[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13434
17. Wahlperiode 10. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Oliver Krischer, Uwe
Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13212 –
Umsetzung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Ländern des globalen Südens gehen Rohstoffabbau und -handel häufig
mit Menschenrechtsverletzungen, Gewalt, sozialen Verwerfungen, massiven
ökologischen Schäden, Misswirtschaft und Korruption einher. Es gelingt
selten, den Rohstoffreichtum so zu nutzen, dass sich die Lebensverhältnisse der
lokalen Bevölkerung verbessern. Der unregulierte Wettlauf um Rohstoffe
verschärft diese Probleme. Fairer Interessensausgleich, Transparenz und
internationale Abstimmungs- und Regulierungsmechanismen fehlen. Stattdessen
prägen nationale Initiativen die Rohstoffpolitik. Im Oktober 2010 hat die
Bundesregierung ihre Rohstoffstrategie vorgelegt. Diese soll die Versorgung mit
nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen sichern. In der Rohstoffstrategie
kündigt die Bundesregierung unter anderem den Aufbau von bilateralen
Rohstoffpartnerschaften mit „ausgewählten Produzentenländern“ an und hebt
hervor, dass für die Rohstoffpartnerschaften ein „konkretes Engagement“ der
deutschen Wirtschaft erforderlich sei. Entsprechende Abkommen wurden
bisher mit der Mongolei (Oktober 2011), Kasachstan (Februar 2012) sowie
aktuell mit Chile (Januar 2013) abgeschlossen, weitere Abkommen sind in
Planung. Die Rohstoffpartnerschaften zielen einseitig auf die Sicherung der
Rohstoffversorgung der deutschen Industrie und sind nicht europäisch oder
international eingebunden. Menschenrechtliche, entwicklungspolitische, soziale
und ökologische Aspekte, Transparenz sowie die Zivilgesellschaft bleiben
außen vor. In der Rohstoffstrategie unterstreicht die Bundesregierung ihre
Bereitschaft, die deutsche rohstoffverarbeitende Industrie durch gezielte politische
Flankierung zu unterstützen und fordert die Industrie dazu auf, konkrete
Engagements zur Absicherung des Bezugs von Rohstoffen auszuweiten. Im
Frühjahr 2012 haben sich mehrere Unternehmen zur „Rohstoffallianz“
zusammengeschlossen. Ziel der Rohstoffallianz ist, der deutschen Industrie direkten
Zugang zu Rohstoffen über Beteiligungen an Rohstoffprojekten im Ausland zu
verschaffen. Der Geschäftsführer der Rohstoffallianz forderte im Hinblick auf
die Rohstoffversorgung der deutschen Wirtschaft vor kurzem eine strategisch
ausgerichtete Außenwirtschafts- und Sicherheitspolitik (vgl. Handelsblatt,
18. Februar 2013). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
7. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13434 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Sind im Rahmen der bestehenden Rohstoffpartnerschaften Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung (AWF) in Anspruch genommen worden?
Wenn ja, für welche Projekte, in welchen Ländern, und in welcher Höhe
(bitte auflisten)?
Die beiden Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen
der Mongolei bzw. der Republik Kasachstan sowie die Gemeinsame Erklärung
der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile sind
Instrumente der politischen Flankierung. Es wird nicht nachgehalten, inwieweit
sich diese politische Flankierung auf die Nutzung der
Außenwirtschaftsförderungs-Instrumente auswirkt.
2. Inwiefern hat die Bunderegierung die Instrumente der AWF für die
Rohstoffpartnerschaften angepasst, ausgebaut, vereinfacht, bzw. inwiefern
plant sie dies zu tun?
Ist die Einführung neuer Instrumente der AWF für die
Rohstoffpartnerschaften geplant?
Die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung werden im engen Dialog mit
der deutschen Wirtschaft kontinuierlich weiterentwickelt. Durch die
Vereinbarung von Rohstoffpartnerschaften ergibt sich keine Notwendigkeit für eine
Adjustierung der Außenwirtschaftsförderungs-Instrumente.
Unabhängig von der Ausgestaltung des Instruments der
Rohstoffpartnerschaften hat die Bundesregierung Anfang 2013 ein Explorationsförderprogramm
aufgelegt, das von seiner Konzeption her zwar kein Instrument der
Außenwirtschaftsförderung ist, aber bei Projekten im Ausland auch außenwirtschaftliche
Wirkungen entfalten kann.
3. Welche Rolle kommt der KfW Bankengruppe bei der Umsetzung der
Rohstoffpartnerschaften zu?
Die KfW Bankengruppe kann, insbesondere mit ihrer Tochter DEG (Deutsche
Investitions- und Entwicklungsgesellschaft), bei der Finanzierung von und der
Beteiligung an Bergbau- und Rohstoffprojekten in Entwicklungs- und
Schwellenländern aktiv werden, sofern Unternehmen eine Beteiligung an konkreten
Projekten beantragen und die Projekte den Förderkriterien entsprechen.
4. Inwiefern werden bei Anträgen für Instrumente der AWF im Rahmen der
Rohstoffpartnerschaften potenzielle ökologische, soziale und
menschenrechtliche Probleme besonders intensiv geprüft vor dem Hintergrund, dass
es sich beim Rohstoffsektor um einen für diese Probleme anfälligen Sektor
handelt und beispielsweise Kasachstan als Rohstoffpartnerland aus
menschenrechtlicher Sicht Defizite aufweist?
