BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen

Massive Belastung von Hebammen durch stetig steigende Berufshaftpflichtprämien, Lösungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten, interministerielle Arbeitsgruppe, Geltendmachung von Ansprüchen aus Geburtsschäden, Nachhaftung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

03.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1404014. 06. 2013

Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen

der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Katrin Dörner, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Susanne Kieckbusch, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutlich steigende Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte insbesondere aus den Bereichen Gynäkologie, Orthopädie und Chirurgie waren Anfang 2011 sowie Anfang 2012 Gegenstand von Kleinen Anfragen (Bundestagsdrucksachen 17/4747 bzw. 17/9336).

Die Bundesregierung hat sich aus europarechtlichen Gründen gegen eine Vorabgenehmigung der Tarife oder eine Anzeigepflicht für Prämienanhebungen ausgesprochen. Ebenso lehnte sie eine verpflichtende umlagefinanzierte Versicherungslösung analog den Prinzipien der Unfallversicherung ab, da sich das bestehende System des Haftungsrechts bewährt habe.

Nach Berichten der Hebammenverbände hat sich die Situation für die meisten freiberuflich tätigen Hebammen, insbesondere für diejenigen, die wenige Geburten (Hausgeburten und Beleggeburten in Krankenhäusern) begleiten, trotz der inzwischen abgeschlossenen Honorarverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht grundlegend geändert und bedarf einer Lösung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Trifft es zu, dass sich eine interministerielle Arbeitsgruppe mit Fragestellungen der Versorgung mit Hebammenleistungen befasst?

Falls ja, welche Bundesministerien und welche Verbände und Organisationen sind daran beteiligt?

Falls ja, welche Themen wurden/werden dort behandelt?

Falls ja, welche Ergebnisse wurden bisher erzielt, bzw. wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

2

Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Hebammen und deren nach Auffassung der Fragesteller massive Belastung durch Haftpflichtprämien, kurzfristig Lösungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten, die sich ausschließlich auf die Gruppe der Hebammen beziehen?

3

Liegen der Bundesregierung Daten und Informationen vor

zu den Zeitpunkten, zu denen Ansprüche aus Geburtsschäden von Geschädigten bzw. deren Vertreterinnen und Vertretern geltend gemacht werden,

zu den von den Sozialversicherungen erhobenen Regressen aus Geburtsschäden (Gesamtumfang und pro Fall),

zur möglichen beitragssenkenden Wirkung einer Begrenzung der Regresse der Sozialversicherungsträger gegenüber Hebammen (sowie in der Geburtshilfe tätigen Ärztinnen und Ärzten)?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Höhe und Entwicklung der Prämien für Haftpflichtversicherungen in der stationären Geburtshilfe sowie generell in der stationären Versorgung?

Werden die Haftpflichtversicherungen bei der Ermittlung krankenhausbezogener Preissteigerungen für den Orientierungswert nach § 10 Absatz 6 des Krankenhausentgeltgesetzes durch das Statistische Bundesamt nach Auffassung der Bundesregierung in hinreichendem Maße einbezogen?

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Diskussionsbeiträgen aus dem Krankenhausbereich, die – um dem Oligopol aus sechs überregionalen Anbietern von Klinikhaftpflichtversicherungen und den nach Auskunft von Krankenhausträgern massiv steigenden Prämien etwas entgegenzustellen – öffentliche Poollösungen oder die Gründung einer krankenhaus eigenen Versicherung vorschlagen (vgl. kma März 2013 „Prämienexplosion bei der Klinikhaftpflicht“), und ließen sich diese Ansätze auf andere Leistungserbringer (Hebammen, Ärztinnen und Ärzte) übertragen bzw. ausweiten?

5

In welchem Umfang besteht für Hebammen (sowie Ärztinnen und Ärzte) das Problem der Nachhaftung (Forderungen übersteigen Jahre nach dem Schaden die Versicherungssumme)?

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Problem der Nachhaftung von Hebammen (sowie Ärztinnen und Ärzten) entgegenzuwirken?

6

Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung für bzw. gegen die folgenden Vorschläge, die in die Diskussion über die stetig steigenden Haftpflichtversicherungsprämien für Hebammen eingebracht worden sind:

direkte Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse an den Haftpflichtversicherungsprämien freiberuflich tätiger Hebammen,

Beteiligung des Bundes/der Bundesländer an den Haftpflichtversicherungsprämien freiberuflich tätiger Hebammen (generell oder in struktur-/ geburtenschwachen Regionen),

Haftungsfonds (Finanzierung z. B. über Steuermittel),

Übergang von einer leistungserbringerbezogenen hin zu einer fallbezogenen Haftpflicht (Versicherung pro Geburt),

Kontrahierungszwang und gesetzlich festgelegte Beitragsgrenzen,

Begrenzung des Regresses der Sozialversicherungsträger,

Verkürzung der Verjährungsfristen,

Einführung von Haftungshöchstgrenzen?

Berlin, den 14. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen