[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14052
17. Wahlperiode 20. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13407 –
Militärische Drohnen-Strategie der Bundesregierung: Spionagedrohnen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Januar 2013 führt die Bundeswehr Testflüge mit der weltweit größten
Aufklärungsdrohne „Euro Hawk“ durch (Pressemitteilung EADS vom 11.
Januar 2013). Es handelt sich um eine Drohne mit langer Flugdauer und mittlerer
Flughöhe, die von der US-Firma Northrop Grumman gefertigt wird. Das in
Deutschland genutzte Modell basiert auf dem „Global Hawk“, der vom US-
Militär sowie für Belange innerer Sicherheit genutzt wird und bereits mehrere
Abstürze mit Totalverlust verzeichnete. Der Rüstungskonzern EADS
Cassidian erhielt den Auftrag, den Prototyp der Spionagedrohne (Full Scale
Demonstrator, FSD) für den deutschen Luftraum auszurüsten. Hierfür kooperiert
die Firma mit dem Hersteller der Drohnen seit 2007 in einer EuroHawk GmbH
mit Sitz in Immenstaad. Angestrebt ist die Fähigkeit zur „signalerfassenden,
luftgestützten, weiträumigen Überwachung und Aufklärung“ (SLWÜA).
Das hierfür genutzte, in Deutschland entwickelte System trägt den Namen
„Integriertes SIGINT System“ (ISIS).
Zunächst wurde ein Prototyp geliefert, der im bayerischen Manching
Erfahrungen im Flugbetrieb sammeln soll. Im Juni 2010 flog das Gerät erstmals im
US-Luftraum, im Juli 2011 wurde der Flugroboter nach weiteren Tests nach
Deutschland überführt.
Ursprünglich hatte die Bundeswehr als „Serienbeschaffung“ mehrere solcher
Systeme anvisiert. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) weitere Details mitgeteilt
(
https://fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307antwort-bmvg-eurohawk.pdf).
Demnach hat die gesamte „Euro Hawk“-Plattform bislang 570 Mio. Euro
gekostet. Andere Berichte gehen von 1,3 Mrd. Euro aus (SHZ, 22. März 2013).
Für die maximale Reichweite führt das Fluggerät beinahe 8 Tonnen Treibstoff
mit sich. Es bleibt offen, wo sich die für die Testflüge benötigte,
satellitengestützte Bodenstation zur Kontrolle des Flugzeuges befindet. Nicht beauskunftet
wird auch, über welche Spionagetechnik die Riesendrohne verfügen soll. Laut
EADS ermögliche die „Euro Hawk“ eine „Ferndetektion von elektronischen
Signalen und Sendeanlagen“. „DIE WELT“ hatte berichtet, dass auch
Mobilfunkgespräche und SMS abgehört werden können. Obwohl durch die
hochauflösende Luftaufklärung zukünftig Bereiche des Datenschutzes tangiert sind, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. Juni 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14052 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
bislang nicht einbezogen. Laut der Antwort auf die Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz sei er aber „informiert“ worden.
Mittlerweile heißt es aus dem BMVg, die Beschaffung der „Euro Hawk“ sei
fraglich. Die „ARD“ zitiert den Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey mit den Worten, das
Projekt sei mit „nicht unerheblichen Mehrkosten“ verbunden (Tagesschau,
21. März 2013). Er bezieht sich auf eine luftverkehrsrechtliche Zulassung für
den Betrieb der Spionage-Drohne, die laut „Tagesschau“ bis zu 500 Mio. Euro
betragen könnten. Im Falle einer Stornierung der Bestellung der „Euro Hawk“
wären auch am Militärflugplatz Jagel getätigte Investitionen in den Sand
gesetzt. Der Standort des Aufklärungsgeschwaders „Immelmann“ wird als
Zentrum für Drohnen ausgebaut. Die Luftwaffe hat hierfür mehr als 37 Mio. Euro
in eine neue Halle und Computertechnik investiert (NDR, 22. März 2013).
Weitere Spionagedrohnen des Typs „Global Hawk“ sollen außerhalb
Deutschlands eingesetzt werden. Die Bundeswehr will diese Systeme in das
drohnengestützte NATO-Überwachungsprogramm „Alliance Ground Surveillance“
(AGS) integrieren, das im sizilianischen NATO-Stützpunkt Sigonella
angesiedelt ist. Für die Luftaufklärung unter dem Motto „Eyes in the Sky for Boots on
the Ground“ sollen für 3 Mrd. Euro mehrere Langstrecken-Drohnen nebst
Funksystemen und Bodenstationen angeschafft werden. Von den 28 NATO-
Mitgliedstaaten sind 13 in der Beschaffungsphase des AGS-Core-Programms
beteiligt (Bundestagsdrucksache 17/8693). Seit 2008 haben die USA bereits
„GlobalHawks“ (denen die „Euro Hawks“ nachgebaut sind) in Sigonella
stationiert. Die Genehmigung zur Stationierung der Spionage-Drohnen wurde
ausweislich einer von Wikileaks öffentlich gemachten Depesche vom früheren
Premierminister Silvio Berlusconi persönlich erteilt und gegenüber der
Bevölkerungen zunächst geheim gehalten (
http://wikileaks.org/cable/2008/04/
08ROME398. html).
1. Wie viele Drohnen des BMVg welcher Typen wurden bislang für Testflüge
oder reguläre Flüge im deutschen Luftraum zugelassen (bitte
aufgeschlüsselt nach Gewichtsklassen angeben)?
Unmanned Aerial Systems (UAS) wurden bisher im Geschäftsbereich BMVg
für Flüge in Deutschland zugelassen.
* Kategorie 2: Unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie 2 starten und landen innerhalb von speziell
gekennzeichnetem militärischem Übungsgelände oder abgesperrtem Gelände mit darüberliegendem
Gebiet mit Flugbeschränkungen. Der Flugweg dazwischen verläuft in einem Gebiet mit
Flugbeschränkungen oder in für den allgemeinen Luftverkehr gesperrten Lufträumen auch außerhalb von militärischem
Übungs- oder Erprobungsgelände.
5–25 kg 25–150 kg Ab 150 kg
LUNA
Anzahl: 145
Kat 2*
CL289
Anzahl: 189 (alle außer Dienst
gestellt)
Kat 2
EURO HAWK
Anzahl: 1
Kat 2
KZO
Anzahl: 60
Kat 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/140522. Über wieviele Aufklärungsdrohnen verfügt die Bundeswehr zurzeit (bitte
wie auf Bundestagsdrucksache 17/8693 darstellen)?
Darüber hinaus verfügt die Bundeswehr noch über die Aufklärungsdrohnen
(<5 kg) ALADIN (290 Stück) und MIKADO (184 Stück), Stand: Mai 2013.
3. Welche weiteren Beschaffungen (auch von Geräten unter 25 Kilogramm)
sind geplant, beschlossen oder bereits ausgeschrieben, und welche weiteren
Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
Das BMVg plant, die Korvette 130 der Deutschen Marine mit einem
unbemannten Aufklärungssystem auszurüsten. Daneben ist zum Erhalt der
entsprechenden Fähigkeit des derzeit in Afghanistan eingesetzten HERON 1 die
Beschaffung einer MALE UAS Überbrückungslösung geplant. Eine
abschließende Entscheidung zur Beschaffung ist von der Bundesregierung hierzu noch
nicht getroffen worden.
