[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14054
17. Wahlperiode 20. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13571 –
Maßnahmen zur Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die von der Politik vorangetriebene Liberalisierung der Finanzmärkte
sowie des politisch geförderten Steuerwettbewerbs hat das Problem der
Steuerflucht ins Ausland weiter zugenommen. Circa 20 Billionen Dollar sollen in
sogenannten Steueroasen lagern. Das ergab eine Studie des ehemaligen Mc
Kinsey-Managers James Henry (The Price of Offshore Revisted, Juli 2012,
www.taxjustice.net/cms/upload/pdf/Price_of_Offshore_Revisited_120722.pdf).
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission von 2006 entgehen den EU-
Mitgliedstaaten durch Steuerbetrug Steuereinnahmen in der Höhe von 200 bis
250 Mrd. Euro pro Jahr.
Auch in Deutschland werden jährlich mehrere Milliarden in andere Länder
verschoben. Dies dient der zugelassenen Steuervermeidung wie auch der
illegalen Steuerhinterziehung. Dem deutschen Staat, den Bundesländern und den
Kommunen entgehen durch Steuerbetrug und aufgrund zugelassener
Steuervermeidung Milliarden an Steuereinnahmen, welche die Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben kompensieren
müssen. So haben viele große deutsche Unternehmen schon vor Jahren – über
grenzüberschreitende Konzernstrukturen – ihre Konzernsitze steuerrechtlich
ins Ausland verlegt. Und alleine in der Schweiz sollen nach Schätzungen
ca. 316 Mrd. Euro von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern lagern,
die nicht versteuert wurden.
In die Öffentlichkeit gerät die internationale Steuerflucht regelmäßig durch die
Diskussion um den Ankauf von „Steuer-CDs“, welche Daten von
Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in anderen Ländern enthalten. Nach wie vor
bedürfen die deutschen Finanzbehörden des Ankaufs von „Steuer-CDs“ aus
dubiosen Quellen zur wirksamen Bekämpfung von internationaler
Steuerhinterziehung. Dies liegt auch daran, dass der Personalbestand der
Finanzbehörden weit hinter ihren eigenen Personalbedarfsrechnungen zurückliegt. Eine
Situation, die von der Bundesregierung mit verschuldet ist, insofern die
Bundesregierung versäumt, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, die Bundesländer
zu einem konsequenteren Steuervollzug zu veranlassen.
Die Debatten der letzten Monate um die Beschaffung von „Steuer-CDs“
sowie die Aufdeckung finanzieller Aktivitäten an Offshore Finanzplätze
(
www.icij.org/offshore) hat dazu beigetragen, dass Steuersünderinnen und
Steuersünder in gesteigertem Umfang von dem Instrument der strafbefreienden Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juni 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14054 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSelbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) Gebrauch gemacht
haben. Dieses Instrument ist kritisch zu beurteilen, so hat sich selbst der
ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller für eine Strafverfolgung von
Steuerhinterziehern ausgesprochen, auch dann, wenn sie sich selbst anzeigen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß Steuerflucht
ins Ausland stattfindet und wie diese bisher bekämpft wird.
1. Welche Instrumente setzt die Bundesregierung zur Messung bzw.
Schätzung des Umfangs von Steuerhinterziehung ein?
Zu welchen Ergebnissen kommt sie?
Steuerhinterziehung ist naturgemäß nicht direkt messbar. Wäre sie direkt
messbar und damit offensichtlich, könnte sie verhindert werden. Eine indirekte
Schätzung des Umfangs der Steuerhinterziehung über Daten der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) ist ebenfalls kaum belastbar,
insbesondere weil volkswirtschaftliche und steuerrechtliche Größen unterschiedlich
abgegrenzt sind.
2. Welche Unterstützungsleistungen werden den Bundesländern durch den
Bund beim Kampf gegen Steuerhinterziehung gewährt?
Das Bundeszentralamt für Steuern unterstützt nach § 5 Absatz 1 Satz 1
Nummer 28 des Finanzverwaltungsgesetzes die Finanzbehörden der Länder bei
der Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender,
internationaler oder erheblicher Bedeutung sowie bei Anzeigen nach § 116
Absatz 1 der Abgabenordnung. Dies geschieht im Wesentlichen durch das
Zurverfügungstellen von Informationen, zum Teil in Datenbanken.
