Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14321
17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14024 –
Ausbau betrieblicher Kinderbetreuungsplätze
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ab 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf ein Betreuungs- und
Frühförderungsplatz für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Zur
Umsetzung des Rechtsanspruches fehlten im März 2012 noch mehr als
220 000 Betreuungsplätze. Aktuellere Zahlen liegen derzeit der
Bundesregierung nicht vor. Ob der Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und
Frühförderungsplatz ab August 2013 flächendeckend gewährt werden kann, ist
zweifelhaft. Dementsprechend vielfältig sind die Bemühungen,
Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Leider wird dabei mehr auf die Quantität als die Qualität
der Angebote geachtet.
Im Mai 2012 stellte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend Dr. Kristina Schröder ein so genanntes 10-Punkte-Programm für den
Kitaausbau vor. Punkt 4 widmet sich dem Ausbau betrieblicher
Kinderbetreuung und kündigt eine Weiterentwicklung des 2009 aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) ins Leben gerufenen Programmes „Betrieblich
unterstützte Kinderbetreuung (BUK)“ an.
Auf dem diesjährigen Unternehmertag des Unternehmernetzwerkes
„Erfolgsfaktor Familie“ stand die Vielfalt der Modelle betrieblicher Kinderbetreuung
von Betriebskitas bis zur Notfallbetreuung im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Allerdings wurden in diesem Zusammenhang die Dimensionen des Ausbaus,
wie z. B. Anzahl der geschaffenen Plätze, nicht benannt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die bessere Balance von Familie und Arbeitsleben ist eine der zentralen
Herausforderungen in Deutschland. Dabei ist eine gesicherte, qualitativ
hochwertige Betreuung der Kinder eine maßgebliche Bedingung für die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 1. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14321 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Schaffung von Angeboten der Kindertagesbetreuung und ihre Finanzierung
ist nach dem Grundgesetz Aufgabe von Ländern und Kommunen. Diese sind für
Bau und Betrieb einer flächendeckend funktionierenden Kinderbetreuung
verantwortlich. Nichtsdestotrotz hilft der Bund hilft den Ländern seit Jahren
nachhaltig und tatkräftig bei der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung:
Insgesamt stellt der Bund den Ländern bis 2014 fast 5,4 Mrd. Euro zur
Verfügung, um zusätzliche Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege zu schaffen
und ihren Betrieb zu finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund den dauerhaften
Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Mio. Euro.
Betriebliche bzw. betrieblich unterstützte Kinderbetreuung kann die großen
Anstrengungen des Staates ergänzen. Diese Ergänzung ist wichtig und richtig,
denn gerade die Unternehmen profitieren in besonderem Maße davon, wenn
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schnell nach einer Familienauszeit
wieder in den Beruf zurückkehren können. Je nach Land und Kommune variieren
die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten.
Um Unternehmen einen zusätzlichen Impuls für den Ausbau betrieblich
unterstützter Kinderbetreuungsangebote zu geben und diese beim Aufbau zu
unterstützen, wurde im Februar 2008 das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte
Kinderbetreuung“ (BuK) gestartet. Mit dem Förderprogramm wurde die
gemeinsame Strategie von Bund, Ländern und Kommunen für den Ausbau der
Kinderbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren ergänzt. Aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds wurden zusätzliche Betreuungsgruppen für
Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gefördert, sei es in
bestehenden oder in neuen Einrichtungen. Die Laufzeit des Programms endete am
31. Dezember 2012. Am 30. November 2012 startete das neue Förderprogramm
„Betriebliche Kinderbetreuung“ (BeKiB).
Im Förderprogramm BuK wurde bis zu zwei Jahre ein Zuschuss zu den
anfallenden Betriebskosten gezahlt. Die Förderung betrug bis zu 50 Prozent der
laufenden Betriebsausgaben, maximal aber 6 000 Euro pro Platz und Jahr. Für die
Förderung war es dabei unerheblich, von wem die Einrichtung getragen wird,
vom Unternehmen selbst oder einem öffentlichen oder privaten Träger.
Ausschlaggebend für die Förderung war allein, dass die Voraussetzungen für den
Betrieb einer Kindertageseinrichtung erfüllt sind, also eine Betriebserlaubnis
vorliegt.
Die beteiligten Unternehmen mussten sich mit einem substantiellen Beitrag an
der Finanzierung der Betreuungsplätze beteiligen. Neben dem Beitrag der
Unternehmen erfolgte die Kofinanzierung der Betriebskosten der neu geschaffenen
Betreuungsplätze ggf. durch Elternbeiträge, Eigenmittel des öffentlichen oder
privaten Trägers und/oder sonstige öffentliche oder private Mittel. Insgesamt
beteiligten sich Unternehmen mit über 16 Mio. Euro an den Betriebskosten der
geförderten Betreuungsplätze.
Die Erfahrungen aus dem Programm BuK haben gezeigt, dass die Einrichtung
betrieblich unterstützter Kinderbetreuungsangebote ein hohes Maß an
Engagement von Unternehmen erfordert. Neue Betreuungsprojekte haben häufig lange
Vorlaufzeiten von der Entscheidung eines Unternehmens, eine betriebliche
Kinderbetreuung einzurichten, bis zum Start der Betreuung. Betriebliche
Kinderbetreuung ist nicht nur für Großunternehmen eine interessante Möglichkeit, ihre
Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Auch
kleine und mittlere Unternehmen setzen auf betriebliche Kinderbetreuung. In
der Regel kooperieren hier mehrere Unternehmen miteinander. Ganz
überwiegend arbeiten sie mit erfahrenen, insbesondere privat-gemeinnützigen und
privat-gewerblichen, Trägern zusammen.
Insgesamt ist es mit dem Programm BuK in den letzten Jahren gelungen, das
Thema betriebliche Kinderbetreuung stärker in den Fokus sowohl von Unter-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14321nehmen als auch von Trägern von Kinderbetreuungsangeboten sowie Eltern zu
rücken. Das Interesse von Unternehmen an betrieblichen
Kinderbetreuungsangeboten hat erkennbar zugenommen.
1. Wie viele reguläre Vollzeitbetreuungsplätze mit einem Betreuungsumfang
von mindestens 7 Stunden gibt es insgesamt in betrieblichen
Kinderbetreuungseinrichtungen?
Wie entwickelte sich die Zahl dieser Plätze seit 2000 (bitte nach
Bundesländern und nach Betreuungsplätzen für Kinder über und unter drei Jahren
aufschlüsseln)?
2. Wie viele reguläre Teilzeitbetreuungsplätze mit einem Betreuungsumfang
von maximal 7 Stunden gibt es insgesamt in betrieblichen
Kinderbetreuungseinrichtungen?
Wie entwickelte sich die Zahl dieser Plätze seit 2000 (bitte nach
Bundesländern und nach Betreuungsplätzen für Kinder über und unter drei Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Statistischen Bundesamt liegen erst ab 2007 vergleichbare Daten zu
Ganztags- und Teiltagsbetreuungsplätzen aus der Statistik der Kinder- und
Jugendhilfe vor. Bis einschließlich 2002 wurde die Statistik vierjährig erhoben. Sie ist
konzeptionell nicht mit der ab 2006 eingeführten jährlichen Erhebung
vergleichbar. Beispielsweise wurden bis 2002 im vierjährlichen Abstand die
genehmigten Betreuungsplätze ausgewiesen. Ab 2006 fokussiert die Statistik auf
die Anzahl der betreuten Kinder, die Einrichtung und das dort tätige Personal.
Für das Einführungsjahr 2006 liegen aufgrund der Umstellungsproblematik
nicht aus allen Landesämtern vergleichbare Daten vor.
Um eine längere, vergleichbare Zeitreihe zu generieren, werden
Ganztagsbetreuung und Teiltagsbetreuung wie folgt definiert: Unter Ganztagsbetreuung
wurden betreute Kinder mit einem Betreuungsumfang von über sieben Stunden
pro Tag, ohne Mittagsunterbrechung, gefasst. Unter Teiltagesbetreuung wurden
betreute Kinder gefasst, die bis zu sieben Stunden pro Tag betreut wurden bzw.
mehr als sieben Stunden am Tag, aber mit Mittagsunterbrechung.
Die Statistik der Kinder- und Jugendhilfe erfasst ausschließlich
Tageseinrichtungen, bei denen die überwiegende Zahl der Plätze in der Einrichtung für
Kinder von Betriebsangehörigen vorgesehen ist.
Hier nicht erfasst sind beispielsweise Fälle, in denen Unternehmen die
Kinderbetreuung ihrer Beschäftigten durch den Erwerb von Belegplätzen in
bestehenden Einrichtungen unterstützen, diese betrieblich unterstützten Plätze aber nicht
den Hauptanteil in der Einrichtung ausmachen. Die Statistik bildet daher nur
einen Teil der betrieblichen Kinderbetreuungsangebote ab.
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Kinder im Alter von
ter 3 Jahren 3 Jahren und älter
euungsumfang Betreuungsumfang
itng 1)
Teilzeitbetreuung 2)
Vollzeitbetreuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
5904 3346 6817 4911
108 106 189 298
176 126 230 470
436 288 420 734
192 104 104 62
904 518 1571 647
1002 219 553 213
449 123 664 464
845 529 704 381
936 989 854 648
9 4 25 45
171 150 274 138
260 84 371 332
7 12 18 47
281 33 640 387
82 59 78 44
46 2 122 1
.
