[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13685
17. Wahlperiode 03. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13583 –
Deutscher Beitrag zu internationalen Polizeimissionen und bilateralen
Polizeiprojekten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 24 Jahren beteiligt sich der Bund mit Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten an Auslandsmissionen und seit 1994 gemeinsam mit den Ländern. Eine gut
ausgebildete Polizei spielt für den staatlichen und gesellschaftlichen
Wiederaufbau nach einer Konfliktsituation eine tragende Rolle. Eine Polizeikomponente
ist für erfolgreiche Aufbau- und Stabilisierungsmissionen daher oft
unverzichtbar.
Gleichzeitig sind die Anforderungen an die deutschen Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten durch Anzahl und zunehmende Komplexität internationaler
Polizeimissionen und bilateraler Polizeiprojekte gestiegen. Während
ursprünglich hauptsächlich Monitoring-Aufgaben im Vordergrund standen, nehmen
inzwischen die Aspekte des Kapazitätsaufbaus und der Ausbildungsunterstützung
einen immer größeren Raum ein. Hierdurch steigt nicht nur der
Schwierigkeitsgrad, sondern auch die Gefahr für die Polizeikräfte. Ebenfalls schwierig gestaltet
sich oft die Rückkehr aus dem Ausland. Viele Beamtinnen und Beamten
fürchten, dass sich ein Auslandseinsatz gar nicht oder sogar negativ auf ihre
Beförderungschancen auswirken könnte. Zugleich möchten sie die ebenfalls stark
geforderten Kolleginnen und Kollegen in der Heimat nicht im Stich lassen. Es gilt
daher nach Möglichkeiten zu suchen, die Attraktivität von Auslandseinsätzen
für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte deutlich zu erhöhen.
Damit die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied von der Europäischen
Union (EU), den Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ihrer Verantwortung gerecht werden
und auf neue Herausforderungen angemessen reagieren kann, müssen die
Anforderungen und Rahmenbedingungen von Auslandseinsätzen deutscher
Polizeikräfte regelmäßig überwacht und ausgewertet werden. Bestehende
Regelungen und Mechanismen zu hinterfragen und nach
Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen, schuldet die Bundesrepublik Deutschland nicht nur den Staaten
der Weltgemeinschaft, sondern vor allem den zahlreichen hochmotivierten
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Mai 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13685 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das internationale polizeiliche Engagement der Bundesregierung umfasst
zahlreiche Aspekte. Neben der Erfüllung gesetzlicher Aufträge an diplomatischen
und konsularischen Vertretungen im Bereich der Schutzaufgaben (Haus- und
Ordnungsdienst, Schutzaufgaben in Krisengebieten) und der vorgelagerten
polizeilichen Unterstützung (Verbindungsbeamte, Dokumenten- und
Visaberater der Bundespolizei, Unterstützung anderer europäischer Polizeien bei dem
Schutz der EU-Außengrenzen unter dem Mandat der Europäischen Agentur für
die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der
EU – FRONTEX) sowie der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
bildet die Beteiligung Deutschlands an internationalen Polizeimissionen, auch in
Hinblick auf das gemeinsame Engagement des Bundes und der Länder, den
Schwerpunkt der Polizeieinsätze im Ausland.
Deutschland kann dabei im Hinblick auf das deutsche Engagement in
Krisenregionen auf einen nunmehr über 20 Jahre andauernden Erfahrungshorizont,
beginnend mit dem ersten Engagement in Namibia im Jahr 1989, zurückblicken.
An dieser Mission der Vereinten Nationen beteiligte sich Deutschland mit
50 Angehörigen des damaligen Bundesgrenzschutzes (heute Bundespolizei). Im
Zuge der Entwicklungen in den Staaten des Balkans Anfang der 90er-Jahre und
den damit einhergehenden Anforderungen an die deutsche Polizei wurde schnell
klar, dass Bund und Länder diese Aufgabe gemeinsam leisten müssen.
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat auf
ihrer Sitzung am 25. November 1994 beschlossen, gemeinsam mit dem Bund
eine Arbeitsgruppe zu gründen. Sie ist Beratungs- und Entscheidungsgremium
in allen Fragen der Vorbereitung, Beteiligung und Durchführung von
Auslandsmissionen, soweit nicht gesetzliche Regelungen oder andere Zuständigkeiten
entgegenstehen. Den Vorsitz hat das Land Nordrhein-Westfalen übernommen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ (AG IPM)
bedient sich zur Vorbereitung, Organisation und Koordination von Maßnahmen
im Zusammenhang mit dem Einsatz deutscher Polizisten im Rahmen
internationaler Friedensmissionen einer im Bundesministerium des Innern (BMI) mit
personeller Unterstützung der Länder eingerichteten Geschäftsstelle.
Mit der Gründung der Bund-Länder-AG IPM und dem Aufbau ihrer
Geschäftsstelle haben Bund und Länder gemeinsam zahlreiche Verfahren und Grundsätze
entwickelt, die bis heute den Rahmen der deutschen polizeilichen Beteiligung an
internationalen Friedensmissionen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Hoheiten und Verantwortlichkeiten bilden. Gemeinsame verbindliche
Leitlinien, in denen die Zuständigkeiten und Voraussetzungen für den Einsatz von
Polizisten von Bund und Ländern geregelt sind, schaffen den erforderlichen
Rahmen für das Engagement Deutschlands.
Die nachfolgende Antwort der Bundesregierung umfasst die polizeiliche
Beteiligung an mandatierten Friedensmissionen sowie an den bilateralen
Polizeiprojekten in Afghanistan und Saudi-Arabien. Vor dem Hintergrund der föderalen
Struktur und Verantwortlichkeiten der Länder können im Nachfolgenden die
Fragen nur für den Bund beantwortet werden.
Allgemeines
1. Wie viele deutsche Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
(PVB) des Bundes und der Länder sind derzeit an internationalen Friedens-
und Polizeimissionen und bilateralen Polizeiprojekten beteiligt (bitte nach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13685Einsatzgebiet, Zugehörigkeit – Bund und Länder –, Mandatgeber und
Dienstgrad sowie Geschlecht aufgliedern)?