Im Rahmen der Garantieinstrumente zur Außenwirtschaftsförderung (Garantien
für Exportkredite, Direktinvestitionen und Ungebundene Finanzkredite) erfolgt
jeweils eine Nachhaltigkeitsprüfung, die sowohl ökologische, soziale wie auch
menschenrechtliche Aspekte umfasst und auf internationalen
Prüfungsstandards beruht. Die Prüfung von Umwelt- und Sozialaspekten im Zusammenhang
mit Anträgen auf eine Exportkreditgarantie (Hermesdeckung) basiert auf den
zuletzt 2012 überarbeiteten Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Recommendation on Common
Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and
Social Due Diligence (Common Approaches). Diese Leitlinien werden bei der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13434Prüfung von Garantien für Ungebundene Finanzkredite analog zu Grunde
gelegt. Auch im Rahmen der Investitionsgarantien erfolgt eine den Common
Approaches vergleichbare Prüfung.
5. Von welchen konkreten internationalen Verhaltenskodizes sowie Umwelt-
und Sozialstandards spricht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Kasachstan-Politik der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/11930,
Frage 18), in der die Bundesregierung darlegt, dass Unternehmen im
Rohstoffsektor diese Kodizes und Standards im eigenen Interesse einhalten würden,
und welche Konsequenzen für die Inanspruchnahme der Instrumente der
deutschen AWF hat eine Nichteinhaltung?
Gibt es Fälle, in denen Unternehmen, die im Rohstoffsektor tätig sind bzw.
eine Förderung für Rohstoffprojekte beantragt haben, eine Förderung
aufgrund von Nichteinhaltung dieser Standards verwehrt wurde (bitte
auflisten)?
Es wird auf Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Es sind keine Projekte bekannt, die nicht gefördert werden konnten.
6. Inwiefern koppelt die Bundesregierung die Außenwirtschaftsförderung im
Rahmen der Rohstoffpartnerschaften an Transparenzstandards, etwa an
eine Offenlegung der grundlegenden Informationen aus
Konzessionsverträgen?
Die Rohstoffpartnerschaften als Maßnahmen der politischen Flankierung
ergänzen die bekannten Außenwirtschaftsförderungsinstrumente. Es werden jeweils
die Transparenzregelungen eingehalten, die für die jeweiligen Instrumente auf
internationaler Ebene vereinbart sind.
7. Inwiefern hält die Bundesregierung die Transparenzanforderungen, die sie
an ihre AWF im Rohstoffsektor legt, vor dem Hintergrund der
verbindlichen Offenlegungspflichten auf Projektebene, wie sie durch den Dodd-
Frank-Act festgelegt und am 9. April 2013 auf EU-Ebene durch eine
Einigung von Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und
Europäischem Rat beschlossen wurden, für ausreichend?
Siehe Antwort zu Frage 6.
8. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Geschäftsführers der
Rohstoffallianz, ungebundene Finanzkredite auch für langfristige
Rohstofflieferverträge anwendbar zu machen, die nicht mit Investitionen in den
Bergbau vor Ort verbunden sind (vgl. Handelsblatt, 18. Februar 2013)?
Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) können für Kredite
an kommerzielle Projekte zur bergbaulichen Gewinnung von Rohstoffen
übernommen werden. Im Einzelfall ist es möglich, UFK-Garantien für Kredite an
bergbaulich nahe Maßnahmen (z. B. Ausbau von Erzverladehäfen, Pipelines
etc.) zu übernehmen. Eine Änderung der Deckungspraxis ist nicht beabsichtigt.
Drucksache 17/13434 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Inwiefern und durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
die Rohstoffallianz?
Die Bundesregierung hat die Gründung der RA Rohstoffallianz GmbH durch
Unternehmen mit wesentlicher industrieller Wertschöpfung in Deutschland, die
einen Eigenbedarf an Rohstoffen haben, begrüßt. Die Rohstoffstrategie der
Bundesregierung vom Oktober 2010 beinhaltet ein umfassendes
Maßnahmenbündel zur Flankierung der Unternehmen bei der Rohstoffsicherung. Diese
Maßnahmen stehen allen Unternehmen gleichermaßen zur Verfügung.
10. Wie wird das im Januar 2013 angelaufene Explorationsförderprogramm
zur Verbesserung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit
kritischen Rohstoffen konkret umgesetzt, welche Mittel stehen hierfür zur
Verfügung, welche Rolle kommt der Deutschen Rohstoffagentur (DERA)
in der Umsetzung des Programms zu, und nach welchen Kriterien
entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
über die Anträge?
Mit der fachlichen Abwicklung des Explorationsförderprogramms hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Deutsche
Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR) beauftragt.
Das Verfahren und die Kriterien sind transparent und detailliert in den
Richtlinien über die Gewährung von bedingt rückzahlbaren Zuwendungen zur
Verbesserung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit kritischen
Rohstoffen (Explorationsförderrichtlinien,
www.bmwi.de/DE/Themen/Industrie/
Rohstoffe-und-Ressourcen/rohstoffpolitik.html) dargestellt.
Das von der DERA ermittelte Ranking der Förderanträge wird dem BMWi als
Bewilligungsbehörde vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage entscheidet BMWi
nach eigener formeller und fachlicher Prüfung über die Bewilligung der
Förderung.
Die DERA beobachtet und kontrolliert ferner die Vorhaben und
Zuwendungsempfänger hinsichtlich der ordnungsgemäßen fachlichen und formellen
Einhaltung der Förderrichtlinien und hinsichtlich des Eintretens von Erfolgsfällen
nach diesen Förderrichtlinien. Sie prüft fachlich die vom
Zuwendungsempfänger vorzulegenden Nachweise der Verwendung und erstellt
Kostenuntersuchungsberichte.
Für das Explorationsförderprogramm sind für die Jahre 2013 und 2014
Mittelansätze in Höhe von je 7,5 Mio. Euro und für 2015 in Höhe von 10 Mio. Euro
vorgesehen.
Das Programm wurde von der Europäischen Kommission notifiziert und ist
zunächst auf drei Jahre befristet.
11. Mit welchen Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas kooperiert die
DERA im Bereich ihrer Rohstoffländerkooperation, was ist Inhalt dieser
Zusammenarbeit, und welche Rolle spielen die Auslandshandelskammern
sowie Germany Trade and Invest im Rahmen dieser Kooperationen?
Die DERA kooperiert mit den Rohstoffländern Südafrika, Mongolei,
Kasachstan, Chile und Peru. Durch Kooperationen werden Projekte zur
Rohstofferkundung und Rohstoffgewinnung gefördert, um die Regionen weiter zu entwickeln.
Angestrebt wird, das Versorgungsrisiko vor allem kleiner und mittelständischer
deutscher Unternehmen zu senken. Bei der Zusammenarbeit mit Entwicklungs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13434und Schwellenländern misst die Deutsche Rohstoffagentur der nachhaltigen
Nutzung der jeweiligen Rohstoffpotenziale besondere Bedeutung bei.
Die Auslandshandelskammern (AHKs) und Germany Trade and Invest (GTAI)
sind Kooperationspartner der DERA vor Ort für Informationen, um politische,
rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für ein Engagement
deutscher Unternehmen im Rohstoffsektor des jeweiligen Landes beurteilen zu
können. Darüber hinaus findet auch direkte Zusammenarbeit mit den geologischen
Diensten dieser Länder statt.
• Südafrika und andere Länder des südlichen Afrika
Erstellung einer Studie zu den Möglichkeiten eines Engagements deutscher
Unternehmen im südafrikanischen Rohstoffsektor in Zusammenarbeit mit
der AHK und der GTAI sowie eines Investorenhandbuchs in Kooperation mit
dem Council for Geoscience „CGS“ (Geologischer Dienst Südafrika) mit
dem Fokus auf strategische Rohstoffe für die deutsche Wirtschaft.
Durchführung von Rohstoffdialogen mit deutschen Unternehmen zum
Thema Zertifizierung von Handelsketten für Rohstoffe aus Konfliktregionen.
• Mongolei
Beratung mongolischer Partner und deutscher Unternehmen zu Explorations-
und Bergbauprojekten in der Mongolei. Grundlage hierfür ist das im Rahmen
der Technischen Zusammenarbeit in Kooperation zwischen BGR und der
Mineral Resources Authority of Mongolia erarbeitete Investorenhandbuch
„Industrial minerals and selected rare metals in Mongolia“.
• Kasachstan
Durchführung einer Maßnahme zur Neubewertung von Lagerstätten, in
Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Industrie und neue Technologien der
Republik Kasachstan.
• Chile
Erstellung einer Studie zu den Möglichkeiten eines Engagements deutscher
Unternehmen im Rohstoffsektor des Landes sowie Konzeptionierung und
inhaltliche Gestaltung des deutsch-chilenischen Rohstoffforums in
Zusammenarbeit mit der AHK Chile (CAMCHAL).
Planung und Begleitung von gemeinsamen Projekten zur wirtschaftlichen
Bewertung von Rückständen aus dem chilenischen Bergbau in
Zusammenarbeit mit CAMCHAL und chilenischen Partnern.
• Peru
Erstellung einer Studie zu den Möglichkeiten eines Engagements deutscher
Unternehmen im Rohstoffsektor des Landes in Zusammenarbeit mit AHK
und GTAI.
12. Welche Rolle spielt der Rohstoffsektor im Rahmen der Initiative „Neue
Zielmärkte“ des BMWi zur Förderung von Direktinvestitionen in Afrika,
Asien und Lateinamerika?
Die Initiative „Neue Zielmärkte“ ist Teil der Außenwirtschaftsoffensive des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und weist keinen
Schwerpunkt bezüglich der Förderung von Direktinvestitionen auf. Sie bewegt sich im
Rahmen des bestehenden Instrumentariums der Außenwirtschaftsförderung und
umfasst derzeit die Länder Algerien, Chile, Ghana, Indonesien, Kolumbien,
Malaysia, Mexiko, Peru, Thailand sowie Vietnam. Aufgrund der
sektorneutralen Ausgestaltung spielt der Rohstoffsektor keine besondere Rolle im Rahmen
der Initiative.
Drucksache 17/13434 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung die wirtschaftliche
Diversifizierung der Rohstoffpartnerländer, um eine einseitige Abhängigkeit der
Länder von Rohstoffen zu vermeiden?
Welche konkreten Maßnahmen führt die Bundesregierung hier durch
(bitte nach Land, Maßnahme, Laufzeit, Volumen auflisten)?
Die Umsetzung der Regierungsvereinbarungen mit der Mongolei und
Kasachstan über Partnerschaften im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich
können einen Beitrag zur Diversifizierung der Wirtschaft der beiden Partnerländer
leisten. Neben Projekten aus dem Rohstoffbereich werden auch Projekte
deutscher Unternehmen zur forcierten Industrialisierung der beiden Länder
einbezogen.
Rohstoffpartnerschaft Mongolei:
Die Mongolei steht mit dem Abbau ihrer Rohstoffvorkommnisse (Kohle, Öl,
Gas, Kupfer, Gold) an der Schwelle eines enormen Wirtschaftswachstum. Die
Wirtschaft stützt sich v. a. auf Viehwirtschaft (18 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP), aber 40 Prozent der Erwerbstätigen) und Bergbau (40 Prozent des
BIP, aber mehr als 80 Prozent des Exports). Die Konzentration des Exports auf
einige wenige Exportprodukte (Kupfer, Gold, Kaschmirwolle) und als
Binnenland auf die Nachbarländer Russland und China erschwert eine Diversifikation
der Wirtschaft. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) unterstützt daher vor allem den Aufbau lokaler
Kapazitäten und die Erhöhung der lokalen Wertschöpfung durch folgende Vorhaben
in dem mit der Mongolei vereinbarten Schwerpunkt Förderung des nachhaltigen
Rohstoffmanagements:
Rohstoffpartnerschaft Kasachstan:
Kasachstan wird gemäß der mit dem Bundestag und innerhalb der
Bundesregierung abgestimmten BMZ-Länderliste zur Entwicklungszusammenarbeit als
B- Kooperationsland ausschließlich bei der regionalen
Entwicklungskooperation berücksichtigt. Aufgrund seiner progressiven und einflussreichen Rolle in
Zentralasien wird Kasachstan ausschließlich in Regionalvorhaben der
technischen Zusammenarbeit in Bereichen wie z. B. im Vorhaben „Nutzung
mineralischer Rohstoffe für Entwicklung“ (PN 2011.2233.2./TZ, Laufzeit 2012–2015/
4,5 Mio. Euro), unterstützt.
Wirtschaftliche Diversifizierung ist daneben ein wesentliches Ziel von
Vorhaben der deutschen EZ im bilateralen Förderschwerpunkt Nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung, die sich mit extraktiven Rohstoffen befassen. Im Auftrag
des BMZ werden aktuell entsprechende Ansätze weiterentwickelt und
aufgearbeitet um in Kooperationsländern der EZ sowie in Ländern mit denen eine
Rohstoffpartnerschaft besteht zielgerichtet dabei unterstützen zu können.
2010.2253.2/GIZ
2010.2254.0/BGR
2010.2255.7/PTB
Integrierte Rohstoffinitiative/IMRI (TZ) (2011–2014) GIZ: 3,9 Mio. EUR
BGR: 0,25 Mio. EUR
PTB: 0,25 Mio. EUR
2012.2183.7 Rohstoffwirtschaftliche Kapazitätenentwicklung der
Bergbauinstitutionen (BGR/TZ) (2013–2015)
1,6 Mio. EUR
2012.2523.4 Kooperative Berufsbildung im Rohstoffsektor
(TZ/2013–2016)
5 Mio. EUR
Zusage 2013: NN Deutsch-Mongolische Hochschule für Bergbau und
Technologie (DMHT/TZ) (2013–2015)
4 Mio. EUR
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1343414. Sofern im Rahmen der Rohstoffpartnerschaften Rechtsberatungen
durchgeführt werden, können diese nur von Rohstoffunternehmen in Anspruch
genommen werden oder auch von lokalen Akteurinnen und Akteuren, die
beispielsweise mit problematischen Auswirkungen der Projekte
konfrontiert sind?
Falls die Rechtsberatung nur für Unternehmen gilt, ist eine entsprechende
Ausweitung geplant?
Wenn nicht, warum nicht?
Angebote zur Rechtsberatung im Rahmen von Rohstoffpartnerschaften gelten
den für die gesetzlichen und institutionellen Rahmen zuständigen Institutionen
in den Partnerländern. Solche Angebote können auch die Gestaltung der
rohstoffspezifischen administrativen Abläufe im öffentlichen Bereich der
Partnerländer einschließen.
15. Inwiefern gilt das Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die
Rohstoffpartnerschaften und ihre Umsetzung?
Das Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ ist die
Vorgabe des BMZ für die Gestaltung der deutschen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit. Es ist verbindlich für die entwicklungspolitischen
Durchführungsorganisationen bei allen Vorhaben der staatlichen entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit, auch für solche im Rohstoffsektor.
16. Welche Konsequenzen hat der „Leitfaden zur Berücksichtigung von
menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der
Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen
Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“ des BMZ für die
Rohstoffpartnerschaften und ihre Umsetzung?
Das BMZ-Menschenrechtskonzept sieht vor, dass im Vorfeld aller Vorhaben der
staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit eine Prüfung
menschenrechtlicher Risiken und Wirkungen vorzunehmen ist. Diese verbindliche
Vorgabe für die entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen wurde
durch den „Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards
und Prinzipien, einschl. Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen
der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“
konkretisiert. Er gilt für alle Programmvorschläge der deutschen staatlichen
Technischen und Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit, somit auch für solche
im Rohstoffsektor.
17. Inwiefern und durch welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung die
Aktivitäten im Rahmen der Rohstoffpartnerschaften auf ihre Kohärenz
mit ihrer Unterstützung für die wirtschaftliche, soziale und nachhaltige
Entwicklung in den Partnerländern?
a) Welche Projekte der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe wurden in den Rohstoffpartnerschaftsländern verstärkt bzw. im
Rahmen der Partnerschaften neu aufgenommen (bitte auflisten?)
b) Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen der Rohstoffpartnerschaften in den
Partnerländern den Aufbau von Wertschöpfungsketten im Rohstoff-
Drucksache 17/13434 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesektor, und welche Verarbeitungsschritte finden bei den bisherigen
Rohstoffpartnerschaften in den Partnerländern statt (bitte auflisten)?