4. Welche Zonen wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung bislang für den Betrieb von Drohnen mit einer
Gewichtsklasse über 25 Kilogramm ausgewiesen, bzw. welche
Flugbeschränkungsgebiete sind hierfür errichtet worden (bitte auch angeben, wie sich diese
Gebiete in Ort oder Größe verändert haben)?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 27. Februar 2013 auf die
Mündliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (Plenarprotokoll 17/224,
Anlage 25) verwiesen: „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) hat folgende Flugbeschränkungsgebiete zur Nutzung mit
UAS, unbemannten Luftfahrtsystemen, veröffentlicht:
ED-R 145 „Spatzenhausen“ (Firma EMT)
ED-R 147 „Manching“ (EUROHAWK)
ED-R 148 „Schleswig“ (EUROHAWK)“
5. Welche Gesamtkosten entstanden hinsichtlich der geplanten Beschaffung
der Aufklärungsdrohnen „Euro Hawk“ bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt,
und wie unterteilen sich diese?
Bis Ende Mai 2013 wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund
562 Mio. Euro verausgabt. Diese Ausgaben teilen sich wie folgt auf:
• Luftfahrzeug: rund 261 Mio. Euro
• ISIS-Entwicklung (Integrated Signal Intelligence System): rund 249 Mio. Euro
• ISIS-Erprobung: rund 52 Mio. Euro
5–25 kg 25–150 kg Ab 150 kg
LUNA
Anzahl: 96
EURO HAWK
Anzahl: 1
(Erprobungsbetrieb)
KZO
Anzahl: 53
HERON 1 (Betreibermodell)
Anzahl: 3
Kat 2
beschränkt auf Flüge in Afghanistan
Drucksache 17/14052 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche Auftrag erhielten das deutsch-französische Firmenkonsortium
EADS Cassidian bzw. weitere Firmen hinsichtlich einer Umrüstung der
„Euro Hawk“?
Mit dem Entwicklungsvertrag EURO HAWK ist ein sogenannter Full Scale
Demonstrator (FSD) als Entwicklungsziel beauftragt worden. Der Vertrag umfasst
– den Kauf einer unbemannten US GLOBAL HAWK Plattform (auf Basis
Block 20) und die Überführung nach Deutschland zur weiteren Verwendung
als Prototyp „EURO HAWK“,
– die Entwicklung eines „Systems zur signalerfassenden luftgestützten
weiträumigen Aufklärung“ in nationaler Verantwortung,
– die Integration des SIGINT Missionssystems in den EURO HAWK mit dem
Ziel der Herstellung eines FSD und
– die Qualifizierung aller Systemkomponenten – Träger und Missionssystem –
zur Vorbereitung der Serienherstellung EURO HAWK.
Dieser Entwicklungsvertrag „EURO HAWK“ wurde mit der EuroHawk GmbH,
Immenstaad – als alleiniger Auftragnehmer – geschlossen. Diese Firma ist ein
Joint Venture zu je 50 Prozent der Firmen EADS Deutschland GmbH,
München, und der Northrop Grumman GmbH, Freiburg.
Als Unterauftragnehmer ist Northrop Grumman Integrated Systems Sector
International Incorporated (NGISSII) systemverantwortlich für das
Trägerluftfahrzeug. Die EADS ist Unterauftragnehmer für das SIGINT-Missionssystem.
b) Inwieweit war oder ist die Bundesregierung in das Joint Venture „Euro
Hawk GmbH“ eingebunden, das von EADS und Northrop Grumman
gegründet wurde?
Die Bundesregierung ist in das Joint Venture EuroHawk GmbH nicht
eingebunden. Die Bundesrepublik Deutschland hält über eine Tochtergesellschaft der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) rund 10 Prozent der Stimmrechtsanteile
des EADS Konzerns (Ziel für den Stimmrechtsanteil ist 12 Prozent). Aus dieser
Beteiligung ergeben sich keine Einwirkungsmöglichkeiten auf das operative
Geschäft der EADS bzw. deren Tochterunternehmen.
6. Worin besteht die angestrebte Fähigkeit zur SLWÜA?
Das „System SLWÜA“ (signalerfassenden luftgestützten, weiträumigen
Überwachung und Aufklärung) trägt mit seinen Fähigkeiten zum Lagebild in
definierten Interessengebieten bei und klärt elektronische Aktivitäten von Kräften
und Mitteln bzw. deren feststellbare Auswirkungen in Führungs-, Informations-
und Kommunikationssystemen sowie Systemen der Ortung, Lenkung und
Leitung auf.
7. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum ISIS mitteilen, das
im „Euro Hawk“ verbaut wurde?
a) Wer hat das System mit welcher Zielsetzung entwickelt, und welche
Kosten entstanden dafür?
Das Gesamtsystem EURO HAWK wurde von der EuroHawk GmbH in
Immenstaad, einem Joint Venture der Firmen Northrop Grumman Deutschland GmbH
und der EADS Deutschland GmbH (heute CASSIDIAN) entwickelt. Dabei ist
die EADS der verantwortliche Unterauftragnehmer für das SIGINT-
Missionssystem. Das „System SLWÜA“ trägt mit seinen Fähigkeiten zum Lagebild in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14052definierten Interessengebieten bei und stellt Erkenntnisse über
Aufklärungsobjekte zur Verfügung, indem es elektronische Aktivitäten von Kräften und
Mitteln bzw. deren feststellbare Auswirkungen in Führungs-, Informations-
und Kommunikationssystemen sowie Systemen der Ortung, Lenkung und
Leitung aufklärt. Für die Entwicklung des ISIS wurden bis Ende Mai 2013 rund
249,4 Mio. Euro ausgegeben.
b) Welche weiteren optischen, radartechnischen oder sonstigen zur
Überwachung und Spionage geeigneten Anlagen wurden im Prototyp des
„Euro Hawk“ verbaut?
Der EURO HAWK verfügt als System der passiven Signalerfassung nicht über
aktive Aufklärungsradare und elektrooptische Aufklärungssensoren.
c) Inwiefern ist die Technik geeignet, Mobilfunkverbindungen oder SMS
abzuhören, zu stören oder zu manipulieren, und mit welchen
technischen Systemen wurde diese Funktion womöglich unterbunden (https://
fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307antwort-bmvg-eurohawk.pdf)?
Das „System SLWÜA“ trägt mit seinen Fähigkeiten zum Lagebild im
Interessengebiet bei und stellt Erkenntnisse über Aufklärungsobjekte zur Verfügung,
indem es elektronische Aktivitäten von Kräften und Mitteln bzw. deren
feststellbare Auswirkungen in Führungs-, Informations- und
Kommunikationssystemen sowie Systemen der Ortung, Lenkung und Leitung aufklärt. Das
Abhören von Mobilfunkverbindungen sowie das Mitschneiden von Radio- und
Fernsehaufzeichnungen ist weder im bedarfsbegründenden Phasendokument
noch im Entwicklungsvertrag EURO HAWK FSD gefordert. Das Abhören von
Telefonaten und das Mitlesen von SMS ist nicht Teil des Nachweisprogramms.
Durch technische und administrative Maßnahmen ist sichergestellt, dass die
Erfassung und die Auswertung von Mobilfunkverbindungen und SMS
unterbunden werden. Das System SLWÜA ist nicht zur Störung oder Manipulation
von Mobilfunkverbindungen oder SMS geeignet.
8. Welche weiteren optischen, radartechnischen oder sonstigen zur
Überwachung und Spionage geeigneten Anlagen sind bzw. waren für die weiteren
zu beschaffenden „Euro Hawk“ vorgesehen?
a) Mit welchen der Anlagen könnten theoretisch Mobilfunkverbindungen
oder SMS abgehört werden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 7b verwiesen.
b) Mit welchen der Anlagen könnte Telekommunikation theoretisch
gestört oder manipuliert werden?
Die Störung bzw. Manipulation von Fernmeldeverbindungen wurde für den
EURO HAWK nicht gefordert, es wurden keine entsprechenden Anlagen in den
EURO HAWK FSD integriert und waren für die EURO HAWK Serie auch
nicht vorgesehen.