Tabelle 1: Kinder in Tageseinrichtungen am Stichtag, in denen vorwiegend Kinder von Betriebsangehörig
Kinder im Alter von
unter 3 Jahren 3 Jahren und älter un
Betreuungsumfang Betreuungsumfang Betr
Vollzeitbetreuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
Vollzeitbetreuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
Vollze
betreuu
Deutschland
01.03.2012
7109 3332 9147 6888
01.03.2011
Schleswig-Holstein 112 85 289 526
Hamburg 232 153 374 349
Niedersachsen 586 389 581 837
Bremen 216 69 120 82
Nordrhein-
Westfalen 1290 852 2416 1741
Hessen 1152 296 866 825
Rheinland-Pfalz 406 112 652 432
Baden-
Württemberg 1130 513 932 559
Bayern 865 490 788 515
Saarland 22 20 83 101
Berlin 230 131 318 166
Brandenburg 285 107 450 391
Mecklenburg-
Vorpommern - - - -
Sachsen 406 76 945 299
Sachsen-Anhalt 132 34 221 51
Thüringen 45 5 112 14
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Kinder im Alter von
unter 3 Jahren 3 Jahren und älter
etreuungsumfang Betreuungsumfang
llzeiteuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
Vollzeitbetreuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
4116 2500 5419 5099
40 77 93 302
195 74 295 596
269 186 342 269
123 127 34 162
741 364 1277 934
546 95 632 553
196 158 328 420
609 275 484 323
738 864 760 923
- - - -
136 141 178 105
146 47 218 211
- - - -
249 59 580 243
61 32 109 56
67 1 89 2
SEITE 7
Kinder im Alter von
unter 3 Jahren 3 Jahren und älter
Betreuungsumfang Betreuungsumfang B
Vollzeitbetreuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
Vollzeitbetreuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
Vo
betr
Deutschland
01.03.2010
4817 2885 5738 4465
01.03.2009
Schleswig-Holstein 85 68 136 390
Hamburg 203 108 256 569
Niedersachsen 422 324 406 584
Bremen 182 133 180 159
Nordrhein-
Westfalen 731 348 1179 672
Hessen 728 144 459 294
Rheinland-Pfalz 279 126 469 410
Baden-
Württemberg 619 445 614 380
Bayern 846 962 840 716
Saarland - - - -
Berlin 159 149 264 134
Brandenburg 149 32 209 73
Mecklenburg-
Vorpommern - - - -
Sachsen 270 18 481 28
Sachsen-Anhalt 82 27 141 55
Thüringen 62 1 104 1
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Kinder im Alter von
unter 3 Jahren 3 Jahren und älter
etreuungsumfang Betreuungsumfang
llzeituung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
Vollzeitbetreuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
2834 1709 4959 6642
35 71 93 516
145 106 264 515
161 69 233 422
37 108 59 41
419 220 1224 2166
413 40 446 323
147 30 331 340
316 231 493 715
586 601 655 684
- - - -
130 83 256 131
169 66 260 481
22 3 38 30
138 47 426 216
87 34 99 62
29 - 82 -
en
SEITE 8
Kinder im Alter von
unter 3 Jahren 3 Jahren und älter
Betreuungsumfang Betreuungsumfang B
Vollzeitbetreuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
Vollzeitbetreuung 1)
Teilzeitbetreuung 2)
Vo
betre
Deutschland
15.03.2008
3434 2231 4946 6019
15.03.2007
Schleswig-Holstein 59 58 165 552
Hamburg 162 89 249 415
Niedersachsen 226 167 297 759
Bremen 115 113 26 41
Nordrhein-
Westfalen 385 273 859 856
Hessen 529 156 598 462
Rheinland-Pfalz 157 108 381 416
Baden-
Württemberg 460 337 500 607
Bayern 751 646 748 1019
Saarland - - - -
Berlin 126 125 205 109
Brandenburg 155 83 291 411
Mecklenburg-
Vorpommern - - - -
Sachsen 191 32 427 310
Sachsen-Anhalt 70 37 118 61
Thüringen 48 7 82 1
1) Vollzeitbetreuung (> 7 Stunden, keine Mittagsunterbrechung)
2) Teilzeitbetreuung (<= 7 Stunden oder > 7 Stunden mit Mittagsunterbrechung)
Quelle: Destatis; Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/143213. Wie wurde das Programm zur Betrieblich unterstützen Kinderbetreuung
(BUK) weiterentwickelt, wie die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder
im Rahmen des im Mai 2012 vorgestellten 10-Punkte-Programms für ein
bedarfsgerechtes Angebot ankündigte?
Um Unternehmen weiterhin bei der Einrichtung betrieblicher Betreuungsplätze
unterstützen zu können, wurde das Förderprogramm BuK neu aufgelegt und
weiterentwickelt. Das am 30. November 2012 gestartete neue Förderprogramm
BeKiB ist Teil des 10-Punkte-Programms für ein bedarfsgerechtes Angebot
„Kindertagesbetreuung 2013“. Die Laufzeit des Förderprogramms endet am
30. Juni 2015. Seit Start des Förderprogramms BeKiB am 30. November 2012
zeigt sich ein reges Interesse bei Trägern und Unternehmen. Viele Interessenten
signalisieren, dass sie zum Beginn des Kita-Jahres 2013/2014 – mit
Unterstützung des Förderprogramms – mit ihren Betreuungsangeboten starten wollen.
Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Programme in folgenden
Punkten:
Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Förderprogramm BuK wurde das
Abrechnungsverfahren im Rahmen des neuen Programms BeKiB deutlich
vereinfacht. Pro Platz wird im neuen Förderprogramm ein pauschaler Zuschuss zu
den laufenden Betriebskosten von maximal zwei Jahren gewährt. Die Höhe der
Pauschale ist abhängig vom Betreuungsumfang. Für einen
Ganztagsbetreuungsplatz wird eine Pauschale in Höhe von 400 Euro pro Monat gezahlt.
