[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14374
17. Wahlperiode 15. 07. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Juli
2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13903 –
Wirksamkeit der beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit Menschen
ohne Behinderungen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Von
staatlicher Seite besteht daher die Pflicht, Rehabilitationsdienste und -
programme anzubieten, die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, ein
Höchstmaß an Unabhängigkeit und umfassende körperliche, geistige, soziale
und berufliche Fähigkeiten zu erreichen (Artikel 26 und 27 der UN-
Behindertenrechtskonvention).
Eine Reihe sozialrechtlicher Regelungen zielt darauf, Menschen mit
Behinderungen in diesem Sinne Unterstützungsleistungen zu bieten. So können
beispielsweise zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben in besonderen Einrichtungen (wie
Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken oder vergleichbaren Einrichtungen)
oder im Rahmen sonstiger Maßnahmen in Anspruch genommen werden (vgl.
§ 117 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III, § 35
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX). Ebenfalls möglich ist eine
individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung im Rahmen der
Unterstützten Beschäftigung (vgl. § 38a SGB IX). Einer der für die berufliche
Rehabilitation zuständigen Träger ist die Bundesagentur für Arbeit.
Ob das Ziel der oben genannten Formen der Unterstützung erreicht wird und
behinderte Menschen ihren Rechtsanspruch tatsächlich realisieren können, lässt
sich zum Beispiel mit Blick auf die Zahlen der Ausbildungsabbrüche und -
abschlüsse sowie die Zahl der auf die Unterstützungsleistungen folgenden
langfristigen Beschäftigungsverhältnisse bewerten. Maßnahmen der beruflichen
Rehabilitation müssen zumindest anhand dieser Zahlen auf ihre Wirksamkeit
überprüft werden.
Eine Bewertung der arbeitsmarktintegrativen Wirksamkeit der oben skizzierten
Leistungen fällt schwer, da für diesen Bereich nur wenige wissenschaftliche
Untersuchungen vorliegen bzw. aktuelle Evaluationsvorhaben der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Rehabilitation und Förderung behinderter und schwerbehinderter Menschen
bildet einen geschäftspolitischen Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit. Im
Jahr 2013 stehen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit rund 2,4 Mrd. Euro
für die Förderung behinderter Menschen und weitere 130 Mio. Euro für die
Förderung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Auf diesem hohen
Niveau bewegt die Förderung sich seit mehreren Jahren.
Die Bundesagentur für Arbeit steuert dieses Geschäftsfeld mit Zielindikatoren,
die Wirkung und Wirtschaftlichkeit abbilden. Neben dem Integrationserfolg
wird auch die Dauer der notwendigen (finanziellen) Unterstützung gemessen.
Die Bundesagentur für Arbeit führt im Rahmen des Projekts
„Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich der beruflichen
Rehabilitation“ unter anderem Befragungen bei Teilnehmenden durch, um den
Beratungs- und Integrationsprozess weiter zu verbessern sowie die Zufriedenheit der
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zu erhöhen.
Aufgrund der Formulierung in der Überschrift der vorliegenden Kleinen
Anfrage und der Einschränkung in vielen spezifischen Fragestellungen auf das
Förderverhalten der Bundesagentur für Arbeit wurden alle nachfolgenden
statistischen Auswertungen ohne die Daten der zugelassenen kommunalen Träger
aufbereitet und mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Da die statistische
Berichterstattung standardmäßig unter Einbeziehung der Daten zugelassener
kommunaler Träger erfolgt, weichen die hier dargestellten Ergebnisse von
anderen Veröffentlichungen ab.
Die Bundesagentur für Arbeit untersucht im Rahmen der Förderstatistik alle
Personen, die die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme
beendet haben (Austritt), zu bestimmten Zeitpunkten nach Beendigung der
Teilnahme hinsichtlich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die
Untersuchung erfolgt durch eine integrierte Auswertung der Förderstatistik mit der
Beschäftigungsstatistik, und zwar zum Zeitpunkt einen Monat, drei, sechs, neun,
zwölf, 18 und letztmals 24 Monate nach Austritt mit dem jeweils aktuellen
Datenstand der Beschäftigungsstatistik. Eine Untersuchung zum Zeitpunkt fünf
Jahre nach Austritt erfolgt nicht. Für die Zeit vor 2009 liegen keine statistischen
Daten zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen mit besonderen Leistungen
(§117 SGB III) nach den Förderkategorien vor.
1. In welchem Umfang erfasst die Bundesagentur für Arbeit den Berufsverlauf
von Menschen mit Behinderungen nach Beendigung einer Maßnahme der
beruflichen Rehabilitation, und ist dieser Umfang aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend, um den Erfolg der Maßnahmen in Hinsicht auf ihre
nachhaltige Wirksamkeit zu bewerten?
Zur Bewertung der Nachhaltigkeit einer Maßnahme wird auf Basis statistischer
Daten untersucht, ob eine Person zu bestimmten Zeitpunkten nach Beendigung
einer Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder arbeitslos ist. Die
Ergebnisse dieser Auswertungen liefern wichtige Hinweise für die Bewertung der
Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Zudem bereitet das
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
die bei der Bundesagentur für Arbeit erfassten Daten zu beruflichen
Rehabilitanden zu Forschungszwecken auf und wertet diese im Rahmen spezifischer
Forschungsprojekte aus. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
2. Wie hat sich seit 2005 die Zahl der Beschäftigten der Bundesagentur für
Arbeit entwickelt, die behinderte und schwerbehinderte Menschen im
Bereich berufliche Rehabilitation beraten (bitte für jedes Jahr gesondert
aufführen), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Die Zahl der Beschäftigten im Bereich Rehabilitation/SB der Agenturen für
Arbeit hat sich wie folgt entwickelt:
Valide Daten über die Entwicklung der Beschäftigten im Bereich Rehabilitation/
SB liegen der Bundesagentur für Arbeit erst ab dem Jahr 2006 vor. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit ausreichend
qualifiziertes Personal in den Agenturen für Arbeit beschäftigt.
3. In wie vielen Fällen hat die Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum der letzten
fünf Jahre Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation finanziert bzw.
Menschen mit Behinderungen durch allgemeine arbeitsmarktpolitische
Leistungen unterstützt (bitte für jedes Jahr gesondert und nach den Bereichen Erst-
und Wiedereingliederung aufführen)?
Die Zahl der Fälle, in denen die Bundesagentur für Arbeit von 2009 bis 2012 die
Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation gefördert hat, kann der
als Anlage zu Frage 3 beigefügten Übersicht entnommen werden. Die
Aufbereitung vergleichbarer Ergebnisse für das Berichtsjahr 2008 war in der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
4. Wie viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit
sonderpädagogischem Förderbedarf gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009
(bitte für jedes Bundesland und je Förderschwerpunkt gesondert aufführen)?
Hierzu sind Daten des Statistischen Bundesamtes, der Kultusministerkonferenz
und aus dem nationalen Bildungsbericht öffentlich zugänglich:
•
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/
BildungForschungKultur/Schulen/Schulen.html;
•
http://www.kmk.org/statistik/schule/statistische-veroeffentlichungen/son-
derpaedagogische-foerderung-in-schulen.html;
•
http://www.bildungsbericht.de/start.html.
Darüber hinausgehende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
Entwicklung der Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
die durch (Regel-)Leistungen des SGB III abgedeckt werden (allgemeine
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Förderkategorie I)
5. In wie vielen Fällen wurden allgemeine arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
nach § 115 SGB III im Zeitraum der letzten fünf Jahre für Menschen mit
Behinderungen genutzt (bitte für jedes Jahr und jede Art der Maßnahme
gesondert aufführen)?
Die Entwicklung der Eintrittszahlen in allgemeine arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen nach § 115 SGB III kann der Anlage zu Frage 5 entnommen werden.
Entwicklung der Beschäftigten im Bereich Rehabilitation/SB in den Agenturen für Arbeit
Vollzeitäquivalente
Berichtsmonat Dezember für die Jahre 2006 bis 2012; März 2013
2006 2007 2.008 2009 2010 2011 2012 Mrz 2013
Rehabilitation/SB 2.292 2.369 2.353 2.558 2.544 2.504 2.401 2.381
6. In wie vielen Fällen haben innerhalb der letzten fünf Jahre Menschen mit
Behinderungen eine solche Maßnahme abgebrochen (bitte für jedes Jahr und
nach Art der Maßnahme gesondert aufführen), und welche Informationen
liegen der Bundesregierung über den Verbleib der Abbrecherinnen und
Abbrecher vor?
Der Tatbestand einer vorzeitigen Beendigung von Förderungen mit allgemeinen
Leistungen nach § 115 SGB III wird je nach Art der Maßnahme in
unterschiedlicher Struktur erfasst und ist daher nicht einheitlich auswertbar. Für die
Austritte aus Förderungen der Instrumente
– Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III),
– Ausbildungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen (§ 73
Absatz 1 und 2 SGB III),
– Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- und Weiterbildung
(§ 73 Absatz 3 SGB III),
– Gründungszuschuss (§ 93 SGB III),
– allgemeine Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81
bis 87 SGB III) und
– Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)
ist die Zahl der Teilnahmen, die vorzeitig beendet wurden, der als Anlage 1 zu
Frage 6 beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Für die Austritte aus Förderungen durch allgemeine Leistungen mit den
Instrumenten
– berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 51 SGB III),
– ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 SGB III) und
– außerbetriebliche Berufsausbildungen (§ 76 SGB III)
kann die jeweilige Teilmenge der Absolventen, die die Teilnahme vorzeitig
beendet haben, differenziert nach den Beendigungsgründen der in der Anlage 2
zu Frage 6 beigefügten Übersicht entnommen werden.
7. In wie vielen Fällen haben innerhalb der letzten fünf Jahre Menschen mit
Behinderungen eine solche Maßnahme erfolgreich abgeschlossen (bitte für
jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?
Die Bundesagentur für Arbeit erfasst derzeit Daten zum Verbleib nach der
Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen gemäß § 115 SGB III, insbesondere zum
Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (vgl. Antwort zu
Frage 1). Der erfolgreiche Maßnahmeabschluss wird nicht in statistisch
auswertbarer Weise erfasst. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, für Maßnahmen,
die zu einem Berufsabschluss führen, auch für die Angabe, ob der angestrebte
Berufsabschluss erworben wurde, eine statistische Auswertbarkeit zu
realisieren.
8. In wie vielen Fällen fanden Menschen mit Behinderungen nach Abschluss
einer erfolgreich absolvierten Maßnahme einen Arbeitsplatz auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt jeweils ein halbes Jahr, ein Jahr und fünf Jahre nach
Abschluss der Maßnahme (bitte für die letzten fünf Jahre und nach Art der
Maßnahme gesondert aufführen)?
Die Zahl der Austritte aus allgemeinen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
(nach § 115 SGB III) von 2007 bis 2011 und die Teilmenge derer, die sich sechs
bzw. zwölf Monate nach Austritt in einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung befunden haben, kann der als Anlage zu Frage 8 beigefügten
Übersicht entnommen werden. Die Austritte des Jahres 2012 können derzeit noch
nicht abgebildet werden.
Entwicklung der (wohnortnahen) rehaspezifisch ausgestalteten Maßnahmen
außerhalb einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 117
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b SGB III (allgemeine Reha-
Maßnahmen, Förderkategorie II)
9. Wie viele rehaspezifisch ausgestaltete Maßnahmen außerhalb einer
Einrichtung der beruflichen Rehabilitation mit wie vielen Plätzen wurden im
Zeitraum der letzten fünf Jahre durch die Bundesagentur für Arbeit
eingekauft, und wie viele wurden tatsächlich genutzt (bitte für jedes Jahr und
nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?
Angaben über die rehaspezifisch ausgestalteten Leistungen außerhalb einer
Einrichtung der beruflichen Rehabilitation und die eingekauften Kapazitäten
können der in der Anlage zu Frage 9 beigefügten Übersicht entnommen werden.
Über die tatsächliche Nutzung liegen nach Angabe der Bundesagentur für Arbeit
keine Daten vor.
10. Wie viele dieser Maßnahmen waren durch einen tatsächlichen
betrieblichen Anteil gekennzeichnet, und wie lang war jeweils der tatsächliche
betriebliche Anteil (bitte für die letzten fünf Jahre für jedes Jahr und nach
Art der Maßnahme gesondert aufführen)?
Rehaspezifisch ausgestaltete Maßnahmen außerhalb einer Einrichtung der
beruflichen Rehabilitation sehen entsprechend der jeweiligen
Leistungsbeschreibung betriebliche Anteile vor. Der tatsächliche betriebliche Anteil im
individuellen Förderverlauf wird statistisch nicht erfasst.
11. Wie hoch waren die Abbruchquoten bei sonstigen Maßnahmen im
Zeitraum der letzten fünf Jahre (bitte für jedes Jahr und nach Art der
Maßnahme gesondert aufführen), und welche Informationen liegen der
Bundesregierung über den Verbleib der Abbrecherinnen und Abbrecher vor?
Die Entwicklung der Abbruchquoten bei besonderen rehaspezifischen
Maßnahmen, die außerhalb von besonderen Einrichtungen durchgeführt wurden (nach
§ 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1b SGB III) kann der in der Anlage zu Frage 11
beigefügten Übersicht entnommen werden. Sonderauswertungen zum Verbleib
dieser Gruppe liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie viele Ausbildungen wurden bei Erstausbildungen und Umschulungen
im Rahmen von Maßnahmen der Förderkategorie II im Zeitraum der
letzten fünf Jahre erfolgreich abgeschlossenen (bitte für jedes Jahr und nach
Art der Maßnahme gesondert aufführen)?
Die Bundesagentur für Arbeit erfasst derzeit Daten zum Verbleib nach der
Teilnahme an Maßnahmen der Förderkategorie II, insbesondere zum Verbleib in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (vgl. Antwort zu Frage 1). Der
erfolgreiche Maßnahmeabschluss wird nicht in statistisch auswertbarer Weise
erfasst. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, für Maßnahmen, die zu
einem Berufsabschluss führen, auch für die Angabe, ob der angestrebte
Berufsabschluss erworben wurde, eine statistische Auswertbarkeit zu realisieren.
13. In wie vielen Fällen fanden Absolventinnen bzw. Absolventen sonstiger
Maßnahmen einen Arbeitsplatz, ein halbes Jahr, ein Jahr und fünf Jahre
nachdem sie die Maßnahme abgeschlossen hatten (bitte für die letzten fünf
Jahre und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?
Anzahl und Verbleib der Teilnehmenden an einer sonstigen Maßnahme nach
§ 117 Absatz 1 Nummer 1b SGB III (Förderkategorie II) können der Anlage zu
Frage 13 entnommen werden. Für 2012 liegen noch keine Daten vor.
14. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren durch die
Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen zur Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Einrichtung eingekauft (bitte für jedes Jahr und für Reha-BaE –
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen für Jugendliche mit
Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen – integrativ und BaE kooperativ
gesondert aufführen)?
Der Umfang der durch die Bundesagentur für Arbeit eingekauften Maßnahmen
zur Berufsausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf in den letzten
fünf Jahren ist der Anlage zu Frage 9 zu entnehmen.
15. Wie viele dieser Plätze wurden in den letzten fünf Jahren tatsächlich belegt?
Die Entwicklung der Eintritte in besondere Maßnahmen der rehaspezifischen
Berufsausbildung nach § 117 Absatz 1 SGB III (Förderkategorien I und II) und
in Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 115
Nummer 2 in Verbindung mit § 76 SGB III kann der in der Anlage beigefügten
Übersicht zu Frage 3 entnommen werden.
16. Zu welchen Berufen bzw. Berufsfeldern wurden jeweils wie viele
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Reha-Berufsausbildungen in
außerbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet (bitte nach Jahr und nach Reha-BaE
integrativ und Reha-BaE kooperativ gesondert aufführen)?
