[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13647
17. Wahlperiode 28. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13408 –
Lohndumping im Einzelhandel und die Verantwortung der Politik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Einzelhandel haben die regionalen Arbeitgeber (ausgenommen in
Hamburg) die Manteltarifverträge gekündigt. In diesen sind nahezu alle
wesentlichen Arbeitsbedingungen geregelt wie Arbeitszeit- und Zuschlagsregelungen,
Eingruppierungen und Urlaubstage (Ausnahme Lohn und Gehalt). Die
Gewerkschaft ver.di spricht von einem Generalangriff, mit dem „die
Unternehmerseite die Axt an die Existenzsicherung und wesentlichen Schutzregelungen
für die Beschäftigten im Einzelhandel“ anlegt (ver.di, 24. Januar 2013).
Schon jetzt ist die Lage für die mehrheitlich weiblichen Beschäftigten im
Einzelhandel schwierig. Niedriglöhne und prekäre Beschäftigung sind seit Jahren
auf dem Vormarsch. Auf der anderen Seite wachsen die
Unternehmensgewinne im Einzelhandel und einige wenige Eigentümerfamilien großer
Handelsketten haben ein Milliardenvermögen angehäuft.
Die Politik trägt eine Mitverantwortung für diese Entwicklung. Sie hat den
Arbeitsmarkt dereguliert und mit Minijobs sowie Leiharbeit und Hartz IV
prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne gefördert. Und sie hält die Hürden für
die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen hoch. So wird befördert, dass
Arbeitgeber sich den Tarifverträgen entziehen und auf Kosten der
Beschäftigten den Wettbewerb über die Löhne und Arbeitsbedingungen austragen.
Bereits vor über zehn Jahren beendeten die Arbeitgeber ihre Unterstützung der
bis dahin üblichen Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Der Versuch,
einen Branchenmindestlohn einzuführen, ist bislang gescheitert.
Diese Entwicklung ist bedenklich, nicht nur aus Sicht der Beschäftigten,
sondern auch aus Sicht der Gesellschaft. Im Einzelhandel werden Niedriglöhne in
Form von Hartz-IV-Leistungen durch Steuergelder aufgestockt. Für die Politik
stellt sich die Frage, inwiefern sie den Arbeitsmarkt zu Gunsten der
Beschäftigten regulieren und Maßnahmen zur Stärkung des Tarifvertragssystems
unternehmen will. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
24. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13647 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Beschäftigte arbeiten derzeit im Einzelhandel, und wie hoch ist
der Anteil der Frauen?
Wie hat sich von 2000 bis 2012 die Zahl der Beschäftigten im Einzelhandel
entwickelt (bitte jährlich nach insgesamt und
sozialversicherungspflichtiger Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung aufgliedern)?
Im Juni 2012 gab es bundesweit etwa 2 195 000 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte im Einzelhandel, darunter rund 1 545 000 Frauen (70 Prozent). Im
Vergleich zu Juni 2000 errechnet sich eine Zunahme von etwa 36 000 bzw.
2 Prozent (Frauen: +44 000 bzw. +3 Prozent). Bei Zeitreihenvergleichen sind
die Wechsel der Klassifikation der Wirtschaftszweige zu beachten (siehe
Fußnote 1 in der Tabelle zu Frage 1).
Zudem gab es im Juni 2012 rund 980 000 geringfügig entlohnt und gut 36 000
kurzfristig Beschäftigte im Einzelhandel. Davon übten rund 705 000 bzw. rund
25 000 ausschließlich eine geringfügig entlohnte bzw. kurzfristige
Beschäftigung aus; etwa 275 000 bzw. fast 12 000 waren im Nebenjob geringfügig
entlohnt bzw. kurzfristig beschäftigt. Bei den im Nebenjob geringfügig
Beschäftigten kann nicht festgestellt werden, in welchem Wirtschaftszweig die
Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, bei der Bildung einer Summe über die
Beschäftigungsformen sind deshalb Doppelzählungen möglich.
Weitere Ergebnisse – auch in der Differenzierung nach
sozialversicherungspflichtiger Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung sowie für die
Beschäftigungsformen geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung –
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Methodische Anmerkungen:
In Bezug auf den Erhebungsinhalt „Arbeitszeit“ in der Beschäftigungsstatistik
ist zu beachten, dass die Neugestaltung des Tätigkeitsschlüssels im
Meldeverfahren zur Sozialversicherung bei bestimmten Merkmalen (u. a. Arbeitszeit)
aktuell zu Einschränkungen der Vergleichbarkeit mit Vorjahreswerten führt.
Letzte belastbare Daten hierzu liegen in den Statistiken für den Berichtstermin
30. Juni 2011 vor. Die Wiederaufnahme der Berichterstattung wird
voraussichtlich im Laufe dieses Jahres erfolgen können.
Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist bis 2002 nur ein Ausweis für
die Teilgröße ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung möglich. Ab
2003 kann über die Gesamtheit der geringfügig entlohnten Beschäftigung
berichtet werden, ab 2004 auch über die kurzfristige Beschäftigung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13647Tabelle zu Frage 1: Beschäftigte im Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz)1)
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags), Zeitreihe
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 2000 bis 2002 WZ93/BA Wabt. 52; 2003 bis 2007 WZ2003
Wabt. 52; 2008 bis 2012 WZ2008 Wabt. 47
… Aufgrund der Umstellung der Erhebungsinhalte hinsichtlich der Angaben zur Tätigkeit
(„Arbeitszeit“, „Ausbildung“ und „ausgeübte Tätigkeit (Beruf)“) ist ein statistischer Nachweis für Stichtage
nach dem 30. Juni 2011 derzeit nicht sinnvoll.
Näheres hierzu siehe Methodenbericht: Beschäftigungsstatistik – Umstellung der Erhebungsinhalte bei
den Merkmalen „ausgeübte Tätigkeit“ (Beruf), „Arbeitszeit“ und „Ausbildung“
http://statistik.
arbeitsagentur. de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Generische-Publikationen/
Methodenbericht-TS-BST.pdf“
2. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation im Einzelhandel aus Sicht
der Beschäftigten ein?
Wie hat sich deren Lage, gemessen an Arbeitsbedingungen und Lohn, in
den letzten Jahren entwickelt, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus für ihr politisches Handeln?
Der Einzelhandel ist einer der beschäftigungsstärksten Wirtschaftszweige in
Deutschland, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse hat im Vergleich zum Jahr 2000 zugenommen (siehe Antwort zu
Frage 1). Im Hinblick auf die Löhne wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 7
und 8 verwiesen.
Das deutsche Arbeitsschutzrecht – das Arbeitsschutzgesetz und darauf gestützte
Verordnungen sowie das Arbeitszeitgesetz – schaffen übersichtliche und
einheitliche Grundvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz. Diese
Vorschriften schützen grundsätzlich alle Beschäftigtengruppen. Sie schließen die
Vollzeit Teilzeit
ausschließlich
GeB
im Nebenjob
GeB
ausschließlich
KfB
im Nebenjob
KfB
1 2 3 4 5 6 7
30.06.2000 2.158.305 1.502.325 655.869 - 650.404 - - - -
30.06.2001 2.142.208 1.474.504 667.393 - 655.582 - - - -
30.06.2002 2.126.032 1.447.128 678.606 - 658.690 - - - -
30.06.2003 2.047.611 1.378.380 668.821 771.556 665.464 106.092 - - -
30.06.2004 2.002.017 1.330.848 670.671 869.565 714.648 154.917 40.875 33.506 7.369
30.06.2005 1.989.192 1.309.137 679.595 860.750 696.232 164.518 26.698 21.296 5.402
30.06.2006 1.983.059 1.290.580 692.038 889.367 708.391 180.976 20.376 16.005 4.371
30.06.2007 1.997.320 1.284.531 712.317 906.122 711.602 194.520 28.989 22.347 6.642
30.06.2008 2.062.107 1.320.126 741.469 986.487 747.320 239.167 17.138 13.442 3.696
30.06.2009 2.094.098 1.327.546 765.897 998.913 748.835 250.078 29.312 21.700 7.612
30.06.2010 2.097.347 1.325.789 770.671 999.001 744.109 254.892 20.038 15.360 4.678
30.06.2011 2.159.488 1.335.435 822.506 1.000.336 731.187 269.149 19.967 15.491 4.476
30.06.2012 2.194.555 ... ... 980.154 704.784 275.370 36.442 24.692 11.750
30.06.2000 1.500.740 885.451 615.225 - 521.253 - - - -
30.06.2001 1.493.576 869.817 623.560 - 524.668 - - - -
30.06.2002 1.490.086 856.655 633.261 - 526.298 - - - -
30.06.2003 1.438.659 815.164 623.245 602.969 526.767 76.202 - - -
30.06.2004 1.406.612 782.820 623.511 667.668 559.105 108.563 25.487 21.180 4.307
30.06.2005 1.400.246 768.637 631.325 661.986 545.946 116.040 16.668 13.524 3.144
30.06.2006 1.393.275 753.901 639.134 683.457 555.947 127.510 13.381 10.712 2.669
30.06.2007 1.399.650 744.745 654.662 695.739 559.317 136.422 19.797 15.512 4.285
30.06.2008 1.458.533 778.529 679.739 745.015 581.070 163.945 11.451 9.070 2.381
30.06.2009 1.485.774 786.198 699.214 750.337 577.674 172.663 19.147 14.416 4.731
30.06.2010 1.486.171 784.737 700.935 743.280 568.158 175.122 13.000 10.028 2.972
30.06.2011 1.529.145 786.051 742.208 741.340 556.633 184.707 12.958 10.137 2.821
30.06.2012 1.544.780 ... ... 721.087 532.075 189.012 23.602 16.339 7.263
Stichtag
Sv-pflichtig
Beschäftigte
darunter Geringf.
entlohnte
Beschäftigte
(GeB)
davon Kurzfristig
Beschäftigte
(KfB)
davon
Insgesamt
dar.
Frauen
Drucksache 17/13647 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVerhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren und auch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit ein.
