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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Steuerausfälle durch ungerechtfertigte Erstattungen von Kapitalertragsteuer

Vor Inkrafttreten des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes bis 1. Januar 2012 mögliche Gestaltungen bei Aktiengeschäften: ausgenutzte Rechtsnormen und Erhebungsverfahren, steuerstrafrechtliche Bewertung und Gerichtsurteile, Fachpublikationen, Kenntnisnahme durch die Bundesregierung, Gegenmaßnahmen, Kontrolle durch Finanzverwaltung und BaFin, beteiligte Kreditinstitute, Gesamtanzahl und fiskalischer Gesamtschaden, Haftungsfragen, Korrekturmöglichkeiten, Zulässigkeit von Leerverkäufen<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1323323. 04. 2013

Steuerausfälle durch ungerechtfertigte Erstattungen von Kapitalertragsteuer

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Vergangenheit sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen Anlegerinnen und Anleger eine Erstattung der Kapitalertragsteuer erreichen konnten, wenngleich sie keine Kapitalertragsteuer abgeführt hatten. Dies betraf insbesondere Fälle, in denen um den Dividendenstichtag Aktien über ausländische Kreditinstitute gehandelt wurden. Die Bundesregierung führte hierzu auf die Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 17/11787 des Abgeordneten Richard Pitterle der Fraktion DIE LINKE. aus: „Bei dieser Art von Aktiengeschäften wurde nach der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage versucht, durch Leerverkäufe von Aktien das Auseinanderfallen der Personen, die die Kapitalertragsteuer erheben (die ausschüttende Aktiengesellschaft) und die Kapitalertragsteuer bescheinigen (die depotführende Bank des Aktionärs), in Verbindung mit der börsenüblichen Lieferfrist von zwei Tagen auszunutzen und ungerechtfertigte Steuererstattungsansprüche geltend zu machen.“ Nach Ansicht der Bundesregierung seien derartige Gestaltungen durch eine Neuregelung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG) – mit Wirkung ab 1. Januar 2012 nicht mehr möglich. Gleichwohl bleibt die Frage offen, in welcher Höhe dem Staat Einnahmen entgangen sind und inwieweit Kapitalanlageinstitute rechtsmissbräuchlich die beschriebenen Gestaltungen befördert haben. Weiterhin gilt es zu klären, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über derartige Gestaltungen in der Vergangenheit bereits hatte und durch geeignete Maßnahmen diesen entgegengetreten ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Unter Ausnutzung welcher Rechtsnormen und Erhebungsverfahren wurden die beschriebenen Gestaltungen im Einzelnen umgesetzt, insbesondere in Bezug auf

a) die Anlageform,

b) die Einschaltung eines Kreditinstituts,

c) die Lieferungsfrist der Wertpapiere,

d) die Möglichkeit von Leerverkäufen,

e) den Ort des Kreditinstituts,

f) die technische Abwicklung des Börsenhandels,

g) die Art der Kapitaleinkünfte,

h) die Erhebung der Kapitalertragsteuer,

i) die Ausstellung der Bescheinigung über erhobene Kapitalertragsteuer (bitte mit Begründung)?

2

Wie wurden die beschriebenen Gestaltungen im Zusammenspiel mit den unter der in Frage 1 genannten Rechtsnormen und Erhebungsverfahren technisch umgesetzt?

3

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die beschriebenen Gestaltungen nicht über Aktiengeschäfte erfolgten (bitte mit Darstellung)?

4

Welche Funktion und Bedeutung hatten bei der Umsetzung der beschriebenen Gestaltungen in- und ausländische Kreditinstitute (bitte mit Darstellung und Begründung)?

5

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die beschriebenen Gestaltungen durch Kreditinstitute beworben wurden (bitte mit Darstellung)?

6

Welche Urteile von Finanzgerichten und des Bundesfinanzhofes sind der Bundesregierung bekannt, die die beschriebenen Gestaltungen oder eine mit diesen im Zusammenhang stehende Rechtsnorm zum Gegenstand hatten (bitte mit Darstellung der Urteile)?

7

Welche Fachpublikationen sind der Bundesregierung bekannt, die die beschriebenen Gestaltungen zum Gegenstand hatten (bitte mit Nennung des Veröffentlichungsdatums)?

8

Seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis von den beschriebenen Gestaltungen (bitte mit Begründung und unter Einbezug vorangegangener Legislaturperioden)?

9

Wie hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis von den beschriebenen Gestaltungen erlangt (bitte mit Darstellung und unter Einbezug vorangegangener Legislaturperioden)?

10

Wie oft und auf welche Art hat die Bundesregierung seit der erstmaligen Kenntnisnahme weitere Kenntnisse zu den beschriebenen Gestaltungen erlangt (bitte mit Darstellung des Datums der weiteren Kenntniserlangungen und unter Einbezug vorangegangener Legislaturperioden)?