Die Ergebnisse zu den Austritten von Rehabilitanden aus Berufsausbildungen in
außerbetrieblichen Einrichtungen nach § 115 Nummer 2 in Verbindung mit § 76
SGB III (Förderkategorie I, getrennt nach BaE-integrativ und BaE-kooperativ)
für die Jahre 2011 und 2012 nach den Berufshauptgruppen des
Ausbildungsberufes, können der Anlage zu Frage 16 entnommen werden. Entsprechende Daten
zu den Förderkategorien II und III liegen nicht vor.
17. Liegen der Bundesregierung die Vermittlungsergebnisse von
Absolventinnen und Absolventen ein halbes Jahr, ein Jahr und fünf Jahre nach
Abschluss der Ausbildung vor (wenn ja, bitte für jedes Jahr und nach Art der
Maßnahme gesondert aufführen)?
Einen umfassenden Blick auf den Beschäftigtenstatus aller Absolventen einer
geförderten Berufsausbildung erhält man über die Verbleibsanalyse der
Förderstatistik, die alle Absolventen hinsichtlich Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
untersucht. Die entsprechenden Ergebnisse für die Absolventen von 2009 bis
2011 einer nach § 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1b SGB III geförderten
Teilnahme können der als Anlage zu Frage 17 beigefügten Übersicht entnommen
werden. Die Daten für 2012 liegen noch nicht vor.
18. Ist aus Sicht der Bundesregierung das ihr vorliegende Datenmaterial
ausreichend, um den Erfolg der Maßnahmen der Förderkategorie II zu bewerten?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
Wenn nein, in welchem Umfang wird die Bundesregierung welche weitere
Daten erheben?
Die Möglichkeit der integrierten Auswertung der Förderstatistik mit der
Beschäftigungsstatistik (letztmalig 24 Monate nach Austritt aus der Maßnahme)
bietet wichtige Hinweise zur Beurteilung des Erfolges der jeweiligen
Maßnahmeform. Weitere Informationen zur Beurteilung der Qualität und des Erfolges
rehaspezifischer Maßnahmen der Förderkategorie II bieten die Berichte des
Prüfdienstes für Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit, die
Berichte des Bundesrechnungshofes sowie die Auswertungen des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Um Aussagen zur nachhaltigen Wirksamkeit rehaspezifischer Maßnahmen der
Förderkategorie II zu erhalten, wären wissenschaftliche Kausalanalysen
wünschenswert. Ob diese für das Feld der beruflichen Rehabilitation angesichts
spezifischer methodischer Probleme machbar sind, wird derzeit im Rahmen der
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierten Evaluation von
Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben geprüft.
Entwicklung der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in
besonderen Einrichtungen nach § 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a SGB III
i. V. m. § 35 SGB IX (besondere Reha-Maßnahmen, Förderkategorie III)
19. Wie viele Maßnahmen mit wie vielen Maßnahmeplätzen wurden in den
letzten fünf Jahren von der Bundesagentur für Arbeit in Berufsbildungswerken
(BBW), Berufsförderungswerken (BFW) und in vergleichbaren
Einrichtungen gefördert (bitte für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme und für
BBW, BFW und vergleichbare Einrichtungen gesondert aufführen)?
Die Entwicklung der Eintrittszahlen in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe
am Arbeitsleben mit besonderen Leistungen in besonderen Einrichtungen nach
§ 117 Absatz 1 Nummer 1a SGB III von 2009 bis 2012, differenziert nach
Maßnahmeart und Einrichtungsform, kann der beigefügten Anlage zu Frage 19
entnommen werden. Die Zahl der durch die Bundesagentur für Arbeit
geförderten Maßnahmeplätze entspricht der Zahl der Eintritte, die im Rahmen der
Förderstatistik ermittelt wird.
20. Wie viele und welche Einrichtungen besitzen gegenwärtig den Status
„vergleichbare Einrichtungen“?
Aktuell sind 294 Träger als vergleichbare Einrichtung zugelassen. Eine
Auflistung der Einrichtungen kann der Anlage zu Frage 20 entnommen werden.
21. Wie viele der Maßnahmen der Förderkategorie III waren durch einen
tatsächlichen betrieblichen Anteil gekennzeichnet, und wie lang war jeweils
der tatsächliche betriebliche Anteil (bitte für jedes Jahr und nach Art der
Maßnahme gesondert aufführen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erfassungen vor.
22. In wie vielen Fällen fanden Absolventinnen bzw. Absolventen nach einer
Ausbildung oder Umschulung in Berufsbildungswerken,
Berufsförderungswerken und vergleichbaren Einrichtungen ein halbes Jahr, ein Jahr
und fünf Jahre nach Absolvierung der Ausbildung bzw. Umschulung einen
Arbeitsplatz (bitte für jedes Jahr sowie für BBW, BFW und vergleichbare
Einrichtungen gesondert aufführen)?
Anzahl und Verbleib der Teilnehmenden an einer Maßnahme zur Aus- und
Weiterbildung nach § 117 Absatz 1 SGB III in einer besonderen Einrichtung
(§ 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a SGB III) können der als Anlage zu Frage 22
beigefügten Übersicht entnommen werden. Daten für 2012 liegen noch nicht vor.
23. Wie hoch sind die Abbruchquoten bei Erstausbildungen und
Umschulungen, die in Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken und
vergleichbaren Einrichtungen in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden
(bitte für jedes Jahr und für BBW, BFW und vergleichbare Einrichtungen
gesondert aufführen), und welche Informationen liegen der
Bundesregierung über den Verbleib der Abbrecherinnen und Abbrecher vor?
Die Abbruchquote bei Erstausbildungen und Umschulungen bei besonderen
rehaspezifischen Maßnahmen der Erstausbildung und Umschulung, die von
besonderen Einrichtungen (§ 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a SGB III)
durchgeführt wurden, kann, differenziert nach den Beendigungsgründen, der in der
Anlage zu Frage 23 beigefügten Übersicht entnommen werden. Für die
Verbleibsermittlung dieser Personen liegen der Bundesregierung keine
entsprechenden Sonderanalysen vor.
24. Wie viele erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen konnten bei
Erstausbildungen und Umschulungen in Berufsbildungswerken,
Berufsförderungswerken und vergleichbaren Einrichtungen in den letzten fünf Jahren
erzielt werden (bitte für jedes Jahr und für BBW, BFW und vergleichbare
Einrichtungen gesondert aufführen)?
Die Bundesagentur für Arbeit erfasst derzeit Daten zum Verbleib nach der
Teilnahme an Maßnahmen der Förderkategorie III, wie z. B. den Verbleib in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (vgl. Antwort zu Frage 1). Der
erfolgreiche Maßnahmeabschluss wird nicht in statistisch auswertbarer Weise
erfasst. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, für Maßnahmen, die zu
einem Berufsabschluss führen, auch für die Angabe, ob der angestrebte
Berufsabschluss erworben wurde, eine statistische Auswertbarkeit zu realisieren.
Entwicklung im Bereich Unterstützte Beschäftigung
25. Wie viele Maßnahmen zur Unterstützen Beschäftigung sind seit dem Jahr
2009 eingekauft worden (bitte für jedes Jahr und jedes Bundesland
gesondert und nach Frauen und Männern differenziert aufführen)?
27. In welchem Umfang fanden in den Jahren zwischen 2009 und 2012
Ausschreibungen für Maßnahmen zur Unterstützten Beschäftigung durch die
Bundesagentur für Arbeit statt, und in wie vielen Fällen wurden Plätze in
diesen Maßnahmen tatsächlich belegt (bitte für jedes Jahr und jedes
Bundesland gesondert aufführen)?
Die Anzahl der eingekauften Maßnahmen zur Unterstützten Beschäftigung (UB)
im Sinne des § 38a SGB IX und deren Umfang auf Ebene der
Regionaldirektionen können der in der Anlage zu Frage 25 übersandten Übersicht entnommen
werden. Eine Differenzierung nach dem Geschlecht erfolgt im Rahmen der
Ausschreibung nicht.
Die Zahl der Eintritte in Maßnahmen zur Unterstützten Beschäftigung gemäß
§ 38a SGB IX von 2009 bis 2012 kann, nach Bundesländern differenziert, der
Anlage zu Frage 27 entnommen werden.
26. Wie viele Eintritte in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für
behinderte Menschen sind in den Jahren zwischen 2009 und 2012 zu
verzeichnen (bitte für jedes Jahr und jedes Bundesland gesondert und nach Frauen
und Männern differenziert aufführen)?
Die Zahl der Eintritte in das Eingangsverfahren bzw. den Berufsbildungsbereich
einer Werkstatt für behinderte Menschen von 2009 bis 2012 kann, nach
Bundesländern und nach Geschlecht differenziert, der Anlage zu Frage 26 entnommen
werden.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Anzahl der
Eintritte in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte
Menschen im Verhältnis zur Entwicklung der Zahl der Personen, die die
Maßnahme Unterstützte Beschäftigung in Anspruch nehmen?
29. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Situation erreicht, in denen
berechtigten Wünschen im Sinne des § 9 SGB IX von Menschen mit
Behinderungen nach Teilnahme an einer Maßnahme der Unterstützten
Beschäftigung entsprochen werden kann?
Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a SGB IX umfasst die
individuelle betriebliche Qualifizierung als Teilhabeleistung der
Rehabilitationsträger und die Berufsbegleitung, die für schwerbehinderte Menschen aus
Mitteln der Ausgleichsabgabe von den Integrationsämtern erbracht wird.
Die Entwicklung bei der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger für
die Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung seit dem Jahr 2009
zeigt sich wie in der Übersicht zur Antwort auf Frage 27 dargestellt.
Im Vergleich dazu ist die Zahl der Neuzugänge im Eingangsverfahren und im
Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen im gleichen
Zeitraum um rund 16 Prozent zurückgegangen.
Die Zahl der Eintritte in Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung belegt,
dass das Instrument angenommen wird und sich stetig weiterentwickelt. Die
Ergebnisse zeigen, dass sich das Instrument der Unterstützten Beschäftigung gut
etabliert hat und den berechtigten Wünschen der behinderten Menschen gerecht
wird.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der
unterschiedlichen Leistungsträger an der Schnittstelle im Übergang von der
individuellen betrieblichen Qualifizierung innerhalb der ersten beiden Jahre der
Maßnahme Unterstützte Beschäftigung in die Phase der Berufsbegleitung
(nach Abschluss eines Arbeitsvertrages)?
Leistungen der begleitenden Hilfen am Arbeitsleben werden durch die
zweckgebundenen Mittel des Ausgleichsfonds finanziert. Voraussetzung für die
Erbringung der Leistung ist daher, dass die Betroffenen entweder schwerbehindert
oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind (§ 2 Absatz 2 und 3
SGB IX), also ein Grad der Behinderung von wenigstens 30 vorliegt/festgestellt
ist. Träger von Maßnahmen der innerbetrieblichen Qualifizierung berichten,
dass junge Menschen, die an diesen Maßnahmen teilnehmen, zuweilen wenig
Einsicht in die Notwendigkeit einer Feststellung der Eigenschaft als
schwerbehinderter Mensch haben. Die Maßnahmeträger verpflichten sich bei der
Beauftragung mit der Erbringung der Leistung, die Teilnehmenden zur
Beantragung der erforderlichen Feststellungen anzuhalten.
Eine wirkungsvolle Zusammenarbeit beim Übergang von der individuellen
betrieblichen Qualifizierung in das Arbeitsleben unter Einbindung der
Berufsbegleitung ist unverzichtbar für den Integrationserfolg. Um dies zu gewährleisten,
bestehen vielfältige Instrumentarien und Regularien. Anzusprechen sind
insbesondere die Vertragsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit, die die
Verantwortlichkeiten der Leistungsbringer beim Übergangsmanagement festlegen,
sowie die in der „Gemeinsamen Empfehlung nach § 38a Abs. 6 SGB IX –
Unterstützte Beschäftigung“ verankerten Anforderungen an die
Zusammenarbeit der Akteure (§ 13) und die korrespondieren Regelungen zum Teilhabeplan
(§ 12) und die in den „Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung von
Leistungen für eine Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach
§ 38a SGB IX“ vorgesehenen Verfahrensregelungen zur Zusammenarbeit.
Besondere Probleme in diesem Bereich sind nicht bekannt.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Ergebnisse einer Evaluierung durch
die Bundesagentur für Arbeit hinzuweisen, die Ende 2011 bei allen Trägern, die
mit der individuellen betrieblichen Qualifizierung beauftragt waren, durchgeführt
wurde. Im Rahmen dieser Evaluierung erfolgte aus Sicht der Leistungserbringer
unter anderem eine Bewertung zu den Bedingungen für den Übergang in
Beschäftigung nach einer individuellen betrieblichen Qualifizierung. Die
Rückmeldungen erfolgten im Schulnotensystem (Noten 1 bis 6) und weisen für diesen
Bereich einen (Noten-)Wert von 1,9 aus. Dieses Ergebnis zeigt, dass auch aus
Sicht der Leistungserbringer die Zusammenarbeit der Beteiligten sehr positiv
gesehen wird.
31. Wurde aus Sicht der Bundesregierung mit dem Instrument der
Unterstützten Beschäftigung das Ziel erreicht, möglichst vielen behinderten
Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, deren berufliche Perspektive
zuvor primär in einer Werkstatt für behinderte Menschen lag, eine
geeignete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
Mit dem Instrument der Unterstützten Beschäftigung konnte ein wichtiger
Schritt zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von behinderten
Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf erreicht werden. Bereits im ersten
Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Verantwortungsbereich ein
flächendeckendes Angebot zur Verfügung gestellt, das von Beginn an gut
angenommen wurde und sich seither etabliert hat. Zu berücksichtigen ist, dass dieses
Angebot von vornherein nur für einen begrenzten Personenkreis vorgesehen ist.
Entscheidender Punkt für die Beurteilung des Erfolgs dieses neuen Instruments
ist letztlich die Integrationswirkung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Hier
zeigen die Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit, dass mit der Unterstützten
Beschäftigung eine Integrationswirkung erreicht werden kann, die über der für
alle besonderen Maßnahmen für behinderte Menschen erreichten
Eingliederungsquote liegt.
Anlage zu Frage 3 (Teil 1)
Förderstatistik
Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
durch den Einsatz allgemeiner Leistungen 1) nach § 115 SGB III (ohne BAB) und
besonderer Leistungen nach § 117 SGB III und §§ 33ff SGB IX
- ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2008 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Insgesamt, davon: Ersteingliederung 2) Wiedereingliederung 2)
1 2 3
Jahr 2009 185.215 117.055 55.138
Jahr 2010 171.995 111.630 49.546
Jahr 2011 152.896 103.182 40.706
Jahr 2012 133.920 90.820 34.953
Erstellungsdatum: 17.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
- ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert
geschlossen werden kann, anonymisiert.
1) Ohne die Leistungen, die aufgrund der gesetzlichen Neuausrichtung der Instrumente ab 2009 nur noch für Restabwicklungsfälle erbracht werden konnten (Unterstützung der
Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen, Übergangs- und Aktivierungshilfen gem. §§ 45, 48 und 53 SGB III i.d.b. 31.12.2008 g.F.).
2) Aus technischen Gründen enthalten die Werte für Erst- bzw. Wiedereingliederung keine Ergebnisse für "Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung
behinderter Menschen gem. §§ 81 ff SGB III".