Darüber hinaus obliegt dem Bundeszentralamt für Steuern die zentrale
Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen
(§ 88a der Abgabenordnung in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6
des Finanzverwaltungsgesetzes). Hierzu erfasst der Arbeitsbereich
„Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen“ („IZA“) alle sachdienlichen
Informationen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen der Länder von
Bedeutung sein können. Die Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgt nach den
allgemeinen Grundsätzen über die Amtshilfe (§§ 111 ff. der Abgabenordnung).
3. Wie viele Auskunftsersuchen in Steuersachen wurden seit einschließlich
2010 an Deutschland gerichtet bzw. von Deutschland gestellt (bitte nach
Jahren getrennt angeben)?
a) Wie viele Auskunftsersuchen aus anderen Staaten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an welche Bundesländer zur Bearbeitung
weitergeleitet?
b) Aus welchen Bundesländern wurden wie viele Auskunftsersuchen an
andere Staaten gestellt?
Die Statistik der Auskunftsersuchen in Steuersachen wird staatenbezogen
geführt. Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt nicht. Ob möglicherweise die
Finanzverwaltungen der Länder derartige Statistiken führen, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Deutschland hat von anderen Staaten die folgenden Auskunftsersuchen
erhalten:
2010 2011 2012
1 224 1 003 1 099
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14054Deutschland hat an andere Staaten die folgenden Auskunftsersuchen gestellt:
4. Wie viele Spontanauskünfte in Steuersachen wurden seit einschließlich
2010 an Deutschland mitgeteilt bzw. von Deutschland übermittelt (bitte
nach Jahren getrennt angeben)?
a) Wie viele Auskunftsersuchen aus anderen Staaten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an welche Bundesländer zur Bearbeitung
weitergeleitet?
b) Aus welchen Bundesländern wurden wie viele Auskunftsersuchen an
andere Staaten gestellt?
Die Statistik der Auskunftsersuchen in Steuersachen wird staatenbezogen
geführt. Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt nicht. Ob möglicherweise die
Finanzverwaltungen der Länder derartige Statistiken führen, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Deutschland hat von anderen Staaten die folgenden Spontanauskünfte erhalten:
Deutschland hat an andere Staaten die folgenden Spontanauskünfte gesandt:
Im Jahr 2010 wurden Informationen als Spontanauskünfte gezählt, die ab 2011
als Massenauskünfte nach Abstimmung innerhalb der Europäischen Union
gezählt werden.
5. Wie viele automatische Auskünfte in Steuersachen wurden seit
einschließlich 2010 an Deutschland mitgeteilt bzw. von Deutschland übermittelt
(bitte nach Jahren getrennt angeben)?
a) Wie viele Auskunftsersuchen aus anderen Staaten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an welche Bundesländer zur Bearbeitung
weitergeleitet?
b) Aus welchen Bundesländern wurden wie viele Auskunftsersuchen an
andere Staaten gestellt?
Die Statistik der Auskunftsersuchen in Steuersachen wird staatenbezogen
geführt. Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt nicht. Ob möglicherweise die
Finanzverwaltungen der Länder derartige Statistiken führen, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Deutschland hat von anderen Staaten die folgenden Auskünfte ohne Ersuchen
(Massenauskünfte) erhalten:
2010 2011 2012
584 606 884
2010 2011 2012
1 781 359 307
2010 2011 2012
22 530 2 273 1 781
2010 2011 2012
1 897 826 290 292 1 174 053
Drucksache 17/14054 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDeutschland hat an andere Staaten die folgenden Auskünfte ohne Ersuchen
(Massenauskünfte) gesandt:
Die Fallzahlensteigerung in 2012 basiert auf den Rentenbezugsmitteilungen.
6. Besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Großherzogtum Luxemburg mittlerweile eine bilaterale oder im Rahmen von EU-
Regelungen getroffene Vereinbarung zum verpflichtenden automatischen
Informationsaustausch in Steuersachen (s. Bundestagsdrucksache 17/2743,
Frage 17, ggf. bitte unter Angabe der Einkunftsarten, zu denen
automatischer Informationsaustausch vereinbart wurde)?
Luxemburg ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet, den
verpflichtenden automatischen Informationsaustausch nach Artikel 8 der
Amtshilferichtlinie 2011/16/EU – ebenso wie Deutschland – umzusetzen.