11

Wurde die beschriebene Gestaltung auf der Ebene von Bund-Länder-Gesprächen, z. B. bei Treffen der Referatsleiter Einkommensteuer oder im Rahmen der Finanzministerkonferenz, erörtert (falls ja, bitte mit Darstellung der Termine und der Ergebnisse)?

12

Welche Maßnahmen wurden seit Kenntnis der beschriebenen Gestaltungen durch die Bundesregierung im Einzelnen getroffen, um die Gestaltungen zu unterbinden (bitte mit Darstellung und unter Einbezug vorangegangener Legislaturperioden)?

13

Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreditwirtschaft geführt, die die dargestellten Gestaltungen zum Gegenstand hatten (bitte mit Auflistung der Gespräche und des jeweiligen Datums)?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit Kreditinstitute Maßnahmen ergriffen haben, um die beschriebenen Gestaltungen zu unterbinden (bitte mit Begründung und Darstellung der Maßnahmen)?

15

Welche Möglichkeiten bestanden seitens der Finanzverwaltung vor dem Inkrafttreten des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes, die beschriebenen Gestaltungen aufzudecken und/oder zu unterbinden (bitte mit Begründung)?

16

Aus welchem Grund wurden bei Nutzung der Gestaltungen Steuerbescheide nicht vorläufig erlassen?

17

Wie sind die Gestaltungen im Hinblick auf (steuer-)strafrechtliche Aspekte zu werten (bitte differenziert nach Käuferin bzw. Käufer, Verkäuferin bzw. Verkäufer, Kreditinstitut für die Ausstellung der Kapitalertragsteuerbescheinigung sowie ausschüttender Körperschaft darstellen)?

18

Welche Möglichkeiten bestanden unter Geltung der gesetzlichen Lage vor Inkrafttreten des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes für Kreditinstitute, den korrekten Einbehalt der Kapitalertragsteuer in den beschriebenen Fällen zu kontrollieren (bitte mit Darstellung und Begründung)?

19

Welche Kontrollmöglichkeiten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestanden, um die Mitwirkung der Kreditinstitute bei den beschriebenen Gestaltungen zu unterbinden (bitte mit Begründung)?

20

Inwieweit dürften Steuerpflichtige auf unzutreffend ausgestellte Kapitalertragsteuerbescheinigungen vertrauen bzw. diesbezüglich eine Erstattung beanspruchen (bitte mit Darstellung der Rechtslage)?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit Käuferinnen bzw. Käufer, Verkäuferinnen bzw. Verkäufer, Kreditinstitute für die Ausstellung der Kapitalertragsteuerbescheinigung, ausschüttende Körperschaften Absprachen getroffen haben, um die beschriebenen Gestaltungen umzusetzen (bitte mit Begründung)?

22

Welche Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs hat die Bundesregierung bezüglich der steuerstrafrechtlichen Würdigung der beschriebenen Gestaltungen zur Kenntnis genommen (bitte mit Darstellung der Urteile)?

23

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Kreditinstitute an der Durchführung der beschriebenen Modelle beteiligt waren (bitte mit Begründung)?

24

Welcher fiskalische Gesamtschaden ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die beschriebenen Gestaltungen eingetreten (bitte mit Begründung)?

25

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtanzahl der durchgeführten beschriebenen Gestaltungen (bitte mit Begründung)?

26

Welche Möglichkeiten bestanden, die geltend gemachten Kapitalertragsteuererstattungen im Rahmen der Veranlagung elektronisch zu überprüfen (bitte mit Begründung)?

27

Welche Möglichkeiten existieren, Käuferin bzw. Käufer, Verkäuferin bzw. Verkäufer, Kreditinstitute für die Ausstellung der Kapitalertragsteuerbescheinigung sowie ausschüttende Körperschaften für die ungerechtfertigte Kapitalertragsteuererstattung durch die geschilderten Gestaltungen in Haftung zu nehmen (bitte mit Begründung)?

28

Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung getroffen, um entsprechende ungerechtfertigte Kapitalertragsteuererstattungen rückgängig zu machen bzw. zu korrigieren (bitte mit Darstellung)?

29

Wie sind die beschriebenen Gestaltungen gemäß § 42 der Abgabenordnung (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten) zu bewerten (bitte mit Begründung)?

30

Sind der Bundesregierung ähnlich gelagerte Gestaltungsmöglichkeiten in ausländischen Steuerregimen bekannt (bitte mit Darstellung)?

31

Erachtet die Bundesregierung die Änderungen durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer als ausreichend, um die beschriebenen Gestaltungen zu verhindern (bitte mit Begründung)?

32

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der beschriebenen Gestaltungen die bestehende rechtliche Zulässigkeit von Leerverkäufen (bitte mit Begründung)?

33

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass ein Verbot von Leerverkäufen die beschriebenen Gestaltungen eingedämmt hätte (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 23. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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