Maßnahmeart
Eintritte in Reha-Maßnahmen;
allgemeine und besondere Leistungen
D
ru
cksach
e 17/14374
–
1
2
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Anlage zu Frage 3 (T eil 2)
Förderstatistik
Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Insgesamt,
davon
Ersteingliederung
Wiedereingliederung
Insgesamt,
davon
Ersteingliederung
Wiedereingliederung
Insgesamt,
davon
Ersteingliederung
Wiedereingliederung
Insgesamt,
davon
Ersteingliederung
Wiedereingliederung
4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Insgesamt (Summe 1. + 2.) 2) 185.215 117.055 55.138 171.995 111.630 49.546 152.896 103.182 40.706 133.920 90.820 34.953
1. allgemeine Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen (§ 115 SGB III, ohne BAB) 3)
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 115 Nr. 1 SGB III)
Förderungen aus dem Vermittlungsbudget gem. § 44 SGB III 42.133 20.083 22.050 39.158 20.548 18.610 30.906 16.462 14.444 22.370 11.884 10.486
Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. § 45 SGB III 18.566 11.788 6.778 24.313 15.832 8.481 18.052 12.427 5.625 14.915 10.568 4.347
Probebeschäftigung behinderter Menschen gem. § 46 (1) SGB III 2.779 2.171 608 3.367 2.787 580 3.030 2.599 431 2.750 2.320 430
Arbeitshilfen für behinderte Menschen gem. § 46 (2) SGB III 137 56 81 125 63 62 121 66 55 104 53 51
Berufsvorbereitung und Berufsausbildung (§ 115 Nr. 2 SGB III, ohne BAB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 51 SGB III 9.207 9.171 36 7.434 7.417 17 6.827 6.815 12 5.727 5.716 11
Einstiegsqualifizierung gem. § 54a SGB III 610 601 9 678 671 7 611 * * 533 529 4
Ausbildungsbegleitende Hilfen gem. § 75 SGB III 4.427 4.377 50 2.647 2.614 33 3.940 3.900 40 2.284 2.254 30
Außerbetriebliche Berufsausbildung gem. § 76 SGB III 3.211 3.166 45 2.652 2.621 31 2.131 2.110 21 1.656 1.645 11
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen gem. § 73 Abs. 1 u. 2 SGB I 3.527 3.437 90 3.269 3.203 66 3.415 3.336 79 3.052 2.979 73
Zuschuss an AG im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Schwerbehinderter gem. § 73 Abs. 3 SGB III 108 103 5 100 96 4 118 * * 100 92 8
Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 115 Nr. 3 SGB III)
Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. §§ 81 ff SGB III 1) 13.022 X X 10.819 X X 9.008 X X 8.147 X X
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (§ 115 Nr. 4 SGB III)
Gründungszuschuss gem. § 93 SGB III 221 51 170 208 47 161 195 53 142 29 3 26
2. besondere Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen (§ 117 SGB III und §§ 33ff SGB IX)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 117 SGB III) 16.941 16.819 122 15.360 15.233 127 15.557 15.440 117 14.762 14.682 80
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung (§ 117 SGB III) 12.796 2.389 10.407 11.808 2.171 9.637 9.928 1.886 8.042 9.543 2.020 7.523
Eignungsabklärung/Berufsfindung (§ 117 SGB III) 10.900 5.647 5.253 9.314 4.701 4.613 8.918 4.647 4.271 8.729 4.506 4.223
besondere Maßnahmen zur Ausbildungsfördung (§ 117 SGB III) 20.138 19.687 451 17.884 17.625 259 16.787 16.512 275 16.144 15.779 365
Einzelfallförderung (Kfz-Hilfe, Techn. Arbeitshilfe, etc.) gem. § 33 Abs. 3 Nr. 6 u. § 17 SGB IX 5.408 1.715 3.693 3.678 1.466 2.212 3.971 1.444 2.527 4.280 1.468 2.812
sonstige individuelle rehaspezifische Maßnahmen gem. § 117 SGB III i.V.m. § 113 SGBIX 19.453 14.491 4.962 17.293 13.062 4.231 16.764 12.708 4.056 16.262 12.366 3.896
darunter: Eingangsverf./Berufsbildungsbereich WfbM § 117 Abs. 2 SGB III 17.063 12.961 4.102 14.928 11.431 3.497 14.554 11.121 3.433 14.282 10.999 3.283
Integrationsfachdienst gem. § 117 SGB III i.V.m. § 113 Abs. 2 SGBIX 2.325 1.500 825 2.289 1.605 684 2.137 1.548 589 1.916 1.349 567
unterstützte Beschäftigung gem. § 38a SGB IX 1.631 1.303 328 1.888 1.473 415 2.617 2.051 566 2.533 1.956 577
Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen § 90 SGB III
Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen § 90 Abs. 1 SGB III 5.496 3.130 2.366 5.900 3.603 2.297 5.842 3.758 2.084 4.526 2.943 1.583
Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen § 90 Abs. 2 SGB III 1.727 1.025 702 1.791 1.149 642 1.927 1.340 587 1.729 1.240 489
Erstellungsdatum: 17.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
1) Aus technischen Gründen derzeit keine Unterscheidung nach Erst- und Wiedereingliederung möglich.
2) für Erst- bzw. Wiedereingliederung sind in der Summe keine Werte für "Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. §§ 81 ff SGB III" enthalten
3) Ohne die Leistungen, die aufgrund der gesetzlichen Neuausrichtung der Instrumente ab 2009 nur noch für Restabwicklungsfälle erbracht werden konnten (Unterstützung der
Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen, Übergangs- und Aktivierungshilfen gem. §§ 45, 48 und 53 SGB III i.d.b. 31.12.2008 g.F.).
Jahr 2012
Maßnahmeart
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011
Anlage zu Frage 5
Förderstatistik
Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
durch den Einsatz allgemeiner Leistungen 1) nach § 115 SGB III (ohne Berufsausbildungsbeihilfe)
- ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2008 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt
1 2 3 4 5
allgemeine Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen (§ 115 SGB III, ohne BAB)
insgesamt: 30.779 97.948 94.770 78.354 61.667
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 115 Nr. 1 SGB III)
Förderungen aus dem Vermittlungsbudget gem. § 44 SGB III - 42.133 39.158 30.906 22.370
Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. § 45 SGB III - 18.566 24.313 18.052 14.915
Probebeschäftigung behinderter Menschen gem. § 46 (1) SGB III 1.070 2.779 3.367 3.030 2.750
Arbeitshilfen für behinderte Menschen gem. § 46 (2) SGB III 186 137 125 121 104
Berufsvorbereitung und Berufsausbildung (§ 115 Nr. 2 SGB III, ohne BAB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 51 SGB III 11.279 9.207 7.434 6.827 5.727
Einstiegsqualifizierung gem. § 54a SGB III 509 610 678 611 533
Ausbildungsbegleitende Hilfen gem. § 75 SGB III 4.092 4.427 2.647 3.940 2.284
Außerbetriebliche Berufsausbildung gem. § 76 SGB III 3.772 3.211 2.652 2.131 1.656
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen
gem. § 73 Abs. 1 u. 2 SGB III 3.878 3.527 3.269 3.415 3.052
Zuschuss an AG im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Schwerbehinderter gem. § 73 Abs.
3 SGB III 106 108 100 118 100
Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 115 Nr. 3 SGB III)
Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen
gem. §§ 81 ff SGB III 5.675 13.022 10.819 9.008 8.147
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (§ 115 Nr. 4 SGB III)
Gründungszuschuss gem. § 93 SGB III 212 221 208 195 29
Erstellungsdatum: 17.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
- ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert
geschlossen werden kann, anonymisiert.
1) Ohne die Leistungen, die aufgrund der gesetzlichen Neuausrichtung der Instrumente ab 2009 nur noch für Restabwicklungsfälle erbracht werden konnten (Unterstützung der
Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen, Übergangs- und Aktivierungshilfen gem. §§ 45, 48 und 53 SGB III i.d.b. 31.12.2008 g.F.).
Jahr 2012
Maßnahmeart
Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011
Anlage zu Frage 6 (Teil 1)
Förderstatistik
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2008 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
1 2 3 4 5
Insgesamt, davon 385 553 610 676 557
Förderung vorzeitig beendet 152 219 215 231 220
Förderung nicht vorzeitig beendet 233 334 395 445 337
Insgesamt, davon 4.677 4.002 3.853 3.780 3.466
Förderung vorzeitig beendet 1.208 1.487 1.129 1.437 1.424
Förderung nicht vorzeitig beendet 3.469 2.497 1.949 2.303 2.042
Insgesamt, davon 63 102 123 96 117
Förderung vorzeitig beendet * 7 - 8 12
Förderung nicht vorzeitig beendet * 92 - 72 105
Insgesamt, davon 177 201 235 208 159
Förderung vorzeitig beendet 29 22 29 30 14
Förderung nicht vorzeitig beendet 148 179 206 178 145
Insgesamt, davon - 7.945 9.695 8.931 7.367
Förderung vorzeitig beendet 1.087 1.619 1.292 1.421
Förderung nicht vorzeitig beendet - 6.858 8.076 7.639 5.946
Insgesamt, davon - 15.176 25.013 18.897 14.463
Förderung vorzeitig beendet 956 2.722 2.362 1.858
Förderung nicht vorzeitig beendet - 14.220 22.291 16.535 12.605
Erstellungsdatum: 20.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Ausbildungszuschuss f.
behinderte u. schwerbehinderte
Menschen
Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten zur Förderung der Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben mit allgemeinen Leistungen nach § 115 SGB III
- ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahmeart vorz. Beendigung
Einstiegsqualifizierung
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen
am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
Zuschuss für Schwerbehinderte
im Anschluss an Aus- u.
Weiterbildung
Gründungszuschuss
allgemeine Maßn. z.
Weiterbildung Reha 1)
Maßnahmen zur Aktivierung u.
beruflichen Eingliederung
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
1) Da die differenzierte Erfassung der Teilnahmen erst im Jahr 2008 begonnen hat, ist die Zahl der Austritte für das Berichtsjahr 2009 je nach
vorgesehener Maßnahmedauer teilweise untererfasst.
Anlage zu Frage 6 (Teil 2)
Förderstatistik
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2008 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
1 2 3 4 5
Insgesamt, darunter 12.574 10.451 8.337 7.448 6.491
Arbeit 376 196 227 225 148
Ausbildung 1.596 871 710 593 581
Studium 3 * * * -
selbstständige Tätigkeit * * * - *
gesundheitl. Beeinträchtigungen 418 404 383 324 335
vertragswidriges Verhalten 405 389 374 306 291
fehlende Motivation 2.023 1.750 1.531 1.298 1.336
Über- oder Unterforderung 151 167 157 136 140
persönliche Gründe 430 371 312 291 250
andere Gründe 215 186 137 119 128
Berufsvorbereitung 284 198 144 98 82
Werkstatt für behinderte Menschen - - - - -
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 221 325 520 406 555
Insgesamt, darunter 4.361 4.267 2.537 4.020 2.482
Arbeit 258 128 135 169 145
Ausbildung 389 374 119 235 162
Studium * - - - *
selbstständige Tätigkeit - - - - -
gesundheitl. Beeinträchtigungen 30 35 55 48 54
vertragswidriges Verhalten 24 38 30 33 31
fehlende Motivation 162 252 316 289 326
Über- oder Unterforderung 72 70 60 76 97
persönliche Gründe 215 124 130 91 114
andere Gründe 311 262 179 210 179
Berufsvorbereitung 353 77 12 28 14
Werkstatt für behinderte Menschen - - - - -
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 13 792 770 841 773
Insgesamt, darunter 5.900 4.355 4.147 3.419 2.733
Arbeit 141 53 48 53 47
Ausbildung 299 150 157 167 166
Studium * * * - -
selbstständige Tätigkeit - - - - -
gesundheitl. Beeinträchtigungen 104 185 179 154 112
vertragswidriges Verhalten 140 229 201 164 136
fehlende Motivation 378 418 414 320 244
Über- oder Unterforderung 34 85 75 69 63
persönliche Gründe 260 238 185 161 109
andere Gründe 425 119 132 118 122
Berufsvorbereitung 779 167 110 16 13
Werkstatt für behinderte Menschen - - - - -
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 104 1.920 2.132 1.606 1.221
Erstellungsdatum: 20.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch
auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten zur Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten zur Förderung der Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben mit allgemeinen Leistungen nach § 115 SGB III
Maßnahmeart Grund des vorzeitigen Austritts
berufsvorbereitende
Maßn.
allgemein
Ausbildungsbegleitende
Hilfen
Außerbetriebliche
Berufsausbildung
- ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
D
ru
cksach
e 17/14374
–
1
6
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Anlage zu Frage 8
Förderstatistik
Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben untersucht 6 bzw. 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
hier: Austritte aus Förderungen durch den Einsatz allgemeiner Leistungen 3) nach § 115 SGB III (ohne Berufsausbildungsbeihilfe)
- ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2007 - 2011, Datenstand: Mai 2013
Kumulierte
Austritte
dar.
svpflichtig
beschäftigt
am
Verbleibsende
Eingliederungsquote 1)
Kumulierte
Austritte
dar.
svpflichtig
beschäftigt
am
Verbleibsende
Eingliederungsquote 1)
Kumulierte
Austritte
dar.
svpflichtig
beschäftigt
am
Verbleibsende
Eingliederungsquote 1)
Kumulierte
Austritte
dar.
svpflichtig
beschäftigt
am
Verbleibsende
Eingliederungsquote 1)
Kumulierte
Austritte
dar.