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit sowie Sozial- und Umweltbelangen
nach internationalen Standards ist bei der Bewertung von Rohstoffpotenzialen
und Bergbauprojekten sowie bei der Ertüchtigung des Inspektionswesens fester
Bestandteil der Beratungsleistungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe sowie der Durchführungsorganisationen der
Entwicklungszusammenarbeit.
a) Folgende Projekte bearbeitet die BGR derzeit im Rahmen der
Rohstoffpartnerschaften im Auftrag des BMWi:
• Kasachstan (neu): Neubewertung von Lagerstätten und Vorkommen in
Kasachstan in Zusammenarbeit mit dem zentralen geologischen Komitee
Kasachstans, 2011 bis 2013.
• Chile (neu): Wirtschaftliche Bewertung von Rückständen aus dem
chilenischen Bergbau in Zusammenarbeit mit der AHK Chile (CAMCHAL).
Im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) bearbeitet die BGR
folgende Projekte im Auftrag des BMZ:
• Mongolei (Ausweitung der Zusammenarbeit):
– Umweltschutz im Bergbau in Zusammenarbeit mit der Staatlichen
Inspektionsbehörde (General Agency of Specialized Inspection of
Mongolia), 2012 bis 2014.
– Integrierte Mineralische Rohstoffinitiative (IMRI – BGR
Komponente) in Zusammenarbeit mit der Mineral Resources Authority of
Mongolia, 2011 bis 2013, Fortsetzung bis 2015 in Planung.
• Zentralasien (Kasachstan, Tadschikistan Kirgisistan) überregional (neu):
Programm Mineralische Rohstoffe für Entwicklung, darin BGR-Modul
zum Capacity Building in der Bewertung des Rohstoffpotenzials und
Entwicklung von Rohstoffstrategien mit Schwerpunkt in Tadschikistan und in
Zusammenarbeit mit der Hauptverwaltung für Geologie, 2012 bis 2015.
b) Generell können im Rahmen von Rohstoffpartnerschaften die Partner durch
Beratung (TZ) bzw. Studien und Analysen zur Verbesserung der Nutzung
von Rohstoffpotenzialen unterstützt werden. Investitionen in
Rohstoffgewinnung, Aufbereitung oder nachgelagerte Wertschöpfungsketten können
nur durch Unternehmen vorgenommen werden, die damit den Rahmen der
Rohstoffpartnerschaften durch Verträge im Partnerland ausfüllen können.
• DERA/BGR Kooperation mit Kasachstan (neu): Bei der Bewertung des
Rohstoffpotenzials werden auch Fragen des Potenzials in der
Aufbereitung untersucht, um die Effizienz der Aufbereitung zu erhöhen. Eine
Studie beschäftigt sich mit der Verbesserung der Aufbereitung von schwer
aufbereitbaren Zinnerzen, eine zweite mit dem Einsatz neuer
Technologien für die Vorsortierung von Vanadiumerz.
• TZ mit der Mongolei (Integrierte Mineralische Rohstoffinitiative – BGR
Komponente): Teil der Beratungsmaßnahme der Partnerinstitutionen ist
eine Studie zu den Potenzialen in der Wertschöpfungskette für Gold sowie
für Seltene Erden.
• TZ Zentralasien überregional (neu): Die Bewertung von
Rohstoffpotenzialen und die Erstellung rohstoffwirtschaftlicher Studien zu
ausgewählten Rohstoffen in Tadschikistan schließt eine Betrachtung der Potenziale
in der nachgelagerten Wertschöpfungskette mit ein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13434● DERA/BGR Kooperation mit Chile: Die Bewertung des Potenzials von
Bergbaurückständen zielt auf eine erhöhte Effizienz in der
Lagerstättennutzung ab.
18. Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen des Geschäftsführers
der Rohstoffallianz, die Sicherheitspolitik strategisch zur Versorgung mit
Rohstoffen auszurichten (vgl. Handelsblatt vom 18. Februar 2013)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind diese vermeintlichen Forderungen
vom Geschäftsführer der RA Rohstoffallianz GmbH nicht erhoben worden. Die
Rohstoffallianz hat deshalb am 22. Februar 2013 eine Gegendarstellung mit
folgendem Inhalt kommuniziert: „Diese Darstellung ist falsch. Eine entsprechende
Forderung hat Dr. Dierk Paskert weder unmittelbar erhoben noch mittelbar in
den Kontext seiner Äußerungen gestellt. Militärische Auseinandersetzungen
sind kein geeignetes Mittel, um die Rohstoffversorgung nachhaltig zu sichern.“
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz sicherheitspolitischer und
militärischer Instrumente zur Rohstoffsicherung, von denen das
„Handelsblatt“ (18. Februar 2013) mit dem Verweis auf die Bundesregierung
berichtet?
Es wird auf Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung, wie vom „Handelsblatt“ am 18. Februar 2013
berichtet, die Benennung eines Koordinators für Rohstoff- und
Sicherheitsfragen, der zur Sicherung der Rohstoffversorgung die Interessen der
strategischen Industrien sowie der Wehr- und Sicherheitstechnik
verzahnen soll?
Falls ja, wie ist dieser in die Gesamtstrategie der Bundesregierung
eingebettet, und welche Rolle spielen entwicklungspolitische Aspekte?
Die Bundesministerien tragen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Umsetzung
der Rohstoffstrategie der Bundesregierung bei. Die Federführung dabei liegt
beim BMWi. Eine zusätzliche Funktion in Form eines Koordinators für die
Sicherung der Rohstoffversorgung ist nicht vorgesehen.
21. Wie werden die im Rahmen der Rohstoffpartnerschaften erklärten Ziele,
wie die Verbesserung von Umwelt- und Sozialstandards, konkret
umgesetzt?