Insgesamt sind derzeit 359 Polizisten (Stand 26. Mai 2013) in mandatierten
Friedensmissionen und im bilateralen Polizeiprojekt in Afghanistan sowie Saudi-
Arabien eingesetzt. Diese gliedern sich wie folgt auf:
Mandatgeber Vereinte Nationen
Mandatgeber Europäische Union
bilateral
Eine Aufschlüsselung nach Dienstgrad ist nicht möglich.
2. Seit wann und voraussichtlich wie lange dauern die internationalen
Friedens- und Polizeimissionen und bilateralen Polizeiprojekte, an denen
deutsche PVB derzeit teilnehmen?
Die Dauer der internationalen Friedens- und Polizeimissionen an denen
deutsche Polizisten teilnehmen richtet sich nach dem jeweiligen Mandat. Eine Pro-
Mission UNMIK UNMIL UNMISS UNAMID
Bund 0 2 2 2
Land 1 3 5 1
männlich 1 4 7 3
weiblich 0 1 0 0
gesamt 1 5 7 3
Mission EUMM
Georgien
EUPOL
COPPS
EUBAM
Rafah
EUBAM
MD/UA
EUCAP
NESTOR
EUAVSEC
Juba
EUBAM
Libyen
EUPOL
AFG
EULEX
Kosovo
Bund 18 2 0 10 2 3 1 5 150
Land 17 2 0 10 1 1 0 13 153
männlich 14 2 0 10 3 4 1 16 187
weiblich 11 2 0 10 0 0 0 2 116
gesamt 15 4 0 10 3 4 1 18 103
Mission GPPT Afghanistan Saudi-Arabien
Bund 174 5
Land 106 0
männlich 163 5
weiblich 117 0
gesamt 180 5
Drucksache 17/13685 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegnose, wie lange die Missionen noch andauern, kann die Bundesregierung nicht
geben. Die Missionen laufen seit:
UNMIK Kosovo seit Juli 1999
UNMIL Liberia seit November 2004
UNAMID Darfur seit Januar 2008
UNMISS Südsudan (VN) seit Juli 2011
EUBAM Rafah seit November 2005
EUBAM Moldau/Ukraine seit November 2005
EUPOL COPPS seit Januar 2006
EUPOL Afghanistan seit Juni 2007
EULEX Kosovo seit Juni 2008
EUMM Georgien seit Oktober 2008
EUAVSEC Südsudan (EU) seit November 2012
EUCAP Nestor Djibouti seit August 2012
EUBAM Libyen seit Mai 2013.
Seit April 2002 engagieren sich Bund und Länder mit Polizeibeamten im
bilateralen Deutsch-Afghanischen Polizeiprojekt (GPPT).
Es ist beabsichtigt, dass deutsche Polizeibeamte den Polizeiaufbau in
Afghanistan auch nach dem Jahr 2014 unterstützen.
Die Bundespolizei engagiert sich seit Dezember 2008 im Projekt zur
Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes. Das Engagement beschränkte sich
bisher auf die Nordregion des Königreichs und steht dort kurz vor dem
Abschluss. Die Ausweitung der Modernisierung auf andere Regionen wird derzeit
konzeptionell vorbereitet, so dass zur verbleibenden Projektlaufzeit noch keine
verlässliche Aussage getroffen werden kann.
3. Wie hoch war bzw. ist der Altersdurchschnitt der seit 1989 an internationalen
Friedens- und Polizeimissionen und bilateralen Polizeiprojekten beteiligten
PVB (bitte nach Einsatzgebiet und Kalenderjahr aufgliedern)?
Für den angefragten Zeitraum liegen keine statistischen Erhebungen vor.
Aktuell liegt der Altersdurchschnitt bei den Missionen bei rund 47 Jahren. Dieser
gliedert sich wie folgt auf:
Afghanistan 44 Jahre
Kosovo 42 Jahre
Georgien 47 Jahre
Moldau/Ukraine 44 Jahre
Palästina 51 Jahre
Liberia 48 Jahre
Südsudan (VN) 46 Jahre
Südsudan (EU) 47 Jahre
Darfur 49 Jahre
Djibouti 53 Jahre
Libyen 51 Jahre.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/136854. In welchen Statusämtern befanden sich die eingesetzten PVB?
Die durch den Bund entsandten Polizisten gehörten den Laufbahngruppen des
mittleren, gehobenen und höheren Dienstes an. Sie befanden sich in folgenden
Statusämtern:
mittlerer Dienst A 7 bis A 9 mit Zulage
gehobener Dienst A 9 bis A 13
höherer Dienst A 13 bis A 16.
Darüber hinaus wurden Verwaltungsbeamte des mittleren Dienstes in den
Statusämtern A 7 bis A 9 im bilateralen Polizeiprojekt in Afghanistan eingesetzt.
5. Wie viele Beamtinnen und Beamte nehmen wiederholt an
Auslandseinsätzen teil?
Im Bereich der Bundespolizei nahmen rund 700 Polizisten aller
Laufbahngruppen wiederholt an Auslandseinsätzen teil.
Information zu Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) liegen der
Bundesregierung nicht vor, da diese Angaben statistisch nicht erhoben werden.
6. Wie wirkt sich die Teilnahme an einer internationalen Friedens- oder
Polizeimission und bilateralen Polizeiprojekten auf Beförderungsentscheidungen
aus?
Für Beförderungsauswahlentscheidungen gilt der Leistungsgrundsatz. Danach
ist für Beförderungsauswahlentscheidungen ein Leistungsvergleich anhand der
Beurteilungen aller Polizeivollzugsbeamten der jeweiligen Vergleichsgruppe
maßgeblich. War der Polizeivollzugsbeamte im Beurteilungszeitraum im
Ausland, so fließen Beurteilungsbeiträge/Stellungnahmen der dortigen Vorgesetzten
in die Gesamtbeurteilung und damit auch in den Leistungsvergleich mit ein.
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, hier tätig zu werden, etwa den
Kontingentleitern im Ausland die Möglichkeit einzuräumen, im Ausland tätige
PVB zu beurteilen?
