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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bestandsaufnahme der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (G-SIG: 16011602)

Finanzhilfen, Zuschüsse usw. für die Länder vom Bund und im Rahmen der horizontalen Finanzbeziehungen im Zeitraum 2004 bis 2008 (Länderfinanzausgleich, Solidarparkt II, Gemeinschaftsaufgaben u.a.), Anteil an den Länderhaushalten, Zahlungen an die Kommunen für die Ausführung von Bundesgesetzen, Transferleistungen an die neuen Länder und Beitrag der einzelnen Körperschaften, Ausgaben ostdeutscher Bundesländer für Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR, Zahlungen der Kommunen auf Grundlage der Gewerbesteuerumlage, Zahlungen an die Bundesstadt Bonn und die Hauptstadt Berlin <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.02.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/412423. 01. 2007

Bestandsaufnahme der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Axel Troost, Petra Pau, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael Leutert, Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eingesetzt. Nach einem DIW-Gutachten aus dem Jahre 2002 (Helmut Seitz: Fiskalföderalismus in Deutschland: Probleme und Reformbedarf am Beispiel der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern) haben die Länder Zahlungen in Höhe von 36,4 Mrd. Euro erhalten, was ca. 11,6 Prozent der Einnahmen der Länder entsprach. Dabei machte der Anteil in den alten Ländern 6,4 Prozent und in den neuen Ländern ca. 29 Prozent der Einnahmen aus.

Für die öffentliche Debatte der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist eine Bestandsaufnahme mit Blick auf die aktuelle Art und Umfang dieser Zahlungen erforderlich und sinnvoll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Finanzhilfen, Zuschüsse usw. erhielten bzw. erhalten die Länder vom Bund und im Rahmen der horizontalen Finanzbeziehungen im Zeitraum 2004 bis 2008, darunter

a) Länderfinanzausgleich,

b) Umsatzsteuervorabausgleich,

c) Bundesergänzungszuweisungen, je nach Art,

d) Solidarpakt II,

e) Gemeinschaftsaufgaben, je nach Art,

f) Zahlungen nach dem Föderalismusreformbegleitgesetz,

g) Ausführung von Leistungsgesetzen, je nach Gesetz,

h) sonstige zweckgebundene und nicht zweckgebundene Zuschüsse bzw. Transferzahlungen, insbesondere auch zum Zweck der Forschungsfinanzierung (mit der Bitte um eine differenzierte Darstellung nach den einzelnen Ländern; bei Finanzierungsinstrumenten, an denen der Bund nur zum Teil beteiligt ist, bitte mit Angabe dieses Anteils)?

2

Welchen Anteil hatten bzw. haben die zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Finanzhilfen, Zuschüsse usw. im Rahmen der vertikalen und horizontalen Finanzbeziehungen in den Referenzjahren (2004, 2005, 2006, 2007) an den Haushalten der Länder (bitte wie folgt durchschnittlich in Prozent und in Euro darstellen, bezogen auf die Haushalte

a) der Gesamtzahl der Länder,

b) der einzelnen Länder,

c) der Gesamtzahl der alten Bundesländer,

d) der Gesamtzahl der neuen Bundesländer,

e) und Berlins)?

3

Erhalten die Kommunen Finanzhilfen/Ausgleichszahlungen/Zuschüsse für die Ausführung von Bundesgesetzen (bitte nach Art, finanziellem Umfang und Verteilung nach Bundesländern beantworten)?

4

Wie hoch sind nach Auffassung der Bundesregierung die Netto- und Bruttotransferleistungen aller öffentlichen Transferleistungen an die neuen Länder für den Zeitraum von 2004 bis 2008 zu veranschlagen (bitte in absoluten Zahlen sowie als Anteil am BIP)?

5

In welchem Umfang tragen die einzelnen Körperschaften zur Finanzierung der Bruttotransferleistungen an die neuen Länder bei, darunter

a) der Bund,

b) die westdeutschen Länder und Gemeinden,

c) der Fonds „Deutsche Einheit“,

d) der EG-/EU-Haushalt,

e) die Bundesagentur für Arbeit,

f) die gesetzlichen Rentenversicherungsträger,

g) sonstige?

6

Wie hoch sind die Ausgaben der ostdeutschen Bundesländer für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR, und wie werden sie sich entsprechend der vorliegenden mittelfristigen Finanzplanungen dieser Länder entwickeln?

7

Welche Zahlungen leisten die Kommunen derzeit auf der Basis der geltenden Gewerbesteuerumlage, und wie werden sie sich je Bundesland auf der Basis der geltenden mittelfristigen Finanzplanungen entwickeln?

8

Welche Zahlungen je Einwohner tätigte der Bund auf der Grundlage der Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Bundesstadt Bonn?

9

Welche Zahlungen je Einwohner tätigte der Bund auf der Grundlage des Hauptstadtfinanzierungsvertrages für die Bundeshauptstadt Berlin?

10

Welche Zahlungen tätigt der Bund derzeit für Bonn in seiner Eigenschaft als Bundesstadt und Berlin in seiner Eigenschaft als Bundeshauptstadt (Umfang, Anspruchsgrundlage und Perspektive), und welches Pro-Kopf-Verhältnis bezogen auf die Einwohnerzahl ergibt sich daraus?

Berlin, den 22. Januar 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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