svpflichtig
beschäftigt
am
Verbleibsende
Eingliederungsquote 1)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Austritte folgender Maßnahmen / Instrumente, untersucht zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 115 Nr. 1 SGB III)
Förderungen aus dem Vermittlungsbudget gem. § 44 SGB III - - - - - - 41.495 12.171 30 38.043 14.464 38 30.291 12.371 41,1
Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. § 45 SGB III - - - - - - 15.157 5.432 36 24.933 8.881 36 18.903 7.087 37,7
Probebeschäftigung behinderter Menschen gem. § 46 (1) SGB III 897 540 60,9 1.043 628 60,9 2.076 1.124 54,4 3.674 1.953 53,4 2.989 1.612 54,1
Arbeitshilfen für behinderte Menschen gem. § 46 (2) SGB III 228 167 83,9 189 138 85,2 137 110 89,4 124 99 89,2 121 105 92,9
Berufsvorbereitung und Berufsausbildung (§ 115 Nr. 2 SGB III, ohne BAB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 51 SGB III 12.414 3.559 31,7 12.560 3.341 30,1 10.446 2.672 28,6 8.340 2.309 30,7 7.445 1.909 28,7
Einstiegsqualifizierung gem. § 54a SGB III 22 4 18 382 177 50 545 230 46,1 601 283 50,9 663 320 53,8
Ausbildungsbegleitende Hilfen gem. § 75 SGB III 4.846 3.282 75,5 4.263 2.884 74,4 4.242 2.948 76,5 2.504 1.592 68,9 4.037 2.921 79,5
Außerbetriebliche Berufsausbildung gem. § 76 SGB III 5.425 1.540 29,1 5.344 1.497 28,4 4.273 1.248 29,6 4.143 1.376 33,7 3.429 1.276 37,7
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen gem. § 73 Abs. 1 u. 2 SGB III 4.525 2.237 55,8 4.544 2.283 54,2 3.900 2.022 55,2 3.781 2.095 58,6 3.715 2.291 65,5
Zuschuss an AG im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Schwerbehinderter gem. § 73 Abs. 3 SGB III 43 29 85,3 62 42 84,0 101 73 80,2 123 95 79,2 93 71 91,0
Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 115 Nr. 3 SGB III)
Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. §§ 81 ff SGB III - - - 1.235 297 24 7.742 2.124 28 5.518 2.218 40,4 2.219 1.130 51,2
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (§ 115 Nr. 4 SGB III)
Gründungszuschuss gem. § 93 SGB III 59 20 34 172 41 23,8 203 30 14,8 230 55 23,9 210 61 29,0
Austritte folgender Maßnahmen / Instrumente, untersucht zum Zeitpunkt 12 Monate nach Austritt
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 115 Nr. 1 SGB III)
Förderungen aus dem Vermittlungsbudget gem. § 44 SGB III - - - - - - 41.495 14.933 36 38.043 16.805 44 30.291 13.405 44,6
Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. § 45 SGB III - - - - - - 15.157 6.676 44 24.933 10.248 41 18.903 7.656 40,8
Probebeschäftigung behinderter Menschen gem. § 46 (1) SGB III 897 556 62,8 1.043 631 61,1 2.076 1.219 59,0 3.674 2.164 59,2 2.989 1.737 58,3
Arbeitshilfen für behinderte Menschen gem. § 46 (2) SGB III 228 163 81,9 189 135 83,3 137 113 91,9 124 98 88,3 121 101 89,4
Berufsvorbereitung und Berufsausbildung (§ 115 Nr. 2 SGB III, ohne BAB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 51 SGB III 12.414 3.750 33,4 12.560 3.473 31,3 10.446 2.892 30,9 8.340 2.420 32,2 7.445 1.964 29,6
Einstiegsqualifizierung gem. § 54a SGB III 22 7 32 382 184 52 545 261 52,3 601 301 54,1 663 322 54,1
Ausbildungsbegleitende Hilfen gem. § 75 SGB III 4.846 3.091 71,1 4.263 2.651 68,4 4.242 2.757 71,6 2.504 1.624 70,3 4.037 2.789 75,9
Außerbetriebliche Berufsausbildung gem. § 76 SGB III 5.425 1.937 36,6 5.344 1.767 33,5 4.273 1.616 38,4 4.143 1.724 42,2 3.429 1.401 41,4
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen gem. § 73 Abs. 1 u. 2 SGB III 4.525 2.397 59,8 4.544 2.390 56,7 3.900 2.234 61,0 3.781 2.344 65,6 3.715 2.388 68,3
Zuschuss an AG im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Schwerbehinderter gem. § 73 Abs. 3 SGB III 43 26 76,5 62 37 74,0 101 72 79,1 123 96 80,0 93 73 93,6
Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 115 Nr. 3 SGB III)
Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. §§ 81 ff SGB III - - - 1.235,0 385,0 31,3 7.742,0 2.651,0 34,4 5.518 2.570 46,8 2.219 1.144 51,9
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (§ 115 Nr. 4 SGB III)
Gründungszuschuss gem. § 93 SGB III 59 24 41 172 48 27,9 203 36 17,7 230 72 31,3 210 67 31,9
Erstellungsdatum: 17.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach Förderkategorien untersucht 6 bzw. 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung- ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
1) Die Eingliederungsquote stellt den Anteil der Teilnehmer dar, die 6 bzw. 12 Monate nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Eingliederungsquote (EQ) = svpf. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100
2) Die Ergebnisse sind beim Verbleib nach 12 Monaten noch vorläufig, da die für die Beschäftigungsrecherche erforderliche Jahresmeldungen zur Sozialversicherung noch nicht vollständig vorliegen.
3) Ohne die Leistungen, die aufgrund der gesetzlichen Neuausrichtung der Instrumente ab 2009 nur noch für Restabwicklungsfälle erbracht werden konnten (Unterstützung der
Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen, Übergangs- und Aktivierungshilfen gem. §§ 45, 48 und 53 i.V.m. § 100 SGB III i.d.b. 31.12.2008 g.F.).
Austritte im Jahr 2011 2)
Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen) desto eher ist die Eingliederungsquote als rein zufälliges
Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht
ausgewiesen.
Maßnahmeart
Austritte im Jahr 2007 Austritte im Jahr 2008 Austritte im Jahr 2009 Austritte im Jahr 2010
Anlage zu Frage 9
Eingekaufte Reha-Maßnahmen
2008 - 2012
...2012 ...2011 ...2010 ...2009 ...2008
BvB-Reha 87 216 105 208 192
Reha-Ausbildung integrativ 368 407 432 448 404
Reha-Ausbildung kooperativ 147 155 140 115 98
InRAM (Integration von
Rehabilitanden in den
Arbeitsmarkt) bzw. BeRe-
PK (Berufliche
Rehabilitation Psychisch
Kranker)
36 25 23 8 27
bbUReha (betreute
betriebliche Umschulung) 81 82 75 55 74
bbA (begleitete betriebliche
Ausbildung) 55 0 0 0 0
sonst. Maßn. n. § 117 SGB
III bzw. § 102 SGB III a.F. 36 46 31 42 33
DIA-AM (Diagnose der
Arbeitsmarktfähigkeit
besonders betroffener
behinderter Menschen)
52 20 49 10 69
UB (Unterstützte
Beschäftigung) 81 139 65 187 0
eingekaufte Kapazitäten Einheit
BvB-Reha Plätze 1.901 5.715 2.570 5.810 5.792
Reha-Ausbildung integrativ Plätze 4.558 4.916 5.251 5.839 5.278
Reha-Ausbildung kooperativ Plätze 2.284 2.491 2.305 1.864 1.553
InRAM bzw. BeRe-PK
im Los angegebene,
prognostizierte
durchschnittliche Belegung,
da Einkauf von
Teilnehmermonaten
273 253 288 104 372
bbUReha Plätze 965 934 862 614 840
bbA Plätze 429 0 0 0 0
sonst. Maßn. n. § 117 SGB
III bzw. § 102 SGB III a.F. individuell 946 1.239 773 990 716
DIA-AM
im Los angegebene,
prognostizierte
durchschnittliche Belegung,
da Einkauf von
Teilnehmermonaten
270 103 274 101 425
UB
im Los angegebene,
prognostizierte
durchschnittliche Belegung,
da Einkauf von
Teilnehmermonaten
1.256 2.150 904 2.693 0
BA-SH - Einkauf AMDL erstellt am: 17.06.2013
Maßnahmen mit Beginntermin im Jahr…
Neuverträge und Optionen
Anlage zu Frage 11 (Teil 1)
Förderstatistik
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
1 2 3 4
Insgesamt, darunter 7.906 8.982 9.054 8.626
Arbeit 89 178 172 157
Ausbildung 430 495 500 656
Studium * * * 3
selbstständige Tätigkeit * * * *
gesundheitl. Beeinträchtigungen 417 554 576 599
vertragswidriges Verhalten 363 461 388 404
fehlende Motivation 1.218 1.572 1.477 1.442
Über- oder Unterforderung 146 185 215 250
persönliche Gründe 224 295 267 347
andere Gründe 113 179 155 202
Berufsvorbereitung 112 118 109 89
Werkstatt für behinderte Menschen - - - -
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 336 361 421 467
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0
Arbeit 1,1 2,0 1,9 1,8
Ausbildung 5,4 5,5 5,5 7,6
Studium * * * 3
selbstständige Tätigkeit * * * *
gesundheitl. Beeinträchtigungen 5,3 6,2 6,4 6,9
vertragswidriges Verhalten 4,6 5,1 4,3 4,7
fehlende Motivation 15,4 17,5 16,3 16,7
Über- oder Unterforderung 1,8 2,1 2,4 2,9
persönliche Gründe 2,8 3,3 2,9 4,0
andere Gründe 1,4 2,0 1,7 2,3
Berufsvorbereitung 1,4 1,3 1,2 1,0
Werkstatt für behinderte Menschen - - - -
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 4,2 4,0 4,6 5,4
Austritte von Rehabilitanden aus Intrumenten der Förderkategorie II1) zur Förderung der Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahmeart Grund des vorzeitigen Austritts
berufsvorbereitende Maßn.
rehaspezifisch,
absolut
berufsvorbereitende Maßn.
rehaspezifisch,
in%
Anlage zu Frage 11 (Teil 2)
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
1 2 3 4
Austritte von Rehabilitanden aus Intrumenten der Förderkategorie II1) zur Förderung der Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahmeart Grund des vorzeitigen Austritts
Insgesamt, darunter 6.202 4.154 2.930 2.951
Arbeit 314 228 264 266
Ausbildung 56 30 45 45
Studium 5 * - *
selbstständige Tätigkeit 6 6 3 *
gesundheitl. Beeinträchtigungen 506 372 326 333
vertragswidriges Verhalten 36 23 27 21
fehlende Motivation 128 94 87 72
Über- oder Unterforderung 69 51 50 37
persönliche Gründe 89 63 71 47
andere Gründe 164 106 80 79
Berufsvorbereitung 8 3 4 4
Werkstatt für behinderte Menschen 10 6 4 4
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 1.084 896 473 459
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0
Arbeit 5,1 5,5 9,0 9,0
Ausbildung 0,9 0,7 1,5 1,5
Studium 0,1 * - *
selbstständige Tätigkeit 0,1 0,1 0,1 *
gesundheitl. Beeinträchtigungen 8,2 9,0 11,1 11,3
vertragswidriges Verhalten 0,6 0,6 0,9 0,7
fehlende Motivation 2,1 2,3 3,0 2,4
Über- oder Unterforderung 1,1 1,2 1,7 1,3
persönliche Gründe 1,4 1,5 2,4 1,6
andere Gründe 2,6 2,6 2,7 2,7
Berufsvorbereitung 0,1 0,1 0,1 0,1
Werkstatt für behinderte Menschen 0,2 0,1 0,1 0,1
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 17,5 21,6 16,1 15,6
besondere Maßn.
z. Weiterbildung
Reha, absolut
besondere Maßn.
z. Weiterbildung
Reha, in%
Anlage zu Frage 11 (Teil 3)
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
1 2 3 4
Austritte von Rehabilitanden aus Intrumenten der Förderkategorie II1) zur Förderung der Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahmeart Grund des vorzeitigen Austritts
Insgesamt, darunter 7.546 8.846 8.598 8.286
Arbeit 77 111 171 98
Ausbildung 153 111 179 159
Studium - * 3 -
selbstständige Tätigkeit - - * -
gesundheitl. Beeinträchtigungen 441 466 424 454
vertragswidriges Verhalten 398 466 407 368
fehlende Motivation 886 946 899 941
Über- oder Unterforderung 230 229 253 215
persönliche Gründe 375 348 357 411
andere Gründe 204 256 246 220
Berufsvorbereitung 57 58 36 13
Werkstatt für behinderte Menschen - 8 9 *
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 3.544 4.768 4.467 4.131
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0
Arbeit 1,0 1,3 2,0 1,2
Ausbildung 2,0 1,3 2,1 1,9
Studium - * 0,0 -
selbstständige Tätigkeit - - * -
gesundheitl. Beeinträchtigungen 5,8 5,3 4,9 5,5
vertragswidriges Verhalten 5,3 5,3 4,7 4,4
fehlende Motivation 11,7 10,7 10,5 11,4
Über- oder Unterforderung 3,0 2,6 2,9 2,6
persönliche Gründe 5,0 3,9 4,2 5,0
andere Gründe 2,7 2,9 2,9 2,7
Berufsvorbereitung 0,8 0,7 0,4 0,2
Werkstatt für behinderte Menschen - 0,1 0,1 *
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 47,0 53,9 52,0 49,9
besondere Maßn.
z.
Ausbildungsförd.
Reha, in%
besondere Maßn.
z.
Ausbildungsförd.
Reha, absolut
Anlage zu Frage 11 (Teil 4)
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
1 2 3 4
Austritte von Rehabilitanden aus Intrumenten der Förderkategorie II1) zur Förderung der Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahmeart Grund des vorzeitigen Austritts
Insgesamt, darunter 1.898 1.687 1.569 1.511
Arbeit 24 15 15 14
Ausbildung 8 * * *
Studium - - - -
selbstständige Tätigkeit - - - -
gesundheitl. Beeinträchtigungen 132 92 103 103
vertragswidriges Verhalten 17 20 16 16
fehlende Motivation 118 95 111 110
Über- oder Unterforderung 78 85 70 68
persönliche Gründe 23 25 30 18
andere Gründe 39 36 30 30
Berufsvorbereitung 23 3 - 8
Werkstatt für behinderte Menschen 127 63 73 74
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 172 169 138 101
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0
Arbeit 1,3 0,9 1,0 0,9
Ausbildung 0,4 * * *
Studium - - - -
selbstständige Tätigkeit - - - -
gesundheitl. Beeinträchtigungen 7,0 5,5 6,6 6,8
vertragswidriges Verhalten 0,9 1,2 1,0 1,1
fehlende Motivation 6,2 5,6 7,1 7,3
Über- oder Unterforderung 4,1 5,0 4,5 4,5
persönliche Gründe 1,2 1,5 1,9 1,2
andere Gründe 2,1 2,1 1,9 2,0
Berufsvorbereitung 1,2 0,2 - 0,5
Werkstatt für behinderte Menschen 6,7 3,7 4,7 4,9
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht 9,1 10,0 8,8 6,7
Eignungsabklärung/
Berufsfindung
Reha, in%
Eignungsabklärung/
Berufsfindung
Reha, absolut
Anlage zu Frage 11 (Teil 5)
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
1 2 3 4
Austritte von Rehabilitanden aus Intrumenten der Förderkategorie II1) zur Förderung der Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahmeart Grund des vorzeitigen Austritts
Insgesamt, darunter 179 852 2.099 2.396
Arbeit 12 164 522 554
Ausbildung * 18 36 45
Studium - * - *
selbstständige Tätigkeit - - - -
gesundheitl. Beeinträchtigungen 37 144 219 239
vertragswidriges Verhalten 3 34 41 38
fehlende Motivation 58 154 217 247
Über- oder Unterforderung 29 103 146 161
persönliche Gründe 11 49 72 81
andere Gründe 15 55 81 94
Berufsvorbereitung * 4 15 11
Werkstatt für behinderte Menschen 7 66 140 164
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht * 19 79 93
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0
Arbeit 6,7 19,2 24,9 23,1
Ausbildung * 2,1 1,7 1,9
Studium - * - *
selbstständige Tätigkeit - - - -
gesundheitl. Beeinträchtigungen 20,7 16,9 10,4 10,0
vertragswidriges Verhalten 1,7 4,0 2,0 1,6
fehlende Motivation 32,4 18,1 10,3 10,3
Über- oder Unterforderung 16,2 12,1 7,0 6,7
persönliche Gründe 6,1 5,8 3,4 3,4
andere Gründe 8,4 6,5 3,9 3,9
Berufsvorbereitung * 0,5 0,7 0,5
Werkstatt für behinderte Menschen 3,9 7,7 6,7 6,8
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht * 2,2 3,8 3,9
Erstellungsdatum: 20.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen
solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Intrumenten der Förderkategorie II zur Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
1) Zur Förderkategorie II sind die geförderten Teilnahmen nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB III an besonderen rehaspezifischen Maßnahmen
zusammengefasst, die außerhalb einer besonderen Einrichtung durchgeführt werden.
unterstützte
Beschäftigung
Reha, in%
unterstützte
Beschäftigung
Reha, absolut
Anlage zu Frage 13
Förderstatistik
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2007 - 2011, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 2)
1 2 3
Kumulierte Austritte 7.906 8.988 9.044
dar. sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 1.480 1.758 1.742
Eingliederungsquote 1) 22,5 22,7 22,8
Kumulierte Austritte 6.007 4.125 2.916
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 2.285 1.659 1.036
Eingliederungsquote 1) 38,2 40,4 35,8
Kumulierte Austritte 7.464 8.710 8.588
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 2.111 2.901 3.209
Eingliederungsquote 1) 28,8 33,9 38,2
Kumulierte Austritte 1.894 1.688 1.571
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 261 228 158
Eingliederungsquote 1) 15,5 15,3 11,8
Kumulierte Austritte 178 856 2.091
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 20 229 818
Eingliederungsquote 1) 12,4 28,4 41,1
Kumulierte Austritte 50 43 74
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 9 4 8
Eingliederungsquote 1) 21,4 10,0 11,3
Kumulierte Austritte 35 * -
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 11 - -
Eingliederungsquote 1) 31,4 - -
Kumulierte Austritte 7.906 8.988 9.044
dar. sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 1.642 1.912 1.814
Eingliederungsquote 1) 24,9 24,7 23,7
Kumulierte Austritte 6.007 4.125 2.916
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 2.576 1.886 1.119
Eingliederungsquote 1) 43,1 46,0 38,7
Kumulierte Austritte 7.464 8.710 8.588
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 2.732 3.600 3.609
Eingliederungsquote 1) 37,3 42,1 43,0
Kumulierte Austritte 1.894 1.688 1.571
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 335 290 146
Eingliederungsquote 1) 19,9 19,5 10,9
Kumulierte Austritte 178 856 2.091
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 20 248 800
Eingliederungsquote 1) 12,4 30,7 40,2
Kumulierte Austritte 50 43 74
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 7 * 6
Eingliederungsquote 1) 16,7 * 8,5
Kumulierte Austritte 35 * -
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 8 - -
Eingliederungsquote 1) 22,9 - -
Erstellungsdatum: 20.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der
Förderkategorie II untersucht 6 (bzw. 12) Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung - ohne Daten der zugelassenen
kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
besondere Maßn. z.
Weiterbildung Reha
besondere Maßn. z.
Ausbildungsförd. Reha
Eignungsabklärung/
Berufsfindung Reha
unterstützte Beschäftigung
Reha
Behinderungsbedingt
erford.Grundausbildung
Fernunterricht
Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der
betrachteten Austritte aus Maßnahmen) desto eher ist die Eingliederungsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der
Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungsquoten, bei denen weniger als 20
Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen
solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
1) Die Eingliederungsquote stellt den Anteil der Teilnehmer dar, die 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Eingliederungsquote (EQ) = svpf. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100
2) Die Ergebnisse sind beim Verbleib nach 12 Monaten noch vorläufig, da die für die Beschäftigungsrecherche erforderliche Jahresmeldungen zur
Sozialversicherung noch nicht vollständig vorliegen.
3) Zur Förderkategorie II sind die geförderten Teilnahmen nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB III an besonderen rehaspezifischen Maßnahmen
zusammengefasst, die außerhalb einer besonderen Einrichtung durchgeführt werden.
berufsvorbereitende Maßn.
rehaspezifisch
Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der Förderkat. II3)
untersucht 6 (bzw. 12) Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung -
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahmeart
Verbleib nach 6 Monaten
berufsvorbereitende Maßn.
rehaspezifisch
besondere Maßn. z.
Weiterbildung Reha
besondere Maßn. z.
Ausbildungsförd. Reha
Eignungsabklärung/
Berufsfindung Reha
unterstützte Beschäftigung
Reha
Behinderungsbedingt
erford.Grundausbildung
Fernunterricht
Verbleib nach 12 Monaten
Anlage zu Frage 16
Förderstatistik
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2011, 2012, Datenstand: Mai 2013
integrativ kooperativ integrativ kooperativ
1 2 3 4
Insgesamt, darunter 2.805 614 2.168 565
Land-, Tier-, Forstwirtschaftsberufe 33 * 27 14
Gartenbauberufe, Floristik 257 43 155 40
Kunststoff- u. Holzherst.,-verarbeitung 192 12 185 10
Papier-,Druckberufe, tech.Mediengestalt. * * * *
Metallerzeugung,-bearbeitung, Metallbau 342 19 292 18
Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe 34 26 18 25
Mechatronik-, Energie- u. Elektroberufe 7 * 9 3
Techn.Entwickl.Konstr.Produktionssteuer. - - - *
Textil- und Lederberufe 5 - 4 *
Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 259 42 215 33
Hoch- und Tiefbauberufe 112 10 84 9
(Innen-)Ausbauberufe 316 32 236 28
Gebäude- u. versorgungstechnische Berufe 4 * 5 *
Mathematik-Biologie-Chemie-,Physikberufe * * - -
Informatik- und andere IKT-Berufe - * - *
Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführ.) 168 57 154 49
Führer von Fahrzeug- u. Transportgeräten * - * -
Schutz-,Sicherheits-, Überwachungsberufe * - - -
93 Reinigungsberufe 12 * 3 5
Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe - * - -
Verkaufsberufe 299 242 249 221
Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 81 17 65 12
Berufe Unternehmensführung,-organisation 113 27 93 33
Finanzdienstl.Rechnungsw.,Steuerberatung - - - *
Berufe in Recht und Verwaltung - * - -
Medizinische Gesundheitsberufe * * 3 -
Nichtmed.Gesundheit,Körperpfl.,Medizint. 57 34 56 34
Erziehung,soz.,hauswirt.Berufe,Theologie 375 21 302 15
Geistes-Gesellschafts-Wirtschaftswissen. * - - -
Werbung,Marketing,kaufm,red.Medienberufe * - - -
Produktdesign, Kunsthandwerk 3 * - *
Erstellungsdatum: 18.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Austritte von Rehabilitanden aus außerbetrieblicher Berufsausbildung nach dem Ausbildungsberuf (KldB 2010) -
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
Austritte von Rehabilitanden aus außerbetrieblicher Berufsausbildung, n. Berufshauptgruppen (2-Steller
der KldB 2010) des angestrebten Ausbildungsberufes - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Ausbildungsberuf (KldB 2010)
2011 2012
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Anlage zu Frage 17
Förderstatistik
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2011, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 3)
1 2 3
Kumulierte Austritte 7.906 8.988 9.044
Eingliederungsquote 1) 22,5 22,7 22,8
Verbleibsquote 2) 85,6 84,2 85,8
Kumulierte Austritte 6.007 4.125 2.916
Eingliederungsquote 1) 38,2 40,4 35,8
Verbleibsquote 2) 70,5 72,8 74,8
Kumulierte Austritte 7.464 8.710 8.588
Eingliederungsquote 1) 28,8 33,9 38,2
Verbleibsquote 2) 60,0 60,0 63,3
Kumulierte Austritte 1.894 1.688 1.571
Eingliederungsquote 1) 15,5 15,3 11,8
Verbleibsquote 2) 81,7 82,6 82,1
Kumulierte Austritte 178 856 2.091
Eingliederungsquote 1) 12,4 28,4 41,1
Verbleibsquote 2) 69,1 78,6 81,4
Kumulierte Austritte 50 43 74
Eingliederungsquote 1) 21,4 10,0 11,3
Verbleibsquote 2) 88,0 81,4 70,3
Kumulierte Austritte 35 * -
Eingliederungsquote 1) 31,4 - -
Verbleibsquote 2) 82,9 *
Kumulierte Austritte 7.906 8.988 9.044
Eingliederungsquote 1) 24,9 24,7 23,7
Verbleibsquote 2) 84,7 84,3 86,4
Kumulierte Austritte 6.007 4.125 2.916
Eingliederungsquote 1) 43,1 46,0 38,7
Verbleibsquote 2) 76,6 78,2 81,8
Kumulierte Austritte 7.464 8.710 8.588
Eingliederungsquote 1) 37,3 42,1 43,0
Verbleibsquote 2) 70,3 69,9 71,1
Kumulierte Austritte 1.894 1.688 1.571
Eingliederungsquote 1) 19,9 19,5 10,9
Verbleibsquote 2) 87,3 87,2 87,3
Kumulierte Austritte 178 856 2.091
Eingliederungsquote 1) 12,4 30,7 40,2
Verbleibsquote 2) 71,9 81,9 85,7
Kumulierte Austritte 50 43 74
Eingliederungsquote 1) 16,7 * 8,5
Verbleibsquote 2) 88,0 74,4 68,9
Kumulierte Austritte 35 * -
Eingliederungsquote 1) 22,9 - -
Verbleibsquote 2) 80,0 *
Erstellungsdatum: 20.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
2) VQ: Verbleibsquote = (nicht Arbeitslose + (Arbeitslose und gleichzeitig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte)) / Austritte insgesamt * 100
3) Die Ergebnisse sind beim Verbleib nach 12 Monaten noch vorläufig, da die für die Beschäftigungsrecherche erforderliche Jahresmeldungen zur
Sozialversicherung noch nicht vollständig vorliegen.
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der
Förderkategorie II untersucht 6 (bzw. 12) Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung - ohne Daten der zugelassenen
kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen
solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
besondere Maßn. z.
Ausbildungsförd. Reha
Eignungsabklärung/
Berufsfindung Reha
unterstützte Beschäftigung
Reha
Behinderungsbedingt
erford.Grundausbildung
Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten
Austritte aus Maßnahmen) desto eher ist die Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des
Trägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen,
besondere Maßn. z.
Ausbildungsförd. Reha
1) Die Eingliederungsquote stellt den Anteil der Teilnehmer dar, die 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Eingliederungsquote (EQ) = svpf. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100
4) Zur Förderkategorie II sind die geförderten Teilnahmen nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB III an besonderen rehaspezifischen Maßnahmen
zusammengefasst, die außerhalb einer besonderen Einrichtung durchgeführt werden.
Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der
Förderkategorie II4) untersucht 6 (bzw. 12) Monate nach Austritt hinsichtlich Beschäftigung und
Arbeitslosigkeit - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahmeart
Verbleib nach 6 Monaten
berufsvorbereitende Maßn.
rehaspezifisch
besondere Maßn. z.
Weiterbildung Reha
Fernunterricht
Eignungsabklärung/
Berufsfindung Reha
unterstützte Beschäftigung
Reha
Behinderungsbedingt
erford.Grundausbildung
Fernunterricht
Verbleib nach 12 Monaten
berufsvorbereitende Maßn.
rehaspezifisch
besondere Maßn. z.
Weiterbildung Reha
Anlage zu Frage 19
Förderstatistik
Zugang von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben mit
besonderen Leistungen in besonderen Einrichtungen n. § 117 (1) Nr. 1a SGB III (Förderkat. III)
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
1 2 3 4
berufsvorbereitende Maßn. rehaspezifisch,BvB-r 8.032 6.629 6.569 6.445
darunter: Berufsbildungswerk 4.298 3.569 3.649 3.654
Berufsförderungswerk 34 26 18 18
vergleichb. Einr. n. § 35 SGB IX 3.474 2.819 2.721 2.633
besondere Maßn. z. Weiterbildung Reha,Reha-bMW 9.802 8.901 7.044 6.736
darunter: Berufsbildungswerk 100 77 88 125
Berufsförderungswerk 6.554 6.399 5.315 4.900
vergleichb. Einr. n. § 35 SGB IX 2.730 2.144 1.412 1.480
Eignungsabklärung/Berufsfindung Reha,Reha-EA 9.011 7.664 7.340 7.218
darunter: Berufsbildungswerk 3.065 2.539 2.378 2.314
Berufsförderungswerk 4.436 4.026 3.723 3.628
vergleichb. Einr. n. § 35 SGB IX 1.316 987 1.141 1.202
besondere Maßn. z. Ausbildungsförd. Reha,Reha-bMA 11.768 9.823 8.731 8.437
darunter: Berufsbildungswerk 6.549 5.727 5.338 5.160
Berufsförderungswerk 435 216 238 325
vergleichb. Einr. n. § 35 SGB IX 4.604 3.752 3.061 2.857
Erstellungsdatum: 17.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Insgesamt
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Zugang von Rehabilitanden in Maßnahmen der Förderkategorie III - ohne Daten der zugelassenen
kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
Insgesamt Insgesamt InsgesamtMaßnahmen Reha
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
Anlage zu Frage 20
BA-SH Zugelassene vergleichbare Einrichtungen i.S.d. § 35 SGB IX Stand: 10.06.2013
Einkauf AMDL
Träger/ Einrichtung Standort
(BTZ Dortmund)
Berufliches Trainingszentrum Dortmund GmbH Dortmund
(BTZ Duisburg)
btz BerufsTrainingsZentrum Duisburg gGmbH Duisburg
(BTZ Köln)
BTZ Berufliche Bildung Köln GmbH Köln
(BTZ Paderborn)
BTZ Berufliches Trainingszentrum Benhauser Feld gGmbH Paderborn
ABA e.V. Onstmettingen
AGO Oberndorf Oberndorf
Akademie für berufl. Aus- und Weiterbildung Schweiger &
Schmitt GmbH Halle
Akademie für berufl. Aus- und Weiterbildung Schweiger &
Schmitt GmbH Magdeburg
Akademie für berufl. Aus- und Weiterbildung Schweiger &
Schmitt GmbH Bad Frankenhausen
Akademie für berufl. Aus- und Weiterbildung Schweiger &
Schmitt GmbH Erfurt
Akademie für berufl. Aus- und Weiterbildung Schweiger &
Schmitt GmbH Mühlhausen
Akademie für berufliche Aus- und Weiterbildung Schweiger &
Schmitt GmbH Dresden
Akademie für berufliche Aus- und Weiterbildung Schweiger &
Schmitt GmbH Plauen
Akademie für berufliche Aus- und Weiterbildung Schweiger &
Schmitt GmbH Schwarzenberg
Akademie Klausenhof gGmbH Hamminkeln
Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. Hermannsburg
Anker Sozialarbeit gGmbH (Initiativgruppe Sozailarbeit e.V.)
Schwerin
Anna-Haag-Haus Stuttgart
Ausbildungszentrum OTA GmbH
Berlin/ Strausberg
Außerbetriebliche Ausbildungsstätte Handwerkskammer
Dortmund gGmbH Dortmund
bbs Nürnberg - Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg
BBV Eberswalde e.V. Eberswalde, Bad Freienwalde
BBW Mosbach Heidelberg
BBW Ravensburg Ulm
BBW Sachsen Cottbus
BBW Sachsen (BTZ) Cottbus
BBW Waiblingen Aalen
BBW Waiblingen Schwäbisch Gmünd
BBW Waiblingen Esslingen
BCS Bildungs-Center Südthüringen e.V. Zella-Mehlis
BeBuckow e.V. Schorfheide
Bergedorfer Impuls GmbH Hamburg
Berufliches Ausbildungs- und Vorbereitungswerk- Werk Dessau Dessau
Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum e.V. Aschersleben
Berufliches Trainingszentrum Hamburg GmbH Zweigstelle Lübeck
(BFW Hamburg) Lübeck
Berufliches Trainingszentrum Hamburg GmbH Zweigstelle
Lüneburg (BFW Hamburg) Lüneburg
Berufsbildungsstätte (BBS) Himmelthal Elsenfeld
Berufsbildungszentrum Marienheim Regen (Caritasverband d. Diözese
Passau e.V.) Regen
Berufsbildungszentrum Regen e.V. - Kolpingsfamilie Regen e.V. (Kreis-
Caritas-Verband Regen e. V., Ausbildungsverbund Kolping-Caritas) Regen
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Buchholz
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Bremerhaven
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Hildesheim
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Leer
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Lingen
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Oldenburg
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Osnabrück
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Stade
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Verden
Berufsföderungswerk Friedehorst-Bremen
(Friedehorst gGmbH, Mitglied im Diakonischen Werk e.V. Bremen) Wilhelmshaven
Berufsförderungswerk Düren gGmbH
Zentrum für berufliche Bildung blinder und sehbehinderter
Menschen (Berufsförderungswerk Düren gGmbH, Rheinischer
Blindenfürsorgeverein 1886 Düren und Nordrhein-Westfälisches
Berufsförderungswerk e.V.)
Hamburg
Berufsförderungswerk Goslar
Zentrum für berufliche Bildung und Wiedereingliederung
(Stiftung Berufsförderungswerk Goslar, Mitglied im Diakonischen Werk
der evangelischen-lutherischen Landeskirche Braunschweig e.V.)
Braunschweig
Berufsförderungswerk Goslar
Zentrum für berufliche Bildung und Wiedereingliederung
(Stiftung Berufsförderungswerk Goslar, Mitglied im Diakonischen Werk
der evangelischen-lutherischen Landeskirche Braunschweig e.V.)
Göttingen
Berufsförderungswerk Goslar
Zentrum für berufliche Bildung und Wiedereingliederung
(Stiftung Berufsförderungswerk Goslar, Mitglied im Diakonischen Werk
der evangelischen-lutherischen Landeskirche Braunschweig e.V.)
Hannover
Berufsförderungswerk Goslar
Zentrum für berufliche Bildung und Wiedereingliederung
(Stiftung Berufsförderungswerk Goslar, Mitglied im Diakonischen Werk
der evangelischen-lutherischen Landeskirche Braunschweig e.V.)
Hildesheim
Berufsförderungswerk Hamburg GmbH (Berufsförderungswerk
Hamburg gGmbH) Lübeck
Berufsförderungswerk Hamburg GmbH (Berufsförderungswerk
Hamburg gGmbH) Rendsburg
Berufsförderungswerk Hamburg GmbH (Berufsförderungswerk
Hamburg gGmbH) Schwerin
Berufsförderungswerk Stralsund
(Berufsförderungswerk Stralsund GmbH) Rostock
Berufsförderungswerk Stralsund
(Berufsförderungswerk Stralsund GmbH) Waren
Berufsförderungswerk Stralsund
(Berufsförderungswerk Stralsund GmbH) Schwerin
Berufsförderungswerk Würzburg
(Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH) Hannover
BFW BadWildbad
Karlsruhe
BFW Birkenfeld
Daun
BFW Birkenfeld
Kaiserslautern
BFW Birkenfeld
Saarbrücken
BFW Birkenfeld
Trier
bfw des DGB
Mannheim
BFW Halle (Spezialeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte)
Berlin
BFW Heidelberg
Heilbronn
BFW Heidelberg
Mannheim
BFW Heidelberg
Bad Säckingen
BFW Heidelberg
Friedrichshafen
BFW Heidelberg
Offenburg
BFW Heidelberg
Bensheim
BFW Koblenz
Mainz
BFW Koblenz
Wissen
BFW Leipzig
Chemnitz
BFW München
Augsburg
BFW Nürnberg
Bamberg
BFW Nürnberg
Coburg
BFW Nürnberg
Weiden
BFW Schömberg
Villingen-Schwenningen
BFW Schömberg
Stuttgart
BFW Schömberg
Reutlingen
BFW Schömberg
Ulm
BFW Schömberg
Stuttgart-Weilimdorf
BFW Thüringen
Erfurt
BFW Thüringen
Jena
BFW Thüringen
Gera
BFW Würzburg
München
BFW Würzburg
Erfurt
BFW Würzburg
Wiesbaden
bfz Aschaffenburg gGmbH
Aschaffenburg
bfz Augsburg gGmbH
Augsburg
bfz Bamberg gGmbH
Bamberg
bfz Hof gGmbH
Hof
bfz Rosenheim gGmbH
Rosenheim
bfz Schweinfurt gGmbH
Schweinfurt
bfz Schweinfurt gGmbH
Bad Kissingen
BFZ Tuttlingen-Möhringen
Tuttlingen-Möhringen
bfz Würzburg gGmbH
Würzburg
Bildungszentrum für Hörgeschädigte e.V.
Essen
Bildungszentrum für Land- und Hauswirtschaft Bad Dürrenberg e.V.
Bad Dürrenberg
Blista
Marburg
Bruderhausdiakonie Reutlingen
Reutlingen
btz - Berufliches Trainingszentrum Hamburg GmbH (BFW Hamburg)
Hamburg
BTZ BWSA
Magdeburg
BTZ der FAW gGmbH
Brandenburg
BTZ der FAW gGmbH
Berlin
BTZ der FAW gGmbH Neuwied
Neuwied
BTZ der FAW Jena
Jena
BTZ Dresden - SRH Holding
Dresden
BTZ Gütersloh
(Kolping-Bildungszentren Ostwestfalen gGmbH) Gütersloh
BTZ München - bfz München gGmbH Außenstelle des BTZ Würzburg
München
BTZ München - SRH Holding
München
BTZ Plauen - FAW gGmbH
Plauen
BTZ SRH Wiesloch
Wiesloch
BTZ SRH Wiesloch
Freiburg
BTZ SRH Wiesloch
Trier
BTZ SRH Wiesloch
Frankfurt
BTZ SRH Wiesloch
Mannheim
BTZ SRH Wiesloch
Stuttgart
BTZ Straubing - VdK Rehawerk gGmbH
Straubing
BTZ Würzburg - bfz Würzburg gGmbH
Würzburg
BVW Jugendhilfe Land e.V.
Ruppertshofen
BZ Saalfeld - Bildungszentrum Saalfeld
Saalfeld
BZE Heidelberg
Heidelberg
Caritas Ulm
Ulm
Caritas-Berufsbildungszentrum Freyung (Caritasverband d.
Diözese Passau e.V.) Freyung
CJD - Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.
Olpe
CJD Altensteig
Altensteig
CJD Berlin
Berufliches Bildungszentrum Friedrichshain-Kreuzberg Berlin
CJD Billberge
Billberge
CJD Bläsiberg
Bläsiberg
CJD Burgsteinfurt gemeinnütziger e.V.
Steinfurt
CJD Feuerbach
Stuttgart
CJD Jugenddorf Bremervörde
(Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V.) Bremervörde
CJD Jugenddorf Nürnberg
Nürnberg
CJD Jugenddorf Wolfsburg
(Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V.) Wolfsburg
CJD Kaltenstein
Vaihingen/Enz
CJD Nienburg (Christliches Jugenddorfwerk
Deutschlands, gemeinnütziger e.V.) Nienburg
date up health care GmbH
Stuttgart
Diakonisches Werk Ennepe-Ruhr/Hagen
Hagen
Diakonisches Werk Rosenheim
Rosenheim
DIE BRÜCKE gGmbH
(DIE BRÜCKE - Vereinigung der Freunde und Förderer
psychisch Behinderter in Lübeck und Umgebung e.V. und
PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.)
Lübeck
Dinglinger Haus
Lahr
Dominikus-Ringeisen-Werk (Ursberg)
Ursberg
Don Bosco Jugend-Werk GmbH Sachsen
Burgstädt
Don Bosco Jugendwerk Mettenheim (BBW Waldwinkel)
Mettenheim
Dr. P. Rahn & Partner
Halle
eva Heidenheim
Heidenheim
FAA Bildungsgesellschaft mbH, Nord
Bernau
FAA Bildungsgesellschaft mbH, Nord
(FAA Bildungsgesellschaft mbH -zugehörig Stiftung Bildung &
Handwerk (SBH))
Hannover
FAA Bildungsgesellschaft mbH, Nord
(FAA Bildungsgesellschaft mbH -zugehörig Stiftung Bildung &
Handwerk (SBH))
Holzminden
FAA Bildungsgesellschaft mbH, Nord
(FAA Bildungsgesellschaft mbH -zugehörig Stiftung Bildung &
Handwerk (SBH))
Goslar
FAA Bildungsgesellschaft mbH, Nord
(FAA Bildungsgesellschaft mbH -zugehörig Stiftung Bildung &
Handwerk (SBH))
Hildesheim
FAA Bildungsgesellschaft mbH, Nord
(FAA Bildungsgesellschaft mbH -zugehörig Stiftung Bildung &
Handwerk (SBH))
Hameln
FAA Bildungsgesellschaft mbH, Nord
(FAA Bildungsgesellschaft mbH -zugehörig Stiftung Bildung &
Handwerk (SBH))
Alfeld
FAW gGmbH Merseburg
Dessau
FöBi Bildungszentrum
Gotha
Förderband e.V.
Mannheim
Fördercentrum Mensch & Pferd e. V.
Bielefeld
Förderzentrum St. Georg - KJF
Kempten
GaLaBau
Biberach
Gärtnern für Alle
Insel Mainau
Geistliches Rüstzentrum Krelingen
(Geistliches Rüstzentrum Krelingen der Ahldener Bruderschaft e.V.) Walsrode
Gesellschaft zur berufliche Förderung Schweinfurt mbH
Schweinfurt
Gesellschaft zur berufliche Förderung Schweinfurt mbH
Bad Kissingen
Gesellschaft zur berufliche Förderung Schweinfurt mbH
Bad Neustadt
gfi München gGmbH
München
gfi Nürnberg/Erlangen
Erlangen
Grone-Bildungszentren Mecklenburg-Vorpommern gGmbH
Schwerin
Grone-Schulen Niederschachsen gGmbH
Osnabrück
Grümel gGmbH
Fulda
Haus Mirjam
Schöllkrippen
Hausfrauenbund Karlsruhe
Karlsruhe
IB Asperg
Asperg
IB Freiburg
Freiburg
IB Heidelberg
Heidelberg
IB Jugendhilfe- und Ausbildungsverbund
Wittenberg
IB Karlsruhe
Karlsruhe
IB Mannheim
Mannheim
IB Pforzheim
Pforzheim
IB Rastatt
Rastatt
IB Reutlingen
Reutlingen
IB Stuttgart
Stuttgart
IFAS - Institut für angewandte Sozialfragen gGmbH
Göttigen
IN VIA St. Lioba gGmbH
Paderborn
inab Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall
inab Wertheim
Wertheim
Integra GmbH
Lüdersfeld
Integra GmbH + TIB Consult
Lüdersfeld
Internationaler Bund
Neuenhagen
Internationaler Bund
Frankfurt (Oder)
Isar Winkler Werkstätten (IWW) gGmbH
Bad Tölz
JFE CHRISTIANI
Bad Säckingen
Johannesburg GmbH
(Kinder- und Jugendstiftung der Hiltruper Herz-Jesu-Missionare
im Emsland)
Surwold
Jugendberufsförderung Erfurt gGmbH
Erfurt
Jugendsiedlung e.V.
Anger
Jugendsiedlung Traunreut e.V.
Traunreut
Jugendwerk St. Josef - F.A.I.R. -
Landau
Junge Arbeit Rosenheim
Rosenheim
Junge Arbeit Rosenheim
Attl
Justland GmbH Bogen
Bogen/Straubing
Karlshöhe Ludwigsburg
Ludwigsburg
Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. Haus
des Guten Hirten Schwandorf-Ettmansdorf
Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.
Lernwerkstatt Regensburg Regensburg
KBF Neckar-Alb
Mössingen
Kolping Bildungs-gGmbH in der Diözese Augsburg e.V. - BZ Augsburg
Augsburg
Kolping Bildungs-gGmbH in der Diözese Augsburg e.V. - BZ
Donauwörth Donauwörth
Kolping Bildungs-gGmbH in der Diözese Augsburg e.V. - BZ
Donauwörth Reimlingen
Kolping Bildungs-gGmbH in der Diözese Augsburg e.V. - BZ Kaufbeuren
Kaufbeuren
Kolping Bildungs-gGmbH in der Diözese Augsburg e.V. - BZ Landsberg
Landsberg
Kolping Bildungs-gGmbH in der Diözese Augsburg e.V. - BZ
Memmingen Memmingen
Kolping Bildungs-gGmbH in der Diözese Augsburg e.V. - BZ Neu-Ulm
Neu-Ulm
Kolping Bildungszentren gGmbH
Paderborn/Höxter
Kolping-BZ Ellwangen
Ellwangen
Landesbildungszentrum für Blinde
(Bildungseinrichtung des Landes Niedersachsen) Hannover
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (Bildungseinrichtung
des Landes Niedersachsen) Osnabrück
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (Bildungseinrichtung
des Landes Niedersachsen) Hildesheim
Landesschule f. Blinde u. Sehbehinderte
Neuwied
Landschaftsverband Westfalen-Lippe Westfälische Kliniken Münster
Münster
Lavie gGmbH
(Verein axon e.V., Verein zur Förderung seelischer Gesundheit e.V.) Königsluther
Lichtenau e.V.
Hessisch Lichtenau
Mariaberger Bildung & Service gGmbH
Gomaringen
Michael-Bauer-Werkhof
Stuttgart
mig Modell Integrationsgesellschaft mbH
Würzburg
Mutpol GmbH
Tuttlingen
Neue Arbeit Stuttgart
Stuttgart
Nix Gut GmbH
Winnenden
Oberlinhaus Freudenstadt
Freudenstadt
Pestalozzi Jugendförderdorf
Wahlwies
RAZ Heudorf
Heudorf
Regens Wagner Hohenwart
Hohenwart
Regens Wagner Holzhausen
Holzhausen-Igling
Regens Wagner Zell
Hilpoltstein, Zell
SALO + PARTNER Berufliche Bildung GmbH (SALO Holding AG)
Schwerin
SALO + PARTNER Berufliche Bildung GmbH (SALO Holding AG)
Hamburg
SALO + PARTNER Berufliche Bildung GmbH (SALO Holding AG)
Neubrandenburg
SALO + PARTNER Berufliche Bildung GmbH (SALO Holding AG)
Parchim
SALO Bildung und Beruf GmbH
Magdeburg
SALO Bildung und Beruf GmbH
Frankfurt (Oder)
SALO Bildung und Beruf GmbH
Sangerhausen
SALO Bildung und Beruf GmbH
Perleberg
SALO Bildung und Beruf GmbH
Berlin
SALO Bildung und Beruf GmbH
Stendal
SALO Bildung und Beruf GmbH
Halberstadt
SALO Bildung und Beruf GmbH (SALO Holding AG)
Neumünster
SALO Bildung und Beruf GmbH (SALO Holding AG)
Braunschweig
SALO Bildung und Beruf GmbH (SALO Holding AG)
Flensburg
SALO Bildung und Beruf GmbH (SALO Holding AG)
Kiel
SALO Bildung und Beruf GmbH (SALO Holding AG)
Hameln
SALO Bildung und Beruf GmbH (SALO Holding AG)
Hildesheim
SALO Bildung und Beruf GmbH (SALO Holding AG)
Hannover
Salo GmbH
Ludwigshafen
Salo GmbH
München
Salo GmbH
Augsburg
Salo GmbH
Leipzig
Salo GmbH
Frankfurt am Main
Salo GmbH
Darmstadt
Salo GmbH
Koblenz
Salo GmbH
Stuttgart
Salo GmbH
Karlsruhe
Salo GmbH
Freiburg
Salo GmbH
Ulm
SALO+Partner Salo Holding AG
Köln
SBB Stiftung Berufliche Bildung
Hamburg
Schloss Zinneberg
Glonn
Sondershäuser Bildungsverein e.V. Sondershausen - OT Berka, Holzsußra,
Wipperdorf, Nordhausen-Salza
SOS Berufsausbildungszentrum e. V.
Detmold
Soz.therap. Gemeinschaften
Weckelweiler
St.Elisabeth
Freiburg
St.Franziskus
Schramberg-Heiligenbronn
Stadtmission Karlsruhe
Karlsruhe
Stephanstift gGmbH (Diakonie)
Hannover
Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald
Schleusingen
Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald ( BTZ )
Schleusingen
tbz Bildung gGmbH
Paderborn
tbz Technologie- und Berufsbildungszentrum
Bestensee
tbz Technologie- und Berufsbildungszentrum
Magdeburg
TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG
Bonn
Teutloff Sozialwerk
Wernigerode
Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum (Gruppe
Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie) Rendsburg
Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum (Gruppe
Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie) Itzehoe
Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum (Gruppe
Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie) Heide
Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum (Gruppe
Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie) Hamburg
ÜAG Jena
Jena
Verein Jugendpflege Vilshofen
Vilshofen
Weißer Rabe soziale Betriebe und Dienste GmbH
München
Werkhof Mannheim
Mannheim
Witt Schulungszentrum GmbH
Auerbach
Wittekindshof Diakonische Stiftung für Menschen mit Behinderung
Bad Oeynhausen
zib - Zentrum für integrative Berufsbildung gGmbH
Celle
zib - Zentrum für integrative Berufsbildung gGmbH + I.B.I.S.