Gemäß den „Leitlinien für den Einsatz deutscher Polizeivollzugsbeamter im
Rahmen internationaler Friedensmissionen“, die gemeinsam durch den Bund
und die Länder verabschiedet wurden, erhält jede im Ausland eingesetzte
Polizistin und jeder Polizist einen Beurteilungsbeitrag, der im Rahmen der
Beurteilung im Inland angemessen zu berücksichtigen ist. Diese Beurteilungsbeiträge
werden vom Mandatgeber, soweit dieser Beurteilungen vorsieht, sowie von der
deutschen Kontingentleitung erstellt.
8. Wie wird der Personalausfall auf den Dienststellen der Bundespolizei
während der Abordnung von PVB kompensiert?
Während der temporären Verwendung in einer internationalen Friedensmission
oder einem bilateralen Polizeiprojekt werden die Vakanzen mit dem
vorhandenen Personal kompensiert.
Drucksache 17/13685 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. a) In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2008 gegenüber
internationalen Partnern, EU/OSZE/UN oder in der Öffentlichkeit Zusagen
zur Entsendung deutscher Polizeivollzugsbeamten gemacht, bzw. wie
viele Polizeivollzugsbeamte wurden jeweils an Zielgrößen angefordert
(bitte nach Mission/Jahren sowie Organisation aufteilen)?
Die Bundesregierung hat gegenüber internationalen Partnern, den
Mandatgebern und der Öffentlichkeit keine Zusagen zur Entsendung von deutschen
Polizisten gemacht. Jedes polizeiliche Engagement im Ausland unterliegt einer
gesonderten Prüfung insbesondere in Hinblick auf die Sicherheitslage.
Die durch die Bundesregierung entsandten Polizisten wurden aufgrund der
positiven Entscheidung über eine Entsendung ohne eine angeforderte Zielgröße
entsandt.
b) Wie viele Polizeivollzugsbeamte konnten demgegenüber seit 2008
tatsächlich entsandt werden (bitte nach Mission und Jahren aufteilen)?
Seit 1989 wurden rund 8 600 Polizisten aus Bund und Ländern entsandt. Eine
Aufteilung nach Mission und Jahr liegt der Bundesregierung nicht vor.
10. Gibt es derzeit Überlegungen, deutsche PVB im Rahmen einer
internationalen Friedens- und Polizeimission und/oder eines bilateralen
Polizeiprojekts zur Ausbildung von einheimischen Sicherheitskräften nach Mali
zu entsenden?
Die Vereinten Nationen haben sich Anfang Mai 2013 an alle Mitgliedstaaten
gewandt mit der Bitte zu prüfen, ob Polizeiexperten zur Entsendung an die am
1. Juli 2013 beginnende Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission
der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) benannt werden können. Die
Bundesregierung wird dies im Lichte der weiteren Entwicklungen in Mali prüfen.
11. Inwieweit plant die Bundesregierung, Aufgaben, die im Kontext
internationaler Zusammenarbeit bislang durch Polizeikräfte erbracht wurden,
durch andere staatliche oder nichtstaatliche Organisationen erbringen zu
lassen?
Derzeit gibt es keine Überlegungen, Aufgaben, die im Kontext internationaler
Zusammenarbeit bislang durch Polizeikräfte erbracht wurden, durch andere
staatliche oder nichtstaatliche Organisationen erbringen zu lassen.
12. Um welche konkreten Aufgaben bzw. Organisationen handelt es sich
konkret?
13. Wie soll im Falle einer solchen Aufgabenverlagerung sichergestellt
werden, dass damit für den Einsatz von PVB bestehende Restriktionen und
rechtstaatliche Begrenzungen nicht umgangen werden?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13685Rekrutierung, Auswahlverfahren, Vor- und Nachbereitung, Betreuung
14. Wie viele Bewerbungen von PVB um die Teilnahme an internationalen
Friedens- und Polizeimissionen und bilateralen Polizeiprojekten gingen
zwischen 2008 und 2012 ein (bitte in die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011,
2012 und untergliedert in Missionen/Projekte aufteilen)?
Insgesamt gingen 1 050 Bewerbungen bei der Bundespolizei ein. Diese teilen
sich wie folgt auf:
Mandatgeber Vereinte Nationen
Mandatgeber Europäische Union
bilateral
Beim BKA haben sich bis 2012 insgesamt 48 Polizisten erfolgreich für eine
Entsendung qualifiziert. Die Anzahl der Bewerbungen oder nicht bestandener
Eignungs- und Auswahlverfahren wird statistisch nicht erhoben.
Mission UNMIK UNMIL UNMISS UNMIS UNAMID
2009 0 3 14 15
2010 0 1 15 14
2011 1 1 4 11 13
2012 0 3 2 13
gesamt 1 8 6 10 15
Mission EUMM
Georgien
EUPOL
COPPS
EUBAM
Rafah
EUBAM
MD/UA
EUCAP
NESTOR
EUAVSEC
Juba
EUPOL
AFG
EUPM
Bosnien
EULEX
Kosovo
2009 14 17 13 14 15 17 133
2010 24 16 14 18 15 17 119
2011 19 16 13 17 13 11 121
2012 11 14 10 16 8 4 16 197
gesamt 68 23 10 25 8 4 29 15 170
Mission GPPT Afghanistan Saudi-Arabien
2009 105 142
2010 121 175
2011 130 140
2012 115 130
gesamt 471 187
Drucksache 17/13685 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie sieht das Eignungsauswahlverfahren aus, das Bewerberinnen und
Bewerber um die Teilnahme an einer internationalen Friedens- oder
Polizeimission oder bilateralen Polizeiprojekten absolvieren müssen?
Bund und Länder führen die Personalauswahl in eigener Zuständigkeit nach
Maßgabe des in den „Leitlinien für den Einsatz deutscher
Polizeivollzugsbeamter im Rahmen internationaler Friedensmissionen“ formulierten
Anforderungsprofils durch.