Teilzeitplätze werden mit 300 Euro pro Platz und Monat und Halbtagsplätze mit
200 Euro pro Platz und Monat gefördert. Damit entfällt der im
Vorgängerprogramm erforderliche Einzelnachweis sämtlicher Betriebskosten. Die
Unternehmensbeteiligung muss mindestens 250 Euro pro Ganztagsbetreuungsplatz
und Monat betragen, für Teilzeitplätze 187,50 Euro und für Halbtagsplätze
125 Euro. Darüber hinaus wurde die Zielgruppe erweitert. Am
Förderprogramm BeKiB können jetzt auch Behörden teilnehmen.
4. Wie viele Betreuungsplätze wurden im Rahmen des Programmes zur
Betrieblich unterstützen Kinderbetreuung (BUK) seit 2009 geschaffen (bitte
nach Bundesländern, Jahren und nach Betreuungsplätzen für Kinder über
und unter drei Jahren aufschlüsseln)?
Die Förderprogramme BuK und BeKiB unterstützen die Einrichtung von
Kinderbetreuungsplätzen für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren. Lediglich in
begründeten Ausnahmefällen können auch Plätze für Geschwisterkinder über drei
Jahren in derselben Einrichtung gefördert werden.
Im Programm BUK wurden insgesamt 1 590 Plätze gefördert. Die
Aufschlüsselung nach Ländern und nach Betreuungsplätzen für Kinder über und unter drei
Jahren ist Tabelle 2 zu entnehmen.
Drucksache 17/14321 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele Betreuungsplätze fielen nach Ablauf der Anschubfinanzierung
von zwei Jahren weg (bitte nach Bundesländern, Jahren und nach
Betreuungsplätzen für Kinder über und unter drei Jahren aufschlüsseln)?
Ein wesentliches Anliegen beider Förderprogramme ist es, die Nachhaltigkeit
der geförderten Projekte auch nach dem Ende der Förderung sicherzustellen.
Die Antragsteller müssen daher bereits bei Antragstellung konzeptionelle
Überlegungen für die nachhaltige Finanzierung der geplanten Einrichtung oder
Gruppe über den Förderzeitraum hinaus vorlegen. Sie werden aufgefordert,
diese während des Förderzeitraums konsequent weiter zu entwickeln und in die
Praxis umzusetzen.
Die Anschubfunktion des ausgelaufenen Förderprogramms BuK hat sich in der
Praxis als nachhaltig bewährt. Über 97 Prozent der im Rahmen des
Förderprogramms neu entstandenen Betreuungsplätze werden auch nach Auslaufen der
Förderung weitergeführt.
Von den 1 590 Betreuungsplätzen fielen nach Auslaufen der Förderung
lediglich 20 Plätze in Nordrhein-Westfalen weg, die in 2009 gestartet sind, sowie
14 Plätze in Bremen aus den Jahren 2009 und 2010. Es handelt sich bei diesen
34 Plätzen ausschließlich um Plätze für Kinder unter drei Jahren. Alle anderen
Betreuungsplätze werden weiter geführt.
Tabelle 2: Im Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ (BuK) geförderte
Kinderbetreuungsplätze, Laufzeit: Februar 2008 - Dezember 2012
unter 3 über 3 gesamt
Baden-Württemberg 149 0 149
Bayern 105 0 105
Berlin 43 1 44
Brandenburg 6 0 6
Bremen 100 0 100
Hamburg 0 0 0
Hessen 212 18 230
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 243 14 257
Nordrhein-Westfalen 486 24 510
Rheinland-Pfalz 95 1 96
Saarland 0 0 0
Sachsen 31 0 31
Sachsen-Anhalt 10 0 10
Schleswig-Holstein 30 0 30
Thüringen 17 5 22
Gesamt 1.527 63 1.590
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/143216. Wie viele reguläre Vollzeitbetreuungsplätze mit einem Betreuungsumfang
von mindestens 7 Stunden sind von Mitgliedsunternehmen des
Unternehmensnetzwerkes „Erfolgsfaktor Familie“ über das Förderprogramm
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (BUK) des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in eigenen Einrichtungen
geschaffen worden (bitte nach Bundesländern, Jahren, den jeweils
verausgabten Fördermitteln und nach Betreuungsplätzen für Kinder über und
unter drei Jahren aufschlüsseln)?
7. Wie viele dieser regulären Vollzeitbetreuungsplätze mit einem
Betreuungsumfang von mindestens 7 Stunden werden darüber hinaus von weiteren
öffentlichen Mitteln bezuschusst (bitte nach Bundesländern, Jahren, den
jeweils verausgabten Fördermitteln und nach Betreuungsplätzen für Kinder
über und unter drei Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Förderprogramm BuK wurden insgesamt 1 159 Vollzeitbetreuungsplätze mit
einem Betreuungsumfang von mindestens sieben Stunden geschaffen, davon
578 von Mitgliedsunternehmen des Unternehmensnetzwerkes „Erfolgsfaktor
Familie“. Von diesen 578 Plätzen wurden 459 Plätze in Einrichtungen
geschaffen, bei denen das Unternehmen selbst Träger der Einrichtung ist bzw. einen
Träger mit dem Betrieb der betriebseigenen Kita beauftragt hat.
