[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13449
17. Wahlperiode 13. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13232 –
Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen sowie Widersprüche
und Klagen dagegen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland
„ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1
Grundgesetz – GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der
unabänderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das
Grundgesetz vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den
Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Bundesstaates im
Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit
diesen beiden Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest.
Gemäß den Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es
demzufolge die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen
Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat
die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern
ein menschenwürdiges Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der
Gesellschaft ermöglicht wird. Ein wesentliches Element ist die Sicherung der
Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe, wofür unter anderem die
verschiedenen bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherungssysteme zuständig sind.
Sanktionen und Leistungskürzungen verletzen das Grundrecht auf die Gewährleistung
des physischen Existenzminimums und des Mindestmaßes an Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Sie sind somit
verfassungswidrig (vgl. Wolfgang Nes¬kovic/Isabel Erdem: Zur
Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV – Zugleich eine Kritik am
Bundesverfassungsgericht, in: Die Sozialgerichtsbarkeit, Zeitschrift für das aktuelle
Sozialrecht, 03/12, 134 bis 140).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vor dem Hintergrund, dass die oben genannte Kleine Anfrage weitestgehend
inhaltsgleich bereits im Jahr 2012 gestellt worden ist, wird auf die Antwort der
Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend
„Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen“ auf Bundestags- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Mai
2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13449 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedrucksache 17/9335 verwiesen. In dieser Antwort wurden entsprechende
Informationen für die Jahre 2005 bis 2011 bereitgestellt. Die nachfolgenden
Antworten beschränken sich daher auf die darüber hinausgehenden Informationen.
Zudem wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass die in der Kleinen Anfrage
erfragten Informationen zum Großteil im Internetangebot der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung stehen.
Die Bundesagentur für Arbeit führt die amtliche Statistik über den Arbeitsmarkt
nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und über die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Dazu gehören u. a. die Arbeitslosenstatistik, die Beschäftigungsstatistik,
Förderstatistiken und die Statistik über Bedarfsgemeinschaften, ihre Mitglieder und
die Leistungen nach dem SGB II für alle Regionen Deutschlands. Das
Gesamtangebot der Statistik ist unter
www.statistik.arbeitsagentur.de abrufbar.
Ebenso wurde die statistische Berichterstattung zu den Widersprüchen und
Klagen im SGB II mit dem Methodenbericht der Statistik der BA „Statistik zu
Widersprüchen und Klagen im SGB II“ vom Dezember 2012 über die
Berichtsmonate September 2012 bzw. Oktober 2012 aufgenommen. Seit dem
Berichtsmonat November 2012 gibt es eine standardisierte monatliche Publikation, in der
ausgewählte Merkmalskombinationen abgebildet werden. Auch diese
Veröffentlichungen stehen im Internet zur Verfügung. Die Beantwortung der Fragen
stellt im Allgemeinen auf den Berichtsmonat Oktober 2012 ab, in dem die
Auswertungstiefe für den Methodenbericht ausgeprägter war als die
Auswertungstiefe in der Standardberichterstattung. Daten für frühere Jahre stehen nicht zur
Verfügung.
1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Personen erhielten
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der
Bundesrepublik Deutschland von 2005 bis 2012?
2. Wie viele Erwerbsfähige erhielten Leistungen nach dem SGB II in der
Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2005 bis 2012, und wie
viele nicht Erwerbsfähige?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahresdurchschnitt 2012 lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei etwa
3,325 Millionen. Die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften belief sich
auf rund 6,143 Millionen Personen, davon waren rund 4,443 Millionen
erwerbsfähige Leistungsberechtigte und etwa 1,7 Millionen nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte.
3. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II in der
Bundesrepublik Deutschland nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung
keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme), in
den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in Anspruch (absolut und Quote
Nichtinanspruchnahme)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/134494. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch
verdeckte Armut im Bereich des SGB II zu bekämpfen?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Arbeitsmarkt, Grundsicherung und
Armut in Deutschland – Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksachen 17/5583, 17/5861, 17/6043“ auf
Bundestagsdrucksache 17/6722 verwiesen.
5. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden
gingen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland bei den zuständigen Behörden ein, und wie viele wurden in
diesen einzelnen Jahren erledigt?
Im Oktober 2012 lagen den Jobcentern ca. 186 000 Widersprüche vor. Im
Oktober 2012 wurde ein Zugang von ca. 56 000 und ein Abgang von ca. 55 000
Widersprüchen ermittelt.
6. Wie viele Klagen wurden im Rechtskreis des SGB II in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland an den
Sozialgerichten eingereicht, und wie viele in diesen Jahren abschließend
behandelt?
Im Oktober 2012 wurde ein Bestand von ca. 202 000 Klagen aus dem Bereich
der Grundsicherung für Arbeitsuchende ermittelt.
7. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf
Leistungen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von
Widersprüchen und Klagen (getrennt) im Bereich des SGB II in der
Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 entwickelt?
Berechnungen zur Bearbeitungsdauer der Anträge sind bezogen auf das Jahr
2012 aufgrund der veränderten und nicht mehr vergleichbaren Datenbasis nicht
möglich. Ebenso sind Berechnungen zur Bearbeitungsdauer im Rahmen der
Statistik zu Widersprüchen und Klagen im SGB II nicht möglich.
8. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt) in der
Bundesrepublik Deutschland im Bereich des SGB II in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2012, die ganz oder teilweise zu Gunsten der
Widersprechenden bzw. der Klagenden entschieden wurde?
53 Prozent der im Oktober 2012 abschließend bearbeiteten Widersprüche
wurden zurückgewiesen. Der Anteil der teilweise oder ganz stattgegebenen
Widersprüche betrug 8 bzw. 27 Prozent. In der Restgröße sind u. a. die Rücknahmen
von Widersprüchen enthalten.
Im Oktober 2012 wurden 10 Prozent der Klagen abgewiesen. 44 Prozent der
Klagen wurde teilweise oder ganz stattgegeben bzw. durch Vergleich beendet.
45 Prozent der Klagen wurden anderweitig erledigt.
Drucksache 17/13449 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 die Zahl der neu
festgestellten Sanktionen und der durchschnittliche Bestand der
Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II (getrennt nach Sanktionshöhe, nach
Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach
Sanktionsgründen und Leistungsart, nach Sanktionen für Erwerbsfähige und nicht
Erwerbsfähige) in der Bundesrepublik Deutschland (bitte die ab 2011
geänderten Sanktionsparagraphen und Personengruppen vergleichbar zu
den anderen Jahren abbilden)?
Die erfragten Informationen stehen auch für das Jahr 2012 im
Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) –
www.statistik.
arbeitsagentur.de – zur Verfügung, auf das die Bundesregierung bezüglich der
gewünschten Zeitreihen verweist.
10. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 die Anzahl der
erledigten Widersprüche und behandelten Klagen gegen Sanktionen nach
§ 31 und § 32 SGB II, und wie hoch war der Anteil der für die
Leistungsbeziehenden ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen
gegen Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II (bitte getrennt nach
Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach
Sanktionsgründen und Leistungsart angeben und die ab 2011 geänderten
Sanktionsparagraphen und Personengruppen vergleichbar zu den anderen Jahren
abbilden)?
Die statistische Darstellung von Widersprüchen und Klagen liefert auch
Informationen hinsichtlich der sogenannten Sachgebiete, welche die Vorschriften
des SGB II und weitere SGB-Vorschriften umfassen, die Gegenstand der
Bescheide sind, gegen die ein Verfahren angestrengt wurde. Sie geben Auskunft zu
den fachlichen Themengebieten, auf die sich die Verfahren hauptsächlich
beziehen. Ein Sachgebiet umfasst die Sanktionen.
Im Oktober 2012 zeigt sich, dass im Sachgebiet Sanktionen Widersprüchen in
ca. 2 000 Fällen, d. h. in 37 Prozent (teilweise) stattgegeben wurde. Im
gerichtlichen Verfahren wurde im selben Monat Klagen in ca. 200 Fällen im
Sachgebiet Sanktionen (teilweise) stattgegeben bzw. wurde das Verfahren durch
Vergleich beendet. Weitere Differenzierungen in der gewünschten Form zum
Sachgebiet Sanktionen sind nicht möglich.
11. Wie viele Personen erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012
in der Bundesrepublik Deutschland Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach § 41 ff. bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach
§ 27 ff. (getrennt) des SGB XII (bitte getrennt nach Altersgruppen und
Geschlecht angeben)?
Ende Dezember 2011 erhielten rund 844 000 Personen außerhalb und innerhalb
von Einrichtungen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie rund 108 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb
von Einrichtungen nach dem SGB XII.
Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
sowie Grundsicherung nach dem SGB XII am Ende eines Jahres
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
Jahr Insgesamt Männlich Weiblich Unter
18 Jahre
18 bis unter
65 Jahre
65 Jahre
und älter
2011 108 215 56 445 51 770 18 575 87 573 2 067
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13449Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
12. Wie viele Einsatz- bzw. Haushaltgemeinschaften erhielten in den
einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum
Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?
Im Dezember 2011 gab es bundesweit 99 524 Bedarfsgemeinschaften mit
Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem
SGB XII.
13. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII
(getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
Hilfe zum Lebensunterhalt) nahmen in der Bundesrepublik Deutschland
in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 nach Kenntnis der
Bundesregierung keine oder geringere Leistungen, als ihnen zustehen, in
Anspruch (verdeckt Arme) (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?
14. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch
verdeckte Armut im Bereich des SGB XII zu bekämpfen?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Arbeitsmarkt, Grundsicherung und
Armut in Deutschland – Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksachen 17/5583, 17/5861, 17/6043“ auf
Bundestagsdrucksache 17/6722 verwiesen.
15. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von Leistungsträgern
nach dem SGB XII wurden in den einzelnen Jahren von 2005 und 2012 in
der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, und wie viele wurden in
diesen Jahren erledigt (bitte getrennt nach Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt angeben)?
16. Wie viele Klagen wurden im Rechtskreis des SGB XII in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland an den
Sozialgerichten eingereicht, und wie viele Klagen wurden in diesen
Jahren abschließend behandelt (bitte getrennt nach Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt angeben)?
17. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und
die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen
(getrennt) im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) in der
Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012
entwickelt?
Jahr Insgesamt Voll
erwerbsgemindert 18 bis
unter 65 Jahre
65 Jahre
und älter
Männlich Weiblich
2011 844 030 407 820 436 210 387 793 456 237
Drucksache 17/13449 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt), der
ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der
Klagenden im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) in der
Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012
entschieden wurde?
19. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der
Bundesrepublik die Zahl der Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39
SGB XII sowie die Zahl der Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3
SGB XII (bitte getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach
Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-
verwehrung und nach den jeweils neu festgestellten und durchschnittlichen
Bestand der Leistungseinschränkungen/Leistungsverwehrungen
angeben)?
20. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 die Anzahl der
erledigten Widersprüche und behandelten Klagen durch
Leistungsbeziehende gegen Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39 SGB XII und
gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII, und wie
hoch war dabei der Anteil der für die Leistungsbeziehenden ganz oder
teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen in der Bundesrepublik
Deutschland gegen Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39
SGB XII und gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3
SGB XII (bitte getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach
Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-
verwehrung angeben)?
Die Fragen 15 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 38 bis 41 sowie 42
und 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Grundsicherung und
damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache
17/5861 verwiesen.
21. Sollten die Fragen 13 bis 20 durch die Bundesregierung nicht beantwortet
werden können, wird gefragt, wie die Bundesregierung ohne diese
Informationen prüfen und sicherstellen will, dass für alle leistungsberechtigten
Bürgerinnen und Bürger das Existenzminimum und die gesellschaftliche
Teilhabe aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und
bundesgesetzlicher Regelungen garantiert wird?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 44 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Grundsicherung und damit verbundene
soziale Aspekte in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 17/5861 verwiesen.
22. Wie hoch war die offizielle Anzahl Arbeitsloser, und wie hoch war die
Arbeitslosenquote in Deutschland von 2005 bis 2012 (bitte Bereich
SGB III und SGB II getrennt angeben)?
Im Jahresdurchschnitt 2012 lag die Zahl der Arbeitslosen bei rund 2,897
Millionen. Davon wurden rund 902 000 im Rechtskreis SGB III
(Arbeitslosenversicherung) von einer Agentur für Arbeit und etwa 1,995 Millionen im
Rechtskreis SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) von einem Jobcenter
betreut. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) lag bei
6,8 Prozent. Die anteilige Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen
Erwerbspersonen) lag im Rechtskreis SGB III bei 2,1 Prozent und im Rechtskreis SGB II
bei 4,7 Prozent.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1344923. Wie viele der Bundesagentur für Arbeit bekannte offene Stellen auf dem
ungeförderten Arbeitsmarkt standen im Durchschnitt der jeweiligen
durchschnittlichen Anzahl offizieller Arbeitsloser in den Jahren von 2005
bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber?
Im Jahresdurchschnitt 2012 lag die Zahl der bei der BA gemeldeten
Arbeitsstellen (ungeförderte Stellenangebote am ersten Arbeitsmarkt) bei rund 478 000.
Anhand der verfügbaren Angaben kann eine entsprechende Gegenüberstellung
der Zahl der Arbeitslosen und der gemeldeten Arbeitsstellen erfolgen. So
kamen im Jahresdurchschnitt 2012 auf eine gemeldete Arbeitsstelle 6,1
Arbeitslose.
24. Wie hoch war bei den offenen Stellen der Anteil Leiharbeit, der Anteil der
Teilzeit, der Anteil der Praktikantenstellen, der Anteil der befristeten
Stellen in Vollzeit und Teilzeit im Durchschnitt in den Jahren 2005 bis 2012?