Das bestandene Eignungsauswahlverfahren allein berechtigt nicht zu einer
Teilnahme an einem Auslandseinsatz, sondern stellt lediglich fest, dass die
grundlegenden Anforderungen erfüllt werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss des
Basisseminars und der speziell auf den Einsatzort abgestimmten
Verwendungsfortbildung wird endgültig über eine Entsendung entschieden. Dies gilt sowohl
für die Bundespolizei als auch für das BKA.
Das Eignungsauswahlverfahren im Bereich der Bundespolizei dauert einen Tag
und gliedert sich in folgende Abschnitte:
• Begrüßung/Vorstellung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen in englischer Sprache
• Bewältigung einer Gruppenaufgabe in Form einer Diskussion
• Vortrag zu einem verwendungsbezogenen Thema (ggf. in Englisch)
• persönliches Vorstellungsgespräch.
Aufgrund abweichender Anforderungen bei der späteren Verwendung weicht das
Eignungsauswahlverfahren für eine Verwendung im bilateralen Projekt in Saudi-
Arabien etwas ab: Wesentliches Element des Verfahrens ist eine ca. 30-minütige
Lehrprobe in deutscher Sprache.
Die Auswahlkommission setzt sich zusammen aus einem Vorsitz
(Angehörige(r) des höheren Dienstes) sowie drei Beisitzern für die Bereiche
Fremdsprachen, Sozialwissenschaften und Auslandsverwendung. Ein Teil der Mitglieder
der Auswahlkommission verfügt über eigene Erfahrungen in
Auslandseinsätzen. Die Personalvertretung ist beobachtend anwesend.
Im Bereich des BKA erfolgt nach der Bewerbung eine Bewertung durch die
jeweils zuständige Abteilungsleitung. Nach Bewertung der Bewerbung aufgrund
der Aktenlage erfolgt ein Assessment-Center mit den Modulen:
• Fragebogen
• Gruppendiskussion und Gruppenaufgabe
• strukturiertes Interview.
Die Auswahlkommission setzt sich zusammen aus den Abteilungsleitungen IK
(Internationale Koordinierung) und ZV (Zentrale Verwaltung) sowie einer
Gruppenleitung der Abteilung SO (Schwere und Organisierte Kriminalität) oder
ST (Staatsschutz). Darüber hinaus nehmen der Psychologische Dienst und ein
Vertreter des für Polizeimissionen zuständigen Referats beratend und die
Personalvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte beobachtend teil.
16. Wie oft und wann wurden die Auswahlkriterien verändert?
Die Auswahlkriterien haben sich bewährt und wurden grundsätzlich nicht
verändert. Wegen grundlegend abweichender Anforderungen im
Verwendungsgebiet wurden die Kriterien im Hinblick auf eine Verwendung in Saudi-Arabien
modifiziert. Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
Die sich an das Eignungs- und Auswahlverfahren anschließenden Basis- und
spezifische Vorbereitungsmaßnahmen werden regelmäßig überprüft. Hierzu
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13685stehen die drei Trainingseinrichtungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Internationale Polizeimissionen (Bundespolizeiakademie in Lübeck, Landesamt für
Ausbildung, Fortbildung und Personal Nordrhein-Westfalen in Brühl,
Akademie der Polizei Baden-Württemberg in Wertheim) im engen Austausch. Neben
den aktuellen Entwicklungen in den Einsatzgebieten fließen auch die
Erfahrungen der Beamten aus den Auslandseinsätzen ein.
17. Worin bestanden jeweils die Änderungen der Auswahlkriterien?
18. Hatten diese Änderungen Auswirkungen auf die Bestehens- bzw.
Durchfallquoten?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
19. Wie viele PVB haben das Eignungsauswahlverfahren seit dessen Bestehen
durchlaufen?
Seit 2008 haben 581 Polizisten das Eignungsauswahlverfahren bei der
Bundespolizei durchlaufen. Daten für die Jahre vor 2008 liegen aufgrund der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nicht vor. In Hinblick auf das BKA wird
auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
20. Wie viele PVB haben das Eignungsauswahlverfahren seit dessen Bestehen
bestanden und wie viele haben nicht bestanden?
Seit 2008 haben 406 Polizisten das Eignungsauswahlverfahren bei der
Bundespolizei bestanden. 175 Polizisten wurden als nicht oder bedingt geeignet
eingestuft. Daten für die Jahre vor 2008 liegen aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nicht vor. Im Hinblick auf das BKA wird auf die Antwort
zu Frage 14 verwiesen.
21. Welches sind die häufigsten Gründe, die zum Scheitern von Bewerberinnen
und Bewerbern beim Eignungsauswahlverfahren führen?
Im Bereich der Bundespolizei sind mangelnde Fremdsprachenkenntnisse der
häufigste Grund für eine allerdings häufig nur temporäre Nichteignung.
22. Wie viele der zunächst im Eignungsauswahlverfahren nicht erfolgreichen
Bewerberinnen und Bewerber haben sich dem Verfahren wiederholt
gestellt?
Seit 2008 haben 31 Polizistinnen und Polizisten das Eignungsauswahlverfahren
bei der Bundespolizei wiederholt. Daten für die Jahre vor 2008 liegen aufgrund
der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nicht vor.
Drucksache 17/13685 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Welche Studien- und Fortbildungsangebote zur Auslandsverwendung gibt
es derzeit an der Deutschen Hochschule der Polizei?
Seit wann bestehen diese Angebote?
Die Deutsche Hochschule der Polizei bietet keine spezifischen Studien- und
Fortbildungsangebote zur Vorbereitung auf Auslandsverwendungen an. Im
Rahmen des von ihr durchgeführten Masterstudiengangs für den höheren
Polizeivollzugsdienst von Bund und Ländern wird jedoch Grundlagenwissen über
europäische polizeiliche Kooperationen und internationale Polizeiarbeit
vermittelt.
24. Welche Studien- und Fortbildungsangebote zur Auslandsverwendung gibt
es derzeit an der Bundespolizeiakademie?
Seit wann bestehen diese Angebote?