Um die in den Abkommen mit der Mongolei und Kasachstan genannten Ziele
zu erreichen, das jeweilige Rohstoffpotenzial durch Investitionen, Innovationen
und Lieferbeziehungen sowie Technologietransfer einer umfassenden Nutzung
zuzuführen, müssen die Unternehmen beider Länder zusammenarbeiten. Die
Voraussetzungen zur Nutzung des mineralischen Rohstoffsektors für eine
breitere wirtschaftliche Entwicklung können durch bereits vereinbarte Maßnahmen
von Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit und der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe verbessert werden.
Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards
vereinbaren die Bundesregierung und die Regierungen der jeweiligen
Partnerländer im gegenseitigen Einvernehmen. Beispiele sind die Unterstützung bei der
Entwicklung eines Arbeitsschutzkonzeptes für den Bergbausektor oder die
Beratung beim Schutz wandernder Tierarten vor bedrohlichen Auswirkungen des
Transportes und der Erschließung von Rohstoffen in der Mongolei.
Drucksache 17/13434 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung der Zivilgesellschaft
in den Rohstoffpartnerländern sowie in Deutschland im Rahmen der
Rohstoffpartnerschaften zu, und durch welche Maßnahmen wird diese
gefördert?
Zivilgesellschaften in rohstoffreichen Ländern können durch den Dialog mit
Regierungen und Rohstoffunternehmen einen Beitrag zur nachhaltigen
Entwicklung des Rohstoffsektors in ihren Ländern leisten. Frühzeitige Transparenz
und die Einbindung der lokalen Bevölkerung in Entscheidungsprozesse zur
Raumordnung und zu den sozialen und ökologischen Folgen von
Investitionsprojekten im Bergbausektor können mögliche negative Auswirkungen von
Bergbauprojekten begrenzen und die Akzeptanz volkswirtschaftlich sinnvoller
Projekte, die Arbeitsplätze schaffen und zur Steigerung des Wohlstandes der
Bevölkerung beitragen, erhöhen. Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer
Entwicklungspolitik in ausgewählten Ländern die Dialogfähigkeit von
zivilgesellschaftlichen Organisationen gegenüber Regierungen und Unternehmen. In
den Rohstoffpartnerschaftsländern hat die Bundesregierung im Rahmen der
vereinbarten Gremien die Möglichkeit, auf die Einbindung und Unterstützung
der Zivilgesellschaft in den Partnerländern hinzuweisen.
23. Inwiefern und durch welche konkreten Initiativen versucht die
Bundesregierung, eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die
Rohstoffpartnerschaften zu gewährleisten vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Kasachstan-Politik der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/11930,
Fragen 18, 20, 21d), wonach die Information bzw. Einbeziehung der
betroffenen Bevölkerung im Rahmen der mit Deutschland abgeschlossenen
Rohstoffpartnerschaft eine innerstaatliche Angelegenheit und damit
Sache der kasachischen Regierung sei?
Das vom BMZ beauftragte Regionalprogramm der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH „Mineralische Rohstoffe für Entwicklung“
in Zentralasien unterstützt im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft mit
Kasachstan die Einrichtung von Dialogforen zwischen Bergbauunternehmen, lokaler
Verwaltung und der Bevölkerung in Bergbauregionen. Beratungsprogramme
dieser Art erfordern die vorherige enge Abstimmung mit der Regierung des
Partnerlandes.
24. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die bisher
bestehenden Rohstoffpartnerschaften evaluiert, insbesondere im Hinblick
auf ihre sozialen, entwicklungs-, wirtschafts- und umweltpolitischen
Wirkungen?
Falls die Bundesregierung noch keine Evaluierung durchgeführt hat, plant
sie eine solche?
Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung der Abschluss weiterer
Rohstoffpartnerschaften von einer Evaluierung der bisher bestehenden
Partnerschaften abhängig gemacht werden?
Die Bundesregierung hat die Abkommen mit der Mongolei im Oktober 2011
bzw. mit Kasachstan im Februar 2012 abgeschlossen. Sie beabsichtigt, eine
Evaluierung der Abkommen vorzunehmen, wenn ausreichende Erfahrungen
über die Auswirkungen der Abkommen vorliegen. Dies ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht der Fall. Die Bundesregierung wird die gewonnenen
Erfahrungen in mögliche weitere Rohstoffpartnerschaften einbringen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1343425. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich die Situation der
Menschen in den Rohstoffpartnerländern aufgrund der
Rohstoffpartnerschaften verändert hat?
Für eine Bewertung der Folgen der Rohstoffpartnerschaften auf die Menschen
in den Partnerländern ist es zu früh. Projekte wie die Unterstützung bei der
Entwicklung eines Arbeitsschutzkonzeptes für den Bergbausektor in der Mongolei
sollen zur Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards und damit auch zur
Verbesserung der Situation der Menschen beitragen. Weitere verabredete
Projekte betreffen u. a. die Unterstützung beim Aufbau einer Deutsch-
Mongolischen Hochschule für Rohstoffe und Technologie in der Mongolei, die
technische Fach- und Führungskräfte auf Bachelor- und Masterebene qualifizieren
soll. Die Auswirkungen des Aufbaus einer im Rahmen der
Rohstoffpartnerschaft geförderten Bildungseinrichtung lassen sich erst nach Abschluss der
ersten Ausbildungsjahrgänge bewerten.
26. Prüft die Bundesregierung die menschenrechtlichen, sozialen und
ökologischen Folgen ihrer Rohstoffpartnerschaften, und wenn ja, in welchen
Intervallen und unter Heranziehung welcher Indikatoren?
Die Bundesregierung misst der Beachtung der Menschenrechte und der
sozialen und ökologischen Folgen von Investitionsprojekten große Bedeutung bei.