Dementsprechend ist das System SLWÜA nicht zur Störung oder Manipulation
von Mobilfunkverbindungen oder SMS geeignet.
c) Mit welchen technischen Systemen wird diese Funktion unterbunden
(
https://fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307antwort-bmvg-euro-
hawk.pdf), und wie soll dies konkret bewerkstelligt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen.
Drucksache 17/14052 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Mit welcher Technik zur Steuerung wurde der ausgelieferte Prototyp
bestückt?
Der EURO HAWK FSD verfügt prinzipiell über die gleiche Steuerungstechnik
wie bemannte Luftfahrzeuge. Das Luftfahrzeug wird von einem
Luftfahrzeugführer aus einer Bodenkontrollstation gesteuert. Die Verbindung zwischen
Luftfahrzeugführer und Luftfahrzeug erfolgt über gesicherte und verschlüsselte
Kommunikationsverbindungen. Im Falle eines Ausfalls der
Kommunikationsverbindungen fliegt das Luftfahrzeug entlang einer programmierten Route zum
geplanten Landeplatz.
10. Welche Radarstationen, Funkstationen oder sonstige digitale
Kommunikation welcher Länder sollen mit dem „Euro Hawk“ von deutschem
Luftraum militärisch oder geheimdienstlich aufgeklärt werden?
Der EURO HAWK soll mit seinen Fähigkeiten zum Lagebild in definierten
Interessengebieten beitragen und klärt elektronische Aktivitäten von Kräften und
Mitteln bzw. deren feststellbare Auswirkungen in Führungs-, Informations- und
Kommunikationssystemen sowie Systemen der Ortung, Lenkung und Leitung
auf.
11. Welche weiteren Details zum gegenwärtigen Stand der Beschaffung der
Aufklärungsdrohnen „Euro Hawk“ kann die Bundesregierung mitteilen?
a) Wie viele Systeme waren ursprünglich anvisiert oder vom Hersteller
bestellt, und welche Verwendung ist oder war hierfür anvisiert?
Im Rahmen der Projektierungsphase wurde ein EURO HAWK FSD bestellt und
gebaut. Anschließend sollten vier Serienluftfahrzeuge EURO HAWK beschafft
werden. Damit war eine Flotte von fünf Luftfahrzeugen geplant. Die
Bundesregierung hat entschieden, nicht in die Serienbeschaffung der vier
Serienluftfahrzeuge einzutreten.
Der EURO HAWK trägt mit seinen Fähigkeiten zum Lagebild in definierten
Interessengebieten bei und stellt Erkenntnisse über Aufklärungsobjekte zur
Verfügung, indem es elektronische Aktivitäten von Kräften und Mitteln bzw. deren
feststellbare Auswirkungen in Führungs-, Informations- und
Kommunikationssystemen sowie Systemen der Ortung, Lenkung und Leitung aufklärt.
b) Aus welchen Komponenten sollen bzw. sollten die Systeme jeweils
bestehen?
Ein EURO HAWK System besteht jeweils aus einem Luftfahrzeug, dem
Missionssystem ISIS und den für den Betrieb notwendigen Bodenstationen.
c) Wie war eine Bezahlung verabredet?
Die Bundesregierung hat entschieden, nicht in die Serienbeschaffung der vier
Serienluftfahrzeuge einzutreten, und hat den Verteidigungsausschuss des
Deutschen Bundestages darüber anlässlich seiner 141. Sitzung vom 15. Mai 2013
informiert. Ebenfalls informiert wurden an diesem Tage die Berichterstatter des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Einzelplan 14.
Da ein Beschaffungsvertrag weder verhandelt noch abgeschlossen ist, gibt es
auch keine Verabredung zu etwaigen Zahlungen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1405212. Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung von der Beschaffung der
„Euro Hawk“ Abstand nimmt, und worin liegen etwaige Zweifel
begründet?
a) Worin bestehen die „nicht unerheblichen Mehrkosten“ für eine
Muster- und Verkehrszulassung, mit denen die „ARD“ den
Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Kossendey zitiert (Tagesschau, 21. März
2013)?
Die Bundesregierung hat beschlossen, von der Beschaffung der EURO HAWK
Serie Abstand zu nehmen und den Verteidigungsausschuss, sowie die
Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum
Einzelplan 14 entsprechend unterrichtet. Der dauerhafte Betrieb der EURO HAWK
Serienluftfahrzeuge erfordert eine Musterzulassung nach ZDv 19/1. Dafür
sollten die Nachweisunterlagen des US Systems GLOBAL HAWK genutzt werden.
Im Laufe des Projektes hat sich herausgestellt, dass diese in Umfang und Güte
nicht den deutschen Anforderungen entsprechen und erhebliche
Nachqualifikation erforderlich gewesen wären. Damit wäre eine Musterzulassung nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erreichen (ca. 500 bis 600 Mio. Euro)
gewesen.
b) Inwiefern trifft es zu, dass die Beschaffung der „Euro Hawk“ infrage
gestellt wird, da die Bundeswehr über technische Details der
Weiterentwicklung des Basismodells „Global Hawk“ durch die US-
Regierung bzw. die Hersteller im Unklaren gelassen wurde?
Die US-Regierung bzw. der Hersteller hat die Bundeswehr nicht über die
Weiterentwicklung des GLOBAL HAWK im Unklaren gelassen. US-
Exportbeschränkungen haben im Verlauf der Projektdurchführung die Lieferung
zulassungsrelevanter Nachweisdokumentationen verzögert.
Der dauerhafte Betrieb der EURO HAWK Serienluftfahrzeuge erfordert eine
Musterzulassung nach ZDv 19/1. Dafür sollten die Nachweisunterlagen des
US-Systems GLOBAL HAWK genutzt werden. Im Laufe des Projektes hat sich
herausgestellt, dass diese in Umfang und Güte nicht den deutschen
Anforderungen entsprechen und eine erhebliche Nachqualifikation erforderlich gewesen
wäre.
c) Welche Nachweise dieser Weiterentwicklung sind aus Sicht der
Bundesregierung notwendig, inwiefern hat sie diese angefragt, und welche
Antwort erhielt sie darauf?
Zur Erreichung einer deutschen Musterzulassung wird eine deutsche
Musterprüfung durchgeführt. Dazu werden Details im Musterprüfprogramm
festgelegt. Dieses beschreibt sämtliche durchzuführenden theoretischen Nachweise
sowie Boden- und Flugtests, welche zum Nachweis der Erfüllung der Bau- und
Prüfvorschriften dienen. Dies ist auf allen „technischen“ Ebenen (System,
Subsysteme und Komponenten) des Luftfahrzeuges durchzuführen.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen.
13. Inwieweit steht auch die Nutzung des Standorts des
Aufklärungsgeschwaders „Immelmann“ für die Drohnen der Bundeswehr infrage, und
welche Investitionen wurden hierfür bereits getätigt?
Die Weiternutzung des Militärflugplatzes Schleswig/Jagel durch die
Bundeswehr ist durch die Entscheidungen zu EURO HAWK nicht in Frage gestellt.
Zur Erstellung der erforderlichen Infrastruktur für das System EURO HAWK
wurden rund 17,8 Mio. Euro aufgewendet. Darüber hinaus kostete die Instand-
Drucksache 17/14052 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesetzung der Start- und Landebahn rund 14,7 Mio. Euro. Grundsätzlich kann die
für das System EURO HAWK errichtete Infrastruktur auch für andere
Luftfahrzeuge genutzt werden.
14. Zu welchem Ergebnis kam das Bundesamt für Wehrtechnik und
Beschaffung hinsichtlich der Einbindung zu beschaffender militärischer Drohnen
in den allgemeinen zivilen Luftraum?
a) Inwiefern bestünde eine Lösung skizzierter Probleme darin, die
Drohnen weiterhin nur in reservierten Korridoren zu betreiben?