Bei der Bundespolizeiakademie gibt es derzeit folgende Studien- und
Fortbildungsangebote:
1. Grundlehrgang Auslandsverwendung seit 1999.
2. Fortbildungslehrgang Auslandsverwendung für Wiederverwender seit 1999.
3. Seminar Auslandsverwendung für Angehörige des höheren und
gehobenen Polizeivollzugsdienstes seit 2012.
4. Fortbildungslehrgang Intercultural Management and Behaviour seit 2010.
5 Fortbildungslehrgang Mentoring seit 2010.
6. Englisch für Auslandsverwender seit 2009.
Daneben gibt es folgende länderspezifische Vorbereitungsmaßnahmen:
1. Afghanistan
2. Afghanistan für Wiederverwender
3. Moldau/Ukraine
4. Saudi-Arabien.
Die länderspezifischen Vorbereitungsmaßnahmen werden seit Beginn der
Beteiligung von Angehörigen der Bundespolizei an den jeweiligen Missionen bzw.
Projekten angeboten. Darüber hinaus führt die Bundespolizeiakademie
Seminare zur Nachbereitung von Auslandsverwendungen durch.
Ferner wird im Rahmen des modularisierten Studiengangs für den gehobenen
Polizeivollzugsdienst das Modul „Polizeiarbeit auf internationaler Ebene“
durchgeführt.
25. Welche Fortbildungsmöglichkeiten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
an Friedens- und Polizeimissionen werden darüber hinaus beispielweise
durch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) und andere
Träger angeboten?
Grundsätzlich stehen alle Trainingskurse des Zentrums für Internationale
Friedenseinsätze (ZIF) Angehörigen der Polizei und der Bundeswehr im Hinblick
auf ihre Vorbereitung für einen Auslandseinsatz offen. Basis dieser Kooperation
ist die nationale Trainingspartnerplattform, die 2008 auf Initiative des ZIF ins
Leben gerufen wurde, um dem integrativen Ansatz internationaler
Friedenseinsätze auf nationaler Ebene Rechnung zu tragen und von Synergieeffekten durch
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13685die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Trainingseinrichtungen zu
profitieren.
Mitglieder der Trainingspartnerplattform sind u. a. das VN-Ausbildungszentrum
der Bundeswehr in Hammelburg, die Führungsakademie der Bundeswehr
Hamburg, die Bundespolizeiakademie Lübeck, das Landesamt für Aus- und
Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen, die
Akademie der Polizei Baden-Württemberg, die Akademie für Internationale
Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH sowie das ZIF selbst.
Über die Plattform finden sowohl ein regelmäßiger Dialog der teilnehmenden
Institutionen als auch gemeinsame Trainingskurse statt. Zu den gemeinsam
konzipierten englischsprachigen Trainings gehören unter anderem „Mentoring in
Civilian Crisis Management“, „UN Mission Administration and Field Support“,
„Comprehensive Approaches in Multi-Dimensional Peace Operations“, „Mission
Management“, „Administration & Support in EU Operations“, fachspezifische
gemeinsame Trainings vor Ort in den Missionen (z. B. in EUPOL Afghanistan,
EUPOL COPPS Palestina), „Gender Mainstreaming in Peace Operations“ und
„Training-of-Trainers“.
Im Zeitraum 2011 bis 2012 nahmen etwa 80 Polizisten an Trainings des ZIF
bzw. gemeinsamen Trainingsveranstaltungen im Rahmen der Partnerplattform
teil.
Das ZIF vermittelt darüber hinaus zivile Expertinnen und Experten zur
Teilnahme an Trainings der Polizeiakademien sowie der Führungsakademie der
Bundeswehr in Hamburg (z. B. United Nations Staff Officer Course).
26. Welche Möglichkeiten zum Erwerb der erforderlichen
Fremdsprachenkompetenzen gibt es?
Fremdsprachenkenntnisse können bei der Bundespolizei im Rahmen
verschiedener – nach Ausgangsniveau gegliederter – Fortbildungslehrgängen bei der
Bundespolizeiakademie erworben werden.
Damit einher geht die Qualifizierung von Multiplikatoren, die die
fremdsprachliche Schulung innerhalb der dienstelleninternen Fortbildung sicherstellen sollen.
Die Bundespolizei nutzt zudem Fortbildungsmöglichkeiten des
Bundessprachenamtes, der EU-Agentur FRONTEX sowie der Europäischen Polizeiakademie
CEPOL zur fremdsprachlichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiter.
Das BKA verfügt über eine interne Sprachausbildung der Interpolsprachen
Englisch, Französisch und Spanisch. Diese Qualifikationen haben drei Jahre
Gültigkeit, dienen aber auch als Grundlage für die individuelle Fortbildung. Weitere
Sprachenausbildungsoptionen bieten öffentliche Verwaltungsinstitutionen wie
die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und das Bundessprachenamt.
27. Inwieweit kann die Sprachqualifikation während der Laufbahnausbildung
erworben werden?
Die Fremdsprachenausbildung bei der Bundespolizei ist bereits Bestandteil der
Laufbahnausbildung für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Gemäß
den Ausbildungsplänen sind folgende Ansätze vorgesehen:
mittlerer Dienst 126 Unterrichtseinheiten
gehobener Dienst 164 Unterrichtseinheiten
höherer Dienst 120 Unterrichtseinheiten.
Drucksache 17/13685 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Laufbahnausbildung der Kriminalkommissar-Anwärter beim BKA durch
die Fachhochschule des Bundes enthält seit der Einführung des Studiums durch
Bachelor-Module eine integrierte Englischausbildung mit Notenabschluss.
Ausgerichtet ist diese Ausbildung nach fachspezifischen Kriterien des
Ausbildungskanons und des Lehrplanes. Die Stundenzahl des Unterrichtes pro Woche
beläuft sich auf 2 bis 3 Doppelstunden in 4 Semestern. Lernziel ist der Abschluss
mit dem Niveau B2.
28. Welche Zugangsmöglichkeiten bestehen zu externen Sprachschulen, und
wer trägt ggf. die Kosten?