Bei den Ausgaben erfolgte keine Differenzierung nach Altersgruppen, da das
Förderprogramm auf die Schaffung von zusätzlichen betrieblichen
Betreuungsgruppen für Kinder unter drei Jahren ausgerichtet war. Daher umfassen die
Angaben zu den Fördermitteln sowohl die Betreuungsplätze für Kinder unter als
auch über drei Jahren. Die Aufschlüsselung ist Tabelle 3 zu entnehmen. Aus
Übersichtlichkeitsgründen enthält die Tabelle nur Angaben aus Ländern, in
denen Betreuungsplätze gefördert wurden.
Im Förderprogramm BuK bestand seit September 2009 nach einer
Förderrichtlinienänderung die Möglichkeit, weitere öffentliche Mittel zur Kofinanzierung
der Betriebskosten der Kinderbetreuungsplätze einzusetzen.
Von den 459 Vollzeitbetreuungsplätzen, die im Rahmen dieses
Förderprogramms durch Mitgliedsunternehmen des Unternehmensnetzwerkes
„Erfolgsfaktor Familie“ in Einrichtungen geschaffen wurden, bei denen das
Unternehmen selbst Träger der Einrichtung ist bzw. einen Träger mit dem Betrieb der
betriebseigenen Kita beauftragt hat, wurden 82 Plätze durch weitere öffentliche
Mittel bezuschusst.
Im Förderprogramm BuK wurde jeder neu geschaffene Platz durchschnittlich
mit rund 4 500 Euro pro Jahr aus ESF-Mitteln gefördert. Bei
Betreuungsplätzen, die mit weiteren öffentlichen Mitteln gefördert wurden, lag die öffentliche
Förderung der Betriebskosten inklusive ESF-Mittel im Durchschnitt bei
insgesamt 6 200 Euro pro Platz und Jahr. Die übrigen Betriebskosten wurden von
Unternehmen, Eltern und Trägern getragen.
Zum Vergleich wurden den Ländern nach dem
Kinderbetreuungsausbaufinanzierungsgesetz rechnerisch pro neuem Kita-Platz 36 000 Euro Investitionsmittel
und rund 12 000 Euro für die anfallenden Betriebskosten pro Jahr zur
Verfügung gestellt.
Die Aufschlüsselung der im Rahmen des Förderprogramms BuK von
Mitgliedsunternehmen des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“
geschaffenen Ganztagsbetreuungsplätze, die mit weiteren öffentlichen Mitteln gefördert
wurden, ist Tabelle 4 zu entnehmen.
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„Erfolgsfaktor Familie“ in
betriebseiogramm „Betrieblich unterstützte Kin-
Mittel
ESF-Mittel
2011
ESF-Mittel
2012
7.299,37 € 44.030,26 € 0,00 €
2.239,33 € 171.070,39 € 26.561,77 €
5.650,97 € 110.908,95 € 166.645,80 €
5.012,47 € 120.758,37 € 60.679,82 €
2.503,14 € 851.941,64 € 179.728,13 €
0,00 € 59.827,76 € 0,00 €
8.292,39 € 164.083,92 € 0,00 €
0.997,67 € 1.522.621,29 € 433.615,52 €
netzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ in
, nach verausgabten Fördermitteln und
Mittel
ESF-Mittel
2012
öff. Mittel
2012
.574,91 € 25.591,77 € 96.680,68 €
.385,23 € 6.539,91 € 9.861,80 €
.471,96 €
315.797,82
€ 179.633,69 €
.910,88 € 58.466,12 € 125.123,51 €
Tabelle 3: Ganztagsplätze, die von Mitgliedsunternehmen des Unternehmensnetzwerks
genen Kitas geschaffen wurden, nach verausgabten Fördermitteln und Jahren für das Pr
derbetreuung“ (BuK)
unter 3 über 3 gesamt
ESF-Mittel
2008
ESF-Mittel
2009
ESF-
2010
Baden-Württemberg 30 0 30 31.439,81 € 185.108,26 € 7
Bayern 35 0 35 0,00 € 0,00 € 3
Hessen 60 3 63 0,00 € 36.727,91 € 11
Niedersachsen 59 5 64 69.992,71 € 165.536,90 € 9
Nordrhein-Westfalen 222 20 242 40.720,65 € 321.936,40 € 84
Rheinland-Pfalz 5 0 5 0,00 € 0,00 €
Schleswig-Holstein 20 0 20 0,00 € 0,00 € 6
Gesamt 431 28 459 142.153,17 € 709.309,47 € 1.23
Tabelle 4: Ganztagsbetreuungsplätze, die von Mitgliedsunternehmen des Unternehmens
betriebseigenen Kitas geschaffen und mit weiteren öffentlichen Mittel gefördert wurden
Jahren für das Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ (BuK).
unter 3 über 3 gesamt
ESF-Mittel
2010
öff. Mittel
2010
ESF-Mittel
2011
öff.