Dies gilt auch für den Einzelhandel. Die Bundesregierung verfügt nicht über
unmittelbare eigene Erkenntnisse zu den Arbeitsbedingungen im Einzelhandel
und über die Sicht der Beschäftigten auf diese. Die Kontrolle der Einhaltung von
Arbeitsschutzbestimmungen ist Aufgabe der Länder (Artikel 30 und 83 des
Grundgesetzes – GG, § 21 des Arbeitsschutzgesetzes, § 17 des
Arbeitszeitgesetzes). Die Länder nehmen diese Aufgabe als „eigene Angelegenheit“ wahr
(Artikel 83 GG).
3. Inwiefern war die Bundesregierung über die Kündigung der
Manteltarifverträge durch die Arbeitgeber im Vorfeld informiert?
Gab es in den zurückliegenden zwei Jahren Kontakte mit Vertretern von
Arbeitgeber- oder Branchenverbänden aus dem Einzelhandel, deren
Gegenstand auch geplante tarifpolitische Änderungen waren?
Die Bundesregierung hatte im Vorfeld keine Informationen über eine geplante
Kündigung der Manteltarifverträge. Über die geplanten tarifpolitischen
Änderungen sind in den zurückliegenden zwei Jahren auch keine Gespräche mit
Vertretern von Arbeitgeber- oder Branchenverbänden aus dem Einzelhandel
geführt worden.
4. Wie hat sich von 2000 bis 2012 im Einzelhandel die Anzahl und der Anteil
der atypischen Beschäftigung entwickelt (bitte jährlich aufgliedern)?
Informationen zur Entwicklung der atypischen Beschäftigung können den
Ergebnissen des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.
Die Angaben zur atypischen Beschäftigung beziehen sich auf die sogenannten
Kernerwerbstätigen.
Zu den Kernerwerbstätigen zählt das Statistische Bundesamt Personen im Alter
von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung oder Ausbildung befinden.
Ebenfalls werden Zeit- und Berufssoldat/-innen sowie Grundwehr- und
Zivildienstleistende bei der Zählung nicht berücksichtigt. Zu den atypischen
Beschäftigungsverhältnissen werden – in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis –
Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche,
geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie
Zeitarbeitsverhältnisse gezählt. Eine Differenzierung der Zeitarbeit als eine Form der atypischen
Beschäftigung nach Branchen ist nicht sinnvoll möglich, da von einer
Verzerrung auszugehen ist. Es ist nicht klar, ob die Befragten den Entleih- oder
Verleihbetrieb bei ihrer Selbstauskunft berücksichtigen.
Im Jahr 2011 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt
rund 974 000 atypisch Beschäftigte im Einzelhandel, etwa 204 000 mehr als im
Jahr 2000. Der Anteil an allen abhängig Beschäftigten lag bei knapp 38 Prozent
(2000: 31 Prozent).
Detaillierte Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13647Erwerbstätige1) im Einzelhandel2) nach Erwerbsform
Ergebnisse des Mikrozensus, in 1000
Quelle: Statistisches Bundesamt
1) Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in Bildung oder Ausbildung, ohne Zeit- und
Berufssoldat(en/innen) sowie Grundwehr- und Zivildienstleistende
2) Klassifikation der Wirtschaftszweige Abteilung Einzelhandel ohne Handel von Kraftfahrzeugen,
Tankstellen und Reparaturen (WZ1993/2003: 52.1 – 52.6; WZ2008: 47.1 – 47.9)
3) Mit 20 und weniger Arbeitsstunden pro Woche
X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll
5. Wie hoch ist die Zahl der im Einzelhandel eingesetzten Leiharbeitskräfte
und der Beschäftigten, die nach einem Werkvertrag arbeiten?
Welche Schätzungen, Branchenumfragen o. Ä. gibt es dazu, sofern der
Bundesregierung dazu keine verlässlichen Statistiken vorliegen?
Von wie vielen Leiharbeits- und Werkvertragsverhältnissen geht die
Bundesregierung selbst aus?
Der Bundesregierung liegen statistische Daten der Bundesagentur für Arbeit
zur Anzahl der im Einzelhandel eingesetzten Zeitarbeitnehmerinnen und
Zeitarbeitnehmer nicht vor. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat den
Einzelhandel im Jahr 2010 nicht als „klassische Leiharbeitsbranche“ eingeschätzt und
sich dabei auf den Forschungsbericht 397 „Arbeitnehmerüberlassung“ des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
bezogen. Der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellte
Forschungsbericht weist aus, dass im Jahr 2008 2 Prozent der Unternehmen der
Branchen Handel und Reparatur Zeitarbeitskräfte eingesetzt haben.
Für das Jahr 2007 liegt der Anteil dieser Unternehmen ebenfalls bei 2 Prozent. In
den Jahren 2005 und 2006 lag er indes bei einem Prozent. Rund 85 Prozent der
Arbeitnehmerüberlassung nutzenden Handels- und Reparaturbetriebe weisen
am Stichtag 30. Juni 2008 eine geringe (bis 5 Prozent Anteil an allen
Mitarbeitern im Einsatzbetrieb) oder mäßige (5 bis 10 Prozent Anteil an allen
Mitarbeitern im Einsatzbetrieb) Nutzungsintensität auf.