Unbemannte Luftfahrzeuge werden in Deutschland in Sperrgebieten und in
Gebieten mit Flugbeschränkungen betrieben. Das Zulassungsproblem begründet
sich nicht in der Frage der Nutzung von Lufträumen. Von der Beschaffung der
EURO HAWK Serie wurde Abstand genommen, weil der Aufwand für eine
formale Zulassung der Luftfahrzeuge der EURO HAWK Serie als
wirtschaftlich nicht vertretbar beurteilt wird.
Eine unbeschränkte Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr wird erst möglich
sein, wenn die dafür erforderlichen gesetzlichen Regeln und Verfahren
geschaffen wurden. Darüber hinaus ist ein sogenanntes „Sense and Avoid System“
notwendig. Ein solches System ist nicht marktreif verfügbar, die entsprechenden
Technologien und Standards sind noch nicht entwickelt.
b) Welche neueren Ergebnisse zeitigten die Prüfungen, ob eine
Beschaffung der „Euro Hawk“ vor dem Hintergrund der
Zulassungsproblematik zu rechtfertigen ist?
Die Bundesregierung hat davon Abstand genommen, EURO HAWK
Serienluftfahrzeuge zu beschaffen und hat den Verteidigungsausschuss sowie die
Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum
Einzelplan 14 darüber informiert.
c) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die US-
Regierung die Anschaffung der beinahe baugleichen „Global Hawk“
eingestellt haben?
Dem BMVg stehen keine internen Planungsdaten der amerikanischen
Streitkräfte zur Verfügung.
Allerdings wollen die USA nach im BMVg vorliegenden Informationen künftig
GLOBAL HAWK Block 40 beschaffen, jedoch ältere Versionen (d. h. Block 20
und 30) möglicherweise aus dem Dienst nehmen.
15. Worin besteht die vorläufige Verkehrszulassung der „Euro Hawk“, und
welche anzuwendenden militärischen Zulassungsvorschriften müssen
berücksichtigt werden?
Mit Erteilung der Vorläufigen Verkehrszulassung ist der EURO HAWK FSD
für die Erprobung in der Entwicklungsphase zur Teilnahme am Luftverkehr
zugelassen. Die anzuwendende Vorschrift ist die Zentrale Dienstvorschrift „Das
Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der
Bundeswehr (ZDv 19/1)“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1405216. Welche luftfahrtrechtliche Zulassung wird für den dauerhaften Betrieb
der „Euro Hawk“ benötigt?
Zulassungspflichtige militärische Luftfahrzeuge müssen den in der ZDv 19/1
festgelegten Zulassungsprozess durchlaufen. Am Abschluss dieses Prozesses
wird gemäß ZDv 19/1 ein Luftfahrzeug zur Teilnahme am Luftverkehr
zugelassen, wenn das Muster des zugehörigen Luftfahrtgerätes zugelassen ist
(Musterzulassung) und der Nachweis der Verkehrssicherheit des individuellen
Luftfahrzeuges erbracht ist.
a) Welche Kostenschätzungen liegen der Bundesregierung für eine
luftfahrtrechtliche Zulassung militärischer Drohnen vor, und wie setzen
sich diese zusammen (bitte sowohl für die Systeme „Euro Hawk“ als
auch Kampfdrohnen der MALE-Klasse, insbesondere „Heron“ und
„Predator“ darstellen)?
Der Aufwand zur luftfahrtrechtlichen Zulassung militärischer UAS kann nicht
generell angegeben werden, da er jeweils von den Anforderungen an ein
Luftfahrzeugmuster, der Konzeption und der technischen Realisierung abhängt.
Der Mehraufwand für die Musterzulassung der EURO HAWK Serie wird mit
ca. 500 bis 600 Mio. Euro abgeschätzt.
Für die beiden Systeme PREDATOR B und HERON TP liegen keine Angaben
vor.
b) Welche weiteren Details zur Beantragung und Erteilung einer
luftfahrtrechtlichen Zulassung für die Überführung des Prototyps aus den
USA kann die Bundesregierung mitteilen, welche Kosten entstanden
dafür im Einzelnen, wie wurden diese finanziert?
Für die Testflüge in den USA und für den anschließenden Überführungsflug
nach Deutschland erhielt der EURO HAWK FSD eine Vorläufige
Verkehrszulassung gemäß ZDv 19/1 durch die deutsche militärische Zulassungsstelle. Die
in diesem Zusammenhang aufgetretenen Kosten sind Bestandteil des
Entwicklungsvertrages und nicht gesondert ausgewiesen.
17. Welche Forschungsaufträge oder sonstigen Anstrengungen hat die
Bundesregierung unternommen, um eine luftfahrtrechtliche Zulassung
militärisch genutzter, größerer Drohnen zu erhalten?
Im Rahmen von Forschungs- und Technologieprogrammen wurden Studien
zum Thema Flugbetrieb von unbemannten Systemen im unkontrollierten
Luftraum durchgeführt. Zudem arbeitet die Bundeswehr an der Erarbeitung
standardisierter europäischer Zulassungsvorschriften militärischer Luftfahrzeuge mit.
Diese Aktivitäten werden in der European Defence Agency (EDA)
durchgeführt. Darüber hinaus werden im Rahmen von NATO-Arbeitsgruppen
Zulassungsforderungen harmonisiert.
a) Welche Genehmigungen der deutschen Musterzulassungsstelle oder
anderer Einrichtungen wurden bereits erteilt, und welche fehlen für
den endgültigen Wirkbetrieb?
Der EURO HAWK FSD verfügt über eine Vorläufige Verkehrszulassung für
den Erprobungsflugbetrieb. Es fehlt die Musterzulassung für den dauerhaften
Flugbetrieb der Serienluftfahrzeuge.
Drucksache 17/14052 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Firmen, Institute oder sonstige Einrichtungen erhielten hierzu
Aufträge bzw. sind mit Forschungen befasst, und welchen Inhalt bzw.
Zielsetzung haben diese?
Unter Federführung des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
und Beteiligung der EADS, Elektronik System und Logistik GmbH (ESG),
Diehl BGT Defense (DBD) und der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde
in mehreren Studienphasen im Zeitraum April 2000 bis August 2008 der Aspekt
Integration von Unmanned Aircraft (UA) in den kontrollierten Luftraum
untersucht.
c) Inwieweit wird bei einer angestrebten luftfahrtrechtlichen Zulassung
zwischen dem Betrieb militärischer Drohnen in ausgewiesenen
Korridoren sowie dem allgemeinen zivilen Luftraum unterschieden?
Unbemannte Luftfahrzeuge der Bundeswehr werden eingeteilt in:
• Unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie 1, die nur innerhalb von speziell
gekennzeichnetem militärischem Übungsgelände oder abgesperrtem
Gelände mit jeweils darüberliegendem Luftsperrgebiet (ED-R) oder Gebiet mit
Flugbeschränkungen betrieben werden. Unbemannte Luftfahrzeuge der
Kategorie 1 sind grundsätzlich nicht zulassungspflichtig, obliegen jedoch einer
Prüfpflicht.
• Unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie 2, die innerhalb von speziell
gekennzeichnetem militärischem Übungsgelände oder abgesperrtem Gelände
mit darüberliegendem Gebiet mit Flugbeschränkungen starten und landen.
Der Flugweg dazwischen verläuft in einem Gebiet mit Flugbeschränkungen
oder in für den allgemeinen Luftverkehr gesperrten Lufträumen auch
außerhalb von militärischem Übungs- oder Erprobungsgelände. Unbemannte
Luftfahrzeuge der Kategorie 2 sind zulassungspflichtig.
• Unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie 3, die am allgemeinen
Luftverkehr teilnehmen und auch außerhalb von Gebieten mit Luftbeschränkungen
in allen Luftraumklassen gemäß den luftrechtlichen Bestimmungen
betrieben werden.
d) Inwieweit werden die Anstrengungen zur luftfahrtrechtlichen
Zulassung in Deutschland mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit
(EASA) koordiniert, die mit ähnlichen Vorhaben befasst ist?
Eine konkrete unmittelbare Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und der
EASA zum Thema unbemannte Luftfahrtsysteme findet derzeit nicht statt.
e) Inwieweit könnten die für Deutschland benötigte luftfahrtrechtliche
Zulassung von Ergebnissen gleichlautender Anstrengungen der EASA
profitieren?
Die Zulassung von unbemannten Luftfahrzeugen zur uneingeschränkten
Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr erfordert europäische Standards. In der
EDA wird derzeit das Projekt Midair Collision Avoidance System unter
Einbindung der EASA durchgeführt. Das BMVg ist an dieser Studie beteiligt. Es ist
davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Studie mittelfristig dazu beitragen
werden, dass unbemannte Luftfahrzeuge am allgemeinen Luftverkehr
teilnehmen können.
18. Hinsichtlich welcher Projekte zur Nutzung von Drohnen im allgemeinen
zivilen Luftraum arbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mit den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14052Firmen Rheinmetall, IABG, ESG und EADS sowie mit Fraunhofer-
Instituten zusammen, und um welche Vorhaben handelt es sich dabei?
Grundsätzlich arbeitet die Bundesregierung an dem Thema „Nutzung von
Drohnen im allgemeinen zivilen Luftraum“; so werden zum Beispiel bereits im
Rahmen von Forschung und Technologie (F&T) Betrachtungen zur
Zulassbarkeit von Drohnen angestellt. Im Rahmen des Projektes „Midair Collision
Avoidance System“ (MidCAS) werden Konzepte für Sense & Avoid Lösungen
erarbeitet, wobei auch die Unternehmen Cassidian/EADS und ESG im Unterauftrag
mitwirken.
19. Inwieweit könnte die Zulassungsproblematik des „Euro Hawk“ auch über
entsprechende Vorhaben der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA)
geregelt oder erleichtert werden?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde die Thematik der Zulassung
deutscher Aufklärungs- oder Kampfdrohnen im „Joint Investment
Programme Unmanned Aircraft Systems Air Traffic Insertion“ thematisiert,
das am 28. Juni 2012 offiziell eingerichtet wurde?
Die Aktivitäten in diesem Forum richten sich weniger auf die spezielle
Thematik nationaler luftfahrtrechtlicher Zulassung, sondern auf die allgemeine
Integration unbemannter Luftfahrzeuge in den Luftraum.
20. Welche Ergebnisse zeitigte die Studie „Initial CON OPS for UAS in
SESAR“, die im Rahmen des „Single European Sky Air Traffic
Management Research“ (SESAR) die Integration von größeren Drohnen in den
zivilen Luftraum tiefergehend untersuchen soll (Bundestagsdrucksache
17/12136)?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Ergebnisse vor.
21. Mit welchen Einschränkungen oder Bedingungen soll die Militärluftfahrt
aus Sicht der Bundesregierung am „Single European Sky“ (SES) beteiligt
werden?
Auf welche Weise ist das BMVg an welchen, das Militär betreffende
SESAR-Konsultationen der Mitgliedstaaten beteiligt?
Das BMVg ist im SES/SESAR-Prozess als Mitglied im Single Sky Committee
(SSC) beteiligt. Das SSC ist der EU-rechtlich vorgesehene Ausschuss, in dem
die Staaten die Europäische Kommission im SES-Prozess unterstützen.
Jeder Mitgliedstaat wird in diesem Gremium von zwei ministeriellen
Repräsentanten (einer davon zivil und ein zweiter militärisch) bei einer Stimme pro Staat
vertreten.
Der Vertreter des BMVg sitzt im SSC neben dem federführenden Vertreter des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS); beide
stimmen sich regelmäßig ab.
Im SSC haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf die EU-
Durchführungsverordnungen (implementing rules und community specifications) im SES-
Prozess einzuwirken.
Drucksache 17/14052 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Welche Testflüge der „Euro Hawk“ fanden bislang statt, mit welchem
Ziel wurden diese jeweils absolviert, und welche Gebiete wurden jeweils
überflogen?
Bisher wurden insgesamt 15 EURO HAWK Test-Flüge durchgeführt. Elf Flüge
davon wurden erfolgreich im Luftraum über dem Flugtestzentrum der US Air
Force, Edwards Air Force Base, in den USA mit dem Ziel durchgeführt, das
Luftfahrzeug im Hinblick auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen.
Der zwölfte EURO HAWK Flug war der Überführungsflug von den USA
(Edwards, Kalifornien) nach Deutschland (Manching bei Ingolstadt).
In Deutschland wurden bisher vier Testflüge mit dem Ziel absolviert, die
eingerüstete Aufklärungs-Sensorik in einer Testumgebung zu überprüfen. Diese
Testflüge fanden im deutschen Luftraum statt.
Insgesamt wurden damit 16 EURO HAWK Flüge durchgeführt.
a) Von wo wurden die Flüge jeweils gesteuert, und inwiefern wurde vom
Operator auf Sicht geflogen?
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer steuert das Luftfahrzeug von einer
Bodenkontrollstation aus, die sich auf dem Start-/Zielflugplatz befindet. Bei den
Flügen in den USA befand sich der Luftfahrzeugführer auf der Edwards Air
Force Base in Kalifornien, bei den Flügen in Deutschland wurde das
Luftfahrzeug von Manching aus gesteuert. Der EURO HAWK FSD ist für Flüge nach
Sichtflugregeln nicht zugelassen. Dementsprechend werden derartige Flüge
nicht durchgeführt.
b) Wieviel Treibstoff wurde jeweils mitgeführt?
Die mitgeführte Treibstoffmenge hängt von der geplanten Flugdauer ab und
kann zwischen mindestens 3 t und maximal 7,8 t variieren.
23. Welche Sicherheitskonzepte wurden für die Testflüge aufgestellt, und
welche Notlandeflugplätze wurden hierfür ausgewiesen?
a) Inwieweit wurde für die Testflüge auch der Absturz eines baugleichen
„Global Hawk“ in Maryland (
http://edition.cnn.com/2012/06/11/us/
maryland-drone-crash/index.html) berücksichtigt, und inwiefern wurde
die Bundesregierung seitens des Herstellers bzw. des US-Militärs über
mögliche Ursachen in Kenntnis gesetzt?
Um mögliche flugbetriebliche Risiken abschätzen zu können, ist im Rahmen
einer Sicherheitsbewertung des BMVg und der DFS das flugbetriebliche Risiko
des EURO HAWK FSD in Relation zu der bemannten Luftfahrt gesetzt worden.
Unter Rückgriff auf die zwischen allen Beteiligten abgestimmten Verfahren,
einschließlich Notverfahren, wurden aus flugbetrieblicher Sicht im Betrieb des
EURO HAWK FSD sämtliche Risiken als akzeptabel (im Vergleich zur
bemannten Luftfahrt) durch die DFS und das BMVg eingestuft.
Für den EURO HAWK FSD Flugbetrieb in Deutschland wurden in
Abstimmung mit der DFS insgesamt fünf Flugplätze in Deutschland als Notlandeplätze
festgelegt.
