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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wirksamkeit der beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit

Bewertungsmöglichkeiten durch Erfassung von Berufsverläufen nach Beendigung beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen, Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit; Anzahl von angebotenen, geförderten bzw. eingekauften und genutzten Maßnahmen, Abbrüchen, erfolgreichen Abschlüssen und Vermittlungen<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1390310. 06. 2013

Wirksamkeit der beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderungen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Von staatlicher Seite besteht daher die Pflicht, Rehabilitationsdienste und -programme anzubieten, die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten zu erreichen (Artikel 26 und 27 der UN-Behindertenrechtskonvention).

Eine Reihe sozialrechtlicher Regelungen zielt darauf, Menschen mit Behinderungen in diesem Sinne Unterstützungsleistungen zu bieten. So können beispielsweise zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in besonderen Einrichtungen (wie Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken oder vergleichbaren Einrichtungen) oder im Rahmen sonstiger Maßnahmen in Anspruch genommen werden (vgl. § 117 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III, § 35 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX). Ebenfalls möglich ist eine individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (vgl. § 38a SGB IX). Einer der für die berufliche Rehabilitation zuständigen Träger ist die Bundesagentur für Arbeit.

Ob das Ziel der oben genannten Formen der Unterstützung erreicht wird und behinderte Menschen ihren Rechtsanspruch tatsächlich realisieren können, lässt sich zum Beispiel mit Blick auf die Zahlen der Ausbildungsabbrüche und -abschlüsse sowie die Zahl der auf die Unterstützungsleistungen folgenden langfristigen Beschäftigungsverhältnisse bewerten. Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation müssen zumindest anhand dieser Zahlen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Eine Bewertung der arbeitsmarktintegrativen Wirksamkeit der oben skizzierten Leistungen fällt schwer, da für diesen Bereich nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen vorliegen bzw. aktuelle Evaluationsvorhaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

In welchem Umfang erfasst die Bundesagentur für Arbeit den Berufsverlauf von Menschen mit Behinderungen nach Beendigung einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation, und ist dieser Umfang aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um den Erfolg der Maßnahmen in Hinsicht auf ihre nachhaltige Wirksamkeit zu bewerten?

2

Wie hat sich seit 2005 die Zahl der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit entwickelt, die behinderte und schwerbehinderte Menschen im Bereich berufliche Rehabilitation beraten (bitte für jedes Jahr gesondert aufführen), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

3

In wie vielen Fällen hat die Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum der letzten fünf Jahre Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation finanziert bzw. Menschen mit Behinderungen durch allgemeine arbeitsmarktpolitische Leistungen unterstützt (bitte für jedes Jahr gesondert und nach den Bereichen Erst- und Wiedereingliederung aufführen)?

4

Wie viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 (bitte für jedes Bundesland und je Förderschwerpunkt gesondert aufführen)?

5

In wie vielen Fällen wurden allgemeine arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach § 115 SGB III im Zeitraum der letzten fünf Jahre für Menschen mit Behinderungen genutzt (bitte für jedes Jahr und jede Art der Maßnahme gesondert aufführen)?

Entwicklung der Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die durch (Regel-)Leistungen des SGB III abgedeckt werden (allgemeine arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Förderkategorie I)

6

In wie vielen Fällen haben innerhalb der letzten fünf Jahre Menschen mit Behinderungen eine solche Maßnahme abgebrochen (bitte für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen), und welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Verbleib der Abbrecherinnen und Abbrecher vor?

7

In wie vielen Fällen haben innerhalb der letzten fünf Jahre Menschen mit Behinderungen eine solche Maßnahme erfolgreich abgeschlossen (bitte für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?

8

In wie vielen Fällen fanden Menschen mit Behinderungen nach Abschluss einer erfolgreich absolvierten Maßnahme einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt jeweils ein halbes Jahr, ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme (bitte für die letzten fünf Jahre und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?

9

Wie viele rehaspezifisch ausgestaltete Maßnahmen außerhalb einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation mit wie vielen Plätzen wurden im Zeitraum der letzten fünf Jahre durch die Bundesagentur für Arbeit eingekauft, und wie viele wurden tatsächlich genutzt (bitte für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?

Entwicklung der (wohnortnahen) rehaspezifisch ausgestalteten Maßnahmen außerhalb einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b SGB III (allgemeine Reha-Maßnahmen, Förderkategorie II)

10

Wie viele dieser Maßnahmen waren durch einen tatsächlichen betrieblichen Anteil gekennzeichnet, und wie lang war jeweils der tatsächliche betriebliche Anteil (bitte für die letzten fünf Jahre für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?

11

Wie hoch waren die Abbruchquoten bei sonstigen Maßnahmen im Zeitraum der letzten fünf Jahre (bitte für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen), und welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Verbleib der Abbrecherinnen und Abbrecher vor?

12

Wie viele Ausbildungen wurden bei Erstausbildungen und Umschulungen im Rahmen von Maßnahmen der Förderkategorie II im Zeitraum der letzten fünf Jahre erfolgreich abgeschlossen (bitte für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?

13

In wie vielen Fällen fanden Absolventinnen bzw. Absolventen sonstiger Maßnahmen einen Arbeitsplatz, ein halbes Jahr, ein Jahr und fünf Jahre nachdem sie die Maßnahme abgeschlossen hatten (bitte für die letzten fünf Jahre und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?

14

In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren durch die Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen zur Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung eingekauft (bitte für jedes Jahr und für Reha-BaE – Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen für Jugendliche mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen – integrativ und BaE kooperativ gesondert aufführen)?

15

Wie viele dieser Plätze wurden in den letzten fünf Jahren tatsächlich belegt?

16

Zu welchen Berufen bzw. Berufsfeldern wurden jeweils wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Reha-Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet (bitte nach Jahr und nach Reha-BaE integrativ und Reha-BaE kooperativ gesondert aufführen)?

17

Liegen der Bundesregierung die Vermittlungsergebnisse von Absolventinnen und Absolventen ein halbes Jahr, ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung vor (wenn ja, bitte für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?

18

Ist aus Sicht der Bundesregierung das ihr vorliegende Datenmaterial ausreichend, um den Erfolg der Maßnahmen der Förderkategorie II zu bewerten? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen? Wenn nein, in welchem Umfang wird die Bundesregierung welche weitere Daten erheben?

19

Wie viele Maßnahmen mit wie vielen Maßnahmeplätzen wurden in den letzten fünf Jahren von der Bundesagentur für Arbeit in Berufsbildungswerken (BBW), Berufsförderungswerken (BFW) und in vergleichbaren Einrichtungen gefördert (bitte für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme und für BBW, BFW und vergleichbare Einrichtungen gesondert aufführen)?

Entwicklung der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in besonderen Einrichtungen nach § 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a SGB III i. V. m. § 35 SGB IX (besondere Reha-Maßnahmen, Förderkategorie III)

20

Wie viele und welche Einrichtungen besitzen gegenwärtig den Status „vergleichbare Einrichtungen“?

21

Wie viele der Maßnahmen der Förderkategorie III waren durch einen tatsächlichen betrieblichen Anteil gekennzeichnet, und wie lang war jeweils der tatsächliche betriebliche Anteil (bitte für jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)?

22

In wie vielen Fällen fanden Absolventinnen bzw. Absolventen nach einer Ausbildung oder Umschulung in Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken und vergleichbaren Einrichtungen ein halbes Jahr, ein Jahr und fünf Jahre nach Absolvierung der Ausbildung bzw. Umschulung einen Arbeitsplatz (bitte für jedes Jahr sowie für BBW, BFW und vergleichbare Einrichtungen gesondert aufführen)?

23

Wie hoch sind die Abbruchquoten bei Erstausbildungen und Umschulungen, die in Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken und vergleichbaren Einrichtungen in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden (bitte für jedes Jahr und für BBW, BFW und vergleichbare Einrichtungen gesondert aufführen), und welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Verbleib der Abbrecherinnen und Abbrecher vor?

24

Wie viele erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen konnten bei Erstausbildungen und Umschulungen in Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken und vergleichbaren Einrichtungen in den letzten fünf Jahren erzielt werden (bitte für jedes Jahr und für BBW, BFW und vergleichbare Einrichtungen gesondert aufführen)?

25

Wie viele Maßnahmen zur Unterstützen Beschäftigung sind seit dem Jahr 2009 eingekauft worden (bitte für jedes Jahr und jedes Bundesland gesondert und nach Frauen und Männern differenziert aufführen)?

Entwicklung im Bereich Unterstützte Beschäftigung

26

Wie viele Eintritte in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sind in den Jahren zwischen 2009 und 2012 zu verzeichnen (bitte für jedes Jahr und jedes Bundesland gesondert und nach Frauen und Männern differenziert aufführen)?

27

In welchem Umfang fanden in den Jahren zwischen 2009 und 2012 Ausschreibungen für Maßnahmen zur Unterstützten Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit statt, und in wie vielen Fällen wurden Plätze in diesen Maßnahmen tatsächlich belegt (bitte für jedes Jahr und jedes Bundesland gesondert aufführen)?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Anzahl der Eintritte in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen im Verhältnis zur Entwicklung der Zahl der Personen, die die Maßnahme Unterstützte Beschäftigung in Anspruch nehmen?

29

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Situation erreicht, in denen berechtigten Wünschen im Sinne des § 9 SGB IX von Menschen mit Behinderungen nach Teilnahme an einer Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung entsprochen werden kann?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Leistungsträger an der Schnittstelle im Übergang von der individuellen betrieblichen Qualifizierung innerhalb der ersten beiden Jahre der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung in die Phase der Berufsbegleitung (nach Abschluss eines Arbeitsvertrages)?

31

Wurde aus Sicht der Bundesregierung mit dem Instrument der Unterstützten Beschäftigung das Ziel erreicht, möglichst vielen behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, deren berufliche Perspektive zuvor primär in einer Werkstatt für behinderte Menschen lag, eine geeignete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen?

Berlin, den 10. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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