Dies gilt umso mehr, wenn deutsche Unternehmen an Investitionsprojekten
beteiligt sind. Die Bundesregierung hat die Überarbeitung der Empfehlungen der
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 2011 aktiv unterstützt. Sie
fordert die Unternehmen kontinuierlich auf, die OECD-Leitsätze zu beachten
und den daraus resultierenden Sorgfaltspflichten nachzukommen.
27. Ist der Bundesregierung der Entwurf eines Alternativen
Rohstoffabkommens der Bundesrepublik Deutschland von Prof. Dr. Markus Krajewski
bekannt, und wenn ja, wie steht sie zu den Vorschlägen?
Die Bundesregierung begrüßt die Analyse des Instruments der
Rohstoffpartnerschaftsabkommen durch Prof. Dr. Markus Krajewski und seine Anregungen zur
noch intensiveren Berücksichtigung von ordnungspolitischen
Herausforderungen der Global Governance. Wirkungsvolle Rohstoffgovernance, die die fünf
zentralen Ziele Transparenz, nachhaltige Entwicklung, ökologische
Rohstoffbewirtschaftung, Unternehmensverantwortung, Beteiligung der Zivilgesellschaft
und der lokalen Bevölkerung verfolgt, hält auch die Bundesregierung für
notwendig. Sie unterstützt deshalb im internationalen Rahmen Ansätze,
Rohstoffgovernance zu einem zentralen Thema zu machen. Die Bundesregierung weist
in diesem Zusammenhang auf die Studie „Nationale Alleingänge oder
internationale Kooperation?“ hin, die als Kooperationsprojekt der Stiftung Wissenschaft
und Politik und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe im
Auftrag des BMZ erstellt und im Februar 2013 veröffentlicht wurde. Bei allen
unterschiedlichen Interessen der Produzenten- und Abnehmerländer sollten die
Bemühungen intensiviert werden, die Governance der globalen Mineralien- und
Metallmärkte durch gemeinsame Initiativen zu verbessern.
28. Inwiefern wird im Rahmen der Rohstoffpartnerschaften das Prinzip des
free prior and informed consent gewährleistet?
Die Bundesregierung misst der Beachtung der Menschenrechte, auch solcher
indigener Völker, eine große Bedeutung bei. Das Prinzip der freien, vorherigen
und informierten Zustimmung, das indigene Völker auf Grundlage der „Kon-
Drucksache 17/13434 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in
Stämmen lebende Völker“ oder der „Erklärung der Vereinten Nationen über die
Rechte indigener Völker“ bei der Umsetzung großer industrieller Vorhaben auf
den von ihnen genutzten oder bewohnten Territorien einfordern, sollte von den
Regierungen der betroffenen Länder gewährleistet werden.
29. Wird im Rahmen von Rohstoffpartnerschaften diskutiert, einen
Beschwerdemechanismus einzurichten, an den sich die lokale Bevölkerung
in den Partnerländern wenden kann, falls diese sich in ihren Rechten
verletzt sieht?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus, den die lokale Bevölkerung
nutzen kann, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sieht, fällt in die
Verantwortung der Regierungen der jeweiligen Länder und lässt sich nicht zum
Gegenstand bilateraler Rohstoffpartnerschaftsabkommen machen. Dies schließt
nicht aus, dass bei Bekanntwerden einzelner Beschwerdefälle die
Bundesregierung vereinbarte Gremien und sonstige Regierungskontakte nutzt, um
Einzelfälle in angemessener Weise gegenüber dem Partnerland anzusprechen.
Insbesondere steht auch der lokalen Bevölkerung die Nationale Kontaktstelle für die
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als Beschwerdemechanismus
zur Verfügung. Die OECD-Leitsätze umfassen auch Empfehlungen für
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in Bezug auf Menschenrechte und
Umwelt. Die Leitsätze werden durch die OECD-Richtlinie für
unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette möglicher Konfliktmineralien noch
weiter konkretisiert.
30. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei den Rohstoffpartnerschaften
konkrete soziale, ökologische und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für
Bergbauunternehmen und Rohstoffimporteure einzuführen?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
In ihrer Rohstoffstrategie unterstreicht die Bundesregierung, dass nachhaltige
Entwicklung sowie wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt ohne gute
Regierungsführung, ohne Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte
und ohne Beachtung ökologischer und sozialer Standards nicht möglich ist. Die
Beachtung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten
erfordert internationale Standards, die nach Möglichkeit für alle Rohstoff
produzierenden und Rohstoff verbrauchenden Länder gelten sollten. Die
Bundesregierung tritt dafür ein, dass die deutsche Wirtschaft unternehmerisches Handeln
an international anerkannten Instrumenten und Initiativen wie den OECD-
Leitsätzen für multinationale Unternehmen ausrichtet. Die Bundesregierung setzt
sich daher dafür ein, dass die auf internationaler Ebene vereinbarten Kriterien
der Transparenzinitiative für extraktive Industrien (Extractive Industries
Transparancy Initiative/EITI), die auch von der G8 Transparenzinitiative unterstützt
werden und international gerechte und gleiche Wettbewerbsbedingungen
gewährleisten, auch von den beteiligten deutschen Unternehmen eingehalten
werden. Des Weiteren unterstützt die Bundesregierung die Verbreitung der VN
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, welche sich auch der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen widmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1343431. Plant die Bundesregierung Rohstoffpartnerschaften mit weiteren
Ländern?
a) Wenn ja, mit welchen Ländern, und nach welchen Kriterien werden
diese ausgewählt?
b) Wie weit sind die Verhandlungen über eine Rohstoffpartnerschaft mit
Peru, und wie weit ist die Prüfung einer Rohstoffpartnerschaft mit
Südafrika?
c) Inwiefern werden Industrie und Zivilgesellschaft (in den
Partnerländern und in Deutschland) bei der Auswahl der Partnerländer
konsultiert bzw. einbezogen?
d) Welche Länder haben Interesse an einer Rohstoffpartnerschaft mit
Deutschland signalisiert?