Der Absturz eines US Navy RQ-4A (Block 10) – Broad Area Maritime
Surveillance Demonstrator (BAMS-D) Systems über Maryland ereignete sich am
11. Juni 2012. Am Morgen des 12. Juni 2012 hat die EuroHawk GmbH das
BWB über den Absturz in Kenntnis gesetzt. Der EURO HAWK basiert auf der
USAF RQ-4B Version Block 20 der US Air Force und ist von seinen Abmes-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14052sungen und seiner Systemausstattung nicht unmittelbar mit dem verunfallten
Block 10 der US Navy vergleichbar.
Am 19. Juli 2012 wurde das BWB durch die US Navy informiert, dass die
ermittelte Unfallursache nur die Version Block 10 und nicht die dem EURO
HAWK zugrunde liegende Version Block 20 betrifft.
b) Welche Vorkehrungen wurden hinsichtlich des Ausweichens von
Kollisionen getroffen, wie es offensichtlich in Afghanistan beinahe
zum Absturz einer Passagiermaschine führte, als eine LUNA-
Drohne der Bundeswehr deren Flug kreuzte (
www.youtube.com/
watch?v=_NOar22TX2k)?
Die angesprochene „Beinah-Kollision“ eines LUNA UAS mit einem
Frachtflugzeug Airbus A300B4 vom 30. August 2004 in unmittelbarer Nähe des
Flughafen Kabul ist nach im BMVg vorliegenden Kenntnissen auf
Kommunikationsprobleme zwischen dem verantwortlichen Towerlotsen und der Besatzung
des Airbus A300B4 zurückzuführen. Zum Zeitpunkt der „Beinah-Kollision“
war der Luftraum für das am Unfall beteiligte LUNA UAS freigegeben.
Für den EURO HAWK Flugbetrieb in Deutschland werden zusammen mit der
DFS die Lufträume, auch unter Einrichtung temporärer
Flugbeschränkungsgebiete, koordiniert. Der EURO HAWK ist während seines Fluges unter ständiger
Überwachung durch die DFS. Zusätzlich wird dem EURO HAWK
Luftfahrzeugführer in der Bodenstation ein Luftraumlagebild dargestellt, auf dem er
Gefahren erkennen und rechtzeitig Ausweichmanöver einleiten kann.
c) Welche Vorkehrungen wurden für das Auftreten weiterer Defekte
getroffen, insbesondere an Flügeln, Leitwerk, Hydraulik oder sonstigen
Steuereinrichtungen?
Im Rahmen des Zulassungsprozesses für den EURO HAWK FSD hat die
Musterzulassungsstelle der Bundeswehr die Verkehrssicherheit geprüft, diese für die
beabsichtigten Testflüge festgestellt und eine Vorläufige Verkehrszulassung
erteilt. Wie auch bei bemannten Luftfahrzeugen werden im Flughandbuch
Notfallverfahren vorgesehen.
d) Über welche Backup- oder Notfallsysteme verfügt der Prototyp
hinsichtlich der Testflüge?
Im Falle eines Steuerdatenlinkverlusts kehrt der EURO HAWK entlang einer
programmierten Route zu seinem Startflugplatz zurück. Für den Fall eines
sonstigen schwerwiegenden Systemausfalls stehen für die Flüge in Deutschland
fünf mit der DFS koordinierte Notlandeplätze zur Verfügung, von denen der
EURO HAWK FSD auch bei einem Triebwerksausfall zu jedem Zeitpunkt
mindestens einen erreichen kann.
e) Wie haben sich Technikerinnen und Techniker der Bundeswehr auf ein
mögliches Eindringen in die Bordelektronik oder Softwarefehler
vorbereitet, wie sie bereits zu Abstürzen der baugleichen „Global Hawk“
führten (
www.youtube.com/watch?v=XfSyHAoxUfs)?
Der in dieser Frage angeführte Flugunfall mit dem zweiten gebauten Prototypen
des US GLOBAL HAWK hat sich am 29. März 1999 über der Edwards Air
Force Base in Kalifornien ereignet. Ursache war nicht ein „unbeabsichtigtes
Eindringen Dritter in die Bordelektronik oder Software“.
Drucksache 17/14052 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Wann könnte der bislang als „Full Scale Demonstrator“ genutzte Prototyp
vollumfänglich einsatzbereit sein?
Die Leitung BMVg hat entschieden, den Flugbetrieb des EURO HAWK FSD
nach dem qualifizierten Abschluss der industrieseitigen Erprobung zu beenden.
Zur Schließung der Fähigkeitslücke „SIGINT“ prüft das BMVg bis zum
Jahresende alle Varianten für eine adäquate Plattform.
25. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass wie von
EADS in einer Pressemitteilung (11. Januar 2013) erklärt, der erste
Testflug des „Euro Hawk“ habe „mit hochentwickelten SIGINT-Sensoren
(SIGnal INTelligence – Signalaufklärung) zur Detektion von
Radarstrahlern und Kommunikationssendern ausgerüstet“ stattgefunden, obwohl die
Bundesregierung in ihrer Antwort nach dem Informationsfreiheitsgesetz
das Gegenteil behauptete (
https://fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307
antwort- bmvg-eurohawk.pdf)?
Das BMVg hat die Frage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wie folgt
beantwortet:
„Das Abhören von Telefonaten und das Mitlesen von SMS ist nicht Teil des
Nachweisprogramms. Lediglich die Mittel für die Erfassung von militärischen
Funkfrequenzen werden im Rahmen des Nachweisprogramms praktisch
erprobt.
Der EURO HAWK verfügt über technische Maßnahmen, mit denen die
Aufklärung von privaten Mobilfunkverbindungen unterbunden wird.“
26. Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung rechtlich und technisch
möglich, die „Euro Hawk“ im Rahmen der einer Amtshilfe oder
Organleihe auch für polizeiliche Belange zu nutzen (auch wenn es hierzu noch
keine Pläne oder Absprachen gibt)?
Die Leitung des BMVg hat entschieden, von der Beschaffung der EURO
HAWK Serie Abstand zu nehmen und den Erprobungsflugbetrieb des ISIS auf
dem EURO HAWK FSD bis zum qualifizierten Abschluss der industrieseitigen
Erprobung abzuschließen. Die Frage einer Amtshilfe oder Organleihe stellt sich
damit nicht.
Im Übrigen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, militärische Drohnen zu
polizeilichen Zwecken einzusetzen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12136, S. 10).
27. Inwieweit wurden im Rahmen der Beschaffung der „Euro Hawk“
Belange des Datenschutzes erörtert, und welche Beauftragten für den
Datenschutz oder die Informationsfreiheit oder sonstige Sachverständige sind
hierzu aktiv einbezogen worden?
Wer wird für Datenschutzbelange bei Einsätzen der „Euro Hawk“
verantwortlich sein, und nach welchen Regeln wird dann verfahren?
Die Fernmeldeaufklärung der Bundeswehr richtet sich gegen die
Kommunikationsverbindungen von militärischen und militärisch relevanten Zielen.
Inlandsaufklärung und Aufklärung gegen deutsche Staatsbürger durch die Bundeswehr
sind nicht zulässig. Auch die Erfassung solcher Signale zu Übungszwecken ist
nicht zulässig.
Unbeabsichtigte Erfassungen von Kommunikation mit G 10-Relevanz werden
grundsätzlich – unabhängig vom jeweiligen Stand und Grad der Bearbeitung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14052oder Auswertung – umgehend eingestellt, bisherige Aufzeichnungen und
eventuell schon angelegte Datenbestände sofort gelöscht. Entsprechende Verfahren
sind eingerichtet.
Der Datenschutz ist eine Führungsaufgabe, die an den Dienststellenleiter der
verantwortlichen Dienststelle gebunden ist. Die durch den
Datenschutzverantwortlichen zu beachtenden Regelungen werden in einem projektbezogenen
Datenschutzkonzept festgelegt, welches im Rahmen der Realisierung des
Projektes erstellt und fortgeschrieben wird.