Verlässliche statistische Informationen zur Zahl der Beschäftigten, die im
Einzelhandel auf Grundlage von Werkverträgen tätig sind, liegen der
Bundesregierung ebenfalls nicht vor. Ebenso liegen der Bundesregierung keine
verlässg
Insgesamt
2000 2 884 381 169 2 481 1 711 770 149 651 326 X
2001 2 917 376 164 2 503 1 713 790 141 684 337 X
2002 2 865 364 156 2 465 1 667 798 133 694 342 X
2003 2 873 380 174 2 463 1 637 826 146 720 357 X
2004 2 814 378 178 2 403 1 585 818 150 701 360 X
2005 2 786 375 181 2 375 1 507 868 188 733 420 X
2006 2 820 365 172 2 426 1 508 918 198 758 429 X
2007 2 851 357 171 2 464 1 516 948 210 781 427 X
2008 2 826 357 166 2 443 1 520 924 205 763 414 X
2009 2 875 359 164 2 497 1 557 940 216 775 425 X
2010 2 929 353 158 2 560 1 595 966 245 780 425 X
2011 2 922 345 158 2 565 1 591 974 246 788 445 X
geringfügig
Beschäftigte
Zeitarbeitnehmer/
-innen
Insgesamt
Selbstständige Abhängig Beschäftigte
zusammen
darunter
ohne
Beschäftigte
zusammen
Normalarbeitnehmer/
-innen
atypisch Beschäftigte
zusammen
und zwar
befristet
Beschäftigte
Teilzeitbeschäftigte3)
Drucksache 17/13647 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelichen Schätzungen oder Branchenumfragen vor, mit der sich die Zahl der
Werkvertragsverhältnisse auch nur ansatzweise valide ermitteln ließe.
6. Wie haben sich die Löhne im Einzelhandel von 2000 bis 2012 entwickelt,
und wie im Vergleich dazu die Löhne in der Gesamtwirtschaft (bitte soweit
möglich als Reallöhne für jedes Jahr einzeln die Stundenlöhne und
Monatslöhne nennen)?
Die Daten zur Entwicklung von Löhnen und Preisen im genannten Zeitraum
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Da in den
Verdiensterhebungen des Statistischen Bundesamtes vor 2007 nicht für alle Arbeitnehmer
Bruttostundenverdienste erfragt wurden, ist eine solche Zeitreihe nur auf Basis
von Bruttomonatsverdiensten möglich.
Index
2010 = 100
Veränderung
zum Vorjahr
in %
Index
2010 = 100
Veränderung
zum Vorjahr
in %
Index
2010 = 100
Veränderung
zum Vorjahr
in %
2000 82,1 83,8 85,7
2001 83,8 2,1 86,2 2,9 87,4 2,0
2002 85,5 2,0 88,1 2,2 88,6 1,4
2003 87,8 2,7 90,6 2,8 89,6 1,1
2004 89,6 2,1 92,5 2,1 91,0 1,6
2005 90,8 1,3 93,6 1,2 92,5 1,6
2006 92,1 1,4 94,5 1,0 93,9 1,5
2007 94,0 2,1 95,9 1,5 96,1 2,3
2008 96,6 2,8 97,4 1,6 98,6 2,6
2009 97,2 0,6 98,6 1,2 98,9 0,3
2010 100,0 2,9 100,0 1,4 100,0 1,1
2011 102,7 2,7 101,6 1,6 102,1 2,1
2012 105,3 2,5 105,1 3,4 104,1 2,0
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2013
Index der Bruttomonatsverdienste von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern (ohne
Sonderzahlungen) in Deutschland
1) "Gesamtwirtschaft": 2000 bis 2006: Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und
Versicherungsgewerbe; ab 2007: Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich.
Datenquellen zu den Verdienstangaben: 2000 bis 2006: Laufende Verdiensterhebung; ab 2007:
Vierteljährliche Verdiensterhebung
Berichtszeitraum
Im Zeitraum 2000 bis 2012 sind die Bruttomonatverdienste in der "Gesamtwirtschaft" um 28,3%, im
Einzelhandel um 25,4% gestiegen. Im gleichen Zeitraum nahmen die Verbraucherpreise um 21,5% zu.
Bruttomonatsverdienste in
der "Gesamtwirtschaft" 1)
Bruttomonatsverdienste
"G47 Einzelhandel
(o.Handel mit Kfz)"
Verbraucherpreisindex
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/136477. Wie haben sich von 2000 bis 2012 im Einzelhandel die Zahl und der Anteil
der Niedriglohnbeschäftigten entwickelt (bitte nach Geschlecht
differenzieren)?
Analysen des Niedriglohnbereichs richten sich in der Regel nach einer
Konvention der OECD, die Niedriglohn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei
Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) aller Beschäftigten liegt, definiert.
Diese und die Abhängigkeit von der Verteilung bewirken, dass immer eine
Niedriglohnquote gemessen wird, unabhängig von der absoluten Höhe der
Niedriglöhne und dem Wohlstandsniveau, das damit erzielt werden kann.