In ihrer Rohstoffstrategie unterstreicht die Bundesregierung, dass für den
Aufbau einer Rohstoffpartnerschaft konkretes Engagement der deutschen
Wirtschaft erforderlich ist. Von Seiten der deutschen Wirtschaft werden derzeit
keine Vorschläge geäußert, über die bestehenden Partnerschaften hinaus mit
weiteren Ländern in Verhandlungen einzutreten.
Verhandlungen über ein weiteres Rohstoffpartnerschaftsabkommen sind derzeit
lediglich mit Peru im Gange. Im Fall von Südafrika haben die Deutsche
Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika gemeinsam mit Germany
Trade & Invest und der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) vor kurzem eine
Studie über Möglichkeiten für ein Engagement deutscher Unternehmen im
südafrikanischen Rohstoffsektor veröffentlicht. Die Studie ist Grundlage für die
Prüfung einer Rohstoffpartnerschaft mit Südafrika.
Wünsche anderer Länder nach Abschluss einer bilateralen
Rohstoffpartnerschaft mit Deutschland liegen zur Zeit nicht vor.
Die Einbeziehung der Industrie und der Zivilgesellschaft in den Partnerländern
obliegt den dortigen Regierungen.
In Deutschland sind vor Beginn der Verhandlungen mit Peru die Industrie und
zahlreiche Nicht-Regierungsorganisationen beteiligt worden, die Gelegenheit
hatten, ihre spezifischen Erwartungen an ein Rohstoffpartnerschaftsabkommen
zum Ausdruck zu bringen.
32. Inwiefern hat die Bundesregierung die bestehenden
Rohstoffpartnerschaften mit ihren europäischen Partnerinnen und Partnern abgestimmt
bzw. plant eine entsprechende Abstimmung für künftige Abkommen, und
welche Maßnahmen verhindern aus Sicht der Bundesregierung einen EU-
weiten „Wettlauf“ um Rohstoffe?
Die Bundesregierung hat die Europäische Kommission und die EU-Partner in
den entsprechenden Gremien, die sich mit Rohstoffthemen befassen, über die
Rohstoffpartnerschaften unterrichtet und wird dies auch in Zukunft tun.
Zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten wird unter
verschiedenen Gesichtspunkten das Thema Rohstoffe regelmäßig aufgegriffen.
Um die Funktionsfähigkeit der Märkte für Rohstoffe möglichst zu verbessern,
sind die Anstrengungen der EU darauf ausgerichtet, Restriktionen der
Rohstoffländer beim Export von Rohstoffen abzubauen und einen möglichst freien
Zugang zu Rohstoffen und einen fairen internationalen Wettbewerb um Rohstoffe
zu erreichen.
Drucksache 17/13434 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Plant die Bundesregierung bei weiteren Rohstoffpartnerschaften eine
Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag?
Wenn nein, warum nicht?
Die Notwendigkeit der Zustimmung oder Mitwirkung des Deutschen
Bundestages für Abkommen über Rohstoffpartnerschaften wird jeweils im Einzelfall
geprüft und hängt vom Regelungsinhalt des Abkommens ab. Bei den bisherigen
Abkommen mit der Mongolei und Kasachstan zur Zusammenarbeit bzw. zur
Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich handelt es sich
um Regierungsabkommen, die nicht unter Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes fallen. Sie bedurften daher nicht der Zustimmung der gesetzgebenden
Körperschaften.
34. Inwiefern setzt die Bundesregierung im Rahmen der Rohstoffstrategie
Aktivitäten zur Reduktion des Bedarfs an Rohstoffen, beispielsweise
durch Effizienzsteigerung, Substitution oder Recycling, um bzw. plant
diese (bitte auflisten)?
Welche konkreten Anreize, um Recycling weiter auszubauen und das
Recyclingpotential zu erhöhen und welche konkreten Ziele, neue
Materialien durch recycelte zu ersetzen, setzt die Bundesregierung?
Anreize zum quantitativ und qualitativ anspruchsvollen Recycling gehen von
einem abfallrechtlichen Rahmen aus, der auf das möglichst weitgehende
Schließen von Kreisläufen abzielt und damit die Zielsetzung der Rohstoffstrategie und
des Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess) unterstützt. Das neue
Kreislaufwirtschaftsgesetz, das am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist, führt eine
fünfstufige Abfallhierarchie ein, die die Vermeidung, die Vorbereitung zur
Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen in den Vordergrund stellt. Die
Vorgaben für das Recycling werden – insbesondere durch anspruchsvolle
Recyclingquoten und umfassende Getrennthaltungspflichten – verstärkt. Um zusätzliche
Impulse zu setzen, wird die Einführung einer Wertstofftonne, eine
Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung sowie eine Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes angestrebt. Darüber hinaus lässt die Bundesregierung
zurzeit im Rahmen von Forschungsvorhaben untersuchen, bei welchen
Abfällen und in welcher Form die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung
gestärkt und mit welchen Maßnahmen und Instrumenten das Recycling, zum
Beispiel von Technologiemetallen, und der Einsatz von Sekundärrohstoffen in der
Produktion gestärkt werden können.
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ISSN 0722-8333]