28. Auf welche Art und Weise will sich die Bundeswehr nach gegenwärtigem
Stand in das drohnengestützte NATO-Überwachungsprogramm „Alliance
Ground Surveillance“ (AGS) einbringen?
a) Welche Absprachen oder Zusagen sind hierzu mit der NATO getroffen
worden, und wann sollen diese seitens Deutschland jeweils umgesetzt
werden?
Die NATO beschafft unter finanzieller Beteiligung von 14 der 28 NATO
Mitgliedstaaten (u. a. Deutschland, USA, Italien) fünf unbemannte Luftfahrzeuge
vom Typ GLOBAL HAWK Block 40. Die Zustimmung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Unterzeichnung des Programme
Memorandum of Understanding erfolgte in der Sitzung vom 25. März 2009 zur Vorlage
des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-V 33/09 VS NfD).
Die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur
Unterzeichnung des Beschaffungsvertrages NATO AGS erfolgte in der Sitzung
vom 23. Mai 2012 zur Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-V
Nr. 56/12 VS NfD).
b) Um welche Komponenten handelt es sich konkret, und mit welchen,
vom in Deutschland eingesetzten „Euro Hawk“ abweichenden
Überwachungskapazitäten sollen diese ausgerüstet sein?
NATO AGS basiert auf der Plattform „GLOBAL HAWK RQ-4B Block 40“, die
mit einem Radarsystem zur abbildenden Beobachtung (Surveillance Radar) und
zur Bewegungserkennung (Ground Moving Target Indication, GMTI)
ausgerüstet ist. Zum System AGS gehören Komponenten am Flugplatz in Sigonella,
Italien, sowie Auswerte- und Kommunikationskomponenten zur Unterstützung
in Einsatzgebieten.
c) Welche Kosten entstehen hierfür, und wie sollen diese übernommen
werden?
Die NATO beschafft unter finanzieller Beteiligung von 14 der 28 NATO
Mitgliedstaaten (u. a. Deutschland, USA, Italien) fünf UAS vom Typ GLOBAL
HAWK Block 40. Deutschland trägt einen Anteil an der Beschaffung in Höhe
von 456,82 Mio. Euro (Festbetrag) sowie Verwaltungskosten der
internationalen Agentur in Höhe von 26,49 Mio. Euro.
d) Inwiefern wäre mit aus Deutschland bereitgestellten „Euro Hawk“
oder „Global Hawk“ auch die Überwachung von
Mobilfunkverbindungen möglich, und welche Überlegungen existieren hierzu?
Hauptaufgabe von NATO AGS ist die abstandsfähige abbildende Aufklärung.
Drucksache 17/14052 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Ab wann wäre das AGS bzw. ein AGS-CORE nach gegenwärtigem Stand
einsatzbereit?
Die volle operationelle Einsatzfähigkeit des NATO AGS-Core Systems wird
nach derzeitiger Planung Ende 2018 erreicht werden.
a) Welche Firmen sind mit der Ausrüstung der deutschen AGS-Drohnen
beauftragt, bzw. wann soll eine entsprechende Ausschreibung mit
welcher (nach jetzigem Stand) Leistungsbeschreibung erfolgen?
Der Vertrag für die NATO AGS Luftfahrzeuge wurde im Mai 2012 zwischen
der NATO-Agentur NATO Alliance Ground Surveillance Management Agency
(NAGSMA) und dem Hauptauftragnehmer Northrop Grumman geschlossen.
Die Luftfahrzeuge werden von der NATO betrieben. Dementsprechend gibt es
keine deutschen NATO AGS Luftfahrzeuge.
Über Flugzeugmuster und Ausrüstung deutscher Beistellungen ist noch keine
Entscheidung getroffen worden. Entsprechend wurden noch keine Firmen
beauftragt.
b) Welche weiteren Zusagen anderer NATO-Mitgliedstaaten sind zur
Bereitstellung von Drohnen im Rahmen des AGS erfolgt, und um welche
Kapazitäten handelt es sich dabei?
Großbritannien und Frankreich planen statt ihres finanziellen Beitrages zum
Betrieb von NATO-AGS eine sogenannte „contribution in kind“ beizustellen.
Großbritannien hat einen Beitrag in Form seines Systems SENTINEL
angeboten, Frankreich ein auf HERON TP basiertes Aufklärungssystem.
c) Wo würden die Drohnen und die benötigten Komponenten am Boden
stationiert, und von wo würden die Drohnen gesteuert?
NATO AGS Core wird auf dem italienischen Militärflugplatz Sigonella/Sizilien
stationiert und von dort gesteuert.
d) Wo würden anfallende Aufklärungs- und Spionagedaten verarbeitet?
Die gewonnenen Aufklärungsdaten von NATO AGS Core werden am
Stationierungsort und in den mobilen Auswertestationen im jeweiligen Einsatzgebiet
ausgewertet.
e) Inwiefern ist die Bereitstellung deutscher Drohnen für das AGS
hinsichtlich der angeblich problematischen luftfahrtrechtlichen
Zulassung der „Euro Hawk“ ebenfalls fraglich?
Deutschland hat sich bereit erklärt, über die Beteiligung an NATO AGS (Core)
hinaus vier Luftfahrzeuge im selben Fähigkeitsspektrum zu NATO AGS
beizustellen, ohne sich jedoch abschließend auf ein bestimmtes Flugzeugmuster
festzulegen. Damit hat das Vorgehen beim EURO HAWK keine direkten
Auswirkungen auf eine nationale Beistellung zu NATO AGS.
30. Nach welchem Verfahren kam nach Kenntnis der Bundesregierung die
Genehmigung der italienischen Regierung zur Stationierung von Drohnen
für das AGS-Kontingent auf Sigonella zustande?
a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Genehmigung zur Stationierung der US-Spionagedrohnen für das AGS-
Kontingent vom früheren Premierminister Silvio Berlusconi persönlich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14052erteilt wurde, und der US-Botschafter ausweislich eines von Wikileaks
veröffentlichten Botschaftsprotokolls (
http://wikileaks.org/cable/
2008/04/08ROME 398.html) vom italienischen Militär gebeten wurde,
die Entscheidung noch bis nach den damaligen Wahlen in Italien
geheim zu halten?
Zu diesen Fragen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
31. Welche weiteren, über die Angaben in der Bundestagsdrucksache 17/
8693 hinausgehenden Forschungsprojekte wurden seitens des BMVg in
den letzten zwölf Monaten unterstützt?
Im Bereich des BMVg wurde 2012 die Studie „CASIMUS“ (Cognitive
Automated Sensor Integrated Unmanned Mission System) bei der Universität der
Bundeswehr München beauftragt. Die Studie soll zur Weiterentwicklung der
Ansätze der kognitiven Automation und der aktiven Umweltwahrnehmung zur
semi-autonomen Missionsführung von UAS führen. Weiterhin werden
Untersuchungen zu Fragestellungen der Erreichung höherer Automatisierungsgrade im
Bereich von Missionsmanagementaufgaben und des Sensoreinsatzes sowie das
effiziente Zusammenwirken von menschlichen Bedienern mit hoch
automatisierten, missionstragenden Flugsystemen durchgeführt.
2012 wurde vom BMVg darüber hinaus ein Auftrag an die Firma Cassidian zur
Untersuchung von „Technologien zur Integration von unbemannten
Luftfahrtsystemen“ in den zivilen Luftraum vergeben.
32. Inwieweit fließen Ergebnisse der Studien „Unbemannter
Missionsausrüstungsträger“, „Verbund Hubschrauber – Abgesetzte Sensorplattform
(Manned-Un-manned-Teaming)“ sowie „UAV Mission Planning and
Control“ bereits in die Nutzung von Drohnen durch die Bundeswehr ein?