2011
Bayern 35 0 35 32.239,33 € 39.922,52 € 171.070,39 € 214
Hessen 4 0 4 6.119,72 € 647,09 € 27.970,61 € 13
Nordrhein-
Westfalen 43 0 43 0,00 € 0,00 € 0,00 € 205
Gesamt 82 0 82 243.831,01 € 356.367,43 € 378.674,69 € 551
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/143218. Wie viele reguläre Teilzeitbetreuungsplätze mit einem Betreuungsumfang
von maximal 7 Stunden sind von Mitgliedsunternehmen des
Unternehmensnetzwerkes „Erfolgsfaktor Familie“ über das Förderprogramm
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (BUK) des BMFSFJ in eigenen
Einrichtungen geschaffen worden (bitte nach Bundesländern, Jahren, den
jeweils verausgabten Fördermitteln und nach Betreuungsplätzen für Kinder
über und unter drei Jahren aufschlüsseln)?
9. Wie viele dieser regulären Teilzeitbetreuungsplätze mit einem
Betreuungsumfang von maximal 7 Stunden werden darüber hinaus von weiteren
öffentlichen Mitteln bezuschusst (bitte nach Bundesländern, Jahren, den
jeweils verausgabten Fördermitteln und nach Betreuungsplätzen für Kinder
über und unter drei Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei Frage 9 liegt offenbar ein redaktionelles Versehen vor, wenn nach
Teilzeitbetreuungsplätzen mit einem Umfang von mindestens 7 Stunden gefragt wird.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die Antwort insoweit
aufgrund des mutmaßlichen redaktionellen Versehens auf Betreuungsplätze mit
einem Umfang von maximal 7 Stunden bezieht.
Im Förderprogramm BuK wurden insgesamt 431 Teilzeitbetreuungsplätze mit
einem Betreuungsumfang von maximal 7 Stunden geschaffen, davon 212 von
Mitgliedsunternehmen des Unternehmensnetzwerkes „Erfolgsfaktor Familie“.
Von diesen 212 Plätzen wurden 189 in Einrichtungen geschaffen, bei denen das
Unternehmen selbst Träger der Einrichtung ist bzw. einen Träger mit dem
Betrieb der betriebseigenen Kita beauftragt hat. 27 dieser Betreuungsplätze
wurden durch weitere öffentliche Mittel bezuschusst.
Die Aufschlüsselung ist den Tabellen 5 und 6 zu entnehmen.
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nsnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ in
tützte Kinderbetreuung“ (BuK)
geschafittel
ESF-Mittel
2011
ESF-Mittel
2012
.533,87 € 44.030,26 € 0,00 €
.447,87 € 58.676,04 € 6.713,19 €
.936,31 € 52.654,55 € 4.904,93 €
.500,41 € 61.810,20 € 0,00 €
.729,21 € 181.009,61 € 104.439,05 €
0,00 € 0,00 € 59.827,76 €
.147,67 € 398.180,66 € 175.884,93 €
nsnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ in
“ (BuK) und mit weiteren öffentlichen
. Mittel
1
ESF-Mittel
2012
öff. Mittel
2012
.925,58 € 6.713,19 € 34.840,95 €
.038,92 € 4.904,93 € 7.396,35 €
428,50 € 26.334,44 € 18.581,03 €
393,00 € 37.952,56 € 60.818,33 €
Tabelle 5: Teiltagsbetreuungsplätze, die von Mitgliedsunternehmen des Unternehme
betriebseigenen Einrichtungen im Rahmen des Förderprogramms „Betrieblich unters
fen wurden.
unter 3 über 3 gesamt
ESF-Mittel
2008
ESF-Mittel
2009
ESF-M
2010
Baden-Württemberg 5 0 5 0,00 € 7.733,14 € 7
Bayern 19 0 19 0,00 € 0,00 € 6
Hessen 55 7 62 0,00 € 46.195,05 € 189
Niedersachsen 64 0 64 164.688,72 € 360.958,15 € 120
Nordrhein-Westfalen 34 0 34 0,00 € 0,00 € 37
Rheinland-Pfalz 5 0 5 0,00 € 0,00 €
Gesamt 182 7 189 164.688,72 € 414.886,34 € 362
Tabelle 6: Teiltagsbetreuungsplätze, die von Mitgliedsunternehmen des Unternehme
betriebseigenen Kitas im Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Mittel gefördert wurden.
unter 3 über 3 gesamt
ESF-Mittel
2010
öff. Mittel
2010
ESF-Mittel
2011
öff
201
Baden-
Württemberg 19 0 19 6.447,87 € 7.984,50 € 58.676,04 € 84
Hessen 3 0 3 4.649,79 € 485,31 € 20.977,95 € 10
Nordrhein-
Westfalen 5 0 5 8.384,81 € 0,00 € 19.501,06 € 2.
Gesamt 27 0 27 19.482,47 € 8.469,81 € 99.155,05 € 97.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1432110. Wie viele Betreuungsplätze im Rahmen ergänzender Betreuungsangebote
(z. B. in Randlagen, Nachtbetreuung, Notfallbetreuung etc.) sind von
Mitgliedsunternehmen des Unternehmensnetzwerkes „Erfolgsfaktor
Familie“ über das Förderprogramm Betrieblich unterstützte
Kinderbetreuung (BUK) des BMFSFJ geschaffen worden (bitte nach Bundesländern,
Jahren, Art der ergänzenden Betreuung, den jeweils verausgabten
Fördermitteln und nach Betreuungsplätzen für Kinder über und unter drei Jahren
aufschlüsseln)?