Die Deckung fremdsprachlichen Fortbildungsbedarfs durch externe
Sprachschulen erfolgt bei der Bundespolizei lediglich, wenn eine Sprachfortbildung
durch eigene Angebote oder Maßnahmen nicht möglich ist. Die hierfür
erforderlichen Kosten werden grundsätzlich durch die Bundespolizei getragen. Eine
Selbstbeteiligung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers an den Kosten wird
geprüft, sofern die fremdsprachliche Qualifizierung nach Art und Umfang nach
deren bzw. dessen individuellen Wünschen gestaltet wird.
Beim BKA wird eine Fremdvergabe an externe Sprachschulen durch
Ausschreibungsverfahren bei erhöhtem Bedarf betreffend der Ausbildung der
Interpolsprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch durchgeführt. Die
Kosten trägt das Bundeskriminalamt. Die Kurse werden nur bei dienstlicher
Notwendigkeit durchgeführt.
29. Wie werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer internationalen
Friedens- und Polizeimission auf den regionalspezifischen und kulturellen
Kontext ihres Einsatzes vorbereitet?
Im Rahmen der länderspezifischen Vorbereitung wird den Polizisten Wissen
über das Land, die Geschichte, die Kultur, ethnische Aspekte, den Konflikt und
seine Ursachen, den Arbeitsalltag sowie die Lebensbedingungen und
Versorgungslage vermittelt.
30. In welcher Form werden die Erfahrungen von Teilnehmerinnen und
Teilnehmern an internationalen Friedens- und Polizeimissionen und bilateralen
Polizeiprojekten nach deren Rückkehr nach Deutschland evaluiert und
ausgewertet?
Erfahrungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden im Rahmen des
Nachbereitungsseminares abgefragt und evaluiert.
Eine Auswertung der erworbenen Kenntnisse und Einsatzerfahrungen erfolgt
darüber hinaus anlassbezogen anhand von Erfahrungsberichten der eingesetzten
Polizisten, in Gesprächen oder im Rahmen einer Evaluierung. Das
Rückkehrgespräch bezieht sich dabei sowohl auf organisatorische als auch fachliche
Fragestellungen.
31. Wann soll die Rahmenkonzeption zur Betreuung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in Auslandsverwendungen in Kraft gesetzt werden?
Die Betreuung von Polizisten sowie deren Angehörigen ist während des
gesamten Einsatzes in einer internationalen Friedensmissionen gemäß den „Leitlinien
für den Einsatz deutscher Polizeivollzugsbeamter im Rahmen internationaler
Friedensmissionen“ vorgesehen und gewährleistet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1368532. Wie werden die Familien der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von
internationalen Friedens- und Polizeimissionen und bilateralen
Polizeiprojekten auf den Auslandseinsatz des PVB vorbereitet?
Die Betreuung und Beratung der Familienangehörigen ist vor, während und
nach dem Einsatz gemäß den „Leitlinien für den Einsatz deutscher
Polizeivollzugsbeamter im Rahmen internationaler Friedensmissionen“ gewährleistet.
Hierfür steht ein umfangreiches Beratungs- und Betreuungsnetzwerk zur
Verfügung.
33. Wie werden die Familien der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von
internationalen Friedens- und Polizeimissionen und bilateralen
Polizeiprojekten während und nach dem Auslandseinsatz des PVB seelsorgerisch und/
oder psychologisch begleitet?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. In diesem Rahmen kann auch auf
die seelsorgerischen und psychologischen Angebote zurückgegriffen werden.
34. Welcher Träger bedient sich die Bundesregierung beim Einsatz von
Seelsorgern und Psychologen zur Begleitung der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer von internationalen Friedens- und Polizeimissionen und
bilateralen Polizeiprojekten sowie deren Familien?
Die jeweiligen Entsender der Teilnehmer an Missionen verfügen über eigene
Betreuungskonzepte. Darüber hinaus erfolgt die anlassbezogene Betreuung
während des Auslandseinsatzes durch ein von Bund und Ländern gebildetes
Kriseninterventionsteam des BMI. Vielfach kann zu dem auch die Militärseelsorge
der Bundeswehr im Einsatzgebiet in Anspruch genommen werden.
35. Wie hoch war die Anzahl der Dienstunfälle infolge von
Auslandsverwendungen (bitte nach Art des Dienstunfalls, insbesondere körperliche
Versehrtheit/psychische Beeinträchtigung aufschlüsseln)?
Eine statistische Erhebung der Dienstunfälle bei der Bundespolizei erfolgt seit
dem 1. Januar 2010. Seit diesem Stichtag wurden 31 Dienstunfälle infolge von
Auslandsverwendungen erfasst. Davon wurden in 5 Fällen psychische
Beeinträchtigungen attestiert. In 26 Fällen handelt es sich um unfalltypische
Körperschäden.
Beim BKA gab es insgesamt acht Dienstunfälle (davon drei Todesfälle in
Afghanistan) und fünf Erkrankungen.
36. In wie vielen Fällen war die Anerkennung als Dienstunfall streitig, und mit
welchem Ergebnis wurde entschieden?
Bei der Bundespolizei wurde in 30 Fällen der Dienstunfall anerkannt. Ein Fall
ist aktuell in der Prüfung.
Beim BKA erfolgte in einem Fall keine Anerkennung des Dienstunfalls.
Drucksache 17/13685 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode37. In wie vielen Fällen führte der Dienstunfall im Ausland zum Eintritt in den
vorzeitigen Ruhestand?
Zurruhesetzungen, die sich ausschließlich auf einem im Ausland erlittenen
Dienstunfalls begründen, erfolgten bei der Bundespolizei bisher nicht.
Beim BKA gab es einen Fall, der zum Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand
führte.
38. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen deutsche PVB während des
Einsatzes in einer internationalen Friedens- und Polizeimission und in bilateralen
Polizeiprojekten von psychisch oder physisch belastenden Ereignissen
oder besonderen Vorfällen betroffen waren (bitte in die Jahre 2008, 2009,
2010, 2011, 2012 aufteilen und zusätzlich in Missionen untergliedern)?