7. Mit welchen Mitgliedstaaten der EU hat die Bundesrepublik Deutschland
noch keine Vereinbarung, bilateral im Rahmen eines
Doppelbesteuerungsabkommens oder im Rahmen der einschlägigen Vereinbarungen oder
Richtlinien, zum verpflichtenden automatischen oder spontanen
Informationsaustausch in Steuersachen getroffen (bitte nach Einkunftsarten
aufschlüsseln)?
Bei der Revision der Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU vom 15. Februar
2011) wurde ein verpflichtender automatischer Informationsaustausch in
Artikel 8 der EU-Amtshilferichtlinie zwischen den Mitgliedstaaten der EU
vereinbart. Im Rahmen der sog. G-5-Initiative haben Spanien, Italien, Frankreich,
Großbritannien und Deutschland vereinbart, unter sich einen erweiterten
automatischen Informationsaustausch entsprechend der Mustervereinbarung zur
Umsetzung der US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen
(FATCA) vorzunehmen. Dieser Initiative haben sich über zehn weitere EU-
Mitgliedstaaten bereits angeschlossen. Der automatische Informationsaustausch
nach der EU-Zinsrichtlinie erfordert keine gesonderten Vereinbarungen.
Artikel 9 der EU-Amtshilferichtlinie sieht bei Vorliegen bestimmter
Tatbestandsmerkmale verpflichtend die Erteilung von Spontanauskünften vor.
8. Wie ist, vor dem Hintergrund, dass auf Bundestagsdrucksache 17/8102,
S. 24 ff., betont wird, dass es für die beiden EU-Staaten Luxemburg und
Österreich Ausnahmeregelungen beim automatisierten
Informationsaustausch hinsichtlich der Zinserträge natürlicher Personen gäbe, der Stand
der Verhandlungen, und gegebenenfalls welche Hindernisse stehen einem
automatisierten Informationsaustausch im Wege?
Die EU-Zinsrichtlinie sieht die Verpflichtung zur Anwendung des
automatischen Informationsaustauschs über Zinserträge durch alle EU-Mitgliedstaaten
vor, sofern die in Artikel 10 Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Mai dieses Jahres hat der ECOFIN-Rat der Kommission das
Verhandlungsmandat für die Revision der Zinsabkommen der EU mit der Schweiz,
Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino erteilt. Ein Verhandlungsziel ist es, die
Bestimmungen über die steuerliche Amtshilfe dieser Abkommen an den
OECD-Standard anzupassen. Hierdurch würde eine der Bedingungen für den
Übergang aller EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch
2010 2011 2012
1 833 87 517 565 999
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14054nach der EU-Zinsrichtlinie erfüllt. Unabhängig davon konnte auch dank der
Verhandlungsführung der Bundesregierung erreicht werden, dass Luxemburg
seine Bereitschaft erklärt hat, ab dem Jahr 2015 automatisch Informationen
über Zinserträge auszutauschen.
Ein auch für Österreich und Luxemburg verpflichtender automatischer
Informationsaustausch für den Bereich der Zinseinkünfte innerhalb der EU kann auf der
Grundlage der EU-Zinsrichtlinie erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen für
die Beendigung der Übergangslösung (siehe Antwort zu Frage 8) vorliegen.
Dies setzt den Abschluss von Abkommen zwischen der Europäischen Union
und den fünf europäischen Drittstaaten Andorra, Liechtenstein, Monaco, San
Marino und der Schweiz voraus, mit denen der OECD-Standard für
Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen umgesetzt wird.
Dies ist bisher nicht der Fall, da wir jetzt Luxemburg und Österreich der
Erteilung eines entsprechenden Verhandlungsmandats zugestimmt haben.
Nach dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist ein
automatischer Informationsaustausch in Steuersachen möglich, aber nicht
verpflichtend.
9. Inwieweit ist die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich
der Besteuerung zu welchen Einkunftsarten in der EU umgesetzt?
a) Zwischen welchen EU-Mitgliedstaaten bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zu welchen Einkunftsarten Vereinbarungen zum
verpflichtenden automatischen Informationsaustausch in Steuersachen?
b) Zwischen welchen EU-Mitgliedstaaten bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zu welchen Einkunftsarten Vereinbarungen zum
spontanen Informationsaustausch in Steuersachen?
Siehe hierzu die Antwort zu Frage 7.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für eine Umsetzung
eines EU-weiten verpflichtenden automatischen sowie spontanen
Informationsaustauschs in Steuersachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf
EU-Ebene?
