellenzinitiative
Wird die Exzellenzinitiative über die derzeitige Laufzeit hinaus verlängert werden?
Falls ja, wie soll sie weiterentwickelt werden?
Sollen künftig auch Fachhochschulen miteinbezogen werden?
Wenn ja, soll dies mit fachlichen, regionalen oder anderen Schwerpunkten geschehen?
Hält die Bundesregierung Vorschläge, dass es einen eigenen Wettbewerb für die Hochschulen in den neuen Ländern geben sollte, für sinnvoll, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen?
Hält die Bundesregierung Vorschläge, dass es einen eigenen Wettbewerb für die Exzellenz und Qualität der Lehre an Hochschulen geben sollte, für sinnvoll, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen?
Studien- und Hochschulfinanzierung
Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des geplanten Hochschulpaktes den erforderlichen Ausbau der Studienplatzkapazitäten in den Ländern zu fördern?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung darin, dass von dem im Koalitionsvertrag vereinbarten „Einstieg in die Vollkostenfinanzierung“ vor allem forschungsstarke Hochschulen profitieren?
Wie bewertet die Bundesregierung das Modell einer studienplatzbezogenen Hochschulfinanzierung und dabei speziell den Vorteilsausgleich nach dem schweizer Vorbild („Stammlandmodell“)?
a) Wäre die Bundesregierung bereit, sich an einem solchen Vorteilsausgleichsmodell finanziell zu beteiligen, wenn sich die Bundesländer darauf einigen?
b) Falls ja, wäre die Bundesregierung bereit, im Rahmen eines solchen Modells die Finanzierung der Studienplatzkosten der ausländischen Studierenden zu übernehmen?
c) Ist es für die Bundesregierung denkbar, die finanzielle Unterstützung im Zuge eines Vorteilsausgleichsmodells zum Bestandteil des geplanten Hochschulpaktes zu machen?
Welche anderen studienplatzbezogenen Finanzierungsmodelle hält die Bundesregierung für sinnvoll?
Hält die Bundesregierung die in der Föderalismusreform bisher vorgesehene künftige Verteilung der Hochschulbaumittel auf die Länder für gerecht?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Vergleich dazu eine denkbare Verteilung der Hochschulbaumittel anhand der Studierendenzahlen in den einzelnen Bundesländern?
Wie erklärt die Bundesregierung die Erhöhung bei Kapitel 30 04 Titel 661 01-142 „Bildungskredit“ (Erstattung von Kreditausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau)?
a) Aus welchen Gründen ist eine Verdreifachung des Haushaltsansatzes erforderlich?
b) War diese Aufstockung bereits in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen? Falls nicht, warum nicht?
c) Wie will die Bundesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Erstattungsleistungen für Bildungskredite – ausschließen, dass es im Rahmen der soeben eingeführten Studienkredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) zu einer Belastung des Bundeshaushalts kommt?
d) Wenn dies ausgeschlossen werden kann, welche Mittel werden für Kreditausfälle bei der Rückzahlung der Studienkredite verwendet?
e) Werden dadurch möglicherweise andere Programme oder Leistungen der KfW eingeschränkt? Wenn ja, welche?
f) Wie steht die Bundesregierung zu einer Ausweitung der Altersgrenze der Studiendarlehensberechtigten über das 30. Lebensjahr hinaus?
Welche Reformen des BAföG plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Studierende die Mittel, die sie aus der Bundesausbildungsförderung erhalten, in keinem Fall für Studiengebühren aufwenden?
Wann plant die Bundesregierung die nächste Anpassung der Regelsätze und Freibeträge beim BAföG-Bezug?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Deutschland vor dem Hintergrund des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe c verpflichtet, „den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich zu machen“?