Im Jahresdurchschnitt 2012 waren bei den Arbeitsagenturen insgesamt 478 000
Arbeitsstellen gemeldet, davon 78 Prozent ausschließlich für eine Vollzeit- und
15 Prozent für eine Teilzeitarbeitsstelle.
Die Ergebnisse der Merkmalsausprägungen „Vollzeit“ und „Teilzeit“ sind
zeitlich nur eingeschränkt vergleichbar. Mit dem Berichtsmonat Mai 2012 wurde
das Merkmal „Geforderte Arbeitszeit“ um die Ausprägung „Vollzeit oder
Teilzeit“ erweitert. Die bisher bereits vorhandenen Ausprägungen „Vollzeit“ und
„Teilzeit“ umfassen folgerichtig nur noch ausschließliche
Arbeitszeitforderungen, während flexible Arbeitszeitforderungen in die neue Kategorie „Vollzeit
oder Teilzeit“ einmünden. Eine rückwirkende Anpassung kann nicht erfolgen,
so dass die aktuellen Ergebnisse der Merkmalsausprägungen „Vollzeit“ und
„Teilzeit“ nur eingeschränkt mit vorhergehenden Zeitpunkten vergleichbar
sind.
Im Jahr 2012 entfielen 20 Prozent der Arbeitsstellen auf ein befristetes
Beschäftigungsverhältnis. Bezogen auf alle Arbeitsstellen entfielen 14 Prozent auf ein
befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und 5 Prozent auf ein befristetes
Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit.
In der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen können die Arbeitsstellen für den
Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung ausgewiesen werden. Die
Auswertung erfolgt nach der Wirtschaftszweigklassifikation 2008 und umfasst die
Wirtschaftsgruppen 782 (Befristete Überlassung von Arbeitskräften) und 783
(Sonstige Überlassung von Arbeitskräften). In den von diesen Wirtschaftsgruppen
gemeldeten Arbeitsstellen sind zum einen auch die Angebote für das
Stammpersonal des Verleihbetriebs enthalten. Zum anderen werden nur die Arbeitsstellen
von Betrieben gezählt, deren Haupttätigkeit in der Arbeitnehmerüberlassung
liegt. Im Jahresdurchschnitt 2012 entfielen 34 Prozent der gemeldeten
Arbeitsstellen auf den Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung.
Bei der Bewertung des Anteils der gemeldeten Stellen in der
Arbeitnehmerüberlassung an allen gemeldeten Stellen ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund von
Mehrfachmeldungen von Stellenangeboten insbesondere im Bereich der
Arbeitnehmerüberlassung, etwa durch Meldung einer offenen Stelle bei einem
Einsatzbetrieb durch mehrere Zeitarbeitsunternehmen, die vom Einsatzbetrieb
angesprochen wurden, zu Überzeichnungen kommen kann.
Informationen zu gemeldeten Arbeitsstellen für Praktikanten liegen nicht vor.
Die Ergebnisse ab dem Jahr 2005 können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Drucksache 17/13449 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle: Der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Arbeitsstellen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
1 2 3 4 5 6 7 8
255.758 354.288 423.440 389.048 300.641 359.349 466.288 477.528
Vollzeit 202.573 284.367 339.713 314.534 230.517 280.363 376.388 370.077
Teilzeit 53.031 60.152 64.128 60.817 60.861 67.996 74.369 73.708
Vollzeit oder Teilzeit - - - - - - - 20.550
keine Angabe 155 9.769 19.599 13.696 9.263 10.990 15.531 13.192
Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung 66.638 108.789 142.290 130.257 87.369 112.738 161.717 163.748
befristete Arbeitsstellen 50.519 69.976 81.247 78.976 72.444 88.214 102.925 96.858
davon: Vollzeit 37.050 54.377 63.820 60.067 51.938 63.932 74.996 65.116
Teilzeit 13.439 14.506 15.193 17.035 18.763 21.644 23.930 23.756
Vollzeit oder Teilzeit - - - - - - - 5.134
keine Angabe 29 1.094 2.234 1.875 1.744 2.637 3.999 2.852
Merkmal
Gemeldete Arbeitsstellen
Insgesamt
da
vo
n:
da
r.:
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
1 2 3 4 5 6 7 8
Vollzeit 79,2 80,3 80,2 80,8 76,7 78,0 80,7 77,5
Teilzeit 20,7 17,0 15,1 15,6 20,2 18,9 15,9 15,4
Vollzeit oder Teilzeit - - - - - - - 4,3
keine Angabe 0,1 2,8 4,6 3,5 3,1 3,1 3,3 2,8
Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung 26,1 30,7 33,6 33,5 29,1 31,4 34,7 34,3
befristete Arbeitsstellen 19,8 19,8 19,2 20,3 24,1 24,5 22,1 20,3
davon: Vollzeit 14,5 15,3 15,1 15,4 17,3 17,8 16,1 13,6
Teilzeit 5,3 4,1 3,6 4,4 6,2 6,0 5,1 5,0
Vollzeit oder Teilzeit x x x x x x x 1,1
keine Angabe 0,0 0,3 0,5 0,5 0,6 0,7 0,9 0,6
Merkmal
Gemeldete Arbeitsstellen
Insgesamt Anteile an insgesamt in Prozent
da
vo
n:
da
r.:Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]