Die nachfolgende Tabelle stützt sich auf die in den Jahren 2001 und 2010
erhobenen Verdienst- bzw. Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen (VSE), die nach
Wirtschaftszweigen differenzierte Aussagen zum Niedriglohnbereich zulassen.
Allerdings erfasst die VSE nur Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des
Dienstleistungsbereichs (Wirtschaftsabschnitte B bis S der Klassifikation der
Wirtschaftszweige) und mit 10 und mehr Beschäftigten, sodass auf Basis der
VSE keine aussagekräftigen absoluten Beschäftigtenzahlen ausgewiesen
werden können.
8. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Beschäftigten im Einzelhandel, die
einen Lohn unterhalb von 8,50 Euro und unterhalb von 10 Euro in der
Stunde erhalten?
Auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2010 ergibt sich für Beschäftigte
(ohne Auszubildende) im Einzelhandel (G47 der WZ2008) in Betrieben mit
10 und mehr Beschäftigten ein Anteil von rund 34 Prozent mit einem Brutto-
Beschäftigte im Einzelhandel mit und ohne Niedriglohn
Ergebnisse der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 2001 und der Verdienststrukturerhebung 2010
Insgesamt Frauen Männer
Insgesamt, davon 100 100 100
mit Niedriglohn **) (< 9,26 Euro) 27 31 18
ohne Niedriglohn 73 69 82
Insgesamt, davon 100 100 100
mit Niedriglohn **) (< 10,00 Euro) 34 36 28
ohne Niedriglohn 66 64 72
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2013
*) Beschäftigte in Betrieben mit 10 und mehr Beschäftigten, im Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne
Auszubildende und Altersteilzeit.
**) Schwellenwert wurde berechnet für die Beschäftigten des Produzierenden Gewerbes und
marktbestimmter Dienstleistungen.
%
Beschäftigte mit und ohne
Niedriglohn
2001 - Wirtschaftszweig G52 der WZ1993 - Einzelhandel (ohne
Handel mit Kfz. und ohne Tankstellen); Reparatur von
Gebrauchsgütern
2010 - Wirtschaftszweig G47 der WZ2008 - Einzelhandel (ohne
Handel mit Kfz.)
Drucksache 17/13647 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) unter 10 Euro und ein Anteil von
rund 21 Prozent mit einem Verdienst unter 8,50 Euro.
9. Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten im Einzelhandel mit
aufstockenden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)?
Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die aufgrund des Hilfebedarfs der Bedarfsgemeinschaft, in der sie
leben, Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gleichzeitig
Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen. Gründe für den gleichzeitigen
Bezug von Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen liegen vor
allem im Arbeitsumfang (Teilzeit- bzw. geringfügige Beschäftigung) und/oder im
Haushaltskontext (Größe der Bedarfsgemeinschaft).
Im Rahmen einer integrierten Auswertung der Grundsicherungsstatistik und der
Beschäftigungsstatistik (Angaben zu Beschäftigen beziehen sich hier auf
Beschäftigte im Alter von 15 bis 64 Jahre nach Wohnort in Deutschland)
werden als sozialversicherungspflichtig und geringfügig beschäftigte
Arbeitslosengeld-II-Empfänger nur die Personen gezählt, für die auch im Monat des
Leistungsbezugs tatsächlich ein Zufluss von Brutto-Erwerbseinkommen vorliegt.
Im Juni 2012 gab es bundesweit 65 979 sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit, die in
Unternehmen mit wirtschaftsfachlichem Schwerpunkt im Einzelhandel
beschäftigt waren. Das sind 3,0 Prozent aller sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Einzelhandel. Zudem gab es 62 106 Arbeitslosengeld-II-
Bezieher, die im Einzelhandel ausschließlich geringfügig beschäftigt waren, das sind
rund 9,5 Prozent aller ausschließlich geringfügig Beschäftigten im
Einzelhandel.
10. Wie viele Gelder wurden seit 2005 im Handel für aufstockende
Leistungen nach dem SGB II aufgebracht (bitte mit jeweiligen Jahresdaten
nennen, sofern möglich für den Einzelhandel gesondert ausweisen oder falls
dies nicht möglich zur Eingrenzung den Anteil der Aufstocker im
Einzelhandel an allen Aufstockern im Handel benennen)?
Auswertungen zu den Geldleistungen für erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-
Bezieher werden nach dem Bedarfsgemeinschaftskonzept durchgeführt, weil
nicht nur die beschäftigte Person, sondern auch die Angehörigen, die mit ihr in
einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, Grundsicherungsleistungen beziehen.
Dazu werden die Bedarfsgemeinschaften identifiziert, in denen mindestens ein
Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Einzelhandel sozialversicherungspflichtig (mit
Erwerbseinkommen) bzw. ausschließlich geringfügig (mit Erwerbseinkommen)
beschäftigt ist. Daten liegen ab 2007 bis derzeit 2011 jeweils als Jahressummen
für Wirtschaftsabschnitte (Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz) vor.