Hannover
Anlage zu Frage 22
Förderstatistik
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2011, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 2)
1 2 3
Kumulierte Austritte 3.274 3.264 3.220
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 850 1.029 1.237
Eingliederungsquote 1) 26,2 31,8 38,7
Kumulierte Austritte 44 53 49
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 26 32 33
Eingliederungsquote 1) 63,4 62,7 70,2
Kumulierte Austritte 2.890 2.909 2.799
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 743 888 1.010
Eingliederungsquote 1) 25,9 30,8 36,4
Kumulierte Austritte 243 205 280
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 59 76 154
Eingliederungsquote 1) 24,3 37,6 55,2
Kumulierte Austritte 11.812 10.842 10.556
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 3.371 3.485 3.895
Eingliederungsquote 1) 29,3 32,9 37,5
Kumulierte Austritte 5.913 6.019 5.969
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 1.506 1.791 2.058
Eingliederungsquote 1) 26,1 30,4 35,1
Kumulierte Austritte 193 209 293
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 30 31 99
Eingliederungsquote 1) 15,8 15,2 34,4
Kumulierte Austritte 5.056 4.295 4.117
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 1.522 1.503 1.655
Eingliederungsquote 1) 30,8 35,8 40,9
Kumulierte Austritte 3.274 3.264 3.220
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 1.053 1.296 1.427
Eingliederungsquote 1) 32,4 40,0 44,6
Kumulierte Austritte 44 53 49
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 25 38 36
Eingliederungsquote 1) 61,0 74,5 76,6
Kumulierte Austritte 2.890 2.909 2.799
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 930 1.123 1.185
Eingliederungsquote 1) 32,4 38,9 42,7
Kumulierte Austritte 243 205 280
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 66 94 161
Eingliederungsquote 1) 27,2 46,5 57,7
Kumulierte Austritte 11.812 10.842 10.556
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 4.424 4.382 4.403
Eingliederungsquote 1) 38,4 41,4 42,4
Kumulierte Austritte 5.913 6.019 5.969
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 2.010 2.238 2.345
Eingliederungsquote 1) 34,8 38,0 39,9
Kumulierte Austritte 193 209 293
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 52 47 116
Eingliederungsquote 1) 27,4 23,0 40,3
Kumulierte Austritte 5.056 4.295 4.117
sv-pflichtig beschäftigt am V-Ende 2.032 1.928 1.863
Eingliederungsquote 1) 41,1 45,9 46,0
Erstellungsdatum: 20.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der
Förderkategorie III3) untersucht 6 (bzw. 12) Monate nach Austritt hinsichtlich
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahme-art Lernort
Verbleib nach 6 Monaten
Verbleib nach 12 Monaten
besondere
Maßn. z.
Weiterbildung
Reha mit
Abschluss
(Umschulung)
Insgesamt,
darunter
Berufsbildungswerk
Berufsförderungswerk
vergleichb. Einr.
n. § 35 SGB IX
besondere
Maßn. z.
Ausbildungsförd. Reha
Insgesamt,
darunter
Berufsbildungswerk
Berufsförderungswerk
vergleichb. Einr.
n. § 35 SGB IX
besondere
Maßn. z.
Weiterbildung
Reha mit
Abschluss
(Umschulung)
Insgesamt,
darunter
Berufsbildungswerk
Berufsförderungswerk
vergleichb. Einr.
n. § 35 SGB IX
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der
Förderkategorie III untersucht 6 (bzw. 12) Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung - ohne Daten der zugelassenen
kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
besondere
Maßn. z.
Ausbildungsförd. Reha
Insgesamt,
darunter
Berufsbildungswerk
Berufsförderungswerk
vergleichb. Einr.
n. § 35 SGB IX
Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der
betrachteten Austritte aus Maßnahmen) desto eher ist die Eingliederungsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der
Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungsquoten, bei denen weniger als 20
Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen
solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
1) Die Eingliederungsquote stellt den Anteil der Teilnehmer dar, die 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt
sind. Eingliederungsquote (EQ) = svpf. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100
2) Die Ergebnisse sind beim Verbleib nach 12 Monaten noch vorläufig, da die für die Beschäftigungsrecherche erforderliche Jahresmeldungen zur
Sozialversicherung noch nicht vollständig vorliegen.
3) Zur Förderkategorie III sind die geförderten Teilnahmen nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB III an besonderen
rehaspezifischen Maßnahmen zusammengefasst, die in einer besonderen Einrichtung durchgeführt werden.
Anlage zu Frage 23 (Teil 1)
persönliche Gründe 54 64 46 35
andere Gründe 112 114 80 80
Berufsvorbereitung * * * *
Menschen 3 - - *
erreicht 373 569 551 559
Insgesamt, darunter 243 206 282 238
Arbeit 4 9 10 11
Ausbildung * - * 4
Studium * - - *
selbstständige Tätigkeit - - * -
Beeinträchtigungen 52 44 40 26
vertragswidriges Verhalten * 4 * -
fehlende Motivation 6 6 7 7
Über- oder Unterforderung 11 9 8 *
persönliche Gründe 4 8 5 3
andere Gründe 11 9 5 *
Berufsvorbereitung - - - -
Menschen - - - -
erreicht 33 37 110 121
vergleichb.
Einr. n. § 35
SGB IX
Förderstatistik
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
1 2 3 4
Insgesamt, darunter 3.333 3.290 3.231 3.027
Arbeit 82 60 55 50
Ausbildung 22 8 17 20
Studium * * - *
selbstständige Tätigkeit - * * -
Beeinträchtigungen 609 653 621 516
vertragswidriges Verhalten 17 20 19 13
fehlende Motivation 79 75 63 47
Über- oder Unterforderung 108 110 89 92
persönliche Gründe 60 73 52 39
andere Gründe 127 127 90 82
Berufsvorbereitung * * * *
Menschen 3 - - *
erreicht 454 657 724 734
Insgesamt, darunter 48 52 52 51
Arbeit 4 * 3 *
Ausbildung * * * *
Studium - - - -
selbstständige Tätigkeit - - - -
Beeinträchtigungen 4 * * 4
vertragswidriges Verhalten - - - -
fehlende Motivation * * * -
Über- oder Unterforderung - * * *
persönliche Gründe - * * -
andere Gründe * - * -
Berufsvorbereitung - - - -
Menschen - - - -
erreicht 20 30 24 30
Insgesamt, darunter 2.943 2.934 2.805 2.681
Arbeit 72 49 41 36
Ausbildung 19 7 14 15
Studium - * - -
selbstständige Tätigkeit - * - -
Beeinträchtigungen 539 589 571 484
vertragswidriges Verhalten 14 13 18 13
fehlende Motivation 68 65 51 37
Über- oder Unterforderung 95 99 80 89
Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten der Förderkategorie III1) zur Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Maßnahmeart Lernort Grund des vorzeitigen Austritts
besondere
Maßn. z.
Weiterbildung
Reha mit
Abschluss
(Umschulung)
Insgesamt,
darunter
Berufsbildungswerk
Berufsförderungswerk
Anlage zu Frage 23 (Teil 2)
Beeinträchtigungen 245 263 209 211
vertragswidriges Verhalten 165 153 158 107
fehlende Motivation 354 393 345 284
Über- oder Unterforderung 117 118 91 93
persönliche Gründe 161 189 157 149
andere Gründe 106 69 83 84
Berufsvorbereitung 23 12 3 7
Menschen 5 4 - *
erreicht 2.601 2.250 2.154 2.235
Erstellungsdatum: 20.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten der Förderkategorie III zur Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013
1) Zur Förderkategorie III sind die geförderten Teilnahmen nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB III an besonderen rehaspezifischen Maßnahmen
zusammengefasst, die in einer besonderen Einrichtung durchgeführt werden.
vergleichb.
Einr. n. § 35
SGB IX
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012
1 2 3 4
Maßnahmeart Lernort Grund des vorzeitigen Austritts
Insgesamt, darunter 11.888 10.904 10.592 10.170
Arbeit 216 131 160 110
Ausbildung 279 240 197 191
Studium * * * *
selbstständige Tätigkeit - - - *
Beeinträchtigungen 873 895 828 810
vertragswidriges Verhalten 370 325 291 240
fehlende Motivation 715 776 670 576
Über- oder Unterforderung 404 410 337 302
persönliche Gründe 352 399 345 309
andere Gründe 308 249 253 233
Berufsvorbereitung 55 39 18 14
Menschen 8 9 4 8
erreicht 5.431 5.401 5.475 5.482
Insgesamt, darunter 5.992 6.061 5.997 5.816
Arbeit 68 62 70 48
Ausbildung 148 126 119 91
Studium - * * -
selbstständige Tätigkeit - - - *
Beeinträchtigungen 559 568 565 548
vertragswidriges Verhalten 193 156 124 129
fehlende Motivation 333 357 310 277
Über- oder Unterforderung 256 270 233 200
persönliche Gründe 182 196 172 148
andere Gründe 167 157 153 137
Berufsvorbereitung 31 27 15 6
Menschen 3 5 4 5
erreicht 2.573 2.973 3.121 3.134
Insgesamt, darunter 185 213 294 231
Arbeit 3 3 3 *
Ausbildung * 5 * *
Studium - - - *
selbstständige Tätigkeit - - - -
Beeinträchtigungen 50 49 40 44
vertragswidriges Verhalten 4 7 5 *
fehlende Motivation 13 17 13 5
Über- oder Unterforderung 13 13 8 6
persönliche Gründe * 8 8 6
andere Gründe 9 11 11 10
Berufsvorbereitung - - - -
Menschen - - - *
erreicht 31 52 114 52
Insgesamt, darunter 5.010 4.303 4.124 3.982
Arbeit 104 53 84 58
Ausbildung 122 107 73 96
Studium * - * *
selbstständige Tätigkeit - - - -
besondere
Maßn. z.
Ausbildungsförd. Reha
Insgesamt,
darunter
Berufsbildungswerk
Berufsförderungswerk
Anlage zu Frage 25
Eingekaufte Maßnahmen UB
2009 - 2012
...2012 ...2011 ...2010 ...2009
Deutschland 81 139 65 187
RD Niedersachsen-Bremen 10 18 4 21
RD Nord 4 12 6 11
RD Baden-Württemberg 7 21 5 24
RD Hessen 7 8 3 11
RD Rheinland-Pfalz/Saarland 7 10 6 11
RD Bayern 11 22 8 34
RD Sachsen 2 6 9 11
RD Berlin-Brandenburg 5 7 4 10
RD Sachsen-Anhalt/Thüringen 6 11 4 16
RD Nordrhein-Westfalen 22 24 16 38
eingekaufte Kapazitäten (ø Belegung, da Einkauf von Teilnehmermonaten)
Deutschland 1.256 2.150 904 2.693
RD Niedersachsen-Bremen 117 241 42 248
RD Nord 49 271 69 164
RD Baden-Württemberg 82 267 71 289
RD Hessen 88 179 31 179
RD Rheinland-Pfalz/Saarland 145 129 80 143
RD Bayern 159 327 71 618
RD Sachsen 34 94 139 155
RD Berlin-Brandenburg 65 119 102 153
RD Sachsen-Anhalt/Thüringen 70 145 47 208
RD Nordrhein-Westfalen 447 378 252 536
BA-SH - Einkauf AMDL erstellt am: 13.06.2013
Maßnahmen mit Beginntermin im Jahr…
Neuverträge und Optionen
Anlage zu Frage 26
Förderstatistik
Bundesländer (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
Insgesamt,
darunter Männer Frauen
Insgesamt,
darunter Männer Frauen
Insgesamt,
darunter Männer Frauen
Insgesamt,
darunter Männer Frauen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Insgesamt 17.063 10.044 7.019 14.928 8.957 5.971 14.554 8.549 6.005 14.282 8.312 5.970
West 12.863 7.587 5.276 11.747 7.007 4.740 11.715 6.873 4.842 11.523 6.725 4.798
01 Schleswig-Holstein 796 487 309 793 451 342 720 419 301 715 414 301
02 Hamburg 370 223 147 349 199 150 260 159 101 269 158 111
03 Niedersachsen 1.978 1.156 822 1.663 1.023 640 1.692 1.007 685 1.583 880 703
04 Bremen 139 82 57 135 75 60 127 70 57 149 91 58
05 Nordrhein-Westfalen 4.235 2.503 1.732 4.062 2.384 1.678 4.176 2.446 1.730 4.038 2.387 1.651
06 Hessen 1.124 683 441 950 608 342 952 560 392 957 573 384
07 Rheinland-Pfalz 783 450 333 696 410 286 744 447 297 718 415 303
08 Baden-Württemberg 1.632 979 653 1.461 894 567 1.382 807 575 1.462 863 599
09 Bayern 1.669 942 727 1.505 868 637 1.467 855 612 1.455 845 610
10 Saarland 137 82 55 133 95 38 195 103 92 177 99 78
Ost 4.200 2.457 1.743 3.181 1.950 1.231 2.839 1.676 1.163 2.759 1.587 1.172
11 Berlin 1.229 687 542 610 364 246 557 315 242 529 287 242
12 Brandenburg 596 374 222 499 326 173 461 279 182 499 309 190
13 Mecklenburg-Vorpommern 402 243 159 471 283 188 380 237 143 392 227 165
14 Sachsen 925 539 386 687 413 274 598 344 254 573 326 247
15 Sachsen-Anhalt 519 305 214 504 302 202 475 276 199 418 229 189
16 Thüringen 529 309 220 410 262 148 368 225 143 348 209 139
Erstellungsdatum: 17.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Die reg. Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte.
Zitierhinweis:
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Zugang von Rehabilitanden in Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich WfbM und unterstützte Beschäftigung, Nürnberg, Juni 2013
Zugang von Rehabilitanden in Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich WfbM
Polit Gebietsstruktur
2009 2010 2011 2012
Anlage zu Frage 27
Förderstatistik
Bundesländer (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2009 - 2012, Datenstand: Mai 2013
1 4 7 10
Insgesamt 1.631 1.888 2.617 2.533
West 1.248 1.407 2.063 2.007
01 Schleswig-Holstein 46 56 94 63
02 Hamburg 35 39 68 70
03 Niedersachsen 156 131 236 201
04 Bremen 8 6 26 11
05 Nordrhein-Westfalen 354 372 561 594
06 Hessen 79 125 161 187
07 Rheinland-Pfalz 79 89 131 137
08 Baden-Württemberg 161 184 258 235
09 Bayern 310 367 467 464
10 Saarland 20 38 61 45
Ost 381 481 550 526
11 Berlin 52 56 61 76
12 Brandenburg 75 74 88 90
13 Mecklenburg-Vorpommern 34 49 71 44
14 Sachsen 116 159 145 155
15 Sachsen-Anhalt 66 56 80 53
16 Thüringen 38 87 105 108
Erstellungsdatum: 17.06.2013, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 162402 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,
mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische
Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Die reg. Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte.
Zitierhinweis:
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Zugang von Rehabilitanden in Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich WfbM und unterstützte
Zugang von Rehabilitanden in unterstützte Beschäftigung
Polit Gebietsstruktur
2009 2010 2011 2012
Förderstatistik
Stand: 31.07. 2012
Methodische Hinweise zur Statistik der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ("Reha-Statistik")
Rehabilitanden
Die Statistik zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben berichtet über Rehabilitanden, für die die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Rehabilitationsträger
zuständig ist.
Behinderte Menschen
Es handelt sich hierbei um behinderte Menschen nach § 2 Abs. 1 SGB IX, auf die die in § 19 SGB III genannten Merkmale zutreffen.
§ 2 Abs. 1 SGB IX
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von
dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht,
wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
§ 19 SGB III
(1) Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer
Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am
Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.