Deutschland arbeitet an der Umsetzung der Amtshilferichtlinie 2011/16/EU und
hier insbesondere der Durchführung des Artikels 8 zum verpflichtenden
automatischen Informationsausschuss eng mit den anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union im Amtshilfeausschuss zusammen.
Artikel 9 der EU-Amtshilferichtlinie sieht bei Vorliegen bestimmter
Tatbestandsmerkmale verpflichtend die Erteilung von Spontanauskünften vor.
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Vermeidung des
Steuerwettbewerbs innerhalb der EU?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv in der EU für die Abschaffung von
schädlichen Steuerregelungen ein. Sie ist im besonderen Maße in der Gruppe
Verhaltenskodex (Unternehmensteuer) engagiert. Hier wurden in den vergangenen
Jahren über 60 Steuerregime aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten als
schädlich eingestuft und eliminiert. Da jede neu eingeführte Vorschrift im Bereich der
Unternehmensbesteuerung von der Gruppe evaluiert werden kann, ist der mit
dieser Gruppe verbundene Abschreckungseffekt nicht zu unterschätzen. Derzeit
wirkt die Bundesregierung darauf hin, die Kriterien zur Beurteilung des schäd-
Drucksache 17/14054 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelichen Steuerwettbewerbs an die neuen Gegebenheiten und Entwicklungen
anzupassen. Auch das Engagement der Bundesregierung bei den Arbeiten zu
einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
(GKKB) wird mit der Zielrichtung betrieben, schädliche Steuerregelungen
innerhalb Europas zu verbannen.
12. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland seit einschließlich 2010 jährlich eingeleitet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der
Abgeurteilten und Verurteilten in Steuerstrafverfahren in diesem Zeitraum?
Die Angaben beruhen auf der Statistik der Steuerverwaltungen der Länder
wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten bei Besitz- und
Verkehrsteuern (die Statistik 2012 befindet sich noch in der Erstellungsphase).
Jährlich hinzukommende Strafverfahren:
Anzahl der zu Freiheitsstrafen verurteilten Personen:
Anzahl der zu Geldstrafen verurteilten Personen:
13. Wie viele und welche Sanktionen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher infolge der Verabschiedung des
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes bzw. der
Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung ausgesprochen?
Mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wurden Steuerpflichtigen,
die Geschäftsbeziehungen zu solchen Staaten und Gebieten unterhalten, die als
nicht kooperativ anzusehen sind, erhöhte Mitwirkungs- und
Informationspflichten auferlegt; diese werden durch die
Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung konkretisiert.
Als nicht kooperativ gelten Staaten und Gebiete erst dann, wenn keine der im
Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt ist:
– Mit dem Staat oder dem Gebiet besteht ein Abkommen, das die Erteilung
von Auskünften entsprechend Artikel 26 des Musterabkommens der OECD
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem Stand von 2005
ermöglicht.
– Der Staat oder das Gebiet erteilt Auskünfte in vergleichbarem Umfang
entsprechend dem OECD-Standard oder
– es besteht die Bereitschaft zu einer diesem Standard entsprechenden
Auskunftserteilung.
Derzeit ist kein Staat oder Gebiet als nicht kooperativ im Sinne des
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes anzusehen.
2010 2011 2012
95 223 68 408 –
2010 2011 2012
275 277 –
2010 2011 2012
1 987 2 096 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1405414. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Fälle von
Steuerstraftaten im Saarland aus vereinbarten verpflichtenden
Spontanaustauschen in Steuersachen mit anderen Staaten (bitte nach Staaten
differenziert angeben)?
Derartige statistische Daten hält die Bundesregierung nicht vor. Über mögliche
Fälle von Steuerstraftaten eines Landes kann nur die Regierung des Landes
Auskunft geben.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Fälle von
Steuerstraftaten aus vereinbarten verpflichtenden Spontanaustauschen in
Steuersachen mit anderen Staaten (bitte nach Staaten differenziert
angeben)?
Ein vereinbarter verpflichtender Spontanaustausch ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Im Übrigen gilt auch hier die Antwort zu Frage 14.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl an
Selbstanzeigen, welche zwischen 2000 und 2012 bei den Steuerverwaltungen im
Saarland eingegangen sind (bitte um jährliche Darstellung der Anzahl der
Fälle und Höhe der hinterzogenen Schuld)?