Eine statistische Erhebung der Bundespolizei hierzu liegt der Bundesregierung
nicht vor, da eine Anzeige der Polizisten über ein psychisch oder physisch
belastendes Ereignis auch nach dem Auslandseinsatz erfolgen kann. Die Anzeige
erfolgt in diesen Fällen dezentral gegenüber dem jeweiligen Entsender.
Beim BKA gab es einen Fall. Die Anzeige erfolgte nach Beendigung des
Einsatzes.
39. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen deutsche PVB, die während des
Einsatzes von psychisch oder physisch belastenden Ereignissen oder
besonderen Vorfällen betroffen waren und den Auslandseinsatz fortgesetzt haben
(bitte in die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 aufteilen und zusätzlich in
Missionen untergliedern)?
Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
40. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen deutsche PVB, die während des
Einsatzes von psychisch oder physisch belastenden Ereignissen oder
besonderen Vorfällen betroffen waren und den Auslandseinsatz beendet haben
(bitte in die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 aufteilen und zusätzlich in
Missionen untergliedern)?
Dem BKA ist kein Fall bekannt geworden.
41. In wie vielen Fällen wurde das/ein Kriseninterventionsteam vor Ort im
Einsatzgebiet eingesetzt (bitte nach Kalenderjahr und Einsatzgebiet
aufgliedern)?
Insgesamt kam es zu zwei Einsätzen des Kriseninterventionsteams in
Afghanistan (2007 und 2012).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1368542. Aus wie vielen Mitgliedern besteht das Kriseninterventionsteam (bitte nach
Beruf aufgliedern)?
Das Kriseninterventionsteam des BMI besteht aus insgesamt 30 Mitgliedern.
Diese gliedern sich wie folgt auf:
17 Ärzte
13 Psychologen/Sozialwissenschaftler
18 Seelsorger
12 speziell fortgebildete Polizisten.
43. Wie weit ist der Aufbau der internationalen Einsatzeinheit (IEE) der
Bundespolizei vorangeschritten, und wie sieht das Aufgabenprofil aus?
Die Internationale Einsatzeinheit (IEE) wird derzeit als Aufrufeinheit innerhalb
der Direktion Bundesbereitschaftspolizei konzipiert. Die IEE soll im Rahmen
des Auslandseinsatzes nur solche Aufgaben wahrnehmen, die dem
Einsatzspektrum der Polizei in Deutschland entsprechen (zivilpolizeiliches
Einsatzspektrum).
44. Kam die IEE bereits zum Einsatz?
Wenn ja, wo, mit welcher zeitlichen Dauer, und in welcher Stärke?
Ein Einsatz der IEE erfolgte bisher nicht.
45. Ist eine Beteiligung der Länderpolizeien an der IEE geplant (bitte mit
Begründung)?
Eine Beteiligung der Länder an der IEE ist nach derzeitiger Planung nicht
vorgesehen. Die Länder sind jedoch über die Überlegungen der Bundesregierung
zur IEE im Rahmen der Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Internationale Polizeimissionen informiert.
Einsatzdauer
46. Für welche internationalen Friedens- und Polizeimissionen und bilateralen
Polizeiprojekten gilt die grundsätzliche Einsatzdauer von zwölf Monaten
bei der Entsendung von deutschen PVB?
Gemäß den „Leitlinien für den Einsatz deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamter im Rahmen internationaler Friedensmissionen“ gilt die
Einsatzdauer von 12 Monaten grundsätzlich für alle Missionen.
47. Gibt es internationale Friedens- und Polizeimissionen und bilaterale
Polizeiprojekte, die grundsätzlich eine kürzere oder längere Einsatzdauer für
die Entsendung deutscher PVB vorsehen?
Wenn ja, welche, und warum?
Es gibt keine internationale Friedens- und Polizeimissionen, die grundsätzlich
eine kürzere oder längere Einsatzdauer vorsehen. Eine kürzere Einsatzdauer
kann auf Bitten des Beamten vorgesehen werden.
Drucksache 17/13685 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEine längere Einsatzdauer mit bis zu 24 Monaten kann gemäß Beschluss der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen vom 29. März
2012 für ausgewählte Funktionen in den Missionen außer Afrika und in
Afghanistan vorgesehen werden. Entsprechende Funktionen sind jedoch nach
Möglichkeit vor Ausschreibung zu identifizieren und für den gesamten
Zeitraum entsprechend auszuschreiben. Eine vorzeitige Rückkehr des Beamten aus
persönlichen oder dienstlichen Gründen bleibt unberührt.
In bilateralen Projekten ist die Einsatzdauer grundsätzlich mit der in
mandatierten Missionen vergleichbar. Aus Gründen der Kontinuität kann es insbesondere
bei herausragenden Funktionen im Einverständnis mit den Beamten zu einer
längeren Einsatzdauer kommen. Zur Ausgestaltung von Trainingskursen in
bilateralen Projekten werden Beamte zum Teil nur für die Kursdauer von wenigen
Wochen entsandt.
48. Wie viele Anträge auf Verlängerung der grundsätzlichen Einsatzdauer von
zwölf Monaten lagen vor (bitte in die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011, 2012
aufteilen und in Missionen untergliedern)?
Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor, da die Anzahl
statistisch nicht erhoben wird.
49. Wie viele Anträge auf Verlängerung der grundsätzlichen Einsatzdauer von
zwölf Monaten wurden genehmigt (bitte in die Jahre 2008, 2009, 2010,
2011, 2012 aufteilen und in Missionen untergliedern)?
Informationen für die Jahre 2008 bis 2010 liegen der Bundesregierung nicht vor,
da die Verlängerungen statistisch nicht erhoben wurden.
2011 kam es in 31 Fällen zu einer Verlängerung der Abordnung. 2012 in 71
Fällen zu einer Verlängerung der Abordnung.
50. Mit welchen Begründungen wurden die Genehmigungen erteilt?
Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor, da die
Begründungen der Einzelfallentscheidungen nicht erhoben werden. Auf die Antwort zu
Frage 49 wird verwiesen.
51. Für welchen Zeitraum wurden die Verlängerungen ausgesprochen (bitte
Mindest- und Maximalzeitraum sowie Durchschnittszeitraum angeben)?