(2) Behinderten Menschen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in Absatz 1 genannten Folgen droht.
Rehabilitationsträger
Die BA ist ein Träger der Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Rehabilitationsträger). Andere Rehabilitationsträger können z. B. die
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Träger der Sozialhilfe sein. Die
Zuständigkeit richtet sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen, wobei u. a. nach der Ursache der Behinderung und den zurückgelegten Versicherungszeiten in der
gesetzlichen Rentenversicherung differenziert wird. Die BA ist zuständiger Träger für die berufliche Rehabilitation, sofern kein anderer Rehabilitationsträger
zuständig ist. Dies gilt auch für die berufliche Rehabilitation behinderter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, die Leistungen zur Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II durch ein Jobcenter erhalten. In die Statistik zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben fließen nur Inforrmationen zu
Rehabilitanden ein, deren Rehabilitationsträger die BA ist.
Teilhabe am Arbeitsleben
Für die Entscheidung, ob ein behinderter Mensch Rehabilitand ist, ist maßgebend, ob die Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich beeinträchtigt oder
konkret absehbar zu beeinträchtigen droht. Nicht entscheidend ist hingegen der anerkannte Grad der Behinderung (GdB).
Berufliche Erst- und Wiedereingliederung
Berufliche Rehabilitation soll die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die auf Grund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren
oder unmöglich erscheinen lassen. Man unterscheidet hierbei zwischen Erst- und Wiedereingliederung.
Berufliche Ersteingliederung ist die möglichst vollständige und dauerhafte Eingliederung von jungen behinderten oder von einer Behinderung bedrohten jungen
Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Berufliche Wiedereingliederung soll behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Erwachsenen, die wegen einer gesundheitlichen Schädigung oder der
Auswirkungen einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren erlernten Beruf bzw. ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, die Teilhabe am Arbeitsleben
ermöglichen.
Statistische Berichterstattung
Für die sog. „Reha-Statistik“ gelten die festgelegten Zähltermine der statistischen Berichterstattung (Stichtage). Für Rehabilitanden können Bestände für
Erhebungszeitpunkte sowie Zugänge und Abgänge für Erhebungszeiträume abgebildet werden. Der Zugang eines Rehabilitanden wird dann gezählt, wenn die
positive Entscheidung über den Reha-Fall zwischen dem Stichtag des Vormonats und dem aktuellen Stichtag getroffen wurde. Dazu muss die positive Reha-
Entscheidung nach § 19 SGB III im BA-Fachverfahren VerBIS erfasst sein. Als Bestand werden alle Fälle gezählt, bei denen zum Stichtag im BA-Fachverfahren
VerBIS die positive Reha-Entscheidung nach § 19 SGB III und noch keine Beendigung des Reha-Falls erfasst ist. Eine Beendigung wird gezählt, wenn der Reha-
Fall zwischen dem Stichtag des Vormonats und dem aktuellen Zähltag beendet wurde, also ein Endedatum für den Reha-Fall in VerBIS eingetragen ist. Die so
ermittelten Kennzahlen können nach verschiedenen soziodemographischen Merkmalen ausgewertet werden.
3-Monatsregel
Die endgültige Zählung der Rehabilitanden erfolgt analog zur Förderstatistik nach der 3-Monatsregel. Zugänge, Bestände und Abgänge werden viermal für die
gleichen Zeitpunkte bzw. -räume mit dem jeweils aktuellen Datenstand aktualisiert. Erst nach einer 3-monatigen Wartezeit werden die Daten endgültig
festgeschrieben. Durch die Möglichkeit von Korrekturen und Nacherfassungen innerhalb des 3-Monatszeitraums wird die Qualität und die Vollzähligkeit der
statistischen Daten erhöht.
Förderung der beruflichen Rehabilitation
In der Förderstatistik werden Maßnahmeteilnahmen behinderter Menschen im Sinne des § 19 SGB III erfasst. Zum einen steht Rehabilitanden das allgemeine
Maßnahmeangebot zur Verfügung (§ 115 SGB III), zum anderen werden besondere Maßnahmen (§ 117 SGB III) zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte
Menschen nach § 19 SGB III angeboten, sofern dies wegen Art und Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Eingliederungserfolgs im Einzelfall
erforderlich ist.
allgemeine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 115 SGB III)
Aktivierung und berufliche Eingliederung
Probebeschäftigung behinderter Menschen (PB)
Arbeitshilfen für behinderte Menschen (AhbM)
Berufswahl und Berufsausbildung
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen rehaspezifisch (BvB-r)
Berufliche Weiterbildung
allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha (Reha-amW)
besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 115 SGB III)
Besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha (Reha-bmW)
Eignungsabklärung/Berufsfindung Reha (Reha-EA) (u. a. Diagnosemaßnahmen zur Feststellung der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM))
besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Reha (Reha-bMA)
Einzelfallförderung Reha (Reha-EF) (u. a. Fahrzeughilfe (KFZ), Hilfsmittel (HM), Technische Arbeitshilfen (TAH))
individuelle rehaspezifische Maßnahmen (irM) (u. a. Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich WfbM (WfbM), Beauftragung
Integrationsfachdienst mit der Vermittlung (IFD))
unterstützte Beschäftigung Reha (Reha-UB)
Statistische Berichterstattung
Für die Förderstatistik, die die statistischen Informationen über die Förderung der Rehabilitation enthält, gelten die festgelegten Zähltermine der statistischen
Berichterstattung (Stichtage). Es werden Bestände für Erhebungszeitpunkte sowie Eintritte und Austritte für Erhebungszeiträume abgebildet. Der Maßnahmeeintritt
eines Rehabilitanden wird dann gezählt, wenn ein Eintritt in eine allgemeine Fördermaßnahme erfolgt und der Teilnehmer im BA-Fachverfahren VerBIS bzw. in
XSozial (Modul 13) als Rehabilitand gekennzeichnet ist bzw. wenn ein Teilnehmer in eine besondere Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben eintritt. Als
Teilnehmerbestand in Maßnahmen zur Förderung der Rehabilitation werden alle Bestandsfälle in besonderen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie alle
Teilnehmer in allgemeinen Fördermaßnahmen gezählt, die bei Maßnahmeeintritt als Rehabilitand gekennzeichnet waren. Gleiches trifft auf die Maßnahmeaustritte
zu.
3-Monatsregel
Die endgültige Zählung der Teilnahmen an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation erfolgt wie in der allgemeinen Förderstatistik nach der 3-
Monatsregel. Eintritte, Bestände und Austritte werden viermal für die gleichen Zeitpunkte bzw. -räume mit dem jeweils aktuellen Datenstand aktualisiert. Die Daten
werden erst nach einer 3-monatigen Wartezeit endgültig festgeschrieben. Durch die Möglichkeit von Korrekturen und Nacherfassungen innerhalb des 3-
Monatszeitraums wird die Qualität und die Vollzähligkeit der statistischen Daten erhöht.
Methodische Hinweise zur Verbleibsermittlung (Eingliederungsquote/Verbleibsquote)
Die im Rahmen der umfassenden Verbleibsanalyse entwickelte kombinierte Auswertung von Förderstatistik, Beschäftigungsstatistik und Arbeitslosenstatistik
läuft monatlich automatisiert im statistischen Datenaufbereitungsverfahren.
Monatlich werden alle Austritte der vergangenen 24 Monate hinsichtlich ihres Status bezüglich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und
Arbeitslosigkeit untersucht. Hinzu kommt die monatliche Recherche nach Folgeförderung innerhalb der in der Förderstatistik verfügbaren Informationen.
Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten zeigen auf, inwieweit die Teilnehmer einer Fördermaßnahme nach einem bestimmten Zeitintervall (z. B. 6 Monate)
nach Austritt aus der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben (Eingliederungsquote) bzw. nicht mehr arbeitslos
sind (Verbleibsquote).
Innerhalb der Förderstatistik werden die Ergebnisse mit einem aktuelleren Datenstand revidiert. Die Ergebnisse mit einem Datenstand zwischen 1 und 23
Monaten nach Austritt werden mit dem Ergebnis des jeweiligen Folgemonats überschrieben und stehen zur Auswertung nicht mehr zur Verfügung. Für jeden
Teilnehmer erfolgt die Untersuchung letztmalig 24 Monate nach Austritt für alle Untersuchungsintervalle. Diese Untersuchungsergebnisse werden in der
Förderstatistik für insgesamt 7 Untersuchungsintervalle (1, 3, 6, 9, 12, 18 und 24 Monate nach Austritt) festgeschrieben.
Die Eingliederungsquote EQ (definiert als: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte / [Austritte insgesamt minus nicht recherchierbar, da ohne
Versicherungsnummer] x 100) gibt an, wie viele Maßnahmeteilnehmer sich zeitpunktbezogen 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden. Personen, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr oder noch nicht sozialversicherungspflichtig
beschäftigt sind, werden nicht berücksichtigt. Zu den berücksichtigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gehören auch geförderte
Beschäftigungsverhältnisse, wie z. B. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) sowie Arbeitsgelegenheiten (AGH) der Entgeltvariante.
Die Verbleibsquote VQ (definiert als: [nicht Arbeitslose plus Arbeitslose, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind] / Austritte insgesamt x
100) gibt an, wie viele Teilnehmer zeitpunktbezogen 6 Monate nach Austritt aus einer Fördermaßnahme nicht arbeitslos sind. Maßnahmeteilnehmer, die sich
zum Stichtag z. B. in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, in selbstständiger Erwerbstätigkeit, in Schule oder Ausbildung, in einer weiteren
Fördermaßnahme, im Ruhestand, in Familienphase, in Krankheit oder auch Erwerbsunfähigkeit befinden, zählen zur Menge der „nicht Arbeitslosen“.
Für zugelassene kommunale Träger (zkT) liegen derzeit noch keine Angaben zur Verbleibsquote vor.
Die hier dargestellten Ergebnisse werden ausgehend vom aktuellsten Austritt nach Ablauf des Untersuchungsintervalls (z. B. 6 Monate) und einer 6-
monatigen Wartezeit ermittelt. Erst nach einer erforderlichen Wartezeit von 6 Monaten nach Recherchezeitpunkt ist die für die Beschäftigungsstatistik
erforderliche Wartezeit erfüllt .
Die Daten stellen Ergebnisse dar, die u. a. Aufschluss über die Beschäftigungschancen und Arbeitslosigkeitsrisiken nach Abschluss einer Maßnahme geben,
die aber nicht unmittelbar im Sinne einer Ursache-Wirkungs-Analyse zu interpretieren sind .
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Förderstatistik
Stand: 31.07.2012
Fachliche Hinweise zur Bewertung der dargestellten Ergebnisse
Sowohl die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III als auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II werden
erbracht, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. zu verkürzen. Die Eingliederungs- und Verbleibsquote
(EQ und VQ) gibt Hinweise auf den Erfolg der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. der Abgang aus Arbeitslosigkeit können in der Regel nicht ursächlich einem einzelnen Instrument der aktiven
Arbeitsförderung zugerechnet werden. Für die Integration in den Arbeitsmarkt ist vielmehr ein Bündel von Faktoren wichtig: die Ausgangsqualifikation des
Teilnehmers, die Stabilität seiner Gesundheit und Lebenssituation, die Dauer der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit, die Motivation des Teilnehmers, aber
auch die Kombination von (mitunter mehreren) Fördermaßnahmen und Vermittlungsdienstleistungen. Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten hingegen
beziehen die nach 6 Monaten bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Nichtarbeitslosigkeit auf eine einzelne Fördermaßnahme. Diese
Quoten sollten deshalb nicht monokausal interpretiert werden.
Die Chancen zur Eingliederung von Maßnahmeteilnehmern nach Austritt aus einer Fördermaßnahme hängen wesentlich von den allgemeinen
Arbeitsmarktbedingungen, d. h. dem Angebot an offenen Stellen ab. Je besser die Arbeitsmarktsituation, desto größer sind die Chancen zur Eingliederung
von Maßnahmeteilnehmern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten weisen daher auch eine
Saisonkomponente auf, die mit der Methode des gleitenden Durchschnitts nivelliert wird.
Hinweise zum Vergleich der Rechtskreise
Beim Vergleich der Rechtskreise ist zu beachten, dass die Teilnehmer an Fördermaßnahmen im Rechtskreis SGB II im Durchschnitt mit größeren
Eingliederungsproblemen behaftet sind als die Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB III. Im SGB II sind oft mehrere aufeinander aufbauende Hilfen
erforderlich, um den Betroffenen (wieder) näher an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. Es ist deshalb zu erwarten, dass EQ und VQ für das SGB II niedriger
ausfallen als im SGB III. Einzelne Teilerfolge in Form von Integrationsfortschritten können mit den hier dargestellten Eingliederungs- und Verbleibsquoten
nicht abgebildet werden.
Zeitreihenvergleich
Zeitreihenvergleiche der Quoten EQ und VQ zu Austritten über die Jahre 2004 und 2005 hinweg sind aufgrund der Einführung des SGB II im Jahr 2005 in
beiden Rechtskreisen nur eingeschränkt möglich. Für den Rechtskreis SGB II gibt es keine Vergleichswerte für Austritte vor 2005. Im Rechtskreis SGB III
hat sich mit der Einführung des SGB II die Grundmenge an potentiellen Teilnehmern und Austritten in ihrer Struktur deutlich verändert, da die relativ
arbeitsmarktfernen Arbeitslosenhilfeempfänger aus dem Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II wechselten.
Hinweise zum Vergleich der Instrumente
Bei der Bewertung der Eingliederungs- und Verbleibsquoten für einzelne Instrumente der aktiven Arbeitsförderung ist zu beachten, dass sich diese im
Hinblick auf ihre Zielsetzung und die inhaltliche Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden.
Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) führen den Teilnehmer an den Arbeitsmarkt heran und eröffnen ihm Perspektiven auf neue
Einsatzbereiche. Es ist also damit zu rechnen, dass im Anschluss an diese Maßnahmen zunächst Sucharbeitslosigkeit eintritt. Dies ist z. B. bei Aktivierungs-
und Vermittlungsgutscheinen für die ausschließliche Vermittlung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 SGB III), die unmittelbar auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zielen,
nicht der Fall.
Beschäftigung schaffende Maßnahmen, von denen im Rechtskreis SGB II ein großer Anteil auf Arbeitsgelegenheiten (AGH) entfällt, sind ein erster Schritt,
um die Maßnahmeteilnehmer an den Arbeitsmarkt heranzuführen. AGH werden oft bei Hilfebedürftigen mit multiplen Problemlagen eingesetzt und dienen
vorrangig der Herstellung bzw. Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Stabilisierung. Eine schnelle Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
ist bei den Teilnehmern von AGH in der Regel nicht wahrscheinlich.
Teilnehmer in Maßnahmen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befinden sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis bzw. in selbstständiger
Erwerbstätigkeit und sind somit bereits in den Arbeitsmarkt integriert. Die Nachbeschäftigungsfrist nach Eingliederungszuschüssen beträgt max. 12 Monate,
der Stichtag zur Ermittlung von Eingliederungs- und Verbleibsquote fällt somit in die Nachbeschäftigungszeit. Mit Einstiegsgeld bei selbstständiger
Erwerbstätigkeit im SGB II bzw. Gründungszuschuss im SGB III wird die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gefördert. Der erfolgreiche
Fortbestand der selbstständigen Erwerbstätigkeit ist näherungsweise mit der Verbleibsquote und nicht mit der Eingliederungsquote messbar.
Aus diesen unterschiedlichen „Startpositionen“ der Teilnehmer heraus ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Ergebnisse im Hinblick auf eine
Beschäftigung im Anschluss an die Förderung. Unterschiede in den Eingliederungs- und Verbleibsquoten verschiedener Instrumente sind nicht mit
unterschiedlichem Erfolg der Instrumente gleichzusetzen.]