BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Maßnahmen zur Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung

Feststellung des Umfangs und Bekämpfung von Steuerhinterziehung, internationale Auskunftsersuchen, automatische und Spontanauskünfte in Steuersachen, Vereinbarungen mit EU-Staaten und Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, Steuerstrafverfahren, Steuerstraftaten und Selbstanzeigen sowie damit verbundene Mehr- bzw. Mindereinnahmen im Saarland und bundesweit, angemessene Ausstattung der Steuerfahndungen, deutsche Unternehmen mit steuerrechtlichem Konzernsitz im Ausland<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.06.2013

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/1357115.05.2013

Maßnahmen zur Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13571 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Harald Koch, Jutta Krellmann, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Maßnahmen zur Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung Durch die von der Politik vorangetriebene Liberalisierung der Finanzmärkte sowie des politisch geförderten Steuerwettbewerbs hat das Problem der Steuerflucht ins Ausland weiter zugenommen. Circa 20 Billionen Dollar sollen in sogenannten Steueroasen lagern. Das ergab eine Studie des ehemaligen McKinsey-Managers James Henry (The Price of Offshore Revisted, Juli 2012, www.taxjustice.net/cms/upload/pdf/Price_of_Offshore_Revisited_120722.pdf). Nach Schätzungen der Europäischen Kommission von 2006 entgehen den EU- Mitgliedstaaten durch Steuerbetrug Steuereinnahmen in der Höhe von 200 bis 250 Mrd. Euro pro Jahr. Auch in Deutschland werden jährlich mehrere Milliarden in andere Länder verschoben. Dies dient der zugelassenen Steuervermeidung wie auch der illegalen Steuerhinterziehung. Dem deutschen Staat, den Bundesländern und den Kommunen entgehen durch Steuerbetrug und aufgrund zugelassener Steuervermeidung Milliarden an Steuereinnahmen, welche die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben kompensieren müssen. So haben viele große deutsche Unternehmen schon vor Jahren – über grenzüberschreitende Konzernstrukturen – ihre Konzernsitze steuerrechtlich ins Ausland verlegt. Und alleine in der Schweiz sollen nach Schätzungen ca. 316 Mrd. Euro von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern lagern, die nicht versteuert wurden. In die Öffentlichkeit gerät die internationale Steuerflucht regelmäßig durch die Diskussion um den Ankauf von „Steuer-CDs“, welche Daten von Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in anderen Ländern enthalten. Nach wie vor bedürfen die deutschen Finanzbehörden des Ankaufs von „Steuer-CDs“ aus dubiosen Quellen zur wirksamen Bekämpfung von internationaler Steuerhinterziehung. Dies liegt auch daran, dass der Personalbestand der Finanzbehörden weit hinter ihren eigenen Personalbedarfsrechnungen zurückliegt. Eine Situation, die von der Bundesregierung mit verschuldet ist, insofern die Bundesregierung versäumt, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, die Bundesländer zu einem konsequenteren Steuervollzug zu veranlassen. Die Debatten der letzten Monate um die Beschaffung von „Steuer-CDs“ sowie die Aufdeckung finanzieller Aktivitäten an Offshore Finanzplätze (www.icij.org/offshore) hat dazu beigetragen, dass Steuersünderinnen und Steuersünder in gesteigertem Umfang von dem Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) Gebrauch gemacht haben. Dieses Instrument ist kritisch zu beurteilen, so hat sich selbst der ehemalige Drucksache 17/13571 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesaarländische Ministerpräsident Peter Müller für eine Strafverfolgung von Steuerhinterziehern ausgesprochen, auch dann, wenn sie sich selbst anzeigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß Steuerflucht ins Ausland stattfindet und wie diese bisher bekämpft wird. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Instrumente setzt die Bundesregierung zur Messung bzw. Schätzung des Umfangs von Steuerhinterziehung ein? Zu welchen Ergebnissen kommt sie? 2. Welche Unterstützungsleistungen werden den Bundesländern durch den Bund beim Kampf gegen Steuerhinterziehung gewährt? 3. Wie viele Auskunftsersuchen in Steuersachen wurden seit einschließlich 2010 an Deutschland gerichtet bzw. von Deutschland gestellt (bitte nach Jahren getrennt angeben)? a) Wie viele Auskunftsersuchen aus anderen Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an welche Bundesländer zur Bearbeitung weitergeleitet? b) Aus welchen Bundesländern wurden wie viele Auskunftsersuchen an andere Staaten gestellt? 4. Wie viele Spontanauskünfte in Steuersachen wurden seit einschließlich 2010 an Deutschland mitgeteilt bzw. von Deutschland übermittelt (bitte nach Jahren getrennt angeben)? a) Wie viele Auskunftsersuchen aus anderen Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an welche Bundesländer zur Bearbeitung weitergeleitet? b) Aus welchen Bundesländern wurden wie viele Auskunftsersuchen an andere Staaten gestellt? 5. Wie viele automatische Auskünfte in Steuersachen wurden seit einschließlich 2010 an Deutschland mitgeteilt bzw. von Deutschland übermittelt (bitte nach Jahren getrennt angeben)? a) Wie viele Auskunftsersuchen aus anderen Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an welche Bundesländer zur Bearbeitung weitergeleitet? b) Aus welchen Bundesländern wurden wie viele Auskunftsersuchen an andere Staaten gestellt? 6. Besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg mittlerweile eine bilaterale oder im Rahmen von EU- Regelungen getroffene Vereinbarung zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (s. Bundestagsdrucksache 17/2743, Frage 17, ggf. bitte unter Angabe der Einkunftsarten, zu denen automatischer Informationsaustausch vereinbart wurde)? 