Aus der folgenden Tabelle ist für das Jahr 2011 eine Gesamthöhe der
Zahlungsansprüche von BG mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Wirtschaftsabschnitt „Handel;
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ von rund 616 Mio. Euro zu
entnehmen. Ein großer Teil dieser Zahlungsansprüche dürfte der Teilgröße
Einzelhandel zuzurechnen sein, da z. B. im Juni 2011 der Anteil der BG mit
mindestens einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-
II-Bezieher im Einzelhandel an den BG mit mindestens einem
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher im
Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ 74
Prozent betrug.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13647Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass der gleichzeitige
Bezug von Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen nur für einen Teil
der betroffenen Bedarfsgemeinschaften mit der Erwerbstätigkeit (Stundenlohn)
zusammenhängt und deshalb nicht kausal in dem Sinne zu interpretieren ist,
dass durch die Erwerbstätigkeit die berechneten Leistungen entstehen. Gründe
für den gleichzeitigen Bezug von Grundsicherungsleistungen und
Erwerbseinkommen liegen vor allem im Arbeitsumfang (Teilzeit- bzw. geringfügige
Beschäftigung) und/oder im Haushaltskontext (Größe der Bedarfsgemeinschaft).
Insbesondere bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist davon
auszugehen, dass die Grundsicherungsleistungen durch die Erwerbstätigkeit
ergänzt werden (und nicht umgekehrt) und der Hilfebedarf so vermindert wird.
D
ru
cksach
e 17/13647
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1
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ndel, Instandhaltung bzw . Reparatur von Kfz
ldet.
tungen
im
hschnitt
Euro
Leistungen
Jahressumme
in Euro
Zahl der BG
Leistungen
im
Durchschnitt
in Euro
Leistungen
Jahressumme
in Euro
11 12 13 14 15
575 241.918.849 77.337 848 786.897.496
562 253.281.604 84.369 860 870.493.091
592 274.015.151 86.819 887 924.573.250
587 284.384.184 91.923 878 968.872.711
578 290.120.290 87.531 839 881.552.957
ngspflichtig teilzeit-
ALGII-Bezieher
ausschließlich geringfügig
beschäftigten Alg II-BezieherTabelle zu Frage 10: Zahlungsansprüche an Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einen Erwerbstätigen im Ha
Deutschland, Jahresdurchschnittswerte 2007 bis 201 1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Ohne AlgII-Bezieher mit Erwerbseinkommen, für die keine Beschäftigungsmeldung vorliegt.
2) Für die Werte mit dem Merkmal Vollzeit, Vollzeit ohne Auszubildende und Teilzeit wurden gleitende Durchschnitte Juli 2010 bis Juni 2011 gebi
Zahl der BG
Leistungen
im
Durchschnitt
in Euro
Leistungen
Jahressumme
in Euro
Zahl der BG
Leistungen
im
Durchschnitt
in Euro
Leistungen
Jahressumme
in Euro
Zahl der BG
Leistungen
im
Durchschnitt
in Euro
Leistungen
Jahressumme
in Euro
Zahl der BG
Leis
Durc
in
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
2007 86.604 591 614.357.072 51.930 602 374.898.043 43.320 555 288.673.904 35.058
2008 88.204 588 622.003.096 51.085 606 371.469.867 42.028 553 278.657.120 37.541
2009 84.345 618 625.964.991 46.156 640 354.630.817 37.566 583 262.740.494 38.581
2010 84.897 608 619.720.904 44.887 627 337.854.489 37.532 578 260.320.050 40.364
2011 2) 87.186 589 616.413.861 44.001 618 326.084.886 36.632 568 249.757.708 41.806
Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem … 1)
sozialversicherungspflichtig
beschäftigten ALGII-Bezieher
sozialversicherungspflichtig
vollzeitbeschäftigten ALGII-Bezieher
sozialversicherungspflichtig
vollzeitbeschäftigten ALGII-Bezieher
(ohne Auszubildende)
sozialversicheru
beschäftigten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1364711. Wie haben sich von 2000 bis 2012 die Gewinne im Einzelhandel
entwickelt (bitte jährlich angeben und soweit verfügbar vor und nach Steuern)?
Nach Hochrechnungen der Deutschen Bundesbank hatte der Einzelhandel in
Deutschland von 2000 bis 2010 folgende Jahresergebnisse aufzuweisen:
1) Ohne Handel mit Kraftfahrzeugen.
2) Gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes Ausgabe 2003
3) Gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes Ausgabe 2008
Für die Jahre 2011 und 2012 liegen noch keine Berechnungen vor.
12. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass es im Einzelhandel
einerseits eine hohe Zahl von Niedriglohnbeschäftigten gibt, und
andererseits auffällig viele Eigentümerfamilien großer Handelsketten in der Liste
der reichsten Deutschen (Forbes-Liste) geführt werden?
Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der Höhe der
Entlohnung im Einzelhandel und den in der Forbes-Liste aufgeführten reichsten
Deutschen, die Eigentümer von Einzelhandelsbetrieben sind.
13. Wie hat sich im Handel insgesamt in den zurückliegenden 20 Jahren die
Tarifbindung sowohl nach Betrieben als auch nach Beschäftigten
entwickelt (soweit möglich bitte jeweils Jahresdaten nennen)?
Inwiefern liegen gesonderte Daten zum Einzelhandel vor?