11. Wie viele dieser Betreuungsplätze im Rahmen ergänzender
Betreuungsangebote (z. B. in Randlagen, Nachtbetreuung, Notfallbetreuung etc.)
werden darüber hinaus von weiteren öffentlichen Mitteln bezuschusst
(bitte nach Bundesländern, Jahren, Art der ergänzenden Betreuung, den
jeweils verausgabten Fördermitteln und nach Betreuungsplätzen für
Kinder über und unter drei Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurden keine Betreuungsplätze im Rahmen ergänzender
Betreuungsangebote von Mitgliedsunternehmen des Unternehmensnetzwerkes „Erfolgsfaktor
Familie“ über das Förderprogramm BuK geschaffen. Das Förderprogramm
BuK zielte in erster Linie auf die Einrichtung von betrieblich unterstützten
Regelbetreuungsangeboten für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren ab. Die
Abdeckung von speziellen Betreuungsbedarfen wie Randzeiten- und Nachtbetreuung
spielt daher nur eine sehr untergeordnete Rolle im Rahmen des
Förderprogramms.
12. Wie viele Betreuungsplätze sind von Mitgliedsunternehmen des
Unternehmensnetzwerkes „Erfolgsfaktor Familie“ über das Förderprogramm
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (BUK) des BMFSFJ dadurch
geschaffen worden, dass Plätze in vorhandenen Einrichtungen
öffentlicher oder freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe für Mitarbeiterinnen/
Mitarbeiter reserviert oder eingekauft wurden (bitte nach Bundesländern,
Jahren, Art der Betreuung, den jeweils verausgabten Fördermitteln und
nach Betreuungsplätzen für Kinder über und unter drei Jahren
aufschlüsseln)?
13. Wie viele dieser in vorhandenen Einrichtungen öffentlicher oder freier
Träger der Kinder- und Jugendhilfe für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
reservierten oder eingekauften Betreuungsplätze werden darüber hinaus
von weiteren öffentlichen Mitteln bezuschusst (bitte nach Bundesländern,
Jahren, Art der Betreuung, den jeweils verausgabten Fördermitteln und
nach Betreuungsplätzen für Kinder über und unter drei Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Förderprogramm BuK wurden ausschließlich Betreuungsplätze für
Mitarbeiterkinder in Kindertageseinrichtungen gefördert, die zusätzlich zum bei
Förderbeginn bestehenden Betreuungsangebot geschaffen wurden. Dabei war
es unerheblich, ob eine neue Gruppe in einer bestehenden Kita eingerichtet oder
ob eine neue Betreuungseinrichtung geschaffen wird. Eine
Einzelplatzförderung war ausgeschlossen.
Von den insgesamt 790 durch Mitgliedsunternehmen des
Unternehmensnetzwerkes „Erfolgsfaktor Familie“ geschaffenen Betreuungsplätzen wurden
142 Plätze in Betreuungsgruppen in bestehenden
Kinderbetreuungseinrichtungen öffentlicher oder freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Von
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“, die im Rahmen
haffen wurden.
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2011
ESF-Mittel
2012
0,83 € 45.931,88 € 0,00 €
6,43 € 23.960,53 € 0,00 €
3,35 € 155.242,78 € 28.647,54 €
,94 € 23.761,13 € 0,00 €
0,00 € 61.270,42 € 55.461,64 €
7,25 € 119.628,03 € 91.095,77 €
2,51 € 4.988,04 € 4.969,58 €
,31 € 434.782,81 € 180.174,53 €
“, die im Rahmen
haffen und mit
tel ESF-Mittel
2012
öff. Mittel
2012
6,42 € 0,00 € 40.519,39 €
9,24 € 0,00 € 0,00 €
0,99 € 34.418,27 € 26.826,51 €
6,65 € 34.418,27 € 67.345,90 €
Tabelle 7: Betreuungsplätze von Mitgliedsunternehmen des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie
des Programms „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ (BuK) in bereits bestehenden Einrichtungen gesc
unter 3 über 3 gesamt
davon
Teilzeitbetreuung
davon
Ganztagsbetreuung
ESF-Mittel
2008
ESF-Mittel
2009
ESF-Mitt
2010
Baden-Württemberg 18 0 18 0 18 0,00 € 0,00 € 6.69
Bayern 25 0 25 8 17 0,00 € 0,00 € 53.66
Bremen 45 0 45 8 37 6.596,70 € 77.604,43 € 184.02
Hessen 6 0 6 0 6 0,00 € 15.723,82 € 39.273
Niedersachsen 18 0 18 3 15 0,00 € 0,00 €
Nordrhein-Westfalen 29 0 29 2 27 4.681,74 € 13.665,03 € 33.69
Rheinland-Pfalz 1 0 1 1 0 0,00 € 0,00 € 1.53
Gesamt 142 0 142 22 120 11.278,44 € 106.993,28 € 318.884
Tabelle 8: Betreuungsplätze von Mitgliedsunternehmen des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie
des Förderprogramms „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ (BuK) in vorhandenen Einrichtungen gesc
weiteren öffentlichen Mitteln gefördert wurden.