7. Mit welchen Mitgliedstaaten der EU hat die Bundesrepublik Deutschland noch keine Vereinbarung, bilateral im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens oder im Rahmen der einschlägigen Vereinbarungen oder Richtlinien, zum verpflichtenden automatischen oder spontanen Informationsaustausch in Steuersachen getroffen (bitte nach Einkunftsarten aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/135718. Wie ist, vor dem Hintergrund, dass auf Bundestagsdrucksache 17/8102, S. 24 ff., betont wird, dass es für die beiden EU-Staaten Luxemburg und Österreich Ausnahmeregelungen beim automatisierten Informationsaustausch hinsichtlich der Zinserträge natürlicher Personen gäbe, der Stand der Verhandlungen, und gegebenenfalls welche Hindernisse stehen einem automatisierten Informationsaustausch im Wege? 9. Inwieweit ist die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung zu welchen Einkunftsarten in der EU umgesetzt? a) Zwischen welchen EU-Mitgliedstaaten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Einkunftsarten Vereinbarungen zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch in Steuersachen? b) Zwischen welchen EU-Mitgliedstaaten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Einkunftsarten Vereinbarungen zum spontanen Informationsaustausch in Steuersachen? 10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für eine Umsetzung eines EU-weiten verpflichtenden automatischen sowie spontanen Informationsaustauschs in Steuersachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf EU- Ebene? 11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Vermeidung des Steuerwettbewerbs innerhalb der EU? 12. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit einschließlich 2010 jährlich eingeleitet? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Abgeurteilten und Verurteilten in Steuerstrafverfahren in diesem Zeitraum? 13. Wie viele und welche Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher infolge der Verabschiedung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes bzw. der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung ausgesprochen? 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Fälle von Steuerstraftaten im Saarland aus vereinbarten verpflichtenden Spontanaustauschen in Steuersachen mit anderen Staaten (bitte nach Staaten differenziert angeben)? 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Fälle von Steuerstraftaten aus vereinbarten verpflichtenden Spontanaustauschen in Steuersachen mit anderen Staaten (bitte nach Staaten differenziert angeben)? 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl an Selbstanzeigen, welche zwischen 2000 und 2012 bei den Steuerverwaltungen im Saarland eingegangen sind (bitte um jährliche Darstellung der Anzahl der Fälle und Höhe der hinterzogenen Schuld)? 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bundesweite Anzahl an Selbstanzeigen, welche zwischen 2000 und 2012 bei den Steuerverwaltungen im gesamten Bundesgebiet eingegangen sind (bitte um jährliche Darstellung der Anzahl der Fälle und Höhe der hinterzogenen Schuld, falls möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)? 18. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht deklarierte Geldmittel über 10 000 Euro pro Person beim Grenzübertritt vom Zoll entdeckt (falls möglich bitte nach Grenzen zu Anrainerstaaten und nach Bundesländern bzw. Hauptzollämtern aufschlüsseln)? 19. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über die Mehreinnahmen, welche im Saarland zwischen 2000 und 2012 durch abgeschlossene Steuerstrafverfahren entstanden sind (bitte um jährliche Darstellung)? Drucksache 17/13571 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über die Mehreinnahmen, welche bundesweit zwischen 2000 und 2012 durch abgeschlossene Steuerstrafverfahren entstanden sind (bitte um jährliche Darstellung, falls möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)? 21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verlust an Steuereinnahmen, welcher im Saarland durch Steuerstraftaten entsteht? Wie haben sich diese Zahlen jährlich seit 2000 entwickelt? 22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verlust an Steuereinnahmen, welcher in den Bundesländern durch Steuerstraftaten entsteht? Wie haben sich diese Zahlen jährlich seit 2000 entwickelt (falls möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)? 23. Erachtet die Bundesregierung die derzeitige personelle Ist-Ausstattung der Steuerfahndung in Bund und den Ländern für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung als angemessen? 24. Welche Hilfestellungen bietet die Bundesregierung den Bundesländern an, damit die Finanzbehörden ihre Personalbedarfsberechnungen umsetzen können? 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der bundeseinheitlichen Personalvorgaben für die Steuerverwaltung im Saarland? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der bundeseinheitlichen Personalvorgaben für die Steuerverwaltungen im Bund und den übrigen Bundesländern? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der faktischen Umsetzung? 26. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über Unternehmen aus dem Saarland, die ihren Konzernsitz steuerrechtlich ins Ausland verlegt haben? Wie hat sich dies seit dem Jahr 2000 entwickelt? 27. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren Konzernsitz steuerrechtlich ins Ausland verlegt haben? Wie hat sich dies seit dem Jahr 2000 entwickelt? 28. Sollten der Bundesregierung zu den hier genannten Fragen keine Kenntnisse vorliegen, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Kenntnismangel (bitte zu den einzelnen unbeantworteten Fragen Stellung beziehen)? 29. Plant die Bundesregierung, Daten zur Steuerhinterziehung bundesweit zu erheben? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 15. Mai 2013 Dr. Gregor Gysi und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen