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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

Nachfrage zu Antworten auf mehrere Schriftliche und Kleine Anfragen; Verteilung der angegebenen Verursacheranteile an der voraussichtlichen Gesamtmenge bis 2080 nach Abfallarten jeweils auf die vier großen Energieversorgungsunternehmen, Unternehmen der &quot;Sonstigen Industrie&quot;, Anlagen und Einrichtungen der öffentlichen Hand und Landessammelstellen, erhobene Daten, Entsorgungs- bzw. Endlagerkonzept nach Schließung des Endlagers Konrad, vertragliche Verbindungen vom Bund finanzierter Atomanlagen zu Privatunternehmen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

28.06.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1386410. 06. 2013

Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Radioaktive Abfälle lassen sich unterschiedlich klassifizieren. Am bekanntesten ist die Unterteilung in schwachradioaktive Abfälle (LAW), mittelradioaktive Abfälle (MAW) und hochradioaktive Abfälle (HAW). Hinsichtlich der Endlagerung dieser Abfälle ist neben ihrer Aktivität jedoch noch ein weiterer Aspekt relevant: die Wärme, die sie entwickeln. Sie hat Auswirkungen auf das Endlager und darf daher je nach Standort und Endlagerkonzept ein bestimmtes Maß nicht überschreiten.

Mit Blick auf seine Endlagerung wird der in Deutschland angefallene und noch anfallende Atommüll in zwei Kategorien unterteilt: wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle und radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Bei letzteren handelt es sich im Wesentlichen um die schwachaktiven und einen Großteil der mittelaktiven Abfälle und als ihr Endlager ist Schacht Konrad vorgesehen.

Daneben gibt es eine Kategorie radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nicht im Schacht Konrad eingelagert werden dürfen. Es handelt sich laut Bundesregierung „um Abfälle, deren Aktivitätskonzentrationen an einzelnen Nukliden so hoch ist, dass sie die gemäß Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad beschränkten Aktivitäten oder Stoffgehalte nahezu ausschöpfen oder überschreiten würden“, vgl. hierzu Bundestagsdrucksachen 17/3627, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 17 und 17/6954, Antwort auf die Schriftliche Frage 203. Ein Großteil dieser Abfälle ist der in Deutschland betriebenen Urananreicherung geschuldet, bei der abgereichertes Uran anfällt, sogenannte Urantails. Die hierzulande anfallende Urantails-Menge wird unterschiedlich abgeschätzt, laut o. g. Bundestagsdrucksache 17/6954, Antwort auf die Schriftliche Frage 203, ging die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit im Jahr 2011 von immerhin rund 35 000 m3 aus, das Bundesamt für Strahlenschutz sogar von rund 100 000 m3.

In Bezug auf die Endlagerung dieser nicht Konrad-gängigen radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung erscheinen noch diverse Fragen offen, beispielsweise existieren noch keine Sicherheitsanforderungen für ihre Endlagerung, vgl. Bundestagsdrucksache 17/7279, Antwort auf die Schriftliche Frage 89. Dies wirft die grundlegende Frage auf, ob es vertretbar ist, in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin abgereichertes Uran in so erheblichen Mengen anfallen zu lassen.

Drucksache 17/13864 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDiese Anfrage dient in erster Linie aber dazu, die Ursprünge bzw. wesentlichen Anteile an der Gesamtmenge der in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2080 schätzungsweise anfallenden Mengen an nicht wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen zu erheben und den Anfall in zeitlicher Hinsicht zu beleuchten.

Eine wesentliche Motivation für diese Anfrage war, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) über die Ursprünge/Anteile dieser Abfälle aus Sicht der Fragesteller völlig unzureichend informieren will. Bei radioaktiven Abfällen ergibt sich aus ihrer besonderen Gefährlichkeit auch eine besondere Verantwortung, umfassend zu informieren. Hierzu steht die kürzliche Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/13172, Schriftliche Frage 40, in klarem Widerspruch (die im Übrigen aufgrund des geringen in der Rubrik „Sonstige Industrie“ angegebenen Volumens auch die o. g. genannte Kategorie der nicht Konrad-gängigen Abfälle aus der Urananreicherung nicht zu enthalten scheint).

In der Vergangenheit wurden Fragen nach radioaktiven Abfällen deutlich präziser beantwortet – auch dann, wenn die Namen einzelner privatwirtschaftlicher Mülleigentümer/-verursacher nicht offen gelegt wurden, vgl. hierzu beispielsweise Bundestagsdrucksache 17/4009, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 1 und 4 sowie Bundestagsdrucksache 17/6954, Antwort auf die Schriftliche Frage 203. Was den der öffentlichen Hand zuzuordnenden Atommüll betrifft, gibt es aus Sicht der Fragesteller keinerlei Rechtfertigung für die Vertraulichkeit und Ablehnung präziser Auskünfte. Daneben ist auch hier festzuhalten, dass die Bundesregierung in dieser Wahlperiode bereits deutlich präzisere Angaben zu dem der öffentlichen Hand zuzuordnenden Atommüll gemacht hat, vgl. Bundestagsdrucksache 17/3447, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 6 bis 9.

Diese Anfrage zielt nun darauf ab, die Ursprünge bzw. Verursacheranteile an der Gesamtmenge der radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in Deutschland möglichst präzise zu erheben. Dabei erscheint es aus Sicht der Fragesteller möglich, auch in Bezug auf privatwirtschaftliche Unternehmen präzise Angaben zu machen, ohne deren Namen zu nennen. Beispielsweise könnte statt einer eindeutigen Bezifferung der den vier großen Atomkraftwerke betreibenden Stromkonzernen E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, RWE AG, EnBW Energie Baden-Württemberg AG und Vattenfall jeweils zuzuordnenden Müllmengen auch viermal eine Zuordnung zu dem anonymisierten Wort Energieversorgungsunternehmen (EVU) erfolgen, wenn die Bundesregierung eine eindeutige Zuordnung absolut nicht für machbar hält. Bei der Verursacherkategorie „Sonstige Industrie“ könnte eine ähnliche Anonymisierung erfolgen.

Die Fragesteller wollen aber darauf hinweisen, dass sie eine eindeutige Zuordnung für wünschenswert und sachgerecht halten und diese auch ohne Weiteres möglich ist, wenn die Verursacher anlässlich dieser Anfrage um ihr Einverständnis gebeten werden und dieses erklären. Die in den Fragen 1 bis 4 genannten Volumina sind der Bundestagsdrucksache 17/13172, Antwort auf die Schriftliche Frage 40, entnommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie verteilt sich die EVU-Menge von 173 442 m3 jeweils auf die vier großen EVU und bei diesen wiederum jeweils auf Abfallarten wie Betriebsabfälle, Stilllegungs- und Rückbauabfälle etc. (bitte wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erläutert, möglichst eindeutige Zuordnung zu jeweils E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall oder, falls zwingend nicht machbar, bitte zumindest Aufschlüsselung für viermal „EVU“ )?

2

Wie verteilt sich die Menge von 13 744 m3 der „Sonstigen Industrie“ jeweils auf die betreffenden Unternehmen und bei diesen wiederum jeweils auf Abfallarten wie Betriebsabfälle, Tails etc. (bitte wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erläutert, möglichst eindeutige Zuordnung zu den Unternehmen oder, falls zwingend nicht machbar, bitte zumindest anonymisierte unternehmensspezifische Aufschlüsselung)?

3

Wie verteilt sich die Menge von 107 430 m3, die der öffentlichen Hand zugeordnet werden, jeweils auf die konkreten Anlagen und Einrichtungen und bei diesen wiederum jeweils auf Abfallarten, wie Betriebsabfälle, Stilllegungs- und Rückbauabfälle etc. (bitte wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erläutert, eindeutige Zuordnung und bitte getrennte tabellarische Angabe für alle Abfälle, die den bundeseigenen Energiewerken Nord obliegen bzw. zugerechnet werden)?

4

Wie verteilt sich die Menge von 10 700 m3 jeweils auf die einzelnen Landessammelstellen und dabei jeweils auf Verursacherkategorien und Abfallarten (bitte Angaben zu Verursacherkategorien und Abfallarten, sofern unkompliziert, machbar)?

Wie groß ist die Gesamtmenge, die der Medizin zuzuordnen ist?

5

Welche Datenarten wurden bei der in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/13172 auf die Schriftliche Frage 40 genannten Erhebung im Jahr 2011 erfasst (bitte möglichst vollständige generische Angabe und Erläuterung der erhobenen Aspekte)?

6

Was wurde mit den erhobenen Daten von wem gemacht, und insbesondere zu was wurden sie verarbeitet, und/oder in was wurden sie eingepflegt (also schriftlicher Berichte, Datenbanken usw.; ggf. bitte mit Angabe des Berichtstitels, der Datenbankbezeichnung etc.)?

7

Welche Mengen welchen Ursprungs sind bislang bzw. bis 2010 angefallen (bitte möglichst aussagekräftige tabellarische Aufschlüsselung mit Angabe von mindestens Verursacher, Menge und Abfallart, wie Betriebs-, Stilllegungsabfälle etc., sofern nicht durch die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 bereits vollständig abgedeckt)?

8

Von welchen noch anfallenden Mengen welchen Ursprungs geht die Bundesregierung für das aktuelle Jahrzehnt bis 2020 sowie jeweils für die kommenden Jahrzehnte bis 2080 aus (bitte möglichst aussagekräftige tabellarische Aufschlüsselung differenziert nach jeweiligem Jahrzehnt und mit Angabe von mindestens Verursacher, Menge und Abfallart, wie Betriebs-, Stilllegungsabfälle etc., sofern nicht durch die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 bereits vollständig abgedeckt)?

9

Geht die Bundesregierung nach wie vor von einer vierzigjährigen Betriebszeit des Endlagers Konrad aus?

10

Welches Entsorgungs- bzw. Endlagerkonzept ist für die radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nach Ende der Betriebszeit des Endlagers Konrad laut Bundesregierung noch bis 2080 anfallen werden, vorgesehen?

Falls es noch kein konkretes Konzept gibt, welche verschiedenen wesentlichen Optionen kommen infrage oder werden betrachtet bzw. diskutiert?

11

Bei welchen anderen vom Bund finanzierten oder mitfinanzierten Atomanlagen gab es ähnliche oder vergleichbare vertragliche Verbindungen zu privatwirtschaftlichen Unternehmen wie bei der vom Bund finanzierten und errichteten Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe WAK, der Kompakten Natriumgekühlten Kernreaktoranlage Karlsruhe KNK und dem Mehrzweckforschungsreaktor Karlsruhe MZFR (jeweils privatwirtschaftliche Betriebsführungsgesellschaften, die Tochterunternehmen von Energieversorgungsunternehmen waren) oder auch beim AVR (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) und Thorium Hochtemperaturreaktor THTR?

Welche Verbindungen waren dies genau, und von wann bis wann bestanden sie?

Berlin, den 10. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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