unter 3 über 3 gesamt
davon
Teilzeitbetreuung
davon
Ganztagsbetreuung
ESF-Mittel
2010
öff. Mittel
2010
ESF-Mittel
2011
öff. Mit
2011
Baden-
Württemberg 3 0 3 0 3 6.690,83 € 0,00 € 3.090,18 € 28.68
Bayern 25 0 25 8 17 53.666,43 € 20.550,07 € 23.960,53 € 21.03
Niedersachsen 6 0 6 3 3 0,00 € 0,00 € 30.357,32 € 14.77
Gesamt 34 0 34 11 23 60.357,26 € 20.550,07 € 57.408,03 € 64.49
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1432114. Wie viele Mittel stehen jährlich von 2009 bis 2015 für das
Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (BUK) bereit?
Im Förderprogramm BuK wurden für die Jahre 2008 bis 2012 insgesamt
15 477 802,93 Euro ESF-Mittel gebunden. Da das Förderprogramm Ende 2012
ausgelaufen ist, stehen für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 keine
Haushaltsmittel für das Förderprogramm BuK zur Verfügung.
Für das neue Förderprogramm BeKiB steht ein Gesamtbudget i.H.v. 6,5 Mio.
Euro (Bundesmittel) zur Verfügung, davon 2,2 Mio. Euro im
Haushaltsjahr 2013, 2,3 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2014 und 2 Mio. Euro im
Haushaltsjahr 2015.
15. Wie gestaltet sich der Mittelabruf seit 2009 (bitte nach Kalenderjahren
und Bundesländern sowie geschaffenen Betreuungsplätzen insgesamt und
unterteilt in reguläre Vollzeit- und Teilzeit-, ergänzende und eingekaufte/
reservierte Betreuungsplätze aufschlüsseln)?
Der Mittelabruf ist aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren, Ländern,
geschaffenen Betreuungsplätzen nach Altersgruppen sowie Betreuungsumfang. Die
Aufschlüsselung ist Tabelle 9 zu entnehmen.
Eine weitergehende Unterteilung der Fördersummen nach regulären
Betreuungsplätzen und Belegplätzen ist nicht möglich, da diese Angaben nach der
Fördersystematik des Programms nicht erhoben wurden.
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2011
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2012
92.708,36 € 59.844,88 € 0,00 €
05.770,24 € 316.001,41 € 17.961,81 €
0,00 € 30.051,91 € 88.179,47 €
21.547,21 € 10.486,35 € 0,00 €
39.935,99 € 331.658,82 € 115.646,47 €
0,00 € 0,00 € 0,00 €
32.031,19 € 272.242,69 € 285.297,16 €
0,00 € 0,00 € 0,00 €
68.813,48 € 422.091,61 € 324.731,39 €
79.439,79 € 1.776.986,34 € 630.051,82 €
58.289,09 € 192.614,84 € 234.353,78 €
0,00 € 0,00 € 0,00 €
41.952,67 € 50.476,45 € 5.652,49 €
29.911,82 € 46.897,16 € 28.617,76 €
85.397,33 € 164.083,92 € 0,00 €
68.430,28 € 29.918,28 € 0,00 €
24.227,45 € 3.703.354,66 € 1.730.492,15 € G
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Tabelle 9: Mittelabruf im Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ (BUK)
unter 3 über 3 gesamt
davon
Teilzeitbetreuung
davon
Ganztagsbetreuung
ESF-Mittel
2008
ESF-Mittel
2009
ESF
201
Baden-
Württemberg 149 0 149 58 91 122.756,63 € 302.885,74 € 3
Bayern 105 0 105 47 58 0,00 € 0,00 € 1
Berlin 43 1 44 4 40 0,00 € 0,00 €
Brandenburg 6 0 6 0 6 0,00 € 9.582,91 €
Bremen 100 0 100 9 91 6.596,70 € 92.139,55 € 3
Hamburg 0 0 0 0 0 0,00 € 0,00 €
Hessen 212 18 230 111 119 0,00 € 109.129,32 € 4
Mecklenburg-
Vorpommern 0 0 0 0 0 0,00 € 0,00 €
Niedersachsen 243 14 257 84 173 234.681,43 € 678.669,02 € 4
Nordrhein-
Westfalen 486 24 510 92 418 101.794,69 € 801.172,28 € 1.4
Rheinland-Pfalz 95 1 96 19 77 0,00 € 36.601,93 € 1
Saarland 0 0 0 0 0 0,00 € 0,00 €
Sachsen 31 0 31 0 31 0,00 € 4.567,74 €
Sachsen-Anhalt 10 0 10 0 10 0,00 € 0,00 €
Schleswig-
Holstein 30 0 30 7 23 4.971,56 € 16.485,90 €
Thüringen 17 5 22 0 22 0,00 € 11.058,21 €
Gesamt 1527 63 1590 431 1159 470.801,01 € 2.062.292,60 € 3.6
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