In Absprache mit den Ländern gibt die Bundesregierung keine
länderspezifischen Zahlen bekannt.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bundesweite Anzahl
an Selbstanzeigen, welche zwischen 2000 und 2012 bei den
Steuerverwaltungen im gesamten Bundesgebiet eingegangen sind (bitte um
jährliche Darstellung der Anzahl der Fälle und Höhe der hinterzogenen Schuld,
falls möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Angaben zur Selbstanzeige wurden neu in die Statistik 2012 aufgenommen. Die
Statistik 2012 befindet sich noch in der Erstellungsphase. Bislang haben
15 Länder insgesamt 10 760 Selbstanzeigen nach § 371 der Abgabenordnung
gemeldet.
18. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht deklarierte
Geldmittel über 10 000 Euro pro Person beim Grenzübertritt vom Zoll
entdeckt (falls möglich bitte nach Grenzen zu Anrainerstaaten und nach
Bundesländern bzw. Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Die Bundeszollverwaltung führt Bargeldkontrollen zur Überwachung des
Drittlandsverkehrs mit Barmitteln und des innergemeinschaftlichen Verkehrs mit
Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln durch. Die hier erforderlichen
Auswertungen wurden erstmals für das Jahr 2011 durchgeführt. Die Anzahl der
Beanstandungen im Drittlandsverkehr belief sich auf 2 804 im Jahr 2011 und
3 572 im Jahr 2012. Die Anzahl der Beanstandungen im
innergemeinschaftlichen Bargeldverkehr belief sich auf 406 im Jahr 2011 und 382 im Jahr 2012.
Die Aufgliederung nach unmittelbar angrenzenden Ländern (Anrainerstaaten)
und den jeweils zuständigen Hauptzollämtern ergibt sich aus nachstehender
Übersicht:
Drucksache 17/14054 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHauptzollamt Land
Anzahl
der Feststellungen
im Jahr 2011
Anzahl
der Feststellungen
im Jahr 2012
Berlin PL 8 –
Bielefeld NL – 1
Bielefeld PL – 2
Bremen DK 1 –
Bremen FR 1 –
Dortmund BE – 1
Dortmund PL 2 –
Dresden PL 3 1
Duisburg NL 4 2
Duisburg FR 2 –
Düsseldorf DK 1 –
Düsseldorf CH 9 6
Erfurt PL 4 1
Erfurt CZ 4 1
Frankfurt/Main CH 2 5
Frankfurt/Oder PL 4 –
Hamburg PL 1 –
Hannover AT – 2
Hannover NL 5 –
Hannover PL 2 3
Itzehoe BE 1 –
Itzehoe NL – 1
Itzehoe CH 2 –
Kiel PL 2 1
Kiel DK 8 1
Kiel FR 1 –
Kiel DK 8 –
Koblenz AT – 2
Koblenz LU 96 119
Köln NL – 1
Köln BE 1 –
Köln LU 1 –
Köln CH 4 –
Landshut AT – 1
Lörrach FR 1 –
Lörrach CH 72 135
München AT 1 –
München CH 1
Münster NL 3 –
Oldenburg NL 2 –
Osnabrück NL 2 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1405419. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über die Mehreinnahmen,
welche im Saarland zwischen 2000 und 2012 durch abgeschlossene
Steuerstrafverfahren entstanden sind (bitte um jährliche Darstellung)?
In Absprache mit den Ländern gibt die Bundesregierung keine
länderspezifischen Zahlen bekannt.
20. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über die Mehreinnahmen,
welche bundesweit zwischen 2000 und 2012 durch abgeschlossene
Steuerstrafverfahren entstanden sind (bitte um jährliche Darstellung, falls
möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Mehreinnahmen durch abgeschlossene Steuerstrafverfahren:
Potsdam PL – 2
Potsdam BE 1 –
Potsdam NL 1 –
Potsdam FR 1 –
Potsdam CH 2 1
Regensburg CZ 3 1
Rosenheim CH 1
Saarbrücken FR 1 –
Saarbrücken LU 57 27
Schweinfurt NL – 1
Singen CH 1 156 1 980
Stralsund PL 1 –
Stuttgart CZ 2 –
Ulm AT 80 189
Ulm FR – 1
Ulm PL 1 –
Ulm CH 83 47
2000 (in DM) 2001 (in DM) 2002 2003
1 162 551 072 1 272 564 334 820 298 675 923 287 472
2004 2005 2006 2007
881 651 538 736 594 667 917 020 717 887 301 113
2007 2008 2009 2010
887 301 113 890 451 807 866 418 418 791 110 136
2011 2012
1 194 662 027 –
Hauptzollamt Land
Anzahl
der Feststellungen
im Jahr 2011
Anzahl
der Feststellungen
im Jahr 2012
Drucksache 17/14054 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verlust an Steuereinnahmen,
welcher im Saarland durch Steuerstraftaten entsteht?
Wie haben sich diese Zahlen jährlich seit 2000 entwickelt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verlust an Steuereinnahmen,
welcher in den Bundesländern durch Steuerstraftaten entsteht?
Wie haben sich diese Zahlen jährlich seit 2000 entwickelt (falls möglich,
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
23. Erachtet die Bundesregierung die derzeitige personelle Ist-Ausstattung
der Steuerfahndung in Bund und den Ländern für die Bekämpfung von
Steuerhinterziehung als angemessen?
Die personelle Ausstattung der Steuerfahndung ist Angelegenheit der Länder.
24. Welche Hilfestellungen bietet die Bundesregierung den Bundesländern
an, damit die Finanzbehörden ihre Personalbedarfsberechnungen
umsetzen können?
Für die Umsetzung von Personalbedarfsberechnungen sowie die personelle
Ausstattung der Finanzbehörden sind allein die Länder verantwortlich.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der
bundeseinheitlichen Personalvorgaben für die Steuerverwaltung im Saarland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der
bundeseinheitlichen Personalvorgaben für die Steuerverwaltungen im Bund
und den übrigen Bundesländern?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der faktischen Umsetzung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
26. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über Unternehmen aus dem
Saarland, die ihren Konzernsitz steuerrechtlich ins Ausland verlegt
haben?
Wie hat sich dies seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Unternehmen aus dem
Saarland vor, die ihren Konzernsitz steuerrechtlich ins Ausland verlegt haben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1405427. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über Unternehmen in der
Bundesrepublik Deutschland, die ihren Konzernsitz steuerrechtlich ins
Ausland verlegt haben?
Wie hat sich dies seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Unternehmen in der
Bundesrepublik Deutschland vor, die ihren Konzernsitz steuerrechtlich ins Ausland
verlegt haben.
28. Sollten der Bundesregierung zu den hier genannten Fragen keine
Kenntnisse vorliegen, wie beurteilt die Bundesregierung diesen
Kenntnismangel (bitte zu den einzelnen unbeantworteten Fragen Stellung beziehen)?
Der Kenntnisstand der Bundesregierung ergibt sich aus den
verfassungsrechtlich festgelegten Kompetenzen. In einem föderativ aufgebauten Bundesstaat
wie der Bundesrepublik Deutschland sind nicht nur Befugnisse, sondern auch
die Kenntnisse aus der Aufgabenerfüllung den jeweils zuständigen
Körperschaften zugeordnet. Soweit Informationen einer Körperschaft, z. B. eines
Landes für die Aufgabenerfüllung des Bundes erforderlich sind, wie dies z. B. bei
der Verwaltung im Auftrag (Artikel 85 des Grundgesetzes) der Fall ist, ist das
Land verpflichtet, auf Verlangen des Bundes Bericht zu erstatten und Akten
vorzulegen. Diese Informationsrechte dienen sowohl der präventiven
Beobachtungsaufsicht als auch der Vorbereitung repressiver Aufsichtsmaßnahmen.
Jedoch ist auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dies ist
in diesem Zusammenhang besonders relevant, da die statistische Erfassung von
Daten durch die Landesverwaltungen zu erfolgen hat. Im Bereich der
Durchführung von Bundesgesetzen in landeseigener Verwaltung, wie beispielsweise
auf dem Gebiet der Strafrechtspflege, erstreckt sich die Bundesaufsicht nur auf
die Gesetzmäßigkeit, nicht auch auf die Zweckmäßigkeit der
Verwaltungsmaßnahmen. Sie ist eine reine Rechtsaufsicht. In diesem Bereich bedürften
statistische Erhebungen einer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage.
29. Plant die Bundesregierung, Daten zur Steuerhinterziehung bundesweit zu
erheben?
Wenn ja, wie und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Das Bundesministerium der Finanzen erhebt jährlich von den Ländern Daten zu
Strafverfahren wegen Steuerstraftaten und gleichgestellten Straftaten. Die
Angaben zu den Fragen 12, 17 und 20 wurden diesen Erhebungen entnommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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