Amtliche Daten zur Tarifbindung im Einzelhandel für die zurückliegenden
20 Jahre liegen nicht vor. Hilfsweise kann eine Schätzung auf Basis des IAB-
Betriebspanels herangezogen werden. Die Entwicklung der Tarifbindung im
Handel ist in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Aus methodischen
Gründen sind die Werte jedoch nicht über den gesamten Zeitraum hinweg
vergleichbar. Zwischen 1999 und 2000 sowie zwischen 2008 und 2009 wurde im IAB-
Betriebspanel ein Umstieg in der Wirtschaftszweigklassifikation vollzogen
(von WS73 auf WZ93 bzw. von WZ2003 auf WZ2008). Nur innerhalb dieser
Zeiträume, die in der Tabelle kenntlich gemacht sind, ist eine Vergleichbarkeit
gegeben. Darüber hinaus sind Zahlen für Ost- und Westdeutschland erst ab
1996 verfügbar.
Gewinnentwicklung im Einzelhandel 2000 bis 20101)
Hochgerechnete Angaben
1 Jährliche Angaben
WZ 20032) WZ 20083)
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2007 2008 2009 2010
Mrd. Euro
Jahresergebnis vor Gewinnsteuern 11,8 13,7 13,1 13,5 14,6 18,1 19,1 19,0 18,3 18,7 16,8 21,5
Jahresergebnis nach Steuern 9,8 11,4 11,1 11,3 12,2 15,4 16,1 16,0 15,3 15,9 13,9 18,2
Drucksache 17/13647 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTarifbindung im Handel (Angaben in Prozent)
Quelle: IAB-Betriebspanel
# Zwischen 1999 und 2000 sowie zwischen 2008 und 2009 wurde im IAB-Betriebspanel ein Umstieg in
der Wirtschaftszweigklassifikation vollzogen (von WS73 auf WZ93 bzw. von WZ2003 auf WZ2008).
Die Werte sind über diese Jahre hinweg nicht vergleichbar.
* Die Abfrage der Geltung eines Haus- bzw. Firmentarifvertrags im IAB-Betriebspanel wurde zwischen
1996 und 1998 geändert. Vergleichbare Werte können deshalb erst ab 1998 ausgewiesen werden.
14. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung eine hohe Tarifbindung,
und wie bewertet die Bundesregierung die allgemeine Tendenz zur
abnehmenden Tarifbindung?
Die Tarifautonomie gehört zu den grundlegenden Ordnungsprinzipien der
sozialen Marktwirtschaft. Ein Rückgang der Tarifbindung kann daher Anlass zur
Sorge geben. Abnehmende Tarifbindung verbunden mit schwindender
Organisationskraft der Sozialpartner kann dazu führen, dass Tarifverträge in
bestimmten Bereichen ihre Schutzfunktion nicht entfalten können.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, weshalb das
Branchenmindestlohnverfahren im Einzelhandel nicht weiter verfolgt wird?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Wie stellt sich die Bundesregierung zu Vorschlägen, vorhandene Hürden
für die Allgemeinverbindlichkeit abzubauen, indem
a) das 50-Prozent-Quorum durch das Kriterium Repräsentativität ersetzt
wird,
b) den Arbeitgeberverbänden nicht mehr die Möglichkeit gegeben wird,
eine Allgemeinverbindlichkeit durch ein Vetorecht zu verhindern,
hochgerechnete Werte*
Betriebe Beschäftigte
Branchentarifvertrag Firmen-/Haustarif Branchentarifvertrag Firmen-/Haustarif
West Ost West Ost West Ost West Ost
2011 28 11 2 3 43 21 4 6
2010 32 11 2 3 47 21 4 7
2009 34 14 3 4 48 24 6 8
2008 32 16 2 5 46 24 5 6
2007 34 15 2 4 48 24 5 6
2006 35 17 2 5 50 31 6 6
2005 36 15 2 3 55 30 5 6
2004 42 16 2 5 60 31 5 6
2003 46 19 2 6 63 34 5 8
2002 47 20 2 3 64 36 4 6
2001 50 21 3 4 66 36 5 8
2000 52 20 2 3 65 37 5 6
1999 46 16 2 4 63 38 6 7
1998 48 23 4 6 65 44 7 8
1996 47 25 * * 64 46 * *
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13647c) das Arbeitnehmerentsendegesetz auf weitere Branchen ausgeweitet
wird?
Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ist ein Baustein zur
Sicherung der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie. Geänderte
Rahmenbedingungen können Anlass geben, die Notwendigkeit und Wirksamkeit
der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Prüfstand zu stellen und etwaigen
Änderungsbedarf zu eruieren. Hinsichtlich des Bedarfs und der Möglichkeiten
einer zeitgemäßen Anpassung ist die Meinungsbildung noch nicht
abgeschlossen.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vordringen von
Leiharbeit und Werkverträgen im Einzelhandel zwecks Lohndumping
und zur Umgehung bestehender Tarifverträge, und inwiefern sieht sie hier
politischen Handlungsbedarf?
Die Bundesregierung hat Kenntnisse über den Einsatz von Werkverträgen im
Einzelhandel gewinnen können, insbesondere durch das am 11. März 2013 im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin durchgeführte
Symposium „Werkverträge“. Auf dieser Veranstaltung haben die für den Einzelhandel
zuständigen Vertreter des Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaft
teilgenommen. Die gewonnenen wesentlichen Ergebnisse können dem
Internetauftritt des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter
www.bmas.bund.de
entnommen werden.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Problem
zunehmender „Privatisierungen“ im Lebensmittelhandel, wonach unter dem
Deckmantel von Konzernen und Verbundgruppen, wie beispielsweise Edeka
oder Rewe, selbstständige Unternehmer Tarifflucht begehen, und
inwiefern sieht sie hier politischen Handlungsbedarf?
Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Kurzberichtes des
Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für
Arbeit 7/2013 zu den Vermittlungsproblemen der ehemaligen Schlecker-
Beschäftigten, die unter anderem darin bestehen würden, dass die vormals
nach Tarif bezahlten Beschäftigten keine Stellen mit deutlich niedrigeren
Löhnen akzeptieren würden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bei den Beschäftigten hier ein
„Umdenken“ stattfinden muss (vgl. Bericht S. 6), und dass eine vormals
tarifliche Bezahlung ein Vermittlungshemmnis ist oder ist die
Bundesregierung der Ansicht, dass die Qualität der offenen Stellen im Einzelhandel
erhöht werden sollte?
Ausschlaggebend für die Aussichten auf eine zeitnahe Vermittlung arbeitslos
gewordener Menschen sind die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt
(insbesondere das Verhältnis von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage und deren
Verteilung zwischen Regionen, Sektoren, Berufen und Qualifikationen), die
individuellen Gegebenheiten der Arbeitsuchenden, wie z. B. das bisherige
Arbeitsentgelt, die berufliche Qualifikation oder der Wunsch nach bestimmten
Arbeitsbzw. Teilzeitmodellen, aber auch die Effizienz von Dienstleistungen der
Vermittlung, der Beratung und der Förderung sowie die Ausprägung der
Eigeninitiative bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Somit bedeutet ein bisher
vergleichsweise hohes Einkommen, etwa aufgrund von Tarifverträgen nicht
Drucksache 17/13647 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezwangsläufig, dass diese Personen nur schwer in ein neues Arbeitsverhältnis
vermittelbar sind und dabei grundlegend mit einem Vermittlungshindernis zu
rechnen hätten.
Wie die Entwicklung im Falle der früheren Schlecker-Beschäftigten zeigt,
konnte, auch dank des Einsatzes differenzierter Vermittlungs-, Beratungs-, und
Förderinstrumente seitens der Bundesagentur für Arbeit, schon die Hälfte der
Arbeitsuchenden in eine neue Beschäftigung vermittelt werden bzw. eine
selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
Darüber hinaus steht, wie dies der genannte IAB-Kurzbericht beschreibt, die
Vermittlungsarbeit in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel der
umgehenden Arbeitsmarktintegration und dem Prinzip der Statussicherung in der
Arbeitslosenversicherung. Dieses Spannungsverhältnis wird durch geltendes
Recht, d. h. durch die gesetzliche Regelung zur Zumutbarkeit in § 140 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gelöst.
20. Inwiefern wurden und werden Unternehmen der Einzelhandelsbranche
durch staatliche Förderprogramme subventioniert?
Welche Zahlen zum Fördervolumen liegen vor?
Die staatliche Unterstützung von Unternehmen dient bestimmten
Förderzwecken und wird durch verschiedene Programme umgesetzt. Viele der Programme
stehen auch Unternehmen aus dem Einzelhandel offen. Nach dem 23.
Subventionsbericht der Bundesregierung erhielt die gewerbliche Wirtschaft, ohne
Bergbau und Verkehr, im Jahr 2012 Finanzhilfen in Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro.
Aggregierte Zahlen für den Einzelhandel über alle Programme hinweg liegen der
Bundesregierung nicht vor.
21. Wie passt es zusammen, dass die Bundesregierung insbesondere für
Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern will, und
gleichzeitig nichts gegen die familienfeindlichen Arbeitsbedingungen im
Einzelhandel sowie gegen Vorstöße, die Bedingungen noch weiter zu
verschlechtern, unternimmt?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller zu
Arbeitsbedingungen im Einzelhandel nicht. Im Rahmen des Unternehmensnetzwerkes
„Erfolgsfaktor Familie“, das die Bundesregierung in Kooperation mit dem DIHK
zur Förderung einer familienfreundlichen Arbeitswelt betreibt, wurden in
Zusammenarbeit mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) Veranstaltungen
durchgeführt und Informationsmaterialien erarbeitet, um die
Familienfreundlichkeit im Einzelhandel voranzutreiben. Dabei wurden zahlreiche gute
Beispiele familienfreundlicher Regelungen im Einzelhandel vorgestellt und bekannt
gemacht. Zudem gehörte die Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG
zu den Gewinnern des Unternehmenswettbewerbs „Erfolgsfaktor Familie
2012“, mit dem die Bundesregierung Arbeitgeber auszeichnet, die ihre
Beschäftigen auf vorbildliche Weise bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
unterstützen, und damit andere Unternehmen zum Nachahmen motiviert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]