Ergebnisse aus den beiden Studien „Unbemannter Missionsausrüstungsträger“
und „Verbund Hubschrauber – Abgesetzte Sensorplattform (Manned-
Unmanned-Teaming)“ fließen in die Nutzung von Drohnen derzeit noch nicht ein.
33. Welche neueren (Zwischen-)Ergebnisse zeitigte die Studie „Mid-Air
Collision Avoidance Systems“ (MIDCAS) hinsichtlich einer Mid-Air-
Collision-Avoidance-Funktion, um eine Teilnahme von Drohnen am zivilen
Luftverkehr zu ermöglichen?
Inhalt und Ziel des Forschungs- und Technologieprojektes MIDCAS ist die
Demonstration technologischer Machbarkeit einer UAS Mid-Air Collision
Avoidance Funktion für eine Teilnahme von UAS am allgemeinen Luftverkehr.
Diese Demonstration wird aus hiesiger Sicht kurzfristig kein marktreifes
Produkt hervorbringen.
34. Welche konkreten Erkenntnisse wurden in der Studie UAV im
allgemeinen kontrollierten Luftraum gewonnen (Bundestagsdrucksache 17/8693)?
a) Mit welchen Aufgaben bzw. Maßnahmen waren die Auftragnehmer
DLR, EADS, ESG, DFS, Rheinmetall Defence und IABG an der
Studie beteiligt?
Drucksache 17/14052 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Studie wurde in drei Phasen durchgeführt:
Die Phase I fand von April 2000 bis September 2000 statt. Dabei wurden durch
das DLR, die ESG und die EADS zunächst die militärischen Forderungen an
einen Unmanned Aircraft System (UAS)-Betrieb mit den bestehenden Regeln
der bemannten zivilen Luftfahrt abgeglichen, eine fliegende Plattform
identifiziert, die im Rahmen der geplanten Flugversuche als Unmanned Aircraft als
Versuchsträger dienen kann und Simulations- und Flugversuchskampagnen
definiert.
Die Phase II wurde von September 2001 bis November 2004 durchgeführt.
Neben den in Phase I Beteiligten wurde die DFS Deutsche Flugsicherung
GmbH hinzugezogen. In Phase II wurde der in Phase I identifizierte
Versuchsträger des DLR in ein von der Funktionsweise unbemanntes System, welches
jedoch noch über einen Piloten zur Sicherheit an Bord verfügte, umgebaut.
Hiermit wurden flugsicherungsrelevante Standard- und Notprozeduren
zunächst in der Simulation und dann im Flug demonstriert. Im Weiteren wurden
Verfahren zum UAS-Betrieb entwickelt und demonstriert.
Es wurden erste konzeptionelle Überlegungen zu notwendigen Bau- und
Zulassungsvorschriften für UAS, die im allgemeinen kontrollierten Luftraum
betrieben werden sollen, vorgenommen.
Die Phase III wurde von November 2005 bis August 2008 durchgeführt. Neben
den in Phase II Beteiligten wurde die Diehl BGT Defense (DBD) im
Zusammenhang auf einen optisch basierten See-and-Avoid Sensor einbezogen.
In der Phase III wurden UAS-spezifische Flugsicherungsprozeduren untersucht.
Dazu wurden ein nicht-kooperativer Sense-and-Avoid Sensor definiert, ein
experimentelles Sense-and-Avoid System konzipiert, in den UAS-basierten
Versuchsträger der Phase II integriert und im Rahmen von Flugversuchen getestet.
b) Welche Möglichkeiten zur Anwendbarkeit welcher existierenden Air
Traffic Management Verfahren aus der bemannten Luftfahrt konnten
gewonnen werden?
Im Rahmen der drei durchgeführten Studienphasen ergab sich, dass eine
Vielzahl der bestehenden Flugsicherungsverfahren für die bemannte Luftfahrt auf
UAS übertragen werden können, einige anzupassen sind und einige Verfahren
UAS-spezifisch neu zu erstellen sind.
c) Welche „UAV-spezifische Notverfahren“ konnten daraus abgeleitet
werden?
Im Rahmen der Studie wurden unter anderem Notverfahren für unbemannte
Luftfahrzeuge in den Bereichen Triebwerksausfall, Funkgeräteausfall,
Datenlinkausfall, Kombinierter Funkgeräte- und Datenlinkausfall sowie
Transponderausfall entwickelt und im Rahmen von Simulationen verifiziert.
d) Welcher für die UAV-Anwendung geeignete „See/Sense and Avoid
Sensor“ wurde identifiziert?
In der Studie wurde ein experimentelles „Sense-and-Avoid“ System, bestehend
aus einem Radargerät und einer optischen Kamera, in einen Versuchsträger
integriert und in Flugversuchen getestet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/14052e) Wann und wo wurde eine entsprechende Erprobung eines „See/Sense
and Avoid Sensors“ für UAV „im mittleren Unterschall“
vorgenommen?
Die obengenannte Erprobung des experimentellen „Sense-and-Avoid“ Systems
in Versuchsträger mit Sicherheitspiloten an Bord wurde im deutschen Luftraum
durchgeführt.
f) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung zu Ergebnissen der
Studie erklärt, ein besseres Verständnis über das Zusammenwirken
UAV – Air Traffic Control sei erzielt worden?
Bis zum Abschluss der Studie lagen in Deutschland keine Erkenntnisse
bezüglich der notwendigen Interaktion zwischen der DFS und dem am Boden in einer
Kontrollstation sitzenden Bedienpersonal eines außerhalb von
Luftraumbeschränkungsgebieten zu betreibenden unbemannten Luftfahrzeugs vor. Die
Studie hat gezeigt, dass entsprechend ausgerüstete unbemannte Luftfahrzeuge
grundsätzlich ähnlich wie bemannte Luftfahrzeuge mit der DFS interagieren
können und Erkenntnisse geliefert, wo Verfahren unter Umständen anzupassen
sind.
g) Welche Erkenntnisse zum Einfluss von neuen internationalen
Bestimmungen auf die für UAV zu entwickelnden Air Traffic Management
Verfahren wurden gewonnen?
Die Studie hat gezeigt, dass entsprechend ausgerüstete unbemannte
Luftfahrzeuge grundsätzlich ähnlich wie bemannte Luftfahrzeuge mit der DFS
interagieren können und Erkenntnisse geliefert, wo Verfahren unter Umständen
anzupassen sind.
Aufgrund der im Rahmen der Studie gewonnenen Erkenntnisse konnte
Deutschland die Definition und Vorbereitung der aktuell bei der European
Defense Agency (EDA) laufenden MIDCAS Studie wesentlich mit gestalten und
beeinflussen.
35. Inwieweit haben militärische oder polizeiliche Bundesbehörden zur
Ausbildung an Drohnen in den letzten zwei Jahren mit Herstellern oder
anderen ausländischen Stellen zusammengearbeitet, und welche Details kann
die Bundesregierung hierzu mitteilen?
Ab Ende 2009 fand eine Ausbildung der UAS Besatzungen auf dem System
HERON 1 in Israel bei der Israel Aerospace Industries (IAI) für den laufenden
ISAF Einsatz in Afghanistan statt.
Für den EURO HAWK wurden Piloten bei der US Air Force in den USA
ausgebildet. Gleichzeitig erhielt Unterstützungspersonal der Luftwaffe eine
Zusatzausbildung für den EURO HAWK.
Soldaten der Bundeswehr haben weiterhin die Ausbildung der saudi-arabische
Streitkräfte für das UAS LUNA in Saudi-Arabien unterstützt. Polizeiliche
Bundesbehörden haben in den letzten zwei in Frage kommenden Jahren nicht mit
Herstellern oder anderen ausländischen Stellen zur Ausbildung an Drohnen
zusammengearbeitet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]