Informationen für die Jahre 2008 bis 2010 liegen der Bundesregierung nicht vor,
da die Verlängerungen statistisch nicht erhoben wurden.
Die Verlängerung der Polizisten in 2011 betrug durchschnittlich vier Monate. In
2012 durchschnittlich sechs Monate.
52. Wie viele Anträge auf Verlängerung der grundsätzlichen Einsatzdauer von
zwölf Monaten wurden nicht genehmigt (bitte in die Jahre 2008, 2009,
2010, 2011, 2012 aufteilen und in Missionen untergliedern)?
Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor, da die Ablehnungen
der Verlängerungsanträge statistisch nicht erhoben werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1368553. Mit welchen Begründungen wurden die Verlängerungsanträge abgelehnt?
Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor, da die
Begründungen der Einzelfallentscheidungen nicht erhoben werden. Auf die Antwort zu
Frage 52 wird verwiesen.
54. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen es innerhalb der grundsätzlichen
Einsatzdauer von zwölf Monaten zu psychischen oder physisch
belastenden Ereignissen oder besonderen Vorfällen gekommen ist (bitte in die
Jahre 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 aufteilen und zusätzlich in Missionen
untergliedern)?
55. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen es innerhalb des
Verlängerungszeitraums – also nach der grundsätzlichen Einsatzdauer von zwölf Monaten –
zu psychisch oder physisch belastenden Ereignissen oder besonderen
Vorfällen gekommen ist (bitte in die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011, 2012
aufteilen und zusätzlich in Missionen untergliedern)?
Die Fragen 54 und 55 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
56. Gibt es Überlegungen, die grundsätzliche Einsatzdauer von zwölf Monaten
zu verändern (bitte mit Begründung)?
Derzeit gibt es keine Überlegungen, die in den Leitlinien grundsätzlich
festgelegte Einsatzdauer zu verändern. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale
Polizeimissionen ist sich einig, dass vor dem Hintergrund der Fürsorge und der
besonderen Belastungen die grundsätzliche Einsatzdauer von zwölf Monaten
angemessen ist.
Die Entsendung bis zu 24 Monaten aufgrund einer Einzelfallentscheidung (siehe
Antwort zu Frage 47) bleibt hiervon unberührt.
57. Erhalten PVB im Auslandseinsatz zum Ausgleich erschwerter
Arbeitsbedingungen ggf. Zusatzurlaub, wie er etwa Bediensteten des Auswärtigen
Amts nach § 18 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) gewährt
wird?
PVB sind ganz überwiegend im Ausland tätige Beamte, die nicht dem
Auswärtigen Dienst angehören. Für sie gilt die Verordnung über den Heimaturlaub des
Auswärtigen Dienstes (Heimaturlaubsordnung) entsprechend. Danach werden
den Beamten an außereuropäischen Dienstorten sowie an europäischen
Dienstorten mit besonders schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen
jährlich bis zu 18 zusätzliche Urlaubstage gewährt (§ 1 Heimaturlaubsverordnung).
Afghanistan
58. Wie viele afghanische Polizistinnen und Polizisten und
Polizeiausbilderinnen und Polizeiausbilder wurden bislang von deutschen Polizeibeamtinnen
und Polizeibeamten ausgebildet (bitte nach Kalenderjahr aufgliedern)?
Von deutschen Polizeibeamten wurden insgesamt 66 635 afghanische Polizisten
sowie Polizeiausbilder aus- und fortgebildet bzw. durch Mentoring betreut.
Diese gliedern sich wie folgt:
Drucksache 17/13685 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAfghanische Nationale Polizeiakademie (ANPA)
2005: 3 622
2006: 634
2007: 1 332
2008: 3 022
2009: 2 537
2010: 2 994
2011: 2 354
2012: 2 130.
Aktuell studieren 861 afghanische Offiziersanwärter (Sarane) in ihrem ersten
Studienjahr sowie 14 Frauen eines Lehrgangs für weibliche Unteroffiziere an
der ANPA, deren afghanische Fachlehrer und Departmentleiter im Rahmen des
Mentoring durch deutsche Mentoren betreut werden.
Andere Trainingsstätten
2002: 380
2003: 1 830
2004: 2 360
2005: 3 650
2006: 3 830
2007: 1 790
2008: 3 150
2009: 3 590
2010: 5 650
2011: 5 700 (inklusive 453 Polizeiausbilder)
2012: 11 720 (inklusive 789 Polizeiausbilder)
2013: 4 360 (bis einschließlich 20. Mai 2013).
59. Wie viele der von deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten
ausgebildeten afghanischen Polizistinnen und Polizisten und
Polizeiausbilderinnen und Polizeiausbilder befinden sich derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im aktiven Dienst?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor, da der Personaleinsatz
in der Verantwortung der afghanischen Regierung liegt.
60. Welche Art von Polizeikräften wird in Afghanistan priorisiert ausgebildet?
Deutschland verfolgt den zivilpolizeilichen Ansatz. Daher konzentriert sich
Deutschland auf die Ausbildung der afghanischen uniformierten Polizei (Afghan
Uniformed Police – AUP) und der afghanischen Grenzpolizei (Afghan Border
Police – ABP).
61. Wie viele afghanische Polizistinnen und Polizisten und
Polizeiausbilderinnen und Polizeiausbilder wurden bei gemeinsamen Lehr- und Ausbil-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13685dungseinsätzen (sog. Mentoring) verletzt oder getötet (bitte nach
Kalenderjahr aufgliedern)?
Es wurden keine afghanischen Polizisten oder Polizeiausbilder bei
gemeinsamen Lehr- und Ausbildungseinsätzen (sog. Mentoring) verletzt oder getötet.
62. Wie viele deutsche PVB kamen bei gemeinsamen Lehr- und
Ausbildungseinsätzen (sog. Mentoring) zu Schaden (bitte nach Kalenderjahr
aufgliedern)?
Es kamen keine deutschen PVB bei gemeinsamen Lehr- und
Ausbildungseinsätzen (sog. Mentoring) zu Schaden.
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ISSN 0722-8333]